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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre
(insgesamt 100 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
25.07.2024
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
31.07.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1224411.07.2024
100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12244
20. Wahlperiode 11.07.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre
Am 8. Mai 2024 hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Bettina Stark-Watzinger wie folgt in der „BILD-Zeitung“ über einen offenen
Brief, dessen Inhalt die Fragestellerin dezidiert ablehnt, geäußert:
„Dieses Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten macht fassungslos.
Statt sich klar gegen Israel- und Judenhass zu stellen, werden Uni-Besetzer zu
Opfern gemacht und Gewalt verharmlost. … Dass es sich bei den Unterstützern
um Lehrende handelt, ist eine neue Qualität.“ Denn gerade Professoren und
Dozenten müssten „auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Es ist richtig,
wenn Hochschulleitungen bei Antisemitismus und Gewalt schnell handeln und
die Polizei einschalten“ (www.bild.de/politik/inland/regierung-fassungslos-
uniskandal-eskaliert-663b6def27e1b86288b11fc5).
Am 16. Juni 2024 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina
Stark-Watzinger ihre beamtete Staatssekretärin Dr. Sabine Döring mit
folgender Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt:
„Am 11.06.2024 ist mir eine E-Mail aus der Fachebene meines Ministeriums
zur Kenntnis gebracht worden, welche die Prüfung potentieller
förderrechtlicher Konsequenzen für die Unterzeichner des besagten offenen Briefes zum
Gegenstand hat. Das möchte ich heute einordnen:
Die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige Staatssekretärin Prof.
Dr. Sabine Döring hat – wie schon öffentlich bekannt – den zugrundeliegenden
Prüfauftrag veranlasst. Ebenfalls hat sie erklärt, dass sie sich bei ihrem Auftrag
der rechtlichen Prüfung offenbar missverständlich ausgedrückt habe.
Nichtsdestotrotz wurde der Eindruck erweckt, dass die Prüfung förderrechtlicher
Konsequenzen auf der Basis eines von der Meinungsfreiheit gedeckten offenen
Briefes im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erwogen
werde. Das widerspricht den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit. Prüfungen
förderrechtlicher Konsequenzen wegen von der Meinungsfreiheit gedeckten
Äußerungen finden nicht statt.
Der entstandene Eindruck ist geeignet, das Vertrauen von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern in das BMBF nachhaltig zu beschädigen. Vor diesem
Hintergrund und da ich im Prozess der Aufarbeitung zu der Überzeugung
gelangt bin, dass ein personeller Neuanfang nötig ist, habe ich den Bundeskanzler
darum gebeten, Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring in den einstweiligen
Ruhestand zu versetzen. Ich danke Sabine Döring für ihren Einsatz für Bildung,
Wissenschaft und das BMBF“ (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilun
gen/de/2024/06/160624_StD.html).
Am 17. Juni 2024 hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der
Bundespressekonferenz auf Nachfrage mitgeteilt:
„Ich habe den betreffenden Auftrag, förderrechtliche Konsequenzen prüfen zu
lassen, nicht erteilt und auch nicht gewollt.“
Am 18. Juni 2024 berichtete das Magazin „Cicero“ über einen weiteren Auftrag
aus der Leitungsabteilung, dem unmittelbaren Umfeld von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger, der bereits am 10. Mai 2024 und damit drei Tage vor
dem Auftrag der mittlerweile entlassenen Staatssekretärin Dr. Sabine Döring
erteilt wurde.
„Dass die Ministerin in der Angelegenheit aber eine Rolle spielte, bestätigt am
Ende auch die Pressestelle des Bundesministeriums auf Anfrage von Cicero.
Unbestritten ist demnach, dass im Pressereferat bereits am 10. Mai 2024 daran
gearbeitet wurde, eine Liste jener Wissenschaftler der FU Berlin anfertigen
zulassen, die den umstrittenen offenen Brief unterschrieben hatten und zugleich
Empfänger von Fördermitteln des Ministeriums waren.
Aber: Das geschah ausdrücklich nicht auf Anforderung der nun in den
einstweiligen Ruhestand versetzten Staatssekretärin Döring. Es geschah aufgrund
der Eigeninitiative der Pressestelle der Ministerin, sagt das Ministerium: ‚Es
handelte sich um einen routinemäßigen Vorgang, um auf eventuelle Nachfragen
vorbereitet zu sein“‘ (www.cicero.de/innenpolitik/bundesministerin-stark-watzi
nger-lehnt-rucktritt-ab-das-konnte-eng-werden).
Auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU wurde Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger zur Sachverhaltsaufklärung am 26. Juni 2024 in den
Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geladen (www.z
eit.de/politik/deutschland/2024-06/foerdergeld-affaere-bettina-stark-
watzingerbildungsausschuss-unionsfraktion). Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
räumte in diesem Rahmen zu dem Auftrag ihrer Pressestelle vom 10. Mai 2024
Folgendes ein:
„Um auf Nachfragen der Presse vorbereitet zu sein, wurde in meinem
Ministerium auf Fachebene eine Übersicht erstellt, welche Unterzeichner des offenen
Briefes in einer Verbindung zum BMBF stehen. Diese Übersicht wurde mir
nicht vorgelegt und auch nicht an Dritte übermittelt. Die Übersicht verblieb auf
Fachebene. Sie wurde mir erst nach dem Panorama-Bericht am 11. Juni 2024
bekannt“ (www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?videoid=7613130
#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjEzMTMw&mod=medi
athek).
Auf mehrfache Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion zu den Hintergründen des
am 10. Mai 2024 erfolgten Auftrages ihrer Pressestelle hat Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger keine Antwort darauf gegeben, auf wessen Weisung
die Pressestelle eine etwaige Auflistung von Wissenschaftlern hat anfertigen
lassen (www.welt.de/politik/deutschland/article252220282/Stark-Watzinger-Di
e-Frage-ist-warum-die-Ministerin-nicht-einfach-sagt-wer-es-war.html).
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat die täglich stattfindenden
Morgenbzw. Presselagen als „informell“ bezeichnet und auch auf mehrfache Nachfrage
keine Auskunft dazu gegeben,
1. wer die Teilnehmer an den für die Sachverhaltsaufklärung relevanten
Morgen- bzw. Presselagen waren,
2. ob der offene Brief Gegenstand der Beratungen war und
3. ob im Anschluss Weisungen oder Arbeitsaufträge in das Haus erteilt
wurden.
Ferner hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur Verwunderung der
Fragesteller ihre eigene Pressestelle aus der Leitungsabteilung als Fachebene
deklariert und damit den nach Ansicht der Fragestellerin fehlleitenden Eindruck
erweckt, die Verantwortung für den im Fokus der Öffentlichkeit stehenden
Auftrag der eigenen Pressestelle läge ausschließlich bei der Fachebene des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und fern von ihrem
unmittelbaren persönlichen Umfeld der Leitungsabteilung.
Arbeitsaufträge wurden nach Aktenlage und dem bisher öffentlich Bekannten
und gemäß den Äußerungen von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
durch eine Staatssekretärin und den Leiter der Abteilung „Hochschul- und
Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ nicht vorschriftsgemäß schriftlich
festgehalten (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/download1200.pdf).
Auch die weiterhin von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
unbeantwortet gelassene Frage, wer ihrer Pressestelle die Weisung zur Anforderung einer
Liste mit Wissenschaftlern gegeben hat, lässt aus Sicht der Fragestellerin den
Schluss zu, dass auch in der Leitungsabteilung, dem unmittelbaren
persönlichen Arbeitsumfeld von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, relevante
Vorgänge nicht vorschriftsgemäß administriert wurden. Dabei ist jegliches
Verwaltungshandeln dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung
verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3
des Grundgesetzes (GG) beruht. Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung
wird ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch
Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente
gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde sind diesen Prinzipien
verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden. Die
ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit und
Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besagt unter anderem,
dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines
Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie
vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar
unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch
papierbasiert oder elektronisch veraktet. Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle
entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg
sie die Behörde erreichen. Gegebenenfalls sind relevante Informationen zu
verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge
per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes System existiert
(Bundestagsdrucksache 19/10084, S. 3).
Aus Sicht der Fragesteller hat die Sachverhaltsaufklärung durch
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre gerade erst
begonnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. War Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Zeitraum vom 7. Mai
bis zum 16. Mai 2024 im Urlaub, und wenn ja, wer von der Hausleitung
hat die Bundesministerin in dieser Zeit vertreten, und wenn nein, warum
war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über nach Ansicht der
Fragestellerin wesentliche Vorgänge in ihrem Haus (Auftrag von
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring) und in ihrer eigenen Leitungsabteilung
(Auftrag der Pressestelle zur Anfertigung einer Liste mit
Wissenschaftlern) nicht informiert?
2. Wie viele Pressestatements bzw. Pressezitate wurden zwischen dem
7. Mai und dem 16. Mai 2024 von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger autorisiert (bitte für jeden Tag tabellarisch darstellen)?
3. Wie viele Pressestatements bzw. Pressezitate von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger standen in einem mittelbaren oder
unmittelbaren Bezug zum offenen Brief (bitte für jeden Tag tabellarisch
darstellen)?
4. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der Abteilung 4
„Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ direkt
kommuniziert, und war der weitere Umgang von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?
5. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 direkt mit Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring kommuniziert, und in welchem Rahmen und auf
welchem Weg wurde kommuniziert (Gespräche, Messengerdienste etc.),
und war der weitere Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?
6. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der
Leitungsabteilung und dem Leiter der Grundsatzabteilung gesprochen, und war der
weitere Umgang von Bundesministerin Stark-Watzinger mit dem
offenen Brief dabei Thema?
7. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der
Unterabteilungsleitung Kommunikation (L2) der Leitungsabteilung gesprochen,
und war der weitere Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?
8. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter des
Pressereferates (L21) der Leitungsabteilung gesprochen, und war der weitere
Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit dem offenen
Brief dabei Thema?
9. Warum ist aus Sicht von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, wie
sie es in der Ausschussbefragung (siehe Vorbemerkung der
Fragestellerin) deklariert hat, die Morgen- bzw. Presselage ein „informelles
Gremium“?
10. Wer nimmt an den Morgen- bzw. Presselagen der Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger gewöhnlich teil (bitte ausschließlich die
Funktionen, etwa PSt, St, AL Z, AL 1, L1, L2, RL L21 etc., tabellarisch
auflisten)?
11. Wurden im Rahmen von Morgen- bzw. Presselagen der
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger seit Dezember 2021 schon einmal
Arbeitsaufträge oder Weisungen an das Haus vorbesprochen, abgestimmt oder
in Auftrag gegeben, und wenn ja, wie erklärt Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger den Widerspruch zu ihren Äußerungen gegenüber dem
Ausschuss, und wenn nein, warum nicht?
12. Werden in den Morgen- bzw. Presselagen Wünsche bzw. Bitten von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger geäußert und konkrete
Aufträge erteilt?
13. In welchem Format erteilt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
üblicherweise Aufträge an den Leiter der Pressestelle (L21) bzw. an ihre
Pressestelle der Leitungsabteilung?
14. Werden diese Aufträge regelmäßig verschriftlicht, und wenn ja, durch
wen (etwa die Bundesministerin, die Leitung des Ministerbüros, den
Leiter der Leitungsabteilung, den Leiter der Unterabteilungsleitung
Kommunikation in der Leitungsleitung oder den Leiter der Pressestelle),
und wenn nein, warum nicht?
15. Wo werden diese Vermerke (siehe Frage 14) veraktet und registriert?
16. Unter welchem Aktenzeichen werden etwaige Vermerke abgelegt (bitte
die Aktenzeichen zwischen dem 7. Mai und 16. Mai 2024 auflisten)?
17. Fand am 7. und/oder am 8. Mai 2024 eine Morgen- bzw. Presselage statt,
und hat die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger daran
teilgenommen?
18. Welche weiteren Teilnehmer haben am 7. und/oder am 8. Mai 2024 an
einer Morgen- bzw. Presselage teilgenommen (bitte ausschließlich die
Funktionen, etwa PSt, St, AL Z, AL 1, L1, L2, RL L21 etc., tabellarisch
auflisten)?
19. Hat sich die Hausleitung des BMBF an dem Feiertag, dem 9. Mai 2024,
im Rahmen einer Morgen- bzw. Presselage oder in einem anderen
informellen wie formellen Rahmen über den weiteren Umgang mit dem
offenen Brief ausgetauscht, und wenn ja, wer war hieran beteiligt?
