[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4268
17. Wahlperiode 16. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Fritz Kuhn, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3967 –
Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die stufenweise Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Die Altersgrenzen sollen ab 2012
schrittweise von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre im Jahr 2031 steigen. Der
Geburtsjahrgang 1964 wäre diesen Plänen zufolge der erste Jahrgang, für den das
vollendete 67. Lebensjahr als Regelaltersgrenze zum Tragen kommt.
In § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wird die
Bundesregierung verpflichtet, den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahr 2010 an
alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber
abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der
Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen
Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar
erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben
können. Den ersten dieser Berichte hat die Bundesregierung am 17. November
2010 verabschiedet.
1. Wie hoch waren im Jahr 2009 im Vergleich zu 2008 die Anteile der
Personen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
a) an allen Personen im Alter von 64 Jahren und
b) an den erwerbstätigen Personen im Alter von 64 Jahren?
Wie hoch war der Anteil der Vollzeiterwerbstätigen an den
sozialversicherungspflichtigen 64-Jährigen, und wie hat sich dieser Anteil entwickelt?
In 2008 (Stichtag 30. Juni) gab es insgesamt rund 27,458 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Arbeitsort in Deutschland. Darunter waren
etwa 88 400 Personen im Alter von 64 Jahren. In 2009 (Stichtag 30. Juni) gab es
unter den rund 27,380 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
13. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4268 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeetwa 86 700 64-Jährige. Der Anteil der 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, ist von rund 70 Prozent
im Jahr 2008 geringfügig auf etwa 68 Prozent im Jahr 2009 gesunken.
Sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnte Beschäftigte
insgesamt und darunter im Alter von 64 Jahren
Deutschland (Arbeitsort)
Stichtage: 30.06.2008 und 30.06.2009
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Da die angegebenen Daten zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
aus den Meldungen zur Sozialversicherung stammen und folglich keine
Informationen zu anderen Erwerbstätigen (wie Selbständigen oder Beamten)
enthalten, können aus ihnen die angefragten Anteile an den erwerbstätigen
Personen nicht ermittelt werden. Nach auf der Haushaltsbefragung des
Mikrozensus beruhenden Angaben des Statistischen Bundesamtes belief sich der Anteil
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den Erwerbstätigen im Alter
von 64 Jahren 2009 auf rund 45 Prozent.
Bei der Berechnung von Beschäftigungsquoten (Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der jeweiligen Bevölkerung im gleichen Alter) auf der
Grundlage der Meldungen zur Sozialversicherung treten methodische Probleme
auf: Bevölkerungszahlen, hier genauer die sogenannte
Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes, werden nach dem Wohnortprinzip
ausgewiesen, während die Daten der Statistik der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nach dem Arbeitsortprinzip ausgewiesen werden. Die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Bevölkerung nach der
Bevölkerungsfortschreibung beziehen sich zudem auf unterschiedliche Stichtage –
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 30. Juni des jeweiligen Jahres und
Bevölkerung 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die daraus resultierenden
Verzerrungen können gerade auf Ebene der Einzelalter erheblich sein. Als
alternative Datenquelle kann der Mikrozensus herangezogen werden. Danach ergibt
sich für das Jahr 2009 unter den Personen im Alter von 64 Jahren ein Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Höhe von rund 10 Prozent.
2. Wie bewertet die Bundesregierung, dass sowohl bei den 63- als auch bei
den 64-Jährigen zwischen 2008 und 2009 die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesunken ist?
Der Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 63
bzw. 64 Jahren zwischen 2008 und 2009 ist in erster Linie demografisch
bedingt. Aufgrund des erheblichen Einbruchs der Geburtenzahlen gegen
Kriegsende sind die Geburtsjahrgänge von Mitte der 1940er-Jahre sehr unterschiedlich
stark besetzt. So unterscheidet sich die Anzahl der 64- Jährigen zwischen
31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 um über 25 Prozent. Dies wirkt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4268sich unmittelbar auf die absolute Anzahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten aus. Aussagekräftiger ist deshalb der Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung. Dieser ist gemäß Angaben des
Mikrozensus für 63-Jährige zwischen 2008 und 2009 gestiegen und für 64-
Jährige konstant geblieben. Zudem ist auf die Gefahr irreführender
Schlussfolgerungen zu verweisen, die sich aus der Betrachtung von einzelnen Stichtagen
ergeben können.
3. Wie bewertet die Bundesregierung, dass sich in der Altersgruppe 60 bis
unter 65
a) von 2008 auf 2009 die Zahl der Arbeitslosen nahezu und die Zahl der
Langzeitarbeitslosen mehr als verdoppelt hat,
b) die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher der Grundsicherung für
Arbeitsuchende seit 2007 sowie der atypisch Beschäftigten
kontinuierlich gestiegen ist?
