Deutscher Bundestag Drucksache 20/13304
20. Wahlperiode 08.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12918 –
Umsetzung der Impulse und Reformen zur Stärkung der Wirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 5. Juli 2024 eine sogenannte Wachstumsinitiative
– neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland angekündigt (
www.bundesre
gierung.de/resource/blob/975226/2297962/490594de98f9f5551033969d87184
247/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1).
Die Ankündigung alleine entfaltet jedoch noch keine Wirkung zur Stärkung
der deutschen Wirtschaft oder setzen noch keine besseren Arbeitsanreize für
die Bürger in unserem Land. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind
nach Ansicht der Fragesteller dringend politische Maßnahmen nötig wie
steuerliche Rahmenbedingungen, Bürokratieabbau, Arbeitsanreize,
Arbeitszeitflexibilisierung, Deckelung der Lohnnebenkosten u. v. m.
Auch Gutachten des Sachverständigenrats (
www.bundesregierung.de/breg-de/
schwerpunkte/klimaschutz/svr-jahresgutachten-2141744) oder der
Jahreswirtschaftsbericht 2024 (
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/jahreswirtschafs
bericht-2024-2261242) selbst unterstreichen diese Handlungsnotwendigkeiten.
Bislang sind nach Ansicht der Fragesteller konkrete Gesetzesvorhaben bzw.
tiefergehende Reformen jedoch ausgeblieben.
In Anbetracht eines Sinkens der Wirtschaftsleistung im vierten Quartal 2023
und zweiten Quartal 2024 braucht es dringend umfassende Gesetzespakete,
die die Oberflächlichkeit der Themenbehandlung der vergangenen
zweieinhalb Jahre beenden und echte Wachstumsdynamik erzeugen. Nur so lassen
sich Wohlstand, Sicherheit, Klimaschutz, Bildung, Sozialversicherungen und
Infrastruktur auch in den kommenden Jahren solide finanzieren.
1. Wann, und welche konkrete Gesetzgebung wird die Bundesregierung zur
Umsetzung von Punkt I. „Wettbewerbsfähigkeit stärken: Investitionen
anreizen, Rahmenbedingungen verbessern“ der Initiative entwerfen,
vorstellen und umsetzen
www.bundesregierung.de/resource/blob/976020/22
97962/ab6633b012bf78494426012fd616e828/2024-07-08-wachstumsinit
iative-data.pdf?download=1; S. 2–7; bitte einzeln mit Zeitplan des
jeweiligen Vorhabens auflisten)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 8. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wann, und welche konkrete Gesetzgebung wird die Bundesregierung zur
Umsetzung von Punkt II. „Unternehmerische Dynamik stärken:
Unnötige Bürokratie abbauen“ der Initiative entwerfen, vorstellen und umsetzen
www.bundesregierung.de/resource/blob/976020/2297962/ab6633b012bf
78494426012fd616e828/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?down
load=1; S. 7–12; bitte einzeln mit Zeitplan des jeweiligen Vorhabens
auflisten)?
3. Wann, und welche konkrete Gesetzgebung wird die Bundesregierung zur
Umsetzung von Punkt III. „Dynamisierung durch bessere Arbeitsanreize
und mehr Fachkräfte“ der Initiative entwerfen, vorstellen und umsetzen
www.bundesregierung.de/resource/blob/976020/2297962/ab6633b012bf
78494426012fd616e828/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?down
load=1; S. 12–20; bitte einzeln mit Zeitplan des jeweiligen Vorhabens
auflisten)?
4. Wann, und welche Gesetzgebung wird die Bundesregierung zur
Umsetzung von Punkt IV. „Ein leistungsfähiger Finanzstandort für eine starke
Wirtschaft“ der Initiative entwerfen, vorstellen und umsetzen
www.bund
esregierung.de/resource/blob/976020/2297962/ab6633b012bf784944260
12fd616e828/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1;
