[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4329
17. Wahlperiode 17. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Ralph Lenkert,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4093 –
Zwischenlager und Sammelstellen für radioaktive Abfälle in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Berichten der „Frankfurter Rundschau“ vom 24. November 2010
bestätigt das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes
Schleswig-Holstein die Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz
(BfS), dass durch die vom Deutschen Bundestag beschlossene
Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke mehr radioaktiver Müll anfallen wird,
als in deutschen Zwischenlagern aufgenommen werden kann.
1. Welche Zwischenlager und andere Sammelstellen für radioaktive Abfälle
gibt es an welchen Orten in Deutschland, und wann wurden diese in
Betrieb genommen (bitte tabellarisch alle Zwischenlager einzeln auflisten)?
Tabelle: Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle nach § 6 des Atomgesetzes
Zentrale
Zwischenlager(ZL)/Standort-
Zwischenlager (SZL)
Antragsteller
Erteilung der
1.
Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6
des Atomgesetzes
Genehmigte
Masse SM
[Mg]
Stellplätze
gesamt
(davon
Ende 2009
belegt)
Inbetriebnahme
TBL Ahaus (ZL) GNS und BZA 10. 4. 1987 3 960
420 (56)
329 Behälter
Juni 1992
TBL Gorleben (ZL) GNS und BLG 5. 9. 1983 3 800 420 (91) April 1995
TBL im ZLN
Rubenow (ZL)
ZLN und EWN 5. 11. 1999 585 80 (65) Ende 1999
AVR-Behälterlager
Jülich (SZL)
FZ Jülich 17. 6. 1993 0,225 158 (152) August 1993
SZL Biblis RWE Power AG 22. 9. 2003 1 400 135 (41) 18. 5. 2006
SZL Brokdorf
E.ON Kernkraft
GmbH
28. 11. 2003 1 000 100 (12) 5. 3. 2007 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 16. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4329 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie trockene Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen in einem
weiteren Standort-Zwischenlager in Obrigheim (Baden-Württemberg) ist beantragt;
die Genehmigung steht noch aus.
Hinsichtlich der Sammelstellen für radioaktive Abfälle wird auf die Übersicht
in der Tabelle zur Antwort zu Frage 2 verwiesen.
2. Für welche Mengen und für welche Art radioaktiver Abfälle wurden die
einzelnen Zwischenlager bzw. Sammelstellen genehmigt (bitte tabellarisch
für jedes Zwischenlager und nach Art der zulässigen Abfallart auflisten –
schwach, mittel und stark radioaktive Abfälle)?
Die für die Zwischenlager genehmigten Mengen sind als Massenangabe
Schwermetall (SM) in Megagramm (Mg – siehe Tabelle in Antwort zu Frage 1).
Es handelt sich bei den in den Zwischenlagern gelagerten Abfällen um
bestrahlte Brennelemente. Im Transportbehälterlager Gorleben werden neben
bestrahlten Brennelementen verglaste hochradioaktive Abfälle aus der
Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland eingelagert. Im Zwischenlager Nord
sollen neben bestrahlten Brennelementen auch verglaste hochradioaktive
Abfälle aus Karlsruhe eingelagert werden.
SZL Brunsbüttel
Kernkraftwerk
Brunsbüttel GmbH
und Co. oHG
28. 11. 2003 450 80 (6) 5. 2. 2006
SZL Grafenrheinfeld
E.ON Kernkraft
GmbH
12. 2. 2003 800 88 (13) 27. 2. 2006
SZL Grohnde
E.ON Kernkraft
GmbH
20. 12. 2002 1 000 100 (12) 27. 4. 2006
SZL Gundremmingen RWE Power AG 19. 12. 2003 1 850 192 (25) 25. 8. 2006
SZL Isar
E.ON Kernkraft
GmbH
22. 9. 2003 1 500 152 (16) 12. 3. 2007
SZL Krümmel
Kernkraftwerk
Krümmel GmbH
und Co. oHG
19. 12. 2003 775 80 (17) 14. 11. 2006
SZL Lingen
Kernkraftwerke
Lippe-Ems GmbH
6. 11. 2002 1 250 125 (28) 10. 12. 2002
SZL Neckarwestheim
EnBW Kernkraft
GmbH
22. 9. 2003 1 600 151 (32) 6. 12. 2006
SZL Philippsburg
EnBW Kernkraft
GmbH
19. 12. 2003 1 600 152 (31) 19. 3. 2007
SZL Unterweser
E.ON Kernkraft
GmbH
22. 9. 2003 800 80 (5) 18. 6. 2007
SZL Obrigheim
EnBW Kernkraft
GmbH
beantragt 100 15 –
Zentrale
Zwischenlager(ZL)/Standort-
Zwischenlager (SZL)
Antragsteller
Erteilung der
1.
Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6
des Atomgesetzes
Genehmigte
Masse SM
[Mg]
Stellplätze
gesamt
(davon
Ende 2009
belegt)
Inbetriebnahme
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4329Tabelle: Genehmigte Mengen und zulässige Abfallarten für Sammelstellen (keine bestrahlten Brennelemente
und verglaste hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufbereitung)
Bezeichnung der Anlage
und Standort
Zweck der Anlage Lagerkapazität lt. Genehmigung
ABFALLLAGER
GORLEBEN (FASSLAGER)
Niedersachsen
Lagerung von schwach- und
mittelradioaktiven Abfällen aus KKW,
Medizin, Forschung und Gewerbe
200-l-, 400-l-Fässer, Betonbehälter Typ III,
Gussbehälter Typ I-II, Container Typ I-IV mit
einer Gesamtaktivität bis 5×1018 Bq
ABFALLLAGER
ESENSHAMM
Niedersachsen
Lagerung von schwach-radioaktiven
Abfällen aus den KKW Unterweser und
Stade
200-l- und 400-l-Fässer, Betonbehälter,
Stahlblechcontainer, Betoncontainer, Gussbehälter
mit einer Gesamtaktivität bis 1,85×1015 Bq
SAMMELSTELLE DER
EVU MITTERTEICH
Bayern
Zwischenlagerung von Abfällen mit
vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
aus bayerischen kerntechnischen
Anlagen
40 000 Abfallgebinde (200-l-, 400-l-Fässer
oder Gussbehälter)
ZWISCHENLAGER NORD
(ZLN)
Rubenow
Mecklenburg-Vorpommern
Zwischenlagerung von Betriebs- und
Stilllegungsabfällen der KKW
Greifswald und Rheinsberg mit
Zwischenlagerung der abgebauten
Großkomponenten
200 000 m³
ZWISCHENLAGER AHAUS
Nordrhein-Westfalen
Zwischenlagerung von Betriebs- und
Stilllegungsabfällen aus KKW
Beton-/Gussbehälter,
Beton-/Stahlblechcontainer
Hauptabteilung
Dekontaminationsbetriebe in
Karlsruhe (WAK GmbH)
1. vernachlässigbar Wärme
entwickelnde Abfälle,
2. Wärme entwickelnde Abfälle
inkl. Abfälle einiger Kunden
1. 77 424 m³ (Lagervolumen)
2. 1 240 m³ (Lagervolumen)
Zwischenlager der NCS,
Hanau
vernachlässigbar Wärme entwickelnde
konditionierte Abfälle, Betriebs- und
Abbauabfälle von
1. Siemens,
2. NUKEM, AREVA NP, GNS u. a.
1. ca. 9 000 m³
2. ca. 4 000 m³
Landessammelstelle Baden-
Württemberg, Karlsruhe
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
keine Kapazitätsgrenze angegeben (Kapazität
HDB: 78 276 m³)
Landessammelstelle Bayern,
Mitterteich
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
10 000 Gebinde
Landessammelstelle Berlin,
Berlin
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
445 m³
Landessammelstelle Hessen,
Ebsdorfergrund
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
400 m³
Landessammelstelle
Mecklenburg-Vorpommern, Rubenow/
Greifswald
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
ein 20‘-Container (ca. 80 Stück 70-l-Fässer)
Landessammelstelle
Niedersachsen, Jülich
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
Kapazität lt. Genehmigung von ca. 300 Stk.
