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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre

(insgesamt 100 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

25.07.2024

Aktualisiert

31.07.2024

BT20/1224411.07.2024

100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/12244 20. Wahlperiode 11.07.2024 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU 100 Fragen zur Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark- Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre Am 8. Mai 2024 hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger wie folgt in der „BILD-Zeitung“ über einen offenen Brief, dessen Inhalt die Fragestellerin dezidiert ablehnt, geäußert: „Dieses Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten macht fassungslos. Statt sich klar gegen Israel- und Judenhass zu stellen, werden Uni-Besetzer zu Opfern gemacht und Gewalt verharmlost. … Dass es sich bei den Unterstützern um Lehrende handelt, ist eine neue Qualität.“ Denn gerade Professoren und Dozenten müssten „auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Es ist richtig, wenn Hochschulleitungen bei Antisemitismus und Gewalt schnell handeln und die Polizei einschalten“ (www.bild.de/politik/inland/regierung-fassungslos- uniskandal-eskaliert-663b6def27e1b86288b11fc5). Am 16. Juni 2024 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger ihre beamtete Staatssekretärin Dr. Sabine Döring mit folgender Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt: „Am 11.06.2024 ist mir eine E-Mail aus der Fachebene meines Ministeriums zur Kenntnis gebracht worden, welche die Prüfung potentieller förderrechtlicher Konsequenzen für die Unterzeichner des besagten offenen Briefes zum Gegenstand hat. Das möchte ich heute einordnen: Die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring hat – wie schon öffentlich bekannt – den zugrundeliegenden Prüfauftrag veranlasst. Ebenfalls hat sie erklärt, dass sie sich bei ihrem Auftrag der rechtlichen Prüfung offenbar missverständlich ausgedrückt habe. Nichtsdestotrotz wurde der Eindruck erweckt, dass die Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen auf der Basis eines von der Meinungsfreiheit gedeckten offenen Briefes im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erwogen werde. Das widerspricht den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit. Prüfungen förderrechtlicher Konsequenzen wegen von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen finden nicht statt. Der entstandene Eindruck ist geeignet, das Vertrauen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in das BMBF nachhaltig zu beschädigen. Vor diesem Hintergrund und da ich im Prozess der Aufarbeitung zu der Überzeugung gelangt bin, dass ein personeller Neuanfang nötig ist, habe ich den Bundeskanzler darum gebeten, Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Ich danke Sabine Döring für ihren Einsatz für Bildung, Wissenschaft und das BMBF“ (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilun gen/de/2024/06/160624_StD.html). Am 17. Juni 2024 hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der Bundespressekonferenz auf Nachfrage mitgeteilt: „Ich habe den betreffenden Auftrag, förderrechtliche Konsequenzen prüfen zu lassen, nicht erteilt und auch nicht gewollt.“ Am 18. Juni 2024 berichtete das Magazin „Cicero“ über einen weiteren Auftrag aus der Leitungsabteilung, dem unmittelbaren Umfeld von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, der bereits am 10. Mai 2024 und damit drei Tage vor dem Auftrag der mittlerweile entlassenen Staatssekretärin Dr. Sabine Döring erteilt wurde. „Dass die Ministerin in der Angelegenheit aber eine Rolle spielte, bestätigt am Ende auch die Pressestelle des Bundesministeriums auf Anfrage von Cicero. Unbestritten ist demnach, dass im Pressereferat bereits am 10. Mai 2024 daran gearbeitet wurde, eine Liste jener Wissenschaftler der FU Berlin anfertigen zulassen, die den umstrittenen offenen Brief unterschrieben hatten und zugleich Empfänger von Fördermitteln des Ministeriums waren. Aber: Das geschah ausdrücklich nicht auf Anforderung der nun in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staatssekretärin Döring. Es geschah aufgrund der Eigeninitiative der Pressestelle der Ministerin, sagt das Ministerium: ‚Es handelte sich um einen routinemäßigen Vorgang, um auf eventuelle Nachfragen vorbereitet zu sein“‘ (www.cicero.de/innenpolitik/bundesministerin-stark-watzi nger-lehnt-rucktritt-ab-das-konnte-eng-werden). Auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU wurde Bundesministerin Bettina Stark- Watzinger zur Sachverhaltsaufklärung am 26. Juni 2024 in den Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geladen (www.z eit.de/politik/deutschland/2024-06/foerdergeld-affaere-bettina-stark- watzingerbildungsausschuss-unionsfraktion). Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger räumte in diesem Rahmen zu dem Auftrag ihrer Pressestelle vom 10. Mai 2024 Folgendes ein: „Um auf Nachfragen der Presse vorbereitet zu sein, wurde in meinem Ministerium auf Fachebene eine Übersicht erstellt, welche Unterzeichner des offenen Briefes in einer Verbindung zum BMBF stehen. Diese Übersicht wurde mir nicht vorgelegt und auch nicht an Dritte übermittelt. Die Übersicht verblieb auf Fachebene. Sie wurde mir erst nach dem Panorama-Bericht am 11. Juni 2024 bekannt“ (www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?videoid=7613130 #url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjEzMTMw&mod=medi athek). Auf mehrfache Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion zu den Hintergründen des am 10. Mai 2024 erfolgten Auftrages ihrer Pressestelle hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger keine Antwort darauf gegeben, auf wessen Weisung die Pressestelle eine etwaige Auflistung von Wissenschaftlern hat anfertigen lassen (www.welt.de/politik/deutschland/article252220282/Stark-Watzinger-Di e-Frage-ist-warum-die-Ministerin-nicht-einfach-sagt-wer-es-war.html). Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat die täglich stattfindenden Morgenbzw. Presselagen als „informell“ bezeichnet und auch auf mehrfache Nachfrage keine Auskunft dazu gegeben, 1. wer die Teilnehmer an den für die Sachverhaltsaufklärung relevanten Morgen- bzw. Presselagen waren, 2. ob der offene Brief Gegenstand der Beratungen war und 3. ob im Anschluss Weisungen oder Arbeitsaufträge in das Haus erteilt wurden. Ferner hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur Verwunderung der Fragesteller ihre eigene Pressestelle aus der Leitungsabteilung als Fachebene deklariert und damit den nach Ansicht der Fragestellerin fehlleitenden Eindruck erweckt, die Verantwortung für den im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Auftrag der eigenen Pressestelle läge ausschließlich bei der Fachebene des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und fern von ihrem unmittelbaren persönlichen Umfeld der Leitungsabteilung. Arbeitsaufträge wurden nach Aktenlage und dem bisher öffentlich Bekannten und gemäß den Äußerungen von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger durch eine Staatssekretärin und den Leiter der Abteilung „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ nicht vorschriftsgemäß schriftlich festgehalten (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/download1200.pdf). Auch die weiterhin von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger unbeantwortet gelassene Frage, wer ihrer Pressestelle die Weisung zur Anforderung einer Liste mit Wissenschaftlern gegeben hat, lässt aus Sicht der Fragestellerin den Schluss zu, dass auch in der Leitungsabteilung, dem unmittelbaren persönlichen Arbeitsumfeld von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, relevante Vorgänge nicht vorschriftsgemäß administriert wurden. Dabei ist jegliches Verwaltungshandeln dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht. Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung wird ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde sind diesen Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden. Die ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besagt unter anderem, dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch veraktet. Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen. Gegebenenfalls sind relevante Informationen zu verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes System existiert (Bundestagsdrucksache 19/10084, S. 3). Aus Sicht der Fragesteller hat die Sachverhaltsaufklärung durch Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre gerade erst begonnen. Wir fragen die Bundesregierung:   1. War Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Zeitraum vom 7. Mai bis zum 16. Mai 2024 im Urlaub, und wenn ja, wer von der Hausleitung hat die Bundesministerin in dieser Zeit vertreten, und wenn nein, warum war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über nach Ansicht der Fragestellerin wesentliche Vorgänge in ihrem Haus (Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring) und in ihrer eigenen Leitungsabteilung (Auftrag der Pressestelle zur Anfertigung einer Liste mit Wissenschaftlern) nicht informiert?   2. Wie viele Pressestatements bzw. Pressezitate wurden zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 von Bundesministerin Bettina Stark- Watzinger autorisiert (bitte für jeden Tag tabellarisch darstellen)?   3. Wie viele Pressestatements bzw. Pressezitate von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger standen in einem mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zum offenen Brief (bitte für jeden Tag tabellarisch darstellen)?   4. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ direkt kommuniziert, und war der weitere Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?   5. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 direkt mit Staatssekretärin Dr. Sabine Döring kommuniziert, und in welchem Rahmen und auf welchem Weg wurde kommuniziert (Gespräche, Messengerdienste etc.), und war der weitere Umgang von Bundesministerin Bettina Stark- Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?   6. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der Leitungsabteilung und dem Leiter der Grundsatzabteilung gesprochen, und war der weitere Umgang von Bundesministerin Stark-Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?   7. