Schutz und Resilienz der Kulturszene – Abwehrstrategien gegen rechte Angriffe
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung der Fragesteller
In den letzten Jahren kam es in Deutschland vermehrt zu rechtsmotivierten Angriffen auf kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen. Diese Angriffe umfassen Bedrohungen und Übergriffe auf Einzelpersonen und Organisationen, die sich aktiv gegen rechte Ideologien einsetzen. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund eines allgemeinen Anstiegs rechtsmotivierter Gewalt zu sehen. Im Jahr 2023 stiegen die rechtsmotivierten Straftaten deutlich um 23,21 Prozent auf 28 945 Fälle an, was fast die Hälfte aller polizeilich registrierten politisch motivierten Straftaten ausmacht (vgl. www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2023/PMKZahlen2023.html#:~:text=Die%20Aufklärungsquote%20politisch%20motivierter%20Straftaten,%3A%2067%2C72%20Prozent).
Bildungseinrichtungen und kulturelle Veranstaltungen werden zunehmend zum Ziel solcher Angriffe. Dies verdeutlicht, dass die Täterinnen und Täter sich durch die wachsende Akzeptanz rechtsextremer Positionen in der Gesellschaft ermutigt fühlen und versuchen, ein Klima der Angst zu schaffen. Die „Süddeutsche Zeitung“ dokumentierte bereits im August 2019 eine Chronik rechter Gewalt gegen Kulturschaffende und kulturelle Institutionen, die Fälle wie Störungen von Kunstausstellungen und Theateraufführungen, Brandanschläge, Sachbeschädigungen, Morddrohungen und versuchte Körperverletzungen sowie Hassmails umfasst (vgl. www.sueddeutsche.de/kultur/afd-kulturpolitik-rechtsextremismus-gewalt-1.4578106). Zwei Jahre später wurde diese Liste um weitere Fälle ergänzt, die zeigen, dass rechte Gewalt gegen die Kulturszene eine anhaltende Bedrohung darstellt (vgl. www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/kultur/afd-neonazis-neue-rechte-strategien-gegen-die-kunst-e837476/?reduced=true).
Die Vielzahl rechtsextremer Angriffe auf die Kulturszene zeigt nach Ansicht der Fragestellenden, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine gezielte Strategie handelt. Bereits 1985 formulierte Alain de Benoist in „Kulturrevolution von rechts“ das Ziel, antiegalitäre und rassistische Ideologien salonfähig zu machen und die gesellschaftliche Hegemonie zu erlangen. Als Reaktion auf diese Übergriffe formierten sich Bündnisse wie „Die Vielen“, um Solidarität zwischen Kulturinstitutionen zu fördern und gemeinsam gegen rechtsextreme Politik vorzugehen. Weitere Zusammenschlüsse wie das Netzwerk „Film & Demokratie“ in der Filmbranche folgten diesem Beispiel, um sich zu solidarisieren und Schutzmechanismen zu entwickeln.
Rechtsextreme Angriffe bedrohen nicht nur individuelle Kulturschaffende, sondern auch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit und damit die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft. Die Kunstfreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Meinungsfreiheit. Angriffe auf diese Freiheit führen zu einem Klima der Einschüchterung und Angst, dass die demokratische Kultur insgesamt gefährdet. Insbesondere kritische und progressive Kunst wird durch solche Angriffe abgewertet und marginalisiert.
Ein aktuelles und anschauliches Beispiel, wie politische Einflussnahme einschüchtert und schließlich zu Programmänderungen führt, zeigt das Kinder- und Jugendtheater „Burattino“ im erzgebirgischen Stollberg. Das Jugendtheater inszenierte ein Stück über die Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ mit Bezügen zur Gegenwart. In einer darauffolgenden Auseinandersetzung ging es um eine angebliche „linksradikale Indoktrination“. Um weiteren Angriffen vorzubeugen, sah sich die Theaterleitung schließlich gezwungen, in die Inszenierung einzugreifen (vgl. www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/chemnitzstollberg/theater-burattino-kritik-afd-weisse-rose-kultur-news-102.html; www.zeit.de/2024/31/die-weisse-rose-burattino-theater-rechtsextremismus-afd-sachsen).