200-l-Fässern
Landessammelstelle
Niedersachsen, Leese (Lager der
Fa. Eckert & Ziegler nuclitec)
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
3 240 m³
Landessammelstelle
Nordrhein-Westfalen, Jülich
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
2 430 m³
Landessammelstelle
Rheinland-Pfalz, Ellweiler
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
500 m³
Landessammelstelle Saarland,
Elm-Derlen
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
50 m³
Landessammelstelle Sachsen,
Rossendorf/Dresden
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
570 m³
Landessammelstelle der vier
norddeutschen Küstenländer,
Geesthacht
Abfälle aus Medizin, Forschung und
Industrie
68 m² Stellfläche
Drucksache 17/4329 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Für welchen Zeitraum bzw. bis zu welchem Tag gelten die
Genehmigungen der einzelnen Zwischenlager bzw. Sammelstellen (bitte tabellarisch für
jedes Zwischenlager einzeln auflisten)?
Die Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in den Standort-
Zwischenlagern sind jeweils befristet auf 40 Jahre, beginnend mit dem
Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Zwischenlagers (Einlagerung des ersten
Behälters). Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die Genehmigungen für die nachfolgend genannten Zwischenlager sind wie
folgt befristet:
– AVR-Behälterlager Jülich: 30. Juni 2013,
– TBL im ZLN Rubenow: 31. Oktober 2039,
– TBL Gorleben: 31. Dezember 2034,
– TBL Ahaus: 31. Dezember 2036.
Die radioaktiven Inventare dürfen in den einzelnen Transport- und
Lagerbehältern für einen Zeitraum von maximal 40 Jahren aufbewahrt werden. Die Frist
beginnt mit dem Verschließen des jeweiligen Behälters bei der Beladung.
Davon unberührt bleiben die Befristungen für die Aufbewahrungsgenehmigungen
im Transportbehälterlager Gorleben sowie im Transportbehälterlager Ahaus.
Die Genehmigungen für die Landessammelstellen und die Abfalllager der
Energieversorgungsunternehmen und sonstigen Betreiber sind durch die jeweils
zuständige Landesbehörde erteilt worden. Die zeitliche Befristung dieser
Genehmigungen fällt in die Zuständigkeit dieser Behörden.
4. Mit welcher Menge welcher Art radioaktiver Abfälle sind die
Zwischenlager bzw. Sammelstellen derzeit ausgelastet (bitte wiederum tabellarisch für
alle Zwischenlager und jede differenzierte Form des Abfalls einzeln
auflisten)?
Zu der Lagerung von bestrahlten Brennelementen in den
Standortzwischenlagern wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Tabelle: Lagerbestände in den externen Zwischenlagern zur trockenen Aufbewahrung bestrahlter
Brennelemente aus Kernkraftwerken (Leistungs- und Prototypreaktoren) und verglaster hochradioaktiver
Abfälle aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im Ausland, Stand: 31. Dezember
2009)
Standort Herkunft
der Abfälle
Anzahl der
Behälter
Schwermetallmasse
in Megagramm (Mg)
Ahaus GKN-2
KRB-C
THTR-300
Forschungsreaktor
Rossendorf
3
3
305
18
28,4
26,4
6,6
2,3
Gorleben GKN-2
KKP-2
KRB-B
Frankreich
3
1
1
86
29,4
4,7
2,8
2408 HAW-Kokillen
Greifswald KKR
KGR 1-5
4
61
48
535
Jülich AVR 152 0,075
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4329Im November 2010 wurden weitere elf Behälter mit verglasten Abfällen aus der
Wiederaufarbeitung in Frankreich in das Transportbehälterlager Gorleben
eingelagert.
Die Beantwortung dieser Frage in Bezug auf die Sammelstellen, die in der
Tabelle zu Frage 2 aufgeführt sind, ist in der zur Beantwortung der Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
5. Wer sind die Betreiber der einzelnen Zwischenlager bzw. Sammelstellen
(bitte tabellarisch für alle Zwischenlager einzeln auflisten)?
Bezüglich der Betreiber der Zwischenlager wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
Zu den Betreibern der Sammelstellen für radioaktive Abfälle wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
6. Aus welchen kerntechnischen Anlagen, die der kommerziellen
Stromerzeugung dienen, stammt das zwischengelagerte radioaktive Inventar in den
einzelnen Zwischenlagern bzw. Sammelstellen ursprünglich (bitte
tabellarisch für jedes Zwischenlager und jede ursprüngliche Anlage einzeln
auflisten)?