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter der Unterabteilungsleitung Kommunikation (L2) der Leitungsabteilung gesprochen, und war der weitere Umgang von Bundesministerin Bettina Stark- Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?   8. Wie oft und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zwischen dem 7. Mai und dem 16. Mai 2024 mit dem Leiter des Pressereferates (L21) der Leitungsabteilung gesprochen, und war der weitere Umgang von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit dem offenen Brief dabei Thema?   9. Warum ist aus Sicht von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, wie sie es in der Ausschussbefragung (siehe Vorbemerkung der Fragestellerin) deklariert hat, die Morgen- bzw. Presselage ein „informelles Gremium“?  10. Wer nimmt an den Morgen- bzw. Presselagen der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger gewöhnlich teil (bitte ausschließlich die Funktionen, etwa PSt, St, AL Z, AL 1, L1, L2, RL L21 etc., tabellarisch auflisten)?  11. Wurden im Rahmen von Morgen- bzw. Presselagen der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger seit Dezember 2021 schon einmal Arbeitsaufträge oder Weisungen an das Haus vorbesprochen, abgestimmt oder in Auftrag gegeben, und wenn ja, wie erklärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Widerspruch zu ihren Äußerungen gegenüber dem Ausschuss, und wenn nein, warum nicht?  12. Werden in den Morgen- bzw. Presselagen Wünsche bzw. Bitten von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger geäußert und konkrete Aufträge erteilt?  13. In welchem Format erteilt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger üblicherweise Aufträge an den Leiter der Pressestelle (L21) bzw. an ihre Pressestelle der Leitungsabteilung?  14. Werden diese Aufträge regelmäßig verschriftlicht, und wenn ja, durch wen (etwa die Bundesministerin, die Leitung des Ministerbüros, den Leiter der Leitungsabteilung, den Leiter der Unterabteilungsleitung Kommunikation in der Leitungsleitung oder den Leiter der Pressestelle), und wenn nein, warum nicht?  15. Wo werden diese Vermerke (siehe Frage 14) veraktet und registriert?  16. Unter welchem Aktenzeichen werden etwaige Vermerke abgelegt (bitte die Aktenzeichen zwischen dem 7. Mai und 16. Mai 2024 auflisten)?  17. Fand am 7. und/oder am 8. Mai 2024 eine Morgen- bzw. Presselage statt, und hat die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger daran teilgenommen?  18. Welche weiteren Teilnehmer haben am 7. und/oder am 8. Mai 2024 an einer Morgen- bzw. Presselage teilgenommen (bitte ausschließlich die Funktionen, etwa PSt, St, AL Z, AL 1, L1, L2, RL L21 etc., tabellarisch auflisten)?  19. Hat sich die Hausleitung des BMBF an dem Feiertag, dem 9. Mai 2024, im Rahmen einer Morgen- bzw. Presselage oder in einem anderen informellen wie formellen Rahmen über den weiteren Umgang mit dem offenen Brief ausgetauscht, und wenn ja, wer war hieran beteiligt?  20. Hält Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an der Richtigkeit ihrer Aussage gegenüber dem Ausschuss fest, dass aus den an Werktagen täglich stattfindenden Presse- bzw. Morgenlagen keine Aufträge zur Pressearbeit oder Arbeitsaufträge für Mitglieder der Hausleitung durch die Bundesministerin erteilt werden?  21. Schließt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger kategorisch aus, dass sie sich im Rahmen von informellen Zusammenkünften wie Morgen- und Presselagen nicht von den Mitgliedern ihrer Hausleitung zu inhaltlichen wie politischen Fragestellungen beraten lässt, Entscheidungen mit ihnen abstimmt und ihnen Arbeitsaufträge erteilt, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?  22. Wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ihr Zitat, das in dem Artikel der „BILD-Zeitung“ „Die UniversiTäter“ (www.bild.de/poli tik/inland/uni-lehrkraefte-unterstuetzen-krawall-studenten-die-universita eter-663cb4dfa8485058948a470e) Verwendung fand, ihrer Pressestelle autorisiert, und wann wurde das Zitat durch wen (bitte Bezeichnung des Dienstgrades und Referates der betreffenden Person) an das Medium übermittelt (bitte Tag und Uhrzeit nennen)?  23. Hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger am 8. Mai und bzw. oder am 9. Mai 2024 mit dem Leiter der Leitungsabteilung und/oder dem Unterabteilungsleiter für Kommunikation der Leitungsabteilung (L2) und/ oder dem Leiter der Pressestelle (L21) und bzw. oder dem Leiter der Grundsatzabteilung über das Vorgehen mit Blick auf den offenen Brief gesprochen, und welche Aufträge, Bitten oder Wünsche wurden seitens der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger erteilt bzw. geäußert?  24. Wie definiert Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit Blick auf das BMBF die Leitungsebene?  25. Wie definiert Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit Blick auf das BMBF die Fachebene?  26. Versteht Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Referate ihrer eigenen Leitungsabteilung als einen Teil der Fachebene, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum hat Bundesministerin Bettina Stark- Watzinger in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag dann den Prüfauftrag aus ihrer Pressestelle als einen Prüfauftrag der Fachebene bezeichnet?  