Die Zahl der älteren Arbeitslosen wird durch die Ende des Jahres 2007
ausgelaufene sog. 58er-Regelung des § 428 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III), des § 65 Absatz 4 SGB II und des § 252 Absatz 8 SGB VI
beeinflusst. Für Arbeitslose, die nach dem 1. Januar 2008 das 58. Lebensjahr
vollendet haben, steht nicht mehr die Möglichkeit offen, Arbeitslosengeld unter der
erleichterten Voraussetzung zu beziehen, dass sie nicht mehr der Vermittlung
zur Verfügung stehen müssen. Statistisch galten die Bezieher von
Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen daher nicht als arbeitslos. Seit Anfang
2008 gehen demnach Monat für Monat Arbeitslose im Alter über 58 Jahre in
die Statistik ein, die zu einem großen Teil in den Jahren bis 2008 nicht als
arbeitslos gezählt worden wären.
Seit Anfang 2008 ist daher auch ein Aufbau des Bestandes älterer Arbeitsloser
zu beobachten. Die Statistik ist damit insgesamt transparenter geworden, denn
es werden jetzt mehr Ältere in beiden Rechtskreisen arbeitslos gezählt. Der
seither verzeichnete Anstieg der Arbeitslosigkeit Älterer ist nicht das Ergebnis
schlechterer Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sondern fast vollständig auf diese
rechtlichen Änderungen zurückzuführen.
Im Jahr 2008 standen nach Auswertungen des Statistischen Bundesamts knapp
zwei Drittel aller Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis; 22,2
Prozent waren atypisch beschäftigt, d. h. teilzeitbeschäftigt, geringfügig
beschäftigt, befristet beschäftigt oder in Zeitarbeit tätig. Bis 2009 ist der Anteil atypisch
Beschäftigter leicht auf 21,9 Prozent zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum
verringerte sich der Anteil atypisch Beschäftigter bei älteren Beschäftigten (55 bis
65 Jahre) von 19,8 Prozent auf 19,5 Prozent.
4. Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung die Erwerbsbeteiligung,
die Art der Erwerbsbeteiligung und insbesondere der Anteil der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Personen im Alter von 60 bis
unter 65 Jahren in den nächsten Jahren bis 2030 entwickeln?
Welche Studien liegen der Bundesregierung dazu vor, und zu welchen
Ergebnissen kommen diese unter welchen Annahmen?
Die Bundesregierung geht – wie im Bericht gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI
dargelegt – von einer zukünftig steigenden Erwerbsbeteiligung Älterer aus.
Wissenschaftliche Vorausberechnungen zum zukünftigen Arbeitsangebot in
Deutschland finden sich u. a. in den Berichten zur langfristigen Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen sowie in Publikationen des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB), des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), des
Drucksache 17/4268 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und Demographischer Wandel
(MEA), die alle von steigenden Erwerbsquoten ausgehen. Bereits in den
vergangenen Jahren lässt sich ein gut erkennbarer Trend wachsender
Erwerbsbeteiligung beobachten, insbesondere die Erwerbsquoten Älterer haben sich massiv
erhöht. Mit dem in demografischen Vorausberechnungen erkennbaren raschen
Rückgang der Erwerbsbevölkerung in den kommenden Jahren werden
Arbeitskräfte zunehmend knapper werden, wodurch mit weiteren Steigerungen zu
rechnen ist. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sich die steigende
Erwerbsbeteiligung bei allen Erwerbsformen und somit auch bei der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fortsetzen wird.
5. Weshalb ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Häufigkeit des
Besuchskontakts mit Bekannten oder Verwandten, der Umfang sportlicher
Betätigung oder Bürgerschaftlichen Engagements entscheidende
Indikatoren der sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sind, um zu beurteilen, ob die Rente mit 67 weiterhin vertretbar erscheint?
Nach dem Berichtsauftrag gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI hat die
Bundesregierung bei der Einschätzung, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze weiterhin
vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen
bleiben können, u. a. die soziale Situation älterer Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
Die soziale Situation von Menschen lässt sich durch verschiedene Merkmale
beschreiben. Für die soziale Situation sind soziale Netzwerke und soziale
Aktivitäten relevant. Die Auswahl der Merkmale wird in Abschnitt 3.2 des
Berichtes beschrieben.
6. Wie hat sich in den letzten 10 Jahren die Zahl und der Anteil der 60- bis
unter 65-Jährigen entwickelt, die Grundsicherung beziehen, aufgeteilt nach
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Grundsicherung
für Arbeitsuchende sowie insgesamt (beide Arten von Grundsicherung)?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde zum 1. Januar
2003 eingeführt; somit kann die Entwicklung dieser Leistung erst ab diesem Jahr
dargestellt werden. In der Altersgruppe von 60 bis unter 65 Jahre sind
hilfebedürftige Personen leistungsberechtigt, sofern sie dauerhaft voll
erwerbsgemindert sind. Die Zahl der leistungsberechtigten Personen in dieser Altersgruppe
erhöhte sich von 23 852 Leistungsberechtigten im Jahr 2003 auf 42 334
Leistungsberechtigte im Jahr 2009. Dabei blieb der Anteil der Altersgruppe von
60 bis unter 65 Jahre an allen Leistungsberechtigten, der sich in den einzelnen
Jahren zwischen 5,2 und 5,7 Prozent bewegte, weitestgehend konstant. Dies
zeigt, dass der Anstieg parallel zur Entwicklung der Zahl aller
Leistungsberechtigten verlief.