Auch im europäischen Ausland wie in Italien zeigt sich, wie rechte Politikerinnen und Politiker in Regierungspositionen die Kulturszene angreifen und nach ihren Vorstellungen umgestalten. Dies geschieht etwa durch die Unterbindung der Finanzierung und Unterstützung von Projekten und Institutionen, die ihren politischen Überzeugungen widersprechen, sowie durch die Besetzung von Leitungsebenen mit ideologisch nahestehenden Personen, um eine bestimmte kulturelle Linie zu fördern (vgl. www.deutschlandfunk.de/der-angriff-der-rechten-auf-die-demokratie-100.html).
Die Zunahme rechtsextremer Angriffe auf den Kulturbetrieb stellt eine bedrohliche Entwicklung dar, die nicht nur den kulturellen Sektor gefährdet, sondern auch grundlegende demokratische Werte in unserer Gesellschaft. Auch wenn Kultur und Gefahrenabwehr grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist aus Sicht der Fragesteller aus mehreren Gründen auch der Verantwortungsbereich des Bundes betroffen. Zum einen ist der Schutz der Meinungs- und Kunstfreiheit sowie der kulturellen Vielfalt in Deutschland eine gesamtstaatliche Aufgabe, für die der Bund zuständig ist. Zum anderen sind rechtsextremistische Übergriffe häufig Ausdruck einer umfassenderen Problematik, die nicht an Ländergrenzen haltmacht und daher eine bundesweite Koordinierung und Maßnahmen erfordert. Die Bekämpfung rechtsextremer Strukturen und Netzwerke sowie der Schutz gefährdeter Einrichtungen und Personen müssen daher auf Bundesebene strategisch angegangen werden und erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern.
Fragen und Antworten17
Hält die Bundesregierung die bisherigen Schutzvorkehrungen für Kulturinstitutionen gegen rechtsmotivierte Angriffe für ausreichend?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Sicherheitsmaßnahmen von Kultureinrichtungen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Dies gilt auch für die Sicherheit von Gedenkstätten, für die das jeweilige Sitzland zuständig ist.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist in den jeweiligen Stiftungsräten der bundesgeförderten Einrichtungen vertreten, unterstützt somit die Arbeit der Gedenkstätten unmittelbar und ist bei der Entwicklung von Handlungsstrategien beteiligt. Über die Mittelverteilung, einschließlich der Mittel für Sicherheitsdienste, entscheidet die jeweilige Gedenkstätte. Eine Gesamtübersicht über die getroffenen Maßnahmen liegt der Bundesregierung nicht vor.
Welche spezifischen Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um Kulturinstitutionen und Kulturschaffende besser vor rechten Angriffen zu schützen?
Hat die Bundesregierung das Thema in Bund-Länder-Gremien beraten, wenn ja, wann geschah dies mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Beim Kulturpolitischen Spitzengespräch am 13. März 2024 in Berlin haben sich die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die kommunalen Spitzenverbände auf eine gemeinsame Erklärung verständigt, um Antisemitismus und Rassismus im öffentlich geförderten Kulturbetrieb zu verhindern. Alle Beteiligten bekräftigten dabei ihr Bekenntnis, sich entschieden jenen entgegenzustellen, die die Ideologie des Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit vertreten. Bund und Länder sind auf verschiedenen Ebenen zu aktuellen kulturpolitischen Themen im Austausch.
Welche spezifischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Kulturinstitutionen und Kulturschaffende besser vor rechten Angriffen zu schützen?
Als Reaktion auf den Mord an Dr. Walter Lübcke sowie die Anschläge von Halle und Hanau hat die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode einen Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eingerichtet. Unter Einbeziehung der Länder, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft hat der Kabinettausschuss einen 89-Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt, der Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus querschnittlich bekämpfen soll.
Gleich zu Beginn der 20. Legislaturperiode hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus veröffentlicht. Dieser umfasst ein effektives Bündel kurzfristiger repressiver und präventiver, ebenfalls ganzheitlich gegen Rechtsextremismus wirkender Maßnahmen. Dieser Aktionsplan wurde mit dem Maßnahmenpaket „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ im Februar 2024 fortentwickelt.
