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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sicherheitspolitische und grundrechtliche Bilanz der Herren-Fußballeuropameisterschaft 2024

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

13.08.2024

Aktualisiert

22.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1236425.07.2024

Sicherheitspolitische und grundrechtliche Bilanz der Herren-Fußballeuropameisterschaft 2024

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Dr. Dietmar Bartsch, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die Sicherheit während der Fußballeuropameisterschaft (EM) der Herren 2024 in Deutschland war schon Monate vor dem Turnier Gegenstand von öffentlicher Berichterstattung und einer aktiven Pressearbeit der zuständigen Landes- und Bundesbehörden. Für Bedienstete von Landes- und Bundespolizeibehörden galten weitgehende Urlaubssperren (für den Bund: Antwort zu Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 20/11712; für die Länder: beispielhaft „Reul zur Sicherheitslage während der EM: Polizei bestens vorbereitet“, www1.wdr.de vom 23. Mai 2024). Für zahlreiche Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe und in weiteren Gewerben rund um die EM wurden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt und dabei auch Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt („Berliner Polizei lehnt Hunderte Anträge für EM-Jobs wegen Sicherheitsbedenken ab“, tages-spiegel.de vom 25. Juni 2024). Dennoch kam es sowohl zu Sicherheitsvorfällen wie einem falschen Maskottchen während des Eröffnungsspiels in München, als auch zu nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller übermäßigem Gewalteinsatz durch Ordnungskräfte u. a. beim Achtelfinalspiel Portugal gegen Slowenien in Frankfurt am Main („Wer sorgt da eigentlich für Sicherheit?“, tageschau.de vom 4. Juli 2024). Für Sorgen bei aktiven Fußballfans sorgte zudem die Nutzung der umstrittenen Datei „Gewalttäter Sport“, in die während der EM auch in einem bislang unbekannten Umfang Daten ausländischer Fußballfans eingespeichert werden sollten (Plenarprotokoll 20/168, S. 21681 (D)). Für Irritationen sorgten zudem Vorgaben der Union der Europäischen Fußballverbände (UEFA), dass innerhalb eines 500-Meter-Radius um die Fußballstadien und Fanzonen zur Bekämpfung des sogenannten Ambush Marketing keinerlei religiöse und politische Kundgebungen stattfinden dürften („Sichere Innenverteidigung“, nd vom 9. Juni 2024). Die Bundesregierung weigerte sich jedoch, zu dieser nach Rechtsauffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller aus verfassungsrechtlicher Sicht hoch problematischen Selbstverpflichtung der Austragungsorte (bzw. zuständigen Landesbehörden) zur Unterbindung religiöser und politischer Kundgebungen Stellung zu nehmen (Antwort zu Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 20/11712), obwohl das Problem schon seit Beginn des Bewerbungsverfahrens um die EM im Jahr 2018 bekannt ist (Rautenberg, Lydia: Grundrechtefreie Zonen? – Die Vergabe der Fußball-EM 2024 nach Deutschland, in Recht und Politik, Jahrgang 54, Heft 4 [2018], S. 447 bis 451). Für Verwirrung in der Öffentlichkeit sorgte auch der Einsatz von uniformierten Polizeikräften aus anderen Teilnehmerstaaten. Dabei sollen türkische Polizisten mit türkischen Fans posiert haben, die den faschistischen „Wolfsgruß“ zeigten („64 Strafverfahren nach Türkei-Spiel“, t-online.de vom 8. Juli 2024).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

In welchem Umfang wurden im Zusammenhang mit der EM 2024 seit dem 4. Juni 2024 Grenzkontrollen durchgeführt (bitte kontrollierte Personen und Sachen nach Landaußengrenzen zu den einzelnen Nachbarstaaten, See- und Luftverkehr auflisten)?

2

Wie viele unerlaubte Einreisen wurden dabei festgestellt (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auflisten und Vergleich zum Vorjahreszeitraum 4. uni bis 14. Juli 2023 angeben), und wie viele unerlaubte Einreisen erfolgten a) ohne die erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltstitel, b) entgegen einem Einreiseverbot oder c) entgegen einem Ausreiseverbot des Herkunftsstaats?

3

Wie viele Personen wurden im Rahmen der Grenzkontrollen festgestellt, a) die zur Festnahme ausgeschrieben waren, b) die zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben waren, c) die zur offenen Kontrolle ausgeschrieben waren, d) die zur verdeckten Kontrolle ausgeschrieben waren, e) zu denen Einträge in der Datei „Gewalttäter Sport“ vorlagen (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auflisten)?

