Deutscher Bundestag Drucksache 20/12533
20. Wahlperiode 09.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12369 –
Aktivitäten der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-
Watzinger mit Blick auf den Kampf gegen Antisemitismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Kontext der sog. Fördermittelaffäre hat eine große deutsche
Wochenzeitung in einem Meinungsbeitrag zum Krisenmanagement von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger folgende Beobachtung festgehalten:
„Jede Kritik an ihrem Umgang mit der Situation kontert sie mit dem Verweis,
‚für Judenhass, Gewalt und Volksverhetzung‘ sei in Deutschland ‚kein Platz‘ –
statt sich offen, direkt und sachlich mit den von ihr kritisierten
Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des offenen Briefes auszutauschen.
Es ist unbestritten wichtig, sich klar gegen Antisemitismus zu positionieren,
der an den Hochschulen und anderswo immer mehr zunimmt. Doch es darf
nicht der Eindruck entstehen, dass eine Ministerin den Kampf gegen
Judenhass in Deutschland für den eigenen politischen Überlebenskampf
instrumentalisiert.“ (
www.spiegel.de/panorama/bildung/bettina-stark-watzinger-und-de
r-skandal-um-foerdergelder-uebernehmen-sie-verantwortung-frau-ministerin-k
ommentar-a-23fc2732-fe5f-4d30-855c-47c09d098ffe).
Die Fraktion der CDU/CSU vertritt die Auffassung, dass die lückenlose
Aufarbeitung der im Raume stehenden Vorwürfe gegen Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger für sich steht und losgelöst von der Bekämpfung des
Antisemitismus im Bildungs- und Wissenschaftsbereich, der wichtiger denn je ist,
zu erfolgen hat.
Die Fraktion der CDU/CSU ist im Februar 2024 auf die regierungstragenden
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Deutschen
Bundestag zugegangen mit der festen Absicht, einen gemeinsamen
interfraktionellen Antrag für ein konsequentes Vorgehen gegen jede Form von
Antisemitismus an Schulen, Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu erarbeiten.
Nach über einem Monat ohne Reaktion hat die Fraktion der CDU/CSU sich
dann dazu entschieden, den im Februar 2024 erarbeiteten Antrag „Nie wieder
ist jetzt – Antisemitismus an Schulen, Hochschulen und
Wissenschaftseinrichtungen mit aller Kraft bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache 20/10973) am
9. April 2024 eigenständig in den Deutschen Bundestag einzubringen und auf
diesem Wege konkrete Vorschläge zum Kampf gegen Antisemitismus zu
unterbreiten. Darüber hinaus fand auf Nachdruck der Fraktion der CDU/CSU am
26. Juni 2024 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 8. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schätzung des Deutschen Bundestages ein Fachgespräch zum Thema
„Antisemitismus an Bildungseinrichtungen“ statt, in dessen Rahmen die
eingeladenen Sachverständigen den dringenden Handlungsbedarf eindrücklich
geschildert haben (
www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1010240#:~:text=B
erlin%3A%20(hib%2FCHA),%2D%20und%20Forschungseinrichtungen%20
bek%C3%A4mpfen%E2%80%9C%20auseinandergesetzt).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der immer stärker sichtbare Antisemitismus bedroht das jüdische Leben in
Deutschland und gefährdet in nicht hinnehmbarer Art und Weise den
Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der Antisemitismus greift grundlegende Werte
unserer Verfassung sowie vor allem die Rechte der Jüdinnen und Juden in
Deutschland an, für deren Schutz unser Gemeinwesen auch in der historischen
Verantwortung nach dem Menschheitsverbrechen der Shoah aufgerufen ist.
Dem müssen sich Staat und Gesellschaft mit aller Entschiedenheit
entgegenstellen. Die Bundesregierung misst dem Kampf gegen den Antisemitismus
höchste Priorität bei. Ausdruck davon ist die Nationale Strategie gegen
Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) aus dem Jahr 2022, die die
Bekämpfung von Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens im Fokus
hat. Mit der NASAS wird die Erforschung, Prävention und Bekämpfung von
Antisemitismus sowie die Förderung jüdischen Lebens als politikfeld- und
ebenenübergreifende Querschnittsaufgabe in einem ganzheitlichen Ansatz
konzipiert.
Um die in der Strategie gesetzten Ziele zu erreichen, unterstützt das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungsverbünde an
Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich der
Antisemitismusforschung. Mit dieser Förderung trägt das BMBF dazu bei, das
Wissen zur Bekämpfung gegen Antisemitismus zu verbreitern und damit zu
verbessern.
Dieses Engagement für die Antisemitismusforschung ist auch für die
Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger ganz persönlich
von herausragender Bedeutung. Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ist
überzeugt, dass eine breite und vor allem nachhaltige Forschung dazu beitragen
kann, den immer stärker sichtbar werdenden Antisemitismus zurückzudrängen.
Dazu hat das BMBF auch zuletzt Akzente gesetzt und wird auch in Zukunft
seinen Beitrag leisten.
1. Ist die Kenntnis der Fragestellerin zutreffend, dass nach der von der
damaligen Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek
am 7. April 2020 initiierten Förderrichtlinie „Aktuelle Dynamiken und
Herausforderungen des Antisemitismus“ keine weiteren Förderrichtlinien
erarbeitet wurden, wenn ja, warum wurden keine weiteren
Förderrichtlinien von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger aufgesetzt, und
wenn nein, welche weiteren Förderrichtlinien zur
Antisemitismusforschung wurden seit Dezember 2021 aufgesetzt?
Die Projekte der aktuellen Förderlinie „Aktuelle Dynamiken und
Herausforderungen des Antisemitismus“ laufen größtenteils noch, die meisten Vorhaben
enden im Sommer 2025. Einige der Projekte sind bereits abgeschlossen. Jenach
Bedarf haben die Vorhaben zuletzt Verlängerungen und/oder Aufstockungen
erhalten, um vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Terroranschlags auf
Israel am 7. Oktober 2023 mit einem aktuellen Bezug abschließen zu können.