Im Mai 2024 hat das Bundeskabinett zudem die Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ beschlossen. Damit legt die Bundesregierung angesichts der aktuellen Bedrohungen eine umfassende, gemeinsame Haltung zum Schutz der wehrhaften Demokratie vor. Kern ist, die Demokratie von innen heraus zu stärken, demokratiegefährdenden Entwicklungen noch effektiver zu begegnen und dadurch auch Kulturinstitutionen und Kulturschaffende zu schützen.
Die Maßnahmen des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus und des BMI verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz bei der Bekämpfung von Antisemitismus. Antisemitische Vorfälle und Straftaten kommen in allen politischen Lagern vor, weswegen die durch den Beauftragten und das BMI geförderten Projekte auch, aber eben nicht nur, auf den politisch rechts zuordnenbaren Antisemitismus abzielen. Daher richten sich zahlreiche Maßnahmen gegen Antisemitismus an die Gesellschaft als Ganzes. Als Beispiel können hier die „Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus“ der Amadeu Antonio Stiftung genannt werden. Zudem gibt es einzelne antisemitismuskritische Projekte, wie zum Beispiel „Reclaim Kunstfreiheit“ des Instituts für neue Soziale Plastik e. V., die sich explizit an Künstlerinnen und Künstler sowie an Kulturinstitutionen richten.
Im März 2024 hat die BKM gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden die Erklärung „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur – Strategien gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb“ verabschiedet. Sie enthält im Hinblick auf Förderungen, Fortbildungen und die Stärkung der Eigenverantwortung von Kultureinrichtungen klare Handlungsempfehlungen, um Antisemitismus, Rassismus und allen anderen Formen von Menschenfeindlichkeit klar und entschlossen entgegenzutreten.
Darüber hinaus ermutigt die BKM Kultureinrichtungen und unterstützt sie dabei, sich Verhaltensrichtlinien (codes of conduct) zu geben. Derartige Richtlinien sind eine wichtige Maßnahme, um für die unterschiedlichsten Formen von Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Viele Einrichtungen haben das bereits umgesetzt oder erarbeiten derzeit entsprechende Verhaltensrichtlinien gegen Antisemitismus und andere Formen von Diskriminierung.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Finanzierung von Kulturprojekten und Institutionen nicht durch politische Einflussnahme gefährdet wird?
Die Fragen 5, 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Die Zuwendungen des Bundes sind an Vorgaben und Auflagen gebunden und unterliegen der Erfolgskontrolle im Sinne einer ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung.
Als Zuwendungsgeber ist die BKM für den Bund in Aufsichtsgremien (Stiftungsrat, Verwaltungsrat etc.) von bundesbedeutsamen Kultureinrichtungen vertreten. Diese sind in der inhaltlichen Ausgestaltung der Programme, Publikationen und Ausstellungen im Sinne der verfassungsrechtlich garantierten Kunstfreiheit frei.
Über Förderanträge für künstlerische Projekte entscheiden in der Regel unabhängige Jurys, um unzulässige politische Einflussnahme zu vermeiden.
BKM hat zudem Kultureinrichtungen dazu ermutigt, sich Verhaltensrichtlinien (codes of conduct) zu geben, um Haltung gegen Antisemitismus, Rassismus und weitere Angriffe auf die Menschenwürde zu zeigen und um das Selbstverständnis der Kultureinrichtung als Hort der Kunstfreiheit widerzuspiegeln. Viele Einrichtungen haben dies bereits umgesetzt oder erarbeiteten derzeit entsprechende Richtlinien.
Als weiteren Schutz gegen politische Einflussnahme haben zahlreiche Kultureinrichtungen in Deutschland in ihren Satzungen bzw. Nutzungsordnungen eine Nutzungsüberlassung von Räumen und Flächen an Parteien und parteinahe Stiftungen generell ausgeschlossen. Solche Regelungen obliegen jedoch der jeweiligen Einrichtung, nicht der Bundesregierung.
Gibt es seitens der Bundesregierung und gegebenenfalls der Länder Pläne, die Unterstützung für Kulturprojekte zu erhöhen, die sich gegen rechte Ideologien engagieren?