27. An welchem konkreten Tag (Aussage von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Ausschuss: „nach den Panorama-Veröffentlichungen am 11.6.“) hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die angefertigte Liste ihrer Pressestelle zu sehen bekommen?  28. An welchem konkreten Tag (Aussage von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Ausschuss: „nach den Panorama-Veröffentlichungen am 11.6.“) hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger von der angefertigten Liste ihrer Pressestelle erfahren?  29. Hat der Leiter der Leitungsabteilung am 10. Mai 2024 der Pressestelle den Auftrag gegeben, eine Liste mit Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet haben, anzufordern, und wenn ja, wann und wie wurde der Auftrag erteilt, und auf wessen Weisung hat der Leiter der Leitungsabteilung hierbei ggf. gehandelt?  30. Hat der Leiter der Unterabteilung Kommunikation (L2) in der Leitungsabteilung am 10. Mai 2024 der Pressestelle den Auftrag gegeben, eine Liste mit Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet haben, anzufordern, und wenn ja, wann und wie wurde der Auftrag erteilt, und auf wessen Weisung hat der Leiter der Unterabteilung Kommunikation (L2) der Leitungsabteilung hierbei ggf. gehandelt?  31. Hat der Leiter der Pressestelle in der Leitungsabteilung (RL L21) am 10. Mai 2024 der Pressestelle den Auftrag gegeben, eine Liste mit Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet haben, anzufordern, und wenn ja, wann und wie wurde der Auftrag erteilt, und auf wessen Weisung hat der Leiter der Pressestelle hierbei ggf. gehandelt?  32. Ist die Leitungsabteilung samt den dazugehörigen Arbeitseinheiten des von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger geführten BMBF der Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes nachgekommen, jegliches Verwaltungshandeln entsprechend dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung zu dokumentieren, und wenn ja, warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin (bitte die Funktion der betreffenden Person nennen) der Auflistung von Wissenschaftlern nicht transparent gemacht, und wenn nein, warum nicht?  33. Ist der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ gegenüber Referaten der Leitungsabteilung, etwa dem Pressereferat L21, weisungsbefugt, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?  34. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Widerspruch zwischen der aus Sicht der Fragestellerin nicht vorhandenen Weisungsbefugnis des Leiters der Abteilung 4 gegenüber der Pressestelle der Leitungsabteilung und den Aussagen der Bundesministerin in der Ausschussbefragung auf („Es ist ein komplett separater Vorgang, der auf der Fachebene stattgefunden hat, dass eine Übersicht erstellt wurde. Das ist von Abteilungsleitung 4, das ist die Abteilung, die für die Hochschulen zuständig ist, und es ist für reaktive Möglichkeiten auf Anfragen in der Pressekonferenz eben sprechfähig zu sein, erfolgt. Ich betone noch einmal: Diese Übersicht ist nicht aus der Fachebene weitergegeben worden. Sie hat weder mich erreicht noch andere Dritte erreicht. Und von dieser Übersicht habe ich erst am 11. Juni 2024 erfahren.“)?  35. Warum hat die Pressestelle der Leitungsabteilung eine detaillierte Aufstellung mit personenbezogenen Daten angefordert, obwohl sie diese personenbezogenen Daten für ihre Pressearbeit nicht verwenden darf?  36. Wann wurde die Anforderung der Pressestelle vom 10. Mai 2024 vom zuständigen Fachreferat der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ ausgeführt?  37. Hat das zuständige Fachreferat der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ dem Pressereferat der Leitungsabteilung, von dem der Auftrag kam, davon abgeraten, eine etwaige Liste anzufertigen, wie es von der SPD-Fraktion in der Ausschussbefragung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger angemerkt wurde?  38. Hat die Pressestelle der Leitungsabteilung ggf. gegen den Rat der Mitarbeiter auf der Auftragserfüllung bestanden, und wenn ja, warum und auf wessen Weisung, und wenn nein, warum nicht?  39. Wann wurde die erbetene Auflistung von Wissenschaftlern von der Fachebene an den zuständigen Leiter der Abteilung 4 übermittelt (bitte Tag und Uhrzeit der Übermittlung nennen)?  40. Wann wurde die entsprechende Vorlage bzw. E-Mail vom zuständigen Leiter der Abteilung 4 an das Pressereferat der Leitungsabteilung übermittelt?  41. Wurde der Auftrag der Pressestelle vom 10. Mai 2024 ggf. zurückgezogen, und wenn ja, von wem (bitte die Funktion der betreffenden Person nennen: etwa Bundesministerin, Staatssekretärin, Leiter der Leitungsabteilung, Leiter der Unterabteilung der Leitungsabteilung, Leiter des Pressereferates (L21) der Leitungsabteilung etc.) und wann, und wenn nein, warum nicht?  42. Hat die Pressestelle der Leitungsabteilung die Informationen aus der Auflistung verwendet, um Presseanfragen bzw. Fragen in der Regierungspressekonferenz zu beantworten, und wenn ja, warum und ggf. auf welcher rechtlichen Basis, und wenn nein, was ist mit der Liste geschehen, obwohl nach Aktenlage massiver Druck auf die mit der Anfertigung der Liste beauftragten Arbeitseinheiten ausgeübt wurde (www.spiege l.de/politik/deutschland/foerdergeld-affaere-im-bmbf-grosses-unwohlsei n-namen-in-listen-zu-markieren-a-050cc30f-41c1-438a-96da-15d33fab e9ee; www.tagesschau.de/investigativ/panorama/bmbf-stark-watzinger-f oerdergelder-100.html)?  