Die Inventare in den zwölf dezentralen Zwischenlagern zur trockenen
Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente aus Kernkraftwerken stammen
ausnahmslos aus den jeweiligen Reaktorblöcken am Standort. Zum Inventar in den
Zwischenlagern Gorleben, Ahaus, Jülich und Zwischenlager Nord wird auf die
Tabelle zu Frage 4 verwiesen.
Tabelle: Zusammenstellung der Betreiber von Sammelstellen und der Herkunft der Abfälle
Bezeichnung der Anlage und
Standort
Betreiber der Einrichtung Abfallablieferer
ABFALLLAGER GORLEBEN
(FASSLAGER)
Niedersachsen
GNS KKW, Forschung (z. B. Helmholtz
Berlin), Urenco
ABFALLLAGER ESENSHAMM
Niedersachsen
KKW Unterweser (E.ON) KKW Unterweser und Stade
SAMMELSTELLE DER EVU
MITTERTEICH
Bayern
GRB Mitterteich KKW aus Bayern
ZWISCHENLAGER NORD (ZLN)
Rubenow/Greifswald
Mecklenburg-Vorpommern
EWN GmbH und ZLN GmbH KKW Greifswald und Rheinsberg
Hauptabteilung
Dekontaminationsbetriebe (HDB)
in Karlsruhe (WAK GmbH)
HDB HDB, WAK, ITU, KIT
Zwischenlager der NCS, Hanau NCS RD Hanau (ehem. NUKEM), Siemens,
AREVA NP, GNS
Landessammelstelle Baden-
Württemberg, Karlsruhe
HDB Kleinablieferer aus Baden-Württemberg
Landessammelstelle Bayern,
Mitterteich
GRB Mitterteich Kleinablieferer aus Bayern
Landessammelstelle Berlin, Berlin Helmholtz-Zentrum Berlin Kleinablieferer aus Berlin
Drucksache 17/4329 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Für welche Zwischenlager liegen nach Kenntnis der Bundesregierung
Anträge auf Erweiterung der Betriebsgenehmigung vor, und auf welche
Art der Erweiterung beziehen sich diese Anträge (Art und Menge der
zwischenzulagernden Abfälle)?
Dem Bundesamt für Strahlenschutz liegen keine Anträge zur
Kapazitätserweiterung der existierenden Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente bzw.
verglaste hochradioaktiver Abfälle vor.
8. Sind der Bundesregierung Planungen bekannt, nach denen neue
Zwischenlagerkapazitäten in absehbarer Zeit geschaffen werden sollen?
Wenn ja, wo, und durch wen?
Für den Standort Obrigheim ist die Errichtung eines neuen
Standortzwischenlagers zur Aufnahme von 15 Behältern mit Brennelementen aus dem Betrieb
des stillgelegten Kernkraftwerkes Obrigheim geplant. Darüber hinaus sind der
Bundesregierung derzeit keine Planungen zur Erweiterung der
Zwischenlagerkapazitäten bekannt.
9. Welche regelmäßigen Kontrollen und welche stichpunktartigen Kontrollen
bei Zwischenlagern und Sammelstellen bezüglich Lagerbestand,
Strahlenexposition, Art und Form der zwischengelagerten Abfälle und Einhaltung
der Genehmigungen gibt es?
Die Zuständigkeit für die Aufsicht über die in den Antworten zu den Fragen 1
und 2 genannten Einrichtungen liegt bei den atomrechtlichen
Aufsichtsbehörden der Länder. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Länder
dieser Aufsichtspflicht umfassend nachkommen.