4

Wie viele Personen waren zu den Stichtagen 1. Januar 2024, 1. April 2024 und 1. Juni 2024 in der „Datei Gewalttäter Sport“ gespeichert, und a) wie viele Datensätze wurden im Zusammenhang mit der EM 2024 aus dem Ausland an die Datei Gewalttäter Sport übermittelt und gespeichert (bitte nach Herkunftsstaaten der Datensätze auflisten), b) wurde mit der Übermittlung mitgeteilt, ob zu der Person im Herkunftsstaat ein Ausreiseverbot vorliegt, und wenn ja, zu wie vielen Personen wurde dies mitgeteilt, c) wie viele Datensätze wurden aus der Datei Gewalttäter Sport wieder gelöscht, nachdem die Mannschaft des Herkunftsstaates aus der Europameisterschaft ausgeschieden war, d) wie ist generell das weitere Prozedere im Umgang mit diesen Personendatensätzen nach dem Ende der Fußballeuropameisterschaft (Aufbewahrungs-, Lösch-, Prüffristen, Weiterverarbeitung in anderen Dateien und Datenbanken, Übermittlung von in Deutschland angefallenen polizeilichen Erkenntnissen an die Herkunftsstaaten etc.)?

5

In welchen Bereichen des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV-operativ) werden Erkenntnisse zu Fußballfans gespeichert, soweit sie im Zusammenhang mit Sportereignissen polizeilich in Erscheinung getreten sind?

6

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des PIAV Bereiche, Unterbereiche, Datenbanken o. Ä. (bitte den treffenden Fachterminus benennen), in denen die Landespolizeibehörden Informationen oder Erkenntnisse zu Fußballstörern oder anderen Personen austauschen können oder Abfragen zu festgestellten Fußballstörern an andere Landespolizeibehörden bzw. die dort fachlich zuständigen Sachbearbeiter vornehmen können?

7

Für wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf eine Sicherheitsüberprüfung im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Rahmen der EM 2024 gestellt, und a) welcher Art waren die Tätigkeiten, für die eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen war bzw. durchgeführt wurden (bitte mit Angaben zur Zahl der überprüften Personen pro Branche oder Art der Tätigkeit auflisten), b) bei wie vielen dieser Sicherheitsüberprüfungen wurden keine Sicherheitsbedenken festgestellt, c) bei wie vielen dieser Sicherheitsüberprüfungen wurden Sicherheitsbedenken festgestellt, und welcher Art waren diese (bitte so weit wie möglich differenziert auflisten), d) wie viele dieser Anträge konnten aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben zur Person nicht bearbeitet werden, e) wie viele dieser Anträge wurden zurückgezogen?

8

Wie war das Verfahren zur Prüfung der Anträge auf eine Sicherheitsüberprüfung (bitte die Verfahrensschritte nach den beteiligten Behörden aufgliedern)?

9

Erfolgten die Sicherheitsüberprüfungen zügiger als bei einfachen Sicherheitsüberprüfungen üblich (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11836), und welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen, um sie beschleunigt durchführen zu können?

10

Wie viele Polizeibeamte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Sicherheitsbehörden aus Teilnahmestaaten der EM 2024 waren Teil des International Police Cooperation Center (IPCC) in Neuss (bitte Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Entsendestaaten und Entsendebehörden auflisten)?

11

Wurde im IPCC der Zugriff der entsendeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die polizeilichen und nachrichtendienstlichen Informationssysteme ihrer Entsendestaaten sichergestellt, und wenn ja, wie, und wie flossen die aus den Entsendestaaten empfangenen Informationen und Lagebilder (beispielsweise zu reisenden Fangruppen) gegebenenfalls in die gemeinsame Lagebilderstellung ein?

12

Auf welchen rechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen fußt die Zusammenarbeit im IPCC?

13

Hat die UEFA nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entstehung dieser rechtlichen Grundlagen, etwa durch eine politische Begleitung, rechtliche und fachliche Beratung o. Ä. der entsprechenden Rechtsetzungsprozesse auf Ebene des Europarates oder der Europäischen-Kommission bzw. des Rates der Europäischen Union einen Anteil, und wenn ja, welchen?

14

Auf welche Datenquellen haben deutsche Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Landesbehörden bei der Lagebilderstellung im IPCC zurückgegriffen?

15

Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Teilnahmestaaten der EM 2024 waren außerhalb des IPCC in der Bundesrepublik Deutschland im Einsatz, und durch wen und in welchem Verfahren erfolgte die entsprechende Akkreditierung (bitte nach Entsendestaaten auflisten)?

