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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verbindungen und Aktivitäten der rechtsextremen "Artgemeinschaft" seit ihrem Verbot

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

08.10.2024

Aktualisiert

16.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1295924.09.2024

Verbindungen und Aktivitäten der rechtsextremen „Artgemeinschaft“ seit ihrem Verbot

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Mit Verfügung vom 27. September 2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V“ als neonazistische, rassistische, fremden- und demokratiefeindliche Vereinigung, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und insbesondere aufgrund antisemitischer Inhalte gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, verboten (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/09/verbot-artgemeinschaft.html).

Die 1951 gegründete germanisch-heidnische Gruppierung wollte als Glaubensbund „der Bewahrung, Erneuerung und Weiterentwicklung der Kultur der nordeuropäischen Menschenart“ dienen und an die Wertvorstellungen der heidnischen Vorfahren anknüpfen (parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/49807/sonnenwendfeier_in_ilfeld.pdf). Dabei vertrat sie völkisch-rassistisches und antisemitisches Gedankengut und fungierte als Schnittstelle zwischen dem völkisch-religiösen Spektrum und der Neonaziszene. Das AnhängerInnen- und TeilnehmerInnenspektrum der „Artgemeinschaft“ überschnitt sich seit ihrer Gründung mit dem von neonazistischen Gruppierungen (vgl. ebd.). Stephan Ernst, der Mörder von Dr. Walter Lübcke, war Mitglied der Artgemeinschaft, Beate Zschäpe und andere Personen aus dem NSU-Umfeld nahmen an Veranstaltungen der Gruppierung teil. Der vorherige Leiter der Artgemeinschaft, Jens B. (ehemals NPD KV Magdeburg) verkaufte im Rahmen einer Solidaritätskampagne T-Shirts mit dem Aufdruck „Freiheit für Wolle“ für Zschäpes Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Nach dessen Haftentlassung zog Wohlleben samt Familie auf B.s Hof in Bornitz (www.belltower.news/recherche-voelkische-siedler-rechtsterrorismus-und-corona-proteste-114049/). Mitglieder der „Artgemeinschaft“ fassten über das Bundesgebiet verstreut Fuß und bauten Siedlungsprojekte auf: Etwa in Weißenborn im Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt), in der Kleinstadt Leisnig (Sachsen) oder in Groß Krams (Mecklenburg-Vorpommern) (www.endstation-rechts.de/news/artgemeinschaft-trifft-anastasia; www.lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-razzia-gegen-voelkische-siedler-in-leisnig-XOHANCSTEJCXVLURG6UGBOU2GQ.html).

Auch nach ihrem Verbot legen Berichte nahe, dass ehemalige AnhängerInnen bzw. Mitglieder der „Artgemeinschaft“ weiter in völkischen und rechtsextremen Gruppen aktiv sind: So wirft etwa die Staatsanwaltschaft Detmold mehreren Personen vor, teilweise bewaffnet Widerstand gegen Durchsuchungsmaßnahmen geleistet zu haben; die Angeklagten sollen dabei Familienverbänden angehören, die unter anderem auch in der verbotenen „Artgemeinschaft“ bzw. deren Teilorganisationen aktiv waren (www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23922926_Rechtsextreme-in-OWL-Wie-gefaehrlich-ist-die-voelkische-Szene.html). Ebenso deuten sich nach dem Verbot die Etablierung neuer Strukturen an, teilweise vermittelt durch Personen, welche bereits in der „Artgemeinschaft“ führende Rollen hatten: Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen nennt etwa das „Thule Seminar“ des Rechtsextremisten Pierre Krebs (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Fortführung der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ oder deren Unterorganisationen bzw. das Entstehen oder Betreiben etwaiger Ersatzorganisationen der verbotenen „Artgemeinschaft“ nach § 85 StGB vor, und wenn ja?

2

Welche regionalen Schwerpunkte (sogenannte „Gefährschaften“) der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“, ihrer Mitglieder, Anhänger und Sympathisanten waren der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung bekannt (bitte nach Ort und Bundesland auflisten)?

3

Welche regionalen Schwerpunkte (sogenannte „Gefährschaften“) der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“, ihrer Mitglieder, Anhänger und Sympathisanten wurden der Bundesregierung darüber hinaus seit dem Zeitpunkt der Verbotsverfügung bekannt (bitte nach Ort und Bundesland auflisten)?

4

Welche Teilorganisationen der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ waren der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung bekannt (bitte nach Ort und Bundesland auflisten)?

5

Welche Teilorganisationen der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ wurden der Bundesregierung seit dem Zeitpunkt der Verbotsverfügung bekannt (bitte auflisten nach Ort und Bundesland)?

6

Welche (auch nachrichtendienstlich) Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Aktivitäten und Verbindungen von Mitgliedern, Anhänger und Sympathisanten der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ seit Vollzug der Verbotsverfügung zu folgenden teilweise vom administrativen Verfassungsschutz als rechtsextrem angesehenen Parteien, Netzwerken und Gruppierungen, und welcher Art sind diese ggf. (beispielsweise Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung/Nutzung von Räumlichkeiten)?