S. 20–24; bitte einzeln mit Zeitplan des jeweiligen Vorhabens auflisten)?
5. Wann, und welche Gesetzgebung wird die Bundesregierung zur
Umsetzung von Punkt V. „Leistungsfähiger Energiemarkt für die Wirtschaft
von morgen“ der Initiative entwerfen, vorstellen und umsetzen (
www.bu
ndesregierung.de/resource/blob/976020/2297962/ab6633b012bf7849442
6012fd616e828/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1;
S. 24 ff.; bitte einzeln mit Zeitplan des jeweiligen Vorhabens auflisten)?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Umsetzung der in der
Wachstumsinitiative enthaltenen Maßnahmen. Deren Umsetzung erfolgt durch gesetzliche
sowie untergesetzliche Schritte. Mit folgenden Kabinettbeschlüssen wurden
bereits gesetzliche Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht:
– Entwurf von Eckpunkten der Bundesregierung für eine Carbon-
Management-Strategie (Kabinettbeschluss am 29. Mai 2024)
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-
Speicherungsgesetzes (Kabinettbeschluss am 29. Mai 2024)
– Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von
Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den
Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher
Vorschriften (Kabinettbeschluss am 29. Mai 2024)
– Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes
zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und
Energiesteuerrecht zur Verstetigung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den
EU-Mindeststeuersatz (Kabinettbeschluss am 17. Juli 2024).
– Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur
Anpassung des Einkommensteuertarifs (Kabinettbeschluss am 24. Juli 2024).
– Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG,
2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Kabinettbeschluss am 24. Juli 2024).
– Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des
Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Kabinettbeschluss am
24. Juli 2024).
– Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in
den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für
Energiespeicheranlagen am selben Standort (Kabinettbeschluss am 24. Juli 2024)
– Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von
Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung (Kabinettbeschluss am 13. August 2024)
– Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern
(Kabinettsbeschluss am 4. September 2024)
– Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
(Kabinettbeschluss am 4. September 2024).
– Formulierungshilfe für Neuregelungen zur Umsetzung von
rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative (Kabinettbeschluss am 4.
September 2024).
– Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum Gesetz zur Fortentwicklung
des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs
(Kabinettbeschluss am 4. September 2024).
– Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen
Altersversorgung und zur Stärkung anderer Gesetze (Kabinettbeschluss am 18.
September 2024).
– Formulierungshilfen zur Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen der Wachstumsinitiative (Kabinettbeschluss am 2. Oktober 2024).
6. Warum legt die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf zu maßgeblichen
Entlastungen der Unternehmenssteuern vor, obwohl sie im
Jahreswirtschaftsbericht feststellt (S. 13), dass die Belastung von
Kapitalgesellschaften „in Deutschland in Bezug auf die nominalen Steuersätze im
internationalen Vergleich sehr hoch“ ist und niedrigere
Unternehmenssteuern für inländische wie auch ausländische Unternehmen einen
starken Anreiz setzen, in Deutschland zu investieren und Innovationen
voranzutreiben?
Die Bundesregierung entlastet Unternehmen im Einklang mit einer soliden
Finanzpolitik und unter Einhaltung der Schuldenbremse wie jüngst mit den
Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes. Die Umsetzung der
Wachstumsinitiative wird zudem das mittel- und langfristige Wachstumspotenzial der deutschen
Volkswirtschaft substantiell erhöhen und so den Wirtschaftsstandort
Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Zentrale
Maßnahmen der Wachstumsinitiative werden bereits mit dem Entwurf eines
Steuerfortentwicklungsgesetzes aufgegriffen. Darüber hinaus werden im Lichte der
Vorschläge der vom BMF eingesetzten Expertenkommission „Vereinfachte
Unternehmensteuer“ Reformeckpunkte für insgesamt einfachere und
wettbewerbsfähigere steuerliche Regelungen für Unternehmen in Deutschland geprüft.
7. Wann wird das von der Bundesregierung vorgestellte „Online-
Bürokratieentlastungsportal“ eingesetzt bzw. für Wirtschaft und Bürger nutzbar
sein, wer richtet dieses Portal ein, gibt es dazu ein
Ausschreibungsverfahren, wer hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung für die
dieses Portal?
Das Bundesministerium der Justiz, das innerhalb der Bundesregierung die
Federführung für diese Maßnahme hat, prüft derzeit die Umsetzung dieses
Auftrags aus der Wachstumsinitiative.
8. Wann wird die von der Bundesregierung angekündigte
ressortübergreifende AG „Praxis-Checks“ eingerichtet, wer hat die Federführung dafür
innerhalb der Bundesregierung, in welchem Rhythmus wird die AG
tagen?
Der zuständige Staatssekretärsausschuss „Bessere Rechtsetzung und
Bürokratieabbau“ hat sich in seiner Sitzung am 30. September 2024 darauf verständigt,
dass das BMWK innerhalb der Bundesregierung die Federführung
(Koordinierung und Beratung) für die Arbeitsgemeinschaft Praxis-Checks übernehmen
wird. Die Durchführung der einzelnen Praxis-Checks erfolgt in
Eigenverantwortung der Ressorts.
