Deutscher Bundestag Drucksache 20/12641
20. Wahlperiode 22.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12463 –
Umsetzungsstand der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Einsamkeit, ihre Auswirkungen und der Umgang mit ihr haben in den letzten
Jahren die öffentliche Diskussion in Deutschland mehr und mehr bestimmt.
Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Einsamkeit oder sozialer
Isolation, mit weitreichenden Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt
und unser Gesundheitswesen. Die Corona-Pandemie hat die Situation noch
verschärft.
Vor Beginn der Pandemie waren mit 16,6 Prozent die über 75-Jährigen die
einsamsten Menschen in Deutschland, seit der Corona-Pandemie sind auch
jüngere Menschen verstärkt von Einsamkeit betroffen. Daten des Sozio-
oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass vor der Pandemie 14,5 Prozent der
18- bis 30-Jährigen zumindest manchmal einsam waren. Während der
Pandemie stieg dieser Wert auf 48 Prozent an. Die Zahl der betroffenen jüngeren
Menschen in der Altersgruppe zwischen 18 und 30 Jahren hat damit während
der Corona-Pandemie nicht nur stark zugenommen, sondern auch erstmals die
Zahl der über 75-jährigen Menschen, die unter Einsamkeit leiden, überholt. Im
Vergleich dazu waren die über 75-Jährigen mit 36,6 Prozent während der
Pandemie am seltensten einsam (
www.kompetenznetz-einsamkeit.de/wp-content/
uploads/2022/07/KNE_Expertise04_220629.pdf). Dieses Verhältnis hat sich
nach aktuellem Kenntnisstand auch nach der Pandemie nicht verändert (www.
bib.bund.de/Publikation/2024/pdf/Freda-Policy-Brief-Einsamkeit-im-juengere
n-und-mittleren-Erwachsenenalter-angestiegen.pdf?__blob=publicationFile
&v=3). Besonders betroffen von Einsamkeit sind vor allem Frauen. Aber auch
unter Kindern und Jugendlichen beobachten wir eine erschreckende Zunahme
derer, die sich häufig einsam fühlen. Trotz vorliegender Studienlage wurden
im jüngst veröffentlichten Einsamkeitsbarometer der Bundesregierung
Erkenntnisse zu Kindern und Jugendlichen jedoch nicht in den Darstellungen
und Ausführungen berücksichtigt, sondern lediglich einzelne Studien erwähnt
(
www.bmfsfj.de/resource/blob/240528/5a00706c4e1d60528b4fed062e9debcc/
einsamkeitsbarometer-2024-data.pdf;
www.dji.de/fileadmin/user_upload/dasd
ji/news/2020/DJI_Kindsein_Corona_Ergebnisbericht_2020.pdf).
Ebenfalls betroffen sind Menschen mit Behinderungen. So zeigt das
Einsamkeitsbarometer 2024, dass die Gruppe der Menschen, die eine amtlich
anerkannte Schwerbehinderung haben (Grad der Behinderung (GdB) 50 Prozent
oder höher), seit 2013 statistisch signifikant erhöhte Einsamkeitsbelastungen
aufweist, wenn man sie mit der Gruppe derer vergleicht, die keine Behinde-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 21. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rung oder Erwerbsminderung haben (vgl. Einsamkeitsbarometer 2024, S. 31).
Nach einer 2022 veröffentlichten Studie der European Foundation for the
Improvement of Living and Working Conditions unter Berücksichtigung der
Corona-Pandemie lag der Anteil der unter Einsamkeit leidenden Menschen mit
Behinderungen im Alter von 18 bis 34 Jahren bei etwa 50 Prozent, bei
Arbeitslosigkeit auf europäischer Ebene sogar bei 56 Prozent (
www.arbeitswelt-
portal.de/vielfalt/artikel/integration-in-den-arbeitsmarkt-reduziert-
einsamkeitbei-menschen-mit-behinderungen).
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass das Thema Einsamkeit längst ein
gesamtgesellschaftliches Problem ist, mit weitreichenden körperlichen und
psychosozialen Folgen für die Betroffenen. Besonders ältere Menschen sind dabei auf
Unterstützung angewiesen, da es ihnen schwerer fällt, aus eigener Kraft Wege
aus der Einsamkeit zu finden. Vor allem in der Altersgruppe, der über 80-
Jährigen besteht ein deutlich höheres Risiko einer sozialen Isolation,
insbesondere wenn Erkrankungen und Einschränkungen der Mobilität hinzukommen.
Aber auch die Zunahme der Einsamkeit unter jüngeren Menschen oder unter
Menschen mit Behinderungen muss uns zum Handeln bewegen, damit sich
dieses Phänomen in unserer Gesellschaft nicht verfestigt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im Februar 2021 ein
Positionspapier „Gemeinsam gegen Einsamkeit – für eine nationale Strategie“ mit
weitreichenden Vorschlägen zur Bekämpfung von Einsamkeit und der Forderung
nach einer nationalen Einsamkeitsstrategie vorgestellt und damit das Thema
auf politischer Ebene angestoßen. Am 12. Dezember 2023 hat die
Bundesregierung nun eine „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ (im
Folgenden auch Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung) vorgelegt. Diese
ist aus Sicht der Fragesteller aber enttäuschend und wird dem Ernst der
Problematik nicht gerecht. In weiten Teilen verweist die Strategie auf bereits
bestehende Projekte der Bundesregierung im Bereich der Einsamkeitsbekämpfung.
Dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um das Problem zu lösen,
verdeutlichen die seit Jahren stetig steigenden Zahlen der Betroffenen. Weiterführende
Maßnahmen werden lediglich als Prüfaufträge formuliert. Es ist damit aus
Sicht der Fragesteller weiterhin völlig unklar, wie die Bundesregierung die
zunehmende Einsamkeit in unserer Gesellschaft aktiv bekämpfen möchte. Es ist
jetzt dringend eine zeitnahe Umsetzung von geeigneten Maßnahmen
erforderlich, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und der
zunehmenden Einsamkeit entgegenzuwirken.
1. Welche Maßnahmen aus der Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung
sind bereits umgesetzt, und welche nicht (bitte einzeln auflisten)?
a) Warum wurden einige der erwähnten Maßnahmen noch nicht
umgesetzt?
b) Wie viele der noch nicht umgesetzt Maßnahmen befinden sich
derzeit noch in der Prüfung (bitte einzeln auflisten)?
c) Wann werden die in der Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung
erwähnten Prüfungen vollständig abgeschlossen sein?
d) Bis wann plant die Bundesregierung, die noch nicht umgesetzten
Maßnahmen aus der Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung zu
realisieren?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
In der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit (
www.bmfsfj.de/bmfsf
j/service/publikationen/strategie-der-bundesregierung-gegen-einsamkeit-23
4582) ist in Maßnahme Nummer 2.5 ein „regelmäßiger Monitoring-Bericht zur
Umsetzung der Strategie“ festgeschrieben. Die Geschäftsstelle zur Begleitung
der Strategie gegen Einsamkeit, die am Kompetenznetz Einsamkeit (KNE)
angesiedelt ist, erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem federführenden
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein
Monitoringverfahren, um den Umsetzungs- sowie Weiterentwicklungsprozess der
Maßnahmen der Strategie zu erfassen. Eine erste Abfrage an die beteiligten
Bundesressorts erfolgte im August 2024. Bis Ende des Jahres soll ein Bericht
vorliegen, der durch das BMFSFJ veröffentlicht wird.
e) Welche in der Einsamkeitsstrategie angekündigten Maßnahmen sollen
zunächst prioritär umgesetzt werden, und warum?
Die in der Strategie aufgeführten Kernmaßnahmen, die den fünf Strategie-
Zielen zugeordnet sind, werden prioritär umgesetzt. Die Identifizierung der
Kernmaßnahmen resultierte aus Anregungen aus dem Beteiligungsprozess zur
Erarbeitung der Strategie. Zudem liegen den Kernmaßnahmen Überlegungen
zugrunde, die das Ziel verfolgen, die Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit
in Deutschland nachhaltig und effektiv zu stärken sowie die Datengrundlage zu
verbessern.