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in
der Altersgruppe 60- bis unter 65-Jährige (jeweils am 31. Dezember)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Sozialhilfestatistiken
Für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende stehen aus der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit nur statistische Daten zu Hilfebedürftigen seit
Altersgruppe 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
60 bis u. 65 Jahre 23 852 30 123 35 355 36 124 39 172 41 401 42 334
Anteil an allen
Leistungsberechtigten 5,4 % 5,7 % 5,6 % 5,2 % 5,3 % 5,4 % 5,5 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4268deren Einführung, also ab 2005, zur Verfügung. Danach hat sich die Zahl der
Hilfebedürftigen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren von Dezember 2005 bis
Dezember 2009 von 347 000 auf 552 000 erhöht. Der Anteil der
Hilfebedürftigen in dieser Altersgruppe an allen Hilfebedürftigen ist in diesem Zeitraum
von 2,4 Prozent auf 4,1 Prozent gestiegen. Die Daten für die einzelnen Jahre
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Hilfebedürftige Personen im SGB II insgesamt und im Alter von 60 bis
unter 65 Jahre
jeweils Dezember
Hinweis zu Hilfebedürftige im Alter von 60- bis unter 65-Jährigen:
Hochgerechnete Werte auf Basis der ARGE und gAw-Daten
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
7. Wie hat sich in den letzen 10 Jahren die Zahl und der Anteil in der
Altersgruppe der 60- bis unter 65-Jährigen entwickelt, die eine
Erwerbsminderungsrente beziehen?
Die Zahl und der Anteil der Personen in der Altersgruppe 60 bis unter 65
Jahren mit einer Erwerbsminderungsrente können aus der nachfolgenden
Übersicht entnommen werden:
Anzahl und Anteil der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
* Einschließlich der Renten mit nicht erfasstem Alter.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenbestand, verschiedene Jahrgänge und eigene Berechnung
Hilfebedürftige Personen
Hilfebedürftige
insgesamt
Hilfebedürftige im Alter
von
60 bis unter 65
Anteil
1 2 3
2005 7 100 647 172 845 2,4 %
2006 7 283 493 192 647 2,6 %
2007 7 020 089 220 393 3,1 %
2008 6 609 690 249 517 3,8 %
2009 6 735 669 277 868 4,1 %
Anzahl Anteil in %
2000 1.894.033 708.902 37,4
2001 1.861.542 707.861 38,0
2002 1.809.136 668.297 36,9
2003 1.761.646 628.015 35,6
2004 1.694.728 564.788 33,3
2005 1.649.767 495.210 30,0
2006 1.602.431 436.152 27,2
2007 1.583.801 409.231 25,8
2008 1.563.807 392.253 25,1
2009 1.567.841 371.757 23,7
Rentenbestand
am 31.12. … insgesamt
darunter:
60 bis unter 65 Jahre*
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach
SGB VI
Drucksache 17/4268 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie hat sich der Anteil der Personen in der Altersgruppe der 60- bis unter
65-Jährigen in den letzten 10 Jahren entwickelt, die ein Einkommen unter
der Armutsrisikogrenze haben?
Die sogenannte Armutsrisikoquote ist eine Kennziffer für die
Einkommensverteilung und nicht für die Höhe des Einkommens. Nach den Daten des
Sozioökonomischen Panels ist die Armutsrisikoquote der 60- bis unter 65-Jährigen
von 11 Prozent im Jahr 2000 auf 14 Prozent im Jahr 2008 gestiegen (neuere
Daten liegen nicht vor). Die Armutsrisikoquote der 60- bis unter 65-Jährigen
lag dabei im betrachteten Zeitraum stets unter dem Wert für die
Gesamtbevölkerung. Die durchschnittlichen Einkommen (sogenannte
Nettoäquivalenzeinkommen) dieser Personengruppe stiegen in dieser Zeit um rund 12 Prozent.
9. Wie sind die hochgerechneten Jahresentgelte der 60- bis unter 65-Jährigen
geschichtet, und wie haben sich diese von 2005 auf 2008 verändert?
Die nach Einkommensklassen geschichteten rentenversicherungspflichtigen
Jahresentgelte der Jahre 2005 und 2008 für die Altersgruppe der 60- bis 64-
Jährigen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Schichtung der hochgerechneten rentenversicherungspflichtigen
Jahresentgelte* in Prozent
Quelle: Daten der Deutschen Rentenversicherung.
* Ohne Beschäftigungsentgelte für eine Berufsausbildung oder während Rentenbezugs oder einer
Beschäftigung mit Entgelt in der Gleitzone.
Gegenüber der Verteilung der Entgelte im Jahr 2005 ergaben sich für das Jahr
2008 Veränderungen hauptsächlich an den Rändern der gewählten
Einkommensklassen. So ist im Zeitvergleich der Anteil derjenigen mit einem
Jahresentgelt von weniger als 12 500 Euro um 0,5 Prozentpunkte auf 8,7 Prozent
zurückgegangen. Demgegenüber hat sich der Anteil für die Einkommensklasse
von 37 500 Euro und mehr um 1,2 Prozentpunkte auf 33,7 Prozent im Jahr
2008 erhöht.