9. Warum führt die Bundesregierung „Praxis-Checks“ nicht verpflichtend
für jedes Gesetzgebungsvorhaben ein?
Der Fokus der nach der Wachstumsinitiative vorgesehenen Praxis-Checks liegt
auf dem Abbau bestehender bürokratischer Hemmnisse, um Wachstumsimpulse
auszulösen. Die Durchführung von Praxis-Checks im Rahmen eines
Gesetzesvorhabens (ex-ante Praxis-Check) bleibt den Ressorts unbenommen. Dessen
ungeachtet sind zudem nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesregierung die betroffenen Fachkreise und mithin also die Praxis bei der
Erstellung von Gesetzentwürfen zu beteiligen.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Ergebnisse des vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Auftrag gegebene
Gutachten des ifo-Instituts zur Überprüfung der Reformoptionen für die
Transferentzugsraten ein (
www.ifo.de/publikationen/2024/
monographieautorenschaft/die-ausgestaltung-des-transferentzugs)?
a) Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung hiervon umsetzen?
b) Welche neuen Erkenntnisse im Zusammenspiel Bürgergeld und
Wohngeld hat die Bundesregierung durch das Gutachten des ifo-
Instituts erhalten?
11. Welches Ressort wird federführend einen entsprechenden
Reformvorschlag in Gesetzesform vorlegen, und bis wann?
Die Fragen 10 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Das genannte Gutachten ergänzt die Erkenntnisse des Gutachtens im Auftrag
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Hinblick auf
Reformoptionen zum Wohngeld. Da die Schnittstellen mehrerer Sozialleistungen
betroffen sind, ist eine eingehende Prüfung notwendig. Der Austausch
zwischen den betroffenen Ressorts und der Wissenschaft wird hierzu fortgesetzt.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Wachstumsinitiative vereinbart, über
weitere Schritte zur Abschmelzung der Transferentzugsraten zu beraten. Dabei
sollen die verschiedenen Transfersysteme berücksichtigt werden, möglichst
keine zusätzlichen Belastungen des Bundeshaushaltes entstehen und die Zahl
der Leistungsbeziehenden möglichst nicht zunehmen. Daneben müssen die
Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger, die Kosten für die Haushalte
der Länder und Kommunen sowie der Verwaltungsaufwand berücksichtigt
werden. Zur Stärkung der Arbeitsanreize im Bürgergeld wurde am 2. Oktober unter
anderem die Einführung einer in der Wachstumsinitiative enthaltenen
sogenannten Anschubfinanzierung vom Kabinett beschlossen.
12. Welche Ressorts waren an der Erstellung der sogenannten
Wirtschaftsinitiative (
www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/2297962/490594
de98f9f5551033969d87184247/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pd
f?download=1) beteiligt?
a) Wann wurden die jeweiligen Ressorts beteiligt?
b) In welcher Form wurde das jeweilige Ressort beteiligt?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
An der Erarbeitung der Wachstumsinitiative waren betroffene Ressorts
fortlaufend inhaltlich beteiligt.
13. Ist es üblich, dass das Bundeskabinett solche Initiativen beschließt?
Die Konzeption und das Konsentieren wachstumsfördernder Maßnahmen sind
wirtschaftspolitische Kernaufgaben der Bundesregierung.
14. Hat zur Initiative eine Verbändeanhörung stattgefunden?
a) Wenn ja, wann hat diese stattgefunden, und welche Verbände,
Institutionen, Experten wurden beteiligt?
b) Wenn nein, warum hat keine Anhörung stattgefunden?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist in laufendem Austausch mit Verbänden. Eine
gesonderte Verbändeanhörung zur Wachstumsinitiative fand nicht statt. Die Verbände
werden aber im Rahmen der üblichen Verbändeanhörungen bei den einzelnen
Gesetzgebungsverfahren, die mit der Umsetzung der Wachstumsinitiative
verbunden sind, einbezogen.
15. Warum sind die von Bundesminister Dr. Robert Habeck im Rahmen der
Frühjahrsprognose 2023 angekündigten „wirklich beachtlichen,
verbesserten Wachstumsaussichten“ aus Sicht der Bundesregierung nicht
eingetreten, was genau führte zu der eklatanten Fehleinschätzung des
zuständigen Bundesministers?