43. Darf die Pressestelle der Leitungsabteilung die im Zuge der Anforderung vom 10. Mai 2024 zusammengetragenen personenbezogenen Daten rechtlich überhaupt öffentlich machen, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Basis, und wenn nein, warum gab es dann die Anforderung aus der Pressestelle der Leitungsabteilung, wenn eine Veröffentlichung rechtlich unzulässig ist?  44. Hat sich die Pressestelle der Leitungsabteilung hierzu eine rechtliche Einschätzung eingeholt, und wenn ja, wann und auf wessen Weisung, und wenn nein, warum nicht?  45. Wann wurde die erstellte Liste mit Wissenschaftlern veraktet?  46. Welches Referat hat die Liste veraktet?  47. Wann wird die erstellte Liste entsprechend der Äußerung der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der Ausschussbefragung („Die ist natürlich in den Akten, wie Akten veraktet sein müssen. Sobald das auch nicht mehr notwendig ist, wird sie wie alles dann auch vernichtet entsprechend den Regeln.“) vernichtet?  48. Hat sich das BMBF die Zustimmung der in der Liste aufgeführten Wissenschaftler eingeholt, dass ihre personenbezogenen Daten verwendet, gespeichert und veraktet werden dürfen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  49. Ist dem BMBF bekannt, ob es Beschwerden gegen das BMBF von betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gibt, die mit der Aufführung ihrer personenbezogenen Daten in einer etwaigen Liste nicht einverstanden sind, und wenn ja, wie viele Beschwerden gegen das BMBF liegen vor (bitte Anzahl quantitativ angeben)?  50. Wann (bitte Tag und Uhrzeit nennen) fand das Telefonat zwischen Staatssekretärin Dr. Sabine Döring und dem Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ statt, in dem der Abteilungsleiter 4 den Auftrag zur rechtlichen Prüfung des offenen Briefes erhalten und den Auftrag zur förderrechtlichen Prüfung missverstanden haben soll (www.spiegel.de/panorama/bildung/bettina-st ark-watzingers-staatssekretaerin-soll-umstrittene-pruefung-beauftragt-ha ben-a-5dfcbd9a-786b-4f6b-a5d0-ceeb19e43512)?  51. War der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ mit dem Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring einverstanden, oder hat er in dem Telefonat von seinem Recht als politischer Beamter, gegen den Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zu remonstrieren, Gebrauch gemacht, und wenn Letzteres zutrifft, mit welchem Ergebnis?  52. Warum haben sowohl die Staatssekretärin Dr. Sabine Döring als auch der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ die Anforderung für den Prüfauftrag nicht vorschriftsgemäß verschriftlicht?  53. Teilt die Bundesregierung weiterhin die Rechtsauffassung aus dem Jahr 2019 („Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht. Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung wird ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde sind diesen Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden. Die ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besagt unter anderem, dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch veraktet.“, Bundestagsdrucksache 19/10083, S. 2, 3, und wenn nein, warum nicht?  54. Sieht sich auch Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verpflichtet? a) Wenn ja, warum gibt es etwaige Missstände bei der ordnungsgemäßen Aktenführung in ihrem Geschäftsbereich? b) Wenn nein, warum nicht?  55. Teilt die Bundesregierung weiterhin die Rechtsauffassung aus dem Jahr 2019 („Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen. Ggf. sind relevante Informationen zu verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes System existiert.“, Bundestagsdrucksache 19/10083, S. 2, und wenn nein, warum nicht?  56. Ist die in der Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 aufgeführte Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in den Bundesministerien (RegR) weiterhin in der Bundesregierung in Kraft, und wenn ja, wurde die Richtlinie bei den vorliegenden Vorgängen eingehalten, und wenn nein, warum nicht?  57. Werden die Inhalte von persönlichen Gesprächen, Telefonaten, der SMS- und Wire-Kommunikation von Bundesministerin Bettina Stark- Watzinger der Richtlinie entsprechend verschriftlicht, soweit diese für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant ist, und wenn nein, warum nicht?  58. Warum finden sich in den bisher veröffentlichten Dokumenten des BMBF, obwohl bei mindestens einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) explizit danach gefragt wurde (fragdenstaat.de/anfr age/interne-pruefung-zu-offenem-brief-proteste/), keine verakteten SMS oder Nachrichten von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger und weiterer Mitglieder der Hausleitung und der Leitungsabteilung auf dem Messengerdienst Wire?  59. Warum werden im BMBF Arbeitsaufträge der Hausleitung und/oder auf Abteilungsleitungsebene telefonisch erteilt und nicht schriftlich dokumentiert? a) Stellen etwaige derartige Vorgänge einen Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung dar? b) Wenn nein, warum nicht?  