[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4296
17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Ingrid
Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4075 –
Nationale Engagementstrategie der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Demokratie braucht bürgerschaftliches Engagement. Engagement bedeutet
soziale und kulturelle Teilhabe sowie persönliche Weiterentwicklung für jede
und jeden von uns. Für die Zukunft unseres Gemeinwesens bedeutet
Engagement Kreativität und Solidarität. Eine lebendige Zivilgesellschaft braucht die
Einmischung und Beteiligung vieler Menschen, ob jung oder alt, das zeichnet
sie aus.
Mit der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“
wurde ein Paradigmenwechsel in der Wahrnehmung des bürgerschaftlichen
Engagements eingeläutet: weg von der traditionellen Orientierung auf das
Ehrenamt hin zu einem Leitbild einer lebendigen Zivilgesellschaft. Unsere
Gesellschaft braucht die Eigeninitiative von Menschen für ihren Zusammenhalt.
Eine zukunftsfähige Engagementpolitik muss deswegen Perspektiven für eine
bewegende und sinnstiftende Kraft von bürgerschaftlichem Engagement
entwickeln. Die vielfältigen Formen des bürgerschaftlichen Engagements
spiegeln die Vielfalt unserer Gesellschaft wider. Deshalb braucht
bürgerschaftliches Engagement Freiraum und Unterstützung.
Am 6. Oktober 2010 wurde durch die Bundesregierung die nationale
Engagementstrategie beschlossen. Auf dieser Grundlage soll das bürgerschaftliche
Engagement in Deutschland gestärkt und das Potenzial des bürgerschaftlichen
Engagements gewinnbringend für die Gesellschaft genutzt werden. Ziel der
nationalen Engagmentstrategie ist es, so die Bundesregierung, die
diesbezüglichen Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen zu harmonisieren sowie
Stiftungen aber auch Unternehmen stärker mit einzubeziehen. Weiterhin
sollen Anerkennung und Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements
gesteigert und allgemeine Rahmenbedingungen, in denen sich bürgerschaftliches
Engagement wiederfindet, verbessert werden. Die Bundesregierung stellt
zudem in Aussicht, Foren des Austauschs zu fördern und eine Anlaufstelle für
soziale Innovationen einzurichten. Die nationale Engagementstrategie weist
dabei auf die unterschiedlichsten (Modell-)Projekte hin, die von der
Bundesregierung derzeit verfolgt und gefördert werden und die im Zusammenhang
mit bürgerschaftlichem Engagement stehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 16. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4296 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Politikfeld der sog.
Engagementpolitik sicherzustellen?
Der Bund-Länder-Kommunen-Gesprächskreis zum bürgerschaftlichen
Engagement dient dem regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Bund, Ländern
und Kommunen. Zusätzlich werden die Bundesländer und kommunalen
Spitzenverbände zu einzelnen engagementpolitischen Vorhaben der Bundesregierung
gesondert projektbezogen eingebunden. Im Zuge der Umsetzung der Nationalen
Engagementstrategie sollen der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit
zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Engagementpolitik
intensiviert werden.
Derzeit erarbeiten Bund und Länder Vorschläge zu konkreten
Kooperationsmöglichkeiten und zur Verbesserung der Abstimmungsprozesse zwischen den
staatlichen Ebenen bei engagementpolitischen Vorhaben.
2. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
die enge Abstimmung in der sog. Engagementpolitik zwischen den
Bundesressorts sicherzustellen?
Die Bundesregierung hat sich mit der nationalen Engagementstrategie zu einer
ressortübergreifenden Engagementpolitik verpflichtet. Eine Voraussetzung
dafür ist eine ressortübergreifende Kooperation. Es ist ein regelmäßiger
Austausch zu aktuellen und zukünftigen Vorhaben vorgesehen. Darüber hinaus gibt
es einen regelmäßigen Austausch auf der Fachebene zu aktuellen Fragen und
Anlässen.
3. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um das Ziel der
nationalen Engagementstrategie der Förderung und Weiterentwicklung von
regionalen Vernetzungen verschiedener Institutionen, Ländervertretungen,
Städten und Gemeinden zu erreichen?
Die Bundesregierung fördert das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches
Engagement (BBE). Das BBE ist ein Zusammenschluss von Akteuren aus
Bürgergesellschaft, Staat und Wirtschaft.
Die Freiwilligendienste aller Generationen (FDaG) bieten seit dem 1. Januar
2009 ein gesetzlich verankertes Format für intergenerative
Engagementmöglichkeiten an. Strukturen für Angebot und Nachfrage für freiwilliges
Engagement sollen nachhaltig etabliert werden.
Die kommunale Verankerung ist hierfür eine wichtige Voraussetzung.
In einer gemeinsamen Steuerung durch Bund und Länder unterstützen Mobile
Teams in einem begleitenden dreijährigen Programm die Kommunen beim
Aufbau neuer Engagementstrukturen und einer neuen Engagementkultur für
alle Generationen. Die so aufgebauten neuen Vernetzungs- und
Dienststrukturen tragen damit zur Sicherung nachhaltiger Engagementstrukturen auf
kommunaler Ebene bei.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4296Mit Blick auf die Mehrgenerationenhäuser prüft das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), ob ab 2012 ein
Anschlussprogramm zum aktuell laufenden Aktionsprogramm aufgelegt wird. Die dazu
notwendigen haushaltsmäßigen Schritte im Rahmen des geltenden Finanzplans
zum Einzelplan 17 müssen noch erfolgen. Inhaltlich-konzeptionell ist
vorgesehen, Mehrgenerationenhäuser als Knotenpunkte des Bundesfreiwilligendienstes
und des bürgerschaftlichen Engagements in den Kommunen zu etablieren. Der
generationenübergreifende Ansatz soll dabei auch zukünftig die Arbeit der
Mehrgenerationenhäuser prägen. Inhaltliche Schwerpunkte will das
Ministerium setzen mit den Themen „Alter und Pflege“, „Integration und Bildung“,
„Haushaltsnahe Dienstleistungen“.
4. Gehört nach Ansicht der Bundesregierung die Infrastrukturförderung mit
zu den förderlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches
Engagement?
Wenn nein, warum nicht, und wie sollen Infrastrukturen alternativ
gewährleistet werden?
Wenn ja, in welcher Form?
Nach Ansicht der Bundesregierung gehört eine geeignete Infrastruktur zu den
förderlichen Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagements. Der
Absicherung einer nachhaltigen Infrastruktur auf kommunaler Ebene kommt dabei
eine entscheidende Bedeutung zu.
Sich einbringen, helfen und andere unterstützen ist dort am leichtesten, wo die
notwendigen und angemessenen Angebote und Strukturen vorhanden sind. Die
Förderung bereits vorhandener, sich noch entwickelnder Strukturen oder die
Förderung des Aufbaus von sinnvollen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen ist
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe (einschließlich der Selbsthilfe).
