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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Weitere Sachverhaltsaufklärung von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittelaffäre

(insgesamt 65 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

07.11.2024

Aktualisiert

06.12.2024

BT20/1350824.10.2024

Weitere Sachverhaltsaufklärung von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittelaffäre

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/13508 20. Wahlperiode 24.10.2024 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Weitere Sachverhaltsaufklärung von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittelaffäre Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht. Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung wird ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde sind diesen Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden. Die ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besagt u. a., dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch veraktet. Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen. Gegebenenfalls sind relevante Informationen zu verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes System existiert (Bundestagsdrucksache 19/10084). Die Bundesregierung verpflichtet sich ergänzend zu ihrer Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in § 2 der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) wie folgt zur Transparenz des Verwaltungshandelns: „Die Geschäftstätigkeit der Verwaltung folgt dem Grundsatz der Schriftlichkeit. Sie besteht im Erstellen, Versenden, Empfangen und Registrieren von Dokumenten (Aktenbildung) und wird durch die Aktenführung unterstützt. Die Aktenführung sichert ein nachvollziehbares transparentes Verwaltungshandeln und ist Voraussetzung für eine sachgerechte Archivierung.“ Die in § 3 RegR vorgenommenen Begriffsbestimmungen umfassen u. a. den Begriff Schriftgut („Alle bei der Erfüllung von Aufgaben des Bundes erstellten oder empfangenen Dokumente, unabhängig von der Art des Informationsträgers und der Form der Aufzeichnung.“), Dokument („Einzelnes Schriftstück, papiergebunden oder elektronisch erstellt und verwaltet, Fax, E-Mail, Datenbank und andere Dateien. Hierzu gehören auch alle ergänzenden Angaben (z. B. Metainformationen), die zum Verständnis der Informationen notwendig sind.“) und Akte („Geordnete Zusammenstellung von Dokumenten mit eigenem Aktenzeichen und eigener Inhaltsbezeichnung.“). Bei den bisher von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Reaktion auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlichten bzw. bereitgestellten Unterlagen handelt es sich demnach um Dokumente. In § 4 RegR ist der Grundsatz der Vollständigkeit und Einheitlichkeit wie folgt verankert: (1) Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut haben – die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Sach- und Bearbeitungszusammenhangs, – die Behandlung der Sache ohne Verzögerung, – die Aufbewahrung der Dokumente entsprechend ihrem Bearbeitungswert zu gewährleisten. (2) Die Einheitlichkeit des Bearbeitens der Geschäftsvorfälle und Verwaltens von Schriftgut ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu sichern. (3) Dokumente dürfen aus der Akte nicht entfernt, bei Nutzung elektronischer Vorgangsbearbeitung nicht gelöscht werden. Elektronisch gespeicherte Informationen dürfen nur nach Beteiligung der Verfasserin oder des Verfassers gelöscht oder verändert werden. Neue Veröffentlichungen haben weitere Zweifel an der Richtigkeit der von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dargestellten Verwaltungspraxis aufkommen lassen (www.zeit.de/2024/40/bettina-stark-watzinger-fdp-bundesmini sterin-bmbf-bundesregierung). Am 14. September 2024 berichtete das ARD- Hauptstadtstudio von einer am 13. September 2024 um 10.39 Uhr verschickten E-Mail von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring, in der ein von ihr angefertigter Ergebnisvermerk samt Wire-Kommunikation zur Veraktung entscheidungsrelevanter Vorgänge übermittelt wurde (www.tagesschau.de/inland/innen politik/stark-watzinger-chats-100.html). Mit Blick auf die am 14. Juni 2024 im Namen von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring verschickte E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF, in der die mittlerweile entlassene Staatssekretärin die Verantwortung für eine durch ein angebliches Missverständnis beauftragte förderrechtliche Prüfung übernommen hatte, konstatierte die „FAZ“: „Die umfangreiche Wire-Kommunikation belegt, dass die Mail auf Weisung der Ministerin verschickt wurde.