2. a) In welcher Höhe werden im Bundeshaushalt 2025 insgesamt Mittel
für die Stärkung des freiwilligen und bürgerschaftlichen
Engagements und des Ehrenamts bereitstehen, die laut der
Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung essenziell im Kampf gegen Einsamkeit
sind?
Aufgrund der noch ausstehenden Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das
Haushaltsjahr 2025 lassen sich bislang keine verlässlichen Aussagen darüber
treffen, in welcher Höhe tatsächlich insgesamt Mittel für die Stärkung des
freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts bereitstehen
werden.
b) In welcher Höhe werden im Bundeshaushalt 2025 insgesamt Mittel
bereitgestellt, die explizit auf die Stärkung des Engagements von
Behinderten- bzw. Selbsthilfeverbänden zielen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
Zudem werden Mittel, die explizit auf die Stärkung des Engagements von
Behinderten- und Selbsthilfeverbände zielen, im Bundeshaushalt im Titel
„Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“
(1105 684 04) im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) bereitgestellt. Der Teilansatz „Partizipationsfonds“ wurde in 2024 um
0,5 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro aufgestockt. Im Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2025 sind dafür wieder 1,5 Mio. Euro vorgesehen.
Ferner sind für 2025 für das Projekt „Politische Interessenvertretung
behinderter Frauen im Kontext Intersektionalität, Sexismus, Ableismus und
Gewaltschutz“ von Weibernetz im Bundeshaushalt 249 204 Euro vorgesehen.
Für 2025 sind zudem in der Kinder- und- Jugendplan- (KJP-)
Rahmenvereinbarung für die Förderung von Behindertenfachverbänden insgesamt 840 250 Euro
vorgesehen.
3. Wie unterstützt die Bundesregierung den Ausbau von Kooperationen
zwischen Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeberinnen und
Arbeitgebern und Einrichtungen sozialer Infrastruktur, um mehr Menschen im
Übergang in die nachberufliche Phase für das freiwillige Engagement zu
gewinnen (vgl. Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung, S. 12, Punkt
4.14)?
Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
werden bundesweit derzeit 528 Mehrgenerationenhäuser (MGH) gefördert. MGH
sind Orte, an denen sich Menschen unterschiedlichen Alters begegnen. Sie
setzen sich in den Nachbarschaften für das Miteinander und Füreinander der
Generationen und damit für gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Aus dem
Monitoring des Bundesprogramms ist ersichtlich, dass 231 MGH im Jahr 2023
687 Angebote im Handlungsfeld „Kooperation zwischen Zivilgesellschaft,
Politik und Wirtschaft“ umsetzten. 281 MGH kooperierten mit Akteuren aus
der Wirtschaft (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Verbände, Unternehmen).
Im Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus-Programm „Stärkung der Teilhabe
älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ wird seit 1. Oktober
2022 im Rahmen des Einzelziels C konkret die Vernetzung zwischen freien
Trägern, Unternehmen und anderen Akteuren zur Linderung von Einsamkeit
gefördert. Die Unterstützung der Fachkräfte sowie der Strukturen vor Ort findet
im Programm unter anderem mit sozial innovativen Maßnahmen statt, zu denen
auch die Vermittlung in ehrenamtliches Engagement zählt (vgl. Förderrichtlinie
(FRL) Ziffer 2.2 C).
Das ESF Plus-Programm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ist
mit Programmstart zum 1. September 2024 als Strukturprogramm darauf
ausgelegt, kommunale Strukturen zur Einsamkeitsvermeidung zu stärken, auf- und
auszubauen. Im Rahmen des Einzelziels B wird auch die Vermittlung in
ehrenamtliches Engagement strukturell gefördert (vgl. FRL Ziffer 2 B).
4. Wird es für die Umsetzung der Einsamkeitsstrategie der
Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung für die Akteurinnen und Akteure in
den Kommunen geben, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein,
warum nicht?
Die zwei ESF Plus-Programme gegen Einsamkeit (siehe Antwort zu Frage 3)
sind beide konkrete Maßnahmen der Strategie der Bundesregierung gegen
Einsamkeit.
Im Rahmen des ESF Plus-Programms „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen
– gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ wurden an Kommunen (Städte,
Kreise und angehörige Anstalten öffentlichen Rechts (AöR)) 4 929 040,64 Euro an
ESF Plus-Mitteln für den Zeitraum 2022 bis 2027 bewilligt. Bundesmittel
wurden in diesem Programm nicht bewilligt.
Im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zusammenhalt stärken – Menschen
verbinden“ wurden Anträge von Kommunen (Städte, Kreise und angehörige AöR)
mit 3 019 648,05 Euro an ESF Plus-Mitteln für den Zeitraum 2024 bis 2027
beantragt. Bundesmittel sind in diesem Programm nicht vorgesehen.
5. Wann ist konkret mit der grundlegenden Reform der Familienpflegezeit,
die in der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit angekündigt
wurde, zu rechnen (vgl. Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung, S. 13,
Punkt 4.19)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133
der Abgeordneten Astrid Timmermann-Fechter auf Bundestagsdrucksache
20/12484 verwiesen.
6. Mit welchen konkreten neuen Austausch- und Partizipationsangeboten,
abgesehen von der bereits bestehenden Netzwerkarbeit des
Kompetenznetzes Einsamkeit (KNE), fördert die Bundesregierung die Vernetzung
von Akteurinnen und Akteuren der Sozialen Arbeit, wie in der
Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung angekündigt (vgl.
Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung, S. 10, Punkt 3.2)?
Im ESF Plus-Programm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen
Einsamkeit und soziale Isolation“ werden Fachkräfte durch regelmäßige Online
Sprechstunden durch die Programmbegleitende Stelle (Bundesamt für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben – Servicestelle Teilhabe) in der
programminternen Vernetzung unterstützt. Die thematische Auslegung einer online
Sprechstunde findet partizipativ durch einen regelmäßigen Austausch mit den
Vorhabenträgern statt. Am 5. Juli 2024 fand in Berlin die programmeigene
Jahreskonferenz zum Thema Vernetzung statt. Die Vernetzung wird mit dem Ziel
unterstützt, Beispiele guter Praxis der gelingenden Sozialen Arbeit zu teilen
und Synergien zu nutzen. Das ESF Plus-Programm „Zusammenhalt stärken –
Menschen verbinden“ startet am 1. September 2024 und wird ebenfalls ein
Angebot für die Fachkräfte zur regelmäßigen Vernetzung im Rahmen von Online
Sprechstunden anbieten.
7. Was ist das Ergebnis der in der Einsamkeitsstrategie der
Bundesregierung angekündigten Prüfung der Etablierung eines regelmäßigen
Austauschs zwischen dem Bund und den zuständigen Ressorts der Länder
und der Initiierung einer bundesweiten Koalition gegen Einsamkeit von
interessierten Akteurinnen und Akteuren (vgl. Einsamkeitsstrategie der
Bundesregierung, S. 11, Punkt 4.1 f.)?
Ein Bund-Länder-Austausch zu Einsamkeit wurde am 27. Februar 2024
eingerichtet. Es sind ein bis zwei Sitzungen pro Jahr geplant, der nächste Austausch
findet im November 2024 statt.
Der in der Strategie festgehaltene Prüfauftrag bzgl. einer bundesweiten
Koalition zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit wird im Bund-Länder-
Austausch diskutiert.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem am 30. Mai
2024 vorgestellten Einsamkeitsbarometer, und welche konkreten
Maßnahmen werden unmittelbar als Folge ergriffen?
Mit dem am 30. Mai 2024 vorgestellten Einsamkeitsbarometer erfolgte
erstmals eine umfassende Analyse der Einsamkeitsbelastung der Bevölkerung in
Deutschland ab 1992. Die Analysen basieren auf den Daten des Sozio-
oekonomischen Panels (SOEP). Zur ausführlichen Beschreibung des Datensatzes wird
auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Zu den zentralen Erkenntnissen des
Einsamkeitsbarometers gehören:
– Die stark angestiegenen Einsamkeitsbelastungen im Zuge der Corona-
Pandemie sind wieder rückläufig (2017: 7,6 Prozent; 2020: 28,2 Prozent; 2021:
11,3 Prozent).
– Es gibt zentrale Unterschiede in der Einsamkeitsbelastung unterschiedlicher
Altersgruppen. Im Längsschnitt seit 1992 sind Personen ab 75 Jahren am
stärksten betroffen. Mit der Corona-Pandemie 2020 waren erstmals jüngere
Personen (zwischen 18 und 29 Jahren) mit 31,8 Prozent am stärksten
betroffen (22,8 Prozent bei Personen ab 75 Jahren). Auch 2021 waren jüngere
Personen weiterhin am stärksten betroffen.
– Frauen sind stärker von erhöhter Einsamkeit betroffen als Männer: Frauen
2017: 8,8 Prozent, 2020: 33,2 Prozent, 2021: 12,8 Prozent, Männer 2017:
6,6 Prozent, 2020: 23,1 Prozent, 2021: 9,8 Prozent. Die Corona-Pandemie
hat bestehende Unterschiede in der Einsamkeitsbelastung weiter verstärkt.
– Eine erhöhte Einsamkeitsbelastung steht im Zusammenhang mit einer
schlechteren physischen und psychischen Gesundheit.
– Es bestehen signifikante Zusammenhänge zwischen Einsamkeit und Armut,
Care-Arbeit und Migration. Erwerbslose Menschen sind deutlich häufiger
von erhöhter Einsamkeit betroffen als erwerbstätige Personen. Gleiches gilt
für Menschen, die intensive Care-Arbeit leisten (insbesondere pflegende
Angehörige und Alleinerziehende). Ebenso sind Personen mit Flucht- oder
Migrationserfahrung eher von Einsamkeit betroffen als Menschen ohne
Flucht- oder Migrationserfahrung.
– Einsamkeit ist in Deutschland regional ungleich verteilt. Dabei gibt es
geringe Unterschiede zwischen den ost- und westdeutschen Ländern und keine
Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten. Insgesamt ist
die Datengrundlage bei der räumlichen Verteilung von Einsamkeit nicht
ausreichend (siehe Antworten zu den Fragen 14 und 15).
– Eine erhöhte Einsamkeitsbelastung geht mit einem signifikant geringeren
Vertrauen in politische Institutionen einher (Polizei, Parteien, Politikerinnen
und Politiker, Rechtssystem, Bundestag) sowie einer geringeren
Bereitschaft zur Teilnahme an Wahlen.
– Es gibt starke Resilienzfaktoren gegen Einsamkeit, die das
Einsamkeitsbarometer untersucht hat. Dazu gehören eine insgesamt hohe Zufriedenheit
mit der Qualität von Primärbeziehungen (Familie, Freundinnen und Freunde
sowie Nachbarinnen und Nachbarn), eine konstante Besuchsfrequenz zu
Primärbeziehungen sowie beispielsweise Formen gesellschaftlicher
Teilhabe wie aktivem Sport. Bildung erweist sich zudem als wichtiger
Schutzfaktor gegen Einsamkeit. Eine höhere Bildung schützt vor erhöhter Einsamkeit.
Mit der Veröffentlichung des ersten Einsamkeitsbarometers wurde ein erster
Schritt zur Umsetzung der in der Strategie aufgeführten Maßnahme 2.1 zur
Förderung einer einheitlichen repräsentativen Datenbasis geleistet. Die
Erkenntnisse des Barometers werden im weiteren Verlauf der Umsetzung der Strategie
gegen Einsamkeit in den entsprechenden Gremien (Bund-Länder-Austausch,
interministerielle Arbeitsgruppe) als Arbeitsgrundlage dienen. Zudem fließen
die Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der Strategie gegen Einsamkeit ein,
wenn es darum geht neue Schwerpunkte und Maßnahmen aufzunehmen sowie
in bestehenden Maßnahmen entsprechende Schwerpunkte zu setzen (z. B.
Fokus auf bestimmte belastete Gruppen bei Sensibilisierungsmaßnahmen).
9. Warum wurde die Langzeitentwicklung der Einsamkeitsbelastungen von
Kindern und Jugendlichen im Einsamkeitsbarometer nicht berücksichtigt
(vgl. dort ab S. 17 die Betrachtung nach Altersgruppen, die erst mit der
Gruppe 18 bis 29 Jahre beginnt)?
Die Langzeitentwicklung der Einsamkeitsbelastungen wurde auf Grundlage der
Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ermittelt. Das SOEP befragt
ausschließlich Personen ab 18 Jahren, daher ist es nicht möglich, Aussagen
über jüngere Altersgruppen zu treffen. Das SOEP wurde aus mehreren Gründen
als Datengrundlage für das Einsamkeitsbarometer ausgewählt. Erstens ist es
mit einer Stichprobengröße von ca. 30 000 befragten Personen die größte
Haushaltsbefragung in Deutschland und somit eine hochqualifizierte und
repräsentative Studie. Zweitens ist das SOEP als Instrument der Langzeitbeobachtung
geeignet, da Einsamkeit seit 1992 erhoben wird – seit 1992 mittels eines 1-Item-
Instruments und seit 2013 alle vier Jahre mittels einer Kurzform der University
of California at Los Angeles Loneliness Scale (UCLS-LS). Drittens sind diese
Messinstrumente international etabliert und dadurch sowohl in Deutschland
durch andere Studien erweiterbar als auch international anschlussfähig.
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Einsamkeitsbelastung unter Kindern und Jugendlichen vor, und wie bewertet sie
diese?
Es liegen mehrere Studien zur Einsamkeitsbelastung bei Kindern und
Jugendlichen vor: z. B. die Studie Health Behaviour in School-aged Children (HBSC)
sowie die Jugend und Corona Studien (JuCo). Die HBSC-Studie ist eine
internationale, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) koordinierte
Langzeitstudie, die das Gesundheitsverhalten von Schulkindern im Alter von 11 bis
15 Jahren untersucht (
https://hbsc-germany.de/). Auf Grundlage der HBSC-
Daten für Brandenburg wurde die KNE Expertise 15 „Einsamkeit bei Kindern und
Jugendlichen im Kontext von Schule“ (
https://kompetenznetz-einsamkeit.de/pu
blikationen/kne-expertisen/kne-expertise-15) von Raphael Schütz und Prof.
Dr. Ludwig Bilz verfasst. Eine Aktualisierung ist vorgesehen, sobald der
nationale Datensatz vorliegt. In dieser Expertise werden neben den Ergebnissen der
Studie auch der aktuelle Forschungsstand vorgestellt. Die JuCo-Studien I-IV
sind während der Corona-Pandemie entstanden, und sollten insbesondere die
Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Jugendliche untersuchen. Unter
anderem haben die Ergebnisse gezeigt, dass Einsamkeit auch in familiären
Kontexten auftritt und finanzielle Sorgen das Einsamkeitsempfinden verstärken
können.
Das Progressive Zentrum hat 2023 die Studie „Extrem Einsam?“ veröffentlicht
und gezeigt, dass Einsamkeit unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen
(16 bis 23 Jahren) in Deutschland weit verbreitet ist. Diese Studie zeigt zudem,
dass Jugendliche, die unter Einsamkeit leiden, eine distanzierte Haltung zur
Demokratie einnehmen und auch häufiger an Verschwörungserzählungen glauben.