Außerdem wird zum Beispiel im Rahmen der Pflegeversicherung seit langer
Zeit das bürgerschaftliche Engagement im Bereich der Hilfe und Unterstützung
von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie der Auf- und Ausbau und
die Weiterentwicklung des Ehrenamts im Bereich der Pflege gefördert. Hierzu
stehen den Spitzenverbänden der Pflegekassen (bzw. nunmehr dem
Spitzenverband Bund der Pflegekassen) Mittel der Pflegeversicherung zur Verfügung, um
Maßnahmen der Länder bzw. der kommunalen Gebietskörperschaften zur
Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen und -konzepte –
insbesondere auch zur Förderung von mit bürgerschaftlichem Engagement
getragenen Betreuungsmaßnahmen und zur Förderung von Ehrenamt und
Selbsthilfe – ergänzend zu bezuschussen (aktuell 25 Mio. Euro jährlich).
Ein weiteres Beispiel für eine infrastrukturelle Maßnahme, durch die
bürgerschaftliches Engagement gefördert wird, ist die mit § 92c des Elften
Sozialgesetzbuches (SGB XI) geschaffene Möglichkeit zum Aufbau von Pflegestützpunkten.
Die nachhaltige Einbeziehung ehrenamtlich tätiger Personen und Organisationen
in die Tätigkeit eines Pflegestützpunktes wird beim Aufbau eines
Pflegestützpunktes derzeit mit bis zu 5 000 Euro gefördert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
5. Gibt es Pläne, auf der Basis eines Staatsvertrags die infrastrukturelle
Förderung und Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen zur
weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu etablieren?
Entsprechende Pläne der Bundesregierung gibt es nicht.
Drucksache 17/4296 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Plant die Bundesregierung, staatliche und besonders regionale wie
kommunale Stellen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort
zu unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zu deren
Unterstützung ergreifen?
Die Bundesregierung hat die Verteilung der Finanzierungskompetenzen im
föderalen System der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Die Möglichkeit,
bürgerschaftliches Engagement vor Ort zur fördern, ist die Förderung von
Modellprojekten.
Durch das Programm „Aktiv im Alter“ hat die Bundesregierung 175
Kommunen in Deutschland unterstützt, ältere Menschen dafür zu gewinnen, vor Ort mit
zu gestalten und mit zu entscheiden. Mit „Aktiv im Alter“ wurden in den
Kommunen neue Kooperationen begründet und lokale Netzwerke auf- bzw.
ausgebaut. Bei Bedarfserhebungen und in lokalen Bürgerforen wurden von den
über 27 000 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger 890 Projekte entwickelt
und im Anschluss daran umgesetzt. Mehr als ein Viertel dieser Projekte besteht
dabei in der Schaffung von Kultur- und Freizeitangeboten sowie der
Etablierung von Nachbarschaftshilfen und Dienstleistungen. Für die Umsetzung der
Projekte sowie zur Mitarbeit in neu geschaffenen Gremien konnten über 3 700
Freiwillige gewonnen werden.
Die Fördersystematik des FDaG spricht insbesondere lokale Trägerstrukturen
an. Neben der Unterstützung zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von
verbindlich organisierten Engagementstrukturen (vgl. auch Antwort zu Frage 3)
erhalten die (kommunalen) Träger Bundesfördermittel zur Qualifizierung der
Freiwilligen und der anleitenden Fachkräfte.
Wegen der Mehrgenerationenhäuser wird auf die Antwort zu Frage 3
hingewiesen.
Zugleich erachtet es die Bundesregierung als unerlässlich, die Strukturen und
Einrichtungen vor Ort besser zu verzahnen. Dazu müssen Länder und
Kommunen und der Bund gemeinsam die vorhandenen Angebote transparenter machen
und dafür Sorge tragen, Doppelungen zu vermeiden. Vernetzte Orte des
bürgerschaftlichen Engagements sollten zu Knotenpunkten werden.
7. Welche weiteren Möglichkeiten der infrastrukturellen Förderung
bürgerschaftlichen Engagements auf kommunaler Ebene sieht die
Bundesregierung neben Bürgerstiftungen und Mehrgenerationenhäusern?
Insbesondere durch Modellprojekte erprobt die Bundesregierung weitere
Möglichkeiten der infrastrukturellen Förderung.
So ist neben der Etablierung des Bundesfreiwilligendienstes beabsichtigt, auch
nach Ablauf des Programms FDaG Qualifizierungsmaßnahmen für Freiwillige
im Profil des FDaG ab 2012 zu fördern. Darüber hinaus wird geprüft, ob und
wie die in allen Bundesländern aufgebauten Strukturen der „Mobilen Teams“
über das Programmende hinaus gestützt werden können. Eine Vernetzung von
Mehrgenerationenhäusern, lokalen Bündnissen, Familienzentren,
Seniorenbüros und Pflegestützpunkten soll gefestigt werden. Der weitere Aufbau von
FDaG-Standorten mit einer Öffnung auch für das übrige Engagement kann das
Aufgabenprofil der Mehrgenerationenhäuser erweitern.
Das Internet bietet viele Möglichkeiten, das bürgerschaftliche Engagement zu
unterstützen. Deshalb fördert die Bundesregierung die Internetplattform
www.engagiert-in-deutschland.de.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4296Sie bietet engagierten Bürgerinnen und Bürgern, gemeinnützigen
Organisationen, engagierten Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit, sich rund um
das bürgerschaftliche Engagement zu informieren, ihr Engagement zu
präsentieren und sich zu vernetzen. Die Plattform kann zugleich die effiziente
Bündelung der Potenziale vor Ort unterstützen.
Die Bundesregierung fördert weiterhin auch Bundeswettbewerbe, um
freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgerinnen „vor Ort“ anzustoßen. So
wird beispielsweise der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
unterstützt, bei dem sich Einwohner freiwillig für Instandhaltung, Denkmalschutz,
Verschönerung und andere Verbesserungen einsetzten.
Sie sieht darüber hinaus auch Chancen der Förderung der Infrastruktur durch
Foren für transsektoralen Austausch. Die Durchführung solcher Foren wird die
Bundesregierung prüfen.
Hinsichtlich der Pflegeversicherung wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
8. Plant die Bundesregierung weitere Untersuchungen zu Fragen der
infrastrukturellen Förderung bürgerschaftlichen Engagements?
Die Bundesregierung fördert derzeit zwei Forschungsvorhaben in diesem
Bereich, deren Ergebnisse 2011 vorliegen werden.