20. Hält Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an der Richtigkeit ihrer
Aussage gegenüber dem Ausschuss fest, dass aus den an Werktagen
täglich stattfindenden Presse- bzw. Morgenlagen keine Aufträge zur
Pressearbeit oder Arbeitsaufträge für Mitglieder der Hausleitung durch die
Bundesministerin erteilt werden?
21. Schließt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger kategorisch aus, dass
sie sich im Rahmen von informellen Zusammenkünften wie Morgen-
und Presselagen nicht von den Mitgliedern ihrer Hausleitung zu
inhaltlichen wie politischen Fragestellungen beraten lässt, Entscheidungen mit
ihnen abstimmt und ihnen Arbeitsaufträge erteilt, und wenn ja, warum,
und wenn nein, warum nicht?
22. Wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ihr Zitat, das in
dem Artikel der „BILD-Zeitung“ „Die UniversiTäter“ (www.bild.de/poli
tik/inland/uni-lehrkraefte-unterstuetzen-krawall-studenten-die-universita
eter-663cb4dfa8485058948a470e) Verwendung fand, ihrer Pressestelle
autorisiert, und wann wurde das Zitat durch wen (bitte Bezeichnung des
Dienstgrades und Referates der betreffenden Person) an das Medium
übermittelt (bitte Tag und Uhrzeit nennen)?
23. Hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger am 8. Mai und bzw. oder
am 9. Mai 2024 mit dem Leiter der Leitungsabteilung und/oder dem
Unterabteilungsleiter für Kommunikation der Leitungsabteilung (L2) und/
oder dem Leiter der Pressestelle (L21) und bzw. oder dem Leiter der
Grundsatzabteilung über das Vorgehen mit Blick auf den offenen Brief
gesprochen, und welche Aufträge, Bitten oder Wünsche wurden seitens
der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger erteilt bzw. geäußert?
24. Wie definiert Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit Blick auf
das BMBF die Leitungsebene?
25. Wie definiert Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit Blick auf
das BMBF die Fachebene?
26. Versteht Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Referate ihrer
eigenen Leitungsabteilung als einen Teil der Fachebene, und wenn ja,
warum, und wenn nein, warum hat Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag dann
den Prüfauftrag aus ihrer Pressestelle als einen Prüfauftrag der
Fachebene bezeichnet?
27. An welchem konkreten Tag (Aussage von Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger im Ausschuss: „nach den Panorama-Veröffentlichungen
am 11.6.“) hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
angefertigte Liste ihrer Pressestelle zu sehen bekommen?
28. An welchem konkreten Tag (Aussage von Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger im Ausschuss: „nach den Panorama-Veröffentlichungen
am 11.6.“) hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger von der
angefertigten Liste ihrer Pressestelle erfahren?
29. Hat der Leiter der Leitungsabteilung am 10. Mai 2024 der Pressestelle
den Auftrag gegeben, eine Liste mit Wissenschaftlern, die den offenen
Brief unterzeichnet haben, anzufordern, und wenn ja, wann und wie
wurde der Auftrag erteilt, und auf wessen Weisung hat der Leiter der
Leitungsabteilung hierbei ggf. gehandelt?
30. Hat der Leiter der Unterabteilung Kommunikation (L2) in der
Leitungsabteilung am 10. Mai 2024 der Pressestelle den Auftrag gegeben, eine
Liste mit Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet haben,
anzufordern, und wenn ja, wann und wie wurde der Auftrag erteilt, und
auf wessen Weisung hat der Leiter der Unterabteilung Kommunikation
(L2) der Leitungsabteilung hierbei ggf. gehandelt?
31. Hat der Leiter der Pressestelle in der Leitungsabteilung (RL L21) am
10. Mai 2024 der Pressestelle den Auftrag gegeben, eine Liste mit
Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet haben, anzufordern,
und wenn ja, wann und wie wurde der Auftrag erteilt, und auf wessen
Weisung hat der Leiter der Pressestelle hierbei ggf. gehandelt?
32. Ist die Leitungsabteilung samt den dazugehörigen Arbeitseinheiten des
von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger geführten BMBF der
Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß dem
Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes
nachgekommen, jegliches Verwaltungshandeln entsprechend dem Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung zu dokumentieren, und wenn ja,
warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Auftraggeber
bzw. die Auftraggeberin (bitte die Funktion der betreffenden Person
nennen) der Auflistung von Wissenschaftlern nicht transparent gemacht, und
wenn nein, warum nicht?
33. Ist der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ gegenüber Referaten der Leitungsabteilung, etwa
dem Pressereferat L21, weisungsbefugt, und wenn ja, warum, und wenn
nein, warum nicht?
34. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Widerspruch
zwischen der aus Sicht der Fragestellerin nicht vorhandenen
Weisungsbefugnis des Leiters der Abteilung 4 gegenüber der Pressestelle der
Leitungsabteilung und den Aussagen der Bundesministerin in der
Ausschussbefragung auf („Es ist ein komplett separater Vorgang, der auf der
Fachebene stattgefunden hat, dass eine Übersicht erstellt wurde. Das ist
von Abteilungsleitung 4, das ist die Abteilung, die für die Hochschulen
zuständig ist, und es ist für reaktive Möglichkeiten auf Anfragen in der
Pressekonferenz eben sprechfähig zu sein, erfolgt. Ich betone noch
einmal: Diese Übersicht ist nicht aus der Fachebene weitergegeben worden.
Sie hat weder mich erreicht noch andere Dritte erreicht. Und von dieser
Übersicht habe ich erst am 11. Juni 2024 erfahren.“)?
35. Warum hat die Pressestelle der Leitungsabteilung eine detaillierte
Aufstellung mit personenbezogenen Daten angefordert, obwohl sie diese
personenbezogenen Daten für ihre Pressearbeit nicht verwenden darf?
36. Wann wurde die Anforderung der Pressestelle vom 10. Mai 2024 vom
zuständigen Fachreferat der Abteilung 4 „Hochschul- und
Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ ausgeführt?
37. Hat das zuständige Fachreferat der Abteilung 4 „Hochschul- und
Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ dem Pressereferat der
Leitungsabteilung, von dem der Auftrag kam, davon abgeraten, eine
etwaige Liste anzufertigen, wie es von der SPD-Fraktion in der
Ausschussbefragung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger angemerkt
wurde?
38. Hat die Pressestelle der Leitungsabteilung ggf. gegen den Rat der
Mitarbeiter auf der Auftragserfüllung bestanden, und wenn ja, warum und
auf wessen Weisung, und wenn nein, warum nicht?
39. Wann wurde die erbetene Auflistung von Wissenschaftlern von der
Fachebene an den zuständigen Leiter der Abteilung 4 übermittelt (bitte
Tag und Uhrzeit der Übermittlung nennen)?
40. Wann wurde die entsprechende Vorlage bzw. E-Mail vom zuständigen
Leiter der Abteilung 4 an das Pressereferat der Leitungsabteilung
übermittelt?
41. Wurde der Auftrag der Pressestelle vom 10. Mai 2024 ggf.
zurückgezogen, und wenn ja, von wem (bitte die Funktion der betreffenden Person
nennen: etwa Bundesministerin, Staatssekretärin, Leiter der
Leitungsabteilung, Leiter der Unterabteilung der Leitungsabteilung, Leiter des
Pressereferates (L21) der Leitungsabteilung etc.) und wann, und wenn nein,
warum nicht?
42. Hat die Pressestelle der Leitungsabteilung die Informationen aus der
Auflistung verwendet, um Presseanfragen bzw. Fragen in der
Regierungspressekonferenz zu beantworten, und wenn ja, warum und ggf. auf
welcher rechtlichen Basis, und wenn nein, was ist mit der Liste
geschehen, obwohl nach Aktenlage massiver Druck auf die mit der Anfertigung
der Liste beauftragten Arbeitseinheiten ausgeübt wurde (www.spiege
l.de/politik/deutschland/foerdergeld-affaere-im-bmbf-grosses-unwohlsei
n-namen-in-listen-zu-markieren-a-050cc30f-41c1-438a-96da-15d33fab
e9ee; www.tagesschau.de/investigativ/panorama/bmbf-stark-watzinger-f
oerdergelder-100.html)?
43. Darf die Pressestelle der Leitungsabteilung die im Zuge der Anforderung
vom 10. Mai 2024 zusammengetragenen personenbezogenen Daten
rechtlich überhaupt öffentlich machen, und wenn ja, auf welcher
rechtlichen Basis, und wenn nein, warum gab es dann die Anforderung aus
der Pressestelle der Leitungsabteilung, wenn eine Veröffentlichung
rechtlich unzulässig ist?
44. Hat sich die Pressestelle der Leitungsabteilung hierzu eine rechtliche
Einschätzung eingeholt, und wenn ja, wann und auf wessen Weisung,
und wenn nein, warum nicht?
45. Wann wurde die erstellte Liste mit Wissenschaftlern veraktet?
46. Welches Referat hat die Liste veraktet?
47. Wann wird die erstellte Liste entsprechend der Äußerung der
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der Ausschussbefragung („Die ist
natürlich in den Akten, wie Akten veraktet sein müssen. Sobald das auch
nicht mehr notwendig ist, wird sie wie alles dann auch vernichtet
entsprechend den Regeln.“) vernichtet?
48. Hat sich das BMBF die Zustimmung der in der Liste aufgeführten
Wissenschaftler eingeholt, dass ihre personenbezogenen Daten verwendet,
gespeichert und veraktet werden dürfen, und wenn ja, wann, und wenn
nein, warum nicht?
49. Ist dem BMBF bekannt, ob es Beschwerden gegen das BMBF von
betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gibt, die mit der
Aufführung ihrer personenbezogenen Daten in einer etwaigen Liste nicht
einverstanden sind, und wenn ja, wie viele Beschwerden gegen das
BMBF liegen vor (bitte Anzahl quantitativ angeben)?
50. Wann (bitte Tag und Uhrzeit nennen) fand das Telefonat zwischen
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring und dem Leiter der Abteilung 4
„Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ statt, in
dem der Abteilungsleiter 4 den Auftrag zur rechtlichen Prüfung des
offenen Briefes erhalten und den Auftrag zur förderrechtlichen Prüfung
missverstanden haben soll (www.spiegel.de/panorama/bildung/bettina-st
ark-watzingers-staatssekretaerin-soll-umstrittene-pruefung-beauftragt-ha
ben-a-5dfcbd9a-786b-4f6b-a5d0-ceeb19e43512)?
51. War der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ mit dem Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine
Döring einverstanden, oder hat er in dem Telefonat von seinem Recht als
politischer Beamter, gegen den Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine
Döring zu remonstrieren, Gebrauch gemacht, und wenn Letzteres
zutrifft, mit welchem Ergebnis?
52. Warum haben sowohl die Staatssekretärin Dr. Sabine Döring als auch
der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ die Anforderung für den Prüfauftrag nicht
vorschriftsgemäß verschriftlicht?
53. Teilt die Bundesregierung weiterhin die Rechtsauffassung aus dem
Jahr 2019 („Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem
Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG)
beruht. Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung wird ein
rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch Gerichte
sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente
gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde sind diesen Prinzipien
verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden. Die
ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur
Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit
besagt unter anderem, dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und
Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen
(Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und
nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine
Behörde als führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch
veraktet.“, Bundestagsdrucksache 19/10083, S. 2, 3, und wenn nein,
warum nicht?
54. Sieht sich auch Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dem
Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß dem
Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verpflichtet?
a) Wenn ja, warum gibt es etwaige Missstände bei der
ordnungsgemäßen Aktenführung in ihrem Geschäftsbereich?
b) Wenn nein, warum nicht?
55. Teilt die Bundesregierung weiterhin die Rechtsauffassung aus dem
Jahr 2019 („Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle
entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg
sie die Behörde erreichen. Ggf. sind relevante Informationen zu
verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B.
Eingänge per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes
System existiert.“, Bundestagsdrucksache 19/10083, S. 2, und wenn
nein, warum nicht?
56. Ist die in der Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2019
aufgeführte Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von
Schriftgut in den Bundesministerien (RegR) weiterhin in der
Bundesregierung in Kraft, und wenn ja, wurde die Richtlinie bei den
vorliegenden Vorgängen eingehalten, und wenn nein, warum nicht?
57. Werden die Inhalte von persönlichen Gesprächen, Telefonaten, der SMS-
und Wire-Kommunikation von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger der Richtlinie entsprechend verschriftlicht, soweit diese für
die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant ist, und
wenn nein, warum nicht?