Dabei sind alle gestellten Anträge bewilligt worden. Dafür hat das BMBF
zusätzlich rund 200 000 Euro bereitgestellt. Weitere Verlängerungen und/oder
Aufstockungen werden derzeit geprüft.
Basierend auf den Erkenntnissen aus der ersten Förderlinie wird derzeit eine
neue Förderlinie im Bereich der Antisemitismusforschung erarbeitet, für die ein
Gesamtfördervolumen von bis zu 12 Mio. Euro vorgesehen ist. Weiterhin wird
die zweite Förderphase des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher
Zusammenhalt bewilligt, die ebenfalls Aktivitäten in der Antisemitismusforschung
umfasst.
Das BMBF hat ergänzend auch Projekte aus der Förderlinie „Gesellschaftliche
Ursachen und Wirkungen des radikalen Islam in Deutschland und Europa“
verlängert, da auch deren Forschungsfragen stark von den Auswirkungen des
7. Oktobers 2023 betroffen sind und sich Projekte zum Beispiel mit dem
islamisierten Antisemitismus befassen.
Zudem fördert das BMBF seit Juni 2024 eine Studie des Tikvah-Instituts zum
Israel-Bild in deutschen Medien. Neben der Studie soll auch ein
Weiterbildungsprogramm für Medienschaffende entwickelt werden (Laufzeit vom Jahr
2024 bis zum Jahr 2026, Fördersumme: 500 000 Euro).
Aufgrund der angespannten Situation an Hochschulen hat das BMBF zudem
eine Schnellbefragung zum Antisemitismus unter Studierenden mit
45 000 Euro gefördert. Die Ergebnisse wurden im März 2024 vorgestellt. Eine
weitere Schnellbefragung ist für Dezember 2024 geplant.
2. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für die Förderlinie „Aktuelle
Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus“ in den Jahren
von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte tabellarisch entlang der
Haushaltsjahre darstellen)?
Die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Projekte der Förderlinie „Aktuelle
Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus“ können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Haushaltsjahr Ausgaben/Haushaltsansätze in Euro
2020 –
2021 656 527,90
2022 2 412 325,55
2023 2 994 065,63
2024 2 527 006,11
2025 3 928 664,53
Für die Jahre 2021 bis 2023 handelt es sich hierbei um Ausgaben, für das
laufende Jahr 2024 und das kommende Jahr 2025 um aktuelle Festlegungen von
Haushaltsmitteln bzw. Verpflichtungsermächtigungen. Für die Jahre 2024 und
2025 kann es entsprechend noch zu Änderungen kommen.
3. Wurde das strategische Ziel der Förderrichtlinie „Aktuelle Dynamiken
und Herausforderungen des Antisemitismus“ bisher erreicht, die
aktuellen Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus in
Deutschland und Europa zu erforschen, damit Politik und Gesellschaft
diesen Entwicklungen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse
angemessen begegnen den und Antisemitismus zurückdrängen können,
wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Die geförderten Projekte sind derzeit überwiegend noch nicht abgeschlossen,
aber insgesamt auf einem guten Weg, die Projektziele zu erreichen. Sie
entwickeln Transferformate wie Handlungsempfehlungen, Unterrichtsmaterialien
oder Trainings. Viele Umsetzungen haben bereits stattgefunden. So hat
beispielsweise das Projekt Alltagskultur das erste von drei Themenheften
veröffentlicht, das auf hohe Nachfrage stieß. Das Projekt „RESPOND!“ hat erste
Multiplikatorentrainings abgehalten, um Judenhass im Internet zu erkennen und
diesem entgegenzutreten. Wissenstransfer geschieht auch über die vom
Metavorhaben „Forschungsnetzwerk Antisemitismus im 21. Jahrhundert“ jährlich
stattfindenden Sommerakademien. Hier treffen Beteiligte aus der
Forschungsprojekten mit Praktikern aus u. a. Bildung und Verwaltung zusammen.
4. Wurde das strategische Ziel der Förderrichtlinie „Aktuelle Dynamiken
und Herausforderungen des Antisemitismus“ bisher erreicht, die
Grundlagenforschung zu stärken, um die Ursachen und Wirkungen aktueller
Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus in der Tiefe zu
erfassen und zu verstehen und die Ergebnisse aus der Forschung in die
politische Bildung bzw. in die breite Öffentlichkeit zu vermitteln, wenn
ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Auch hier gibt es vielversprechende Zwischenresultate, die sich bereits in
Publikationen niedergeschlagen haben. Einige sind bereits erschienen, etwa ein
Sammelband aus dem Projekt ASJust („Antisemitismus und Recht“, transcript
Verlag). Die Grundlagenforschung wird durch die entstehenden Erkenntnisse
gestärkt, ein besseres Verständnis von Antisemitismus wird gefördert und die
Ergebnisse werden in die Öffentlichkeit vermittelt. Wissenschaftlicher
Austausch findet auf den jährlichen Tagungen der Förderlinie statt, ebenso wie eine
Vermittlung in die Politik und Öffentlichkeit. So hielt das Metavorhaben unter
Beteiligung der Projekte in den Jahren 2022, 2023 und 2024 parlamentarische
Veranstaltungen ab. Auf einer öffentlichen Tagung im Mai 2023, an der auch
Abgeordnete des Deutschen Bundestags teilgenommen haben, wurden
ebenfalls erste Erkenntnisse aus den Projekten präsentiert.
5. Wurde das strategische Ziel der Förderrichtlinie „Aktuelle Dynamiken
und Herausforderungen des Antisemitismus“ bisher erreicht, die
anwendungsbezogene Forschung zu stärken, um konkrete Konzepte und
Maßnahmen zu entwickeln, die einschlägigen Akteuren und
Entscheidungsträgern helfen, sich den Herausforderungen des Antisemitismus
entgegenzustellen, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Einschlägige Akteure aus Politik, Verwaltung und Bildung wurden und werden
von den Projekten adressiert. Die Projekte entwickeln unter anderem
Fortbildungsmaßnahmen, Multiplikatorentrainings und Materialien für den
Bildungsbereich.