Das Projekt „Evaluation der Wirkungspotenziale von Mittlerorganisationen
zivilgesellschaftlichen Engagements (WIMIZE)“ soll gesicherte Erkenntnisse
über Rahmenbedingungen, Selbstverständnis, kommunale Einbindung,
Aufgabenwahrnehmung und Wirkungspotenziale von Mittlerorganisationen
bürgerschaftlichen Engagements (Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren,
Ehrenamtsbörsen, Ehrenamtsbüros u. a.) in Deutschland sowie die Arbeit ihrer
Dachverbände und -organisationen bereitstellen.
Ziel ist eine differenzierte Analyse der Stärken, Schwächen und Potenziale von
Mittlerorganisationen. Des Weiteren sollen Kriterien und Standards für
kommunal erfolgreiche Mittlerorganisationen bürgerschaftlichen Engagements und
darauf aufbauend praktikable Empfehlungen und Handreichungen für
Kommunen herausgearbeitet werden.
Das Forschungsprojekt „Lokale Engagementpolitik – verbinden, verknüpfen,
vernetzen“ geht den Fragen nach, wie bürgerschaftliches Engagement vor Ort
optimal initiiert, gefördert und vernetzt werden kann. Ziel des Projektes ist die
Bestandsaufnahme, Evaluation und Weiterentwicklung der Infrastruktur lokaler
Engagementpolitik. Dabei geht es um die Bündelung von Infrastrukturen für
bürgerschaftliches Engagement sowie deren inhaltliche und organisatorische
Weiterentwicklung und die Umsetzung in den Kommunen.
Außerdem schließt die Evaluierung des FDaG die Wirkungen für kommunale
Strukturen ein.
9. Wie kann nach Meinung der Bundesregierung die Förderung
bürgerschaftlichen Engagements vor Ort gesichert werden?
Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort obliegt den
Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung erachtet verlässliche Knotenpunkte
des Engagements als außerordentlich bedeutsam und verweist diesbezüglich
auf die Antwort zu Frage 6.
Hinsichtlich der Aspekte zur Pflegeversicherung wird auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
Drucksache 17/4296 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Welche Rolle spielen bereits bestehende Ansprechpartner für
bürgerschaftliches Engagement in der Fläche wie Seniorenbüros,
Freiwilligenagenturen, Selbsthilfeeinrichtungen etc. für die Bundesregierung?
Ein dichtes Netz der unterschiedlichen Ansprechpartner wie Seniorenbüros,
Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen und Selbsthilfeeinrichtungen ist
wichtig für die Bewältigung der vielfältigen gesellschaftspolitischen
Herausforderungen. Die Ansprechpartner sollen die lokalen Engagementstrukturen stärken.
Insbesondere Mehrgenerationenhäuser sind zu wichtigen Ansprechpartnern des
bürgerschaftlichen Engagements geworden. Inzwischen zählen die Häuser
bundesweit über 16 000 Helferinnen und Helfer, die sich in unterschiedlichsten
Formen bürgerschaftlich für andere Menschen engagieren. Das sind mehr als
60 Prozent der Aktiven in den Mehrgenerationenhäusern. In vielen Städten und
Gemeinden sind Mehrgenerationenhäuser bereits ein wichtiger Bestandteil des
gesellschaftlichen Lebens geworden.
Außerdem werden einzelne Ansprechpartner für bürgerschaftliches
Engagement im Rahmen der geltenden Bundesaltenplan-Richtlinien projektbezogen
gefördert. Auch bei der Etablierung der FdaG wird mit diesen Akteuren auf der
kommunalen Ebene zusammengearbeitet.
Weiterhin wird mit 70 000 bis 100 000 Selbsthilfegruppen zu fast jedem
gesundheitlichen und sozialen Problem und ca. 300 Selbsthilfeorganisationen ein
entscheidender Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von chronisch
Kranken und Menschen mit Behinderungen im Rahmen des § 20 c SGB V
(Förderung der Selbsthilfe) angeboten. Dieses wäre ohne das bürgerschaftliche
Engagement nicht möglich.
Außerdem sollen Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche und sonstige zum
bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen oder Organisationen nachhaltig in
die Tätigkeit von Pflegestützpunkten einbezogen werden.
11. Wird die Bundesregierung die in Frage 10 genannten bestehenden
infrastrukturellen Einrichtungen fördern?
Wenn ja, wie?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) wird im
Rahmen einer Fördervereinbarung gefördert. Die in Frage 10 genannten
Seniorenbüros partizipieren durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros
(BaS) als Kooperationspartner der BAGSO an dieser Fördervereinbarung.
Im Programm FDaG erfolgt die Unterstützung durch Förderung von 46
Leuchtturmprojekten bundesweit und durch Förderung von Qualifizierungsträgern
und Mobilen Teams in allen 16 Bundesländern.
Die Bundesregierung fördert die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freiwilligenagenturen e. V. (bagfa). Die bagfa ist ein Zusammenschluss kommunaler und
regionaler Freiwilligenagenturen und agiert als bundesweites Netzwerk und
unabhängige Interessenvereinigung der Freiwilligeneinrichtungen. Sie ist
bundesweite Anlauf- und Kontaktstelle in allen fachlichen und organisatorischen
Fragen des freiwilligen Engagements. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in der
Schaffung und Absicherung der Strukturen lokaler Freiwilligenagenturen, in
der Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie der Förderung regionaler und
überregionaler Fachnetzwerke. Weiteres Ziel ist die Kooperation mit anderen
Infrastruktureinrichtungen vor Ort.
Im Bereich der Familienselbsthilfe fördert die Bundesregierung den
Mütterzentren Bundesverband e. V., die Arbeitsgemeinschaft freier Stillgruppen e. V.
sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen e. V., die auch Koordi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4296nierungsstelle für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen
Stieffamilien e. V. ist.
Die bundesweiten Selbsthilfeorganisationen dienen in erster Linie der
Beratung, Vernetzung und Interessenvertretung ihrer Mitglieder und übernehmen in
den jeweiligen spezifischen Themenbereichen die Unterstützung und
Kompetenzstärkung von regionalen Selbsthilfegruppen und von Familien. Sie führen
Fachtagungen zu aktuellen und fachspezifischen Themen durch, bieten diverse
Weiterbildungsmaßnahmen sowie Vernetzungstreffen mit anderen
Selbsthilfeorganisationen an und informieren zu unterschiedlichen Fragestellungen im
Bereich der Familienselbsthilfe.
Wegen der Mehrgenerationenhäuser wird auf die Antwort zu Frage 3
hingewiesen.