58. Warum finden sich in den bisher veröffentlichten Dokumenten des
BMBF, obwohl bei mindestens einer Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) explizit danach gefragt wurde (fragdenstaat.de/anfr
age/interne-pruefung-zu-offenem-brief-proteste/), keine verakteten SMS
oder Nachrichten von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger und
weiterer Mitglieder der Hausleitung und der Leitungsabteilung auf dem
Messengerdienst Wire?
59. Warum werden im BMBF Arbeitsaufträge der Hausleitung und/oder auf
Abteilungsleitungsebene telefonisch erteilt und nicht schriftlich
dokumentiert?
a) Stellen etwaige derartige Vorgänge einen Verstoß gegen den
Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung dar?
b) Wenn nein, warum nicht?
60. Welche unmittelbaren Konsequenzen wurden, seit Bekanntwerden der –
sollte Frage 59a mit Ja beantwortet werden – nicht ordnungsgemäßen
Aktenführung im Sinne eines rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzuges
durch Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in ihrer
Leitungsabteilung und auf Abteilungsleitungsebene gezogen, und wenn keine
unmittelbaren Konsequenzen gezogen wurden, warum nicht?
61. Wie stellt die Hausleitung des BMBF künftig sicher, dass durch eine
vollumfängliche Aktenführung Verantwortlichkeiten nachvollziehbar
bleiben?
62. Wann wurde durch wen der am 13. Mai 2024 erteilte Auftrag von
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zur zuwendungsrechtlichen Prüfung
zurückgenommen?
63. Wie (schriftlich, telefonisch etc.) wurde der am 13. Mai 2024 erteilte
Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zur
zuwendungsrechtlichen Prüfung zurückgenommen?
a) Wurde dabei gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung verstoßen?
b) Wenn nein, warum nicht?
64. Wurde der Auftrag der Staatssekretärin Dr. Sabine Döring ggf. durch den
Abteilungsleiter aufgehoben, und wenn ja, warum, und wenn nein,
warum nicht, und was folgt daraus?
65. Gab es am 13. Und bzw. oder am 14. Mai 2024 Kontakt zwischen dem
Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ und Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zu dem besagten
Prüfauftrag, und wenn ja, wurde in der Folge der Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten, und wenn nein, warum nicht?
66. War der Inhalt und/oder das Wording der öffentlich gewordenen E-Mail
von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring mit Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger abgestimmt (www.spiegel.de/panorama/bildung/bettin
a-stark-watzingers-staatssekretaerin-soll-umstrittene-pruefung-beauftrag
t-haben-a-5dfcbd9a-786b-4f6b-a5d0-ceeb19e43512)?
a) Wenn ja, wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
67. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring mit Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
68. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring mit dem Leiter der Leitungsabteilung abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
69. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring vom 14. Juni 2024 mit dem Leiter der Unterabteilung
Kommunikation der Leitungsabteilung abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
70. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring vom 14. Juni 2024 mit dem Leiter des Pressereferates
der Leitungsabteilung abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
71. Wurde bei dem Vorgang der Erstellung, Abstimmung und Absendung
der E-Mail von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring der Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten, und wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
72. Warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger „den
Bundeskanzler darum gebeten, Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring in den
einstweiligen Ruhestand zu versetzen“, obwohl nach § 54 Absatz 1 des
Bundesbeamtengesetzes der Bundespräsident der richtige Adressat der
Versetzungsbitte gewesen wäre und mit dem Bundeskanzleramt lediglich
Einvernehmen herzustellen ist (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressem
itteilungen/de/2024/06/160624_StD.html)?
73. Wann wurde Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger offiziell in einem Schreiben darum
gebeten, Staatssekretärin Dr. Sabine Döring in den einstweiligen
Ruhestand zu versetzen, und wann ist der Bundespräsident der Bitte von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ggf. nachgekommen?
74. Welche zusätzlichen Kosten entstehen den Steuerzahlern durch die
Versetzung von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring in den einstweiligen
Ruhestand und durch die Nachbesetzung?
75. Darf sich Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring zu den ihr zur Last
gelegten Vorwürfen öffentlich äußern, und wenn ja, seit wann, und wenn
nein, warum nicht?
76. Hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
Verschwiegenheitsfrist für Staatssekretärin Dr. Sabine Döring aufgehoben, und hat
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring darum gebeten, und wenn ja, wann, und
wenn nein, warum nicht?
77. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den nach Ansicht
der Fragestellerin bestehenden Widerspruch zwischen ihrer
ausführlichen Stellungnahme vom 16. Juni 2024 über ihre Beweggründe zur
Entlassung von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring (www.bmbf.de/bmbf/
shareddocs/pressemitteilungen/de/2024/06/160624_StD.html) und ihrer
Aussage in der Ausschussbefragung („Ich finde, das gehört sich so, dass
Personaldinge nicht öffentlich diskutiert werden.“) auf?
78. Wie ist die Aussage der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im
Ausschuss („Es ist in der Tat so, dass der Vorgang, der im Zentrum der
Diskussion steht, – die Frage förderrechtlicher Konsequenzen – dass das
den Eindruck erwecken konnte, dass es im BMBF erwogen wird. Und
deswegen ist es mir ganz wichtig, dass hier auch nochmal ganz klar zu
sagen, dass in unserem Haus so etwas nicht stattfindet und auch nicht
stattfinden wird.“) vereinbar mit der aus der Veröffentlichung in der
Sendung „Panorama“ hervorgehenden Aktenlage, nach der – veranlasst
durch den offenen Brief – von der Leitungsebene des Hauses „eine
förderrechtliche Bewertung, inwieweit von Seiten des BMBF ggf.
förderrechtliche Konsequenzen (Widerruf der Förderung etc.) möglich sind“,
eingeholt werden sollte (daserste.ndr.de/panorama/Als-Reaktion-auf-Kri
tik-Bildungsministerium-wollte-Foerdermittel-streichen-,watzinger10
2.html)?
79. Wie ist die weitreichende Entscheidung von Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger, Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zu entlassen,
vereinbar mit ihrer Feststellung in der Ausschussbefragung, nach der
insbesondere gar „kein Dienstvergehen in dem Sinne vorlag“ („Das eine [
Anmerkung der Fragestellerin: bezieht sich auf die Reihenfolge der
gestellten Fragen] ist, dass ja kein Dienstvergehen in dem Sinne vorlag,
sondern dass […] – so hat es Frau Staatssekretärin Döring ja auch erklärt –
eine missverständliche Kommunikation in die Abteilung stattgefunden
hat. Das darf und soll nicht passieren und das ist etwas, was eben auch
eine Konsequenz hat, dass eben die Frage, wie Aufträge in die Abteilung
gegeben werden, hier ganz klar geklärt wird.“)?
80. Warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der
Bundespressekonferenz am 17. Juni 2024 nicht angegeben, dass sie ab dem
17. Mai 2024 Kenntnisse von der von ihr selbst erbetenen rechtlichen
Prüfung des offenen Briefes hatte, obwohl explizit nach Prüfaufträgen
gleich welcher Art gefragt wurde?
81. Warum wurde die in der folgenden Quelle angeführte IFG-Anfrage um
über eine Woche verspätet durch das BMBF am 23. Juni 2024 um
22:51 Uhr beantwortet (www.jmwiarda.de/2024/06/22/bmbf-wollen-
ifgantwort-schicken-aber-datei-ist-zu-gro%C3%9F/)?
82. Ist es zutreffend, dass die Antworterstellung zur o. g. IFG-Anfrage
bereits vor dem 20. Juni 2024 von der zuständigen Fachabteilung 4 „längst
abgeschlossen“ war (www.jmwiarda.de/2024/06/20/bmbf-verz%C3%B6
gert-ifg-anfrage/), und wann wurde die Vorlage mit dem Antwortentwurf
von Abteilung 4 an die Hausleitung übermittelt (bitte Tag und Uhrzeit
nennen)?
83. Seit wann lag der Antwortentwurf für die o. g. IFG-Anfrage in der
Leitungsabteilung vor, und welche Arbeitseinheiten in der
Leitungsabteilung waren mit diesem Vorgang befasst?
84. Wann wurde wer in der Hausleitung mit der Freigabe der Antwort auf
die o. g. IFG-Anfrage befasst?
85. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Widerspruch
zwischen ihrer Aussage in der Ausschussbefragung („Der Server von
‚FragDenStaat‘ hat die Annahme des PDF aufgrund der Dateigröße
versagt, hat das nicht angenommen.“) und der Aussage der
Internetplattform FragDenStaat („Das Bildungsministerium antwortet auf unsere
IFG-Anfrage zur Fördermittelaffäre zu spät. Grund: Es konnte uns das
33 MB große PDF nicht per Mail zuschicken. Im Bundestag behauptete
Ministerin Stark-Watzinger gestern, das läge an unserem Server. Das ist
falsch! 3 Digital-Tipps: 1) Bevor man uns an der Tech-Ehre packt, bitte
Server-Logs studieren. In der Fehlermeldung des Ministeriums [die es
uns selbst zugeschickt hat] steht, dass die E-Mail mit den Dokumenten
nie die Ministeriums-Server verlassen hat. Das Problem liegt auf Seiten
der Behörde. 2) Das 132-Seiten-PDF ist deswegen so groß, weil das
Ministerium vor dem Verschicken Dokumente schwärzt, ausdruckt und
wieder einscannt. Wenn man sie einfach digital schwärzt, ist das PDF
<1 MB groß. Dafür gibt es viele Tools. 3) Mit jeder Anfrage verschickt
FragDenStaat an die jeweilige Behörde automatisch einen Upload-Link,
damit sie auch sehr große Dokumente bequem und direkt bei uns
hochladen kann.“, x.com/fragdenstaat/status/1806254978459181477?s=46)
auf?
86. Bestätigt die Bundesregierung, dass die Aussage von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger zu den Hintergründen der verspäteten
Übermittlung der Antwort auf die besagte IFG-Anfrage falsche Angaben enthielt,
und wenn ja, hat die Bundesregierung eine öffentliche Richtigstellung
vorgenommen, und welche ggf. weiteren Konsequenzen zieht die
Bundesregierung hieraus, und wenn nein, warum nicht?
87. Was waren ggf. die tatsächlichen Gründe für die späte Übermittlung der
Antwort auf die besagte IFG-Anfrage?
88. Bestätigt das BMBF, dass der Inhalt der Antwort der am 23. Juni 2024
um 22:51 Uhr seitens des BMBF beantworteten IFG-Anfrage bereits am
selben Tag Gegenstand einer Presseberichterstattung, die um 17:45 Uhr
veröffentlicht wurde, war (www.faz.net/aktuell/politik/inland/bettina-sta
rk-watzinger-in-foerder-affaere-was-wusste-sie-19809232.html), und
wenn ja, wer (bitte die Funktion und das Referat der betreffenden Person
angeben) hat im BMBF wann die besagten Dokumente im Rahmen des
zugrunde liegenden IFG-Verfahrens an Dritte herausgegeben (bitte die
Funktion angeben: etwa Leiter der Leitungsabteilung, Leiter der
Unterabteilung Kommunikation der Leitungsabteilung, Leiter der Abteilung 4
etc.), und ist eine Herausgabe an Dritte rechtlich zulässig, und wenn
nein, welche Kenntnisse hat die Leitungsabteilung des BMBF über die
Herausgabe der „internen Dokumente“?
89. Was beabsichtigt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger konkret zu
tun – entsprechend einer in der Ausschussbefragung auf zweifache
Nachfrage nach Ansicht der Fragestellerin unbeantwortet gebliebenen
Frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, um das „verloren
gegangene Vertrauen der Wissenschaftscommunity wieder aufzubauen“?
90. Was tut Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger entsprechend einer in
der Ausschussbefragung unbeantwortet gebliebenen Frage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um sicherzustellen, dass sich derartige
Missverständnisse bei ministeriellen Abläufen nicht wiederholen?
91. Wie oft und wann hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 26. Juni 2024 mit Vertreterinnen und
Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz bilateral (nicht in größerer
Runde) getroffen?
92. Wie oft und wann hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit
dem Präsidenten der Freien Universität Berlin Dr. Günter M. Ziegler
zwischen dem 7. Mai und dem 26. Juni 2024 getroffen oder mit ihm
telefoniert?
93. Hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger bisher mit
Vertreterinnen und Vertretern der 3 290 Unterzeichner (Stand: 28. Juni 2024,
6 Uhr) eines offenen Briefes, in dem die Bundesministerin als
„untragbar“ beschrieben wird, getroffen, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht (docs.google.com/forms/d/e/1FA
IpQLSccTcNVPTUSpezw2v7wWgNVpoFPfYsYMa9QpLkmCaq4YWy
1Nw/viewform?pli=1) ?
94. Trägt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
Gesamtverantwortung für den Geschäftsbereich des BMBF, und wenn nein, wer dann?
a) Wenn ja, warum war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger nach
eigenen Angaben über wesentliche Vorgänge in ihrer
Leitungsabteilung spätestens seit dem 10. Mai 2024 nicht im Bilde?
b) Wenn ja, warum war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger nach
eigenen Angaben über wesentliche Vorgänge in ihrem Haus (Auftrag
von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring) spätestens seit dem
13. Mai 2024 nicht im Bilde?
95. Welche weiteren Konsequenzen sind – vor dem Hintergrund einer nach
Auffassung der Fragestellerin in der Ausschussbefragung auf zweifache
Nachfrage der Fraktion der SPD und trotz Erinnerungsbitte aus Reihen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit mehrfach nicht
beantworteten Frage – mit Bezug zum Auftrag der Pressestelle der
Leitungsabteilung vom 10. Mai 2024 sowohl „in personeller als auch
struktureller Hinsicht geplant, um zu vermeiden, dass diese Vorgänge sich
nochmal wiederholen können, weil auch mehrere Leute an den Recherchen
beteiligt waren“?
96. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch den erteilten Auftrag der
Erstellung der besagten Liste mit Wissenschaftlern ein
Reputationsschaden entstanden, und wenn ja, übernimmt Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger hierfür qua Amt die politische Verantwortung, und
wenn nein, warum nicht?
97. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch die fehlende Kenntnis
von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zu wesentlichen
Vorgängen im Geschäftsbereich der entlassenen Staatssekretärin Dr. Sabine
Döring ein Reputationsschaden entstanden, und wenn ja, übernimmt
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hierfür qua Amt die politische
Verantwortung, und wenn nein, warum nicht?
98. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerin, dass die im
Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit ausnahmslos zu wahren
ist, die Bestimmungen des Datenschutzes im Umgang mit
personenbezogenen Daten einzuhalten sind sowie die ordnungsgemäße Aktenführung
im Sinne eines rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzuges sicherzustellen
ist, um eine Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden
und eine Überprüfung durch die Parlamente gewährleisten zu können?
99. Hält der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner unverändert an
seiner Äußerung fest („Im Ministerium gab es von einer leitenden
Beamtin eine Fragestellung, die nicht mit dem Gedanken der
Wissenschaftsfreiheit vereinbar ist und deshalb ist das interne Vertrauensverhältnis
zwischen der Ministerin und der leitenden Beamtin gestört.
Ministerinnen führen ihre Häuser in eigener Verantwortung und politische Beamte
müssen das Vertrauen der Hausleitung genießen“, www.deutschlandfun
k.de/debatte-um-ampel-und-haushalt-interview-mit-christian-lindner-fd
p-finanzmin-dlf-d9feb1b2-100.html), und wenn ja, warum, und wenn
nein, warum nicht?
100. Genießt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger weiterhin das
Vertrauen von Bundeskanzler Olaf Scholz, und wenn ja, warum, und wenn
nein, warum nicht?
Berlin, den 10. Juli 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1237725.07.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12244 - 100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12377
20. Wahlperiode 25.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12244 –
100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 8. Mai 2024 hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Bettina Stark-Watzinger wie folgt in der „BILD-Zeitung“ über einen offenen
Brief, dessen Inhalt die Fragestellerin dezidiert ablehnt, geäußert:
„Dieses Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten macht
fassungslos. Statt sich klar gegen Israel- und Judenhass zu stellen, werden Uni-
Besetzer zu Opfern gemacht und Gewalt verharmlost. … Dass es sich bei den
Unterstützern um Lehrende handelt, ist eine neue Qualität.“ Denn gerade
Professoren und Dozenten müssten „auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Es
ist richtig, wenn Hochschulleitungen bei Antisemitismus und Gewalt schnell
handeln und die Polizei einschalten“ (www.bild.de/politik/inland/regierung-fa
ssungslos-uni-skandal-eskaliert-663b6def27e1b86288b11fc5).
Am 16. Juni 2024 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Bettina Stark-Watzinger ihre beamtete Staatssekretärin Dr. Sabine Döring mit
folgender Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt:
„Am 11.06.2024 ist mir eine E-Mail aus der Fachebene meines Ministeriums
zur Kenntnis gebracht worden, welche die Prüfung potentieller
förderrechtlicher Konsequenzen für die Unterzeichner des besagten offenen Briefes zum
Gegenstand hat. Das möchte ich heute einordnen:
Die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige Staatssekretärin Prof.
Dr. Sabine Döring hat – wie schon öffentlich bekannt – den
zugrundeliegenden Prüfauftrag veranlasst. Ebenfalls hat sie erklärt, dass sie sich bei ihrem
Auftrag der rechtlichen Prüfung offenbar missverständlich ausgedrückt habe.
Nichtsdestotrotz wurde der Eindruck erweckt, dass die Prüfung
förderrechtlicher Konsequenzen auf der Basis eines von der Meinungsfreiheit gedeckten
offenen Briefes im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
erwogen werde. Das widerspricht den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit.
Prüfungen förderrechtlicher Konsequenzen wegen von der Meinungsfreiheit
gedeckten Äußerungen finden nicht statt.
Der entstandene Eindruck ist geeignet, das Vertrauen von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in das BMBF nachhaltig zu beschädigen. Vor
diesem Hintergrund und da ich im Prozess der Aufarbeitung zu der Überzeugung
gelangt bin, dass ein personeller Neuanfang nötig ist, habe ich den Bundes-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 25. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kanzler darum gebeten, Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring in den
einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Ich danke Sabine Döring für ihren Einsatz
für Bildung, Wissenschaft und das BMBF“ (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/p
ressemitteilungen/de/2024/06/160624_StD.html).
Am 17. Juni 2024 hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der
Bundespressekonferenz auf Nachfrage mitgeteilt:
„Ich habe den betreffenden Auftrag, förderrechtliche Konsequenzen prüfen zu
lassen, nicht erteilt und auch nicht gewollt.“
Am 18. Juni 2024 berichtete das Magazin „Cicero“ über einen weiteren
Auftrag aus der Leitungsabteilung, dem unmittelbaren Umfeld von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, der bereits am 10. Mai 2024 und damit drei
Tage vor dem Auftrag der mittlerweile entlassenen Staatssekretärin Dr. Sabine
Döring erteilt wurde.
„Dass die Ministerin in der Angelegenheit aber eine Rolle spielte, bestätigt am
Ende auch die Pressestelle des Bundesministeriums auf Anfrage von Cicero.
Unbestritten ist demnach, dass im Pressereferat bereits am 10. Mai 2024 daran
gearbeitet wurde, eine Liste jener Wissenschaftler der FU Berlin anfertigen
zulassen, die den umstrittenen offenen Brief unterschrieben hatten und
zugleich Empfänger von Fördermitteln des Ministeriums waren.
Aber: Das geschah ausdrücklich nicht auf Anforderung der nun in den
einstweiligen Ruhestand versetzten Staatssekretärin Döring. Es geschah aufgrund
der Eigeninitiative der Pressestelle der Ministerin, sagt das Ministerium: ‚Es
handelte sich um einen routinemäßigen Vorgang, um auf eventuelle
Nachfragen vorbereitet zu sein“‘ (www.cicero.de/innenpolitik/bundesministerin-
starkwatzinger-lehnt-rucktritt-ab-das-konnte-eng-werden).
Auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU wurde Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger zur Sachverhaltsaufklärung am 26. Juni 2024 in den
Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geladen
(www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/foerdergeld-affaere-bettina-stark-w
atzinger-bildungsausschuss-unionsfraktion). Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger räumte in diesem Rahmen zu dem Auftrag ihrer Pressestelle vom
10. Mai 2024 Folgendes ein:
„Um auf Nachfragen der Presse vorbereitet zu sein, wurde in meinem
Ministerium auf Fachebene eine Übersicht erstellt, welche Unterzeichner des offenen
Briefes in einer Verbindung zum BMBF stehen. Diese Übersicht wurde mir
nicht vorgelegt und auch nicht an Dritte übermittelt. Die Übersicht verblieb
auf Fachebene. Sie wurde mir erst nach dem Panorama-Bericht am 11. Juni
2024 bekannt“ (www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?videoid=7
613130#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjEzMTMw&m
od=mediathek).
Auf mehrfache Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion zu den Hintergründen des
am 10. Mai 2024 erfolgten Auftrages ihrer Pressestelle hat Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger keine Antwort darauf gegeben, auf wessen Weisung
die Pressestelle eine etwaige Auflistung von Wissenschaftlern hat anfertigen
lassen (www.welt.de/politik/deutschland/article252220282/Stark-Watzinger-D
ie-Frage-ist-warum-die-Ministerin-nicht-einfach-sagt-wer-es-war.html).
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat die täglich stattfindenden
Morgen- bzw. Presselagen als „informell“ bezeichnet und auch auf mehrfache
Nachfrage keine Auskunft dazu gegeben,
1. wer die Teilnehmer an den für die Sachverhaltsaufklärung relevanten
Morgen- bzw. Presselagen waren,
2. ob der offene Brief Gegenstand der Beratungen war und
3. ob im Anschluss Weisungen oder Arbeitsaufträge in das Haus erteilt
wurden.
Ferner hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur Verwunderung der
Fragesteller ihre eigene Pressestelle aus der Leitungsabteilung als Fachebene
deklariert und damit den nach Ansicht der Fragestellerin fehlleitenden
Eindruck erweckt, die Verantwortung für den im Fokus der Öffentlichkeit
stehenden Auftrag der eigenen Pressestelle läge ausschließlich bei der Fachebene des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und fern von ihrem
unmittelbaren persönlichen Umfeld der Leitungsabteilung.
Arbeitsaufträge wurden nach Aktenlage und dem bisher öffentlich Bekannten
und gemäß den Äußerungen von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
durch eine Staatssekretärin und den Leiter der Abteilung „Hochschul- und
Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ nicht vorschriftsgemäß
schriftlich festgehalten (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/download120
0.pdf). Auch die weiterhin von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
unbeantwortet gelassene Frage, wer ihrer Pressestelle die Weisung zur
Anforderung einer Liste mit Wissenschaftlern gegeben hat, lässt aus Sicht der
Fragestellerin den Schluss zu, dass auch in der Leitungsabteilung, dem
unmittelbaren persönlichen Arbeitsumfeld von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger, relevante Vorgänge nicht vorschriftsgemäß administriert wurden.
Dabei ist jegliches Verwaltungshandeln dem Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach
Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht. Nur durch die
ordnungsgemäße Aktenführung wird ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine
Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine
Überprüfung durch die Parlamente gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde
sind diesen Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen
gebunden. Die ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde
zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der
Aktenmäßigkeit besagt unter anderem, dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und
Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip
der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu
dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als
führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch veraktet. Zu den
aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen Informationen,
unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen.
Gegebenenfalls sind relevante Informationen zu verschriftlichen (z. B. Telefonate oder
SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge per E-Mail), wenn als führende
Akte noch ein papierbasiertes System existiert (Bundestagsdrucksache 19/10084,
S. 3).
Aus Sicht der Fragesteller hat die Sachverhaltsaufklärung durch
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre gerade erst
begonnen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fragen der Fragesteller drehen sich im Kern um Vorgänge im
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die an drei verschiedenen
Tagen unabhängig voneinander initiiert worden waren. Diese werden hier
einleitend dargestellt.
Erstens: Am 13. Mai 2024 hat Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring
telefonisch eine breite juristische Prüfung eines Offenen Briefes zu Vorfällen an der
Freien Universität Berlin beauftragt. Dieser Auftrag wurde von der zuständigen
Fachabteilung des BMBF so verstanden, dass sowohl eine rechtliche Prüfung
als auch eine Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen durchgeführt
werden sollte. Darauf hat Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in ihrer E-
Mail am 14. Juni 2024 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses
hingewiesen. Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring hat erklärt, dass die Prüfung
möglicher förderrechtlicher Konsequenzen von ihr nicht beabsichtigt gewesen
sei, ihr Auftrag aber wohl so zu verstehen war. Die Prüfung möglicher
förderrechtlicher Konsequenzen wurde nach dem Tag der Veranlassung auch nicht
weiterverfolgt.