6. Wann wird die aktuelle Förderrichtlinie „Aktuelle Dynamiken und
Herausforderungen des Antisemitismus“ auslaufen?
Die Projekte laufen größtenteils im Juli 2025 aus. Auf die Antwort zu Frage 1
wird ergänzend verwiesen.
7. Hält Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an ihrem am 20. März
2024 gegebenen Versprechen „Ich sage schon jetzt: Wenn die Förderlinie
ausläuft, wird es natürlich eine neue geben; denn ‚Nie wieder!‘ heißt
auch in den nächsten Jahren, sich gegen Antisemitismus einzusetzen.“,
Plenarprotokoll 20/159, S. 20390(C)) fest, wenn ja, wie sieht der
Zeitplan zur Erarbeitung der Förderrichtlinie aus, und wenn nein, warum
nicht?
Eine neue Förderlinie wird derzeit unter Einbezug von Expertinnen und
Experten entwickelt und soll innerhalb der nächsten Monate veröffentlicht werden.
Es ist ein Gesamtfördervolumen von bis zu 12 Mio. Euro vorgesehen. Nach
Eingang der Projektskizzen werden diese wissenschaftlich begutachtet. Ein
Projektstart ist Ende 2025 bzw. Anfang 2026 vorgesehen. Weiterhin wird
derzeit die zweite Phase des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt
bewilligt, in dem ebenfalls zu Antisemitismus gearbeitet wird. Unter anderem
ist das Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität
Berlin beteiligt.
Außerdem unterstützt das BMBF die Aufnahme einer Ausschreibung für ein
europäisches Vernetzungsprojekt zur Antisemitismusforschung in das
Arbeitsprogramm 2025 des Forschungsrahmenprogramms Forschung und Innovation
Horizont Europa der Europäischen Union (EU), das die EU-Strategie zur
Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens langfristig
unterstützen soll.
8. Wie viele Mittel sind für die neue Förderlinie für die Zeit zwischen 2025
und 2030 in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, und wie
verteilen sich die Mittel über die Jahre?
Insgesamt hat das BMBF in der Finanzplanung für die gesamte Laufzeit der
Förderlinie Mittel in Höhe von bis zu 12 Mio. Euro vorgesehen. Diese
Planungen haben für das BMBF besondere Priorität, stehen aber noch unter dem
Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch den Deutschen Bundestag.
9. Teilt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Auffassung der
Fragestellerin, dass die Forschungsförderung des BMBF im Bereich der
Antisemitismusforschung weiterentwickelt sowie ausgebaut werden sollte
und die Wirkungsforschung dabei miteinzubeziehen ist, wenn ja, welche
konkreten inhaltlichen Vorstellungen zur Weiterentwicklung der
Forschungsförderung des Bundes hat Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger, und wenn nein, warum nicht?
Zur Weiterentwicklung der Forschungsförderung hat das BMBF bereits
Einschätzungen von Expertinnen und Experten aus dem Fachgebiet eingeholt.
Hierzu zählen die Personen der derzeit laufenden Projekte, der Beirat zur
Förderlinie sowie eine Gruppe externer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
die im Rahmen eines Fachgesprächs angehört wurden. Auf der Grundlage
dieser Gespräche wird die nächste Förderlinie aufgesetzt. Inhaltlich sollen neue
Aspekte berücksichtigt werden, die in der bisherigen Forschung noch nicht
dezidiert betrachtet wurden. Ferner wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
10. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 für Neubewilligungen im Bereich der
Antisemitismusforschung zur Verfügung?
Nach vorläufiger Haushaltsplanung stehen für den Themenbereich im Jahr
2025 2 Mio. Euro und im Jahr 2026 4 Mio. Euro zur Verfügung,
Neubewilligungen sind im Rahmen der nächsten Förderlinie geplant.
11. Setzt sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dafür ein, dass ein
zentrales Informationsangebot zur Veröffentlichung von
Forschungsergebnissen und Informationen zu Lehrstühlen der
Antisemitismusforschung in Deutschland geschaffen wird, wenn ja, wie und mit welchem
Erfolg, und wenn nein, warum nicht?
Aktuell wird dies hinsichtlich der vom BMBF geförderten Projekte geprüft. Bis
dahin werden Informationen zu laufenden BMBF-Förderungen über die
Webseite des BMBF für Geistes- und Sozialwissenschaften sowie die Internetseite
des Metavorhabens bereitgestellt.
12. Teilt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Auffassung der
Fragestellerin, dass unter Beteiligung aller relevanten Akteure zur
Bekämpfung von Antisemitismus im Bildungs- und Wissenschaftsbereich ein
Runder Tisch eingerichtet und eine gemeinsame Strategie zur wirksamen
Bekämpfung von Antisemitismus erarbeitet werden sollte, und wenn
nein, warum nicht?
13. Wenn Frage 12 mit ja beantwortet wird, hat Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger hierzu die Initiative ergriffen oder in diesem Sinne den
Schulterschluss mit der Kultusministerkonferenz (KMK) gesucht, wenn
ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMBF setzt sich intensiv für eine entschlossene Bekämpfung von
Antisemitismus im Bildungs- und Wissenschaftsbereich ein und steht dafür bereits
in unterschiedlichen Formaten sowohl auf Leitungs- als auch auf Fachebene im
engen und regelmäßigen Austausch mit den relevanten Akteuren.
Der „Aktionsplan gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit“, dem sich
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger angeschlossen hat, wurde am 7.
