Deutscher Bundestag Drucksache 20/13702
20. Wahlperiode 07.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13247 –
Initiativen der Bundesregierung zur Vollendung des Europäischen
Bildungsraums bis 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wenngleich Austauschprogramme für Schülerinnen und Schüler, Studenten,
Auszubildende, Fachkräfte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die
europäische Idee seit Jahrzehnten mit Leben füllen, ist die Idee, einen
„Europäischen Bildungsraum“ zu schaffen, deutlich jünger. Im September 2020 hat
die Europäische Kommission – u. a. aufbauend auf Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 zu Bildung – eine neue
Mitteilung zur Schaffung eines Europäischen Bildungsraums bis 2025
veröffentlicht und damit ihre Vision für die europäische Bildungszusammenarbeit
dargelegt. Zur Konsolidierung der laufenden Bemühungen sowie der
Weiterentwicklung des Europäischen Bildungsraums wurden sechs Dimensionen
vorgeschlagen: 1) Qualität, 2) Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter,
3) Grüner und digitaler Wandel, 4) Lehrkräfte und Ausbildende, 5)
Hochschulbildung, 6) Geopolitische Dimension. Zur Stärkung einer strukturierten
europäischen Bildungspolitik wurde die Mitteilung der Europäischen
Kommission in den Folgejahren durch verschiedene Ratsempfehlungen
konkretisiert. Insbesondere im Bereich der digitalen Bildung, aber auch auf anderen
bildungspolitischen Feldern wie im Hochschulbereich und in der
Berufsbildung wurden spezifische Vorhaben und Empfehlungen formuliert.
Aus Sicht der Fragesteller bedarf es zur Vollendung des Europäischen
Bildungsraums bis 2025 eines aktiven Engagements der Bundesregierung sowohl
auf nationalstaatlicher Ebene als auch in den Gremien der Europäischen Union
(EU). Dies umfasst auf der einen Seite die Zusammenarbeit und die
Weitergabe von Erkenntnissen in Bezug auf den Nutzen von Investitionen in die
allgemeine und berufliche Bildung. Bessere Daten und Analysen können
schließlich allen Mitgliedstaaten helfen, wirksamere, inklusivere und reaktivere
Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln. Auf der anderen
Seite müssen die EU-finanzierten Projekte, ganz besonders auch „Tools“ zur
Stärkung digitaler Bildung, in den Nationalstaaten bekannt gemacht werden.
Es ist aus Sicht der Fragesteller richtig, wenn das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) auf seiner Website schreibt, „Eine
zukunftsorientierte Bildungspolitik darf nicht allein nationalstaatlich gedacht werden,
sondern muss auch europäische und internationale Entwicklungen
einbeziehen“ (
www.bmbf.de/bmbf/de/europa-und-die-welt/lernen-in-europa/der-europ
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
6. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
aeische-bildungsraum/der-europaeische-bildungsraum_node.html).
Gleichwohl ist es aus Sicht der Fragesteller verwunderlich, dass die
Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger im Jahr 2022 nur
einmal nach Brüssel gereist ist (siehe Bundestagsdrucksache 20/6132). Ebenfalls
bedenklich ist, dass eine Umfrage des Europäischen Rechnungshofs ergab,
dass bis zu 90 Prozent der Schulen in Deutschland kostenlose Online-
Instrumente und Online-Maßnahmen der EU, die allen Schulen für die digitale
Bildung zur Verfügung stehen, nicht kannten. Damit war die Unkenntnis über
diese Angebote in Deutschland im internationalen Vergleich am größten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der gemeinschaftliche Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten (MS) der
Europäischen Union (EU) und die Festlegung von Zielen und Strukturen des
kooperativen Austauschs in bildungspolitischen Fragen ist seit langem gelebte
Praxis, selbst wenn es jedem MS gemäß des Vertrages über die Arbeitsweise
der Europäischen Union obliegt, seine nationale Bildungspolitik zu gestalten.
Bereits im Jahr 2002 verabschiedeten die Bildungsministerinnen und
Bildungsminister der Europäischen Union (EU) ein gemeinsames Arbeitsprogramm. Sie
einigten sich darauf, auf Basis der offenen Methode der Koordinierung
zusammenzuarbeiten. Die EU-Bildungszusammenarbeit ist entsprechend von den
Prinzipien der Freiwilligkeit und des intensiven Austauschs geprägt.
Wesentliches Instrument der Zusammenarbeit ist zudem das Festsetzen von
Zielen und die regelmäßige Überprüfung der Fortschritte anhand von
gemeinsamen Indikatoren und Durchschnittsbezugswerten, um die Fortentwicklung
der EU als stabile, wissensbasierte und wettbewerbsfähige Gesellschaft zu
flankieren.
Zu den wichtigsten Vereinbarungen bisher zählen der über die EU
hinausreichende, aber durch sie unterstützte Bologna-Prozess aus dem Jahr 1999 zur
Schaffung eines einheitlichen Hochschulraums bis zum Jahr 2010, der
Kopenhagen-Prozess aus dem Jahr 2002 zur europaweiten Kooperation in der
beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Strategische Rahmen für die europäische
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
(Strategischer Rahmen).
Die Ziele des Strategischen Rahmens zur Schaffung und Fortentwicklung eines
Europäischen Bildungsraumes (EEA) bis zum Jahr 2030 konkretisieren die
sechs Dimensionen zur Erreichung des EEA und lauten im Einzelnen:
• Höhere Qualität, bessere Inklusion und mehr Erfolg für alle in der
allgemeinen und beruflichen Bildung
• Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle
• Stärkung von Kompetenzen und Motivation in Lehrberufen
• Stärkung der europäischen Hochschulbildung
• Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels durch die
allgemeine und berufliche Bildung.
Diese Ziele sowie die übergeordneten Ziele der Zusammenarbeit im EEA, im
Einzelnen die Förderung des Austauschs und gegenseitigen Lernens, um
Erkenntnisse zur Bewältigung gemeinsamer europäischer Herausforderungen in
der Bildungspolitik zu gewinnen sowie die internationalen Erfahrungen und
Ansätze auch für nationale Reformanstrengungen zu nutzen, werden von der
Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Dafür ist es von entscheidender
Bedeutung, auf europäischer Ebene elementare Themen für eine moderne
Gesellschaft zu diskutieren und dabei zu einem gemeinsamen Verständnis für eine
wertegeleitete Zusammenarbeit zu kommen.
Entsprechend der Kompetenzverteilung im föderalen System weist das
Grundgesetz (GG) die überwiegende Zuständigkeit für Bildung und Kultur den
Ländern zu (Artikel 30, 70 GG). Eine enge Kooperation und Abstimmung von
Bund und Ländern in europäischen Bildungsangelegenheiten ist daher in
Artikel 23 GG geregelt. Dieses Zusammenwirken spiegelt sich im Rahmen der
gemeinsamen Wahrnehmung der Arbeitsgruppen des EEA wider. In diesen
Arbeitsgruppen findet der fachliche Austausch zwischen den MS und mit der
Europäischen Kommission statt.
1. Hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-
Watzinger Vorschläge und Schwerpunktthemen zu bildungspolitischen
Aspekten für das kommende neue Arbeitsprogramm der Europäischen
Kommission eingebracht, wenn ja, wann, um welche Vorschläge und
bildungspolitischen Schwerpunktthemen handelt es sich, und wenn nein,
warum nicht?