In der Bewertung der Studienlage zu Einsamkeit bei Kindern und Jugendlichen
ist festzuhalten, dass alle Altersgruppen in den Blick genommen werden
müssen. Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche
frühzeitig zu sensibilisieren und ihnen Handlungs- und Kommunikationsstrategien im
Umgang mit Einsamkeit anzubieten.
In der Strategie gegen Einsamkeit werden entsprechende Handlungsfelder
genannt und mit Maßnahmen untersetzt. Dazu gehören Maßnahmen in der frühen
Kindheit, der schulischen und beruflichen Bildung, im Bereich der Gesundheit
und Pflege, oder etwa auch der Kinder- und Jugendsozialarbeit.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Einsamkeitsbelastung unter Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vor, und wie
bewertet sie diese (bitte nach inklusiv sowie an Sonder- und
Förderschulen beschulten Kindern und Jugendlichen auflisten)?
Kinder und Jugendliche, die mit einer geistigen oder physischen Behinderung
leben, haben ein besonders hohes Risiko, von Einsamkeit und sozialer Isolation
betroffen zu sein. Die vom KNE veröffentlichte Expertise „Wechselwirkung
von Einsamkeit mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen mit dem
besonderen Fokus auf Bedingungen geistiger Behinderung“ (KNE
Expertise 09;
https://kompetenznetz-einsamkeit.de/publikationen/kne-expertisen/kne-e
xpertise-09) gibt einen fundierten Überblick des internationalen
Forschungsstands zum Thema Einsamkeit und Behinderung, auch hinsichtlich der
spezifischen Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Die Expertise
kommt zu dem Schluss, dass die institutionelle Segregation gesellschaftliche
Kontaktgelegenheit verringert und im Gegensatz dazu positiv erlebte Kontakte
an regulären Schulen (und Arbeitsplätzen) gesellschaftliche Diskriminierung
abbauen können (KNE Expertise 09, S. 35).
c) Sind weitere Forschungsvorhaben geplant, die die
Einsamkeitsbelastung unter Kindern und Jugendlichen analysieren?
Einsamkeit bei Kindern und Jugendlichen wird darüber hinaus insbesondere in
Forschungstätigkeiten des vom BMFSFJ geförderten Deutschen Jugendinstituts
(DJI) aufgegriffen. Aktuell läuft das Forschungsprojekt „Care Leaver Statistics
| Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener – Eine Langzeitstudie“
(CLS) als Kooperation zwischen dem Institut für Sozial- und
Organisationspädagogik an der Universität Hildesheim, der Gesellschaft für innovative
Sozialforschung und Sozialplanung e. V. in Bremen (GISS), der internationalen
Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. in Frankfurt (IGfH) und dem DJI. Die
Studie nimmt in den Blick, wie Care Leaverinnen und Leaver den Übergang
aus der Kinder- und Jugendhilfe in ein von dieser Hilfe unabhängiges Leben
gestalten. Erste Ergebnisse konnten bereits zeigen, dass
Einsamkeitsbelastungen den subjektiv empfundenen Gesundheitszustand stark beeinflussen (
www.d
ji.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detailansicht/article/1448-psychis
ch-stark-werden.html).
10. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die
Handlungsempfehlung, bei der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe alle
Bevölkerungsgruppen in den Blick zu nehmen (vgl. Einsamkeitsbarometer 2024,
S. 11), hinsichtlich der Einsamkeitsbelastung von Menschen mit
Behinderungen umsetzen, bzw. wird sie entsprechende Maßnahmen in bereits
laufende Programme oder Initiativen wie die Bundesinitiative
Barrierefreiheit integrieren, und wenn keine entsprechenden Maßnahmen geplant
sind, und warum nicht?
Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander haben
sich im Jahr 2023 gemäß Monitorings des Bundesprogramms 483 MGH mit
ihren Angeboten an die Zielgruppe „Einsame Menschen“ gerichtet. Die MGH
stärken nicht nur das Miteinander der Generationen, sondern generell auch die
soziale Teilhabe der Menschen und wirken somit präventiv gegen ungewollte
Vereinsamung. 284 MGH haben sich im Jahr 2023 mit ihren Angeboten an die
Zielgruppe „Menschen mit Behinderungen“ gerichtet.
Alle Menschen mit einem Langzeitpflegebedarf fallen in den
Anwendungsbereich der UN-Behindertenrechtskonvention. Aus diesem Grunde wird
vorliegend auch auf die Maßnahmen der Nationalen Demenzstrategie abgestellt, die
als Teil der Bundesinitiative Barrierefreiheit umgesetzt werden: Damit die etwa
1,8 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland trotz der
krankheitsbedingten Einschränkungen möglichst lange Teil des gesellschaftlichen Lebens
sein können, ist eines der vier Handlungsfelder der Nationalen Demenzstrategie
der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe der Betroffenen gewidmet. Im
Rahmen dieses Handlungsfeldes hat das BMFSFJ unter anderem das
Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ aufgelegt, durch das
in ganz Deutschland 117 lokale Netzwerke zur Verbesserung der
Lebenssituation von Betroffenen vor Ort entstanden sind. Durch bessere
Teilhabemöglichkeiten kann auch der Einsamkeit von Menschen mit Demenz und ihren
Angehörigen entgegengewirkt werden.
11. Inwiefern befindet sich die Bundesregierung mit Blick auf mögliche
Maßnahmen zur Bekämpfung der Einsamkeitsbelastung von Menschen
mit Behinderungen im Austausch mit
a) den Ländern, z. B. hinsichtlich einer inklusiven
Sozialraumgestaltung,
b) Organisationen von Menschen mit Behinderungen?
c) Mit welchen Instrumenten gedenkt die Bundesregierung die
Einsamkeit von Menschen mit Behinderung zu bekämpfen, die keinem
Selbsthilfeverband angehören?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung legt ein besonderes Augenmerk auf die Belange der ca.
13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Bei allen Themen rund um
Teilhaberechte wird Wert daraufgelegt, die Stakeholder so umfassend wie möglich
einzubeziehen. So werden z. B. bei Gesetzesvorhaben Länder und Verbände
frühzeitig beteiligt.
Der dritte Teilhabebericht der Bundesregierung aus 2021, der einen
Forschungsüberblick über die Entwicklung der Teilhabe von Menschen mit
Beeinträchtigungen gibt und sich auch mit dem Thema Einsamkeit auseinandersetzt,
wurde von einem Wissenschaftlichen Beirat erstellt. Dieser besteht aus zehn
Vertreterinnen und Vertreter verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen,
wovon drei auf Vorschlag des Deutschen Behindertenrats ernannt wurden. In
diesen Bericht fließen zudem Ergebnisse einer im Auftrag des BMAS bundesweit
durchgeführten, umfangreichen Teilhabebefragung ein. Der Teilhabebericht
war auch Gegenstand eines Austausches zwischen dem BMAS und dem
Sozialverband Deutschland (SoVD). Dieser hatte sich Ende 2020 mit einem
Gutachten zum Thema Einsamkeit und einem Forderungspapier ans BMAS
gewendet. Auch der vierte Teilhabebericht, der sich aktuell in der Erstellung befindet
und 2025 erscheinen wird, wird sich mit dem Thema Einsamkeit befassen und
die soziale Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Fokus
nehmen.
12. Ist eine stärkere Institutionalisierung der Forschung zur Einsamkeit
geplant?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welcher Höhe wird der Bund finanzielle Mittel für die
Forschung im Bereich der Einsamkeit in den kommenden Jahren
bereitstellen?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit adressiert in Ziel
Nummer 2 die Stärkung des Wissens um die Vorbeugung und Linderung von
Einsamkeit. Die unter Ziel Nummer 2 aufgeführten Maßnahmen sollen dazu
beitragen und bestehende Forschungslücken schließen.
