Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB Konzern
der Abgeordneten Anna Lührmann, Anja Hajduk, Alexander Bonde, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Entscheidung über die Art des Börsenganges der Bahn ist die wichtigste verkehrspolitische Entscheidung der letzten Jahrzehnte. Noch immer gibt es erhebliche Ungereimtheiten bezüglich der korrekten juristischen Zuordnung der Immobilien bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG. Darüber hinaus besteht erheblicher weiterer Klärungsbedarf in Bezug auf die Bilanzierung der Grundstückserlöse und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Finanzierung zuwendungsfähiger Schienenwegeinvestitionen durch den Bund.
Um eine Entscheidung über die Privatisierung der DB AG treffen zu können, müssen dem Parlament verlässliche Daten über die Vermögensverhältnisse der Bahn und den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Bahn vorliegen. Bisher verweigerte die Bundesregierung jedoch Aussagen zu Unternehmensdaten der DB AG mit Hinweis auf die private Rechtsform des Unternehmens und das Aktiengesetz.
Doch diese Vorschriften können nicht in jedem Fall dazu führen, dass dem Parlament notwendige Kenntnisse für politische Entscheidungen vorenthalten werden. Vielmehr gilt, dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch das Parlament überwacht werden kann, auch wenn sie in privater Rechtsform erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen jährliche Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen in den Jahren 1994 bis 2005 zu (Aufstellung nach Jahren)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen jährliche Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen in den Jahren 1994 bis 2005 (Aufstellung nach Jahren)?
Wie erklärt sich die Differenz zwischen zugesagten und tatsächlich geleisteten Eigenmitteln der DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen?
In welcher Höhe investierten die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) der DB AG in nicht zuwendungsfähige Investitionen (Aufstellung nach Jahren)?
Auf Grund welcher Nachweise hat die Bundesregierung die Absenkung des Eigenanteils der EIU der DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen akzeptiert (Trilaterale Vereinbarungen von 1996, 1997, 1998 sowie 2001)?
Wie hat die Bundesregierung die von den EIU der DB AG erbrachten Nachweise überprüft?
Auf Grund welcher Erkenntnisse geht die Bundesregierung davon aus, dass das Fehlen einer zentralen Voraussetzung zur Förderung zuwendungsfähiger Investitionen (EIU müssen juristische Eigentümer der zu fördernden Immobilie sein) nachträglich durch Übertragung des juristischen Eigentums an die EIU geheilt werden kann und Rückforderungen in diesem Zusammenhang nur dann erforderlich sind, wenn die Fördervoraussetzung dauerhaft ausgeschlossen bliebe (vgl. den Bericht des BMVBS „Immobilienzuordnung im DB Konzern“ vom 5. September 2005)?
Welche gesetzlichen Grundlagen liegen dieser Einschätzung der Bundesregierung zu Grunde?
Hält die Bundesregierung eine Rückforderung von unrechtmäßig gewährten Fördergeldern für rechtlich möglich, auch wenn die Umstände, die zum Beantragungszeitpunkt zur Unrechtmäßigkeit der Förderung geführt hatten, inzwischen korrigiert wurden?
Wenn ja, wie hoch wären die Rückforderungen des Bundes?
Hat die Bundesregierung das EBA angewiesen, den EIU der DB AG einen Rückforderungsverzicht sowie einen Verzicht auf Verzinsung in Aussicht zu stellen, wenn die Grundstücke im Nachhinein juristisch korrekt zugewiesen würden (vgl. BRH-Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO vom 31. Juli 2006, S. 9)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorstandsvorsitzenden der DB AG, dass die bei der DB AG (Holding) verbliebenen nicht betriebsnotwendigen Flächen (rd. 200 Mio. m2, Buchwert ca. 2 Mrd. Euro) nicht den Infrastruktur- bzw. Verkehrsunternehmen zugeordnet werden können (vgl. Brief von H. Mehdorn an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, vom 25. August 2006)?
Wenn ja, warum können die verbliebenen Flächen nicht zugeordnet werden?
In welcher Form hat die Bundesregierung den (von ihr im Zuge der Umsetzung der 2. Stufe der Bahnreform als Entwicklung angesehene) Prozess der Ausgliederung und die damit verbundene Zuordnung der bei der DB AG verbliebenen Immobilien an die EIU der DB AG begleitet und überprüft?
Wann und in welcher Form hat sich die Bundesregierung in den Jahren 1998 bis 2005 bei der DB AG über den Fortschritt in der Frage der korrekten juristischen Zuordnung von Immobilien erkundigt, und welche Antworten hat die Bundesregierung von der DB AG erhalten?
Wann und in welcher Form wurde das Parlament darüber unterrichtet, dass die DB AG das Ziel der korrekten juristischen Zuordnung in den Jahren 1998 bis 2005 nicht weiter verfolgt hat?
In welchem Umfang wurden Grundstücke (Größe in m2 und Buchwert), die im juristischen Eigentum der EIUs waren bzw. eigentlich im juristischen Eigentum der EIU der DB AG hätten sein müssen, in den Jahren 1994 bis 2005 verkauft?
Bei welcher Tochtergesellschaft wurden diese Grundstücke bilanziert bzw. hätten diese Grundstücke bilanziert werden müssen (wenn das juristische Eigentum korrekt zugeordnet gewesen wäre)?
Welche Erlöse wurden durch den Verkauf dieser Grundstücke erzielt, und wo wurde der Erlös verbucht (Transparente Darstellung)?
Welche Auswirkungen hätte die rückwirkende Verbuchung der Erlöse bei den EIU der DB AG, die juristische Eigentümer der veräußerten Immobilien waren oder hätten sein müssen, auf die Bilanzen der EIU der DB AG?
Welche Auswirkungen hätte die rückwirkende Verbuchung der Erlöse bei den EIU der DB AG, die juristische Eigentümer der veräußerten Immobilien waren oder hätten sein müssen, auf die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten und damit die Zuwendungen des Bundes?
Wurden Grundstücke, die im juristischen Eigentum der EIU der DB AG waren, an die DB AG (Holding) übertragen oder verkauft?
In welchem Umfang (Größe in m2 und Buchwert) sind nicht betriebsnotwendigen Grundstücke bei den EIU bilanziert bzw. in juristischem Eigentum der EIU? Welchen Buchwert haben diese Grundstücke? Welche Erlöse werden für die Grundstücke im Falle eines Verkaufs erwartet?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, in welcher Höhe stille Reserven (durch zu niedrig angesetzte Buchwerte für Immobilien) im Anlagevermögen der EIU der DB AG vorhanden sind (Transparente Darstellung)?
Wenn nein, wieso hat die Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse darüber?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, in welcher Höhe stille Reserven (durch zu niedrig angesetzte Buchwerte für Immobilien) im Anlagevermögen der DB AG (Holding) verblieben sind, die juristisch korrekt den Führungsgesellschaften zugeordneten hätten werden müssen (Transparente Darstellung)?
Wenn nein, wieso hat die Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse darüber?