Dezember 2023 von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in
der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz – KMK)
beschlossen und veröffentlicht. Anlässlich ihres Besuchs in der 385. Sitzung der KMK
am 14. März 2024 informierte Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über
eine von BMBF beauftragte Schnellbefragung zu Antisemitismus an
Hochschulen. Diesen engen Austausch will das BMBF fortsetzen.
14. Teilt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Auffassung der
Fragestellerin, dass Hochschulen mehr Kompetenzen bei der Ausübung
ihres Hausrechtes erhalten sollten, wenn ja, welche Kompetenzen sollten
hierbei erweitert werden, und wenn nein, warum nicht?
15. Teilt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Auffassung der
Fragestellerin, dass das Hausrecht von Hochschulen auch die im
unmittelbaren Umfeld von Hochschulen befindliche Verkehrsinfrastruktur
umfassen sollte, wenn ja, welche gesetzlichen Änderungen sind hierfür
erforderlich, und wie hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hierauf
bisher hingewirkt, und wenn nein, warum nicht?
16. Teilt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Auffassung der
Fragestellerin, dass Hochschulgesetze so angepasst werden sollten, dass
Täter nach einer Verurteilung wegen einer Gewalttat oder wegen Drohung
mit Gewalt gegenüber Kommilitonen exmatrikuliert werden können, und
wenn ja, hat sie im Rahmen der KMK oder der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) auf ein diesbezügliches gemeinsames
Verständnis hingewirkt, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
17. Teilt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Auffassung der
Fragestellerin, dass in Reaktion auf etwaige Taten oder auf Störungen von
Vorlesungen, Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen unverzüglich und
wirksam mittels Strafanzeige und Hausverbot gegen Störer vorgegangen
und der ungestörte weitere Verlauf von Veranstaltungen geschützt
werden sollte, und wenn ja, hat sie im Rahmen der KMK oder der GWK auf
ein diesbezügliches gemeinsames Verständnis hingewirkt und wann, und
mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Fragen der konkreten Ausgestaltung des Hochschulrechts und des Polizei- und
Ordnungsrechts liegen nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes in der
Zuständigkeit der Länder. Unabhängig davon hat sich Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger wiederholt dafür ausgesprochen, von den bestehenden
Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten für den Fall antisemitischer Vorfälle
konsequent und in einer dem jeweiligen Einzelfall angemessenen Weise Gebrauch zu
machen.
Bund und Länder haben sich im Rahmen der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) am 27. November 2023 über die antisemitischen Vorfälle an
wissenschaftlichen Einrichtungen ausgetauscht. In einer Pressemitteilung zur
Sitzung der GWK am 27. November 2023 kündigten Bund und Länder
diesbezüglich einen Aktionsplan an, der im Rahmen der KMK beraten werden soll.
Zum Austausch von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Rahmen der
KMK wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
18. Wie oft hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger seit dem
7. Oktober 2023 mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Reihen der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getroffen (bitte tabellarisch die
Treffen und Gesprächsthemen auflisten)?
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger steht in regelmäßigem Austausch
mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, wozu auch die
Hochschulrektorenkonferenz zählt. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter
Gespräche bzw. von deren Ergebnissen – einschließlich Telefonate und
elektronischer Kommunikation – besteht nicht und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174 wird insofern verwiesen.
19. Wie oft hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger seit dem
7. Oktober 2023 im Rahmen der KMK und/oder der GWK mit den
Ländern zur Antisemitismusbekämpfung im Bildungs- und
Wissenschaftssystem ausgetauscht, und welche Verabredungen hat Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger mit den Ländern getroffen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 sowie 14 bis 17 verwiesen.
20. Wie oft hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger seit dem
7. Oktober 2023 mit Vertreterinnen und Vertretern aus der jüdischen
Gemeinde getroffen?
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger steht im regelmäßigen Austausch
mit Vertreterinnen und Vertretern aus der jüdischen Gemeinde, der seit dem
7. Oktober 2023 deutlich intensiviert wurde. Eine Verpflichtung zur Erfassung
sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate und elektronischer
Kommunikation – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174 wird insofern verwiesen.
21. Unterstützt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Einrichtung
eines Institutes für jüdische Gegenwartsforschung sowie Israel Studies,
wenn ja, wie viele Mittel sind hierfür im Etat des BMBF eingeplant, und
wenn nein, warum nicht?
Die Einrichtung eines Instituts bzw. Lehrstuhls für jüdische
Gegenwartsforschung wird begrüßt, liegt aber in der Verantwortung der Länder. Im Rahmen
der neuen Bekanntmachung zur Antisemitismusforschung werden auch
Anträge von Projekten zur jüdischen Gegenwartsforschung möglich sein.
22. Welche Maßnahmen hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger seit
dem 7. Oktober 2023 ergriffen, um den Transfer von der
Antisemitismusforschung in die Praxis zu beschleunigen?
Nach dem 7. Oktober 2023 hat das BMBF die laufenden Projekte angehört und
sich darlegen lassen, welche Belastungen für Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus den Konsequenzen entstehen und inwiefern die Entwicklungen
die Projekte inhaltlich betreffen. In einigen Fällen wurden Aufstockungen
veranlasst, um den Praxistransfer zu beschleunigen. So hat das Projekt
Alltagskultur (koordiniert vom Leibniz Institut für jüdische Geschichte und Kultur –
Simon Dubnow) eine Aufstockung erhalten, um aufgrund der hohen Nachfrage
eine höhere Auflage seiner Themenhefte drucken zu können. Das Projekt
ASJust (Koordination bei der Justus-Liebig-Universität Gießen) erhielt eine
Aufstockung und Verlängerung, unter anderem um die Entwicklungen seit dem
7. Oktober 2023 wissenschaftlich in dem Projekt zu berücksichtigen.
23. Kann das BMBF mithilfe seiner Förderaktivitäten im Bereich der
Bildungs- und Antisemitismusforschung bei der Erstellung von Leitfäden
und der Weiterentwicklung von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte
helfen, wenn ja, wie, und was ist bisher in dieser Hinsicht seit dem
7. Oktober 2023 unternommen worden, und wenn nein, warum nicht?
Einige der Projekte der Förderlinie „Aktuelle Dynamiken und
Herausforderungen des Antisemitismus“ sind im Bildungsbereich angesiedelt. Sie entwickeln
unter anderem Bildungsmaterialien oder Handlungsempfehlungen für
Lehrkräfte.