7

Die Heimat (ehemals NPD) oder „Junge Nationalisten“ (JN),

8

„Der Dritte Weg“ oder „Nationalrevolutionären Jugend“,

9

„Die Rechte“,

10

„Blood & Honour“,

11

„Combat 18“,

12

„Hammerskins Deutschland“ oder „Crew 38“,

13

„Turonen“ bzw. „Garde 20“,

14

„KnockOut 51“,

15

„28 Brothers of Honour“,

16

„Deutsche Jugend Voran“ (DJV),

17

„Jung und stark“ (JS),

18

„Elblandrevolte“,

19

„Wardon 21“,

20

„Identitäre Bewegung“,

21

„Thule-Seminar“,

22

„Junge Alternative“ oder

23

Alternative für Deutschland (AfD)?

24

Welche Erkenntnisse im Sinne der Frage 6 liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Adressaten der Verbotsverfügung des BMI vom 27. September 2023 vor?

25

Welche Aktivitäten mit Bezug zur „Artgemeinschaft“ oder von Anhängern oder Mitgliedern der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ sind der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland bekannt (beispielsweise Treffen, nicht-/öffentliche Veranstaltungen, Schießübungen; bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc. aufschlüsseln)?

26

An welchen Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen haben AnhängerInnen oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Anzahl der „Artgemeinschaft“-Teilnehmer aufschlüsseln)?

27

Haben Anhänger oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 an Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen der Extremen Rechten in Deutschland teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Anzahl „Artgemeinschaft“-Teilnehmer aufschlüsseln)?

28

Haben Anhänger oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 an Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen der Neuen Rechten in Deutschland teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Anzahl „Artgemeinschaft“-Teilnehmer aufschlüsseln)?

29

Haben Anhänger oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 an Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen der Extremen Rechten im Ausland teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Anzahl „Artgemeinschaft“-Teilnehmer aufschlüsseln)?

30

Haben Anhänger oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 an Kampfsportveranstaltungen der Extremen Rechten teilgenommen (bitte einzeln aufschlüsseln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Anzahl „Artgemeinschaft“-Teilnehmer)?

31

Wie viele und welche vorwiegend deutschsprachigen Websites, Facebook-Seiten/-Gruppen, Twitter-Accounts, Telegram-Chats, Tiktok-Accounts oder anderweitige Internet-Chats mit „Artgemeinschaft“-Bezug sind der Bundesregierung vor bzw. seit Vollzug der Verbotsverfügung bekannt geworden?

32

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Netzsperren gegen etwaige deutschsprachige Websites, Facebook-Seiten/-Gruppen, Twitter-Accounts, Telegram-Chats, Tiktok-Accounts oder anderweitige Internet-Chats mit „Artgemeinschaft“-Bezug bzw. deren BetreiberInnen verhängt, und wenn ja, welche?

33

Wurden anlässlich der Durchsetzung der Verbotsverfügung am 27. September 2023 gegen die „Artgemeinschaft“ alle laut bestehenden Waffenbesitzkarten im Besitz der Erlaubnisinhaber zugelassenen Waffen, Waffenteile und Munition festgestellt?

a) Wenn ja, um welche erlaubnispflichtigen Waffen und Gegenstände handelte es sich im Einzelnen?

b) Wenn nein, konnten die nicht aufgefunden, erlaubten Waffen inzwischen sichergestellt werden bzw. wie viele der erlaubten Waffen konnten bisher nicht aufgefunden werden und um welche erlaubnispflichtigen Waffen, die bisher nicht aufgefunden werden konnten, handelte es sich im Einzelnen?

34

Wurden bei der Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen Verstöße festgestellt und wurden die anlässlich der Durchsetzung der Verbotsverfügung am 27. September 2023 festgestellten Waffen, Waffenteile und Munition sichergestellt?

35

Wurden am 27. September 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung auch solche Waffen, Waffenteile und Munition aufgefunden und sichergestellt, für welche waffenrechtliche Erlaubnisse erforderlich, jedoch nicht erteilt worden waren (bitte nach Art und Anzahl der Waffen, Ort und Bundesland auflisten)?

36

Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Anhänger oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ seit dem 1. Januar 2023 einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen, und wenn ja, warum und durch welche Stelle bzw. Behörde wurde die Sicherheitsüberprüfung durchgeführt?

37

Welche Immobilien und Liegenschaften (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung dauerhaft oder regelmäßig von, auch ehemaligen, Anhängern oder Mitgliedern der verbotenen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ genutzt (bitte unter Angabe von Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzung auflisten)?

38

Wie oft befasste sich das GETZ mit der Artgemeinschaft und wann fand die letzte Befassung statt?

39

Wie schätzt die Bundesregierung die Aktivitäten ehemaliger Mitglieder bzw. AnhängerInnen der „Artgemeinschaft“ nach deren Verbot ein, insbesondere in Hinblick auf das mögliche Betreiben etwaiger Ersatzorganisationen nach § 85 StGB?

40

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Durchsuchungsmaßnahmen mit Bezug auf mögliche Ersatzorganisationen nach § 85 StGB bei Mitgliedern bzw. AnhängerInnen der verbotenen „Artgemeinschaft“ seit deren Verbot am 27. September 2023, und wenn ja, welche?

Berlin, den 23. September 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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