Von diesem Vorgang am 13. Mai 2024, also einer Prüfung auch
förderrechtlicher Konsequenzen, hatte die Ministerin vor der Veröffentlichung eines
entsprechenden Panorama-Berichts am 11. Juni 2024 keine Kenntnis. Unmittelbar
nachdem sie davon Kenntnis erlangt hatte, veranlasste sie eine umfassende
Sachstandsaufklärung. Der entstandene Eindruck war geeignet, das Vertrauen
von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in das BMBF nachhaltig zu
beschädigen. Vor diesem Hintergrund und dem Prozess der Aufarbeitung gelangte
die Ministerin zur Überzeugung, dass ein personeller Neuanfang nötig ist, und
hat darum gebeten, Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring gemäß § 54
Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes in den einstweiligen Ruhestand
zu versetzen.
Zweitens: Am 17. Mai 2024 wurde auf Vorschlag von Staatssekretärin a. D.
Dr. Döring und mit Kenntnis der Ministerin eine rechtliche Einordnung – nicht
eine Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen – der Inhalte des Offenen Briefes
beauftragt. Dieser Auftrag floss auf der Fachebene in die bereits in Erstellung
befindliche Vorlage für Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring ein. Die
erbetene rechtliche Einordnung ergab von Beginn an, dass sich der Inhalt des
Offenen Briefes im grundrechtlich geschützten Bereich der Meinungsfreiheit
bewegt. Die Inhalte des Offenen Briefes sieht das BMBF unabhängig davon mit
Blick auf die schwierige Situation von Jüdinnen und Juden in Deutschland und
auch an den Hochschulen unverändert kritisch.
Drittens: Die Pressestelle des BMBF hat am 10. Mai 2024 a) eine
Sprachregelung für Presseanfragen zu einem Zitat der Ministerin zum Offenen Brief von
Hochschullehrerenden an der FU Berlin mit dem zuständigen Fachreferat
abgestimmt und b) bei diesem Fachreferat in Vorbereitung der
Regierungspressekonferenz am 13. Mai 2024 eine Reaktiv-Sprache zu dem Umstand, dass einige
der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner vom BMBF gefördert werden,
erbeten. Eine Übersicht von Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des offenen
Briefes, die zugleich vom BMBF gefördert werden, war weder vom
Pressereferat erbeten oder beauftragt noch an dieses übermittelt worden. Die
Rückmeldung des zuständigen Fachreferats erfolgte am 12. Mai 2024.
Um auf mögliche Nachfragen vorbereitet zu sein, hat davon unabhängig der
Leiter der zuständigen Fachabteilung 4 am 10. Mai 2024 innerhalb seiner
Abteilung um eine Prüfung gebeten, wer von den Unterzeichnerinnen und
Unterzeichnern des Offenen Briefes durch das BMBF gefördert wird. Das Ergebnis
dieser Prüfung verblieb allein beim zuständigen Bearbeiter und wurde weder
der Ministerin noch der Pressestelle oder Dritten übermittelt. Der Umstand,
dass eine solche Prüfung beauftragt und eine Übersicht erstellt wurde, wurde
erst im Zuge der nach dem Panorama-Bericht am 11. Juni 2024 angestoßenen
Aufklärung über die zuständige Fachabteilung hinaus bekannt. Eine
förderrechtliche Prüfung wurde am 10. Mai 2024 weder beauftragt noch erfolgte sie.
Durch den telefonisch erteilten Prüfauftrag vom 13. Mai 2024, der durch
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring erteilt wurde, war die Fachebene des
BMBF zumindest an diesem einen Tag der Annahme, dass neben einer
rechtlichen Einordnung des Offenen Briefes auch eine Prüfung möglicher
förderrechtlicher Konsequenzen durch Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring
beauftragt worden sei. Wegen aufgetretener Zweifel des Abteilungsleiters 4
wurde die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte Prüfung möglicher
förderrechtlicher Konsequenzen am Nachmittag des gleichen Tags ruhend gestellt und
seitdem nicht weiterverfolgt. Dennoch wurde für einen kurzen Zeitraum ebenjener
Eindruck der Beauftragung einer förderrechtlichen Prüfung erweckt. Deshalb
hat die Bundesministerin den Sachverhalt gründlich aufklären lassen.
Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Demokratie. Sie muss in jede
Richtung verteidigt werden. Unsere Forscherinnen und Forscher bringen uns
Fortschritt und Wissen. Die Fördermittel des BMBF werden nach
wissenschaftlicher Exzellenz vergeben, nicht nach politischer Weltanschauung. Das ist ein
Kernprinzip der Wissenschaftsfreiheit, zu dem die Ministerin und das gesamte
BMBF stehen.
1. War Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Zeitraum vom
7. Mai bis zum 16. Mai 2024 im Urlaub, und wenn ja, wer von der
Hausleitung hat die Bundesministerin in dieser Zeit vertreten, und wenn
nein, warum war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über nach
Ansicht der Fragestellerin wesentliche Vorgänge in ihrem Haus
(Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring) und in ihrer eigenen
Leitungsabteilung (Auftrag der Pressestelle zur Anfertigung einer Liste mit
Wissenschaftlern) nicht informiert?
Die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger war im genannten Zeitraum
nicht im Urlaub. Es gab keinen Auftrag der Pressestelle zur Anfertigung einer
„Liste“ mit Wissenschaftlern. Die der Frage zu Grunde liegende Annahme ist
somit unzutreffend. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
Antworten der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 22 der Abgeordneten
Nicole Gohlke (Plenarprotokoll 20/180, Anlage 2) und auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 95 der Abgeordneten Nicole
Gohlke auf Bundestagsdrucksache 20/11887, wird ebenso verwiesen wie auf
die Ausführungen von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der
öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung am 26. Juni 2024 (78. Sitzung) des Deutschen Bundestages sowie im
Rahmen der Regierungsbefragung im Plenum des Deutschen Bundestages
(Plenarprotokoll 20/177) am selben Tag.
2. Wie viele Pressestatements bzw. Pressezitate wurden zwischen dem
7. Mai und dem 16. Mai 2024 von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger autorisiert (bitte für jeden Tag tabellarisch darstellen)?
3. Wie viele Pressestatements bzw. Pressezitate von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger standen in einem mittelbaren oder
unmittelbaren Bezug zum offenen Brief (bitte für jeden Tag tabellarisch
darstellen)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Für eine Übersicht über die Pressestatements bzw. Pressezitate wird auf die
folgende Tabelle verwiesen:
Datum Pressestatement, Pressezitat
7. Mai 2024 Pressemitteilung zum BMBF-Innovationsforum „Zivile Sicherheit“ 2024: Stark-Watzinger:
Wir stärken mit unserer Forschungsförderung die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft
8. Mai 2024 Pressemitteilung zum Berufsbildungsbericht 2024: Stark-Watzinger: Wir wollen mehr junge
Menschen in Ausbildung bringen
8. Mai 2024 Zitat zum Offenen Brief: „Dieses Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten macht
fassungslos. Statt sich klar gegen Israel- und Judenhass zu stellen, werden Uni-Besetzer zu
Opfern gemacht und Gewalt verharmlost. Dass es sich bei den Unterstützern um Lehrende
handelt, ist eine neue Qualität. Gerade sie müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Es ist richtig, wenn Hochschulleitungen bei Antisemitismus und Gewalt schnell handeln und
die Polizei einschalten.“
Datum Pressestatement, Pressezitat
13. Mai 2024 Zitat zur Ifo-Studie: „Die Ifo-Studie zeigt erneut: Noch immer hängt der Bildungserfolg in
Deutschland stark von der sozialen Herkunft ab. Das können wir nicht hinnehmen. Mit dem
Startchancen-Programm setzen wir genau da an: 20 Milliarden Euro in zehn Jahren für etwa
4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. In
der Studie wird betont, dass Maßnahmen mit der Gießkanne zumeist nicht ausreichen, um für
mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen. Deshalb muss in der Bildung künftig im Mittelpunkt
stehen, dass Kinder wie beim Startchancen-Programm bedarfsgerecht, gezielt und wirksam
gefördert werden. Denn es geht um ihre Zukunft und den Wohlstand unseres Landes.“
14. Mai 2024 Pressemitteilung zur MS Wissenschaft: Stark-Watzinger: Über den Wert der Freiheit und ihre
Bedeutung ins Gespräch kommen
16. Mai 2024 Zitat zur Studie zu Wissenschaftsfeindlichkeit: „Debatte und auch Kritik gehören zu einer
lebendigen Demokratie dazu. Beleidigungen, Bedrohungen oder gar Gewalt hingegen sind
völlig inakzeptabel. Solche Formen der Auseinandersetzung können wir nicht hinnehmen.
Davon betroffene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen unsere Unterstützung,
denn wir brauchen sie. Hilfe und Beratung erhalten sie unter anderem bei der Anlaufstelle
Scicomm-Support.“
4. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der
Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“
direkt kommuniziert, und war der weitere Umgang von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?
5. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 direkt mit Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring kommuniziert, und in welchem Rahmen und auf
welchem Weg wurde kommuniziert (Gespräche, Messengerdienste
etc.), und war der weitere Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?
6. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der
Leitungsabteilung und dem Leiter der Grundsatzabteilung gesprochen, und war
der weitere Umgang von Bundesministerin Stark-Watzinger mit dem
offenen Brief dabei Thema?
7. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der
Unterabteilungsleitung Kommunikation (L2) der Leitungsabteilung gesprochen,
und war der weitere Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?
8. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter des
Pressereferates (L21) der Leitungsabteilung gesprochen, und war der weitere
Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit dem
offenen Brief dabei Thema?
Die Fragen 4 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation –
besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174).
9. Warum ist aus Sicht von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, wie
sie es in der Ausschussbefragung (siehe Vorbemerkung der
Fragestellerin) deklariert hat, die Morgen- bzw. Presselage ein „informelles
Gremium“?
10. Wer nimmt an den Morgen- bzw. Presselagen der Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger gewöhnlich teil (bitte ausschließlich die
Funktionen, etwa PSt, St, AL Z, AL 1, L1, L2, RL L21 etc., tabellarisch
auflisten)?
11. Wurden im Rahmen von Morgen- bzw. Presselagen der
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger seit Dezember 2021 schon einmal
Arbeitsaufträge oder Weisungen an das Haus vorbesprochen, abgestimmt oder
in Auftrag gegeben, und wenn ja, wie erklärt Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger den Widerspruch zu ihren Äußerungen gegenüber dem
Ausschuss, und wenn nein, warum nicht?
12. Werden in den Morgen- bzw. Presselagen Wünsche bzw. Bitten von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger geäußert und konkrete
Aufträge erteilt?
Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Morgenlage handelt es sich um ein rein telefonisches Pressebriefing.
An diesem nehmen im Regelfall die Ministerin, die Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre, die Leiter der
Abteilungen 1, L und Z, die Unterabteilungsleiter der Abteilung L sowie der Sprecher
teil. Falls sich aus diesem Briefing Arbeitsaufträge (insbesondere für das
Pressereferat) ergeben, werden diese im Anschluss beauftragt.
13. In welchem Format erteilt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
üblicherweise Aufträge an den Leiter der Pressestelle (L21) bzw. an
ihre Pressestelle der Leitungsabteilung?
14. Werden diese Aufträge regelmäßig verschriftlicht, und wenn ja, durch
wen (etwa die Bundesministerin, die Leitung des Ministerbüros, den
Leiter der Leitungsabteilung, den Leiter der Unterabteilungsleitung
Kommunikation in der Leitungsleitung oder den Leiter der
Pressestelle), und wenn nein, warum nicht?
15. Wo werden diese Vermerke (siehe Frage 14) veraktet und registriert?
16. Unter welchem Aktenzeichen werden etwaige Vermerke abgelegt (bitte
die Aktenzeichen zwischen dem 7. Mai und 16. Mai 2024 auflisten)?
Die Fragen 13 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Aufträge können auf unterschiedliche Art und Weise ergehen. Aktenrelevante
Vorgänge werden in den bearbeitenden Referaten sachbezogen der jeweiligen
Akte zugefügt.
17. Fand am 7. und/oder am 8. Mai 2024 eine Morgen- bzw. Presselage
statt, und hat die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger daran
teilgenommen?
Es fanden an beiden Tagen Morgenlagen statt und die Bundesministerin hat
jeweils teilgenommen.