Alter hochgerechnetes Jahresentgelt
Jahr
2005 2008
60 bis 64 Jahre
unter 12 500 € 9,2 % 8,7 %
12 500 € bis unter 25 000 € 27,0 % 27,2 %
25 000 € bis unter 37 500 € 31,4 % 30,4 %
37 500 € und mehr 32,5 % 33,7 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/426810. Wie hoch ist das Nettovermögen der 60- bis unter 65-Jährigen gewesen?
Wie groß ist der Anteil der Menschen in dieser Altersgruppe ohne
Nettovermögen und mit einem Nettovermögen unter 10 000 Euro, jeweils
bezogen auf das gesamte Nettovermögen sowie alternativ auf das
Nettovermögen ohne Immobilien?
Wie haben sich diese Zahlen im Zeitverlauf entwickelt?
Nach den aktuellsten Daten des Sozio-ökonomischen Panels für das Jahr 2007
beträgt das durchschnittliche Haushaltsnettovermögen der 60- bis unter 65-
Jährigen insgesamt rd. 231 000 Euro. Der Anteil der Menschen in dieser
Altersgruppe ohne Nettovermögen liegt bei 16 Prozent, der Anteil mit einem
Nettovermögen unter 10 000 Euro bei 24 Prozent. Verglichen mit der
Gesamtbevölkerung ist damit das Nettovermögen insgesamt deutlich höher und die
betrachteten Anteile sind deutlich niedriger. Das durchschnittliche
Haushaltsnettovermögen ohne Immobilien beträgt in der Altersgruppe der 60- bis unter
65-Jährigen insgesamt rd. 79 000 Euro. Der Anteil der Menschen in dieser
Altersgruppe ohne ein derart definiertes Nettovermögen liegt bei 24 Prozent,
unter 10 000 Euro bei 36 Prozent. Auch hier ist damit das Vermögen deutlich
höher und die fraglichen Anteile sind deutlich niedriger im Vergleich zur
Gesamtbevölkerung.
Werden für einen Zeitvergleich die Daten des Sozio-ökonomischen Panels für
2002 zugrunde gelegt, so zeigt sich in der Altersgruppe der 60- bis unter 65-
Jährigen eine Abnahme des Nettovermögens um rd. 2 000 Euro
(Gesamtbevölkerung rd. 3 000 Euro), aber eine Zunahme des Nettovermögens ohne Immobilien
um rd. 3 000 Euro (Gesamtbevölkerung rd. 6 000 Euro). Der Anteil der
Menschen in dieser Altersgruppe ohne Nettovermögen ist um 2 Prozentpunkte, der
Anteil mit einem Nettovermögen unter 10 000 Euro um 4 Prozentpunkte
gestiegen (Nettovermögen ohne Immobilien jeweils 3 bzw. 2 Prozentpunkte).
Auch nach den Daten für das Jahr 2002 waren die Vermögen in der Gruppe der
60- bis unter 65-Jährigen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich höher
und die fraglichen Anteile deutlich niedriger.
Die Betrachtung im Zeitverlauf ist aufgrund der Datenlage nur eingeschränkt
möglich, da die Erfassung des Vermögens nicht jährlich erfolgt und
Datenrevisionen die Vergleichbarkeit zwischen den Erhebungszeitpunkten einschränken.
Zum Beispiel hat eine Datenrevision dazu geführt, dass der Wert der
selbsteingeschätzten Verkehrswerte der Immobilien des Jahres 2007 im Vergleich zum
Jahr 2002 gesunken ist. Hinzu kommt, dass Personenbefragungen zu
Vermögensverhältnissen typischerweise mit Untererfassungen verbunden sind, die zu
unterschiedlichen Erhebungszeitpunkten verschieden stark ausgeprägt sein
können.
11. Wie hat sich der Gini-Koeffizient des realen
Nettoäquivalenzeinkommens der abhängig Beschäftigten sowohl bei den unter 55-Jährigen als
auch bei den älteren Beschäftigten (die 55- bis unter 65-Jährigen und die
60- bis unter 65-Jährigen) in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Und wie erklärt und wie bewertet die Bundesregierung diese
Entwicklung?
Der Gini-Koeffizient des realen Nettoäquivalenzeinkommens der abhängig
Beschäftigten ist nach den Daten des Sozio-ökonomischen Panels von 2000 auf
2008 (neuere Daten liegen nicht vor) in der Altersgruppe der unter 55-Jährigen
von 22,6 Prozent auf 24,7 Prozent, bei den 55- bis unter 65-Jährigen von
22,5 Prozent auf 27,5 Prozent und bei den 60- bis unter 65-Jährigen von
23,6 Prozent auf 28,5 Prozent gestiegen.