Angesichts des Kontexts der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass
die Frage sich auf die Frühjahrsprojektion 2024 beziehen soll: Zu Jahresbeginn
2024 deuteten die vorliegenden Stimmungsindikatoren aus Unternehmen sowie
von Verbraucherinnen und Verbrauchern wie auch konjunkturelle Indikatoren
auf eine konjunkturelle Erholung im Jahresverlauf 2024 hin.
Entgegen dieser Erwartung schwächte sich die konjunkturelle Dynamik dann
allerdings im Frühsommer wieder ab, wofür mehrere Ursachen eine Rolle
gespielt haben dürften. So blieb die Sparneigung der privaten Haushalte hoch,
wohl unter anderem mit Blick auf geopolitische Unsicherheiten, und
ungeachtet der spürbar gestiegenen Realeinkommen sowie einer robusten
Beschäftigungsentwicklung. In der Folge blieben die erwarteten positiven Impulse
seitens des privaten Verbrauchs aus.
Auch entwickelte sich die erwartete Zunahme der außenwirtschaftlichen
Nachfrage auf den deutschen Absatzmärkten – insbesondere mit Blick auf China und
die USA – schwächer als noch zu Jahresbeginn angenommen, sodass auch die
Entwicklung der exportorientierten deutschen Industrie schwächer ausfiel als
erwartet.
16. Hält die Bundesregierung ihre Wirtschaftspolitik für erfolgreich, und
wenn ja, an welchen Indikatoren macht sie dies konkret fest?
Die Bundesregierung hält ihre Wirtschaftspolitik für erfolgreich. Mit Blick auf
die Wirtschaftspolitik der jüngeren Vergangenheit ist festzuhalten, dass die
deutsche Volkswirtschaft nicht nur mit den Folgen der Corona-Pandemie
inklusive der weltweiten Verwerfungen in den Lieferketten, sondern durch den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die hohe
Abhängigkeit Deutschlands von russischem Gas mit einem extremen Anstieg
der Gaspreise konfrontiert war. Nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftspolitik
der Bundesregierung ist es gelungen, die Versorgungssicherheit bei Energie zu
gewährleisten und die Auswirkungen des Preisanstiegs für Bevölkerung und
Wirtschaft abzufedern. Damit wurde auch ein Beitrag zur Bekämpfung der
Inflation geleistet. Jenseits der akuten Maßnahmen zur kurzfristigen
Stabilisierung der deutschen Volkswirtschaft setzt die Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung seit dem Jahr 2022 auf strukturelle Maßnahmen zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, zum Bürokratieabbau, zum
Ausbau des erneuerbaren Energieangebots, zur Stärkung des Arbeitsangebots
sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und
Innovationen (vgl. hierzu Jahreswirtschaftsbericht 2023 und 2024). Zuletzt hat die
Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative eine Vielzahl weiterer
Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts auf den Weg gebracht.
Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass bei Fortsetzung dieser Politik auch
die zuletzt andauernde Wachstumsschwäche überwunden werden kann.
Grundsätzlich spiegelt sich die Qualität der Wirtschaftspolitik nur bedingt in der
zeitgleichen wirtschaftlichen Entwicklung wider, die häufig von exogenen
Einflüssen sowie zurückliegenden politischen Weichenstellungen geprägt ist. Gerade
im Fall einer mittel- und langfristig ausgerichteten Wirtschaftspolitik zeigen
sich die Effekte guter Wirtschaftspolitik erst mit zeitlicher Verzögerung in
wesentlichen makroökonomischen Indikatoren wie dem BIP. Gleichzeitig
bemisst die Bundesregierung den Erfolg ihrer Wirtschaftspolitik nicht
ausschließlich anhand des BIP.
So lässt sich der Erfolg der Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre auch
anhand von Indikatoren aufzeigen, die mit der Wirtschaftsleistung in direkter oder
indirekter Verbindung stehen:
• Während die Inflationsrate im Jahr 2021 und in Folge des russischen
Angriffskriegs in Deutschland deutlich angestiegen ist und in der Spitze bei
8,8 Prozent lag, betrug die Teuerungsrate in Deutschland zuletzt (Monat
September) nach vorläufigen Zahlen nur noch 1,6 Prozent.
• Während erneuerbare Energien im ersten Halbjahr 2021 noch rund 42
Prozent des Stromverbrauchs abdeckten, lag der Anteil im ersten Halbjahr 2024
bei rund 57 Prozent.
• Während der Anteil russischer Erdgasimporte im Jahr 2021 über 50 Prozent
betrug, beziehen wir heute kein Gas mehr direkt aus Russland.
