Stand und Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Europäische Union hat mit der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) eine Regelung verabschiedet, die weitreichende Auswirkungen auf die Forstwirtschaft, die holzverarbeitende Industrie und weitere Branchen haben wird. Ziel der Verordnung ist es, die weltweite Entwaldung (laut EUDR die Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Fläche) zu reduzieren, indem Holz und andere Rohstoffe, die nach dem 31. Dezember 2020 auf entwaldeten Flächen produziert wurden, nicht mehr in die EU importiert oder innerhalb der EU gehandelt werden dürfen (www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2024/240830-entwaldungsfreie_produkte.html); https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1115).
Dies betrifft jedoch nicht nur den tropischen Regenwald, sondern auch die heimische Forstwirtschaft. Mit dem Ende der Umsetzungsfrist müssen Waldbesitzer in Deutschland – unabhängig von der Betriebsfläche – ihre Holzprodukte mit Geolokalisationsdaten versehen und an die EU melden. Die Anforderungen der Verordnung erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette, was bedeutet, dass auch verarbeitende Betriebe wie Sägewerke und Schreinereien jede Holzlieferung exakt dokumentieren müssen ([IHK (Industrie- und Handelskammer) Würzburg] www.wuerzburg.ihk.de/lieferkettenmanagement/entwaldungs-verordnung).
Obwohl das Ziel des globalen Waldschutzes grundsätzlich begrüßt wird, stößt die Verordnung auf breite Kritik in der Forst- und Holzbranche und den damit verbundenen Lieferketten. Insbesondere die immensen bürokratischen Anforderungen werden als unverhältnismäßig angesehen, vor allem in Regionen, in denen nachweislich kein Risiko für Entwaldung oder Waldschädigung besteht (Badische Zeitung: „Wahnsinniger bürokratischer Aufwand“ 18. Juni 2024; www.badische-zeitung.de).
Waldbesitzer, Sägewerke und weiterverarbeitende Betriebe stehen vor der Herausforderung, jede Holzlieferung und alle Holzprodukte, die auf den Markt gebracht werden, mit einer Referenznummer zu versehen. Hierzu müssen Holzmengen mit Angaben der Geolokalisation in ein EU-Informationssystem nach Brüssel gemeldet werden. Waldbesitzer müssen darüber hinaus eine Sorgfaltserklärung abgeben. Dies führt nicht nur zu erheblichen administrativen Hürden, sondern gefährdet auch die notwendige nachhaltige Bewirtschaftung und den Aufbau klimastabiler Wälder (www.zeit.de/wirtschaft/2024-08/ki-tools-umweltgesetze-eu-start-up) insbesondere im kleinstrukturierten Waldbesitz und bei kleinen Unternehmen. Auch die forstwirtschaftlichen Betriebe, die von einer nachhaltigen Nutzung des Rohstoffs Holz abhängig sind, stehen vor existenziellen Problemen (www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/widerstand-gegen-eu-verordnung-fuer-entwaldungsfreie-lieferketten).
Die Bundesländer haben bereits mit parteiübergreifender Einigkeit in einem Bundesratsbeschluss vom 17. Mai 2024 festgehalten, dass die EUDR aufgeschoben und maßgeblich überarbeitet werden muss (www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1044/tagesordnung-1044.html?topNr=11#top-11). Anfang Oktober 2024 hat auch die Europäische Kommission den Vorschlag gemacht, die Anwendung der EUDR um zwölf Monate zu verschieben. Nach der aktuell noch ausstehenden Billigung durch das Europäische Parlament und den Rat würden die Rechtsvorschriften demzufolge am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen anwendbar werden (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_5009).
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion begrüßt den Vorschlag der Aufschiebung, fordert aber angesichts der weiterhin bestehenden administrativen Herausforderungen und der Auswirkungen der EUDR auf die gesamte Wertschöpfungskette auch eine inhaltliche Überarbeitung der Verordnung (www.cducsu.de/sites/default/files/2024-07/Positionspapier%20Impulse%20k%C3%BCnftige%20EU-Agenda.pdf; www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/verschiebung-der-entwaldungsverordnung-ist-zwingend-erforderlich). Es bedarf aus Sicht der Fragesteller praktikabler Lösungen, die den Waldschutz effektiv fördern, ohne die Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland und Europa zu überlasten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik an den administrativen Anforderungen der EUDR, insbesondere für Waldbesitzer und Forstbetriebe sowie kleine und mittelständische Unternehmen in der Rohholzgewinnung sowie der in der Holz- und Papierindustrie, und inwiefern kann die Bundesregierung bis zum Ende der Umsetzungsfrist der EUDR gewährleisten, dass die bürokratischen Anforderungen für Waldbesitzer und Forstbetriebe sowie kleine und mittlere Holz- und Papierunternehmen umsetzbar sind, rechtlich sowie digital?
