Palästinensische Geflüchtete in Deutschland
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland ist das Land mit der größten palästinensischen Diaspora in Europa. Rund 200 000 Menschen palästinensischer Herkunft leben hierzulande. Viele von ihnen sind staatenlos oder haben die Staatsbürgerschaft eines Landes, in das ihre Vorfahren oder sie selbst geflohen sind. Die palästinensisch-deutsche Migrationsgeschichte ist vielseitig: Bereits in den 1960er-Jahren kamen Palästinenserinnen und Palästinenser zum Studium oder zum Arbeiten nach Deutschland. In den 1970er-Jahren flohen viele von ihnen vor dem libanesischen Bürgerkrieg, in den letzten zehn Jahren flohen wiederum viele Palästinenserinnen und Palästinenser vor dem Bürgerkrieg in Syrien aus den dortigen Flüchtlingslagern nach Deutschland (https://taz.de/Palaestinenser-in-Deutschland/!6007402/, https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/es-ist-kein-spass-palaestinenser-in-deutschland-zu-sein,TwGD8Ye).
Seit dem Angriff der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem seither stattfindenden Krieg im Gazastreifen sind Palästinenserinnen und Palästinenser als Gruppe in Deutschland stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Allerdings werden sie, so die Wahrnehmung der Fragestellenden, häufig mit Sicherheitsrisiken assoziiert oder pauschal unter Terror- bzw. Antisemitismusverdacht gestellt (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/es-ist-kein-spass-palaestinenser-in-deutschland-zu-sein,TwGD8Ye). Seltener geht es um ihre Perspektiven sowie um Ausschlüsse, die sie erfahren. Hier setzt die Kleine Anfrage an, sie soll dazu beitragen, Informationen über die Situation von Palästinenserinnen und Palästinensern in Deutschland zu versammeln und zugänglich zu machen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet bereits seit mehreren Monaten nicht über Asylanträge von aus dem Gazastreifen geflüchteten Menschen. Es beruft sich dabei auf § 24 Absatz 5 des Asylgesetzes (AsylG), wonach Asylentscheidungen bei Bestehen einer vorübergehend ungewissen Lage aufgeschoben werden können. In der Zwischenzeit haben allerdings mehrere Verwaltungsgerichte entschieden, dass eine solche ungewisse Lage angesichts der „dramatischen Lage und der großflächigen Zerstörungen im Gazastreifen“ nicht mehr anzunehmen sei (so zum Beispiel Verwaltungsgericht [VG] Dresden, Urteil vom 16. April 2024, Az. 11 K 357/24.A, siehe auch VG Sigmaringen, Urteil vom 7. März 2024, Az. A 5 K 1560/22, VG Hamburg, Urteil vom 3. Juni 2024, Az. 14 A 789/24). Mehrere Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl hatten schon im Frühjahr gefordert, dass das BAMF den Entscheidungsstopp beenden und Palästinenserinnen und Palästinensern aus Gaza den dringend benötigten Schutz zuerkennen müsse. Es handele sich im Gazastreifen nicht um eine kurzfristige Krise, die sich nach einigen Wochen beruhigen wird (https://fluechtlingsrat-rlp.de/schluss-mit-dem-entscheidungsstopp-schutz-fuer-gefluechtete-menschen-aus-palaestina#:~:text=In%20Deutschland%20werden%20Pal%C3%A4stinenserinnen%20aus,in%20den%20meisten%20F%C3%A4llen%20verweigert., https://www.proasyl.de/news/voellig-unbegruendet-bundesamt-legt-asylverfahren-palaestinensischer-fluechtlinge-aus-gaza-auf-eis/). Nach Einschätzung der UN-Entwicklungsagentur (UNDP) ist der Gazastreifen durch die israelischen Angriffe so schwer zerstört worden wie keine Region seit Ende des Zweiten Weltkriegs. 72 Prozent aller Wohngebäude im Gazastreifen seien ganz oder teilweise zerstört. Der Wiederaufbau könne Jahrzehnte dauern, die Kosten dafür könnten sich auf bis zu 40 Milliarden US-Dollar belaufen (www.rnd.de/politik/schlimmste-zerstoerung-in-gaza-seit-1945-un-agentur-erhebt-daten-ARCVL6JOPVN5BEROBKG3UJPUX4.html; www.spiegel.de/ausland/israel-gaza-krieg-37-millionen-tonnen-truemmer-im-gazastreifena-c878931a-d95d-4ca5-96e6-ee9e19c429bf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Palästinenserinnen und Palästinenser leben derzeit mit welchem Aufenthaltstitel in Deutschland (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der in Deutschland lebenden Palästinenserinnen und Palästinenser sind staatenlos (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in welchen Staaten diese staatenlosen Personen geboren wurden bzw. aus welchen Ländern sie nach Deutschland kamen, sofern sie nicht hier geboren wurden?
