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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Veraktung von Kommunikation in internen Chats

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

10.09.2024

Aktualisiert

18.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1254914.08.2024

Veraktung von Kommunikation in internen Chats

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

In der Fördermittelaffäre um die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger ist offenkundig geworden, dass unter anderem die Leitungsebene des Bundesministeriums über wichtige Entscheidungen in bundesministeriumsinternen Chats berät, die anschließend nicht aktenkundig werden. Da die Entscheidungen nicht veraktet werden, ist das Behördenhandeln in diesen Fällen weder nachvollziehbar noch für die Öffentlichkeit zu kontrollieren (www.fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-zu-oeffentlichem-brief-ueber-wire/).

Für seine interne Kommunikation nutzt das Bundesbildungsministerium offenbar den Messenger-Dienst Wire (Bund), über den zahlreiche Bundesbehörden intern kommunizieren (www.golem.de/news/messenger-bund-testet-wire-in-60-behoerden-bundeswehr-will-eigenbau-2205-165626.html). Die Fragestellenden vermuten, dass dieses Problem in der gesamten Bundesregierung auftritt. Im Anschluss daran stellen sich zahlreiche Fragen zur Aktenförmigkeit und Nachvollziehbarkeit amtlicher Informationen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Bundesbehörden haben Instanzen von Messenger-Diensten zur allgemeinen Nutzung in der Behörde installiert, und welche sind dies?

2

Welche Bundesbehörden nutzen Wire (Bund) zur internen Kommunikation?

3

Welche Bundesbehörden nutzen den BwMessenger zur internen Kommunikation?

4

Welche Bundesbehörden nutzen andere Messenger zur internen Kommunikation, und welche sind dies?

5

Welche Regelungen gelten für die Veraktung von Chats aus diesen Messenger-Diensten?

6

Wie überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der ordnungsgemäßen Aktenführung?

7

Hat die Bundesregierung allgemeine Regelungen zur Nutzung von Messenger-Diensten in Bundesministerien getroffen, die über die Registraturrichtlinie hinausgehen?

8

Welche Regelungen hat die Bundesregierung für ihre Mitglieder zur Nutzung von Messenger-Diensten, wie beispielsweise Signal, Wire, WhatsApp und Threema, getroffen?

9

Ist dienstliche Kommunikation über diese Messenger-Dienste zugelassen?

10

Wenn Frage 9 mit Ja beantwortet wird, wie wird die Veraktung und Sicherung der amtlichen Kommunikation sichergestellt?

11

Geht die Bundesregierung davon aus, dass Informationen aus Messenger-Diensten grundsätzlich nicht aktenrelevant sind, vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Bezug auf Wire-Nachrichten des BMBF angibt, die Informationen seien nicht aktenrelevant (vgl. www.fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-zu-oeffentlichem-brief-ueber-wire/920828/anhang/bescheid-ifg-e-mail-semsrott-a_geschwaerzt.pdf)?

12

Geht die Bundesregierung davon aus, dass zumindest VS-NfD-Kommunikation (VS-NfD = Verschlusssache-Nur für den Dienstgebrauch) grundsätzlich zu verakten ist, wenn sie über Wire (Bund) läuft, und wenn nein, warum nicht?

13

Ist es Bediensteten von Bundesbehörden gestattet, auf Dienstgeräten Messenger-Dienste zu installieren, die nicht von der Bundesregierung geprüft wurden, und zählen Signal, Threema, WhatsApp und der normale Wire-Dienst dazu?

14

Ist es Bediensteten von Bundesbehörden gestattet, auf Privatgeräten den Dienst Wire (Bund) zu installieren?

15

Plant das BMBF, interne Chats aus Wire (Bund), die nicht veraktet wurden, dem Bundesarchiv gemäß § 5 des Bundesarchivgesetzws (BArchG) anzubieten?

16

In wie vielen Fällen wurden dem Bundesarchiv bisher SMS-Nachrichten aus Bundesbehörden zur Archivierung angeboten?

17

In wie vielen Fällen wurden dem Bundesarchiv bisher Chat-Nachrichten aus Messenger-Diensten wie Signal, Wire, WhatsApp und Threema von Bundesbehörden zur Archivierung angeboten?

18

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nachrichten über Messenger-Dienste erst dem Bundesarchiv angeboten werden, bevor sie selbst gelöscht werden, vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Messenger-Dienste, darunter auch Wire (Bund), Selbstlöschfunktionen anbieten?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die Selbstlöschfunktion von Nachrichten bei dienstlicher Kommunikation nicht verwendet werden darf (bitte begründen)?

20

Nutzt die Bundesregierung die automatische Archivierungsfunktion von Wire („Legal Hold“), wenn nein, warum nicht, und wurde eine Verwendung der Archivierungsfunktion geprüft?

21

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch Non-Paper, also informelle Vermerke oder vergleichbare Akten, nach den Regeln der ordnungsgemäßen Aktenführung veraktet werden müssen (bitte begründen)?

22

Welche Regelungen hat die Bundesregierung für Non-Paper getroffen?

23

Wie viele Non-Paper haben die Bundesministerien in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils erstellt, und was sind die Titel der Non-Paper?

24

Plant die Bundesregierung eine Aktualisierung der Registraturrichtlinie, vor dem Hintergrund, dass bei Erstellung der derzeit gültigen Registraturrichtlinie im Jahr 2001 heutzutage gängige Kommunikationsmittel wie Messenger-Dienste, aber auch E-Akten noch nicht in Gebrauch waren?

25

Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um bei der Einführung der E-Akte sicherzustellen, dass sämtliche aktenrelevanten Informationen Teil von E-Akten werden?

26

In welchen Aktenordnungen bzw. Schriftgutanordnungen hat die Bundesregierung die Veraktung von Informationen geregelt (bitte die jeweiligen Titel der Dokumente nennen)?

Berlin, den 13. August 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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