16

Wie viele der entsendeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten waren nach Kenntnis der Bundesregierung a) in ziviler Kleidung im Einsatz, b) uniformiert im Einsatz, c) uniformiert im Einsatz und durften als Beliehene hoheitliche Befugnisse (unmittelbaren Zwang, Ingewahrsamnahme, Platzverweise etc.) ausüben (bitte zu allen Unterfragen nach Entsendestaaten auflisten)?

17

Hat die Bundesregierung die Rechtsfrage geprüft, welche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Maßnahmen von beliehenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für die Betroffenen der Maßnahmen bestehen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?

18

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen Beschwerden über und Strafanzeigen gegen die aus Teilnahmestaaaten der EM 2024 entsendeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass durch die App UEFA Mobile Tickets oder durch die App UEFA EURO 2024 Standortdaten der Nutzerinnen und Nutzer an die UEFA ausgeleitet wurden (siehe heise.de vom 5. Juli 2024)?

20

An welche deutschen Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Landesbehörden wurden diese Daten in welcher Form von der UEFA zugeleitet?

21

Wurden die Nutzerinnen und Nutzer nach Kenntnis der Bundesregierung durch die UEFA vollständig auf die Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten an öffentliche Stellen hingewiesen, wenn ja in welcher Form, und haben die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, vollständig Auskunft über die Weiterverarbeitung ihrer Daten (auch in vermeintlich anonymisierter Form) zu erhalten? Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die App UEFA Mobile Tickets vollständig den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung genügt, und wenn ja, wie?

22

Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar im Zusammenhang mit den Spielen, bei Fanmeilen oder Public Viewings begangen, wie viele davon von ausländischen Staatsangehörigen, und von welchen Effekten auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 und insbesondere die „Ausländerkriminalität“ geht die Bundesregierung oder gehen Behörden in ihrem Geschäftsbereich aus?

23

Welche Amtshilfeanträge im Rahmen der EM 2024 wurden an die Bundeswehr gestellt, und a) welche und wie viele wurden zurückgezogen, b) welche und wie viele wurden abgelehnt, und was waren die wesentlichen Gründe, c) welche und wie viele Amtshilfeanträge wurden positiv beschieden, und wie viele Bundeswehrangehörige wurden bei den Amtshilfe- bzw. Unterstützungsleistungen eingesetzt, d) welche Kosten sind dabei entstanden, und wie werden diese getragen?

24

Wurde zusätzliches Personal in den Strukturen des Heimatschutzes und der zivil-militärischen Zusammenarbeit auf Landes- und Kreiskommandoebene während des Zeitraums der EM 2024 bereitgestellt, und wenn ja, in welchem Umfang?

25

Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden bereitgehalten, um im Falle eines Großschadensereignisses unmittelbar Unterstützungskräfte der Bundeswehr im Rahmen der Technischen Amtshilfe zur Verfügung stellen zu können, und wurde hierfür auch bei der Bundeswehr eine Urlaubssperre verhängt, oder haben die Standorte auch unabhängig von Urlaubszeiten die Verfügbarkeit sicherzustellen?

26

Wurden auch während der EM 2024, als bewährte Praxis der Fußballweltmeisterschaft 2006, in Spielortnähe Kräfte der ABC-Abwehr (ABC = atomar, biologisch und chemisch), Sanitätskräfte und Personalreserven des Kommandos Territoriale Aufgaben bzw. der zugehörigen Landeskommandos bereitgehalten?

27

Wurden bei der Bundespolizei Investitionen, Neuanschaffungen und Ersatzbeschaffungen gezielt für die Bewältigung der Einsatzlage im Rahmen der EM 2024 geplant oder vorgezogen, und wenn ja, welche?

28

Wie ist die derzeitige Ausstattung der Bundespolizei mit Geräten zur Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge (UAV; bitte nach jeweiliger Menge und Geräten auflisten), und a) was kann die Bundesregierung dem Haushaltsgesetzgeber unter Wahrung von Staatswohlinteressen zu den vorhandenen technischen Fähigkeiten zur Detektion und „Abwehr“ von UAV mitteilen, b) welche Flugverbotszonen wurden gegebenenfalls mithilfe dieser Abwehrsysteme überwacht, c) wie oft sind solche Geräte gegebenenfalls im Rahmen der EM 2024 zum Einsatz gekommen?

Berlin, den 18. Juli 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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