“ (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ geleakte-chats-erhoehen-druck-auf-stark-watzinger-19984657.html). Ferner hielt die „FAZ“ fest: „Die nun durchgestochenen Chat-Verläufe legen nahe, dass die Wire-Kommunikation keineswegs privat oder nicht dienstlich war und ist und dass Döring wohl bewusst zum Sündenbock für die förderrechtliche Prüfung gemacht werden sollte, weil ihr Rauswurf feststand. Außerdem lassen die Chats Zweifel an der Behauptung aufkommen, dass die Bundesministerin angesichts dieser Gespräche und des internen Drucks, den offenbar der Leiter der Leitungsabteilung auf BMBF-Mitarbeiter ausübte, erst am 11. Juni von der förderrechtlichen Prüfung erfuhr.“ Wir fragen die Bundesregierung:  1. Bestätigt das BMBF den Eingang eines laut Presseberichten am 19. Juli 2024 erstmals durch Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring per E-Mail übermittelten Ergebnisvermerkes, „der entscheidungsrelevante Vorgänge während meiner Amtszeit wiedergibt“ (www.spiegel.de/politik/deutschlan d/bettina-stark-watzingers-foerdergeldaffaere-neue-chats-zeigen- weisungvon-oben-a-fb08f7ea-af6a-43f2-8803-2f12f0a9adb1), wenn ja, an welcher Stelle im Bundesministerium ist der Ergebnisvermerk eingegangen, und wenn nein, warum nicht?  2. Wurde ggf. der Eingang vorschriftsgemäß (§ 7 RegR) vor der Bearbeitung registriert, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?  3. Wurde ggf. Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über den Eingang des am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?  4. Kennt ggf. die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Inhalt des am 19. Juli 2024 von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring eingereichten Ergebnisvermerkes, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?  5. Wurde ggf. der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), über den am 19. Juli 2024 erfolgten Eingang des Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann und wie, und wenn nein, warum nicht?  6. Kennt ggf. der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), den Inhalt des von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerkes, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?  7. Wurde die beamtete Staatssekretärin Judith Pirscher, die für den Geschäftsbereich der Zentralabteilung und damit für die ordnungsgemäße Aktenführung zuständig ist, über den am 19. Juli 2024 erfolgten Eingang des Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?  8. Kennt die Staatssekretärin Judith Pirscher den Inhalt des von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerkes, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?  9. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen, Abteilungsleitungen) wurden über den Eingang des am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt? 10. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen, Abteilungsleitungen) hatten Einblick in den Inhalt des am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring? 11. Welches Aktenzeichen hat der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk erhalten? 12. Wurde der ggf. am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring wie von ihr erbeten zur Akte genommen, und wenn ja, wann? 13. Wurde die von der Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring ggf. am 19. Juli 2024 eingereichte Wire-Kommunikation, wie von ihr erbeten, veraktet, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? 14. Wenn Frage 13 mit nein beantwortet wird, wer hat die Entscheidung getroffen, den von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerk nicht zur Akte zu nehmen? 15. Mit welcher Begründung wurde der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk samt Anlage nicht zur Akte genommen? 16. Wurde Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring über die Entscheidung zur Veraktung oder nicht erfolgten Veraktung informiert, wenn ja, wann, und von wem, und wenn nein, warum nicht? 17. Schließt das BMBF aus, dass der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk im BMBF gelöscht oder vernichtet wurde, und wenn nein, warum nicht? 