Drucksache 17/4268 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Berechnung des Gini-Koeffizienten bezieht sich üblicherweise auf die
gesamte Verteilung aller Nettoeinkommen in einer Gesellschaft, da er sich nicht
additiv zerlegen lässt. Daher ist auch der Vergleich des Gini-Koeffizienten
zwischen Altersgruppen im Zeitverlauf kaum sinnvoll interpretierbar.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die bei den 60- bis 64-jährigen
Männern stagnierende und die bei den 50- bis 59-jährigen Männern
abnehmende subjektive Gesundheitseinschätzung als „gut“ oder „sehr gut“?
Wie ist diese Entwicklung zu erklären, und welche Gegenmaßnahmen
will die Bundesregierung ggf. ergreifen?
Zwischen 1998 und 2009 zeigt sich insgesamt eine signifikante Zunahme des
Anteils der Männer mit „guter“ oder „sehr guter“ Gesundheit im Alter
zwischen 50 bis 70 Jahren. Die entsprechenden Anteilswerte liegen bei 53,3
Prozent im Jahr 1998 und 61,4 Prozent im Jahr 2009. Die vorhandene Datenbasis
deutet für die 5-Jahres-Altersgruppen (50 bis 54, 55 bis 59, 60 bis 64 Jahre)
dagegen nicht auf eine signifikante Verringerung des Anteils von Männern mit
„guter“ oder „sehr guter“ Gesundheit hin. Auch die Veränderung des Anteils
zwischen 2003 und 2009 ist statistisch nicht bedeutsam. Insgesamt deuten die
vorliegenden Befunde auf Basis verschiedener Datenquellen in Deutschland
auf einen allgemeinen Trend zu einer längeren Lebenszeit hin, die in
Gesundheit verbracht wird.
13. Weshalb werden in dem Bericht bei der „subjektiven
Gesundheitseinschätzung“, die nach Meinung der Bundesregierung „als wichtige Größe
auf die Arbeitsfähigkeit bzw. das Risiko, vorzeitig das Erwerbsleben
beenden zu müssen“, gilt, nur die guten und nicht die schlechten
Bewertungen dargestellt?
Wie hat sich der Anteil der 60- bis unter 65-Jährigen mit einer schlechten
oder sehr schlechten Gesundheitseinschätzung entwickelt (insgesamt
sowie nach Geschlecht)?
Die Darstellung in Abschnitt „3.3 Gesundheit in einem längeren Erwerbsleben“
des Berichtes, die im Kontext der Ausführungen zur sozialen Situation älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt, dokumentiert einen Anstieg der
guten und sehr guten subjektiven Gesundheitseinschätzung von 1998 auf 2009.
Diese Darstellung des subjektiven Gesundheitszustands ist international
gebräuchlich. Ein Anstieg der „sehr guten“ und „guten“ Gesundheit
korrespondiert zwingend mit einem Rückgang der mittleren, schlechten oder sehr
schlechten Gesundheitseinschätzung. Daher ist die Darstellung des „schlechter
als guten“ Gesundheitszustands zur Interpretation der Daten nicht erforderlich.
Hinzu kommt, dass aufgrund von Veränderungen der Antwortkategorien in
diesem Bereich ein differenzierter Vergleich im Zeitverlauf nur eingeschränkt
möglich ist.
14. Weshalb konzentriert sich die Bundesregierung in ihrem Bericht bei der
Untersuchung der wirtschaftlichen und sozialen Lage auf die 55- bis 65-
Jährigen und nicht auf die 60- bis 65-Jährigen?
Für die Erstellung des Berichtes waren konzeptionelle Entscheidungen
notwendig, die u. a. dem Ziel dienten, eine dem gesetzlichen Auftrag entsprechende
Unterrichtung zu gewährleisten. Diese Entscheidungen betreffen auch die
Abgrenzung der Altersgruppen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/426815. Wie kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „die positive
Entwicklung sich fortsetzen wird“ (S. 5), wenn im Bericht keine Prognosen
über die Entwicklung der Beschäftigungssituation Älterer enthalten sind?
Angesichts des deutlichen Trends und des damit korrespondierenden
Fachkräftemangels der vergangenen Jahre und vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die positive
Entwicklung der Beschäftigungssituation Älterer fortsetzen wird. Nähere
Ausführungen dazu finden sich an verschiedenen Stellen im Bericht insbesondere in
Abschnitten der Kapitel 2 und 5. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
16. Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass sich das
Einkommensniveau für die künftigen Rentnerinnen und Rentner erhöhen
wird (S. 6)?
Durch die Anhebung der Altersgrenze fällt auch das Sicherungsniveau vor
Steuern um rund 0,6 Prozentpunkte höher aus, weil die Rentenanpassungen
dadurch positiv beeinflusst werden. Dies ist zum einen die unmittelbare Folge des
geringeren Beitragssatzes, der sich aufgrund des entsprechenden Mechanismus
in der Rentenanpassungsformel steigend auswirkt. Zum anderen wird die
Rentenanpassung durch das günstigere Verhältnis von Beitragszahlerinnen und
Beitragzahlern zu Rentnerinnen und Rentnern über den Nachhaltigkeitsfaktor
in der Rentenanpassungsformel zusätzlich erhöht.
17. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere der Anteil
der Frauen an den sozialversicherungspflichtig beschäftigten älteren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhöht werden?