18. Welche weiteren Teilnehmer haben am 7. und/oder am 8. Mai 2024 an
einer Morgen- bzw. Presselage teilgenommen (bitte ausschließlich die
Funktionen, etwa PSt, St, AL Z, AL 1, L1, L2, RL L21 etc., tabellarisch
auflisten)?
19. Hat sich die Hausleitung des BMBF an dem Feiertag, dem 9. Mai 2024,
im Rahmen einer Morgen- bzw. Presselage oder in einem anderen
informellen wie formellen Rahmen über den weiteren Umgang mit dem
offenen Brief ausgetauscht, und wenn ja, wer war hieran beteiligt?
20. Hält Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an der Richtigkeit ihrer
Aussage gegenüber dem Ausschuss fest, dass aus den an Werktagen
täglich stattfindenden Presse- bzw. Morgenlagen keine Aufträge zur
Pressearbeit oder Arbeitsaufträge für Mitglieder der Hausleitung durch
die Bundesministerin erteilt werden?
21. Schließt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger kategorisch aus,
dass sie sich im Rahmen von informellen Zusammenkünften wie
Morgen- und Presselagen nicht von den Mitgliedern ihrer Hausleitung zu
inhaltlichen wie politischen Fragestellungen beraten lässt,
Entscheidungen mit ihnen abstimmt und ihnen Arbeitsaufträge erteilt, und wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Die Hausleitung steht regelmäßig im Austausch zu aktuellen Themen. Ein
Protokoll wird nicht geführt. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 12
verwiesen.
22. Wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ihr Zitat, das in
dem Artikel der „BILD-Zeitung“ „Die UniversiTäter“ (www.bild.de/po
litik/inland/uni-lehrkraefte-unterstuetzen-krawall-studenten-die-univers
itaeter-663cb4dfa8485058948a470e) Verwendung fand, ihrer
Pressestelle autorisiert, und wann wurde das Zitat durch wen (bitte
Bezeichnung des Dienstgrades und Referates der betreffenden Person) an das
Medium übermittelt (bitte Tag und Uhrzeit nennen)?
Das Zitat wurde durch den Sprecher am 8. Mai 2024 um 14:04 Uhr der „BILD“
übermittelt und noch am selben Tag (also vor dem in der Fragestellung
aufgeführten Artikel) durch die Bild verwendet. Das Zitat wurde kurz zuvor von der
Bundesministerin freigegeben.
23. Hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger am 8. Mai und bzw. oder
am 9. Mai 2024 mit dem Leiter der Leitungsabteilung und/oder dem
Unterabteilungsleiter für Kommunikation der Leitungsabteilung (L2)
und/oder dem Leiter der Pressestelle (L21) und bzw. oder dem Leiter
der Grundsatzabteilung über das Vorgehen mit Blick auf den offenen
Brief gesprochen, und welche Aufträge, Bitten oder Wünsche wurden
seitens der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger erteilt bzw.
geäußert?
Die Bundesministerin steht in regelmäßigem Austausch mit ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Arbeitsaufträge der Bundesministerin zum weiteren
Vorgehen mit Blick auf den Offenen Brief sind am 8. und 9. Mai 2024 nicht
erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 8 verwiesen.
24. Wie definiert Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit Blick auf
das BMBF die Leitungsebene?
25. Wie definiert Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit Blick auf
das BMBF die Fachebene?
26. Versteht Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Referate ihrer
eigenen Leitungsabteilung als einen Teil der Fachebene, und wenn ja,
warum, und wenn nein, warum hat Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag dann
den Prüfauftrag aus ihrer Pressestelle als einen Prüfauftrag der
Fachebene bezeichnet?
Die Fragen 24 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
sind als Leitung eines Ministeriums die Bundesministerin oder der
Bundesminister, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aufzufassen.
Organisationseinheiten mit Stabsfunktion, insbesondere mit Bezug zur Leitung des
Bundesministeriums, können gemäß GGO eingerichtet werden. Dies ist für das BMBF
die Leitungsabteilung. Die „Fachebene“ ist kein in der GGO formal definierter,
trennscharfer Rechtsbegriff, bezieht sich aber im üblichen Gebrauch zumeist
auf die für ein Thema fachlich zuständigen Abteilungen. Es wird zudem auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
27. An welchem konkreten Tag (Aussage von Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger im Ausschuss: „nach den Panorama-
Veröffentlichungen am 11.6.“) hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
angefertigte Liste ihrer Pressestelle zu sehen bekommen?
28. An welchem konkreten Tag (Aussage von Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger im Ausschuss: „nach den Panorama-
Veröffentlichungen am 11.6.“) hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger von der
angefertigten Liste ihrer Pressestelle erfahren?
29. Hat der Leiter der Leitungsabteilung am 10. Mai 2024 der Pressestelle
den Auftrag gegeben, eine Liste mit Wissenschaftlern, die den offenen
Brief unterzeichnet haben, anzufordern, und wenn ja, wann und wie
wurde der Auftrag erteilt, und auf wessen Weisung hat der Leiter der
Leitungsabteilung hierbei ggf. gehandelt?
30. Hat der Leiter der Unterabteilung Kommunikation (L2) in der
Leitungsabteilung am 10. Mai 2024 der Pressestelle den Auftrag gegeben, eine
Liste mit Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet haben,
anzufordern, und wenn ja, wann und wie wurde der Auftrag erteilt, und
auf wessen Weisung hat der Leiter der Unterabteilung Kommunikation
(L2) der Leitungsabteilung hierbei ggf. gehandelt?
31. Hat der Leiter der Pressestelle in der Leitungsabteilung (RL L21) am
10. Mai 2024 der Pressestelle den Auftrag gegeben, eine Liste mit
Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet haben, anzufordern,
und wenn ja, wann und wie wurde der Auftrag erteilt, und auf wessen
Weisung hat der Leiter der Pressestelle hierbei ggf. gehandelt?
Die Fragen 27 bis 31 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
32. Ist die Leitungsabteilung samt den dazugehörigen Arbeitseinheiten des
von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger geführten BMBF der
Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß dem
Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes
nachgekommen, jegliches Verwaltungshandeln entsprechend dem Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung zu dokumentieren, und wenn ja,
warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Auftraggeber
bzw. die Auftraggeberin (bitte die Funktion der betreffenden Person
nennen) der Auflistung von Wissenschaftlern nicht transparent
gemacht, und wenn nein, warum nicht?
Die ordnungsgemäße Aktenführung wurde und wird eingehalten. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 13 bis 16 verwiesen.
33. Ist der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ gegenüber Referaten der Leitungsabteilung,
etwa dem Pressereferat L21, weisungsbefugt, und wenn ja, warum, und
wenn nein, warum nicht?
Der Leiter der Abteilung 4 ist in seiner Hierarchie weisungsbefugt, nicht jedoch
gegenüber den Referaten der Leitungsabteilung. Gegenüber diesen ist nach
Organisationsgrundsätzen der Leiter der Leitungsabteilung weisungsbefugt.
34. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Widerspruch
zwischen der aus Sicht der Fragestellerin nicht vorhandenen
Weisungsbefugnis des Leiters der Abteilung 4 gegenüber der Pressestelle der
Leitungsabteilung und den Aussagen der Bundesministerin in der
Ausschussbefragung auf („Es ist ein komplett separater Vorgang, der auf
der Fachebene stattgefunden hat, dass eine Übersicht erstellt wurde.
Das ist von Abteilungsleitung 4, das ist die Abteilung, die für die
Hochschulen zuständig ist, und es ist für reaktive Möglichkeiten auf
Anfragen in der Pressekonferenz eben sprechfähig zu sein, erfolgt. Ich
betone noch einmal: Diese Übersicht ist nicht aus der Fachebene
weitergegeben worden. Sie hat weder mich erreicht noch andere Dritte
erreicht. Und von dieser Übersicht habe ich erst am 11. Juni 2024
erfahren.“)?
35. Warum hat die Pressestelle der Leitungsabteilung eine detaillierte
Aufstellung mit personenbezogenen Daten angefordert, obwohl sie diese
personenbezogenen Daten für ihre Pressearbeit nicht verwenden darf?
36. Wann wurde die Anforderung der Pressestelle vom 10. Mai 2024 vom
zuständigen Fachreferat der Abteilung 4 „Hochschul- und
Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ ausgeführt?
37. Hat das zuständige Fachreferat der Abteilung 4 „Hochschul- und
Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ dem Pressereferat der
Leitungsabteilung, von dem der Auftrag kam, davon abgeraten, eine
etwaige Liste anzufertigen, wie es von der SPD-Fraktion in der
Ausschussbefragung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger angemerkt
wurde?
38. Hat die Pressestelle der Leitungsabteilung ggf. gegen den Rat der
Mitarbeiter auf der Auftragserfüllung bestanden, und wenn ja, warum und
auf wessen Weisung, und wenn nein, warum nicht?
39. Wann wurde die erbetene Auflistung von Wissenschaftlern von der
Fachebene an den zuständigen Leiter der Abteilung 4 übermittelt (bitte
Tag und Uhrzeit der Übermittlung nennen)?
40. Wann wurde die entsprechende Vorlage bzw. E-Mail vom zuständigen
Leiter der Abteilung 4 an das Pressereferat der Leitungsabteilung
übermittelt?
41. Wurde der Auftrag der Pressestelle vom 10. Mai 2024 ggf.
zurückgezogen, und wenn ja, von wem (bitte die Funktion der betreffenden Person
nennen: etwa Bundesministerin, Staatssekretärin, Leiter der
Leitungsabteilung, Leiter der Unterabteilung der Leitungsabteilung, Leiter des
Pressereferates (L21) der Leitungsabteilung etc.) und wann, und wenn
nein, warum nicht?
42. Hat die Pressestelle der Leitungsabteilung die Informationen aus der
Auflistung verwendet, um Presseanfragen bzw. Fragen in der
Regierungspressekonferenz zu beantworten, und wenn ja, warum und ggf.
auf welcher rechtlichen Basis, und wenn nein, was ist mit der Liste
geschehen, obwohl nach Aktenlage massiver Druck auf die mit der
Anfertigung der Liste beauftragten Arbeitseinheiten ausgeübt wurde (www.s
piegel.de/politik/deutschland/foerdergeld-affaere-im-bmbf-grosses-unw
ohlsein-namen-in-listen-zu-markieren-a-050cc30f-41c1-438a-96da-15d
33fabe9ee; www.tagesschau.de/investigativ/panorama/bmbf-stark-watz
inger-foerdergelder-100.html)?
43. Darf die Pressestelle der Leitungsabteilung die im Zuge der
Anforderung vom 10. Mai 2024 zusammengetragenen personenbezogenen
Daten rechtlich überhaupt öffentlich machen, und wenn ja, auf welcher
rechtlichen Basis, und wenn nein, warum gab es dann die Anforderung
aus der Pressestelle der Leitungsabteilung, wenn eine Veröffentlichung
rechtlich unzulässig ist?
44. Hat sich die Pressestelle der Leitungsabteilung hierzu eine rechtliche
Einschätzung eingeholt, und wenn ja, wann und auf wessen Weisung,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 34 bis 44 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
45. Wann wurde die erstellte Liste mit Wissenschaftlern veraktet?
46. Welches Referat hat die Liste veraktet?
Die Fragen 45 und 46 werden gemeinsam beantwortet.
Die Übersicht wurde am 5. Juni 2024 an die Aktenregistratur geschickt. Das
zuständige Fachreferat hat die Übersicht veraktet.
47. Wann wird die erstellte Liste entsprechend der Äußerung der
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der Ausschussbefragung („Die ist
natürlich in den Akten, wie Akten veraktet sein müssen. Sobald das
auch nicht mehr notwendig ist, wird sie wie alles dann auch vernichtet
entsprechend den Regeln.“) vernichtet?
Nach Abschluss der Bearbeitung sind für das Schriftgut Aufbewahrungsfristen
durch den jeweiligen Bearbeiter festzulegen. Spätestens 30 Jahre nach
Abschluss der Bearbeitung ist das Schriftgut an das Zwischenarchiv abzugeben
bzw. kann nach Abstimmungen mit dem Bundesarchiv bereits in der Behörde
vernichtet werden.
48. Hat sich das BMBF die Zustimmung der in der Liste aufgeführten
Wissenschaftler eingeholt, dass ihre personenbezogenen Daten verwendet,
gespeichert und veraktet werden dürfen, und wenn ja, wann, und wenn
nein, warum nicht?
Nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Fall
zulässig. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen.