Die gesundheitliche Selbsthilfe wird im Rahmen des § 20c SGB V jährlich mit
rund 2,2 Mio. Euro gefördert. Mit den Projektförderungen werden aktuelle
Fragen zur Weiterentwicklung der Selbsthilfe, wie z. B. Qualitätssicherung,
Erleichterung von Zugängen zur Zielgruppe und Zielgruppenorientierung der
Selbsthilfeangebote aufgegriffen. Die Maßnahmen decken ein breites Spektrum
unterschiedlicher Krankheitsbilder und Behinderungsarten einschließlich der in
diesen Bereichen tätigen Selbsthilfeverbände ab.
Ferner wurde die Initiierung von Pilot-Pflegestützpunkten nach § 92c SGB XI
mit einem einmaligen Zuschuss aus Bundesmitteln gefördert. Der
Spitzenverband Bund der Pflegekassen fördert bis zum 30. Juni 2011 den Aufbau von
Pflegestützpunkten mittels einer Anschubfinanzierung von bis zu 45 000 Euro
je Pflegestützpunkt. Für die Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements
wird die Förderung nochmals um bis zu 5 000 Euro erhöht.
Zur Förderung von Ehrenamt und Selbsthilfe durch die Pflegeversicherung
wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Plant die Bundesregierung, staatliche und kommunale Einrichtungen,
angesichts der finanziellen Notlage vieler Kommunen, finanziell zu
unterstützen?
Die Bundesregierung hat die Verteilung der Finanzierungskompetenzen im
föderalen System der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Plant die Bundesregierung, neben Bürgerpreisen die Anerkennung
bürgerschaftlich engagierter Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung ist die Anerkennung bürgerschaftlich engagierter
Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Anliegen. Dem Ziel, den Einsatz der
Freiwilligen stärker sichtbar zu machen und zu würdigen, dient bereits seit 2004 die
vom BMFSFJ geförderte Woche des bürgerschaftlichen Engagements, die vom
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement organisiert wird.
Gemeinsam mit den Dachverbänden gemeinnütziger Organisationen unter der
Federführung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen hat das BMFSFJ
gemeinsam mit einem großen Wirtschaftsunternehmen 2009 und 2010 die
Kampagne „Geben gibt.“ unterstützt.
Drucksache 17/4296 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZiel dieser Partnerschaft ist es, einen öffentlichkeitswirksamen Beitrag zur
Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements zu leisten, um den
gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Die Kampagne hat den Deutschen Engagementpreis ausgelobt, der anlässlich
des internationalen Tages des Ehrenamtes verliehen wird. Der Preis wird in
dieser Partnerschaft bis 2013 beibehalten. Gleichzeitig wird bürgerschaftliches
Engagement im Bevölkerungsschutz im Bereich des Bundesministeriums des
Innern mit dem Förderpreis „Helfende Hand“ ausgezeichnet.
Zur Anerkennungskultur gehören jedoch nicht allein Preise und
Auszeichnungen, sondern auch Möglichkeiten der Qualifizierung sowie Nachweise über
erbrachtes Engagement und dabei erworbene Kompetenzen.
So will die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern, den
Organisationen des Dritten Sektors und der Wirtschaft die Entwicklung von
Nachweisstrukturen und deren Anwendung fördern.
Nach § 20 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) unterstützt
der Bund das Ehrenamt als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Neben dem Förderpreis „Helfende Hand“ werden verschiedene Projekte des
THW und des Deutschen Feuerwehrverbandes ideell und materiell unterstützt.
Daneben werden ständig neue Fördermöglichkeiten für Ehrenamtsausübende
im Bevölkerungsschutz, z. B. Unterstützung von Werbefilmen für
Hilfsorganisationen, Ausbildungserleichterungen, erwogen.
Auch im FDaG ist die Anerkennungskultur ein wichtiger Aspekt. Die Träger
entwickeln hier ganz unterschiedliche, eigene Formen der Anerkennung, wie
z. B. die auf Bedarfe und Interessen der Freiwilligen abgestimmten
Qualifizierungsangebote.
14. Plant die Bundesregierung Vergünstigungen beispielsweise in Form einer
Ehrenamtscard oder steuerlicher Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, die
sich bürgerschaftlich engagieren?
Eine Ehrenamtscard ist bereits in einigen Bundesländern und diversen
Kommunen eingeführt.
Es gibt aktuell keine weiteren konkreten Vorhaben der Bundesregierung, die
über die bereits bestehenden vielfältigen Ansätze auf den Ebenen von Bund,
Ländern und Kommunen hinausgehen.
15. Gibt es Pläne, ein Statusgesetz für bürgerschaftlich Engagierte
einzuführen?
Wenn ja, wie gestalten sich diese?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat ein großes Interesse daran, dass bürgerschaftliches
Engagement innerhalb guter Rahmenbedingungen stattfindet. Individuelles
Engagement ist jedoch so vielfältig und in unterschiedlichsten Bereichen
beheimatet, dass ein allgemeines Statusgesetz nicht allen Anforderungen Rechnung
tragen könnte. Darüber hinaus stellt sich die Frage der Vereinbarkeit eines
allgemeinen Statusgesetzes mit dem freiheitlichen und unabhängigen Charakter
des bürgerschaftlichen Engagements. Vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung aktuell keine entsprechenden Pläne.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/429616. Wie steht die Bundesregierung zur von Prof. Dr. Gerhard Igl
vorgeschlagenen Gesetzesänderung der Artikel 74 und 91 des Grundgesetzes?
17. Welchen Stellenwert hätten die vorgeschlagenen Änderungen des
Grundgesetzes zur Verstetigung der Engagementförderung für die
Bundesregierung?
18. Gibt es Überlegungen, das Kooperationsverbot im Grundgesetz für die
Engagementförderung zu überdenken?
Die Fragen 16 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Konkrete Überlegungen, entsprechende Grundgesetzänderungen vorzunehmen,
bestehen derzeit nicht.
19. Welche Pläne hat die Bundesregierung über die regelmäßige
Berichterstattung zu einzelnen Themen im bürgerschaftlichen Engagement hinaus,
ihre Modellprojekte zu evaluieren und bei Erfolg eine entsprechende
Finanzierung zu garantieren?
Modellprojekte des Bundes werden regelmäßig evaluiert. Bei Modellvorhaben
handelt es sich um einzelne inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben, die
durch den Bund nur zeitlich begrenzt gefördert werden können. Die
Bundesregierung darf nach geltendem Recht keine Anschlussfinanzierung garantieren.