Wesentlich bei den bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen auf
europäischer Ebene sind die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, die mit
dem europäisch und international ausgerichteten Arbeitsmarkt einhergehen.
Elementar ist hierbei die Förderung von Bildungs- und Beschäftigungschancen
von Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft– im Blick zu behalten. Die
Bundesministerin für Bildung und Forschung und die gesamte BMBF-
Hausleitung setzen sich intensiv für die Stärkung von Kompetenzen zur Bewältigung
des grundlegenden Wandels des Arbeitsmarkts ein. Um dies zu erreichen, ist es
von entscheidender Bedeutung, elementare Themen einer modernen
Gesellschaft auf europäischer Ebene zu diskutieren und dabei zu einem gemeinsamen
Verständnis einer wertegeleiteten Zusammenarbeit zu gelangen.
Die Bundesregierung wiederum bringt unter Beachtung der bildungspolitischen
Kompetenzen in enger Abstimmung mit den Ländern (Bundesratsbeauftragen
und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK)) die nationalen bildungspolitischen Interessen der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Weisung für den BA ein.
Grundsätzlich erfolgt die Einbringung dieser bildungspolitischen
Schwerpunktsetzungen – auch mit Blick auf das kommende Arbeitsprogramm der EU-
Kommission – entlang geregelter und bewährter politischer Abläufe und eingebettet
in einen mehrstufigen Beratungs- und Verhandlungsprozess. Der Europäische
Bildungsraum wird dabei insbesondere – aber nicht nur – im Rahmen von
Ratsempfehlungen (RE) sowie Ratsschlussfolgerungen (RSF) und
Ratsentschließungen fortentwickelt. Diese werden von dem europäischen Ausschuss für
Bildungsfragen (Bildungsausschuss, BA) verhandelt und für die Verabschiedung
im Rahmen des Rates „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ (Teil Bildung)
vorbereitet. Im Rahmen der Räte werden zudem die Abstimmungsprozesse
flankierende bilaterale Treffen sowie Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern
der EU-Kommission geführt.
2. Wie oft ist die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina
Stark-Watzinger im Jahr 2023 nach Brüssel gereist (bitte Reisen
inklusive Nennung der Anlässe tabellarisch einzeln auflisten)?
3. Wie oft ist die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina
Stark-Watzinger bisher im Jahr 2024 nach Brüssel gereist (bitte Reisen
inklusive Nennung der Anlässe tabellarisch einzeln auflisten)?
4. An welchen Ratstagungen und informellen Treffen auf EU-
Ministerebene hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung im Jahr 2023
teilgenommen?
5. An welchen Ratstagungen und informellen Treffen auf EU-
Ministerebene hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung im Jahr 2024
teilgenommen?
Die Fragen 2 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Datum Anlass Ort
27.06.2023 Experten-Workshop zum Thema
Neufassung der europäischen
Züchtungstechniken (NZT) + anschließendem
Pressegespräch zu neuen NZT
Brüssel
23.11.2023 Formeller Rat Bildung, Jugend,
Kultur und Sport – Teil Bildung
Brüssel
08.12.2023 Formeller Wettbewerbsfähigkeitsrats
– Teil Forschung
Brüssel
15.02.2024 Informeller Wettbewerbsfähigkeitsrats
–
Teil Forschung
La Hulpe
6. Welche für den Europäischen Bildungsraum relevanten Programme,
Ratsschlussfolgerungen und Ratsempfehlungen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wie sieht der Umsetzungsstand bezogen auf
Deutschland und – soweit bekannt – bezogen auf die anderen EU-
Mitgliedstaaten jeweils aus (bitte tabellarisch auflisten)?
RSF und RE sind nicht rechtsverbindlich, sondern haben einen empfehlenden
Charakter. Aufgrund der Freiwilligkeit dieser Dossiers werden in der Regel
keine verpflichtenden und validen Daten über den Umsetzungsstand in den
einzelnen MS, einschließlich Deutschlands, erhoben.
Titel der RSF/ RE Dok.Nr.
RE Europe on the Move – Lernmobilitäten für alle 9804/24
RSF evidenzgestützte Bildungspolitik 9801/24
RSF “zum Beitrag der allgemeinen und beruflichen
Bildung zur Stärkung der gemeinsamen europäischen
Werte und der demokratischen Bürgerschaft”
15738/23
RE zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche
allgemeine und berufliche digitale Bildung
15741/23
RE für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten
und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen
Bildung
15740/23
RSF Gegenseitige Anerkennung in der allgemeinen und
beruflichen Bildung
9307/23
RSF Grüner Wandel – Fertigkeiten und Kompetenzen 7089/23
RE zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und
Erziehung: die Barcelona-Ziele für 2030
14785/22
RE Wege zum schulischen Erfolg 14981/22
RSF Wohlergehen in der digitalen Bildung 14982/22
RSF zur transformative Rolle der Bildung für
nachhaltige Entwicklung und Weltbürgerschaft (SDG)
10345/22
Titel der RSF/ RE Dok.Nr.
RE Microcredentials – Lebenslanges Lernen und
Beschäftigungsfähigkeit
9790/22
RE zum Lernen für den grünen Wandel und die
nachhaltige Entwicklung
9795/22
RE zu individuellen Lernkonten 8944/22
RSF Hochschulstrategie – Stärkung der
Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas
7936/22
RE zur Erleichterung einer wirksamen europäischen
Hochschulzusammenarbeit
7937/22
RSF zur Stärkung der Mobilität von europäischen
Lehrkräften während der Ausbildungsphase
7923/22
RE Blended-Learning-Ansätzen für Primar- und
Sekundarbildung
14484/21
RSF Brückenschlag zwischen Hochschulbildung,
Forschung, Innovation und Gesellschaft
8658/21
RSF Chancengleichheit und Inklusion 8693/21
Die aktuelle Programmperiode des Bildungsprogramms Erasmus+ wird seit
dem Jahr 2021 umgesetzt und wird derzeit durch die KOM zwischenevaluiert.
Die bisherige Auswertung geht von einem positiven Umsetzungsstand in allen
MS aus, da dies einerseits dem Stand der nationalen Zwischenevaluationen
entspricht und darüber hinaus ein am 17. September 2024 durchgeführter
Workshop der EU-Kommission zu allen nationalen Zwischenevaluationen der am
Programm teilnehmenden Länder diese grundsätzliche Einschätzung bestätigt
hat.
7. Welche konkreten politischen Ziele hat die Bundesregierung im Rahmen
der belgischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2024 im
Bereich Bildung verfolgt, und welche konkreten Ergebnisse hat die
Bundesregierung hierbei erreicht?
Unter der belgischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2024 wurde
die RE „Europe on the Move – Lernmobilitäten für alle“ sowie die RSF
„evidenzgestützte Bildungspolitik“ im BA verhandelt und durch den Rat „Bildung,
Jugend, Kultur und Sport“ (Teil Bildung) verabschiedet. Bei den
Verhandlungen der RE zur Lernmobilität hat die Bundesregierung sich für ambitioniertere
und gleichzeitig im nationalen Kontext realistische Zielzahlen eingesetzt, um
den Herausforderungen eine international ausgerichteten Arbeitsmarktes
Rechnung zu tragen und interkulturelle und sprachliche Fähigkeiten zu stärken.
