Probleme bei Auslegung und Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) wurde im Jahr 2023 vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beschlossen, jedoch wurde die dazugehörige Achte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom Bundesrat abgelehnt. Dies hat zur Folge, dass die Auslegung des Gesetzes und insbesondere die Definition von Kriterien der Haltungsform „Frischluftstall“ in den Ländern uneinheitlich gehandhabt wird. Für Landesbehörden, tierhaltende Landwirte, Verarbeiter und den Lebensmitteleinzelhandel besteht daher erhebliche Rechtsunsicherheit bei der künftigen Kennzeichnung von Fleischprodukten, insbesondere bei frischem Schweinefleisch. Etliche Agrarminister aus den Ländern haben deswegen bereits einen Brief an den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir verschickt mit der Bitte, das THKG entweder aufzuheben oder zumindest die Fristen zum Vollzug des THKG um zwölf Monate zu verschieben (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/gemeinsames-schreiben-der-laender-zum-tierhaltungskennzeichnungsgesetz).
In Ländern wie beispielsweise Dänemark ist die mit Lokalanästhesie durchgeführte Ferkelkastration erlaubt, während Ferkel in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz seit 2021 nur noch unter Vollnarkose kastriert werden dürfen. Trotz daraus resultierender unterschiedlicher Tierschutzstandards in Ländern des EU-Binnenmarktes besteht für etwaige importierte Tiere aus Dänemark weiterhin die Möglichkeit, in Deutschland die höchste Stufe der Tierhaltungskennzeichnung zu erhalten, weil lediglich die Bedingungen der Tierhaltung in der Mast und nicht die Bedingungen in der Ferkelerzeugung maßgebend sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Gespräche hat die Bundesregierung mit Vertretern der Länder vor der 1035. Bundesratssitzung am 7. Juli 2023 zum THKG sowie zu der Achten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geführt, und welche Ergebnisse hatten diese Gespräche (bitte tabellarisch nach Datum sowie Art des Anlasses, Gesprächsteilnehmern sowie den relevanten Gesprächsinhalten auflisten)?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung mit Vertretern der Länder seit der Bundesratssitzung am 7. Juli 2023 zum THKG sowie insbesondere zu einer bundesweit einheitlichen Auslegung des Gesetzes geführt (bitte tabellarisch nach Datum sowie Art des Anlasses, Gesprächsteilnehmern sowie den relevanten Gesprächsinhalten auflisten)?
Sind der Bundesregierung Kalkulationen für die Kosten der einzelnen Haltungsformen des THKG bekannt, und wenn ja, bitte tabellarisch die kalkulierten Kosten je Kilogramm Schlachtgewicht eines Mastschweines sowie Haltungsform Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide sowie Bio (sollten mehrere Kalkulationen vorliegen, dann bitte Darstellung untereinander) darstellen?
Wie setzen sich die Kosten für den Preis aus den zuvor genannten Kalkulationen nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen (bitte möglichst genau nach Cent-Beträgen je Kilogramm Schlachtgewicht und prozentualen Anteilen an den Kosten für die jeweiligen Haltungsformen auflisten)?
Gab es Gespräche mit Vertretern des Landes Niedersachsen bezüglich der Erarbeitung der Auslegungshinweise?
Sind der Bundesregierung die Auslegungshinweise des Landes Niedersachsen bekannt, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und korrespondieren die dort angegebenen zu erwartenden Kosten mit den eigenen Berechnungen?
Hat die Bundesregierung eigene Vorschläge für Auslegungshinweise erarbeitet?
a) Wenn ja, wie sehen diese aus, und wann wurden diese welchen Vertretern der Länder vorgestellt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Aspekte fallen aus Sicht der Bundesregierung unter die im THKG Abschnitt III (Haltungsform Frischluftstall) beschriebene Formulierung, „soweit Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen“, und wie wird diese Formulierung nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Länder interpretiert (bitte in tabellarischer Form auflisten und – sofern vorliegend und möglich – mit Verweisen auf wissenschaftliche Publikationen versehen)?
Wird die Bundesregierung auf die Kritik der Länder (z. B. https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/gemeinsames-schreiben-der-laender-zum-tierhaltungskennzeichnungsgesetz) eingehen und die im Gesetz verankerten Fristen 1. August 2024 und 1. August 2025 verschieben?
Welche Sanktionen drohen tierhaltenden Betrieben, wenn Länder bis zum 1. August 2024 keine entsprechende Meldeplattformen aufsetzen konnten?
Welche rechtlichen Mittel stehen der Bundesregierung zur Verfügung, sollten die Länder nach Ablaufen der Frist keine entsprechenden Meldeplattformen für tierhaltende Betriebe zur Verfügung gestellt haben?
Wie soll die Frist zur Kennzeichnung frischen Schweinefleisches beim Verkauf an Verbraucher (1. August 2025) eingehalten werden, wenn sich tierhaltende Betriebe erst nach dem 1. August 2024 einordnen konnten?
Plant die Bundesregierung für diesen Fall eine Verschiebung der Frist zur Kennzeichnung beim Verkauf an die Verbraucher, um die Warenverfügbarkeit in der nachfolgenden Lieferkette zu gewährleisten?
Welche Aspekte beabsichtigt die Bundesregierung, bei der angekündigten Novellierung des THKG anzupassen?
a) Welche verarbeiteten Produkte sollen nach den Plänen der Bundesregierung künftig unter das THKG fallen; werden etwa Gulasch und Würstchen darunterfallen?
b) Werden sich die Anforderungen der Tierhaltungskennzeichnung künftig im Restaurant auf die Zusammensetzung des konkreten Lebensmittels oder auf die Loszusammensetzung bzw. Chargen beziehen?
c) An welcher Stelle muss die Tierhaltungskennzeichnung künftig im Restaurant vorgenommen werden?
d) Wer wird die Verantwortung für die korrekte Tierhaltungskennzeichnung im Rahmen des Fernabsatzes tragen?
e) Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand, der durch die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnungspflicht für die Gastronomie entsteht?
Plant die Bundesregierung, mit Blick auf die ungleichen Voraussetzungen unterschiedlicher Länder bei Ferkelkastrationen und den damit einhergehenden unterschiedlichen Tierschutzstandards, in der Ferkelerzeugung Maßnahmen zu ergreifen, um diesen ungleichen Voraussetzungen bei der Tierhaltungskennzeichnung Rechnung zu tragen?
a) Wenn ja, wann ist damit zu rechnen, und wie gedenkt die Bundesregierung, dies umzusetzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die Ferkelerzeugung in Deutschland zunehmend in Länder mit geringeren Tierschutzstandards verlagert wird, und wenn ja, welche?