60. Welche unmittelbaren Konsequenzen wurden, seit Bekanntwerden der – sollte Frage 59a mit Ja beantwortet werden – nicht ordnungsgemäßen Aktenführung im Sinne eines rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzuges durch Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in ihrer Leitungsabteilung und auf Abteilungsleitungsebene gezogen, und wenn keine unmittelbaren Konsequenzen gezogen wurden, warum nicht?  61. Wie stellt die Hausleitung des BMBF künftig sicher, dass durch eine vollumfängliche Aktenführung Verantwortlichkeiten nachvollziehbar bleiben?  62. Wann wurde durch wen der am 13. Mai 2024 erteilte Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zur zuwendungsrechtlichen Prüfung zurückgenommen?  63. Wie (schriftlich, telefonisch etc.) wurde der am 13. Mai 2024 erteilte Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zur zuwendungsrechtlichen Prüfung zurückgenommen? a) Wurde dabei gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung verstoßen? b) Wenn nein, warum nicht?  64. Wurde der Auftrag der Staatssekretärin Dr. Sabine Döring ggf. durch den Abteilungsleiter aufgehoben, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht, und was folgt daraus?  65. Gab es am 13. Und bzw. oder am 14. Mai 2024 Kontakt zwischen dem Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ und Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zu dem besagten Prüfauftrag, und wenn ja, wurde in der Folge der Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten, und wenn nein, warum nicht?  66. War der Inhalt und/oder das Wording der öffentlich gewordenen E-Mail von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring mit Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger abgestimmt (www.spiegel.de/panorama/bildung/bettin a-stark-watzingers-staatssekretaerin-soll-umstrittene-pruefung-beauftrag t-haben-a-5dfcbd9a-786b-4f6b-a5d0-ceeb19e43512)? a) Wenn ja, wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten? b) Wenn nein, warum nicht?  67. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring mit Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger abgestimmt? a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten? b) Wenn nein, warum nicht?  68. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring mit dem Leiter der Leitungsabteilung abgestimmt? a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten? b) Wenn nein, warum nicht?  69. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring vom 14. Juni 2024 mit dem Leiter der Unterabteilung Kommunikation der Leitungsabteilung abgestimmt? a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten? b) Wenn nein, warum nicht?  70. War der Inhalt und/oder das Wording der E-Mail von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring vom 14. Juni 2024 mit dem Leiter des Pressereferates der Leitungsabteilung abgestimmt? a) Wenn ja, wann und auf wessen Weisung wurde die E-Mail abgestimmt, und wurde dabei der Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten? b) Wenn nein, warum nicht?  71. Wurde bei dem Vorgang der Erstellung, Abstimmung und Absendung der E-Mail von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring der Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung eingehalten, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?  72. Warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger „den Bundeskanzler darum gebeten, Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen“, obwohl nach § 54 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes der Bundespräsident der richtige Adressat der Versetzungsbitte gewesen wäre und mit dem Bundeskanzleramt lediglich Einvernehmen herzustellen ist (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressem itteilungen/de/2024/06/160624_StD.html)?  73. Wann wurde Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger offiziell in einem Schreiben darum gebeten, Staatssekretärin Dr. Sabine Döring in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, und wann ist der Bundespräsident der Bitte von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ggf. nachgekommen?  74. Welche zusätzlichen Kosten entstehen den Steuerzahlern durch die Versetzung von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring in den einstweiligen Ruhestand und durch die Nachbesetzung?  75. Darf sich Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring zu den ihr zur Last gelegten Vorwürfen öffentlich äußern, und wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?  76. Hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Verschwiegenheitsfrist für Staatssekretärin Dr. Sabine Döring aufgehoben, und hat Staatssekretärin Dr. Sabine Döring darum gebeten, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  77. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den nach Ansicht der Fragestellerin bestehenden Widerspruch zwischen ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 16. Juni 2024 über ihre Beweggründe zur Entlassung von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring (www.bmbf.de/bmbf/ shareddocs/pressemitteilungen/de/2024/06/160624_StD.html) und ihrer Aussage in der Ausschussbefragung („Ich finde, das gehört sich so, dass Personaldinge nicht öffentlich diskutiert werden.