Der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen an den älteren
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern (55 bis unter 65 Jahre) nahm von 42,9 Prozent im Jahr 2005 um 2,2
Prozentpunkte auf 45,1 Prozent in 2009 kontinuierlich zu. Der Anteil der 60- bis
64-jährigen Frauen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung stieg dabei
sogar um 4,4 Prozentpunkte auf 40,9 Prozent im Jahr 2009. Im Zuge dieser
Entwicklung ist die absolute Zahl der älteren sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um gut 35 Prozent, die der
über 60- Jährigen sogar um rund 43 Prozent angestiegen. Dies zeigt, dass
Frauen bereits heute von den bestehenden Instrumenten und Maßnahmen zur
Erhöhung des Anteils älterer sozialversicherungspflichtig beschäftigter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Hierzu gehören die Instrumente
der aktiven Arbeitsförderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III),
wie z. B. die Förderung der beruflichen Weiterbildung oder der
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitnehmern in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, ebenso wie die Förderung
durch das Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für
Ältere in den Regionen“. Wegen der guten Ergebnisse wird dieses Programm
um eine dritte Programmphase ab 2011 bis 2015 verlängert.
Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente, der Eingliederungszuschuss für
Ältere (§ 421f SGB III) sowie die Entgeltsicherung für ältere Beschäftigte (§ 421j
SGB III), sind Bestandteil der „Initiative 50plus“. Um die
Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer auch zukünftig zu verbessern, sind mit dem Beschäftigungschancengesetz
Drucksache 17/4268 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodediese Regeln um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2011 verlängert
worden.
Weitere bzw. detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen der
Bundesregierung sind den Antworten auf die Fragen 225 und 232 der Großen
Anfrage des Abgeordneten Klaus Ernst u. a. und der Fraktion DIE LINKE.
„Beschäftigungssituation Älterer, ihre wirtschaftliche und soziale Lage und die
Rente ab 67“ verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2271) zu entnehmen.
18. Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
Maßnahmen ergriffen, um den Anteil älterer Beschäftigter zu erhöhen,
und wie hoch ist der Anteil an allen Betrieben?
Wenn der Bundesregierung dazu keine Zahlen vorliegen, wie hoch
schätzt sie den Anteil der Unternehmen ein, die bereits Maßnahmen
ergriffen haben?
Sieht die Bundesregierung dies als Einzelfälle, ist dies verbreitet oder
flächendeckend?
Und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Informationen zu begonnenen Beschäftigungsverhältnissen – hierunter fallen
stets nur voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse – nach
Alter lassen sich für die Jahre 2002 bis 2009 aus der Beschäftigtenstatistik der
Bundesagentur für Arbeit generieren. Dabei zeigt sich insbesondere ein
Aufwärtstrend bei den begonnenen Beschäftigungsverhältnissen der Gruppen
55plus und 60plus. Hier nahm die Zahl der begonnenen
Beschäftigungsverhältnisse auch in den Jahren 2008 und 2009 um zusammen 23 000 bzw. 22 000
zu, während gleichzeitig die Zahl der begonnenen Beschäftigungsverhältnisse
insgesamt (–690 000) und insbesondere die der Jüngeren (–345 000)
zurückgingen.
Um den Anteil der Älteren in den Betrieben zu erhöhen, kommt es zum einen
auf die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen Älteren gegenüber an. Zum
anderen ist es aber auch erforderlich, dass in den Betrieben ausreichend
Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, auf denen ältere Personen länger arbeiten können.
In diesem Zusammenhang spielen altersspezifische Personalmaßnahmen eine
wichtige Rolle. Durch den Einsatz von Instrumenten wie dem
Gesundheitsschutz, der Arbeitszeit- oder Arbeitsplatzgestaltung sowie der Weiterbildung
kann die Kompetenz, die Motivation und die Qualifikation der Mitarbeiter und
damit ihre Beschäftigungsfähigkeit bis ins Alter hinein aufrechterhalten werden.
Informationen zur betrieblichen Einstellung Älterer sowie zur Verbreitung
altersspezifischer Personalmaßnahmen stellt beispielsweise das IAB-
Betriebspanel zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Befragung von jährlich
rund 16 000 Betrieben aller Branchen und Größenklassen zu verschiedenen
Themengebieten. Die Ergebnisse zeigen, dass tendenziell nur ein
vergleichsweise geringer Anteil der Betriebe in den letzten zehn Jahren auf spezielle
Personalmaßnahmen für ältere Beschäftigte gesetzt hat, sondern eher allgemeine
Instrumente der Personalpolitik und -gewinnung genutzt wurden. Der Einsatz
altersspezifischer Personalinstrumente hängt stark mit der Betriebsgröße
zusammenhängt. So bieten größere Betriebe häufiger entsprechende Maßnahmen
für ihre älteren Mitarbeiter an als kleinere, doch ist auch im großbetrieblichen
Segment die Weiterbildung für Ältere sehr viel geringer verbreitet als die
Weiterbildung für alle Beschäftigtengruppen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4268Zur Einstellungsbereitschaft der Betriebe Älteren gegenüber liegen nur aus
dem IAB-Betriebspanel 2004 Angaben vor. Die Ergebnisse zeigen, dass im
ersten Halbjahr 2004 rund jede zehnte zuletzt besetzte Stelle mit einem über
50-jährigen Mitarbeiter besetzt wurde. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass sich dies von 2004 bis zum aktuellen Rand deutlich verändert hat.