Dabei konnte unter Wahrung mitgliedstaatlicher Kompetenzen und
datenschutzrechtlicher Aspekte, ein breiter Konsens zwischen den MS erreicht werden.
In den Verhandlungen zur RSF zu evidenzgestützter Bildungspolitik unterstrich
die Bundesregierung die Bedeutung von Bildungsforschung für die
kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung von Inhalten und Methoden in allen
Bildungsbereichen. Wesentlich ist dabei eine faktenbasierte Vorgehensweise,
die von DEU im Gleichklang mit weiteren MS nachdrücklich betont und im
Dossier verankert wurde. Zudem unterstrich die Bundesregierung eine
balancierte Nutzung von bestehenden und neuen Instrumenten der Bildungsforschung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung im
Rahmen der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr
2024 im Bereich Bildung, und welche konkreten Ergebnisse hat die
Bundesregierung hierbei bereits erreicht?
Unter der derzeit amtierenden ungarischen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten
Halbjahr 2024 wurde die RE Hochschulkarrieren sowie die RSF Strategische
Partnerschaften im BA verhandelt. Beide Dossiers werden am 25. November
2024 dem Rat „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ (Teil Bildung) zur
Verabschiedung vorgelegt. Im Austausch zu den RE Hochschulkarrieren unterstrich
die Bundesregierung – wie bereits im Kontext einer RE zu Forschertalenten,
die im Dezember 2023 verabschiedet wurde – wie elementar im Sinne der
Einheit von Forschung und Lehre die Anerkennung der vielfältigen
hochschulischen Aufgaben, insbesondere die Lehrtätigkeit, ist. Die Förderung von
Bildungs- und Beschäftigungschancen von Menschen – unabhängig von Herkunft
und Identität – war dabei Richtschnur im Austausch zu dem Dossier.
Gleichzeitig galt es, Dopplungen mit der RE zu Forschertalenten zu vermeiden und die
Grundprinzipien der Subsidiarität, Kompetenzverteilung und
Hochschulautonomie zu wahren. Den Fokus bei den Verhandlungen zur RSF Strategische
Partnerschaften setzte die Bundesregierung auf die Erweiterung der Perspektive
weg von einem reinen Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit hin zu einer
ganzheitlichen Bildung. Diese stärkt die aktive Teilhabe an der Gesellschaft und die
kulturelle Bildung als einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung im
Rahmen der polnischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2025
im Bereich Bildung?
Unter der polnischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2025 werden
laut aktuellen Planungen voraussichtlich RE zum Qualitätssicherungs- und
Anerkennungssystem im Hochschulbereich sowie RE zu einem Europäischen
Hochschulabschluss diskutiert werden. Hierbei wird der Schwerpunkt der
Bundesregierung insbesondere darauf liegen, Doppelstrukturen mit dem etablierten
Bologna-Prozess zu vermeiden. Darüber hinaus wird Inklusion ein
Schwerpunktthema der anstehenden Ratspräsidentschaft sein. Für die Bundesregierung
ist Bildung der Schlüssel für Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Die
Schaffung und Wahrung gleicher Bildungschancen für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene zu schaffen, unabhängig von der sozialen Herkunft, der
Migrationsgeschichte und anderer individueller Merkmale, ist bereits Ziel
zahlreicher Programme auf Bundes- und Landesebene. Entsprechend gilt es, diese
Zielsetzung auch auf europäischer Ebene fortzuentwickeln.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland in der sogenannten High
Level Group on Education and Training der Europäischen Union?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegt, weist das
Grundgesetz die überwiegende Zuständigkeit für Bildung und Kultur den Ländern zu
(Artikel 30, 70 GG). Daher ist die Bundesrepublik Deutschland in dieser und
den nun folgenden Gruppen (Verweis auf die Fragen 10 bis 16) durch die
Bundesregierung in Vertretung des jeweils zuständigen Ressorts und einer vom
Bundesrat benannten Person vertreten. Bund und Länder arbeiten daher
entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten zusammen (Artikel 23 GG) und stimmen
sich im Rahmen der Vorbereitung und Teilnahme eng ab.
Die Vertretung in der „High Level Group on Education and Training“ seitens
der Bundesregierung erfolgt durch das BMBF.
a) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung in
dieser High Level Group?
b) Welche konkreten politischen Ziele konnte die Bundesregierung in
dieser High Level Group bereits erreichen?
Die Fragen 10a und 10b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die High Level Group ist ein informelles Zusammentreffen hochrangiger
Beamter der MS und der EU-Kommission, mit dem Ziel, strategische und
bereichsübergreifende Fragen der europäischen Zusammenarbeit in der
allgemeinen und beruflichen Bildung zu identifizieren, zu diskutieren und
zukunftsweisende Leitlinien bereitzustellen. Sie stellt somit eine Verbindung zwischen der
Arbeits- und der politischen Ebene in der Governance-Struktur des
strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit in der allgemeinen und
beruflichen Bildung mit Blick auf den Europäischen Bildungsraum und darüber
hinaus (2021 bis 2030) (strategischer Rahmen) dar. Die deutschen
Vertreterinnen und Vertreter sind daran interessiert, den Austausch zwischen den MS
wahrzunehmen um gemeinsame Ambitionen für die bildungspolitischen Ziele
zu diskutieren, den Dialog auf Augenhöhe zwischen den MS und mit der EU-
Kommission zu fördern und den holistischen Bildungsansatz des Europäischen
Bildungsraums voranzutreiben. Dabei setzte sich die deutsche Vertretung bisher
mehrfach erfolgreich dafür ein, dass die relevanten Gremien adäquat in die
Bewertung und Verhandlung neuer Prozesse und Initiativen eingebunden wurden,
insbesondere der BA und die Standing Group on Indicators and Benchmarks.
So konnten in den Gremien etwa die zwar ambitionierten aber doch
realistischen Ziele für die Lernmobilität in Europa festgelegt und zusätzliche
bürokratische Pflichten in den MS minimal gehalten werden.
Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung – gerade vor dem Hintergrund der
aktuellen und künftigen Herausforderungen für den Bildungs- und
Beschäftigungssektor – intensiv für die Stärkung von Kompetenzen zur Bewältigung des
digitalen und ökologischen Wandels ein. Diese Bemühungen finden Eingang in
die gemeinsamen europäischen Ziele des strategischen Rahmens.
c) An welchen Treffen dieser High Level Group hat der Vertreter bzw.
die Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland seit September 2021
teilgenommen (bitte die Termine, an denen teilgenommen wurde, und
die Termine, an denen nicht teilgenommen wurde, auflisten)?
Mindestens ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland
hat an allen Treffen der High Level Group, die seit September 2021 stattfanden,
teilgenommen. Die Daten dieser Treffen sind im Folgenden aufgelistet:
• 16./17. Dezember 2021
• 28. März 2022
• 3. Juni 2022
• 18./19. Juli 2022
• 31. Oktober 2022
• 23. Januar 2023
• 19. April 2023
• 29./30. Juni 2023
• 9./10. Januar 2024
• 25. März 2024
• 1./2. Juli 2024.
11. Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland in der sogenannten
Working Group on Early Childhood der Europäischen Union?
In der „Working Group on Early Childhood“ wird die Bundesrepublik
Deutschland seitens der Bundesregierung durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und einer vom Bundesrat benannten
Person vertreten.
a) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung in
dieser Working Group?
b) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung
grundsätzlich im Bereich frühkindliche Bildung auf europäischer
Ebene?
c) Welche konkreten politischen Ziele konnte die Bundesregierung in
dieser Working Group bereits erreichen?