13. Plant die Bundesregierung, regelmäßige Erhebungen zur
Einsamkeitsbelastung innerhalb der Bevölkerung durchzuführen, um die
Datengrundlage in diesem Bereich auszubauen, und wenn nein, auf welche
Datengrundlage soll das Einsamkeitsbarometer langfristig zurückgreifen, um
aktuelle Zahlen zur Einsamkeitsbelastung zu liefern, die repräsentativ
sind und als Vorlage für politische und fachliche Entscheidungen in
diesem Bereich dienen können (vgl. Einsamkeitsstrategie der
Bundesregierung, S. 20, Punkt 2.11)?
Die Datengrundlage des Einsamkeitsbarometers ist das SOEP, die größte
Langzeitbefragung von Haushalten in Deutschland. Dazu wird auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen. Im SOEP wird Einsamkeit regelmäßig alle vier Jahre
erhoben. Mit dieser Datengrundlage ist eine regelmäßige Erhebung zur
Einsamkeitsbelastung der Bevölkerung in Deutschland gegeben. Das nächste
Einsamkeitsbarometer auf Grundlage der SOEP-Daten aus 2025 ist für das Jahr 2027
vorgesehen. In den Jahren zwischen den Erhebungen sollen Fokusanalysen
verfasst werden, die sich mit besonderen Fragestellungen oder Personengruppen
befassen, die mit den Daten des SOEP nicht oder nur unzureichend analysiert
werden können.
14. Plant die Bundesregierung, langfristig die statistischen Erhebungen bis
zur kommunalen Ebene auszuweiten, um präzisere
Handlungsempfehlungen geben zu können und eine bundesweit bessere Vergleichbarkeit
herzustellen?
Regionale und räumliche Faktoren können einen zentralen Einfluss auf das
Einsamkeitserleben von Personen haben. Im Rahmen des vom BMFSFJ
geförderten KNE wurden zwei Expertisen zu diesem Thema veröffentlicht (KNE
Expertise 08 zu „räumlichen Faktoren von Einsamkeit“
https://kompetenznetz-ein
samkeit.de/publikationen/kne-expertisen/kne-expertise-08-neu; KNE
Expertise 14 zu „Einsamkeit und Stadtentwicklung“
https://kompetenznetz-einsamkei
t.de/publikationen/kne-expertisen/kne-expertise-14) sowie ein „KNE Transfer:
Einsamkeit – Einblicke in Theorie und Praxis. Fokus Kommunen“ (
https://kom
petenznetz-einsamkeit.de/theorie-und-praxispublikation-mit-fokus-
kommunenveroeffentlicht). Die Analysen zu den regionalen Aspekten von Einsamkeit im
Einsamkeitsbarometer 2024 verdeutlichen regionale Unterschiede und zeigen
gleichzeitig, dass die Datengrundlage für kleinräumige Analysen nicht
ausreichend ist.
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Umsetzung der Strategie gegen
Einsamkeit findet auch eine eingehende Prüfung vorhandener Datenquellen und
insgesamt der Datenlage zu Einsamkeit statt, auch der kommunalen Datenlage.
Dies geschieht u. a. durch Vernetzung und Veranstaltungen, welche
Vertretungen der einschlägigen Samples und Studien sowie führende
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Einsamkeit in Deutschland zusammenbringen.
Daraus werden Hinweise abgeleitet, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen
erforderlich sind zur Schaffung valider Daten.
15. Plant die Bundesregierung, die Erforschung des Themas „Einsamkeit im
Kontext ländlicher Räume bzw. dörflicher Strukturen“ stärker
voranzutreiben, um mehr Erkenntnisse über den jeweils unterschiedlichen
Handlungsbedarf zu erlangen?
Die Erforschung des Themas Einsamkeit bezieht sich auf alle Lebensbereiche
und Wohnorte, so dass entsprechende Erkenntnisse gewonnen werden können.
Darüber hinaus sind keine weiteren konkreten Maßnahmen zur Erforschung des
Themas Einsamkeit speziell mit dem Fokus ländliche Räume/dörfliche
Strukturen geplant.
16. Was ist das Ergebnis der am 14. Mai 2024 stattgefundenen
konstituierenden Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe „Einsamkeit“ unter
Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) zum ressortübergreifenden Austausch und
koordiniertem Vorgehen, und wann findet die nächste Sitzung statt (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 18 der Abgeordneten
Astrid Timmermann-Fechter, Plenarprotokoll 20/165, S. 21260)?
Mit der Konstituierung der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) zu
Einsamkeit unter Federführung des BMFSFJ am 14. Mai 2024 wurde die Grundlage
für den ressortübergreifenden Austausch und ein koordiniertes Vorgehen gelegt.
Die nächste Sitzung ist für das Frühjahr 2025 geplant.
17. Liegen der Bundesregierung bereits Zahlen zur Einsamkeitsbelastung
innerhalb der Bevölkerung für die Jahre ab 2021 vor (bitte auflisten)?
Es liegen verschiedene Zahlen zur Einsamkeitsbelastung der deutschen
Bevölkerung ab 2021 vor. Es sind folgende Zahlen bekannt:
– Das familiendemografische Panel (FReDA) hat im Mai 2024 ein Policy
Paper veröffentlicht, welches auch Zahlen für das Jahr 2022 beinhaltet. Laut
dieser Studie fühlt sich ca. ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung
zwischen 18 und 53 Jahren zumindest teilweise einsam, 17 Prozent sind sehr
einsam (
www.freda-panel.de/FReDA/DE/Publikationen/PolicyBrief/Downl
oads/down_policy-brief-24-05-einsamkeit.pdf?__blob=publicationFile
&v=2). FReDA ist ein Kooperationsprojekt vom Bundesinstitut für
Bevölkerungsforschung (BiB), des GESIS-Leibniz-Institut für
Sozialwissenschaften sowie der Universität zu Köln.
– Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 des Statistischen Bundesamts
hat unter anderem die Einsamkeitsbelastung erhoben. Hier gab jede sechste
Person ab 10 Jahren (16 Prozent) an, sich oft einsam zu fühlen. Im
Altersgruppenvergleich sind Personen im Alter von 18 bis 29 Jahren mit ca.
24 Prozent am stärksten von Einsamkeit betroffen (
www.destatis.de/DE/Th
emen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Zeit
verwendung/Ergebnisse/_inhalt.html#805172).
– Die Bertelsmann Stiftung hat eine eigene Erhebung unter dem Titel „Wie
einsam sind junge Erwachsene im Jahr 2024? Ergebnisse einer
repräsentativen Umfrage“ im Juni 2024 veröffentlicht. Diese Studie wurde im März
2024 durchgeführt und zeigt damit die aktuellsten Zahlen. Allerdings hat sie
mit rund 2 500 Befragten die kleinste Stichprobengröße und deckt mit
Befragten im Alter von 16 bis 30 Jahren die kleinste Altersspanne ab. Laut
dieser Studie sind 46 Prozent der befragten Personen moderat oder stark
einsam, wobei ca. 35 Prozent moderat einsam sind und ca. 10 Prozent stark
einsam (
www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/wi
e-einsam-sind-junge-erwachsene-im-jahr-2024).
18. Tauscht sich die Bundesregierung mit anderen Ländern wie
beispielsweise Japan und Großbritannien regelmäßig aktiv zum Thema
Einsamkeit aus?
a) Wenn ja, gibt es bereits Erkenntnisse und Handlungsansätze zur
Einsamkeitsbekämpfung, die auch erfolgreich auf Deutschland
übertragen werden können?
b) Wenn nein, ist eine zunehmende Vernetzung mit anderen Ländern im
Bereich der Einsamkeitsbekämpfung geplant, um gegenseitig
voneinander zu lernen?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Ein internationaler gezielter Austausch ist wichtig, um von Konzepten,
Strategien und Maßnahmen anderer Länder zu lernen.