18. Wie ist das BMBF mit dem am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerk administrativ verfahren (Referats-, Unterabteilungsleitungs-, Abteilungsleitungs-, Staatssekretärs- und Bundesministerebene)? 19. Sind die Presseberichte zutreffend, dass Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 um 10.39 Uhr erneut per E-Mail eine aktualisierte Fassung des bereits am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerkes samt Screenshots der relevanten Wire-Kommunikation zur Veraktung an das BMBF geschickt hat (www.tagesschau.de/inland/stark-watz inger-chats-100.html; www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-er hoehen-druck-auf-stark-watzinger-19984657.html), und wenn nein, warum nicht? 20. Wurde der Eingang vorschriftsgemäß (§ 7 RegR) vor der Bearbeitung registriert, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht? 21. Wurde die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über den am 12. September 2024 erfolgten erneuten Eingang des zur Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht? 22. Kennt die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Inhalt des von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 erneut zur Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht? 23. Akzeptiert die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die in der Übermittlungsmail von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring von ihr dargelegte inhaltliche Argumentation, dass der eingereichte Ergebnisvermerk entscheidungsrelevante Vorgänge aus ihrer Amtszeit wiedergibt, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 24. Wurde der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg (Rhein- Neckar), über den erneuten Eingang zur Veraktung des aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht? 25. Kennt der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg (Rhein- Neckar), den Inhalt des von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 zur Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 26. Wurde die für den Geschäftsbereich der Zentralabteilung und damit für die ordnungsgemäße Aktenführung im BMBF zuständige beamtete Staatssekretärin, Judith Pirscher, über den Eingang des zur Veraktung aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht? 27. Kennt die Staatssekretärin Judith Pirscher den Inhalt des von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 erneut zur Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht? 28. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen, Abteilungsleitungen) wurden ggf. über den erneuten Eingang des am 12. September 2024 zur Veraktung eingereichten Ergebnisvermerkes samt Anhang von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt? 29. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen, Abteilungsleitungen) hatten Einblick in den Inhalt des am 12. September 2024 zur Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring? 30. Welches Aktenzeichen hat der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 zur Veraktung eingereichte Ergebnisvermerk samt Anhang erhalten? 31. Wurde der Ergebnisvermerk samt Anhang von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring wie von ihr erbeten zur Akte genommen, und wenn ja, wann? 32. Wer hat die Entscheidung getroffen, den von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 eingereichten Ergebnisvermerk zur Akte bzw. nicht zur Akte zu nehmen? 33. Mit welcher Begründung wurde der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 eingereichte Ergebnisvermerk, der „entscheidungsrelevante Vorgänge“ aus ihrer Amtszeit wiedergibt, nicht zur Akte gegeben? 34. Wurde die Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring über die Entscheidung zur Veraktung oder nicht erfolgten Veraktung informiert, und wenn ja, wann, und von wem, und wenn nein, warum nicht? 35. Schließt das BMBF aus, dass der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring ggf. am 12. September 2024 erneut eingereichte Ergebnisvermerk gelöscht oder vernichtet wurde? 36. Wie ist das BMBF mit dem am 12. September 2024 erneut von Staatssekretärin Dr. Sabine Döring eingereichten Ergebnisvermerk administrativ verfahren (Referats‑, Unterabteilungsleitungs-, Abteilungsleitungs-, Staatssekretärs- und Bundesministerebene)? 37. Hat es zuvor bereits einen Fall gegeben, bei dem ein zu den Akten gegebenes Dokument eines Spitzenbeamten bzw. einer Spitzenbeamtin im BMBF die Veraktung verweigert wurde, wenn ja, wann, von wem kam das Dokument bzw. kamen die Dokumente, und was war die jeweilige Begründung? 