Die Fragen 11a bis 11c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die „Working Group on Early Childhood Education and Care“ hat sich zum
Ziel gesetzt, die MS darin zu unterstützen, die Empfehlung des Rates aus dem
Jahr 2019 für qualitativ hochwertige Frühkindliche Bildung, Betreuung und
Erziehung (FBBE)-Systeme und den EU-Qualitätsrahmen für frühkindliche
Bildung, umzusetzen. Besonderer Fokus liegt in der Arbeitsgruppentätigkeit auf
den Aspekten Qualitätsentwicklung durch Monitoring und Evaluation sowie
durch die Stärkung der Kindertagesstätten(KiTa)-Leitungskräfte in der
frühkindlichen Bildung. Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes
sind für die Gestaltung der frühkindlichen Bildung in erster Linie die Länder
zuständig. Für die Bundesregierung ist die Förderung frühkindlicher Bildung
grundlegend für den weiteren Bildungserfolg und entscheidet maßgeblich über
Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen. Gute frühe Bildung hilft
maßgeblich, die Chancengerechtigkeit für Kinder zu verbessern. Diese Ziele sowie
die übergeordneten Ziele der Zusammenarbeit im Europäischen Bildungsraum
werden von der Bundesregierung, unter Wahrung der verfassungsrechtlichen
Kompetenzverteilung, unterstützt.
d) An welchen Treffen dieser Working Group hat der Vertreter bzw. die
Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland seit September 2021
teilgenommen (bitte die Termine, an denen teilgenommen wurde, und die
Termine, an denen nicht teilgenommen wurde, auflisten)?
Mindestens ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland
hat an folgenden Treffen der Arbeitsgruppe teilgenommen:
• 17. Januar 2022
• 17. bis 18. Februar 2022
• 31. März bis 1. April 2022
• 12. bis 13. Mai 2022
• 20. bis 21. Juni 2022
• 13. bis 14. September 2022
• 24. bis 25. Oktober 2022
• 24. bis 25. Januar 2023
• 13. bis 14. März 2023
• 24. bis 26. April 2023
• 13. bis 14. Juni 2023
• 13. bis 14. September 2023
• 24. bis 25. Oktober 2023
• 28. bis 29. November 2023
• 22./23. Januar 2024
• 11./12. März 2024
• 22. bis 24. Mai 2024
• 11./12. Juni 2024
• 12./13. September 2024
• 16. bis 18. Oktober 2024.
Lediglich an einem Treffen erfolgte keine Teilnahme:
• 12. bis 14. Dezember 2022.
12. Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland in der sogenannten
Working Group on Schools der Europäischen Union?
Die Working Group on Schools umfasst zwei Untergruppen, die Untergruppe
„Pathways to School Success“ und die Untergruppe „Learning for
Sustainability“. Die schulische Bildung ist nach der föderalen Ordnung eine
Kernkompetenz der Länder einschließlich ihrer Kommunen, die diesen Aufgabenbereich
eigenverantwortlich wahrnehmen. Entsprechend wird die Bundesrepublik
Deutschland in der „Working Group on Schools“ vor allem durch die Länder
vertreten. Seit Juni 2024 erfolgt die Teilnahme an den Treffen der Untergruppe
„Pathways to School Success“ seitens der Bundesregierung durch einen
Vertreter bzw. eine Vertreterin des BMBF.
a) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung in
dieser Working Group?
b) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung
grundsätzlich im Bereich Schulbildung auf europäischer Ebene?
c) Welche konkreten politischen Ziele konnte die Bundesregierung in
dieser Working Group bereits erreichen?
Die Fragen 12a bis 12c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die „Working Group on Schools“ hat sich zum Ziel gesetzt, für die MS
politische Schlussfolgerungen und Empfehlungen u. a. zu den Themen Verbesserung
von Basiskompetenzen, Unterstützung für benachteiligte Schülerinnen und
Schüler zur Senkung der Schulabbrecherquote, Erhöhung der Anzahl der
Schülerinnen und Schüler, die einen höheren Schulabschluss erreichen, und Bildung
für nachhaltige Entwicklung zu formulieren. Wesentlich ist es, die
Chancengerechtigkeit zu fördern und gleichzeitig den Herausforderungen des grünen und
digitalen Wandels zu begegnen. Diese Ziele sowie die übergeordneten Ziele der
Zusammenarbeit im Europäischen Bildungsraum werden von der
Bundesregierung unterstützt.
d) An welchen Treffen dieser Working Group hat der Vertreter bzw. die
Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland seit September 2021
teilgenommen (bitte die Termine, an denen teilgenommen wurde, und die
Termine, an denen nicht teilgenommen wurde, auflisten)?
Die Bundesregierung nimmt erst seit Juni 2024 an der Untergruppe „Pathways
to School Success“ teil. An folgenden Treffen hat ein Vertreter bzw. eine
Vertreterin der Bundesregierung teilgenommen:
• 20. Juni 2024
• 10. bis 11. Oktober 2024
Folgende Treffen haben im Rahmen der Untergruppe „Pathways to School
Success“ darüber hinaus stattgefunden:
• 03. Dezember 2021
• 1. bis 2. Februar 2022
• 8. März 2022
• 19. bis 20. September 2022
• 5. bis 7. Oktober 2022
• 12. Dezember 2022
• 23. bis 24. Januar 2023
• 7. bis 8. März 2023
• 24. bis 26. Mai 2023
• 29. Juni 2023
• 26. September 2023
• 26. bis 27. Oktober 2023
• 22. April 2024
• 15. bis 17. Mai 2024
• 26. Juni 2024.
In der Working Group on Schools, Untergruppe „Learning for Sustainability”
hat mindestens ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Bundesrepublik
Deutschland an folgenden Treffen der Arbeitsgruppe teilgenommen:
• 30. Januar bis 1. Februar 2022
• 16. März 2022
• 5. bis 6. Mai 2022
• 14. bis 16. September 2022
• 8. bis 9. Dezember 2022
• 9. bis 10. März 2023
• 4. bis 5. März 2024
• 16. bis 18. November 2022
• 2. bis 5. Mai 2023
• 6. bis 8. Dezember 2023
• 3. bis 5. Juni 2024.
Lediglich an einem Treffen erfolgte keine Teilnahme:
• 14. bis 16. Juni 2023.
13. Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland in der sogenannten
Working Group on Vocational Education and Training and the Green
Transition der Europäischen Union?
In der „Working Group on Vocational Education and Training and the Green
Transition“ wird die Bundesrepublik Deutschland seitens der Bundesregierung
durch das BMBF und einer vom Bundesrat benannten Person vertreten.
a) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung in
dieser Working Group?
b) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung
grundsätzlich im Bereich berufliche Bildung auf europäischer Ebene?
c) Welche konkreten politischen Ziele konnte die Bundesregierung in
dieser Working Group bereits erreichen?