49. Ist dem BMBF bekannt, ob es Beschwerden gegen das BMBF von
betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gibt, die mit der
Aufführung ihrer personenbezogenen Daten in einer etwaigen Liste
nicht einverstanden sind, und wenn ja, wie viele Beschwerden gegen
das BMBF liegen vor (bitte Anzahl quantitativ angeben)?
Dem BMBF liegen keine Beschwerden von Betroffenen vor. Jedoch liegen
derzeit rund 70 Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO vor, von denen bei
den allermeisten nicht bekannt ist, ob sie mit dem „Offenen Brief“ in
Zusammenhang stehen. Artikel 15 DSGVO ermöglicht es jedermann, von einer
Behörde eine Auskunft darüber zu erhalten, ob diese seine personenbezogenen
Daten verarbeitet und falls ja, welche.
50. Wann (bitte Tag und Uhrzeit nennen) fand das Telefonat zwischen
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring und dem Leiter der Abteilung 4
„Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ statt, in
dem der Abteilungsleiter 4 den Auftrag zur rechtlichen Prüfung des
offenen Briefes erhalten und den Auftrag zur förderrechtlichen Prüfung
missverstanden haben soll (www.spiegel.de/panorama/bildung/bettina-s
tark-watzingers-staatssekretaerin-soll-umstrittene-pruefung-
beauftragthaben-a-5dfcbd9a-786b-4f6b-a5d0-ceeb19e43512)?
51. War der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ mit dem Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine
Döring einverstanden, oder hat er in dem Telefonat von seinem Recht
als politischer Beamter, gegen den Auftrag von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring zu remonstrieren, Gebrauch gemacht, und wenn
Letzteres zutrifft, mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 50 und 51 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 4 bis 8 sowie auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
52. Warum haben sowohl die Staatssekretärin Dr. Sabine Döring als auch
der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ die Anforderung für den Prüfauftrag nicht
vorschriftsgemäß verschriftlicht?
53. Teilt die Bundesregierung weiterhin die Rechtsauffassung aus dem
Jahr 2019 („Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem
Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG)
beruht. Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung wird ein
rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch Gerichte
sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente
gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde sind diesen Prinzipien
verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden. Die
ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur
Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der
Aktenmäßigkeit besagt unter anderem, dass alle entscheidungsrelevanten
Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu
führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß
und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar unabhängig
davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch papierbasiert
oder elektronisch veraktet.“, Bundestagsdrucksache 19/10083, S. 2, 3,
und wenn nein, warum nicht?
54. Sieht sich auch Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dem
Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß dem
Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verpflichtet?
a) Wenn ja, warum gibt es etwaige Missstände bei der
ordnungsgemäßen Aktenführung in ihrem Geschäftsbereich?
b) Wenn nein, warum nicht?
55. Teilt die Bundesregierung weiterhin die Rechtsauffassung aus dem
Jahr 2019 („Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle
entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg
sie die Behörde erreichen. Ggf. sind relevante Informationen zu
verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B.
Eingänge per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes
System existiert.“, Bundestagsdrucksache 19/10083, S. 2, und wenn
nein, warum nicht?
56. Ist die in der Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2019
aufgeführte Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von
Schriftgut in den Bundesministerien (RegR) weiterhin in der
Bundesregierung in Kraft, und wenn ja, wurde die Richtlinie bei den
vorliegenden Vorgängen eingehalten, und wenn nein, warum nicht?
57. Werden die Inhalte von persönlichen Gesprächen, Telefonaten, der
SMS- und Wire-Kommunikation von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger der Richtlinie entsprechend verschriftlicht, soweit diese für
die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant ist, und
wenn nein, warum nicht?
58. Warum finden sich in den bisher veröffentlichten Dokumenten des
BMBF, obwohl bei mindestens einer Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) explizit danach gefragt wurde (fragdenstaat.de/anf
rage/interne-pruefung-zu-offenem-brief-proteste/), keine verakteten
SMS oder Nachrichten von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
und weiterer Mitglieder der Hausleitung und der Leitungsabteilung auf
dem Messengerdienst Wire?
59. Warum werden im BMBF Arbeitsaufträge der Hausleitung und/oder auf
Abteilungsleitungsebene telefonisch erteilt und nicht schriftlich
dokumentiert?
a) Stellen etwaige derartige Vorgänge einen Verstoß gegen den
Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung dar?
b) Wenn nein, warum nicht?
60. Welche unmittelbaren Konsequenzen wurden, seit Bekanntwerden der –
sollte Frage 59a mit Ja beantwortet werden – nicht ordnungsgemäßen
Aktenführung im Sinne eines rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzuges
durch Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in ihrer
Leitungsabteilung und auf Abteilungsleitungsebene gezogen, und wenn keine
unmittelbaren Konsequenzen gezogen wurden, warum nicht?
61. Wie stellt die Hausleitung des BMBF künftig sicher, dass durch eine
vollumfängliche Aktenführung Verantwortlichkeiten nachvollziehbar
bleiben?
Die Fragen 52 bis 61 werden gemeinsam beantwortet.
Die Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in
den Bundesministerien ist weiterhin in Kraft. Die ordnungsgemäße
Aktenführung wurde und wird eingehalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 13 bis 16 verwiesen.
62. Wann wurde durch wen der am 13. Mai 2024 erteilte Auftrag von
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zur zuwendungsrechtlichen Prüfung
zurückgenommen?
63. Wie (schriftlich, telefonisch etc.) wurde der am 13. Mai 2024 erteilte
Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zur
zuwendungsrechtlichen Prüfung zurückgenommen?
a) Wurde dabei gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung verstoßen?
b) Wenn nein, warum nicht?
64. Wurde der Auftrag der Staatssekretärin Dr. Sabine Döring ggf. durch
den Abteilungsleiter aufgehoben, und wenn ja, warum, und wenn nein,
warum nicht, und was folgt daraus?
65. Gab es am 13. Und bzw. oder am 14. Mai 2024 Kontakt zwischen dem
Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ und Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zu dem
besagten Prüfauftrag, und wenn ja, wurde in der Folge der Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 62 bis 65 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf den in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellten
Sachverhalt verwiesen. Der Prüfauftrag mündete in eine Leitungsvorlage an
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring.
66. War der Inhalt und/oder das Wording der öffentlich gewordenen E-Mail
von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring mit Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger abgestimmt (www.spiegel.de/panorama/bildung/bettin
a-stark-watzingers-staatssekretaerin-soll-umstrittene-pruefung-beauftra
gt-haben-a-5dfcbd9a-786b-4f6b-a5d0-ceeb19e43512)?
a) Wenn ja, wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
67. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring mit Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
68. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring mit dem Leiter der Leitungsabteilung abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
69. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring vom 14. Juni 2024 mit dem Leiter der
Unterabteilung Kommunikation der Leitungsabteilung abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
70. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin
Dr. Sabine Döring vom 14. Juni 2024 mit dem Leiter des
Pressereferates der Leitungsabteilung abgestimmt?
a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail
abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung eingehalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
71. Wurde bei dem Vorgang der Erstellung, Abstimmung und Absendung
der E-Mail von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring der Grundsatz der
ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten, und wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 66 bis 71 werden gemeinsam beantwortet.
Mitglieder der Leitung des Bundesministeriums werden bei geplanten
Maßnahmen der internen Kommunikation grundsätzlich von der Unterabteilung L2
beraten. Das gilt auch für die E-Mail der Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring
vom 14. Juni 2024. Als E-Mail an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
BMBF wurde die E-Mail der Bundesministerin vorab zur Kenntnis gebracht.
Zu Fragen der Aktenführung wird auf die Antwort zu den Fragen 52 bis 61
verwiesen.
72. Warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger „den
Bundeskanzler darum gebeten, Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring in den
einstweiligen Ruhestand zu versetzen“, obwohl nach § 54 Absatz 1 des
Bundesbeamtengesetzes der Bundespräsident der richtige Adressat der
Versetzungsbitte gewesen wäre und mit dem Bundeskanzleramt
lediglich Einvernehmen herzustellen ist (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pre
ssemitteilungen/de/2024/06/160624_StD.html)?
73. Wann wurde Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger offiziell in einem Schreiben
darum gebeten, Staatssekretärin Dr. Sabine Döring in den einstweiligen
Ruhestand zu versetzen, und wann ist der Bundespräsident der Bitte
von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ggf. nachgekommen?
74. Welche zusätzlichen Kosten entstehen den Steuerzahlern durch die
Versetzung von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring in den einstweiligen
Ruhestand und durch die Nachbesetzung?
75. Darf sich Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring zu den ihr zur Last
gelegten Vorwürfen öffentlich äußern, und wenn ja, seit wann, und
wenn nein, warum nicht?
76. Hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
Verschwiegenheitsfrist für Staatssekretärin Dr. Sabine Döring aufgehoben, und hat
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring darum gebeten, und wenn ja, wann, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 72 bis 76 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat zunächst gemäß § 19 Satz 1
der Geschäftsordnung der Bundesregierung die Stellungnahme des
Bundeskanzlers eingeholt. Nach Vorliegen der Stellungnahme wurde am 19. Juni 2024
die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand dem Bundespräsidenten zur
Entscheidung vorgelegt. Der Bundespräsident ist der Bitte um Versetzung in
den einstweiligen Ruhestand am 20. Juni 2024 nachgekommen.
Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand richtet sich nach den
Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes.
Hiernach sind zunächst Bezüge (B 11) für einen Zeitraum von drei Monaten
weiterzuzahlen sowie im Anschluss daran die Zahlung eines Ruhegehaltes in
Höhe von 71,75 Prozent der Bezüge nach B 11 für den Zeitraum des
dienstlichen Wirkens bis zu maximal drei Jahren vorgesehen. Die zu zahlenden
Bezüge bzw. das Ruhegehalt können sich, zum Beispiel aufgrund weiterer
Einkünfte, die bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherren erzielt werden,
verringern.
Zur Verschwiegenheitspflicht wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftlichen Frage 106 der Abgeordneten Gitta Connemann auf
Bundestagsdrucksache 20/12293 verwiesen. Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring
hat am 1. Juli 2024 um Entbindung von der dienstlichen
Verschwiegenheitspflicht gebeten.
77. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den nach Ansicht
der Fragestellerin bestehenden Widerspruch zwischen ihrer
ausführlichen Stellungnahme vom 16. Juni 2024 über ihre Beweggründe zur
Entlassung von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring (www.bmbf.de/bmb
f/shareddocs/pressemitteilungen/de/2024/06/160624_StD.html) und
ihrer Aussage in der Ausschussbefragung („Ich finde, das gehört sich
so, dass Personaldinge nicht öffentlich diskutiert werden.“) auf?
78. Wie ist die Aussage der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im
Ausschuss („Es ist in der Tat so, dass der Vorgang, der im Zentrum der
Diskussion steht, – die Frage förderrechtlicher Konsequenzen – dass
das den Eindruck erwecken konnte, dass es im BMBF erwogen wird.
Und deswegen ist es mir ganz wichtig, dass hier auch nochmal ganz
klar zu sagen, dass in unserem Haus so etwas nicht stattfindet und auch
nicht stattfinden wird.“) vereinbar mit der aus der Veröffentlichung in
der Sendung „Panorama“ hervorgehenden Aktenlage, nach der –
veranlasst durch den offenen Brief – von der Leitungsebene des Hauses „eine
förderrechtliche Bewertung, inwieweit von Seiten des BMBF ggf.
förderrechtliche Konsequenzen (Widerruf der Förderung etc.) möglich
sind“, eingeholt werden sollte (daserste.ndr.de/panorama/Als-
Reaktionauf-Kritik-Bildungsministerium-wollte-Foerdermittel-streichen-,watzin
ger102.html)?
79. Wie ist die weitreichende Entscheidung von Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger, Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zu entlassen,
vereinbar mit ihrer Feststellung in der Ausschussbefragung, nach der
insbesondere gar „kein Dienstvergehen in dem Sinne vorlag“ („Das eine
[Anmerkung der Fragestellerin: bezieht sich auf die Reihenfolge der
gestellten Fragen] ist, dass ja kein Dienstvergehen in dem Sinne vorlag,
sondern dass […] – so hat es Frau Staatssekretärin Döring ja auch
erklärt – eine missverständliche Kommunikation in die Abteilung
stattgefunden hat. Das darf und soll nicht passieren und das ist etwas, was
eben auch eine Konsequenz hat, dass eben die Frage, wie Aufträge in
die Abteilung gegeben werden, hier ganz klar geklärt wird.“)?
80. Warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der
Bundespressekonferenz am 17. Juni 2024 nicht angegeben, dass sie ab dem
17. Mai 2024 Kenntnisse von der von ihr selbst erbetenen rechtlichen
Prüfung des offenen Briefes hatte, obwohl explizit nach Prüfaufträgen
gleich welcher Art gefragt wurde?
Die Fragen 77 bis 80 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf den in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegten
Sachverhalt verwiesen.
81. Warum wurde die in der folgenden Quelle angeführte IFG-Anfrage um
über eine Woche verspätet durch das BMBF am 23. Juni 2024 um
22:51 Uhr beantwortet (www.jmwiarda.de/2024/06/22/bmbf-wollen-if
g-antwort-schicken-aber-datei-ist-zu-gro%C3%9F/)?
82. Ist es zutreffend, dass die Antworterstellung zur o. g. IFG-Anfrage
bereits vor dem 20. Juni 2024 von der zuständigen Fachabteilung 4
„längst abgeschlossen“ war (www.jmwiarda.de/2024/06/20/bmbf-verz
%C3%B6gert-ifg-anfrage/), und wann wurde die Vorlage mit dem
Antwortentwurf von Abteilung 4 an die Hausleitung übermittelt (bitte Tag
und Uhrzeit nennen)?
83. Seit wann lag der Antwortentwurf für die o. g. IFG-Anfrage in der
Leitungsabteilung vor, und welche Arbeitseinheiten in der
Leitungsabteilung waren mit diesem Vorgang befasst?
84. Wann wurde wer in der Hausleitung mit der Freigabe der Antwort auf
die o. g. IFG-Anfrage befasst?
85. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Widerspruch
zwischen ihrer Aussage in der Ausschussbefragung („Der Server von
‚FragDenStaat‘ hat die Annahme des PDF aufgrund der Dateigröße
versagt, hat das nicht angenommen.“) und der Aussage der
Internetplattform FragDenStaat („Das Bildungsministerium antwortet auf unsere
IFG-Anfrage zur Fördermittelaffäre zu spät. Grund: Es konnte uns das
33 MB große PDF nicht per Mail zuschicken. Im Bundestag behauptete
Ministerin Stark-Watzinger gestern, das läge an unserem Server. Das ist
falsch! 3 Digital-Tipps: 1) Bevor man uns an der Tech-Ehre packt, bitte
Server-Logs studieren. In der Fehlermeldung des Ministeriums [die es
uns selbst zugeschickt hat] steht, dass die E-Mail mit den Dokumenten
nie die Ministeriums-Server verlassen hat. Das Problem liegt auf Seiten
der Behörde. 2) Das 132-Seiten-PDF ist deswegen so groß, weil das
Ministerium vor dem Verschicken Dokumente schwärzt, ausdruckt und
wieder einscannt. Wenn man sie einfach digital schwärzt, ist das PDF
<1 MB groß. Dafür gibt es viele Tools. 3) Mit jeder Anfrage verschickt
FragDenStaat an die jeweilige Behörde automatisch einen Upload-
Link, damit sie auch sehr große Dokumente bequem und direkt bei uns
hochladen kann.“, x.com/fragdenstaat/status/1806254978459181477?
s=46) auf?
86. Bestätigt die Bundesregierung, dass die Aussage von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger zu den Hintergründen der verspäteten
Übermittlung der Antwort auf die besagte IFG-Anfrage falsche Angaben
enthielt, und wenn ja, hat die Bundesregierung eine öffentliche
Richtigstellung vorgenommen, und welche ggf. weiteren Konsequenzen zieht
die Bundesregierung hieraus, und wenn nein, warum nicht?
87. Was waren ggf. die tatsächlichen Gründe für die späte Übermittlung der
Antwort auf die besagte IFG-Anfrage?
88. Bestätigt das BMBF, dass der Inhalt der Antwort der am 23. Juni 2024
um 22:51 Uhr seitens des BMBF beantworteten IFG-Anfrage bereits
am selben Tag Gegenstand einer Presseberichterstattung, die um
17:45 Uhr veröffentlicht wurde, war (www.faz.net/aktuell/politik/inlan
d/bettina-stark-watzinger-in-foerder-affaere-was-wusste-sie-1980923
2.html), und wenn ja, wer (bitte die Funktion und das Referat der
betreffenden Person angeben) hat im BMBF wann die besagten
Dokumente im Rahmen des zugrunde liegenden IFG-Verfahrens an Dritte
herausgegeben (bitte die Funktion angeben: etwa Leiter der
Leitungsabteilung, Leiter der Unterabteilung Kommunikation der
Leitungsabteilung, Leiter der Abteilung 4 etc.), und ist eine Herausgabe an Dritte
rechtlich zulässig, und wenn nein, welche Kenntnisse hat die
Leitungsabteilung des BMBF über die Herausgabe der „internen Dokumente“?
Die Fragen 81 bis 88 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung von Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind
regelmäßig umfangreiche Arbeiten notwendig. Bei diesen Arbeiten sind
mehrere Zwischenschritte vorgesehen. Es müssen Dokumente gesammelt und geprüft
werden. Es kann sich dabei um eine Vielzahl von Dokumenten handeln, bei
denen im Einzelfall zu prüfen und darzulegen ist, ob sie für einen IFG-Antrag
relevant sind und ob möglicherweise Ausschlussgründe i. S. d. §§ 1 ff. IFG
greifen.
Im Rahmen der Sachstandsaufklärung nach dem Panorama-Bericht wurden im
Sinne der vollständigen Transparenz Ergänzungen zu den bereits
zusammengestellten Informationen erforderlich. Das BMBF hat daher am 17. Juni 2024 eine
Zwischennachricht erlassen. Am 19. Juni 2024 wurde der zuletzt durch die
Fachabteilung aktualisierte Stand zur Mitzeichnung u. a. an den Leiter der
Leitungsabteilung gegeben, bevor der Leiter der zuständigen Fachabteilung 4 die
Vorlage am 20. Juni 2024 gezeichnet hat. Die Bearbeitung der IFG-Anfrage
erfolgte in der Leitungsabteilung durch den Abteilungsleiter. Die Freigabe
erfolgte am 22. Juni 2024 durch die zuständige Staatssekretärin.
Der IFG-Bescheid sollte unmittelbar am Samstag, den 22. Juni 2024, zugestellt
werden. Dies scheiterte jedoch an einem technischen Problem (Datengröße der
E-Mail) auf Seiten des BMBF, welches irrtümlich zunächst bei FragdenStaat
verortet wurde. Der Bescheid wurde sehr kurzfristig danach am Sonntag, den
23. Juni 2024, über einen Upload-Link des Empfängers zugestellt. Die Sollfrist
zur Beantwortung von IFG-Anfragen wurde somit um wenige Tage
überschritten.
Im Themenkomplex der benannten Anfrage nach dem IFG wurden und werden
unterschiedliche Presseanfragen, Anfragen nach dem IFG und parlamentarische
Anfragen an das BMBF gerichtet, welche durch die jeweils zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß bearbeitet wurden und werden.
Die Tatsache, dass Informationen Gegenstand eines IFG-Antrags sind, steht
einer anderweitigen Bekanntgabe oder Veröffentlichung in keiner Weise
entgegen. § 9 Absatz 3 IFG setzt ausdrücklich den Fall voraus, dass
Informationen, die Gegenstand eines IFG-Antrags sind, bereits veröffentlicht wurden.
89. Was beabsichtigt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger konkret zu
tun – entsprechend einer in der Ausschussbefragung auf zweifache
Nachfrage nach Ansicht der Fragestellerin unbeantwortet gebliebenen
Frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, um das „verloren
gegangene Vertrauen der Wissenschaftscommunity wieder
aufzubauen“?
90. Was tut Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger entsprechend einer
in der Ausschussbefragung unbeantwortet gebliebenen Frage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um sicherzustellen, dass sich
derartige Missverständnisse bei ministeriellen Abläufen nicht wiederholen?
Die Fragen 89 und 90 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
91. Wie oft und wann hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
zwischen dem 7. Mai und dem 26. Juni 2024 mit Vertreterinnen und
Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz bilateral (nicht in größerer
Runde) getroffen?
92. Wie oft und wann hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
mit dem Präsidenten der Freien Universität Berlin Dr. Günter M.
Ziegler zwischen dem 7. Mai und dem 26. Juni 2024 getroffen oder mit
ihm telefoniert?
93. Hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger bisher mit
Vertreterinnen und Vertretern der 3 290 Unterzeichner (Stand: 28. Juni 2024,
6 Uhr) eines offenen Briefes, in dem die Bundesministerin als
„untragbar“ beschrieben wird, getroffen, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht (docs.google.com/forms/d/e/1F
AIpQLSccTcNVPTUSpezw2v7wWgNVpoFPfYsYMa9QpLkmCaq4Y
Wy1Nw/viewform?pli=1)?
Die Fragen 91 bis 93 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation –
besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert.
94. Trägt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
Gesamtverantwortung für den Geschäftsbereich des BMBF, und wenn nein, wer dann?
a) Wenn ja, warum war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
nach eigenen Angaben über wesentliche Vorgänge in ihrer
Leitungsabteilung spätestens seit dem 10. Mai 2024 nicht im Bilde?
b) Wenn ja, warum war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
nach eigenen Angaben über wesentliche Vorgänge in ihrem Haus
(Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring) spätestens seit
dem 13. Mai 2024 nicht im Bilde?
Die Fragen 94 bis 94b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sowie
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
95. Welche weiteren Konsequenzen sind – vor dem Hintergrund einer nach
Auffassung der Fragestellerin in der Ausschussbefragung auf zweifache
Nachfrage der Fraktion der SPD und trotz Erinnerungsbitte aus Reihen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit mehrfach nicht
beantworteten Frage – mit Bezug zum Auftrag der Pressestelle der
Leitungsabteilung vom 10. Mai 2024 sowohl „in personeller als auch
struktureller Hinsicht geplant, um zu vermeiden, dass diese Vorgänge sich
nochmal wiederholen können, weil auch mehrere Leute an den Recherchen
beteiligt waren“?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
96. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch den erteilten Auftrag
der Erstellung der besagten Liste mit Wissenschaftlern ein
Reputationsschaden entstanden, und wenn ja, übernimmt Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger hierfür qua Amt die politische Verantwortung, und
wenn nein, warum nicht?
97. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch die fehlende Kenntnis
von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zu wesentlichen
Vorgängen im Geschäftsbereich der entlassenen Staatssekretärin Dr. Sabine
Döring ein Reputationsschaden entstanden, und wenn ja, übernimmt
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hierfür qua Amt die
politische Verantwortung, und wenn nein, warum nicht?
98. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerin, dass die
im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit ausnahmslos zu
wahren ist, die Bestimmungen des Datenschutzes im Umgang mit
personenbezogenen Daten einzuhalten sind sowie die ordnungsgemäße
Aktenführung im Sinne eines rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzuges
sicherzustellen ist, um eine Rechtskontrolle durch Gerichte sowie
Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente
gewährleisten zu können?
Die Fragen 96 bis 98 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 32, 48 und 52 bis 61 sowie auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
99. Hält der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner unverändert an
seiner Äußerung fest („Im Ministerium gab es von einer leitenden
Beamtin eine Fragestellung, die nicht mit dem Gedanken der
Wissenschaftsfreiheit vereinbar ist und deshalb ist das interne
Vertrauensverhältnis zwischen der Ministerin und der leitenden Beamtin gestört.
Ministerinnen führen ihre Häuser in eigener Verantwortung und politische
Beamte müssen das Vertrauen der Hausleitung genießen“, www.deutsc
hlandfunk.de/debatte-um-ampel-und-haushalt-interview-mit-christian-li
ndner-fdp-finanzmin-dlf-d9feb1b2-100.html), und wenn ja, warum, und
wenn nein, warum nicht?
Der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner hat sich im Rahmen eines
Interviews auf Nachfrage zu dem Thema geäußert. Diese Haltung ist
unverändert.
100. Genießt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger weiterhin das
Vertrauen von Bundeskanzler Olaf Scholz, und wenn ja, warum, und wenn
nein, warum nicht?
Wie bereits der Regierungssprecher, Staatssekretär Steffen Hebestreit, am
24. Juni 2024 im Rahmen der Regierungspressekonferenz ausgeführt hat,
arbeitet der Bundeskanzler mit allen Bundesministerinnen und Bundesministern eng
und vertrauensvoll zusammen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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