So unterzeichnete Bundesfamilienministerin Lisa Paus z. B. bei ihrer
Japanreise im Juni 2023 gemeinsam mit dem damaligen japanischen Minister gegen
Einsamkeit Masanobu Ogura ein Joint Statement (
www.bmfsfj.de/resource/blo
b/227690/ac87bde622d159bfe1e188dc7e10a9dc/joint-statement-japan-deu-dat
a.pdf). Darin verpflichteten sie sich, zukünftig gemeinsam gegen Einsamkeit
und soziale Isolation vorzugehen und im Austausch darüber zu bleiben. Daran
anknüpfend veranstaltete das BMFSFJ gemeinsam mit dem Office für Policy
on Loneliness and Isolation am Cabinet Office in Japan und dem Japanisch-
Deutschen Zentrum Berlin ein Online-Symposium „Politik und Praxis gegen
Einsamkeit und soziale Isolation – Deutsche und japanische Perspektiven“
(
www.youtube.com/watch?v=NC3nIPNhwLM). Japanische und deutsche
Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten Ergebnisse
aus der Forschung sowie Angebote und Wirkungen konkreter Projekte für
verschiedene Zielgruppen. Darüber hinaus nahm das BMFSFJ am ersten
„Highlevel meeting on loneliness“ der EU in Schweden im April 2023 teil, wo
internationaler Austausch und Vernetzung stattfanden.
Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/4838
verwiesen.
19. Sind bereits, wie in der Einsamkeitsstrategie geplant,
Sensibilisierungskampagnen zum Thema Einsamkeit gefördert worden, wenn ja, welche
(bitte nach Startdatum auflisten), und wenn nein, wann ist mit ersten
geförderten Sensibilisierungskampagnen zu rechnen (vgl.
Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung, S. 8, Punkt 1.1)?
Am 4. November 2022 startete das BMFSFJ die erste bundesweite
Sensibilisierungskampagne zum Thema Einsamkeit. Diese richtete sich sowohl an
Menschen mit Einsamkeitserfahrung als auch an ihr Umfeld. Die Kampagne bot
analoge und digitale Angebote, um die unterschiedlichen Zielgruppen zu
erreichen, für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und über entsprechende
Hilfsangebote zu informieren. Die Kampagnenmotive wurden nochmals ab
dem 15. November 2023 geschaltet.
Zudem wurden öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Sensibilisierung zum
Thema Einsamkeit filmisch begleitet und die Produkte durch Mediaschaltungen
ausgespielt und verbreitet. So das Video der Aktion „GEMEINSAM Singen“
am 10. Dezember 2023 und drei Reels in der Aktionswoche „Gemeinsam aus
der Einsamkeit“ vom 17. bis 23. Juni 2024 mit thematischen Schwerpunkten.
20. Mit welchen konkreten Maßnahmen stärkt das BMFSFJ
generationsübergreifende Wohnformen, die das Entstehen von Fürsorgestrukturen,
Unterstützung im Alltag sowie sozialen Austausch bieten können (vgl.
Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung, S. 12, Punkt 4.9), und welche
dieser Maßnahmen bestanden bereits vor der Veröffentlichung der
Einsamkeitsstrategie, und welche zusätzlichen Maßnahmen wurden seitdem
auf dem Weg gebracht?
Das BMFSFJ stärkt generationsübergreifende Wohnformen, die das Entstehen
von Fürsorgestrukturen, Unterstützung sowie sozialen Austausch bieten
können, mit zwei konkreten Maßnahmen:
Das BMFSFJ unterstützt gemeinschaftliche Wohnformen mit der Förderung
des Projekts „Wissen, Informationen, Netzwerke – WIN für
Gemeinschaftliches Wohnen“. Das Unterstützungs- und Informationsangebot des FORUMS
Gemeinschaftliches Wohnen e. V. hilft Projektträgern und Initiativen bei der
Planung und Entwicklung gemeinschaftlicher Wohnprojekte. WIN hat bereits
vor der Veröffentlichung der Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung
bestanden (Laufzeit 2020 bis 2024). Ab 2025 kann WIN bis Ende 2027
weitergefördert werden.
Mit dem Modellprogramm „AGIL – Altersgerecht, gemeinschaftlich und
inklusiv leben“ werden durch das BMFSFJ Bau- und Investitionsprojekte des
gemeinschaftlichen Wohnens gefördert, um Menschen dabei zu unterstützen,
möglichst lange Zuhause zu wohnen, soziale Teilhabe anzuregen und
Einsamkeit im Alter entgegenzuwirken. Das Programm startete nach Veröffentlichung
der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit (Laufzeit: 2024 bis 2027).
21. Wie genau fördert das BMFSFJ die Sensibilisierung von Akteurinnen
und Akteuren der Arbeitswelt, um die Vorbeugung und Linderung von
Einsamkeit auch auf der betrieblichen Ebene zu etablieren und der
erhöhten Gefahr für Einsamkeit an Lebensumbruchphasen (zum Beispiel
Ausbildungseinstieg, Renteneinstieg) entgegenzuwirken (vgl.
Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung, S. 12, Punkte 4.13 und 4.14)?
Wie unter Maßnahme Nummer 4.14.1 der Strategie gegen Einsamkeit
aufgelistet, finden Kooperationen zwischen Unternehmen/Arbeitgeberinnen und
Arbeitgebern sowie Einrichtungen sozialer Infrastruktur wie den
Mehrgenerationenhäusern statt, welche das Engagement in der nachberuflichen Phase fördern.
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Umsetzung der Strategie gegen
Einsamkeit wird zudem die übergeordnete Maßnahme 4.13 mit dem Ziel
bearbeitet, die Sensibilisierung von Akteurinnen und Akteuren der Arbeitswelt zu
fördern.
22. Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob Akteurinnen und Akteuren
des medizinischen Versorgungssystems die Möglichkeit eröffnet werden
kann, Betroffene an lokale Hilfs- und Unterstützungsangebote zur
Prävention und Linderung von Einsamkeit weiterzuvermitteln, um
insbesondere dauerhaft einsame Menschen besser zu erreichen und zu
unterstützen (vgl. Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung, S. 13, Punkt 4.22),
und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen, und wenn
nein, bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein?
Die für den Prüfauftrag erforderlichen regierungsinternen Abstimmungen sind
noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 und den
ersten anstehenden Monitoringbericht verwiesen.
23. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um Akteurinnen
und Akteuren sowie Institutionen des Gesundheitswesens zu den
Auswirkungen und Risiken von Einsamkeit sowie wirksamen Therapien und
Medikamenten, die Menschen bei psychischen Problemen mehr soziale
Teilhabe ermöglichen können, zu sensibilisieren (vgl.
Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung, S. 13, Punkt 4.15), und wenn ja, welche
konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen, und welche weiteren
Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
Zum angestrebten Ziel unter Maßnahme Nummer 4.15 der Strategie gegen
Einsamkeit sind die erforderlichen regierungsinternen Abstimmungen noch nicht
abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 und den ersten
anstehenden Monitoringbericht verwiesen.
Zum Teilaspekt der Frage bzgl. der Sensibilisierung von Akteuren und
Institutionen des Gesundheitswesens zu psychischen Erkrankungen setzt sich das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits seit mehreren Jahren
intensiv für eine Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen ein. Dies beinhaltet
auch eine Aufklärung über psychische Erkrankungen und eine Sensibilisierung
der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit. Aktuell fördert das BMG über einen
Förderschwerpunkt „Entstigmatisierung“ acht Projekte zu diesem Themenfeld,
die sich teilweise auch an Hausärztinnen und Hausärzte wie auch an
Auszubildende in Pflegeberufen und an Medizinstudierende als Adressaten wenden. Die
Projekte haben zum 1. Juli 2023 begonnen und werden über 30 Monate mit
einem Gesamtvolumen von 2,5 Mio. Euro gefördert. Zudem fördert das BMG
mit über 500 000 Euro ein Projekt des Aktionsbündnisses Seelische
Gesundheit, das auf eine weitere Verbesserung und Ausweitung der jährlich am
10. Oktober veranstalteten bundesweiten Aktionswoche der Seelischen
Gesundheit (AWSG) abzielt. Diese Aktionswoche hat das Ziel, über psychische
Erkrankungen, Beratungs- und Therapiemöglichkeiten aufzuklären,
Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
abzubauen und damit letztlich auch die Hemmschwellen der Inanspruchnahme
von Hilfe zu senken und die soziale Teilhabe zu verstärken.