24. Welchen Beitrag leisten die Aktivitäten des BMBF im Bereich der
Bildungsforschung mit Blick auf die Qualitätsanalyse von aktuellen
Bildungsmaterialien zum Thema Antisemitismus, und was wurde seit dem
7. Oktober 2023 seitens des BMBF unternommen, um den Beitrag zu
erhöhen?
Im Rahmen der Förderlinie „Aktuelle Dynamiken und Herausforderungen des
Antisemitismus“ befassen sich mehrere Projekte mit Bildungsthemen. Auf die
Antwort zu Frage 23 wird insofern verwiesen. Zwei Beispiele sollen genannt
werden: Das Projekt „AIES – Antisemitismus im europäischen
Schulunterricht“ analysiert systematisch Schulmaterialien wie Lehrpläne und Lehrbücher
sowie didaktische Fachzeitschriften aus vier europäischen Ländern, inklusive
Deutschland, in Bezug auf die Thematisierung von Antisemitismus. Ergänzt
wird die Analyse durch Interviews mit Lehrkräften. Auf Grundlage der
Erkenntnisse werden neue Bildungsmaterialien, Unterrichtsmodule und
Empfehlungen entwickelt. Das Projekt „Alltagskultur“ verbindet kulturgeschichtliche
Grundlagenforschung mit anwendungsorientierter Schulbuchforschung.
Insbesondere geht es um die Darstellung jüdischer Alltagskultur in Bildungsmedien,
die bei guter Umsetzung Ressentiments und Antisemitismus abbauen und
Wissen erweitern sollte. Das Projekt erforscht die Darstellungen von Juden und
Judentum in Geschichtsschulbüchern sowie in ausgewählten populären
geschichtsvermittelnden Magazinen in Deutschland und problematisiert hier
Darstellungen, die dem Ziel nicht gerecht werden oder verbesserungswürdig sind.
Anschließend werden die Ergebnisse in Lehrmaterialien und Fortbildungen
sowie in Empfehlungen für Schulbuchautorinnen und -autoren überführt.
25. Welche Maßnahmen hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
ergriffen, um im Schulterschluss mit der HRK und der KMK darauf
hinzuwirken, wie Fachkräfte in Antidiskriminierungsstellen von
Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen hinsichtlich Antisemitismus in all
seinen Formen verpflichtet geschult werden können, um jüdischen
Studierenden und Wissenschaftlern sichere Anlaufstellen und Unterstützung
zu garantieren, und wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum
nicht?
In sehr vielen Hochschulen wurden in den vergangenen Monaten Aktivitäten
fortgesetzt, intensiviert und auch neu ergriffen, um die Bekämpfung von
Antisemitismus und Israelfeindlichkeit ganz konkret zu unterstützen. Dieses
Engagement begrüßt das BMBF als zentralen Beitrag im Kampf gegen
Israelfeindlichkeit und Antisemitismus. Dieses Engagement ist im Sinne des in der
Antwort zu den Fragen 12 und 13 aufgeführten „Aktionsplans gegen
Antisemitismus und Israelfeindlichkeit“ der KMK, dem sich Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger angeschlossen hat. Darin werden die Hochschulen u. a.
ermutigt, Melde- und Beratungsstrukturen bezüglich jeder Form
menschenverachtender Aktivitäten an Hochschulen auszubauen und Antisemitismusbeauftragte
zu etablieren. Zudem unterstützt das BMBF das klare Bekenntnis der HRK,
wonach der im Grundgesetz verbriefte rechtliche Schutz vor Diskriminierung
in jeder Form ein Pfeiler unserer wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Das
BMBF teilt die Ansicht, dass die Vielfalt von internationalen Perspektiven und
Hintergründen unsere Wissenschaft stark macht und wesentlich zu ihrem
Fortschritt beiträgt. Hier ist auch auf die langjährige Kampagne der
Mitgliedshochschulen der HRK „Weltoffene Hochschulen“ hinzuweisen.
26. In welchen EU-Mitgliedstaaten wurden Kooperationen mit israelischen
Wissenschaftseinrichtungen nach dem 7. Oktober 2023 abgebrochen
(bitte tabellarisch die Länder und Anzahl an betroffenen Kooperationen
darstellen), und welche Bereiche in Bildung, Wissenschaft und
Forschung sind hiervon in welchem Ausmaß in den betreffenden EU-
Mitgliedstaaten betroffen?
Der Bundesregierung erhebt keine Daten über Kooperationen anderer EU-
Mitgliedstaaten mit Israel.
27. Hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger bilateral gegenüber
EU-Mitgliedstaaten bzw. im Rahmen des Europäischen Rates gegen den
Boykott von Kooperationen mit israelischen Wissenschaftseinrichtungen
eingesetzt, wenn ja, wann und wie, und welche Ergebnisse wurden
hierbei erzielt?
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich unter anderem im Rahmen
des Wettbewerbsfähigkeitsrates am 8. Dezember 2023 gegenüber der dänischen
Bildungs- und Forschungsministerin Christina Egelund sowie in einem
bilateralen Gespräch mit der Kommissarin für Bildung und Kultur der Europäischen
Kommission Iliana Ivanova am 5. Juni 2024 gegen den Boykott von
Kooperationen mit israelischen Wissenschaftseinrichtungen eingesetzt. In den
Gesprächen wurde jeweils die gemeinsame Haltung gegen einen Boykott deutlich.
Kommissarin Iliana Ivanova bestätigte, dass die Europäische Kommission
keinen Ausschluss von israelischen Wissenschaftseinrichtungen vorsehe.
Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen bzw. Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsekretärinnen bzw.
Staatssekretäre der Bundesministerien Kontakte, darunter auch Gespräche und
Telefonate, mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung
sämtlicher geführter Gespräche (einschließlich Telefonate) besteht nicht und
eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 wird verwiesen.
28. Unterstützt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger konkret die aus
Sicht der Fragestellerin außerordentlich wichtige Stellungnahme der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen (
www.allianz-der-wissenschaftsor
ganisationen.de/themen-stellungnahmen/gegen-einen-boykott-der-israeli
schen-wissenschaft/) auf europäischer Ebene, und wenn ja, wie (bitte
u. a. tabellarisch entsprechende Gesprächstermine auflisten)?
29. Unterstützt Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger konkret die aus
Sicht der Fragestellerin außerordentlich wichtige Stellungnahme der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen (
www.allianz-der-wissenschaftsor
ganisationen.de/themen-stellungnahmen/gegen-einen-boykott-der-israeli
schen-wissenschaft/) auf internationaler Ebene, und wenn ja, wie (bitte
u. a. tabellarisch entsprechende Gesprächstermine auflisten)?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger begrüßt die Stellungnahme der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen gegen einen Boykott der israelischen
Wissenschaft. Dies verdeutlicht insbesondere die bereits zweite Delegationsreise
der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger nach Israel nach dem 7. Oktober
2023. So wurde Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger anlässlich ihres
Besuchs der Artificial Intelligence Week (A. I. Week) an der Tel Aviv University
vom 27. bis 28. Juni 2024 vom Präsidenten der Deutschen Akademie der
Naturforscher Leopoldina, Prof. Gerald H. Haug, und dem Generalsekretär der
VolkswagenStiftung, Dr. Georg Schütte, begleitet. Zudem standen Fragen des
zunehmenden internationalen Forschungsboykotts gegen israelische
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beispielsweise im Zentrum der Gespräche
von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit der israelischen
Forschungsministerin Gila Gamliel sowie mit den Spitzen der israelischen
Forschungseinrichtungen und Universitäten (u. a. den Präsidenten der Hebrew
University, der Tel Aviv University sowie der israelischen Akademie der
Wissenschaften). Auch in ihrer Rede bei der A. I. Week sprach sich
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger deutlich gegen jede Form von internationalem
Boykott aus („terribly and utterly wrong“). Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger traf zudem Forscherinnen und Forscher der Helmholtz-
Gemeinschaft, des Minerva-Instituts for Human Rights und Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der German Studies Conference. Auch hier waren die Sorgen der
israelischen Forscherinnen und Forscher zu den Boykott-Maßnahmen ein Thema.
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung einer
zunehmenden Anzahl an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der
Europäischen Union, die keine Forschungskooperationen mehr mit
israelischen Wissenschaftseinrichtungen durchführen wollen (
www.forschun
g-und-lehre.de/forschung/boykott-israelischer-wissenschaft-6480), und
wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Lage in Deutschland ein?
Die Bundesregierung lehnt jeglichen Boykott der Wissenschafts- und
Forschungszusammenarbeit mit Israel entschieden ab. Dies gilt auch für die
Zusammenarbeit mit Israel im Rahmen von Horizont Europa. Der
Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem ein Abbruch der Forschungskooperation
deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit israelischen
Forschenden im Rahmen von Horizont Europa erfolgt ist. Darüber hinaus erhebt die
Bundesregierung keine statistischen Angaben über die
Forschungskooperationen mit israelischen Wissenschaftseinrichtungen in anderen Mitgliedstaaten. In
Deutschland haben sich führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
seit dem 2. Juli 2024 eindeutig gegen Antisemitismus und gegen den Boykott
der akademischen Zusammenarbeit mit Israel positioniert. Damit sind sowohl
auf institutioneller Ebene als auch auf individueller Ebene klare Signale gegen
einen Boykott der akademischen Zusammenarbeit erfolgt.
31. Steht die Bundesregierung zu der in Frage 30 angesprochenen
Entwicklung mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen im Kontakt,
unternimmt die Bundesregierung konkret etwas gemeinsam mit der Allianz
der Wissenschaftsorganisationen, um dieser Entwicklung
entgegenzuwirken, und wenn ja, was?
Das BMBF steht mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in
regelmäßigem Austausch und begrüßt ihr klares Bekenntnis zur Förderung des
wissenschaftlichen Austauschs und der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und
Kollegen an israelischen Wissenschaftseinrichtungen ausdrücklich. Die
Allianzorganisationen bieten exzellente Bedingungen für Forschungskooperationen über
Ländergrenzen und Weltanschauungen hinweg; ihr hoher
Internationalisierungsgrad zeichnet sie als Orte des freien wissenschaftlichen Austauschs aus.
Diese internationale Vernetzung auch gerade in Krisenzeiten zu stärken, ist ein
erklärtes Ziel des BMBF und wird etwa im Rahmen des Pakts für Forschung
und Innovation verfolgt. Zudem begrüßt das BMBF die klare Unterstützung der
HRK gegenüber den Vorsitzenden der israelischen Partnerinstitutionen
Association of Heads of Universities und Committee of Heads of Public Academic
Colleges sowie die Maßnahmen, die seitens der deutschen Hochschulen zur
Unterstützung der israelischen Partnerhochschulen unternommen wurden.
32. Welche nationalen Austauschprogramme aus den Bereichen Bildung,
Wissenschaft und Forschung ermöglichen aktuell einen
Auslandsaufenthalt in Israel, und wie haben sich jeweils die Austauschzahlen seit 2022
entwickelt?
