Botschaftsanhörungen zur Passersatzbeschaffung
der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Viele Asylsuchende besitzen keine Papiere, wenn sie nach Deutschland kommen. Das liegt zum Teil daran, dass in den Herkunftsländern Pässe nur auf Anfrage ausgestellt werden und viele Geflüchtete nie ein solches Papier besessen haben. Andere Geflüchtete haben ihre Papiere auf der Flucht verloren oder aus Angst vor Abschiebung vernichtet. Um Abschiebungen trotz ungeklärter Staatsangehörigkeit zu ermöglichen, organisieren deutsche Behörden Anhörungen unter Beteiligung von Botschaftsbediensteten mutmaßlicher Herkunftsländer. Im Rahmen kurzer Befragungen sollen diese herausfinden, ob es sich bei den vorgeführten Personen um Bürgerinnen und Bürger ihrer Staaten handelt. Bei einer positiven Zuordnung wird ein Passersatzpapier ausgestellt, das die Abschiebung ermöglicht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11777).
Für die Beschaffung von Reisedokumenten sind gemäß § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die Ausländerbehörden der Länder zuständig. Die Bundespolizei ist jedoch berechtigt, Amtshilfe zu leisten (§ 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG). Zur Entlastung der zuständigen Behörden der Länder hat die Bundespolizei die Zuständigkeit für die Beschaffung von Passersatzpapieren für vorwiegend westafrikanische Herkunftsländer übernommen. Darüber hinaus wurde aufgrund eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Februar 2017 das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) in Berlin eingerichtet, das u. a. dafür zuständig ist, Passersatzpapiere unabhängig vom Herkunftsland in allen „Problemfällen“ zu beschaffen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koordinierungszentrum-nimmt-arbeit-auf-320910).
Die Botschaftsanhörungen stehen seit Jahren in der Kritik. Die Verfahren seien intransparent, die Gespräche dauerten häufig nur wenige Minuten, Betroffene könnten sich nicht von Anwältinnen und Anwälten begleiten lassen, und es gebe keine Dokumentation (www.freitag.de/autoren/daniel-muetzel/der-pass-wird-passend-gemacht). Aktuell protestiert die Organisation Guinée-Solidaire gegen Anhörungen mutmaßlicher guineischer Staatsangehöriger unter Beteiligung einer guineischen Delegation in der Zentralen Ausländerbehörde Essen. Guinée-Solidaire weist auf die schlechte Menschenrechtslage in Guinea hin und kritisiert zudem, dass unter jenen, die zu den Anhörungen vorgeladen werden, viele Personen seien, die eine Ausbildung absolvieren oder bereits seit Jahren in Deutschland leben und arbeiten. Viele von ihnen hätten längst eine Geburtsurkunde oder Konsularkarte vorgelegt und somit an der Klärung ihrer Identität mitgewirkt. Die Organisation fordert ein Ende der Ausstellung von Passersatzpapieren an guineische Geflüchtete und einen Stopp aller Abschiebungen nach Guinea (Pressemitteilung vom 1. September 2024, https://african-panorama.com/2024/09/01/deutschland-rechtswidrige-vorfuhrungen-vor-der-guineischen-delegation-in-essen/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung sind 2020, 2021, 2022, 2023 und im bisherigen Jahr 2024 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach Jahren, beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten), und welche dieser Anhörungen fanden unter Beteiligung des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr statt?
Wie viele Personen nahmen an den Anhörungen teil, und wie viele von ihnen konnten im Rahmen der Anhörungen identifiziert werden (bitte den Daten zu Frage 1 zuordnen)?
Für wie viele der für Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung geladenen Personen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und im bisherigen Jahr 2024 Passersatzpapiere ausgestellt, bzw. wie viele Anhörungen sind für diese Herkunftsländer organisiert worden (bitte nach Jahren, beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der durchgeführten Anhörungen auflisten)?
In welcher Höhe verlangten die ausstellenden Staaten bzw. ihre Vertreter bei den oben genannten Anhörungen Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen vor Delegationen bzw. in der Botschaft, die Ausstellung von Heimreisedokumenten und ggf. weitere Dienste (bitte die Kosten nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Behörden für die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder Vertretern in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und im bisherigen Jahr 2024 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)?
In welcher Höhe sind in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und im bisherigen Jahr 2024 weitere Kosten für die Bundespolizei oder nach Kenntnis der Bundesregierung für andere Behörden im Rahmen solcher Anhörungen entstanden (bitte nach Kostenpunkten und nach Jahren auflisten)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass Personen fälschlich identifiziert wurden, bzw. sind ihr diesbezügliche Beschwerden bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich aktuell (Anfang September 2024) eine Delegation aus Guinea in Deutschland aufhalten soll, die den Auftrag haben soll, in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Essen Geduldete, die angegeben haben, aus Guinea zu stammen, zu identifizieren und ihnen Passersatzpapiere auszustellen (vgl. Pressemitteilung von Guinée-Solidaire vom 1. September 2024, https://african-panorama.com/2024/09/01/deutschland-rechtswidrige-vorfuhrungen-vor-der-guineischen-delegation-in-essen/)?
a) Aus wie vielen Personen besteht diese Delegation nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Wie lange hat sie sich insgesamt in Deutschland aufgehalten bzw. wie lange wird sie bleiben?
c) Finden Anhörungen unter Beteiligung der Delegation aktuell nur in Essen oder auch in weiteren Orten statt (wenn ja, bitte mit Zeiträumen auflisten)?
d) Erhält die guineische Regierung für die Identifizierung der Personen und die Ausstellung von Passersatzpapieren eine (finanzielle oder anderweitige) Gegenleistung von der Bundesregierung, und wenn ja, welche?
Wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten des bilateralen Rückübernahmeabkommens mit Guinea von 2018 (BGBl. 2019 Teil II Nummer 20, S. 1050) nach Guinea abgeschoben (bitte nach Jahren, Abflughafen in Deutschland sowie nach Linienflug, Charterflug und Mini-Charterflug differenzieren)?
Was hat die nach Artikel 10 des Rückübernahmeabkommens vorgesehene Evaluation ergeben, und wurde das zunächst auf fünf Jahre befristete Abkommen (siehe ebd., Artikel 13) zwischenzeitlich verlängert, und wenn ja, für welchen Zeitraum?
Wie viele guineische Staatsangehörige leben mit welchem Status in Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten, bitte bei Duldungen nach Duldungsgründen differenzieren)?
Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2020 über die Asylanträge von guineischen Asylsuchenden entschieden (bitte nach Jahren sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig differenzieren), und wie haben die Verwaltungsgerichte im genannten Zeitraum über die Klagen guineischer Asylsuchender gegen BAMF-Bescheide entschieden (bitte wie zur ersten Teilfrage differenzieren)?