20. Wird die Bundesregierung die Finanzkraft der Bürgerstiftungen vor dem
Hintergrund des Finanzvolumens von 151,9 Mio. Euro im Jahr 2009
(aktueller Länderspiegel) zusätzlich stärken?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind angedacht und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung fördert die Initiative Bürgerstiftungen (IBS), die
bundesweit diverse Beratungs-, Vernetzungs- und Qualifizierungsleistungen für
Bürgerstiftungen anbietet. Sie ist das unabhängige Kompetenzzentrum für alle
Fragen zum Thema Bürgerstiftung in Deutschland, von der konkreten
Stiftungsgründung über Fundraising bis hin zur Gestaltung neuer Projekte. Die IBS
fördert die bundesweite Netzwerkbildung und den Erfahrungsaustausch unter
deutschen Bürgerstiftungen und wirbt für das Konzept der Bürgerstiftung in der
Öffentlichkeit. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Berater und Vermittler für die
deutschen Bürgerstiftungen konzentriert sich die Initiative Bürgerstiftungen
auch auf ausgewählte Sonderprojekte mit thematischer oder regionaler
Spezialisierung, wie z. B. die Sonderinitiative „Bürger- und Gemeinschaftsstiftungen
Ost“.
21. Mit welchen Summen an Fördermitteln für Stiftungen und Unternehmen
für bürgerschaftliches Engagement rechnet die Bundesregierung bis
2012?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Summe der
entsprechenden Fördermittel von Stiftungen und Unternehmen vor.
Drucksache 17/4296 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Finanzmittel von Stiftungen
und Unternehmen zur dauerhaften Finanzierung von Projekten und
Programmen für bürgerschaftliches Engagement beitragen?
Wenn ja, wie will sie die Finanzierung der Projekte für die Zukunft
verlässlich sichern?
Wenn nein, welche anderweitigen Maßnahmen zur Sicherung der
Finanzierung der Projekte sind vorgesehen?
Unternehmen und Stiftungen übernehmen neben dem Staat und anderen
zivilgesellschaftlichen Organisationen eine tragende Rolle bei der Wahrnehmung
gesellschaftlicher Aufgaben. Sie fördern bürgerschaftliches Engagement in den
unterschiedlichsten Bereichen und tragen damit maßgeblich zur Stärkung der
Zivilgesellschaft bei. Die Bundesregierung wertschätzt und anerkennt dieses
Engagement der Unternehmen und Stiftungen, das – ebenso wie das
Engagement jedes einzelnen – auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung basiert. Im
Rahmen der nationalen Engagementstrategie strebt die Bundesregierung eine
engere Kooperation in Form von strategischen Partnerschaften mit Stiftungen
und Unternehmen an.
Die Bundesregierung hat jedoch keinen Einfluss darauf, in welchem Umfang
Stiftungen und Unternehmen Finanzmittel zur Unterstützung von Projekten
und Programmen einsetzen. Insofern kann sie auch keine konkrete Aussage
hierzu treffen. Die Finanzierung der engagementpolitischen Projekte der
Bundesregierung erfolgt nach Maßgabe des Haushaltsplans.
23. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen im Zuwendungs-,
Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht?
Wenn ja, welche?
Die Bundesregierung wird entsprechende Änderungen prüfen, sofern nicht
bereits Regelungen in den genannten Rechtsgebieten die erforderlichen
Funktionalitäten sicherstellen.
Im privaten Stiftungsrecht sieht sie keinen akutellen Änderungsbedarf, da dort
schon mit dem Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts, das im Jahr
2002 in Kraft getreten ist, die erforderlichen Voraussetzungen zur Förderung
der Stiftungswesens geschaffen wurden.
24. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Vereinfachung des
Zuwendungsrechts die Lockerung des Jährlichkeitsprinzips einführen?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Lockerung des Jährlichkeitsprinzips würde zu einer Einschränkung des
Budgetrechtes des Parlaments führen und wird daher von der Bundesregierung
abgelehnt.
25. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Vereinfachung des
Zuwendungsrechts bürgerschaftliches Engagement als Eigenmittel anerkennen
lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Eine pauschale Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement, also
Eigenleistungen, als Eigenmittel scheidet aus. Ausnahmenregelungen in Einzelfällen
sind unter besonderen Spezifizierungen, insbesondere über die genaue
Bewertung der Eigenleistung, möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/429626. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Vereinfachung des
Zuwendungsrechts das Rücklagenverbot in der Projektförderung lockern?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Lockerung des Verbotes der Rücklagenbildung führt dazu, dass
unnötigerweise durch Kreditaufnahme zu deckende Liquidität des Bundes gebunden
wird. Die Bundesregierung lehnt daher eine entsprechende Änderung ab. In
begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.
27. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Vereinfachung des
Zuwendungsrechts das Besserstellungsverbot aufheben?
Wenn nein, warum nicht?
Zuwendungen zur institutionellen Förderung dürfen nur mit der Auflage
bewilligt werden, dass der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besser
stellt als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes (siehe
§ 8 Absatz 2 Satz 1 des Haushaltsgesetzes 2010). Entsprechendes gilt bei
Zuwendungen zur Projektförderung, wenn die Gesamtausgaben des
Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten
werden (siehe § 8 Absatz 2 Satz 2 des Haushaltsgesetzes 2010). Mit dieser
Regelung („Besserstellungsverbot“) soll verhindert werden, dass der Bund für die
Erfüllung bestimmter Zwecke durch Zuwendungen an Dritte höhere Ausgaben
leisten muss, als wenn er eigenes Personal einsetzen würde. Die
Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, die Regelung zu überdenken. Sofern in
Einzelfällen zwingende Gründe vorliegen, kann das Bundesministerium der
Finanzen Ausnahmen vom Besserstellungsverbot zulassen (siehe § 8 Absatz 2
Satz 3 des Haushaltsgesetzes 2010).
28. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Vereinfachung des
Zuwendungsrechts verlässlichere Grundlagen in der Finanzierung
bürgerschaftlichen Engagements für Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger
schaffen?
Wenn nein, warum nicht?
Die allgemeinen Regelungen des Zuwendungsrechts müssen die
wirtschaftliche Verwirklichung des mit der Zuwendung verfolgten Bundesinteresses in
einer Vielzahl von Anwendungsfällen sicherstellen. Modifizierungen am
allgemeinen Zuwendungsrecht wären daher nur dann geboten, wenn tatsächlich
für das gesamte Zuwendungswesen ein Änderungsbedarf vorliegen würde.
Die Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf bei den allgemeinen
Regelungen des Zuwendungsrechts. Die Finanzierung bürgerschaftlichen
Engagements muss – wie alle Ausgaben des Staates – mit den Anforderungen des
Haushaltsrechts, z. B. dem Budgetrecht des Parlaments und den Grundsätzen
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Einklang gebracht werden. Die
Bundesregierung hält die gegenwärtigen Regelungen des Zuwendungsrechts für
geeignet, eine angemessene Interessenverteilung zwischen dem
Finanzierungsinteresse der Zuwendungsempfänger und dem im Haushaltsrecht zum
Ausdruck kommenden finanziellen Interesse der Allgemeinheit sicherzustellen.