Wie viele der in Deutschland lebenden Palästinenserinnen und Palästinenser haben einen Fluchthintergrund, und welchen Schutzstatus haben sie?
Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der in Deutschland lebenden palästinensischen Geflüchteten?
Wie viele Palästinenserinnen und Palästinenser wurden seit 2015 aus Deutschland abgeschoben (bitte nach Jahren, Bundesländern und Zielstaaten aufschlüsseln)?
Wie viele Palästinenserinnen und Palästinenser wurden seit 2015 aus Deutschland ausgewiesen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele Palästinenserinnen und Palästinenser, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren im Ausländerzentralregister zuletzt als „aufhältig“ bzw. „nicht aufhältig“ gespeichert?
Wie viele Asylanträge von Palästinenserinnen und Palästinensern wurden seit 2015 registriert, und wie hat das BAMF seit 2015 über die Asylanträge von Palästinenserinnen und Palästinensern entschieden (bitte nach Jahren und den einzelnen Schutzstatus aufschlüsseln)?
Wieso entscheidet das BAMF unter Verweis auf „eine vorübergehende ungewisse Lage“ weiterhin nicht über die Asylanträge von Asylsuchenden aus dem Gazastreifen (vgl. die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Mahmut Özdemir auf die Schriftliche Frage 15 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/12372), obwohl zwischenzeitlich mehrere Verwaltungsgerichte zu der Einschätzung kamen, dass eine solche ungewisse Lage angesichts der „dramatischen Lage und der großflächigen Zerstörungen im Gazastreifen“ nicht mehr anzunehmen sei und darauf hinwiesen, dass die Möglichkeit, eine Entscheidung nach § 24 Absatz 5 AsylG auszusetzen, nicht dazu diene, die Realisierung bestehender Anerkennungsansprüche zu verhindern (so zum Beispiel VG Dresden, Urteil vom 16. April 2024, Az. 11 K 357/24.A; siehe auch Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele Untätigkeitsklagen wegen nach § 24 Absatz 5 AsylG aufgeschobener Asylentscheidungen bei Asylsuchenden aus dem Gazastreifen sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verwaltungsgerichten anhängig?
Wie viele Widerrufsverfahren hat das BAMF bei Palästinenserinnen und Palästinensern seit 2020 eingeleitet (bitte nach Jahren und für die letzten zwölf Monate auch nach Quartalen aufschlüsseln), und wie hat das BAMF über die Widerrufsverfahren entschieden?
Plant die Bundesregierung Initiativen zur Verbesserung der Lebenssituation von staatenlosen Personen in Deutschland, angesichts nach Einschätzung der Fragestellenden zahlreicher im Alltag bestehender Hürden (https://mediendienst-integration.de/migration/staatenlose.html#c4142), wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung Forschungsprojekte zu Palästinenserinnen und Palästinensern in Deutschland bekannt, wenn ja, welche, und welche Forschungsprojekte werden gegebenenfalls öffentlich gefördert?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu antipalästinensischem Rassismus in Deutschland, und wenn ja, welche?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einem Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 29. Mai 2024, in dem dieses eine Strafbarkeit der Verwendung des Slogans „From the river to the sea, Palestine will be free“ verneint hat (Az. 5 Qs 42/23, siehe auch www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-mannheim-5qs4223-from-the-river-to-sea-straflos-hamas-kennzeichen)?
Stuft die Bundesregierung die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ als verboten ein, vor dem Hintergrund, dass sie in der Verbotsverfügung vom 2. November 2023 zu Hamas und Samidoun genannt wird (www.lto.de/recht/hintergruende/h/hamas-parole-river-sea-palestina-palestine-free-israel-antisemitisch-antisemitismus-billigung), und wenn ja, wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat das Verbot aufrechterhalten (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu, in wie vielen Fällen das Verwenden der genannten Parole seit dem 7. Oktober 2023 strafrechtliche Ermittlungen ausgelöst hat, wenn ja, welche, und wenn die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse hat, hält sie die Einschätzung eines Berliner Rechtsanwalts in einem Artikel auf tagesschau.de, der bundesweit seit dem 7. Oktober 2023 von einer hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Zahl an entsprechenden Ermittlungsverfahren ausgeht, für realistisch (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/antisemitismus-216.html)?