Die Fragen 13a bis 13c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Länder sind für die rein schulisch ausgestaltete Berufsbildung nach Artikel
30 und 70 GG zuständig. Die Bundesregierung verfolgt, entsprechend ihrer
geteilten Zuständigkeit für die betrieblichen Anteile der beruflichen Bildung, in
dieser Arbeitsgruppe das Ziel, Berufsbildungssysteme in Europa an aktuelle
Anforderungen anzupassen und einen wirksamen Beitrag zur Verwirklichung
des Europäischen Bildungsraums bis zum Jahr 2025 zu leisten. Gleichzeitig
wird das Ziel verfolgt, durch den internationalen Austausch und die Vernetzung
wichtige Impulse für das deutsche duale Berufsbildungssystem zu schaffen und
die Umsetzung der Ziele des Strategischen Rahmens im Bereich Berufsbildung
zu begleiten und sicherzustellen. Durch die aktive Teilnahme an der Working
Group wird gewährleistet, dass Deutschland die EU-Berufsbildungspolitik
aktiv mitgestalten kann, so dass die spezifischen Belange des deutschen dualen
Berufsbildungssystem Berücksichtigung finden können.
Seit dem Jahr 2022 hat das BMBF in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut
für Berufsbildung (BIBB) aktiv die Arbeit der Working Group mitgestaltet,
indem es u. a. eine Peer Learning Activity in Bonn für die Arbeitsgruppe
ausgerichtet und in der Folge intensiv das Kompendium „Vocational Education and
Training and the green Transition“ mitentwickelt hat.
d) An welchen Treffen dieser Working Group hat der Vertreter bzw. die
Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland seit September 2021
teilgenommen (bitte die Termine, an denen teilgenommen wurde, und die
Termine, an denen nicht teilgenommen wurde, auflisten)?
Mindestens ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland
hat an folgenden Treffen der Arbeitsgruppe teilgenommen:
• 15. Dezember 2021
• 23. Februar 2022
• 7. Juni 2022
• 24. November 2022
• 28. Februar 2023
• 2. Oktober 2023
• 14. Dezember 2023.
An folgenden Treffen erfolgte keine Teilnahme:
• 15. Juni 2023
• 27. März 2024
• 19. Juni 2024.
14. Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland in der sogenannten
Working Group on Adult Learning der Europäischen Union?
In der „Working Group on Adult Learning“ wird die Bundesrepublik
Deutschland seitens der Bundesregierung durch das BMBF und einer vom Bundesrat
benannten Person vertreten.
a) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung in
dieser Working Group?
b) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung
grundsätzlich im Bereich Erwachsenenbildung und Weiterbildung auf
europäischer Ebene?
c) Welche konkreten politischen Ziele konnte die Bundesregierung in
dieser Working Group bereits erreichen?
Die Fragen 14a bis 14c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die „Working Group on Adult Learning“ hat sich zum Ziel gesetzt, die MS bei
der Umsetzung der Maßnahmen der Europäischen Kompetenzagenda zu
unterstützen: Dies haben die Umschulung und Höherqualifizierung von
Erwachsenen sowie deren Befähigung, ihr Leben lang zu lernen, zum Ziel. Die
Arbeitsgruppe unterstützt auch den Aufbau von Kapazitäten, um die Umsetzung von
relevanten RE bzw. RSF zu erreichen. Entsprechend der geteilten Zuständigkeit
zwischen Bund und Ländern unterstützt die Bundesregierung die genannten
Ziele sowie die übergeordneten Ziele der Zusammenarbeit im Europäischen
Bildungsraum.
Die Bundesregierung orientiert sich dabei an der Europäischen Agenda für
Erwachsenenbildung und hat eine Nationale Kontaktstelle eingerichtet.
Zudem setzt sich die Bundesregierung für die Fortschreibung der Osnabrücker
Erklärung ein, damit die berufliche Bildung in Deutschland exzellent, inklusiv
und flexibel wird.
d) An welchen Treffen dieser Working Group hat der Vertreter bzw. die
Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland seit September 2021
teilgenommen (bitte die Termine, an denen teilgenommen wurde, und die
Termine, an denen nicht teilgenommen wurde, auflisten)?
Mindestens ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland
hat an folgenden Treffen der Arbeitsgruppe teilgenommen:
• 27. Januar 2022
• 8. bis 9. März 2022
• 12. Mai 2022
• 20. bis 21. September 2022
• 18. Januar 2023
• 5. bis 6. Oktober 2023
• 13. November 2023
• 7. Dezember 2023
• 26. Februar 2024
• 23. Mai 2024
• 8. Oktober 2024.
15. Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland in der sogenannten
Working Group on Digital Education der Europäischen Union?
In der „Working Group on Digital Education: Learning, Teaching and
Assessment“ wird die Bundesrepublik Deutschland seitens der Bundesregierung durch
das BMBF und einer vom Bundesrat benannten Person vertreten.
a) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung in
dieser Working Group?
b) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung
grundsätzlich im Bereich digitale Bildung und digitale Kompetenzen
auf europäischer Ebene?
c) Welche konkreten politischen Ziele konnte die Bundesregierung in
dieser Working Group bereits erreichen?
Die Fragen 15a bis 15c werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Mittelpunkt der Arbeitsgruppe steht der Erfahrungsaustausch auf Fach- und
Expertenebene zu digitaler Bildung in den MS, einschließlich verschiedener
Initiativen im „Digital Education and Action Plan“ der EU. Zusätzlich zu den
Vertretern bzw. Vertreterinnen der MS werden bei Bedarf auch Fachexperten
anderer europäischer Einrichtungen hinzugezogen. Ergebnisse des Austausches
werden insgesamt als politische Botschaften (Key Policy Messages) der
Arbeitsgruppe an die EU-Kommission zusammengefasst. Bund und Länder
bringen ihre Einschätzungen entsprechend ihrer Zuständigkeiten (Artikel 30, 70
i. V. m. 23 GG) in die Arbeitsgruppe ein und gehen dabei auch auf wichtige
nationale Initiativen digitaler Bildung in der Bundesrepublik ein, wie etwa den
DigitalPakt Schule und die Open Educational Resources Strategie-Strategie des
BMBF. Seitens der Bundesregierung gilt es insbesondere, die
Herausforderungen und Chancen des digitalen Wandels zu adressieren und aufzugreifen und in
eine zukunftsorientierte Bildungspolitik im europäischen Austausch zu
überführen.
d) An welchen Treffen dieser Working Group hat der Vertreter bzw. die
Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland seit September 2021
teilgenommen (bitte die Termine, an denen teilgenommen wurde, und die
Termine, an denen nicht teilgenommen wurde, auflisten)?
Mindestens ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland
hat an folgenden Treffen der Arbeitsgruppe teilgenommen:
• 18. November 2021
• 26. Januar 2022
• 28. März 2022
• 12. April 2022
• 10. Mai 2022
• 2. Juni 2022
• 28. bis 29. Juni 2022
• 26. bis 27. Oktober 2022
• 1. bis 2. März 2023
• 4. Mai 2023
• 30. Mai bis 1. Juni 2023
• 28. bis 29. Juni 2023
• 15. bis 16. November 2023
• 19. bis 21. März 2024
• 20. Juni 2024
• 22. bis 24. Oktober 2024.
16. Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland in der sogenannten
Working Group on Equality and Values in Education and Training der
Europäischen Union?
In der „Working Group on Equality and Values in Education and Training“
wird die Bundesrepublik Deutschland seitens der Bundesregierung durch das
BMFSFJ und einer vom Bundesrat benannten Person vertreten.
a) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung in
dieser Working Group?
b) Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung
grundsätzlich im Bereich hochwertige und inklusive Bildung auf
europäischer Ebene?
c) Welche konkreten politischen Ziele konnte die Bundesregierung in
dieser Working Group bereits erreichen?