In begründeten Fällen können für einzelne Zuwendungen oder Förderbereiche
Ausnahmen zugelassen werden. Damit können für den Einzelfall angepasste
Regelungen Anwendung finden.
Drucksache 17/4296 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Vereinfachung des
Zuwendungsrechts den Verdacht verdeckter Entgelte im Umsatzsteuerrecht
eindeutig regeln?
Wenn nein, warum nicht?
Zuwendungen aus öffentlichen Kassen können entweder nicht
umsatzsteuerbare echte Zuschüsse, Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung oder Entgelt
von dritter Seite für eine umsatzsteuerbare Leistung sein. Die entsprechenden
Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Zuwendungen aus
öffentlichen Kassen wurden bereits im neuen Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom
1. Oktober 2010 (BStBl I S. 846) – dort in Abschnitt 10.2 Absatz 8 und 9 – mit
Wirkung ab dem 1. November 2010 unter Berücksichtigung der jüngsten BFH-
Rechtsprechung in wesentlichen Teilen neu gefasst und konkretisiert. Weiterer
diesbezüglicher Regelungsbedarf im Umsatzsteuerrecht ist nach Ansicht der
Bundesregierung nicht gegeben.
30. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Vereinfachung des
Zuwendungsrechts die Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen zu
§ 44 der Bundeshaushaltsordnung vereinfachen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, inwieweit wird sie das Zuwendungsrecht vereinfachen?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Die Bundesregierung sieht
keinen Vereinfachungsbedarf im Zuwendungsrecht.
31. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Vereinfachung des
Zuwendungsrechts vereinfachte Zuwendungsverfahren bei kleineren
Zuwendungsbeträgen zulassen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Beträge sind hier angedacht?
Auf die Antworten zu den Fragen 28 und 30 wird verwiesen.
32. Welche Lösungen hat die Bundesregierung im Rahmen der Vereinbarkeit
des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts mit Regelungen der
Europäischen Union?
Von Seiten der Europäischen Union werden gegenwärtig keine Änderungen des
deutschen Gemeinnützigkeitsrechts gefordert.
33. Inwiefern plant die Bundesregierungen darüber hinaus Änderungen des
Stiftungs- und Vereinsrechts zur Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements?
Im privaten Stiftungs- und Vereinsrecht sieht die Bundesregierung keinen
Änderungsbedarf. Das geltende Recht bietet bürgerschaftlich Engagierten schon
einen guten Rechtsrahmen, der ihnen vor allem auch große
Gestaltungsspielräume für ihr bürgerschaftliches Engagement in und mit Vereinen und
Stiftungen lässt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/429634. Plant die Bundesregierung, erweiterte Transparenzpflichten für
Stiftungen einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf, für Stiftungen erweiterte
Transparenzpflichten zu schaffen. Stiftungen unterliegen einer
Stiftungsaufsicht, die die Erfüllung des Stiftungszwecks überwacht. Im Rahmen dieser
Aufsicht sind die Stiftungen nach den Stiftungsgesetzen der meisten Länder auch
verpflichtet, Jahresberichte mit einer Jahresrechnung einzureichen. Stiftungen,
insbesondere gemeinnützige Stiftungen, haben auch steuerrechtliche
Rechnungslegungspflichten. Wenn Stiftungen ein Handelsgewerbe betreiben,
unterliegen sie den Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach den §§ 238 bis
263 des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Stiftungen, die selbst unternehmerisch tätig sind, können verpflichtet sein, nach
dem Publizitätsgesetz einen geprüften Jahresabschluss zu erstellen und
offenzulegen. Bei der Erarbeitung des Gesetzes zur Modernisierung des
Stiftungsrechtsrecht hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe untersucht, ob für Stiftungen
weitere Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten geschaffen werden sollten.
Sie kam in ihrem Abschlussbericht vom 19. Oktober 2001, der auf den
Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht ist, zu dem Ergebnis,
dass solche Pflichten vor allem kleine Stiftungen, die ehrenamtlich verwaltet
werden, erheblich belasten würden, während der Nutzen erweiterter
Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten selbst bei großen Stiftungen nur sehr
begrenzt wäre.
35. Warum wird das Nationale Forum für Engagement und Partizipation im
folgenden Haushaltsjahr 2011 ausgeschrieben?
Die Ausschreibung betrifft die Koordinierungsstelle des Nationalen Forums für
Engagement und Partizipation. Nach Beschluss der Nationalen
Engagementstrategie am 6. Oktober 2010 durch die Bundesregierung wird mit der
Ausschreibung der Koordinierungsstelle für 2011 der Weg in ein geordnetes
Verfahren beschritten. Die Ausschreibung ist das rechtlich vorgeschriebene
Verfahren für Dienstleistungsaufträge in diesem Umfang.
36. Wer wird das Dialogforum „Bürgerschaftliches Engagement“ zur
weiteren Umsetzung des Nationalen Integrationsplans durchführen?
Die inhaltliche und organisatorische Steuerung des Dialogforums
„Bürgerschaftliches Engagement und Integration“ obliegt dem BMFSFJ.
37. Wie soll das Ziel, zivilgesellschaftliche Organisationen und
Migrantenselbstorganisationen in das genannte Dialogforum zu integrieren,
umgesetzt werden?
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Migrantenselbstorganisationen
werden zu den Dialogforen eingeladen, um eine aktive Rolle in der Gestaltung der
Foren einzunehmen.
Drucksache 17/4296 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode38. Wie erfolgt die Auswahl der Beteiligten am Dialogforum
„Bürgerschaftliches Engagement“?
Das BMFSFJ lädt Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, der
Wissenschaft und der Politik ein und wird sich dabei mit der
Integrationsbeauftragten abstimmen. Da die Dialogforen an der Erarbeitung eines Aktionsplans zur
Umsetzung des Nationalen Integrationsplans mitwirken werden, ist für die
Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen und Organisationen wichtig,
inwiefern diese zur Weiterentwicklung der Ziele und Maßnahmen des Nationalen
Integrationsplans sowie verbindlicher Zielvorgaben im Themenfeld
Bürgerschaftliches Engagement und Integration beitragen können. Bei der Auswahl
der Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden u. a. auch die Erkenntnisse aus
der im Auftrag des BMFSFJ erstellten Studie „Migrantinnenorganisationen in
Deutschland“ berücksichtigt.
39. Welche finanziellen Mittel werden hierfür in welcher Höhe bereitgestellt?
Für die Durchführung des Dialogforums sind Mittel beantragt. Derzeit liegt
noch keine Entscheidung zur Bewilligung vor.
40. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein
Freiwilligendienstestatusgesetz vorlegen, und inwiefern will sie darin den
sozialversicherungsrechtlichen Status in den unterschiedlichen Dienstformen
klären?
