Sachstand über abgelassene Chemikalien in den Rhein
der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dirk Becker, Marco Bülow, Gerd Bollmann, Ulrich Kelber, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Frank Schwabe, Ute Vogt, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Rhein ist eine der wichtigsten internationalen Schifffahrtsstraßen der Erde und die bedeutendste Wasserstraße Europas. Das Transportvolumen und die Transportkapazität des Rheins zwischen Rheinfelden bei Basel und der deutschniederländischen Grenze beliefen sich 2002 auf etwa 200 Mio. Tonnen/Jahr. Seine Bedeutung wird weiter zunehmen. Im Vergleich zu 2002 wird für das Jahr 2015 für den Rhein eine Steigerung des Güterverkehrsaufkommens um durchschnittlich 2 bis 3 Prozent pro Jahr erwartet.
Am 7. November 2010 berichtete das Magazin „WESTPOL“ des WDR über Frachtschiffe, die ihre Tanks ausspülen und das giftige Abwasser mit dem Rest ihrer Ladung anschließend in den Rhein kippen. Immer wieder würden Experten des Landesumweltamtes in Nordrhein-Westfalen feststellen, dass Giftstoffe den Fluss schwer belasten. 15 000 Proben nähmen die Gewässerschützer jährlich. Ihr Ergebnis: Der Rhein werde oft als Mülldeponie benutzt. Im Jahr 2010 wären bereits 17 Schadstoffwellen festgestellt worden, dabei handele es sich um Schadstoffwellen oberhalb der Meldeschwelle. Diese Zahlen sind alarmierend, weil der Rhein nicht einfach „nur“ eine Schifffahrtsstraße ist, sondern viele umliegende Städte auch mit Trinkwasser versorgt und Lebensraum für zahlreiche Arten ist.
Die Gewässerschutzpolizei und die Gewässerschützer des Landesumweltamtes unternehmen alles, um den Verursachern auf die Spur zu kommen. Sie können genau feststellen, um welchen Stoff es sich handelt und wo die Chemikalie ungefähr in den Rhein geleitet wurde. Mit diesen Daten könnte man die Täter stellen, weil jede Schiffsbewegung beim Wasser- und Schifffahrtsamt eingeht. Das Problem: Die Daten über diese Schiffsbewegungen müssen laut Vorschrift nach vier Stunden wieder gelöscht werden. Die Schiffe haben das Überwachungsgebiet dann schon wieder verlassen und die Polizei hat nichts mehr in der Hand.
Laut dem „WESTPOL“-Beitrag würde es die Polizei begrüßen, wenn sie die Daten über die Schiffsbewegungen mindestens acht Tage abfragen könnte. Dies wäre nur unter den engen Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, möglich. Es besteht ein Dilemma zwischen Datenschutz und Umweltschutz, zu Lasten des Umweltschutzes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem von heimlich und illegal abgelassenen Chemikalien in den Rhein für den Umweltschutz?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem von heimlich und illegal abgelassenen Chemikalien in den Rhein für den Schutz des Trinkwassers?
Wie oft wurden in diesem Jahr Schadstoffmessungen am Rhein vorgenommen?
Wie oft lag die Schadstoffbelastung des Rheins bisher in 2010 über der Meldeschwelle?
Gibt es einen fachlichen und behördlichen Austausch über das Problem zwischen dem Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, der Wasserschutzpolizei und den Behörden des Bundes (beispielsweise der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung)?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem, dass es in Deutschland am Rhein keine Entsorgungsstellen für Ladereste der Frachtschiffe wie etwas in Holland gibt?
Was will die Bundesregierung gegen dieses Problem unternehmen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für die Speicherung von Daten über Schiffsbewegungen eine Frist von acht Tagen oder mehr vorsieht?
Falls ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine entsprechende Regelung konkret auszugestalten, damit sie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (Urteil vom 2. März 2010, Az. 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) entspricht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, den Schiffsbetreibern als präventive Maßnahmen aufzuerlegen, Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entsorgung der Schadstoffe vorzulegen und im Falle des Nichtvorlegens ein Bußgeld zu erheben?
Mit welchen weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, dass der Rhein weiterhin als Mülldeponie missbraucht wird und damit auch die Gesundheit der Menschen in den umliegenden Städten gefährdet wird?
Sind der Bundesregierung vergleichbare Probleme von anderen Flüssen und Bundeswasserstraßen bekannt?