• Während in Deutschland im Jahr 2021 noch 642 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalente an THG-Emissionen ausgestoßen wurden, betrugen die
Emissionen im vergangenen Jahr 569 Millionen Tonnen. Pro Tonne
ausgestoßener THG-Emissionen stieg die Wertschöpfung gemessen am BIP
preisbereinigt um 636 Euro.
• Während die Schuldenstandsquote Deutschlands 2021 noch 68,1 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betrug, lag sie im vergangenen Jahr nur
noch bei 62,9 Prozent.
• Während die investiven Ausgaben des Bundes im Soll 2021 59,3 Mrd. Euro
betrugen, sind für das Jahr 2024 (inklusive Regierungsentwurf für den
Nachtragshaushalt) 70,8 Mrd. Euro veranschlagt.
17. Hält der Bundeskanzler Olaf Scholz an seiner Ankündigung eines
„grünen Wirtschaftswunders“ fest („Wegen der hohen Investitionen in den
Klimaschutz wird Deutschland für einige Zeit Wachstumsraten erzielen
können, wie zuletzt in den 1950er und 1960er Jahren.“; siehe
www.focu
s.de/finanzen/news/oekonomisch-falsch-vor-einem-jahr-versprach-schol
z-das-gruene-wirtschaftswunder-was-davon-geblieben-ist_id_25979875
5.html)?
a) Wenn ja, welche Indikatoren führen zu der Annahme?
b) Welches nominale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts hält der
Bundeskanzler für ein „Wirtschaftswunder“?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland ist auf dem Weg, klimaneutral zu werden und gleichzeitig ein
starkes Industrieland zu bleiben. Der Bundeskanzler ist überzeugt, dass dieser Weg
enorme wirtschaftliche Chancen bietet. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/8186 verwiesen.
18. Haben bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung und EU-
Kommission zu der in der Wachstumsinitiative angekündigten
„Rückerstattung von CO2-Kosten beim Export“ stattgefunden, wenn ja, auf welcher
Ebene wurden diese geführt, und wenn nein, wann finden diese statt?
a) Wann ist mit einem Legislativvorschlag zu rechnen?
b) Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung vorgelegt?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre beziehungsweise Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder
Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer
Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen, auch auf europäischer
Ebene. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw.
deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen
beziehungsweise aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Zur Umsetzung der Maßnahme 48 der Wachstumsinitiative prüft die
Bundesregierung derzeit intensiv WTO-kompatible Optionen. Gleichzeitig wurden
bereits erste Gespräche auf Leitungsebene mit der Europäischen Kommission
geführt. Die Europäische Kommission führt bis zum 31. Dezember 2024 nach
Artikel 10a (1a) Richtlinie 2003/87/EG innerhalb ihres Jahresberichts an das
Europäische Parlament und den Europäischen Rat erstmals eine Untersuchung
durch, die sich mit den Ausfuhren von CBAM-Waren befasst. Kommt der
Bericht zu dem Ergebnis, dass ein Carbon Leakage-Risiko in Bezug auf Exporte
in Drittländer besteht, wird die Europäische Kommission gegebenenfalls einen
Legislativvorschlag vorlegen, um dieses Risiko anzugehen. Weitere Reviews zu
diesem Thema sind in VO (EU) 2023/956 angelegt.
19. Welche Maßnahmen der Wachstumsinitiative sollen neben der
Einführung steuerlicher Anreize für ausländische Fachkräfte noch nicht
umgesetzt werden (
www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/fachkraefte-ste
uerbonus-100.html) und warum?
20. Welche Maßnahmen der Wachstumsinitiative waren bereits Bestandteil
bestehender Beschlüsse der Bundesregierung?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet stetig an der Stärkung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und des Wachstumspotenzials der deutschen Volkswirtschaft.
Die Wachstumsinitiative baut deshalb auch auf bestehenden Arbeiten der
Bundesregierung auf. In ihrer Gesamtheit gehen die Maßnahmen der
Wachstumsinitiative jedoch substanziell über den Stand bisheriger Beschlüsse hinaus und
werden das Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft erheblich
stärken. Die Maßnahmen der Wachstumsinitiative werden deshalb
schnellstmöglich umgesetzt.
21. Welche Belastungen für den Bundeshaushalt sind mit der
Wachstumsinitiative in den Jahren 2024 und 2025 verbunden, und wurden diese bereits
im Entwurf des Nachtragshaushalts für 2024 und im Entwurf des
Haushalts 2025 berücksichtigt?
