Umsetzungs- und Finanzierungsstand der „operativen Vorhaben der Digitalpolitik“ im Bundesministerium für Digitales und Verkehr
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 wurde die Zuständigkeit für die „operativen Vorhaben der Digitalpolitik“ vom Bundeskanzleramt auf das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) übertragen (vgl. Organisationserlass, Abschnitt VII Nummer 2, www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990040/df69951d83f08c0b7b04cb40210e1221/2021-12-08-organisationserlass-data.pdf).
Anstatt die Zuständigkeit für die operativen Vorhaben der Digitalpolitik wahrzunehmen und auf diesem zentralen Politikfeld koordinierend tätig zu werden, konnte der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, nach Auffassung der Fragesteller bisher keine operativen Vorhaben der Digitalpolitik umsetzen. Im Gegenteil – nach Ansicht der Fragesteller werden durch die internen Zuständigkeitskonflikte und die inhaltliche Uneinigkeit der von den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung die Fortschritte in der Digitalpolitik gefährdet, die in den vergangenen Legislaturperioden durch die von der Fraktion der CDU/CSU geführten Bundesregierungen angestoßen wurden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Für welche „operativen Vorhaben der Digitalpolitik“ ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr innerhalb der Bundesregierung im Einzelnen federführend zuständig (bitte auflisten und Federführungen sowie Mehrfachfederführungen angeben)?
An welchen „operativen Vorhaben der Digitalpolitik“ arbeitet das BMDV derzeit (bitte auflisten)?
In welcher Höhe stehen für die Umsetzung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Vorhaben Haushaltsmittel zur Verfügung (bitte für das jeweilige Vorhaben in den Jahren 2022, 2023, 2024 und Regierungsentwurf 2025 auflisten)?
In welcher Höhe sind für die Umsetzung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Vorhaben Mittel abgeflossen (bitte für das jeweilige Vorhaben in den Jahren 2022, 2023 und 2024 angeben)?
Wann sollen die in der Antwort zu Frage 1 genannten Vorhaben fertiggestellt sein bzw. gibt es zu den Vorhaben eine Meilensteinplanung (wenn ja, bitte für jedes Vorhaben auflisten)?
Gibt es bei den „operativen Vorhaben der Digitalpolitik“ des BMDV Mehrfachfederführungen mit anderen Bundesministerien, und wenn ja, welche Mehrfachfederführungen gibt es bei welchen Vorhaben mit welchen Bundesministerien (bitte je Vorhaben auflisten)?
Wann, und in welchem Bundesministerium ist die Arbeit an den in der Antwort zu Frage 1 genannten Vorhaben begonnen worden, und wann, und wie oft haben diese Vorhaben im Laufe ihres Bestehens die federführende Zuständigkeit (auch Mehrfachfederführungen) gewechselt?
Sind die Haushaltsmittel für die „operativen Vorhaben der Digitalpolitik“ ausschließlich im Einzelplan 12 ausgebracht oder gibt es operative Vorhaben der Digitalpolitik, die ganz oder teilweise aus anderen Einzelplänen finanziert werden (wenn ja, bitte je Vorhaben die Einzelpläne und Summen separat für 2022, 2023, 2024 und Regierungsentwurf 2025 angeben)?
Bei welchen „operativen Vorhaben der Digitalpolitik“ geht die Bundesregierung von einem erhöhten Finanzbedarf aus?
Unterstützt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte Digitalbudget (Koalitionsvertrag, S. 12)?
Plant die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 ein Digitalbudget gemäß Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (S. 12), nachdem sie dies in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 nicht vorgesehen hatte?
Inwiefern finden sich die „operativen Vorhaben der Digitalpolitik“ in der Digitalstrategie der Bundesregierung wieder?
Wann wird es ein für die Öffentlichkeit einsehbares quantitatives und qualitatives Monitoring inklusive der angekündigten Wirkungsanalyse der Projekte aus der Digitalstrategie der Bundesregierung geben (https://digitalstrategie-deutschland.de/monitoring/)?