24. Wie genau fördert die Bundesregierung den Erwerb digitaler
Kompetenzen, die zunehmend eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe
sind, insbesondere bei älteren Menschen (vgl. Einsamkeitsstrategie der
Bundesregierung, S. 14, Punkt 4.23), und hält die Bundesregierung die
bereits bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung älterer Menschen
beim Erwerb digitaler Kompetenzen für ausreichend?
Mit der Förderung der Initiative „DigitalPakt Alter“ unterstützt das BMFSFJ
die Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe und Engagement Älterer in einer
zunehmend digitalisierten Welt. In fast 300 Erfahrungsorten werden ältere
Lernende durch Engagierte beim Umgang mit digitalen Technologien
unterstützt und Chancen der Digitalisierung aufgezeigt. In Themenhalbjahren
werden die im Achten Altersbericht identifizierten Lebensbereiche bearbeitet
(Soziale Integration, Wohnen, Gesundheit, Mobilität), dazu Leitlinien erarbeitet
und Fachtagungen durchgeführt.
Im Projekt „Digitaler Engel PLUS“ sind bundesweit zwei mobile
Ratgeberteams in Infomobilen vor allem in strukturschwachen Regionen unterwegs und
vermitteln niedrigschwellig und alltagsnah digitale Grundkompetenzen an
Ältere. Darüber hinaus finden in stationären Einrichtungen Qualifizierungen zu
Lernangeboten für die Bewohnerinnen und Bewohner statt.
Das Projekt „KI für ein gutes Altern“ vermittelt älteren Menschen und
Seniorenorganisationen Kompetenzen rund um das Thema „Künstliche Intelligenz“
(KI). Es trägt dazu bei, dass ältere Menschen sich in aktuellen Diskussionen
aktiv einbringen können und ihre Perspektiven in Forschung und Entwicklung
von KI-Systemen stärker wahrgenommen und berücksichtigt werden.
25. Wie fördert die Bundesregierung, im Rahmen der verfassungsrechtlichen
Möglichkeiten, Maßnahmen auf kommunaler Ebene, die dazu dienen, die
Folgen des demografischen Wandels zu gestalten, das Wohnumfeld
aufzuwerten und den öffentlichen Raum als Begegnungs-, Aufenthalts- und
Bewegungsort zu verbessern (vgl. Engagementstrategie der
Bundesregierung, S. 12, Punkt 4.7)?
Seit über 50 Jahren unterstützt die Bundesregierung über die
Städtebauförderung die Kommunen dabei, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste
zu beheben und sie so nachhaltig als Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu
stärken. Gefördert werden sogenannte Gesamtmaßnahmen innerhalb eines
abgegrenzten Fördergebiets mit Integriertem Städtebaulichem
Entwicklungskonzept. Auch im Jahr 2024 stellt die Bundesregierung den Ländern hierfür wieder
Finanzhilfen gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes in Höhe von 790 Mio.
Euro zur Verfügung. Das Programm „Lebendige Zentren“ zielt auf die
Entwicklung von Stadt- und Ortszentren zu attraktiven und identitätsstiftenden
Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Gefördert werden hier
z. B. Maßnahmen zur Anpassung an den innerstädtischen Strukturwandel und
des städtebaulichen Denkmalschutzes. Im Programm „Sozialer Zusammenhalt“
liegt der Fokus auf der Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in
den Quartieren. Hier wird u. a. durch die Verbesserung von sozialen
Infrastrukturen die Integration aller Bevölkerungsgruppen unterstützt und der
Zusammenhalt in der Nachbarschaft gestärkt. Im Programm „Wachstum und
nachhaltige Erneuerung“ werden insbesondere städtebauliche Maßnahmen zur
innerstädtischen Aktivierung von Brachflächen und Gebäudeleerständen und zur
Anpassung der städtischen Infrastruktur gefördert. Nach § 164b Absatz 1 des
Baugesetzbuches erfolgt dies auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung
(VV) zwischen Bund und Ländern. Die Umsetzung obliegt den Ländern. Auf
Grundlage der VV regeln die Förderrichtlinien der Länder im Einzelnen die
Voraussetzungen der Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben,
Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien.
Mit dem Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) der Bund-
Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) unterstützt der Bund die ländlichen Räume. Im Rahmen
der ILE-Maßnahme Dorfentwicklung werden in Orten mit bis zu 10 000
Einwohnern u. a. die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und
Freiflächen, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, dorfgemäße
Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung,
Co-Working Spaces und weitere sozialbezogene dörfliche
Infrastruktureinrichtungen gefördert. Auch im Rahmen des Förderprogramms LEADER (Liaison
Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“: Verbindung zwischen
Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) können Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen von sozialen Orten und Begegnungsstätten unterstützt
werden.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen in
weiteren Programmen über Zuwendungen gemäß den §§ 23 und 44 der
Bundeshaushaltsordnung sowie den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften nach
Maßgabe der jeweiligen Projektaufrufe. Beispielsweise unterstützt der Bund im
Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ Kommunen beim Abbau von Sanierungsstaus in diesen
Einrichtungen und stärkt sie so als Begegnungs-, Aufenthalts- und Bewegungsorte.
Das Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel“ versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten
Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung von Grün- und
Freiflächen. Im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“
fördert der Bund unter anderem innovative Konzepte und Strategien zur
Bewältigung des Strukturwandels in Stadt- und Ortsteilzentren.
Des Weiteren werden über die Bekanntmachung „Soziale Dorfentwicklung –
Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume“ im Rahmen des
Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung
(BULEplus) Modell- und Demonstrationsvorhaben gefördert, die unter
anderem der Schaffung von sozialen Begegnungsorten sowie Unterstützungs- und
Begleitstrukturen für ältere Menschen dienen oder Maßnahmen in den
Bereichen Vielfalt, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Inklusion unterstützen.
Die Folgen des demografischen Wandels können auch die Teilhabe der
Menschen vor Ort in den Kommunen beeinträchtigen, z. B. bei einem Rückgang
von Begegnungsorten wie Vereinen, Einzelhandel und Sportstätten. Zur
Gestaltung dieser Folgen bedarf es nachhaltiger Strategien vor Ort. Das BMFSFJ
fördert daher seit 2021 das Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen –
Attraktiv im Wandel“ (ZWK) des Kompetenzzentrums für Technik-Diversity-
Chancengleichheit e. V. Ziel des Projektes ist die Unterstützung von
Kommunen bei der Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels. Insgesamt
werden bis Ende 2024 40 Kommunen (Quartiere in Großstädten, Städte,
Gemeinden, Landkreise) bei der Entwicklung und Operationalisierung von
Demografiestrategien begleitet. Konkrete Projekte sollen dabei angestoßen, bereits
vorhandene Initiativen einbezogen und sinnvoll, effektiv und langfristig
miteinander vernetzt werden. Ab 2025 ist ein Anschlussprojekt geplant. In Form eines
bundesweiten Netzwerks sollen deutlich mehr Kommunen vom kollegialen
Austausch, guten Praxisbeispielen und Expertise im Themenfeld profitieren.
26. Wie konkret stärkt die Bundesregierung die Arbeit der Praktikerinnen
und Praktiker, die in der Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit
aktiv sind, und wie wird eine bessere Vernetzung und Förderung des
Austauschs ermöglicht (vgl. Engagementstrategie der Bundesregierung,
S. 10, Punkte 3.1 bis 3.5)?
Das vom BMFSFJ geförderte KNE fördert mit vielfältigen Aktivitäten und
Formaten die Vernetzung sowie den Austausch von Praktikerinnen und Praktikern.