38. Wird das BMBF die von dem Abgeordneten und bildungs- und forschungspolitischen Sprecher der Fraktion der SPD, Oliver Kaczmarek, wie auch von der Abgeordneten Marja-Liisa Völlers (SPD) in der Sondersitzung des Bildungs- und Forschungsausschusses am 10. September 2024 geforderte Einsicht in die ungeschwärzten E-Mails in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nachkommen, wenn ja, wann, und wenn nein, mit welcher Begründung? 39. In welcher Höhe sind dem BMBF seit der Panorama-Veröffentlichung am 11. Juni 2024 im Kontext der sogenannten Fördermittelaffäre Kosten für die Tätigkeit eines Anwaltes bzw. von Anwälten entstanden? 40. Welche konkreten Leistungen wurden bisher im Zuge der sogenannten Fördermittelaffäre von vom BMBF beauftragten Anwälten erbracht? 41. Wie ist die Arbeitsteilung zwischen den beauftragten Anwälten und dem Referat Z15 „Justiziariat; Datenschutzrecht; Vergabestelle“ organisatorisch definiert? 42. Teilt das Referat Z15 die rechtliche Einschätzung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, dass es sich bei der Wire-Gruppe „BMBF – Kommunikation“ und der Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“ um eine „persönliche Kommunikation“ handele, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 43. Wurde der oder die Datenschutzbeauftragte des BMBF im Zuge der Erstellung einer Liste mit Wissenschaftlern (Zitat Leiter der Abteilung 4 vom 10. Mai 2024: „Für eine Überprüfung wen der Unterzeichner/innen wir direkt/indirekt fördern“; fragdenstaat.de/dokumente/248126-pruefbitt e-bmbf-offener-brief/, S. 1) beteiligt, wenn ja, wann, und gab es Einwände, und wenn nein, warum nicht? 44. Seit wann ist die Stelle der oder des Datenschutzbeauftragten im BMBF unbesetzt, und was sind die Gründe hierfür? 45. Wurde die Liste mit Wissenschaftlern, die dem Fachreferat 426 am 15. Mai 2024 um 14.24 Uhr „in einer komprimierten Version“ zugegangen ist, danach noch an weitere Stellen im Haus, auch in der Fachabteilung, gegeben (fragdenstaat.de/dokumente/248126-pruefbitte-bmbf-offener-br ief/, S. 44 des Dokumentes), wenn ja, an wen, und warum? 46. Wann hat der Leiter der Unterabteilung 42 die Liste erhalten? 47. Wann hat der Leiter der Abteilung 4 die Liste erhalten? 48. Wann wurde der am 13. Mai 2024 um 9.56 Uhr erteilte Auftrag des Leiters der Abteilung 4 erfüllt bzw. wann hat der Leiter der Abteilung 4 den Auftrag ggf. zurückgezogen? 49. Wieso hat derselbe Leiter der Abteilung 4 die Erstellung der Liste weiterverfolgt, obwohl ihm vermeintlich der Prüfauftrag von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring ruhend gestellt wurde? 50. Warum ist das am 11. Juni 2024 veröffentlichte Statement von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring nicht mehr auf der Homepage des BMBF zu finden (x.com/BMBF_Bund/status/1800537031698993394), und wann, und von wem (Funktion) wurde ggf. die Löschung angeordnet? 51. War die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an der Erarbeitung bzw. Freigabe des Pressestatements von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring beteiligt, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 52. Vertritt die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Kontext der in der Kritik stehenden förderrechtlichen Prüfung vor dem Hintergrund ihrer Aussage im Bildungs- und Forschungsausschuss („Es war ein Missverständnis im Sinne von missverständlichem Auftrag, der erteilt wurde. Sowas passiert in unserem Haus nicht. […] Der Prüfauftrag, es gab ja per se – also wenn Sie so wollen –, weil es ein Missverständnis war, keinen Prüfauftrag förderrechtlicher Konsequenzen außer an diesem halben Tag, der auf diesem Missverständnis beruhte.“, www.bundestag.de/mediathek/auss chusssitzungen?videoid=7614732#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dml kZW9pZD03NjE0NzMy&mod=mediathek; 1:44:30 Min.) die Auffassung, dass die am 9. September 2024 veröffentlichte Aussage von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring („Ich habe mich immer nur mit der Frage beschäftigt, ob der offene Brief das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellt und ob die Wissenschaftsfreiheit auch durch politische Aktivisten eingeschränkt werden kann. Ich habe auch nie etwas anderes gesagt. Dass es durch mein Handeln zu einem sogenannten ‚ Missverständnis‘ gekommen ist, schließe ich aus.