Stipendienprogramme für wissenschaftlichen Austausch mit Israel fördert das
BMBF unter anderem über den Stiftungsfonds Martin Buber (7 Stipendien in
den Jahren 2024/2025) und über das Minerva-Programm der Max-Planck-
Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (34 Stipendien in den Jahren
2024/2025). In allen Stipendienprogrammen wurden im Jahr 2024 trotz der
schwierigen Rahmenbedingungen Förderaufrufe veröffentlicht und alle
Stipendienplätze vergeben. Die Bewerbungszahlen sind auf gleichbleibendem
Niveau. Unregelmäßigkeiten hat es nur unmittelbar nach dem 7. Oktober 2023 bis
ca. Januar 2024 gegeben, insbesondere, da der universitäre Betrieb in Israel
stark eingeschränkt war. Fast 2 Mio. Euro wurden im Jahr 2024 im Rahmen der
Soforthilfe Israel für zusätzliche Stipendien zur Verfügung gestellt. Hinzu
kommt der wissenschaftliche Austausch in der Deutsch-Israelischen
Projektkooperation der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. sowie durch die
German-Israeli Foundation.
Im Bereich der Beruflichen Bildung fanden im Rahmen des Israel-Programmes
des BMBF im Jahr 2022 55 und im Jahr 2023 16 Aufenthalte statt. Im Rahmen
von AusbildungWeltweit erfolgten keine Mobilitäten.
In der Individualförderung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
e. V. (DAAD) werden aktuell in den folgenden Programmen
Auslandsaufenthalte für Personen in Israel gefördert:
• BMBF Doktoranden
• BMBF Internat. FH
• BMBF Master
• BMBF Theologie Jerusalem
• Jahresstipendien für deutsche Doktoranden
• BMBF Künstler kurz
• Lektorenprogramm
• Langzeitdozenten
• Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland
• BMBF New Kibbutz
• BMBF Internat.Lehramt
• Kurzstipendien für integrierte Auslandspraktika dt. Stud.
• DM M.Scheel-Stip.
• BMBF KS Postdok.
• P.R.I.M.E. Postdoc-Personenförderung
• GraFöG-Aufstockung (Jahres- u. Kurzstip. f. dt. Doktoranden)
• AA Kongr.-/Vortrr.
Zudem sind in den folgenden Programmen Förderungen möglich, es gibt
zurzeit jedoch keine Stipendiaten:
• Stipendien für ein Masterstudium im Ausland
• Internationalisierung der Fachhochschulen
• Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland
• Deutschlehren.International
• Kurzstipendien für künstlerische Studien
• Reisebeihilfen für Auslandspraktika
• Bilateraler Wissenschaftleraustausch
Bis auf das Programm NRW Ben Gurion sind alle Programme der
Individualförderung, in denen in den Jahren 2022 oder 2023 Förderungen stattfanden,
weiterhin aktiv. Im Programm NRW Ben Gurion gingen zuletzt kaum bzw.
keine Bewerbungen ein, es wird daher bis auf Weiteres nicht mehr angeboten.
In der Projektförderung des DAAD werden aktuell in den folgenden Projekten
Auslandsaufenthalte für Personen in Israel gefördert:
• ZDES – Zentren für Deutschland und Europastudien
• BMBF Internat.Lehramt
• BMBF IMAP
• ISAP – Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften
• BMBF PROMOS
• BMBF Internat. FH
Weiterhin sind in den folgenden Programmen Projektförderungen möglich,
finden zurzeit jedoch nicht statt:
• Germanistischen Institutspartnerschaften
Anmerkung: Da es aktuell keine Germanistische Institutspartnerschaft mit
Israel gibt, sind Förderungen für Mobilitäten nicht möglich. Eine
Antragstellung für eine Germanistische Institutspartnerschaft mit Israel ist jedoch
möglich.
In den Jahren 2022 und 2023 wurden vom DAAD in den nationalen
Programmen insgesamt 760 Personen für Auslandsaufenthalte in Israel gefördert. In
diesen zwei Jahren ist ein geringer Rückgang der Zahl der Förderungen zu
beobachten. Die Zahl der Förderungen in Israel hat sich vom Jahr 2022 zum Jahr
2023 von 433 auf 418 Personen verringert. In der Individualförderung gab es
einen Rückgang von 213 auf 180 Personen, in der Projektförderung einen
kleinen Anstieg von 220 auf 238 Personen. Die Gesamtzahlen der Jahre 2022 und
2023 addieren sich nicht zur zuvor genannten Gesamtzahl von 760 Personen.
Dies liegt daran, dass Personen, die über den Jahreswechsel gefördert wurden,
in beiden Jahren auftauchen und doppelt gezählt werden. Die Austauschzahlen
für das Jahr 2024 sind noch nicht in den Jahresstatistiken des DAAD erfasst.
33. Welche europäischen Austauschprogramme aus den Bereichen Bildung,
Wissenschaft und Forschung ermöglichen aktuell einen
Auslandsaufenthalt in Israel, und wie haben sich jeweils die Austauschzahlen seit 2022
entwickelt?
Die EU fördert im Rahmen von Horizont Europa mit den Marie-Skłodowska-
Curie-Maßnahmen Forschungsaufenthalte für Doktorandinnen und
Doktoranden sowie Postdocs an israelischen Einrichtungen. Die Bewerbungszahlen sind
im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 leicht gestiegen. Erasmus+ hat im
Bereich der Berufsbildung im Jahr 2023 insgesamt 9 Mobilitäten gefördert. Bei
den Studierenden und dem Personal deutscher Hochschulen gab es im Jahr
2022 222 und im Jahr 2023 236 geförderte Mobilitäten nach Israel.
34. Hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger seit Dezember 2021
Maßnahmen ergriffen, um den deutsch-israelischen Austausch von
Schülerinnen sowie Schülern, Studierenden und Wissenschaftlern zu stärken,
wenn ja, welche, welche Ergebnisse konnten bisher erzielt werden, und
welche weiteren Maßnahmen wurden in dieser Hinsicht seit dem
7. Oktober 2023 angegangen bzw. sind in Planung?
Unmittelbar nach dem 7. Oktober 2023 hat das BMBF zusammen mit seinen
Mittlerorganisationen Stipendiatinnen und Stipendiaten durch flexiblere
Rahmenbedingungen (z. B. Verschiebung des Stipendiums) unterstützt. Das BMBF
hat zudem im Jahr 2024 im Rahmen der Soforthilfe Israel zusätzliche 2 Mio.