Die Bundesregierung strebt die Erarbeitung eines
Freiwilligendienstestatusgesetzes an. In der nationalen Engagementstrategie sind dafür wesentliche
Punkte benannt. Ziel ist es, der Vielfalt der Angebote einen rechtlichen Rahmen
vorzugeben, ohne hierbei bewährte Dienstformate anzugleichen oder zu
schwächen. Das Gesetz soll die gesellschaftliche Anerkennung der
Freiwilligendienstleistenden stärken und der Weiterentwicklung der Freiwilligendienste
dienen. Die jeweiligen Freiwilligendienste sollen transparenter und
übersichtlicher gestaltet und somit die Rechtssicherheit – vor allem für die Freiwilligen –
erhöht werden. Die Besonderheiten der Freiwilligendienste sollen in
Abgrenzung zum bürgerschaftlichen Engagement, zum Arbeitnehmerstatus und zum
Pflichtdienst Berücksichtigung finden. Dazu gehören auch die verschiedenen
sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Die Arbeiten werden 2011 unter
Berücksichtigung der Entscheidungen zur Aussetzung der Wehrpflicht und zur
Einführung eines neuen Bundesfreiwilligendienstes fortgesetzt. Weitere
Angaben zum Zeitplan sind zurzeit nicht möglich.
41. Wie werden im Übergang vom Zivildienst zum Bundesfreiwilligendienst
und den bereits bestehenden Freiwilligendiensten Strukturen des
Trägerprinzips und der Beteiligung der Zivilgesellschaft gesichert?
Nach dem am 15. Dezember 2010 von der Bundesregierung beschlossenen
Gesetzentwurf soll der Bundesfreiwilligendienst als harmonische Ergänzung und
Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste ausgestaltet werden. Die
Nutzung der vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der
zivilgesellschaftlichen Träger ist gewährleistet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/429642. In welchen Schritten und zeitlichen Abständen plant die Bundesregierung
den Übergang von einem Bundesfreiwilligendienst zu einem
Freiwilligendienst in Trägerstrukturen?
Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes befindet
sich derzeit im parlamentarischen Abstimmungsverfahren. Die
Bundesregierung hat im Hinblick auf einen noch nicht gesetzlich geregelten
Bundesfreiwilligendienstes keine Pläne für einen „Übergang“ vom geplanten
Bundesfreiwilligendienst zu einem „Freiwilligendienst in Trägerstrukturen“. Durch die
Koppelung des Bundesfreiwilligendienstes an die Jugendfreiwilligendienste
und zusätzlich durch die Möglichkeit der Zentralstellen, die Weitergabe von
Plätzen nur über Träger vorzunehmen, wird dem Trägerprinzip auch im Bereich
des Bundesfreiwilligendienstes Rechnung getragen.
43. Wie will die Bundesregierung künftig die Trägervielfalt der
Freiwilligendienste und insbesondere die Möglichkeiten kleiner Träger sicherstellen?
Die vorhandenen Regelungen schränken die Trägervielfalt nicht ein.
Unabdingbar sind allerdings bestimmte vor allem qualitative Anforderungen an die
Arbeit der Träger.
Nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz müssen die Träger die Gewähr
dafür bieten, dass der Dienst unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
durchgeführt wird. Die Trägerzulassung obliegt im Übrigen den Ländern. Diese haben
zahlreiche kleine Träger zugelassen, die damit ein Freiwilliges Soziales Jahr
(FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) durchführen können.
Bereits zum 1. Januar 2011 werden die vom Bund für den Bereich der
Jugendfreiwilligendienste zur Verfügung gestellten Fördermittel auf 48,625 Mio. Euro
mehr als verdoppelt. Damit können die Förderpauschalen moderat und die Zahl
der geförderten Plätze deutlich erhöht werden. Mit der Einführung des
Bundesfreiwilligendienstes ist eine weitere Verbesserung der Förderung auch im
Bereich des FSJ und des FÖJ vorgesehen. Dann können zukünftig grundsätzlich
alle Träger an der Förderung teilhaben.
Für die anderen Dienste gilt grundsätzlich Entsprechendes. So wird der
Freiwilligendienst weltwärts als zurzeit größter dieser Dienste von privaten, zumeist
sehr kleinen Trägern durchgeführt. Diese Vielfalt der Formate soll auch
weiterhin grundsätzlich erhalten bleiben. Die Optimierung der hierzu erforderlichen
Abläufe ist ein Thema der derzeit laufenden Evaluierung des weltwärts-
Programms.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
44. Inwiefern ist geplant, dem bisherigen Bundesamt für den Zivildienst neue
Aufgaben im Bereich der Freiwilligendienste und in anderen Bereichen
zu übertragen (bitte jeweils aufschlüsseln)?
Nach dem am 15. Dezember 2010 von der Bundesregierung beschlossenen
Gesetzentwurf zu einem neuen Bundesfreiwilligendienst soll, wenn die
gesetzliche Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes durch das sich ebenfalls
zurzeit in der Beratung befindende Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ausgesetzt
wird, das Bundesamt für den Zivildienst mit der Durchführung des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes beauftragt werden. Zu den Einzelheiten bleibt der
Ausgang des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten; dies gilt
auch zur Bezeichnung des Bundesamtes in der Zukunft.
Drucksache 17/4296 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDes Weiteren ist eine Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Artikel 5 des
Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
Zwölfen Buches Sozialgesetzbuch) vorgesehen, um das Bundesamt mit der
Durchführung eines Teils der im Zusammenhang mit dem Kinderzuschlag
geplanten Bildungs- und Teilhabeleistungen zu betrauen.
45. Inwieweit werden zukünftig Migrantenselbstorganisationen unterstützt,
um Jugendfreiwilligendienstlern/Jugendfreiwilligendienstlerinnen aber
auch im Allgemeinen bürgerschaftlich engagierten Migrantinnen und
Migranten zu begegnen?
Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements von Migrantinnen und
Migranten ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Erfasst wird sowohl die
bessere Teilhabe an bestehenden Angeboten als auch die Stärkung von
Migrantenorganisationen. Beide Aspekte bedürfen der kontinuierlichen Fortentwicklung.
Dies geschieht unter anderem im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung des
Nationalen Integrationsplans im Dialogforum „Bürgerschaftliches Engagement
und Integration“ gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Bürgergesellschaft
und den Migrantenorganisationen selbst.