Die steuerlichen Auswirkungen der im Rahmen der Wachstumsinitiative
beschlossenen Maßnahmen sind in dem den Deutschen Bundestag zugeleiteten
Gesetzentwurf eines Kita-Qualitätsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/12771),
dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
(Bundestagsdrucksache 20/12783) sowie dem Gesetzentwurf zur
Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs
(Bundestagsdrucksache 20/12778) unter Haushaltsausgaben dargelegt. Im
Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 wurden für die für den Bund zu erwartenden
Mindereinnahmen Vorsorge in der Globalen Mindereinnahme bei Kapitel 6002
Titel 372 03 getroffen.
22. Welche Belastungen für die Landeshaushalte sind mit der
Wachstumsinitiative in den Jahren 2024 und 2025 verbunden, und wann hat die
Bundesregierung mit den Ländern über diese Belastungen gesprochen?
Die Wachstumsinitiative ist darauf angelegt, Wachstum und Beschäftigung in
Deutschland zu erhöhen. Die Haushalte von Bund und Ländern werden davon
in Form zusätzlicher Steuereinnahmen profitieren. Gespräche mit den
Landesregierungen erfolgen im Rahmen der parlamentarischen Beratung der
Gesetzentwürfe.
23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in Artikel 5
Absatz 4 der umzusetzenden Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (EU
2024/1785) vorgeschriebene elektrische Genehmigung von Anlagen
mittels elektronischer Genehmigungsverfahren bis zum 31. Dezember 2035
bei allen Genehmigungsschritten umzusetzen?
Durch das am 9. Juli 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des
Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung
immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht wurde
die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren bereits weiter vorangetrieben.
Zum Beispiel können Behörden künftig einen elektronischen Antrag verlangen.
Papierform ist in diesem Fall nur noch in engen Ausnahmefällen möglich. Das
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ermöglicht damit bereits zum
jetzigen Zeitpunkt eine vollständig elektronische Abwicklung des
Genehmigungsverfahrens auch für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterfallen.
Im Rahmen der Umsetzung der novellierten Industrieemissions-Richtlinie soll
zusätzlich im Bundes-Immissionsschutzgesetz die notwendige
Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um dann in einem zweiten Schritt in der
Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) eine Verpflichtung
zur elektronischen Durchführung des Genehmigungsverfahrens zu verankern.
Die Entwicklung von Verfahren zur vollständigen Digitalisierung der
BImSchG-Genehmigungsverfahren wird durch den Bund u. a. über das
Programm AGUZ+ unterstützt.
Schließlich plant die Bundesregierung die Entwicklung einer Kl-getriebenen
Ende-zu-Ende-Plattform zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
zunächst zum Wasserstoffhochlauf. Die Bundesregierung wird im Rahmen des
AGUZ+-Programms prüfen, ob und inwieweit diese Genehmigungsplattform
für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
nachnutzbar ist.
24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zeitnah digitaler und bürokratieärmer
auszugestalten (bitte einzeln auflisten)?
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Länder für die
Digitalisierung und für den Vollzug der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren zuständig sind. Wesentliche Maßnahmen zur Digitalisierung,
Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung durch die Bundesregierung
wurden bereits mit dem am 9. Juli 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur
Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung
immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-
Recht umgesetzt, unter anderem durch folgende Regelungen:
Die Behörde kann eine elektronische Antragstellung fordern und dafür
technische Vorgaben machen.
Die Auslegung der Unterlagen hat online zu erfolgen (soweit Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse betroffen sind, hat der Vorhabenträger hier allerdings die
Möglichkeit des Widerspruchs).
Die Fakultativstellung des Erörterungstermins wird ausgeweitet.
Das Erfordernis einer Prognoseentscheidung beim vorzeitigen Beginn entfällt
bei Änderungsgenehmigungen sowie der Genehmigung von Anlagen auf
bestehenden Standorten, sofern der beantragten Maßnahme keine einschlägigen
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung folgende Maßnahmen zur
Digitalisierung und Entbürokratisierung des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens:
Umsetzung von weiteren Maßnahmen aus dem Beschleunigungspakt zwischen
Bund und Ländern (u. a. Änderung der 4. BImSchV zur Optimierung und
Vereinfachung der immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren für
Elektrolyseure).
Durchführung des AGUZ+-Programms durch das Bundesministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) sowie durch die Länder Nordrhein-
Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333