Die Fragen 16a bis 16c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das übergeordnete Ziel der Zusammenarbeit im Europäischen Bildungsraum ist
die Förderung des gegenseitigen Lernens. Im Fokus der Arbeitsgruppe steht der
Austausch von Best Practice und die Förderung des gegenseitigen Lernens zur
Berücksichtigung von Aspekten der Gleichstellung und Antidiskriminierung im
Bildungssystem sowie die Herstellung eines inklusiven Schulklimas für alle
Schüler und Schülerinnen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion,
Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung oder
Geschlechtsidentität durch den Austausch auf europäischer Ebene.
Ziel der Bundesregierung ist es, unter Wahrung der Länderzuständigkeit für die
schulische Bildung, durch den regelmäßigen Austausch auf europäischer Ebene
Kontakte zu Partnerländern zu stärken, wichtige Erkenntnisse zur Bewältigung
gemeinsamer europäischer Herausforderungen in der Bildungspolitik zu
gewinnen und die internationalen Erfahrungen und Ansätze auch für nationale
Reformanstrengungen zu nutzen. Dieser Austausch und das gegenseitige Lernen
beziehen sich auf vielfältige Themenbereiche, u. a. zum Umgang mit Mobbing
(online und offline) und der Evaluation entsprechender Programme. Leitlinie ist
dabei insbesondere die Wahrung und Förderung der Bildungs- und
Beschäftigungschancen der Bürgerinnen und Bürgern – unabhängig von Herkunft und
Identität.
d) An welchen Treffen dieser Working Group hat der Vertreter bzw. die
Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland seit September 2021
teilgenommen (bitte die Termine, an denen teilgenommen wurde, und die
Termine, an denen nicht teilgenommen wurde, auflisten)?
Die Bundesregierung nimmt seit Oktober 2023 regelmäßig an der
Arbeitsgruppe „Equality and Values in Education and Training“ teil. An folgenden Treffen
hat ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Bundesregierung teilgenommen.
• 26./27. Oktober 2023
• 7. Dezember 2023
• 29. Januar 2024
• 20./21. Juni 2024
• 8. bis 10. Oktober 2024.
Folgende Sitzungen haben darüber hinaus stattgefunden:
• 29. November 2021
• 20. Januar 2022
• 10. Februar 2022
• 28. April 2022
• 9. Juni 2022
• 22./23. September 2022
• 8./9. Februar 2023
• 1./2. Juni 2023.
17. Hat sich aus Sicht der Bundesregierung die im Jahr 2021 vom Rat der
EU beschlossene „Governance“-Struktur des strategischen Rahmens für
die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und
beruflichen Bildung mit Blick auf den Europäischen Bildungsraum und
darüber hinaus (2021 bis 2030) bewährt, wenn ja, inwiefern (bitte
konkret ausführen und begründen), und wenn (teilweise) nein, warum nicht
(bitte konkret ausführen und begründen)?
Aus Sicht der Bundesregierung wird die Governance-Struktur des strategischen
Rahmens, wie sie in der Ratsentschließung vom 10. Dezember 2021
beschrieben wird, grundsätzlich begrüßt und unterstützt. Insbesondere die starke Rolle
der MS wird befürwortet. Die Umsetzung einiger Maßnahmen ist zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, wie z. B. eine stärkere strategische und
zukunftsorientierte Ausrichtung der Diskussionen in der High Level Group oder
eine stärkere Verknüpfung der verschiedenen Ebenen der Governance. Die
Bundesregierung, vertreten durch das BMBF, hat sich daher aktiv in den
Prozess der Zwischenevaluierung des Europäischen Bildungsraums eingebracht
und wird sich im Rahmen der üblichen Prozesse an der weiteren Ausrichtung
des strategischen Rahmens beteiligen.
18. An welchen der sogenannten Peer Counsellor Events hat die
Bundesregierung seit September 2021 teilgenommen (bitte die Termine und die
beteiligten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesrepublik Deutschland
auflisten)?
19. An wie vielen sogenannten Peer Reviews im Rahmen des Europäischen
Bildungsraums hat Deutschland bisher teilgenommen?
a) Welche Mitgliedstaaten hat Deutschland zu einer bestimmten
nationalen Herausforderung beraten?
b) Durch welche Mitgliedstaaten wurde Deutschland im Rahmen der
Peer Reviews beraten?
c) Zu welchen nationalen Herausforderungen wurde Deutschland
beraten, und mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 18 bis 19c werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass seit September 2021 Peer
Counsellor Events oder Peer Reviews stattgefunden haben. Demnach ist auch keine
Teilnahme erfolgt.
20. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung für die Erarbeitung
einer Bund-Länder-Strategie oder Ähnliches zur Umsetzung des
Europäischen Bildungsraums, wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus, und wenn
nein, warum nicht?
21. Welche konzeptionellen Überlegungen verfolgt die Bundesregierung für
die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums über das Jahr 2025
hinaus?
Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet.
Von Juni 2023 bis Juni 2024 sammelte die EU-Kommission Daten für die
Halbzeitevaluierung des Europäischen Bildungsraums. Dabei ging es vor allem
darum, die Lehren aus den ersten Jahren zu ziehen und die Prioritäten für den
zweiten Zyklus bis zum Jahr 2030 festzulegen. Für das Jahr 2025 ist ein
vollständiger Bericht über die Ergebnisse dieser Zwischenevaluierung vorgesehen.
Anhand der Ergebnisse wird sich die Bundesregierung in enger
Zusammenarbeit und unter Wahrung der jeweiligen Kompetenzordnung des
Grundgesetzes (Artikel 30, 70 i. V. m. Artikel 23 GG) mit den Ländern über die künftige
konzeptionelle Positionierung abstimmen und entsprechend positionieren.
Ebenso wird sie im Austausch mit den anderen MS und der EU-Kommission
erforderliche Anpassungen für den Zeitraum 2026 bis 2030 fordern.
Das BMBF und die KMK haben zudem im Juni 2024 eine neue Strategie für
die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland verabschiedet, die
die Strategie aus dem Jahr 2013 fortführt. Die Internationalisierungsstrategie
zielt darauf ab, neue Impulse für die weitere Internationalisierung der
Hochschulen in Deutschland zu setzen und dabei auch den Europäischen
Bildungsraum weiter umzusetzen und zu entwickeln. Die neue Strategie gilt für den
Zeitraum 2024 bis 2034 und die Umsetzung erfolgt durch den Bund und die
Länder in der jeweiligen Verantwortung.
Darüber hinaus gibt es seit dem Jahr 2007 ein Positionspapier der KMK zur
Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik im Hinblick auf Vorhaben der
Europäischen Union, das einen Orientierungsrahmen für die Meinungsbildung
in der KMK zu EU-Angelegenheiten im Hinblick auf die Kooperation mit
Bundesrat, Bund und Europäischer Union thematisiert und dessen Inhalte bzgl. der
Zusammenarbeit mit der Bundesregierung weiterhin grundsätzlich gültig sind.
22. Welche Synergien sieht die Bundesregierung zwischen dem
Europäischen Hochschulraum und neuen Initiativen im Rahmen des
Europäischen Bildungsraums, und wie werden entsprechende Maßnahmen
aufeinander abgestimmt und verzahnt?