Die BKM fördert Kunst und Kultur nach künstlerisch-qualitativen Kriterien. Gefördert werden aber auch Maßnahmen der kulturpolitischen und erinnerungskulturellen Bildungs- und Vermittlungsarbeit, die der Stärkung des Demokratiebewusstseins und der Prävention von extremistischem Gedankengut dienen. Die von BKM institutionell geförderten Museen und Gedenkstätten leisten mit ihren Projekten wertvolle Arbeit. Ergänzend ist es das Ziel des Bundesprogramms „Jugend erinnert“ im Rahmen der beiden Förderlinien zur Aufarbeitung des NS-Terrors und der SED-Diktatur, gerade bei jungen Menschen das Bewusstsein für demokratische Grundwerte zu fördern sowie sie zu ermutigen, sich gegen Extremismus und für den Schutz der Würde aller Menschen einzusetzen. Auch weitere Projektförderungen dienen der Stärkung demokratischer Werte und Resilienz gegen extremistische Vereinnahmungen. Beispielsweise fördert die aus dem Haushalt der BKM finanzierte Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte derzeit eine umfangreiche Veranstaltungsreihe des PEN Berlin in Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit dem Titel „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen – Meinungsfreiheit und Demokratie“.
Dokumentiert die Bundesregierung die Anzahl und Art der rechtsmotivierten Angriffe auf die Kulturszene, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden diese Themenfeldern (z. B. dem Oberthemenfeld „Konfrontation/Politische Einstellung“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet.
Darüber hinaus wird die angegriffene Person bzw. das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung), welches aufgrund der festgestellten oder sich aus dem Phänomenbereich und ggf. Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/oder inhaltlich angegriffen wurde, auf der Grundlage eines Katalogs als Angriffsziel erfasst.
Auch politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit der „Kulturszene“ werden im Rahmen des KPMD-PMK erfasst. Diese können jedoch nicht trennscharf ausgewiesen werden, da für solche Straftaten kein entsprechendes Angriffsziel existiert. Auch eine Schlagwortsuche im Freitext würde zu keinen belastbaren Ergebnissen führen, da es keine verpflichtend anzugebende bundesweite Begrifflichkeit gibt.
Derzeit befindet sich zudem unter Federführung der BKM ein digitales Archiv rechte Gewalt im Aufbau, welches behördlich dokumentierte Fälle umfassen wird, zu denen Unterlagen an das Bundesarchiv sowie Landes- und Kommunalarchive übergeben worden sind und soweit diese keinen archivrechtlichen Schutzbestimmungen mehr unterliegen. Material freier Archive und nicht-archivisches Material sollen ebenfalls aufgenommen werden, sofern keine Urheber- und Persönlichkeitsrechte dem entgegenstehen.
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Erfassung und Auswertung von rechtsmotivierten Straftaten gegen Kulturinstitutionen zu verbessern?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf zur Modifizierung der Erfassung politisch motivierter Kriminalität.
Wie unterstützt die Bundesregierung Netzwerke und Bündnisse – wie z. B. „Die Vielen“ – im Kampf gegen rechte Angriffe auf die Kulturszene?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die BKM hat Kunst- und Kulturschaffende sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bündnissen und Initiativen, die Bedrohungen und Übergriffen aus der rechtsextremen Szene ausgesetzt waren und sind, mehrfach intern und vertraulich zu Gesprächsrunden eingeladen, um Austausch und Vernetzung zu fördern sowie Hilfestellungen zu vermitteln.
Welche Kooperationen bestehen zwischen der Bundesregierung und Kulturinstitutionen zur Stärkung der Resilienz gegenüber politischen Angriffen?
Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Kulturschaffenden über die Gefahren rechtsextremer Ideologien und deren Auswirkungen auf die Kultur?
