Umsetzung des Bedarfsplans Straße im Freistaat Sachsen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Der aktuelle Bedarfsplan trat am 16. Oktober 2004 in Kraft (5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes) und enthält die Investitionen in Bundesfernstraßen für die Jahre 2001 bis 2015. Trotz Bedarfsplanüberprüfung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist nach wie vor unklar, ob die ermittelten Nutzen-Kosten-Relationen der jeweiligen Projekte noch zutreffen und weiterhin als Grundlage für die Einstufung in die Bedarfskategorien dienen können.
Gemäß § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) berichtet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Bundesfernstraßenausbaus. Dem „Verkehrsinvestitionsbericht“ (seit 2008) bzw. zuvor den „Straßenbauberichten“ (bis einschließlich 2007) können die Bauleistungen des Bundes graphisch und tabellarisch entnommen werden.
Fragen und Antworten13
Welche Bedarfsplanmaßnahmen in Sachsen wurden bisher realisiert (getrennte Darstellung nach Vordringlichen und Weiteren Bedarf)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Wie hoch ist der Anteil bereits realisierter Bedarfsplanprojekte in Sachsen (getrennte Darstellung nach Vordringlichen und Weiteren Bedarf)?
Gemäß § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) berichtet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Bundesfernstraßenausbaus. Dem „Verkehrsinvestitionsbericht“ (seit 2008) bzw. zuvor den „Straßenbauberichten“ (bis einschließlich 2007) können die Bauleistungen des Bundes graphisch und tabellarisch entnommen werden.
Von welchen Kosten wurde bei den bereits realisierten Neu- und Ausbaumaßnahmen im Freistaat Sachsen bei Beschluss des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) ausgegangen (bitte maßnahmenkonkrete Darstellung), und welche Kosten sind nach Fertigstellung der einzelnen Verkehrsbauvorhaben tatsächlich entstanden (bitte maßnahmenkonkrete Darstellung)?
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) mit Kosten zu den einzelnen Maßnahmen wurde veröffentlicht und kann unter anderem auf der Internetseite des BMVBS eingesehen werden. Hinsichtlich der aktuellen Kosten bereits realisierter Neu- und Ausbaumaßnahmen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Welche Verkehrsbelegung wurde für die bereits realisierten Neu- und Ausbaumaßnahmen des BVWP im Freistaat Sachsen prognostiziert (bitte maßnahmenkonkrete Darstellung mit Angabe Prognosehorizont), und welche Verkehrsbelegung konnte in diesem Jahr ermittelt werden (bitte maßnahmenkonkrete Darstellung)?
Eine zusammenfassende Aufstellung der prognostizierten Verkehrsbelastung im Freistaat Sachsen liegt der Bundesregierung nicht vor.
In welcher Höhe stehen Bundesmittel für Bedarfsplanmaßnahmen im Freistaat Sachsen in den Jahren 2010 bis 2014 zur Verfügung (bitte nach Jahren getrennt darstellen)?
Die vorgesehenen Bundesmittel für Bedarfsplanmaßnahmen im Freistaat Sachsen betragen:
Angaben in Mio. Euro
2010 2011 2012 2013 2014 78,4 63,4 63,8 38,8 41,9
Welche der neun Projekte des Investitionsrahmenplans (IRP) bis 2010, die noch nicht begonnen wurden, sollen 2011 begonnen werden, und welche Projekte sollen in den nachfolgenden Jahren begonnen werden (bitte nach Jahren getrennt darstellen)?
Aufgrund der Finanzierung der laufenden Bedarfsplanmaßnahmen sind in 2011 voraussichtlich keine weiteren Baubeginne möglich. Baubeginne in den darauf folgenden Jahren stehen in Abhängigkeit der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Wie hoch ist der Finanzbedarf zur Realisierung dieser neun Projekte?
Der aktuelle Finanzbedarf für die noch nicht begonnenen Projekte des Investitionsrahmenplans bis 2010 beträgt ca. 260 Mio. Euro.
Zu welchen Ergebnissen kommt die Bedarfsplanüberprüfung auf Grundlage der Verkehrsprognose 2025 für Projekte im Freistaat Sachsen, und wie wird im Ergebnis dessen der verkehrliche Bedarf der noch nicht begonnenen Bedarfsplanprojekte beurteilt (bitte maßnahmenkonkrete Darstellung)?
Die Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen erfolgt nicht für einzelne Maßnahmen, sondern betrachtet die Gesamtentwicklung des Verkehrs in Deutschland. Eine Änderung der Dringlichkeitseinstufungen der Bundesfernstraßenprojekte des geltenden Bedarfsplans ist mit der Bedarfsplanüberprüfung nicht verbunden; es wurden auch keine neuen Projekte erwogen. Dies kann erst im Rahmen der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans und des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen erfolgen. Nur in diesem Zusammenhang kann über mögliche Änderungen von Dringlichkeitseinstufungen oder die Aufnahme von neuen Vorhaben in den Bedarfsplan entschieden werden.
Welche Vorhaben in Sachsen aus dem BVWP sollen im neuen Investitionsrahmenplan („Fünfjahresplan“ ab 2011) für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes aufgenommen werden, die noch nicht Bestandteil des IRP bis 2010 sind, und wie hoch ist der Finanzbedarf für diese Vorhaben insgesamt?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Festlegungen zur Ausgestaltung und zu dem Inhalt eines künftigen Fünfjahresplans bzw. Investitionsrahmenplans sind noch nicht getroffen worden. Deshalb ist noch keine Aussage zur Aufnahme von einzelnen Projekten sowie zu benötigten Mitteln und deren Berücksichtigung hierfür möglich.
Sind die hierfür benötigten Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes berücksichtigt?
Siehe Antwort zu Frage 9.
Welche Neu- und Ausbaumaßnahmen bei Bundesfernstraßen in Sachsen sind bis 2015 geplant, die Bestandteil des Weiteren Bedarfs des BVWP sind und die nicht Bestandteil des BVWP sind?
Keine.
Sind die hierfür benötigten Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes berücksichtigt?
Siehe Antwort zu Frage 11.
Wie hoch ist der jährliche Bedarf für Erhaltungs- bzw. Ersatzinvestitionen bei den Bundesfernstraßen in Sachsen bis 2025, und in welcher Höhe sind dafür Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes berücksichtigt?
Nach derzeitiger Beschlusslage zum Bundeshaushalt 2011 und dem geltenden Finanzplan bis 2014 sind für Sachsen die nachstehenden Erhaltungsmittel (Mio. Euro) vorgesehen:
Hinzu kommen noch Erhaltungsanteile im Rahmen der 6-streifigen Autobahnerweiterung und des Um- und Ausbaus der Bundesfernstraßen.
2011 2012 2013 2014 87 74 70 74