Sieht die Bundesregierung bei der EUDR inhaltlichen Überarbeitungsbedarf, wenn ja, wo genau, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung illegale Entwaldung und wenn ja, wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der illegalen Entwaldung in Deutschland (in Hektar), und wie hat sich dies in den Jahren 2013 bis 2024 entwickelt (bitte in Hektar und Jahr angeben)?
Wie hat sich in der EU nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwaldung in den einzelnen Ländern in den Jahren 2013 bis 2024 entwickelt, und wie hoch war dabei jeweils der Anteil der illegalen Entwaldung (bitte in Hektar und Jahr angeben)?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere Urwälder in Deutschland und Europa von der legalen oder illegalen Entwaldung betroffen?
Woran macht die Bundesregierung fest, dass die EUDR überhaupt relevante Wirksamkeit entfalten kann, und kann beispielsweise sichergestellt werden, dass die auf den internationalen Märkten angegebenen Geodaten im Rahmen der Rohstofflieferung korrekt sind, und wie soll die mit der Prüfung beauftragte Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) dies wirksam prüfen?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu der Frage, ob die Methodik der EUDR bei Holz und anderen Rohstoffen, wie beispielsweise Kaffee, gleichermaßen sinnvoll ist?
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass ausreichend Schulungen und Trainings für die Nutzung des EU-IT-Systems durchgeführt werden, insbesondere für Vertreter der Forstbetriebe und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den hohen Beratungs- und Informationsbedarf von Kleinprivatwaldbesitzenden zu decken, die über keine EDV-Systeme verfügen und nicht in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert sind, und wie wird sichergestellt, dass diese Waldbesitzer die Anforderungen der EUDR korrekt umsetzen können?
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die im forstlichen Alltag verwendeten Handelsnamen und Abkürzungen der Baumarten mit den wissenschaftlichen Nomenklaturen in der EUDR kompatibel sind, und welche Vereinfachungen sind vorgesehen, um unnötigen bürokratischen Aufwand für die Forstbetriebe zu vermeiden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass die EUDR zu massiven Störungen der internationalen Lieferketten führen könnte, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um solche Störungen zu minimieren (bitte getrennt nach den in der EUDR genannten Produkten [Holz, Soja, Kakao, Kautschuk, Kaffee, Rinder, Palmöl] beantworten)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Handelskonflikte zu vermeiden, die sich aus der EUDR ergeben könnten, insbesondere im Hinblick auf Drittstaaten, die Schwierigkeiten haben, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen?
Plant die Bundesregierung Anpassungen beim Entwurf der Handreiche des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Umsetzung der EUDR für Waldbesitzende und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, um sie vor übermäßiger Bürokratie zu schützen, wenn ja, welche Anpassungen am Entwurf sind geplant, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, globale Regionen, in denen nachweislich keine risikobehaftete Entwaldung stattfindet, in eine „Null-Risiko-Kategorie“ einzugruppieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, globale Regionen, in denen nachweislich keine risikobehaftete Entwaldung stattfindet, auf internationaler Ebene einen WTO (Welthandelsorganisation)-konformen Weg zu gehen und diese von der Anwendung der Dokumentationspflichten der EUDR auszunehmen?
Welche Maßnahmen sind geplant, um die durch die EUDR verursachten administrativen Hürden für die Unternehmen der Lieferkette zu reduzieren und praktikable Lösungen zu schaffen, (beispielsweise durch die Einführung eines Massenbilanzierungssystems)?
Wie plant die Bundesregierung, die erheblichen finanziellen Belastungen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldbesitzer, die durch die Erstellung von Sorgfalts- und Dokumentationspflichten entstehen, abzumildern, sind finanzielle Unterstützung oder Förderprogramme geplant, um diese Mehrkosten zu kompensieren, und wenn nein, warum nicht, und welche Preissteigerungen erwartet die Bundesregierung für die Produkte?
Wie will die Bundesregierung den Datenschutz bei der Weitergabe von Geodaten entlang der Lieferkette gewährleisten, und wie plant sie, potenziellen Missbrauch zu verhindern, der zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte, insbesondere durch die Einsicht in Vorratsdaten der Waldbesitzer durch nachgelagerte Händler?
Plant die Bundesregierung Anpassungen beim Entwurf der Handreiche des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Umsetzung der EUDR für Waldbesitzende und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, um sie vor übermäßiger Bürokratie zu schützen, wenn ja, welche Anpassungen am Entwurf sind geplant, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der EUDR nicht die Rohholzversorgung der heimischen Holzindustrie gefährdet?
Welche Lösungen sieht die Bundesregierung vor, um sicherzustellen, dass Schadholz im Falle von Kalamitäten zügig und ohne unnötige Bürokratie verarbeitet werden kann, insbesondere im Kleinprivatwald?
Wie viele neue Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Bundesregierung und in ihrem Geschäftsbereich, insbesondere in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), geschaffen (bitte nach Ministerium bzw. Geschäftsbereich und Besoldungsgruppen angeben), um in Deutschland die EUDR umzusetzen, und mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung pro Jahr in diesem Zusammenhang?