Klimafreundliches Heizen und Förderung von Hybridheizungen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit dem langen Streit um die Heizungsförderung und die späte Festlegung kurz vor Beginn des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nach Ansicht der Fragestellerin viel Vertrauen verspielt. Auch die Tatsache, dass erst mit einer deutlichen Verzögerung nach Abschluss des Heizungsgesetzes ab Dezember 2023 die neue Förderung im Bundesanzeiger veröffentlich wurde (www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz AT 29.12.2023 B1.pdf?inline) und die Anträge für eine klimafreundliche Heizungsförderung erst mit einer weiteren Verzögerung gestellt werden konnten (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsfoerderung/), hat zu einem Absatzeinbruch auf dem Heizungsmarkt im ersten Quartal 2024 geführt (www.bdh-industrie.de/presse/pressemeldungen/artikel/heizungen-absatz-bricht-im-ersten-quartal-2024-ein). Nun gibt es nach Auffassung der Fragestellerin durch den „CO2-Rechner“ des Umweltbundesamtes sowie durch die Auslegung der Förderrichtlinien neue Verunsicherungen. So gibt es aktuell eine Reihe von Praxisfragen zur Umsetzung und Förderung. All dies führt aus Sicht der Fragestellerin nicht zu einer Beschleunigung beim klimafreundlichen Heizungstausch, sondern bremst den Markt weiter aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Von welchen Absatzzahlen geht die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 bei den jeweiligen Heizungsarten aus (bitte einzeln auflisten)?
Welche Mittel hat die Bundesregierung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Klima- und Transformationsfonds für die Jahre 2024 und 2025 eingeplant?
Welche Änderungen wurden von der Bundesregierung an der „Liste der technischen FAQ – Einzelmaßnahmen“ seit Neufassung der BEG vorgenommen (bitte jeweils mit Datum auflisten), und welche Änderungen bedeutete dies jeweils für die Förderpraxis?
Wie ist der Umsetzungsstand auf Basis des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, und wie wird der finanzielle Bedarf für Kommunen, Länder und den Bund aktuell eingeschätzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Heizen mit Wasserstoff generell (bitte begründen)?
Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung Hybridheizungen bei der Umstellung des Heizungsbestands auf klimafreundliche Heizungen (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auslegung der BEG durch die Fragestellerin (Nummer 8.4.4), wonach insbesondere wasserstofffähige Gasheizungen und Brennstoffzellen explizit in den Begünstigtenkreis des Klimageschwindigkeitsbonus aufgenommen sind, dass dadurch auch Hybridheizungen mit einem wasserstofffähigen Spitzenlastkessel die Förderung bekommen?
Welche weiteren Regelungen gelten bei der Förderung von Hybridheizungen in Verbindung mit wasserstofffähigen Heizungen, wenn aufgrund einer noch nicht vorliegenden kommunalen Wärmeplanung, die in der Regel keine abschließende Planung darstellt, sondern regelmäßig überprüft werden soll, ein Wasserstoffnetzausbaugebiet bislang noch nicht vorgesehen, aber auch noch nicht ausgeschlossen ist?
Welche der in den technischen FAQ (TFAQ) zur BEG genannten Anforderungen des § 71k GEG muss eine Kombination aus elektrisch betriebener Wärmepumpe und einem Spitzenlastkessel für die Gewährung des Klimageschwindigkeitsbonus erfüllen, und wie werden diese Anforderungen gegenüber den Antragstellern gerechtfertigt?
An welchen Stellen sind die Anforderungen der BEG zur Förderung strenger als die Erfüllungsoptionen im GEG (bitte nach Heizungsarten auflisten)?
Wie begründet die Bundesregierung die Einschränkung des Klimageschwindigkeitsbonus und des Einkommensbonus auf den Heizungstausch in selbstgenutzten Wohngebäuden?
Plant die Bundesregierung, auch den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus für Nießbrauchsrecht-Konstellationen zuzulassen (bitte begründen)?
Wie viele Nutzer hatte der „CO2-Rechner“ des Umweltbundesamts in den vergangenen zwei Jahren (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
Wie verfährt das Umweltbundesamt mit den im Rahmen des „CO2-Rechners“ von den Nutzern bereitgestellten Daten?
Stellt der Ersatz einer über 20-jährigen Öl- oder Gasheizung durch eine Pelletheizung für die Bundesregierung aus klimapolitischer Sicht eine Verbesserung dar (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerin, dass Menschen durch die einseitige Anrechnung des CO2-Ausstoßes von Holz durch den „CO2-Rechner“ des Umweltbundesamts davon abgehalten werden könnten, ihre Gas- oder Ölheizung durch eine Pelletheizung zu ersetzen, wenn ja, plant sie Gegenmaßnahmen, und welche werden das sein und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung einen zweiten Fernwärmegipfel (wenn nein, bitte begründen)?
Welche Maßnahmen, die auf dem ersten Fernwärmegipfel am 12. Juni 2023 beschlossen wurden, hat die Bundesregierung tatsächlich umgesetzt?
Wird die Bundesregierung die Wärmelieferverordnung novellieren, wenn ja, wann genau und wie?
Wird die Bundesregierung die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme novellieren, wenn ja, wann genau und wie?
Inwieweit müssen Kommunen bei der Ausgestaltung der kommunalen Wärmeplanung, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind, die Zielvorgaben der Nationalen Wasserstoffstrategie und der Pläne für ein deutsches Wasserstoffkernnetz berücksichtigen, und hat die Bundesregierung die Rechtsfrage erörtert, was die Konsequenzen sind, wenn Kommunen oder kommunale Energieversorger im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sich für die Stilllegung der Gasnetze entscheiden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Plant die Bundesregierungen Änderungen am Pfad der nationalen CO2-Bepreisung bei Wärme bis 2026, und wenn ja, welche?
Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass die Vorschriften des Emissionshandelssystems (ETS) 2 nicht bis zum 30. Juni 2024 in nationales Recht umgesetzt wurden (siehe Artikel 3 Absatz 1 der ETS-Änderungsrichtlinie ((EU)2023/959))?
Warum hat die Bundesregierung nicht bis Ende Juni 2024 einen Bericht mit einem Vorschlag für den Übergang vom nationalen zum europäischen Brennstoffemissionshandel vorgelegt (vgl. § 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes [KSG]), und wann wird dies nachgeholt?