Analysen des IAB zeigen, dass neben der Arbeitsnachfrage durch die Betriebe auch
arbeitsangebotsseitige Faktoren zu berücksichtigen sind, die sich etwa darin
äußern, dass Bewerbungen älterer Personen den Betrieben oftmals gar nicht
erst vorliegen.
19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, ihrerseits
Rahmenbedingungen und/oder Anreize zu schaffen, damit mehr Unternehmen als
bisher Maßnahmen ergreifen, um den Anteil älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu erhöhen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Schaffung von alterns- und altersgerechten Arbeitsplätzen, auch für ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ist im Wesentlichen Aufgabe der
Unternehmen. Die Bundesregierung unterstützt die Unternehmen bei der
Entwicklung von Konzepten alterns- und altersgerechter Arbeit, zum Beispiel im
Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Im Übrigen wird auf den
Abschnitt 4.4 des Berichtes „Ausgewählte Maßnahmen der Bundesregierung
zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer“ verwiesen.
20. Wie viele 55- bis 64-jährige Teilnehmer von Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobber) haben zwischen 2005
und 2009 den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt geschafft?
Im Rahmen der Eingliederungsbilanz wird festgestellt, wie viele der Personen,
die eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme beendeten sechs Monate später eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Im
Beobachtungszeitraum Januar 2005 bis November 2009 wurden 311 000 Austritte von 55- bis
64- jährigen Teilnehmern aus Arbeitsgelegenheiten in der
Mehraufwandsvariante (sogenannte Ein-Euro-Jobber) registriert, davon waren 32 000 sechs
Monate nach Ende der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die
Angaben für die einzelnen Jahre sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten,
für 2005 sind keine und für 2006 unvollständige Daten von zugelassenen
kommunalen Trägern enthalten.
Drucksache 17/4268 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAustritte von Teilnehmern im Alter von 55 bis 64 Jahren aus
Arbeitsgelegenheiten (Variante Mehraufwand) untersucht sechs Monate nach Austritt
hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Deutschland
2005–2009, Datenstand: November 2010
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
21. Welche Beschäftigung schaffenden Instrumente speziell für 55- bis 64-
jährige und für 60- bis 64-jährige Arbeitsuchende existieren neben den
Arbeitsgelegenheiten?
Für die Integration von 55- bis 64-Jährigen stehen mit dem § 421f SGB III
(Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer) sowie mit dem § 421j SGB III
(Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer) zwei Instrumente zur Verfügung, die
unterschiedliche Zielrichtungen haben: Der Eingliederungszuschuss für ältere
Arbeitnehmer richtet sich an den Arbeitgeber und bezuschusst die Lohnkosten
verbunden mit dem Ziel, einen Anreiz zu setzen, gezielt ältere Personen zu
beschäftigen. Die Entgeltsicherung richtet sich an Personen, die mit einer neuen
Beschäftigung nur einen niedrigeren Lohn erzielen. Durch den teilweisen
Ausgleich der Entgeltdifferenz setzt sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
verstärkt den Anreiz, zügig eine neue Arbeit anzunehmen. Darüber hinaus
werden langzeitarbeitslose Frauen und Männer zwischen 50 und 64 Jahren bereits
seit Oktober 2005 durch das Bundesprogramm „Perspektive 50plus –
Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ bei der Rückkehr auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt unterstützt.
22. Wie hoch ist der Anteil 55- bis 64-jähriger und 60- bis 64-jähriger
Arbeitsuchender an den Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (bitte differenziert nach Maßnahme)?
Von Januar bis August 2010 haben 15 400 Personen im Alter von 55 bis 64
Jahren und 2 100 Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren eine geförderte
Qualifizierungsmaßnahme im Rechtskreis SGB III begonnen. Damit entfielen von
allen Zugängen im Rechtskreis SGB III 7 Prozent auf die Altersgruppe 55 bis
64 Jahre und 1 Prozent auf die Altersgruppe 60 bis 64 Jahre. Die Daten
differenziert nach Alter, Rechtskreis und Art der Maßnahme können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4268Eintritte und Bestand (Jahresdurchschnitt) an Teilnehmern ausgewählter
Qualifizierungsmaßnahmen nach Rechtskreisen und Altersgruppen
Deutschland
2009, Januar–August 2010, Datenstand: November 2010
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass spezielle
Weiterbildungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur selten und
wenn, dann eher in großen Betrieben und dort wiederum vorrangig in der
öffentlichen Verwaltung angeboten wurden?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 136 und 138
im Rahmen der Großen Anfrage des Abgeordneten Klaus Ernst u. a. und der
Fraktion DIE LINKE. „Beschäftigungssituation Älterer, ihre wirtschaftliche und
soziale Lage und die Rente ab 67“ verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/
2271).
24. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung auch kleinere
Betriebe für betriebliche Weiterbildung zu gewinnen, die dem Bericht
zufolge bisher schwer dafür zu erreichen sind?
Zur Stärkung der Qualifizierung von Geringqualifizierten und Älteren hat die
Bundesagentur für Arbeit (BA) ein aus Mitteln des Eingliederungstitels
finanziertes Sonderprogramm „Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter
Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) aufgelegt. Ziel ist es, unter Nutzung des
vorhandenen Förderinstrumentariums des SGB III verstärkt geringqualifizierte
Beschäftigte sowie ältere beschäftigte Arbeitnehmer zu qualifizieren. Um auch
weiterhin gezielt die betriebliche Weiterbildung älterer Arbeitnehmer in kleinen
und mittleren Betrieben fördern zu können, wurde § 417 SGB III durch das
Beschäftigungsförderungsgesetz bis Ende 2011 verlängert.
Drucksache 17/4268 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUm kleine und mittlere Unternehmen vermehrt für betriebliche Weiterbildung
zu gewinnen, führt die BA derzeit drei Modellprojekte durch. Im Modellprojekt
„Qualifizierungsverbünde“ werden Qualifizierungsverbünde von KMU
geschaffen. Im Rahmen dieser Verbünde wird Qualifizierungsberatung
durchgeführt und berufliche Weiterbildung angeboten. Die bisherige Resonanz der
Betriebe ist positiv. Ergebnisse werden zu Beginn des Jahres 2011 vorliegen.
In einem weiteren Projekt „Qualifizierungsberatung für Unternehmen“ wurde
von Januar bis April 2010 eine gezielte Qualifizierungsberatung des
Arbeitgeberservices der Bundeagentur für Arbeit für KMU erprobt. Mehr als die Hälfte
der kontaktierten Unternehmen haben das Beratungsangebot in Anspruch
genommen. Schließlich kooperiert die Bundesagentur für Arbeit mit dem
Netzwerk „Initiative für Beschäftigung!“, indem an 13 Agenturstandorten
Qualifizierungsberatungen für KMU durch Vermittler des Arbeitgeberservices der BA
angeboten werden. Auch hier zeigt sich bislang ein hoher Beratungsbedarf in
den Modellregionen. Ergebnisse des Projekts sind ab September 2011 zu
erwarten. Nach Abschluss aller Projekte wird die BA über eine mögliche
Flächeneinführung entscheiden.
25. Aus welchem Grund bleibt der Bericht der Bundesregierung jegliche
Zahlen und Prognosen zur wirtschaftlichen und sozialen Situation
erwerbsgeminderter und schwerbehinderter älterer Menschen, die ebenfalls
von der Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen sind, schuldig?
26. Liegen der Bundesregierung Zahlen über die wirtschaftliche und soziale
Situation Erwerbsgeminderter und schwerbehinderter älterer Menschen
vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Für die Erstellung des Berichtes waren konzeptionelle Entscheidungen
notwendig, die u. a. dem Ziel dienen, eine dem gesetzlichen Auftrag entsprechende
Unterrichtung zu gewährleisten. Diese Entscheidungen betreffen auch die
Abgrenzung des betrachteten Personenkreises. Hinsichtlich einer Darstellung des
in den Fragen angesprochenen Personenkreises wird auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Große Anfrage des Abgeordneten Klaus Ernst u. a. und der
Fraktion DIE LINKE. „Beschäftigungssituation Älterer, ihre wirtschaftliche
und soziale Lage und die Rente ab 67“ (Bundestagsdrucksache 17/2271),
insbesondere zu den Fragen 21, 22, 52 bis 55, 68, 69, 71 bis 74, 78, und 83 bis 95
sowie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Anton Schaaf u. a. und der
Fraktion der SPD „Umsetzung der Berichtspflicht nach § 154 Absatz 4 SGB VI
(‚Überprüfungsklausel‘ zur Anhebung der Regelaltersgrenze) durch die
Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 17/2299), insbesondere zu den Fragen
24 bis 29, verwiesen.
27. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit als flankierende
Maßnahmen zur Anhebung der Regelaltersgrenze mehr Möglichkeiten
a) für einen Rentenbezug vor der Regelaltersgrenze und
b) für fließende Übergänge in den Ruhestand zu schaffen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Die Bundesregierung wird Möglichkeiten einer weitergehenden
Flexibilisierung prüfen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/426828. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass bereits Tage
bevor der Bericht den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur
Verfügung gestellt wurde, detailliertes Zahlenmaterial und wörtliche Zitate aus
dem Bericht in der Presse zitiert wurden?
Der Berichtsentwurf wurde ordnungsgemäß innerhalb der Bundesregierung
abgestimmt und im Bundeskabinett beschlossen. Anschließend hat die
Bundesregierung den Bericht dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und in geeigneter
Form der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
29. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie mit dem hier
vorliegenden Bericht ihrer Berichtspflicht ausreichend nachgekommen ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Ja. Die Bundesregierung berichtet entsprechend der gesetzlichen Vorgabe und
stellt fest, dass die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der
Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen
Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar
erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]