“) eine Falschaussage darstellt, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 53. Hat die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an dem am 13. Mai 2024 zwischen dem Leiter der Abteilung 4 und Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring geführten Telefonat, in dessen Rahmen der Darstellung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zufolge die förderrechtliche Prüfung durch ein Missverständnis beauftragt wurde („Das vermischen Sie mit einem ganz anderen Vorgang. Nämlich dem am 13. Mai 2024 von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring telefonisch gestellten Prüfauftrag[s] – den breiten juristischen Prüfauftrag[es], der missverstanden wurde.“, www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?vi deoid=7614732#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE0 NzMy&mod=mediathek, Min. 53), teilgenommen? 54. Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger für ihre Sachverhaltsaufklärung, wenn die höherrangige Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring darlegt, dass sie den im Raume stehenden förderrechtlichen Auftrag nicht erteilt habe und ein „sogenanntes Missverständnis“ ausschließe (www.jmwiarda.de/https-www.jmwiard a.de-2024-09-09-sabine-doering-selbst-die-mindener-richter-verstehen-di e-pressemitteilung-des-bmbf-so-dass-ich-es-nicht-war/)? 55. Wurde der Leiter der Abteilung 4 mit dieser Aussage konfrontiert und um Stellungnahme gebeten, wenn ja, welche Erkenntnisse hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ggf. gewonnen, und wenn nein, warum nicht? 56. Hat der Leiter der Abteilung 4 der Darstellung von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring widersprochen, wenn ja, wann und mit welcher Begründung, und wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerung zieht Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hieraus? 57. Hält die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger trotz der Veröffentlichung des öffentlich bekannt gewordenen mutmaßlichen Zitates des Nachfolgers von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring, Staatssekretär Dr. Roland Philippi („Persönliche Meinung: Wenn sich dadurch eine Art informelle, „freiwillige“ und selbst auferlegte Antisemitismus-Klausel für unsere Förderung bei so manchen, verwirrten Gestalten etabliert (bspw. so einen Aufruf nicht zu unterzeichnen wg. Sorge um die Förderung), hätte ich jetzt ad hoc nix dagegen […]“, www.spiegel.de/politik/foerdergeldaffa ere-interne-chats-zeigen-seltsames-wissenschaftsverstaendnis-von- neuemstaatssekretaer-a-886722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a9c23) an der Darstellung des BMBF vom 11. Juni 2024 fest: „Der Entzug von Fördermitteln in Reaktion auf den offenen Brief stand in der Hausleitung nicht zur Debatte.“, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 58. Was ist aus Sicht von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an der von der „FAZ“ veröffentlichten Wire-Kommunikation privat bzw. persönlich („Am Nachmittag des 13. Juni – Döring befand sich damals bei der Kultusministerkonferenz in Völklingen – wurde ihr ein Telefonat mit der Ministerin um 19 Uhr angekündigt. Mit dabei war der Kommunikationschef Michael Zimmermann. Offenbar ging es darum, Döring dazu zu bringen, an die Mitarbeiter zu schreiben, „bevor sie beunruhigt ins Wochenende gehen“, wie Stark-Watzinger tags darauf schrieb, um die Versendung zu beschleunigen. Schon um 20:01 Uhr schickt Michael Zimmermann Döring einen Entwurf für die Mail, der schon vorher konzipiert gewesen sein muss. In mehreren Schleifen wurde die Mail dann per Wire redigiert und bis 22.41 Uhr geändert. Am 14. Juni ging die Debatte weiter, Zimmermann schrieb um 8.31 Uhr: „Habe noch einen Punkt gefunden, den wir ändern müssen.“ Aus der von Döring intendierten verfassungsrechtlichen Prüfung wurde eine rechtliche Prüfung. Auch über den Versand wurde gesprochen. Denn von Dörings Vorzimmer aus hätte die Mail nur an die eigene Abteilung 4 geschickt werden können; um sie an das ganze Haus zu schicken, musste der Verteiler weiter gefasst werden. Am 14. Juni meldete sich die Ministerin bei Döring und fragte, „ist das Mailing an die Mitarbeiter heraus? Sie sollte gleich heute Morgen bei den Mitarbeitern sein“. Döring antwortete: „Wir stimmen noch ab, versenden dann aber umgehend.