Synergien zwischen dem Europäischen Bildungsraum und dem Europäischen
Hochschulraum bestehen aus Sicht der Bundesregierung insbesondere in Bezug
auf die Instrumente für Qualitätssicherung, Anerkennung, Mobilität und
Transparenz. Hierbei ist das wesentliche Interesse der Bundesregierung, parallele
oder doppelte Strukturen und Instrumente auch hinsichtlich des Bologna-
Prozesses zu vermeiden. Dementsprechend bringt sich die Bundesregierung im
Rahmen der üblichen Prozesse in die Bewertung und Verhandlung neuer
Initiativen ein.
Im Hochschulbereich werden Initiativen in der Regel sowohl im Kontext des
Europäischen Bildungsraums und des Europäischen Hochschulraums
vorgestellt und diskutiert; eine Verzahnung ist durch eine hohe personelle
Übereinstimmung sowohl auf Seite der Kommission als auch der Mitgliedstaaten
gesichert.
23. Welche Synergien sieht die Bundesregierung zwischen dem
Europäischen Forschungsraum und neuen Initiativen im Rahmen des
Europäischen Bildungsraums, und wie werden entsprechende Maßnahmen und
die Arbeit in den jeweiligen unterschiedlichen Gremien aufeinander
abgestimmt und verzahnt?
Aus Sicht der Bundesregierung benennt die RE zum EU Pakt für Forschung
und Innovation (13701/21) die Synergien zwischen dem Aktionsplan für den
Europäischen Forschungsraum (EFR), dem Bildungsbereich und der
Europäischen Kompetenzagenda als wichtige Priorität für die europäische
Zusammenarbeit bis 2030.
Darüber hinaus betreffen wichtige Synergien zwischen dem EFR und neuen
Initiativen im Europäischen Bildungsraum z. B. die Themen
Hochschulzusammenarbeit, Europäische Hochschulallianzen, Wissenschaftsmanagement oder
Forschungsbewertung. Die Abstimmung und Verzahnung der Maßnahmen
erfolgt sowohl im Bildungs- als auch im Forschungsraum in den bestehenden
Gremien und den entsprechenden Vorbereitungsprozessen.
24. Sieht die Bundesregierung Verbesserungspotenzial und
Verbesserungsmöglichkeiten, um Maßnahmen zur Umsetzung des Europäischen
Bildungsraums, des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen
Forschungsraums besser aufeinander abzustimmen und zu verzahnen,
wenn ja, welche (bitte konkret darlegen), und wenn nein, warum nicht
(bitte konkret darlegen)?
Die Bundesregierung wird sich weiterhin auf EU-Ebene für den Ausbau der
Synergien zwischen Europäischem Forschungs-, Hochschul- und Bildungsraum
einsetzen und dies mit nationalen Maßnahmen unterstützen. Dabei sieht die
Bundesregierung Verbesserungspotenziale bei der Verknüpfung. Dies betrifft
z. B. die in der Antwort zu Frage 23 genannten Synergiebereiche, aber auch
Themen wie z. B. die Weiterentwicklung der europäischen Hochschulallianzen
oder Teile der künftigen ERA Policy Agenda 2025 bis 2027, wie z. B. Nutzung
von Künstlicher Intelligenz in der Wissenschaft oder Stärkung der
Forschungssicherheit.
25. Hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene Initiativen zur
Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung nach Artikel 24 der UN-
Behindertenrechtskonvention angestoßen, wenn ja, welche konkreten Schritte
plant sie für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an den Prozessen auf europäischer
Ebene entlang geregelter und bewährter politischer Abläufe. Ziel ist es,
Menschen mit Behinderungen über alle Bildungsetappen hinweg zu fördern und
damit die Bildungs- und Chancengerechtigkeit fortzuentwickeln.
Konkret plant das BMBF, an einem informellen Treffen der EU-
Bildungsministerinnen und -minister im Januar 2025 teilzunehmen, dass laut Planung der
polnischen Ratspräsidentschaft als Schwerpunktthema inklusive Bildung haben
wird.
Zudem ist die Bundesregierung aktiv in der Arbeitsgruppe „Equality and
Values in Education and Training“ involviert. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage
16 verwiesen.
Schließlich ist die Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Hessen Mitglied
der European Agency for Special Needs and Inclusive Education (EA), einer
unabhängigen Organisation und Plattform für die Zusammenarbeit der
Bildungsministerien der Agentur-Mitgliedsländer im Bereich der schulischen
Inklusion. Die EA führt fortlaufend gemeinsame Projekte durch, in denen
einzelne oder aber alle Agentur-Mitgliedsländer sowie Stakeholder zu bestimmten
Themenbereichen inklusiver Bildung im Schulbereich zusammenarbeiten.
Dabei entstehen evidenzbasiertes Wissen und Empfehlungen, künftig auch
verstärkt Materialien, die dann der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und
genutzt werden können.
26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland der
Anteil junger Berufsbildungsabsolventinnen und
Berufsbildungsabsolventen, die während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung die
Gelegenheit zum Lernen am Arbeitsplatz erhalten?
27. Wie will die Bundesregierung zusammen mit den Ländern entsprechend
dem strategischen Rahmen für den Europäischen Bildungsraum
sicherstellen, dass bis 2025 mindestens 60 Prozent der jungen
Berufsbildungsabsolventinnen und Berufsbildungsabsolventen während ihrer
beruflichen Aus- und Weiterbildung die Gelegenheit zum Lernen am
Arbeitsplatz erhalten?
Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Anteil der Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen, die während
ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung die Gelegenheit zum Lernen am
Arbeitsplatz erhalten, betrug im Jahr 2022 bereits 94,9 Prozent und übertrifft
damit bereits deutlich das gesetzte 60-Prozent-Ziel.
28. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland der
Anteil von Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 64 Jahren, die in den
letzten zwölf Monaten Bildungsangebote genutzt haben?
29. Wie will die Bundesregierung zusammen mit den Ländern entsprechend
dem strategischen Rahmen für den Europäischen Bildungsraum
sicherstellen, dass bis 2025 mindestens 47 Prozent der Erwachsenen im Alter
zwischen 25 und 64 Jahren in den letzten zwölf Monaten
Bildungsangebote genutzt haben?
Die Fragen 28 und 29 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Beteiligung an formalen und non-formalen Bildungsangeboten für die
Altersgruppe der 25- bis 64-Jährigen betrug in Deutschland für das Jahr 2022 laut
Adult Education Survey für die Erwachsenenbildung bereits 54 Prozent (ohne
„guided on the job-Training“) und übertrifft damit bereits das gesetzte 47-
Prozent-Ziel.
Formale Bildung beschreibt dabei solche Aktivitäten, die von Schulen,
Hochschulen, Universitäten und anderen formalen Bildungseinrichtungen angeboten
werden und (zumindest theoretisch) mit einem anerkannten Abschluss enden.
Non-formale Bildung umfasst alle organisierten und intentionalen
Lernaktivitäten, die nicht zur formalen Bildung gehören.
30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
Menschen in Deutschland, die neben der Muttersprache gute Kenntnisse in
zwei weiteren Sprachen haben?
31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Menschen
in Deutschland, die neben der Muttersprache gute Kenntnisse in zwei
weiteren Sprachen haben, seit 2020 verändert (bitte pro Jahr und pro
Bundesland angeben)?