Das vom BMFSFJ geförderte Projekt „Migrantenorganisationen als Träger von
Freiwilligendiensten“ ist Teil der Anstrengungen, die die Bundesregierung in
diesem Bereich bereits in der Vergangenheit unternommen hat und weiterhin
unternimmt. Im Rahmen dieses Projekts konnten drei Migrantenorganisationen
die Trägeranerkennung für das FSJ nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz
erlangen. Das Projekt endet im nächsten Jahr und bedarf noch der
abschließenden Auswertung. Als besonders wichtig lässt sich jedoch bereits jetzt die
Bereitstellung notwendiger Qualifikations- und Beratungsleistungen feststellen.
Dazu wird die vom BMFSFJ geförderte und beim Institut für Sozialarbeit und
Sozialpädagogik e. V. angesiedelte „Koordinierungsstelle
Jugendfreiwilligendienste“ ab 1. Januar 2011 zur Servicestelle mit erweitertem Aufgabenbereich
ausgebaut. Eine der neuen Aufgaben wird die Beratung und Unterstützung von
Migrantenorganisationen im gesamten Bundesgebiet sein. Für die
Qualifizierung sollen unterschiedliche Perspektiven eröffnet werden: als eigenständiger
Träger von Freiwilligendiensten, als Tandempartner in Kooperation mit
anderen Freiwilligendienst-Trägern oder als Einsatzstelle. Einen weiteren
Aufgabenschwerpunkt der Servicestelle wird im Übrigen die vermehrte Teilhabe
von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an den Jugendfreiwilligendiensten
im Zusammenhang mit der besseren Einbeziehung von Jugendlichen mit
besonderem Unterstützungsbedarf bilden. Die Servicestelle kann dafür unter
anderem auf die Erfahrungen aus dem ebenfalls vom BMFSFJ geförderten
Projekt „Freiwilligendienste machen kompetent“ zurückgreifen.
Gemäß der zum 1. März 2010 in Kraft getretenen gemeinsamen
„Förderrichtlinie für Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von
Zuwanderinnen und Zuwanderern“ des Bundesministeriums des Innern und des
BMFSFJ (veröffentlicht in GMBl 2010 S. 264 bis 266) ist die Stärkung der
aktiven Partizipation der Zuwanderinnen und Zuwanderer, darunter auch die
Motivation und Anleitung zu bürgerschaftlichem Engagement, eines der Ziele
der Projektförderung.
Die Migrantenorganisationen erhalten Organisationsberatung und auf ihre
Bedürfnisse ausgerichtete Weiterbildungsangebote (z. B. Vereinsrecht,
Projektantragstellung und -management, Rechnungswesen, Fundraising und
Öffentlichkeitsarbeit). Dadurch werden sie in ihren Strukturen gestärkt, um ihre
bürgerschaftlich engagierten Mitglieder in der Integrationsarbeit zu unterstützen.
Neben Fachtagungen werden seit Dezember 2009 auch rund 15 zweijährige
partizipationsfördernde Modellprojekte gefördert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/4296Die Bundesregierung möchte das Potenzial von Migrantinnen und Migranten
auch für die Entwicklungspolitik aktivieren. Migrantinnen und Migranten
tragen in erheblichem Umfang zu Entwicklungsprozessen in ihren
Herkunftsländern bei. Dies geschieht zum Beispiel durch den Transfer von Wissen aber
auch durch Geldtransfers in die Herkunftsländer. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das Engagement von Migrantinnen und Migranten
und fördert gemeinnützige Projekte von Migrantenorganisationen in ihren
Herkunftsländern. Diese Förderung wird 2011 weiter ausgebaut. Weitere Bausteine
sind die Teilnahme zahlreicher Migrantinnen und Migranten an dem
entwicklungspolitischen Freiwilligenprogramm weltwärts, sowie die Beteiligung an
der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Deutschland.
46. Arbeiten andere Bundesministerien an der Planung des Europäischen
Jahres der Freiwilligentätigkeit mit?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
An der Erarbeitung und Abstimmung des nationalen Programms des
Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011 für Deutschland waren unter
Federführung des BMFSFJ sämtliche Ressorts der Bundesregierung beteiligt.
47. Was erhofft sich die Bundesregierung vom Europäischen Jahr der
Freiwilligentätigkeit?
Die Bundesregierung verfolgt in erster Linie die vier in der Entscheidung des
Rates vom 27. November 2009 festgelegten Ziele. Diese sind im Wesentlichen
1. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten in der
EU, um die Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Förderung der
Bürgerbeteiligung und des Engagements von Menschen für Menschen im EU-
Kontext zu verankern;
2. Stärkung des Potenzials der Organisatoren von Freiwilligentätigkeiten zur
Verbesserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten, um
Freiwilligentätigkeiten zu erleichtern und Organisatoren bei der Durchführung neuer Arten
von Freiwilligentätigkeiten zu unterstützen sowie Vernetzung, Mobilität,
Zusammenarbeit und Ausschöpfung von Synergien innerhalb der
Zivilgesellschaft und zwischen der Zivilgesellschaft und Akteuren aus anderen
Bereichen im EU-Kontext zu fördern;
3. Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten, um geeignete Anreize für
Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die Freiwillige ausbilden und
unterstützen, zu fördern, und Freiwilligentätigkeiten wegen der dabei
erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen auf EU-Ebene und in den
Mitgliedstaaten durch politische Entscheidungsträger, Organisationen der
Zivilgesellschaft, öffentliche Einrichtungen, den formellen und informellen
Bildungssektor sowie durch Arbeitgeber anzuerkennen;
4. Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von
Freiwilligentätigkeiten, um die breite Öffentlichkeit für die Bedeutung von
Freiwilligentätigkeiten zu sensibilisieren, die Ausdruck der Bürgerbeteiligung sind und
Fragen betreffen, die alle Mitgliedstaaten angehen, etwa die harmonische
Entwicklung der Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung in enger Abstimmung mit der
Zivilgesellschaft und relevanten Akteuren vor dem Hintergrund der spezifischen
Drucksache 17/4296 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHerausforderungen in Deutschland im Bereich bürgerschaftliches Engagement
nationale Prioritäten für das Jahr gesetzt. Diese lauten
● Stärkung der Aufmerksamkeit und Anerkennung für Freiwillige und
bürgerschaftliches Engagement in der Gesellschaft,
● besonderer Fokus auf generationenübergreifende Aktivitäten,
● gezielte Ansprache von Frauen, jungen Menschen, Älteren, Migrantinnen
und Migranten,
● Intensivierung des Austauschs mit Verbänden und Organisationen der
Zivilgesellschaft zur Verbesserung des Umfelds für Freiwillige und
bürgerschaftliches Engagement,
● Unterstützung einer besseren Vernetzung und Kooperation der Akteure und
der Informationsangebote über bürgerschaftliches Engagement in
Deutschland und Europa,
● Initiierung eines regelmäßigen Dialogs zum bürgerschaftlichen Engagement
auf EU-Ebene.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]