Die BKM hat regelmäßige Treffen mit allen bundesgeförderten Kunst- und Kultureinrichtungen einberufen, um sie für antidemokratische Bestrebungen zu sensibilisieren, sie in die Verantwortung zu nehmen und zu informieren. Dabei geht es insbesondere auch um Sicherheitsfragen, Vernetzung sowie die Erarbeitung von Codes of Conduct und die Gestaltung von Programmen zu diesen Themenkomplexen. Außerdem fördert BKM zur Thematik verschiedene Projekte, so u. a. das Projekt „Antisemitismus als Kulturtechnik“ der Amadeu Antonio Stiftung zur Sensibilisierung gegen Antisemitismus im Kulturbereich sowie ein Projekt der Bildungsstätte Anne Frank über das Angebot von antisemitismuskritischen Fortbildungen und Beratungen für Kunst- und Kultureinrichtungen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) unterstützt im Rahmen ihrer Modellprojektförderung regelmäßig Initiativen und Projekte aus dem Schnittstellenbereich politischer Bildung und Kultur, die in ihrer Bildungsarbeit über Elemente rechtsextremer Ideologien in der Gegenwart und/oder des historischen Nationalsozialismus aufklären und für Wirkweisen dieser Ideologeme in den jeweiligen Zielgruppen der Modellprojekte sensibilisieren. Dazu zählen z. B. „Ein Volksbürger – Vermittlungsprojekt zur politischen Inszenierung“, NICO AND THE NAVIGATORS GbR (15 Juli bis 1. Dezember 2024); „Bevor wir kippen“, Kunstfest Weimar/Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH (15. März bis 15. Dezember 2024); „Kein Schlussstrich!“, Licht ins Dunkel e. V. (15. August bis 31. Dezember 2023) sowie „Schwarzhelle Nacht #allerorten – Eine szenische Installation zum Thema Novemberpogrom 1938 als mobiles Format für Geschichts- und Erinnerungsorte sowie Bildungseinrichtungen im deutschsprachigen Raum“, Theaterkollektiv Pièrre.Vers GbR (1. September bis 31. Dezember 2023).
Die 11. Ausgabe des BpB-Festivals Politik im Freien Theater widmete sich im Herbst 2022 in Frankfurt/Main ebenfalls dem Thema Rechtsextremismus. Die Formate reichten von Theaterstücken und Performances mit Publikumsgesprächen über Führungen und Rundgänge, die die deutsche Geschichte und deutsche Gegenwart gegenüberstellten, bis hin zu Workshops, die über rechtsextreme Ideologien aufklärten und die Konsequenzen von rechtsextremen Ideologien für die Kunst- und Kulturwelt aufzeigten.
Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die Gefahren des Rechtsextremismus und den Auswirkungen auf die Kultur dienen des Weiteren Publikationen der BpB, z. B. der als Sonderausgabe in der „Schriftenreihe“ neu erschienene Band „Volkstheater. Der rechte Angriff auf die Kunstfreiheit“ von Peter Laudenbach.
Wie unterstützt die Bundesregierung Bildungsprogramme, die sich mit dem Schutz der Kunstfreiheit und der Widerstandsfähigkeit gegen rechtsextreme Angriffe befassen?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die BpB beteiligen sich seit 2023 an dem Programm „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.“, das unter Federführung der BKM durchgeführt wird. Ziel des Programms ist es, mit kulturellen, künstlerischen und kreativen Vorhaben das Zusammenleben in ländlichen Räumen zu fördern und durch Bürgerbeteiligung die Demokratie vor Ort zu stärken. Die BpB qualifiziert dabei mit Bildungsangeboten die Kompetenzen der an den Projekten beteiligten Menschen in den geförderten Regionen für Beteiligung und Mitgestaltung.
Die BpB unterstützt im Rahmen ihrer Modellprojektförderung u. a. Initiativen und Projekte, die Diskurs- und Reflexionsräume für eine resiliente Bildungs- und Kulturarbeit gegenüber antidemokratischen und rechtsextremen Herausforderungen eröffnen, z. B. das aktuelle Modellprojekt „Der etwas andere Dialog – Demokratische Streitkultur: Können konstruktive Konflikte zu mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt führen?“, Stiftung Genshagen (17. Juni 2024 bis 31. Dezember 2024). Weiterhin kooperiert die BpB mit Akteuren aus dem Kulturbereich für Veranstaltungen zur vorgenannten Thematik (z. B. Kulturpolitischer Bundeskongress, „Post-Polarisierung? Kulturpolitische Narrative gestalten“, 12. Januar bis 4. Juni 2024, zusammen mit der Kulturpolitischen Gesellschaft e. V.; „YUNIK: Eine Werkstatt – keine Konferenz“, 23. bis 24. Mai 2024, zusammen mit der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des Bundes; „Offen? Kritisch? Inspirierend? Museen als aktive Orte der Demokratie“, 18. bis 20. September 2024, zusammen mit der Stiftung Deutsches Hygiene-Museum Dresden). Mit der Kulturstiftung des Bundes ist eine mehrjährig angelegte Kooperation (2024 bis 2031) für das Programm LOKAL in Planung. Das Programm soll Kulturorte unterschiedlicher Form in ihren Netzwerkstrukturen in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mittels Projektförderungen stärken, mit konkreten Bildungsangeboten begleiten sowie eine bundesweite Vernetzung und einen europäischen Austausch initiieren.