“) auf?  78. Wie ist die Aussage der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Ausschuss („Es ist in der Tat so, dass der Vorgang, der im Zentrum der Diskussion steht, – die Frage förderrechtlicher Konsequenzen – dass das den Eindruck erwecken konnte, dass es im BMBF erwogen wird. Und deswegen ist es mir ganz wichtig, dass hier auch nochmal ganz klar zu sagen, dass in unserem Haus so etwas nicht stattfindet und auch nicht stattfinden wird.“) vereinbar mit der aus der Veröffentlichung in der Sendung „Panorama“ hervorgehenden Aktenlage, nach der – veranlasst durch den offenen Brief – von der Leitungsebene des Hauses „eine förderrechtliche Bewertung, inwieweit von Seiten des BMBF ggf. förderrechtliche Konsequenzen (Widerruf der Förderung etc.) möglich sind“, eingeholt werden sollte (daserste.ndr.de/panorama/Als-Reaktion-auf-Kri tik-Bildungsministerium-wollte-Foerdermittel-streichen-,watzinger10 2.html)?  79. Wie ist die weitreichende Entscheidung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, Staatssekretärin Dr. Sabine Döring zu entlassen, vereinbar mit ihrer Feststellung in der Ausschussbefragung, nach der insbesondere gar „kein Dienstvergehen in dem Sinne vorlag“ („Das eine [ Anmerkung der Fragestellerin: bezieht sich auf die Reihenfolge der gestellten Fragen] ist, dass ja kein Dienstvergehen in dem Sinne vorlag, sondern dass […] – so hat es Frau Staatssekretärin Döring ja auch erklärt – eine missverständliche Kommunikation in die Abteilung stattgefunden hat. Das darf und soll nicht passieren und das ist etwas, was eben auch eine Konsequenz hat, dass eben die Frage, wie Aufträge in die Abteilung gegeben werden, hier ganz klar geklärt wird.“)?  80. Warum hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der Bundespressekonferenz am 17. Juni 2024 nicht angegeben, dass sie ab dem 17. Mai 2024 Kenntnisse von der von ihr selbst erbetenen rechtlichen Prüfung des offenen Briefes hatte, obwohl explizit nach Prüfaufträgen gleich welcher Art gefragt wurde?  81. Warum wurde die in der folgenden Quelle angeführte IFG-Anfrage um über eine Woche verspätet durch das BMBF am 23. Juni 2024 um 22:51 Uhr beantwortet (www.jmwiarda.de/2024/06/22/bmbf-wollen- ifgantwort-schicken-aber-datei-ist-zu-gro%C3%9F/)?  82. Ist es zutreffend, dass die Antworterstellung zur o. g. IFG-Anfrage bereits vor dem 20. Juni 2024 von der zuständigen Fachabteilung 4 „längst abgeschlossen“ war (www.jmwiarda.de/2024/06/20/bmbf-verz%C3%B6 gert-ifg-anfrage/), und wann wurde die Vorlage mit dem Antwortentwurf von Abteilung 4 an die Hausleitung übermittelt (bitte Tag und Uhrzeit nennen)?  83. Seit wann lag der Antwortentwurf für die o. g. IFG-Anfrage in der Leitungsabteilung vor, und welche Arbeitseinheiten in der Leitungsabteilung waren mit diesem Vorgang befasst?  84. Wann wurde wer in der Hausleitung mit der Freigabe der Antwort auf die o. g. IFG-Anfrage befasst?  85. Wie klärt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Widerspruch zwischen ihrer Aussage in der Ausschussbefragung („Der Server von ‚FragDenStaat‘ hat die Annahme des PDF aufgrund der Dateigröße versagt, hat das nicht angenommen.“) und der Aussage der Internetplattform FragDenStaat („Das Bildungsministerium antwortet auf unsere IFG-Anfrage zur Fördermittelaffäre zu spät. Grund: Es konnte uns das 33 MB große PDF nicht per Mail zuschicken. Im Bundestag behauptete Ministerin Stark-Watzinger gestern, das läge an unserem Server. Das ist falsch! 3 Digital-Tipps: 1) Bevor man uns an der Tech-Ehre packt, bitte Server-Logs studieren. In der Fehlermeldung des Ministeriums [die es uns selbst zugeschickt hat] steht, dass die E-Mail mit den Dokumenten nie die Ministeriums-Server verlassen hat. Das Problem liegt auf Seiten der Behörde. 2) Das 132-Seiten-PDF ist deswegen so groß, weil das Ministerium vor dem Verschicken Dokumente schwärzt, ausdruckt und wieder einscannt. Wenn man sie einfach digital schwärzt, ist das PDF <1 MB groß. Dafür gibt es viele Tools. 3) Mit jeder Anfrage verschickt FragDenStaat an die jeweilige Behörde automatisch einen Upload-Link, damit sie auch sehr große Dokumente bequem und direkt bei uns hochladen kann.“, x.com/fragdenstaat/status/1806254978459181477?s=46) auf?  86. Bestätigt die Bundesregierung, dass die Aussage von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zu den Hintergründen der verspäteten Übermittlung der Antwort auf die besagte IFG-Anfrage falsche Angaben enthielt, und wenn ja, hat die Bundesregierung eine öffentliche Richtigstellung vorgenommen, und welche ggf. weiteren Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus, und wenn nein, warum nicht?  87. Was waren ggf. die tatsächlichen Gründe für die späte Übermittlung der Antwort auf die besagte IFG-Anfrage?  88. Bestätigt das BMBF, dass der Inhalt der Antwort der am 23. Juni 2024 um 22:51 Uhr seitens des BMBF beantworteten IFG-Anfrage bereits am selben Tag Gegenstand einer Presseberichterstattung, die um 17:45 Uhr veröffentlicht wurde, war (www.faz.net/aktuell/politik/inland/bettina-sta rk-watzinger-in-foerder-affaere-was-wusste-sie-19809232.html), und wenn ja, wer (bitte die Funktion und das Referat der betreffenden Person angeben) hat im BMBF wann die besagten Dokumente im Rahmen des zugrunde liegenden IFG-Verfahrens an Dritte herausgegeben (bitte die Funktion angeben: etwa Leiter der Leitungsabteilung, Leiter der Unterabteilung Kommunikation der Leitungsabteilung, Leiter der Abteilung 4 etc.), und ist eine Herausgabe an Dritte rechtlich zulässig, und wenn nein, welche Kenntnisse hat die Leitungsabteilung des BMBF über die Herausgabe der „internen Dokumente“?  