“ Die Ministerin erhöhte daraufhin den Druck und schrieb: „Mein Kenntnisstand ist, dass abgestimmt ist. Muss bis 11.00 Uhr im Kasten der Mitarbeiter sein.“ Döring erwiderte: „Geht über mein Vorzimmer. Ich sage Bescheid.“ „Das ist klar. Bitte bis 11.00 Uhr umsetzen. Und bitte nur die abgestimmte Version schicken. Damit keine weiteren Missverständnisse entstehen. MZ steht bereit“, formulierte die Ministerin eine klare Weisung.“ www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-er hoehen-druck-auf-stark-watzinger-19984657.html)? 59. Bestätigt die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Berichterstattung der „FAZ“, dass die von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 14. Juni 2024 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF verschickte E-Mail, in der sie die Verantwortung für den förderrechtlichen Auftrag übernimmt, auf ihre Weisung hin verschickt wurde (Zitat: „Die umfangreiche Wire-Kommunikation belegt, dass die Mail auf Weisung der Ministerin verschickt wurde.“) und der Inhalt textlich vorgegeben wurde (www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-erhoehen-druck- auf-stark-watzinger-19984657.html), wenn ja, warum hat die Bundesministerin eine etwaige Weisung erteilt, warum wurde der Inhalt der E- Mail textlich vorgegeben, und wenn nein, warum nicht? 60. Hält das BMBF trotz der jüngsten Veröffentlichung von Passagen der Wire-Kommunikation daran fest, die Wire-Chats dienten ausschließlich der persönlichen Kommunikation? 61. Ist die Berichterstattung der „FAZ“ („Das Ministerium, das zunehmend versucht, die Berichterstattung zu beeinflussen“) aus Sicht des BMBF zutreffend? a) Wenn ja, warum, wann, und durch wen (Funktion) hat das BMBF ggf. den Versuch unternommen, die Berichterstattung zu beeinflussen? b) Wenn nein, warum ist die Darstellung aus Sicht des BMBF unzutreffend? 62. Ist die Darstellung des Journalisten Jan-Martin Wiarda („Genauso zum Scheitern verurteilt war die Strategie der BMBF-Kommunikation, die Berichterstattung von Journalisten beeinflussen zu wollen durch eine Mischung aus persönlichen Anrufen, der selektiven und teilweise stark verzögerten Beantwortung von Presseanfragen und, wenn nötig, dem Verlangen von Richtigstellungen, die sich im Nachhinein als teilweise nicht haltbar herausstellten.“) aus Sicht des BMBF zutreffend (www.jmwiarda.de/2 024/09/16/es-kann-nur-noch-eine-antwort-geben/)? a) Wenn ja, warum, wann, und durch wen (Funktion) hat das BMBF ggf. den Versuch unternommen, die Berichterstattung zu beeinflussen? b) Wenn nein, warum ist die Darstellung aus Sicht des BMBF unzutreffend? 63. Ist die Darstellung einer Journalistin des „DER SPIEGEL“ („Das, was @JMWiarda hier beschreibt, haben wir beim @derspiegel auch erlebt #fördergeldaffäre“, www.jmwiarda.de/2024/09/16/es-kann-nur-noch- eineantwort-geben/; x.com/Olbi/status/1836329863143170460) aus Sicht des BMBF zutreffend? a) Wenn ja, warum, wann, und durch wen (Funktion) hat das BMBF ggf. den Versuch unternommen, die Berichterstattung zu beeinflussen? b) Wenn nein, warum ist die Darstellung aus Sicht des BMBF unzutreffend? 64. Hat sich der Bundeskanzler Olaf Scholz über die sogenannte Fördermittelaffäre und die jüngsten Veröffentlichungen (www.spiegel.de/politik/foerde rgeldaffaere-interne-chats-zeigen-seltsames-wissenschaftsverstaendnis-vo n-neuem-staatssekretaer-a-886722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a9c23; www.tagesschau.de/inland/stark-watzinger-chats-100.html; www.spiege l.de/politik/deutschland/bettina-stark-watzingers-foerdergeldaffaere- neuechats-zeigen-weisung-von-oben-a-fb08f7ea-af6a-43f2-8803-2f12f0a9 adb1; www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-erhoehen-druck-a uf-stark-watzinger-19984657.html; www.zeit.de/2024/40/bettina-stark-wa tzinger-fdp-bundesministerin-bmbf-bundesregierung) informiert, wenn ja, wie, und mit welchen Schlussfolgerungen, und wenn nein, warum nicht? 65. Vertritt der Bundeskanzler Olaf Scholz die Auffassung, dass die von der Stellvertretenden Regierungssprecherin Christiane Hoffmann in der Regierungspressekonferenz vom 16. September 2024 angesprochenen „klaren Regeln“ der Veraktung bei dem hier vorliegenden Sachverhalt im Geschäftsbereich des BMBF vollumfänglich eingehalten wurden, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht, und was folgt daraus? Berlin, den 23. Oktober 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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