Erkenntnisse deutscher Behörden über die Verbindungen islamistischer Attentäter aus Österreich nach Deutschland und umgekehrt
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Am 5. September 2024, dem der 52. Jahrestag des Attentats auf die israelische Mannschaft bei den Olympischen Spielen, verübte der österreichische Staatsbürger E. I. einen islamistischen Anschlag auf das NS-Dokumentationszentrum sowie das israelische Generalkonsulat. Bewaffnet mit einem Schweizer Karabiner mit aufgepflanztem Bajonett schoss er unmittelbar nach seiner Ankunft auf die Gebäude und die an den Gebäuden diensthabenden Polizeibeamten. Diese erwiderten das Feuer und schossen E. I. nieder, welcher kurz darauf verstarb. Der Attentäter soll sich in den vergangenen beiden Jahren radikalisiert haben. In dieser Zeit haben die Behörden in Österreich den 18-Jährigen verdächtigt, sich unter anderem für den Bau von Bomben interessiert und sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, indem er in einem Computerspiel islamistische Gewaltszenen darstellte. Zwar erhielt E. I. ein behördliches Waffenverbot, die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt. (www.br.de/nachrichte n/bayern/anschlag-in-muenchen-die-grosse-frage-nach-dem-warum,UNfDNYj; www.tagesschau.de/inland/anschlagsversuch-muenchen-ermittlungen-10 0.html; www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/schuesse-muenchen-100.html) Die verwendete Waffe soll der Attentäter erst einen Tag vor dem Anschlag von einem Sammler erworben haben, obwohl gegen ihn bis 2028 ein Waffenverbot bestanden haben soll (taz.de/Anschlagsversuch-in-Muenchen/!6035049/).
Bereits Anfang August 2024 war in Wien u. a. der 19-jähriger Islamist B. A. festgenommen worden, welcher einen Anschlag auf ein Konzert der Künstlerin Taylor Swift geplant haben soll (www.rnd.de/politik/taylor-swift-in-wien-was-s ie-zum-vereitelten-anschlag-wissen-muessen-WPPHAHD4RZDSHEBFCJQ6L D L Q V Y .html; www.nzz.ch/international/absage-der-swift-konzerte-in- wienuneinigkeit-zu-massnahmen-gegen-terror-ld.1843597). Wenige Wochen später wurde in Frankfurt (Oder) ein 15-jähriger Jugendlicher in Gewahrsam genommen, der mit dem mutmaßlichen Attentäter von Wien B. A. in Kontakt gestanden und diesen angestachelt haben soll. (www.rbb24.de/panorama/beitrag/202 4/09/15-jaehriger-verdacht-terror-taylor-swift-konzerte-frankfurt-oder.html).
Am 12. September 2024 wurde in Hof ein 27-jähriger mutmaßlicher Islamist festgenommen, der einen Anschlag auf Bundeswehrangehörige geplant haben soll. Der Verdächtige war entgegen erster Aussage bereits in Österreich vorbestraft und inhaftiert. (www.br.de/nachrichten/bayern/anschlag-vereitelt-mutmas slicher-islamist-in-hof-festgenommen,UOEkZqf; www.br.de/nachrichten/bayer n/terrorverdaechtiger-von-hof-sass-in-oesterreich-in-haft,UObCIbX) Auch der Attentäter des islamistischen Anschlags am 2. November 2020 in Wien, K. F., hatte Verbindungen und Kontakte zur islamistischen Szene in Deutschland (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26004 und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5120).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Liegen der Bundesregierung Informationen über Aufenthalte des Attentäters E. I. in der Bundesrepublik Deutschland vor und wenn ja welche (bitte nach Ort, Datum und Anlass aufschlüsseln)?
Hatte der Attentäter E. I. nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen oder Kontakte zu Personen in Deutschland und wenn ja welcher Art im Sinne von familiär, verwandtschaftlich, freundschaftlich, beruflich oder religiöser Art?
Welche Informationen über Kenn- bzw. Kontaktverhältnisse des Attentäters E. I. zu Dschihadisten bzw. Islamisten in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Informationen über den Konsum von islamistischen oder sonstigen extremistischen Inhalten, Videos, Chats, Predigten u. a. durch den Attentäter E. I., die von Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, YouTube, Telegram etc.) aus Deutschland verbreitet werden, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den Attentäter E. I. eingepflegt?
Liegen der Bundesregierung Informationen über Aufenthalte des mutmaßlichen Attentäters B. A. in der Bundesrepublik Deutschland vor und wenn ja welche (bitte nach Ort, Datum und Anlass aufschlüsseln)?
Hatte der mutmaßliche Attentäter B. A. nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen oder Kontakte zu Personen in Deutschland und wenn ja welcher Art im Sinne von familiär, verwandtschaftlich, freundschaftlich, beruflich oder religiöser Art?
Welche Informationen über Kenn- bzw. Kontaktverhältnisse des mutmaßlichen Attentäters B. A. zu Dschihadisten bzw. Islamisten in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Informationen über den Konsum von islamistischen oder sonstigen extremistischen Inhalten, Videos, Chats, Predigten u. a. durch den mutmaßlichen Attentäter B. A., die von Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, YouTube, Telegram etc.) aus Deutschland verbreitet werden, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den mutmaßlichen Attentäter B. A. eingepflegt?
Liegen der Bundesregierung Informationen über Aufenthalte des mutmaßlichen Attentäters von Hof in Österreich vor und wenn ja welche (bitte nach Ort, Datum und Anlass aufschlüsseln)?
Hatte der mutmaßliche Attentäter von Hof nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen oder Kontakte zu Personen in Österreich und wenn ja welcher Art im Sinne von familiär, verwandtschaftlich, freundschaftlich, beruflich oder religiöser Art?
Welche Informationen über Kenn- bzw. Kontaktverhältnisse des mutmaßlichen Attentäters von Hof zu Dschihadisten bzw. Islamisten in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Informationen über Kenn- bzw. Kontaktverhältnisse des mutmaßlichen Attentäters von Hof zu Dschihadisten bzw. Islamisten in Österreich sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Informationen über den Konsum von islamistischen oder sonstigen extremistischen Inhalten, Videos, Chats, Predigten u. a. durch den mutmaßlichen Attentäter von Hof, die von Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, YouTube, Telegram etc.) aus Deutschland verbreitet werden, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den mutmaßlichen Attentäter von Hof eingepflegt?