Die Fragen 30 und 31 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Es werden zwar
im Rahmen des Mikrozensus Fragen zur im Haushalt vorwiegend
gesprochenen Sprache gestellt, jedoch liegen weder Informationen zur Muttersprache
einer Person noch zu Anzahl und dem Sprachniveau der insgesamt
gesprochenen Sprachen vor.
32. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung
zusammen mit den Ländern, um das Ziel des Europäischen Bildungsraums, die
Mehrsprachenkompetenz von EU-Bürgern auszuweiten, zu stärken?
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern liegt die Zuständigkeit für schulische Bildung sowie schulische
Erwachsenenbildung bei den Ländern. Einige Länder haben
Mehrsprachigkeitskonzepte entwickelt, die meisten bieten Herkunftssprachlichen Unterricht zur
Achtung und Förderung der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Identität
der Lernenden an. Die Bundesregierung unterstützt die Länder, wobei sich die
Unterstützung nicht auf EU-Bürgerinnen und EU-Bürger fokussiert, sondern
vor allem auf den Erwerb der deutschen Sprache.
Die Bundesregierung fördert zudem Forschung zu sprachlicher Bildung und
Mehrsprachigkeit im Rahmen mehrerer Programme. In dieser Forschung richtet
sich der Blick auf die Potenziale individueller und gesellschaftlicher
Mehrsprachigkeit.
Des Weiteren unterstützt die Bundesregierung mit dem KiTa-Qualitätsgesetz
die Länder mit zusätzlichen Mitteln bei Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung
und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Die sprachliche
Bildung ist eines der sieben vorrangigen Handlungsfelder.
33. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
Schulabschlüsse und Hochschulqualifikationen von Bildungssystemen
anderer EU-Länder schneller anzuerkennen?
Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für die
Anerkennung von Schulabschlüssen die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder
zuständig. Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zwecke der
Hochschulzulassung sind die Hochschulen zuständig.
Grundlage für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen anderer EU-Länder
ist die Lissabon-Konvention, das „Übereinkommen über die Anerkennung von
Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, das
Deutschland am 1. Oktober 2007 ratifiziert hat und dessen Grundsätze – dies
sind vor allem die Anerkennung als Regelfall und die Begründungspflicht bei
Versagung der Anerkennung – inzwischen in den hochschulrechtlichen
Regelungen aller Länder umgesetzt wurden.
Zur Implementierung und Weiterentwicklung der Anerkennung von
Hochschulqualifikation steht die Bundesregierung im Kontext der Strukturen des
Bologna-Prozess im kontinuierlichen Austausch mit Ländern und
Stakeholdern. Zudem fördert die Bundesregierung das Projekt Modus der
Hochschulrektorenkonferenz, durch das die Anerkennungs- und Anrechnungspraxis an
Hochschulen gestärkt wird.
34. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Schulabschlüsse und
Hochschulqualifikationen anderer EU-Länder in Einstellungsverfahren der
Bundesverwaltung direkt ohne eine Prüfung durch die Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz
anerkannt, wenn nein, warum nicht, und wie lange dauern die Prüfverfahren
der ZAB nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt?
Für Tarifbeschäftigte in der Bundesverwaltung gilt Folgendes: Nach § 7 Satz 6
und § 8 Satz 5 des Tarifvertrages zur Entgeltordnung des Bundes gelten
Abschlüsse an ausländischen Hochschulen dann als abgeschlossene
(wissenschaftliche) Hochschulbildung im Sinne des Tarifvertrages, wenn der Abschluss von
der zuständigen Stelle als dem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar
bewertet wurde. Die bei der KMK eingerichtete Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB) stellt mit dem Informationsportal zu ausländischen
Bildungsabschlüssen (Datenbank „anabin“) Informationen zur Bewertung
ausländischer Bildungsnachweise bereit. Die Einstufung eines ausländischen
Bildungsabschlusses ist von der einstellenden Dienststelle grundsätzlich durch
Konsultation dieser Datenbank festzustellen.
Eine einzelfallbezogene Zeugnisbewertung der ZAB ist nur dann erforderlich,
wenn der jeweilige ausländische Bildungsabschluss nicht in der Datenbank
„anabin“ aufgeführt ist oder dort keinem entsprechenden deutschen
Bildungsabschluss zugeordnet werden kann. Für den Beamtenbereich gilt, dass ein
ausländischer Hochschulabschluss einem inländischen Hochschulabschluss
gleichwertig ist, wenn er dem inländischen – für den Zugang zur jeweiligen Laufbahn
maßgeblichen – Abschluss formal entspricht und zu diesem Abschluss keine
wesentlichen Niveauunterschiede bestehen. Zu dieser Feststellung ist nur dann
eine einzelfallbezogene Zeugnisbewertung der ZAB beizuziehen, wenn die
notwendigen Informationen weder in der Datenbank „anabin“ der ZAB vorhanden
sind noch den Einstellungsbehörden auf andere Art und Weise bekannt sind
(z. B. im Zusammenhang mit früheren Bewerbungen von Personen mit
Abschlüssen des jeweiligen Staates oder der jeweiligen ausländischen
Hochschule).
Zur durchschnittlichen Dauer der Prüfverfahren liegen der Bundesregierung
keine Kenntnisse vor.
35. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Schulabschlüsse und
Hochschulqualifikationen anderer EU-Länder in Einstellungsverfahren von
außeruniversitären Forschungseinrichtungen direkt ohne eine Prüfung
durch die ZAB anerkannt, wenn nein, warum nicht, und wie lange
dauern die Prüfverfahren der ZAB nach Kenntnis der Bundesregierung
im Durchschnitt?
Zu Einstellungsverfahren von außeruniversitären Einrichtungen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
36. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung
zusammen mit den Ländern, um die Bekanntheit kostenloser digitaler
Bildungsangebote, wie zum Beispiel die Maßnahmen SELFIE, EU-Code
Week und eTwinng, zu erhöhen?
Konkrete kostenlose digitale Bildungsangebote wie SELFIE, EU Code Week
und eTwinning adressieren insbesondere Unterricht und Schulentwicklung
sowie auch Lehrerbildung und damit Aufgaben der Länder. Die Bundesregierung
unterstützt EU-Maßnahmen wie die genannten und setzt sich – wo länderseitig
gewünscht – auch gemeinsam für diese Maßnahmen ein. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
37. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung
zusammen mit den Ländern insgesamt, um das Vorhaben eines Europäischen
Bildungsraums in Deutschland bekannter zu machen?
Bezüglich der Bekanntmachung des Europäischen Bildungsraums erfolgt
seitens der Bundesregierung und der Bundesländer begleitende Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit.
Die Teilnahme an den Räten der EU-Bildungsministerinnen und EU-
Bildungsminister für Bildung, Jugend, Sport und Kultur sowie den informellen Treffen
der EU-Bildungsministerinnen und -minister werden wie auch deren Inhalte
durch Videostatements sowie entsprechende Social Media-Arbeit verbreitet.
Ein grundsätzlicher Überblick über den Europäischen Bildungsraum und
weiterführende Informationen werden über verschiedene Internetportale der
beteiligten Akteure von Bund und Ländern sowie über die Bundeszentrale und die
Landeszentralen für politische Bildung bereitgestellt.
Zudem bietet die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern Informationen
zum Bildungsprogramm Erasmus+ über verschiedene Internetportale sowie
gemeinsame Veranstaltungen an.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333