89. Was beabsichtigt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger konkret zu tun – entsprechend einer in der Ausschussbefragung auf zweifache Nachfrage nach Ansicht der Fragestellerin unbeantwortet gebliebenen Frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, um das „verloren gegangene Vertrauen der Wissenschaftscommunity wieder aufzubauen“?  90. Was tut Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger entsprechend einer in der Ausschussbefragung unbeantwortet gebliebenen Frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um sicherzustellen, dass sich derartige Missverständnisse bei ministeriellen Abläufen nicht wiederholen?  91. Wie oft und wann hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zwischen dem 7. Mai und dem 26. Juni 2024 mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz bilateral (nicht in größerer Runde) getroffen?  92. Wie oft und wann hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit dem Präsidenten der Freien Universität Berlin Dr. Günter M. Ziegler zwischen dem 7. Mai und dem 26. Juni 2024 getroffen oder mit ihm telefoniert?  93. Hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger bisher mit Vertreterinnen und Vertretern der 3 290 Unterzeichner (Stand: 28. Juni 2024, 6 Uhr) eines offenen Briefes, in dem die Bundesministerin als „untragbar“ beschrieben wird, getroffen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht (docs.google.com/forms/d/e/1FA IpQLSccTcNVPTUSpezw2v7wWgNVpoFPfYsYMa9QpLkmCaq4YWy 1Nw/viewform?pli=1) ?  94. Trägt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Gesamtverantwortung für den Geschäftsbereich des BMBF, und wenn nein, wer dann? a) Wenn ja, warum war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger nach eigenen Angaben über wesentliche Vorgänge in ihrer Leitungsabteilung spätestens seit dem 10. Mai 2024 nicht im Bilde? b) Wenn ja, warum war Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger nach eigenen Angaben über wesentliche Vorgänge in ihrem Haus (Auftrag von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring) spätestens seit dem 13. Mai 2024 nicht im Bilde?  95. Welche weiteren Konsequenzen sind – vor dem Hintergrund einer nach Auffassung der Fragestellerin in der Ausschussbefragung auf zweifache Nachfrage der Fraktion der SPD und trotz Erinnerungsbitte aus Reihen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit mehrfach nicht beantworteten Frage – mit Bezug zum Auftrag der Pressestelle der Leitungsabteilung vom 10. Mai 2024 sowohl „in personeller als auch struktureller Hinsicht geplant, um zu vermeiden, dass diese Vorgänge sich nochmal wiederholen können, weil auch mehrere Leute an den Recherchen beteiligt waren“?  96. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch den erteilten Auftrag der Erstellung der besagten Liste mit Wissenschaftlern ein Reputationsschaden entstanden, und wenn ja, übernimmt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hierfür qua Amt die politische Verantwortung, und wenn nein, warum nicht?  97. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch die fehlende Kenntnis von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zu wesentlichen Vorgängen im Geschäftsbereich der entlassenen Staatssekretärin Dr. Sabine Döring ein Reputationsschaden entstanden, und wenn ja, übernimmt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hierfür qua Amt die politische Verantwortung, und wenn nein, warum nicht?  98. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerin, dass die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit ausnahmslos zu wahren ist, die Bestimmungen des Datenschutzes im Umgang mit personenbezogenen Daten einzuhalten sind sowie die ordnungsgemäße Aktenführung im Sinne eines rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzuges sicherzustellen ist, um eine Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente gewährleisten zu können? 99. Hält der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner unverändert an seiner Äußerung fest („Im Ministerium gab es von einer leitenden Beamtin eine Fragestellung, die nicht mit dem Gedanken der Wissenschaftsfreiheit vereinbar ist und deshalb ist das interne Vertrauensverhältnis zwischen der Ministerin und der leitenden Beamtin gestört. Ministerinnen führen ihre Häuser in eigener Verantwortung und politische Beamte müssen das Vertrauen der Hausleitung genießen“, www.deutschlandfun k.de/debatte-um-ampel-und-haushalt-interview-mit-christian-lindner-fd p-finanzmin-dlf-d9feb1b2-100.html), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 100. Genießt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger weiterhin das Vertrauen von Bundeskanzler Olaf Scholz, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 10. Juli 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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