Landessammelstelle Hessen,
Ebsdorfergrund
Hessisches Landesamt für Umwelt
und Geologie
Kleinablieferer aus Hessen
Landessammelstelle Mecklenburg-
Vorpommern, Rubenow/Greifswald
ZLN GmbH Kleinablieferer aus Mecklenburg-
Vorpommern und Brandenburg
Landessammelstelle Niedersachsen,
Jülich
GNS Kleinablieferer aus Niedersachsen
Landessammelstelle Niedersachsen,
Leese
Fa. Eckert & Ziegler Nuclitec Überwiegend Abfälle der Fa. Eckert
Ziegler nuclitec
Landessammelstelle Nordrhein-
Westfalen, Jülich
Landesanstalt für Arbeitsschutz Kleinablieferer aus NRW
Landessammelstelle Rheinland-Pfalz,
Ellweiler
Landesamt für Umwelt,
Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
Kleinablieferer aus Rheinland Pfalz
Landessammelstelle Saarland,
Elm-Derlen
Ministerium für Umwelt, Energie und
Verkehr
Kleinablieferer aus Saarland
Landessammelstelle Sachsen,
Rossendorf/Dresden
VKTA Rossendorf Kleinablieferer aus Sachsen, Thüringen,
Sachsen-Anhalt
Landessammelstelle der vier
norddeutschen Küstenländer, Geesthacht
Helmholtz-Zentrum Geesthacht Kleinablieferer aus Hamburg, Bremen,
Schleswig-Holstein, Niedersachsen
Bezeichnung der Anlage und
Standort
Betreiber der Einrichtung Abfallablieferer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/432910. In welchen Zeitabständen finden diese Kontrollen statt?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Gibt es bei der Erfassung von Mängeln und Sicherheitsdefiziten in
Zwischenlagern ein Fehlerprotokoll bzw. einen Bericht, der laufend
fortgeschrieben wird, und wenn ja, um welches Protokoll bzw. welchen Bericht
handelt es sich dabei?
Die Länder berichten dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit im Rahmen der zuständigen Gremien u. a. über die
Ergebnisse ihrer aufsichtlichen Tätigkeiten. Im Rahmen der Atomrechtlichen
Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) werden darüber hinaus
bestimmte Vorkommnisse gemeldet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9
verwiesen.
12. An welche Behörde werden diese Berichte weitergegeben?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Wie wird die Fortbildung der Beamten der ausführenden
Kontrollbehörden organisiert?
Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der zuständigen
atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder liegt in der Zuständigkeit der
Länder. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Aus- und
Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die wahrzunehmenden Aufgaben
angemessen ist.
14. Existiert eine Koordination der Strahlenschutzbeauftragten für nicht der
kommerziellen Stromerzeugung dienenden kerntechnischen Anlagen
nach Bundes- oder Landesrecht?
Alle Personen, die in kerntechnischen Anlagen als Strahlenschutzbeauftragte
tätig sind, haben gemäß § 30 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
gegenüber den zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden die erforderliche
Fachkunde gemäß der Fachkunderichtlinie für Strahlenschutzbeauftragte in
Kernkraftwerken und sonstigen Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen
vom 10. Dezember 1990 beziehungsweise der Richtlinie über die im
Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach
Strahlenschutzverordnung) vom 21. Juni 2004 (geändert am 19. April 2006)
nachzuweisen.
15. Gibt es kontinuierliche Messungen der Tritiumkonzentration in der Nähe
von Zwischenlagern und Sammelstellen, insbesondere denen, die zur
Aufbewahrung von Abfällen aus dem medizinischen Bereich und
Forschungsbereich dienen?
Die Überwachung von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle ist abhängig
von den dort eingelagerten Abfällen. Eine kontinuierliche Tritiumüberwachung
in der Umwelt ist nicht vorgesehen, allenfalls eine kontinuierliche oder
stichprobenartige Probeentnahme mit anschließender Auswertung.
Drucksache 17/4329 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBei Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente oder verglaste
hochradioaktive Abfälle ist eine Überwachung von Tritiumemissionen nicht erforderlich,
da eine Ableitung von Tritium im Zuge der kontinuierlichen Überwachung
jedes einzelnen Behälters auf seine Dichtheit offenbar würde.
16. Gibt es an Zwischenlagern, die der Lagerung von hochradioaktiven
Abfällen dienen ein vorgeschriebenes Protokoll zur Überwachung der
Außentemperatur der Castoren?
Wenn ja, wo werden die Ergebnisse dokumentiert?