Euro zur Verfügung gestellt, die zum größten Teil in Stipendienprogramme
geflossen sind. Auf die Antwort zu Frage 32 wird insofern verwiesen.
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat Israel seit dem 7. Oktober 2023 bereits
zweimal besucht und in diesem Rahmen auch vor Ort deutsche Stipendiatinnen
und Stipendiaten zum Austausch getroffen.
Im deutsch-israelischen Berufsbildungsprogramm wurden folgende
Austauschprogramme seit Dezember 2021 durchgeführt: Im Nachgang zu einem im Jahr
2021 durchgeführten deutsch-israelischen Kochwettbewerb erfolgten im Jahr
2022 Anschlussmaßnahmen, in deren Rahmen 35 deutsch-israelische
Austausche stattfanden. Im Baubereich fuhren im Jahr 2022 zehn deutsche
Auszubildende nach Israel. Am Gegenbesuch in Deutschland nahmen im Jahr 2023 zehn
israelische Lehrkräfte teil.
Am 1. Dezember 2022 fand für interessierte nationale Akteure die erste
Fachtagung zur deutsch-israelischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung im BMBF
Berlin (hybrid) mit 100 Teilnehmenden statt.
Zur Abstimmung der weiteren Planung fand am 7. Mai 2024 eine deutsch-
israelische Forumssitzung statt, bei der insbesondere eine Webinar-Reihe zu
Themen von beiderseitigem Interesse vereinbart wurde. Ein erstes Webinar fand
am 2. Juli 2024 zum Mechanismus der Kreativen Bildung in Israel mit über
30 Teilnehmenden statt. Weitere abgestimmte Themen sind: kompetenzbasierte
Prüfungen, Datenreporting zur Fachkräftesicherung sowie Durchlässigkeit und
Nationaler Qualifikationsrahmen.
35. Steht die Bundesregierung mit der israelischen Regierung in Gesprächen
darüber, ob sich Israel als assoziiertes Drittland an dem Programm
Erasmus+ beteiligen möchte, wenn ja, wie ist die diesbezügliche Position der
Bundesregierung, und wenn nein, warum lehnt die Bundesregierung eine
Beteiligung daran bzw. Gespräche darüber ab?
Das Initiativrecht für eine Assoziierung von Drittstaaten liegt bei der EU-
Kommission.
36. Setzt sich die Bundesregierung ggf. auf europäischer Ebene dafür ein,
dass Israel ein assoziiertes Drittland von Horizont+ wird, wenn ja,
wie,und mit welchem Erfolg, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass mit „Horizont+“ das EU-
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa gemeint ist.
Israel ist bereits mit dem am 6. Dezember 2021 zwischen der EU und Israel
geschlossenen Assoziierungsabkommen zu Horizont Europa assoziiert.
37. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass
israelische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stärker als bisher
an Förderprogrammen im Rahmen von Horizont Europa partizipieren
können, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche weiterführenden
Ziele strebt die Bundesregierung an, und wenn nein, warum nicht?
Israelische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können durch die
Assoziierung Israels zu Horizont Europa umfassend daran partizipieren. Auf die
Antwort zu Frage 36 wird insofern verwiesen. Im Rahmen von Horizont Europa ist
Deutschland der wichtigste Kooperationspartner Israels und in rund 41 Prozent
aller Projekte mit israelischer Beteiligung vertreten.
38. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Personalentscheidung der Max Weber Stiftung vom 17.
November 2023, an Prof. Dr. Jens Hanssen, der sich laut Presseberichten
mehrfach im Rahmen der israelfeindlichen Kampagne „Boycott,
Divestment and Sanctions“ (BDS) für den Boykott israelischer Institutionen
eingesetzt haben soll, als Direktor des Orient-Institutes Beirut
festzuhalten?
39. Wie hat sich das BMBF zu der in Frage 38 angesprochenen
Personalentscheidung in der Stiftungsratssitzung positioniert?
40. Wie oft hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger seit 2023 mit
der Präsidentin der Max Weber Stiftung getroffen (bitte tabellarisch
auflisten)?
41. Wurde ggf. bei den in Frage 40 erfragten Treffen über die Kritik an der
Besetzung der Position des Direktors des Orient-Institutes Beirut
gesprochen, wenn ja, was wurde besprochen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 38 bis 41 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10604 ihre Haltung in
der Sondersitzung des Stiftungsrats vom 18. Dezember 2023 dargelegt, in der
auf Wunsch der Bundesregierung über die Leitung des Orient-Instituts Beirut
der Max Weber Stiftung intensiv beraten wurde. Die Bundesregierung
beobachtet die Entwicklung des Orient-Instituts intensiv weiter. Im
Zuwendungsbescheid für Jahr 2024 ist der Max Weber Stiftung auferlegt worden, der eigenen
Erklärung vom Juni 2023 Folge zu leisten, in dem sich die Stiftung von
Boykottaufrufen gegenüber israelischen Einrichtungen und israelischen
Wissenschaftlern distanziert. Außerdem wurde bestimmt, dass über die Arbeit des
Orient-Instituts bis Mai 2025 gesondert zu berichten ist. Von Seiten des BMBF
wurde die Entwicklung des Instituts in Beirut auch auf der Stiftungsratssitzung
im Mai 2024 thematisiert. Auch die Staatssekretärsebene stand mit der
Stiftungsleitung seit Sommer 2023 mehrfach zu dem angesprochenen Thema in
Kontakt.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. von
deren Ergebnissen – einschließlich Telefonate und elektronischer
Kommunikation – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch
nicht durchgeführt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 wird
insofern verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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