Dazu zählt u. a. die digitale Veranstaltungsreihe KNE Salons. Im Rahmen
dieses Formats lädt das KNE Referentinnen und Referenten ein, die in
unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen zum Thema Einsamkeit arbeiten. Die
KNE Salons orientieren sich an den jährlichen Schwerpunktthemen (2022:
Zivilgesellschaft, 2023: Kommunen, 2024: Digitalisierung) und behandeln
jeweils einen ausgewählten Fokus. Dabei richten sie sich an alle Interessierte, an
Betroffene, Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Engagierte, Politikerinnen und
Politiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertreterinnen und
Vertreter aus Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen. Die KNE
Salons bieten damit Raum für Diskussion, interdisziplinären und
innerdisziplinären Austausch.
Darüber hinaus organisierte das KNE in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils eine
Fachkonferenz mit dem Titel „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. Die
Veranstaltungen richteten sich an die breite Öffentlichkeit, an Akteurinnen und Akteure
in der Praxis sowie dem Engagement und an Forschende. Mit den Konferenzen
soll der Diskurs zum Thema Einsamkeit in Deutschland weiter vorangetrieben,
qualifiziert und für Akteurinnen und Akteure geöffnet werden. Zudem soll die
Veranstaltung zu einer weiteren Sensibilisierung der Öffentlichkeit beitragen
und Aktiven in der praktischen Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit
Zugang zu aktuellen Erkenntnissen der Einsamkeitsforschung sowie Austausch
ermöglichen.
Das KNE hat die Publikationsreihe KNE Transfer „Einsamkeit – Einblicke in
Theorie und Praxis“ entwickelt, in der aktuelle, zentrale und wissenschaftliche
Erkenntnisse sowie bestehendes Praxis- und Erfahrungswissen zum Thema
zusammenfließen und öffentlich zugänglich gemacht werden. Die
Publikationsreihe adressiert verschiedene Akteurinnen und Akteure, die in der Vorbeugung
und Linderung von Einsamkeit aktiv sind oder aktiv werden möchten. Zudem
werden Forschungsbedarfe und zukünftige Handlungsoptionen aufgezeigt.
Bisher sind zwei Publikationen mit den Themenschwerpunkten „Zivilgesellschaft“
und „Kommunen“ erschienen. Durch Vorträge sowie die Konzeption und
Durchführung von Workshops zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten im
Zusammenhang mit Einsamkeit bei verschiedenen zivilgesellschaftlichen,
wissenschaftlichen, politischen und kommunalen Akteuren trägt das KNE zum
Wissenstransfer sowie zum Austausch und zur Vernetzung von Praktikerinnen
und Praktikern bei. Darüber hinaus steht das KNE diesen Akteuren auch
beratend zur Seite.
Um die Arbeit des KNE zu unterstützen, wird es vom Beirat „Gemeinsam aus
der Einsamkeit“ begleitet. Der Beirat bietet einen Resonanzraum für das
Projekt und ist in beratender Funktion tätig. Er tritt in der Regel zwei Mal jährlich
zusammen. Mit ihm soll eine enge Kooperation und Abstimmung mit
politischen Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Ebenen, den
Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrt, dem BMFSFJ sowie weiteren Akteurinnen und
Akteuren aus der Forschung und dem zivilgesellschaftlichen Raum
gewährleistet werden.
27. Plant die Bundesregierung den Ausbau alternativer Mobilitätsangebote
wie z. B. Bürgerbusse gerade in dünn besiedelten ländlichen Regionen,
damit vor allem ältere Menschen bessere Möglichkeiten haben, ohne
eigenen Pkw am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und beispielsweise
Angebote in Begegnungsräumen zu nutzen?
Der Bundesregierung ist der Ausbau alternativer Mobilitätsangebote in
ländlichen Räumen ein wichtiges Anliegen, u. a. um die soziale Teilhabe zu stärken
und damit dazu beizutragen, gleichwertige Lebensverhältnisse in
Gesamtdeutschland zu schaffen. Hierfür unterstützt die Bundesregierung Kommunen
u. a. im Rahmen von Förderprogrammen wie die „Förderung von
Mobilitätsstationen in kleineren und mittleren Gemeinden strukturschwacher Regionen“ und
die „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV)“. Darüber hinaus
wird im Rahmen des Forschungsprojektes „Nachhaltige Mobilitätslösungen für
den Multi- und Intermodalverkehr in ländlichen Regionen“ eine Handreichung
für Kommunen zur Implementierung alternativer Mobilitätsangebote erstellt.
Mit der Maßnahme „LandStation – Verknüpfte Mobilität in ländlichen
Räumen“ fördert die Bundesregierung im Rahmen des Bundesprogramms
Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) innovative
Konzepte, um Mobilitätsstationen und Mehrfunktionshäuser in ländlichen
Kommunen miteinander zu kombinieren – mit dem Ziel, die Mobilität der Menschen zu
verbessern und das Dorfleben zu stärken.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung im Rahmen des BULEplus im
Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen Projekte, die sich mit der Digitalisierung
von Mobilität beschäftigen. Stellvertretend sei hier die digitale Mitfahrbank in
Form der App Comby genannt, um die die klassische Mitfahrbank im
Landkreis Potsdam-Mittelmark erweitert wurde.
28. Wie werden die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Lisa Paus, für die Einsamkeitsstrategie angekündigten
Bundesmittel in Höhe von 70 Mio. Euro auf die einzelnen Maßnahmen
konkret verteilt (
www.ardmediathek.de/video/morgenmagazin/paus-sagt-70-
millionen-fuer-einsamkeitsstrategie-zu/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc
3RlLmRlL21vcmdlbm1hZ2F6aW4vNDY3ZTA1YmEtNTg2Ni00MjI5L
ThlNjAtNTI0ODdhMzQxNjgz) (bitte auflisten, welche Maßnahmen in
welcher Höhe aus dieser Summe gefördert werden)?
a) Wann bzw. über welchen Zeitraum werden die 70 Mio. Euro im
Einzelplan 17 des Bundeshaushaltes veranschlagt?
Die Fragen 28 und 28a werden gemeinsam beantwortet.
Das BMFSFJ stellt derzeit bereits die folgenden Mittel für Maßnahmen gegen
Einsamkeit bereit, die direkt Einsamkeit adressieren und alle in der Strategie
der Bundesregierung gegen Einsamkeit enthalten sind:
Im Einzelplan 17 sind im Haushaltstitel „Zuschüsse und Leistungen für
laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame und
pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen
Wandels“ in 2024 rund 3 Mio. Euro und in 2025 1,25 Mio. Euro vorgesehen.
Von 2022 bis 2023 wurden insgesamt rund 8,5 Mio. Euro bereitgestellt. In
Summe sind dies rund 13 Mio. Euro von 2022 bis 2025. Zu den finanzierten
Maßnahmen zählen das KNE mit dem Einsamkeitsbarometer und
Sensibilisierungsmaßnahmen, das Modellprojekt des Deutschen Olympischen Sportbundes
„Verein(t) gegen Einsamkeit“ und das Modellprojekt des Malteser Hilfsdienstes
„Miteinander – Füreinander: Kontakt und Gemeinschaft im Alter“ sowie die
Steuerungskosten an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben zur Begleitung der Umsetzung der zwei ESF Plus-Programme gegen
Einsamkeit (siehe auch Antwort zu Frage 4).
b) Plant die Bundesregierung, aus diesen 70 Mio. Euro auch etablierte
Verbände und Vereine zu fördern, die sich über die letzten Jahre in der
Gesellschaft im Kampf gegen die Einsamkeit etabliert und bewährt
haben, wie beispielsweise die Silbernetz e. V., und wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 28a verwiesen. Mit diesen Mitteln werden
auch etablierte Verbände und Vereine gefördert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333