Im Genehmigungsverfahren ist der rechnerische Nachweis der Einhaltung der
zulässigen Oberflächentemperatur des Behälters im Zwischenlager zu
erbringen. Eine Kontrolle der Einhaltung der zulässigen
Behälteroberflächentemperatur erfolgt zudem vor der Einlagerung des Behälters in das Zwischenlager. Eine
kontinuierliche Messung der Oberflächentemperatur im Lager ist nicht
erforderlich.
17. Welche speziellen Sammelstellen bzw. Zwischenlager für radioaktiven
Abfall aus Forschung und Medizin gibt es?
Abfälle aus Forschung und Medizin werden in den Landessammelstellen (siehe
Tabelle zu Frage 2) bis zur Abgabe an ein Bundesendlager zwischengelagert.
18. Werden in den in Frage 17 Bezug genommenen Sammelstellen bzw.
Zwischenlagern Abfälle mit ausländischer Herkunft gelagert?
Nein.
19. Nach welcher Durchführungsverordnung muss radioaktiver Abfall aus
dem medizinischen Bereich gelagert und beseitigt werden?
In § 76 Absatz 4 StrlSchV ist die Pflicht zur Ablieferung von radioaktiven
Abfällen an eine Landessammelstelle geregelt, wenn sie wie in der Medizin aus
einem Umgang nach § 7 Absatz 1 StrlSchV stammen.
20. Welche sind die auf in Frage 19 Bezug genommenen ausführenden
Behörden?
Die Betreiberinnen der Landessammelstellen sind in der Tabelle zu Frage 2
genannt.
21. Bei welchen Zwischen- und Endlagern für radioaktive Abfälle wurde
eine statistische Untersuchung zu auftretenden Krankheiten im Umfeld
der kerntechnischen Anlagen durchgeführt?
Krebsregister werden in Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer
geführt.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurde bisher nur
für die Samtgemeinde Asse in der Umgebung von Asse II eine Untersuchung
zur Häufigkeit von Tumorerkrankungen durch das Niedersächsische
Krebsregister vorgenommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4329Für die standortnahen Zwischenlager ist eine Auswertung nicht sinnvoll, da
hier die Analysen mit Untersuchungen zur Umgebung von Kernkraftwerken
zusammenfallen würden. Hierzu wird auf die Untersuchungen zur KiKK-
Studie (KiKK = Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken) aus dem
Jahre 2007 verwiesen.
22. Welche Erkenntnisse über eine Häufung von Krebserkrankungen im
Umkreis von Zwischen- und Endlagern für radioaktive Abfälle gibt es?
Nach ersten Informationen über Auswertungen des Niedersächsischen
Krebsregisters gibt es für die Jahre 2002 bis 2009 in der Samtgemeinde Asse ein
statistisch auffälliges, erhöhtes Auftreten von Leukämieerkrankungen in der
Gesamtbevölkerung. Diese erhöhte Erkrankungshäufigkeit wird insbesondere
durch die Zahl der Neuerkrankungen in der männlichen Bevölkerung
hervorgerufen. Die Zahl der dem Krebsregister bekannten Neuerkrankungen liegt bei
18 (zwölf Erkrankte männlichen und sechs Erkrankte weiblichen Geschlechts).
In diesen Daten werden Kinder und Erwachsene gemeinsam betrachtet.
Dem Niedersächsischen Krebsregister liegen Daten des Deutschen
Kinderkrebsregisters vor; danach sind im Zehnjahreszeitraum 2000 bis 2009 in der
Samtgemeinde Asse vier Kinder an einem Tumor erkrankt, zwei davon an einer
Leukämie. Diese Zahlen sind nach Auffassung des Kinderkrebsregisters
statistisch nicht auffällig.
Das Niedersächsische Krebsregister hat außerdem ein statistisch erhöhtes
Auftreten von Schilddrüsenkrebserkrankungen in der weiblichen Bevölkerung der
Samtgemeinde Asse festgestellt. Hier sind dem Krebsregister zehn Fälle
gemeldet worden. Für die männliche Bevölkerung liegt die Zahl der
Neuerkrankungen bei zwei.
Am 15. Dezember 2010 soll ein Bericht des Niedersächsischen Krebsregisters
vorgelegt werden.
23. Bei welchen Zwischen- und Endlagern für radioaktive Abfälle liegen
solche Erkenntnisse vor?
Auf die Antworten zu den Fragen 21 und 22 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]