Darüber hinaus hat die BpB 2023 in Kooperation mit dem Deutschen Bibliotheksverband e. V. (dbv) das Projekt „Land.schafft.Demokratie“ ins Leben gerufen, bei dem deutschlandweit zehn Pilotbibliotheken als wichtige Orte der Gemeinschaft in ländlichen Räumen Demokratie, Dialog und Vielfalt in ihren Regionen stärken. Hierzu zählen auch Trainings für Mitarbeitende der Bibliotheken gegen Verschwörungserzählungen und Stammtischparolen.
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass politische Einflussnahme auf die Kulturpolitik transparent und frei von ideologischen Motiven erfolgt?
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um die Unabhängigkeit von Kulturinstitutionen gegenüber politischen Einflussnahmen zu gewährleisten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus internationalen Erfahrungen im Umgang mit rechtsextremen Angriffen auf die Kulturszene, und wie werden diese Erkenntnisse in Deutschland angewendet?
Über die Auslandsvertretungen und die Außenstellen der Mittler registriert die Bundesregierung in einer Vielzahl von Ländern starke Einschränkungen der Arbeit von Kulturschaffenden und Institutionen durch rechte und populistische Regierungen durch verstärkte Einflussnahme auf Kulturpolitik und Förderstrukturen. Als eine Reaktion darauf schaffen Goethe-Institute etwa immer wieder alternative Angebote, um bspw. wegbrechende staatliche Freiräume teilweise aufzufangen.
Aus der Zusammenarbeit mit Kunstschaffenden und Institutionen weltweit können Faktoren für die Unterstützung liberaler Akteurinnen und Akteuren abgeleitet werden. Vier Faktoren können dabei für rechte und/oder populistische als auch illiberale Strukturen entscheidend sein:
- Freie Räume: Der Zugang zu freien Räumen, die ein offenes, kreatives Arbeiten jenseits von Repressalien ermöglichen, gewinnt massiv an Bedeutung. Dies trifft auf illiberale Regime, wie auch auf rechtsgerichtete Regierungen und gesellschaftliche Strömungen zu, die andernfalls künstlerische Betätigung sehr leicht unterbinden können, wenn diese nicht ihrem Narrativ entspricht.
- Alternative Finanzierungsquellen: Je besser der Zugang zu alternativen Formen der Kulturförderung – etwa durch international agierende Stiftungen aber auch Institutionen wie das Goethe-Institut – desto eher können Kunstschaffende und Institutionen Phasen der massiven Einschränkung überstehen und ggf. auch eine Weile mit nicht-öffentlichen Angeboten ein Forum bieten. Die Tatsache, dass ausländische Förderung durch NGO-Gesetze wie in Russland oder Georgien immer stärker reglementiert wird, ist eine Reaktion darauf.
- Aufbau und Stärkung digitale Plattformen zur Aufklärung über Falschinformation, Verifizierung digitaler Inhalte und Austausch.
- Langfristige Dialogarbeit: Auch wenn eine freie künstlerische Betätigung vor Ort nicht mehr oder nur massiv eingeschränkt möglich ist, zahlt sich eine langfristige Dialogarbeit aus.
Wie koordiniert die Bundesregierung ihre Maßnahmen zum Schutz der Kulturszene im internationalen Kontext?
Die Bundesregierung steuert im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik die relevanten Mittler über Zuwendungsbescheide und Zielvereinbarungen politisch und koordiniert auf diesem Weg auch die Maßnahmen in diesem Bereich.
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Maßnahmen zur Überprüfung der politischen Gesinnung und der Verfassungstreue im Zusammenhang mit Kulturförderung die Widerstandsfähigkeit gegen rechte Kampagnen eher stärken oder schwächen?
Es gilt die Kunstfreiheit. Von Seiten der Bundesregierung erfolgen keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung.