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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Weitere Sachverhaltsaufklärung von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittelaffäre
(insgesamt 65 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
07.11.2024
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
06.12.2024
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1350824.10.2024
Weitere Sachverhaltsaufklärung von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittelaffäre
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13508
20. Wahlperiode 24.10.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Weitere Sachverhaltsaufklärung von der Bundesministerin für Bildung und
Forschung Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittelaffäre
Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach
Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht. Nur durch die
ordnungsgemäße Aktenführung wird ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine
Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch
die Parlamente gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde sind diesen
Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden. Die
ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur
Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besagt u. a.,
dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines
Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie
vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar
unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch
papierbasiert oder elektronisch veraktet. Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle
entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg
sie die Behörde erreichen. Gegebenenfalls sind relevante Informationen zu
verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge
per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes System existiert
(Bundestagsdrucksache 19/10084).
Die Bundesregierung verpflichtet sich ergänzend zu ihrer Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in § 2 der Richtlinie für das
Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in
Bundesministerien (RegR) wie folgt zur Transparenz des Verwaltungshandelns:
„Die Geschäftstätigkeit der Verwaltung folgt dem Grundsatz der Schriftlichkeit.
Sie besteht im Erstellen, Versenden, Empfangen und Registrieren von
Dokumenten (Aktenbildung) und wird durch die Aktenführung unterstützt. Die
Aktenführung sichert ein nachvollziehbares transparentes Verwaltungshandeln und
ist Voraussetzung für eine sachgerechte Archivierung.“
Die in § 3 RegR vorgenommenen Begriffsbestimmungen umfassen u. a. den
Begriff Schriftgut („Alle bei der Erfüllung von Aufgaben des Bundes erstellten
oder empfangenen Dokumente, unabhängig von der Art des
Informationsträgers und der Form der Aufzeichnung.“), Dokument („Einzelnes Schriftstück,
papiergebunden oder elektronisch erstellt und verwaltet, Fax, E-Mail,
Datenbank und andere Dateien. Hierzu gehören auch alle ergänzenden Angaben
(z. B. Metainformationen), die zum Verständnis der Informationen notwendig
sind.“) und Akte („Geordnete Zusammenstellung von Dokumenten mit
eigenem Aktenzeichen und eigener Inhaltsbezeichnung.“). Bei den bisher von dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Reaktion auf
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlichten bzw.
bereitgestellten Unterlagen handelt es sich demnach um Dokumente.
In § 4 RegR ist der Grundsatz der Vollständigkeit und Einheitlichkeit wie folgt
verankert:
(1) Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut haben
– die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Sach- und
Bearbeitungszusammenhangs,
– die Behandlung der Sache ohne Verzögerung,
– die Aufbewahrung der Dokumente entsprechend ihrem
Bearbeitungswert zu gewährleisten.
(2) Die Einheitlichkeit des Bearbeitens der Geschäftsvorfälle und Verwaltens
von Schriftgut ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu sichern.
(3) Dokumente dürfen aus der Akte nicht entfernt, bei Nutzung elektronischer
Vorgangsbearbeitung nicht gelöscht werden. Elektronisch gespeicherte
Informationen dürfen nur nach Beteiligung der Verfasserin oder des Verfassers
gelöscht oder verändert werden.
Neue Veröffentlichungen haben weitere Zweifel an der Richtigkeit der von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dargestellten Verwaltungspraxis
aufkommen lassen (www.zeit.de/2024/40/bettina-stark-watzinger-fdp-bundesmini
sterin-bmbf-bundesregierung). Am 14. September 2024 berichtete das ARD-
Hauptstadtstudio von einer am 13. September 2024 um 10.39 Uhr verschickten
E-Mail von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring, in der ein von ihr
angefertigter Ergebnisvermerk samt Wire-Kommunikation zur Veraktung
entscheidungsrelevanter Vorgänge übermittelt wurde (www.tagesschau.de/inland/innen
politik/stark-watzinger-chats-100.html). Mit Blick auf die am 14. Juni 2024 im
Namen von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring verschickte E-Mail an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF, in der die mittlerweile entlassene
Staatssekretärin die Verantwortung für eine durch ein angebliches
Missverständnis beauftragte förderrechtliche Prüfung übernommen hatte, konstatierte
die „FAZ“: „Die umfangreiche Wire-Kommunikation belegt, dass die Mail auf
Weisung der Ministerin verschickt wurde.“ (www.faz.net/aktuell/politik/inland/
geleakte-chats-erhoehen-druck-auf-stark-watzinger-19984657.html). Ferner
hielt die „FAZ“ fest: „Die nun durchgestochenen Chat-Verläufe legen nahe,
dass die Wire-Kommunikation keineswegs privat oder nicht dienstlich war und
ist und dass Döring wohl bewusst zum Sündenbock für die förderrechtliche
Prüfung gemacht werden sollte, weil ihr Rauswurf feststand. Außerdem lassen
die Chats Zweifel an der Behauptung aufkommen, dass die Bundesministerin
angesichts dieser Gespräche und des internen Drucks, den offenbar der Leiter
der Leitungsabteilung auf BMBF-Mitarbeiter ausübte, erst am 11. Juni von der
förderrechtlichen Prüfung erfuhr.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bestätigt das BMBF den Eingang eines laut Presseberichten am 19. Juli
2024 erstmals durch Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring per E-Mail
übermittelten Ergebnisvermerkes, „der entscheidungsrelevante Vorgänge
während meiner Amtszeit wiedergibt“ (www.spiegel.de/politik/deutschlan
d/bettina-stark-watzingers-foerdergeldaffaere-neue-chats-zeigen-
weisungvon-oben-a-fb08f7ea-af6a-43f2-8803-2f12f0a9adb1), wenn ja, an welcher
Stelle im Bundesministerium ist der Ergebnisvermerk eingegangen, und
wenn nein, warum nicht?
2. Wurde ggf. der Eingang vorschriftsgemäß (§ 7 RegR) vor der Bearbeitung
registriert, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?
3. Wurde ggf. Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über den Eingang
des am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerkes von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie,
und wenn nein, warum nicht?
4. Kennt ggf. die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Inhalt des
am 19. Juli 2024 von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring
eingereichten Ergebnisvermerkes, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?
5. Wurde ggf. der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg
(Rhein-Neckar), über den am 19. Juli 2024 erfolgten Eingang des
Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis
gesetzt, wenn ja, wann und wie, und wenn nein, warum nicht?
6. Kennt ggf. der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg
(Rhein-Neckar), den Inhalt des von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerkes, wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
7. Wurde die beamtete Staatssekretärin Judith Pirscher, die für den
Geschäftsbereich der Zentralabteilung und damit für die ordnungsgemäße
Aktenführung zuständig ist, über den am 19. Juli 2024 erfolgten Eingang
des Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in
Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?
8. Kennt die Staatssekretärin Judith Pirscher den Inhalt des von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 19. Juli 2024 eingereichten
Ergebnisvermerkes, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen,
Abteilungsleitungen) wurden über den Eingang des am 19. Juli 2024 eingereichten
Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in
Kenntnis gesetzt?
10. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen,
Abteilungsleitungen) hatten Einblick in den Inhalt des am 19. Juli 2024 eingereichten
Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring?
11. Welches Aktenzeichen hat der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk erhalten?
12. Wurde der ggf. am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk von
Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring wie von ihr erbeten zur
Akte genommen, und wenn ja, wann?
13. Wurde die von der Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring ggf. am
19. Juli 2024 eingereichte Wire-Kommunikation, wie von ihr erbeten,
veraktet, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
14. Wenn Frage 13 mit nein beantwortet wird, wer hat die Entscheidung
getroffen, den von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 19. Juli 2024
eingereichten Ergebnisvermerk nicht zur Akte zu nehmen?
15. Mit welcher Begründung wurde der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk samt Anlage nicht
zur Akte genommen?
16. Wurde Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring über die Entscheidung zur
Veraktung oder nicht erfolgten Veraktung informiert, wenn ja, wann, und
von wem, und wenn nein, warum nicht?
17. Schließt das BMBF aus, dass der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk im BMBF
gelöscht oder vernichtet wurde, und wenn nein, warum nicht?
18. Wie ist das BMBF mit dem am 19. Juli 2024 eingereichten
Ergebnisvermerk administrativ verfahren (Referats-, Unterabteilungsleitungs-,
Abteilungsleitungs-, Staatssekretärs- und Bundesministerebene)?
19. Sind die Presseberichte zutreffend, dass Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 12. September 2024 um 10.39 Uhr erneut per E-Mail eine
aktualisierte Fassung des bereits am 19. Juli 2024 eingereichten
Ergebnisvermerkes samt Screenshots der relevanten Wire-Kommunikation zur
Veraktung an das BMBF geschickt hat (www.tagesschau.de/inland/stark-watz
inger-chats-100.html; www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-er
hoehen-druck-auf-stark-watzinger-19984657.html), und wenn nein,
warum nicht?
20. Wurde der Eingang vorschriftsgemäß (§ 7 RegR) vor der Bearbeitung
registriert, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?
21. Wurde die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über den am
12. September 2024 erfolgten erneuten Eingang des zur Veraktung
eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn
nein, warum nicht?
22. Kennt die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Inhalt des von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 erneut
zur Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes samt
Anhang, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?
23. Akzeptiert die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die in der
Übermittlungsmail von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring von ihr
dargelegte inhaltliche Argumentation, dass der eingereichte Ergebnisvermerk
entscheidungsrelevante Vorgänge aus ihrer Amtszeit wiedergibt, wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
24. Wurde der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-
Neckar), über den erneuten Eingang zur Veraktung des aktualisierten
Ergebnisvermerkes samt Anhang von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 12. September 2024 in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und
wie, und wenn nein, warum nicht?
25. Kennt der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-
Neckar), den Inhalt des von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am
12. September 2024 zur Veraktung eingereichten aktualisierten
Ergebnisvermerkes samt Anhang, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
26. Wurde die für den Geschäftsbereich der Zentralabteilung und damit für
die ordnungsgemäße Aktenführung im BMBF zuständige beamtete
Staatssekretärin, Judith Pirscher, über den Eingang des zur Veraktung
aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn
nein, warum nicht?
27. Kennt die Staatssekretärin Judith Pirscher den Inhalt des von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 erneut zur
Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang, wenn
ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?
28. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen,
Abteilungsleitungen) wurden ggf. über den erneuten Eingang des am 12. September
2024 zur Veraktung eingereichten Ergebnisvermerkes samt Anhang von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt?
29. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen,
Abteilungsleitungen) hatten Einblick in den Inhalt des am 12. September 2024 zur
Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang
von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring?
30. Welches Aktenzeichen hat der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 12. September 2024 zur Veraktung eingereichte
Ergebnisvermerk samt Anhang erhalten?
31. Wurde der Ergebnisvermerk samt Anhang von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring wie von ihr erbeten zur Akte genommen, und wenn ja,
wann?
32. Wer hat die Entscheidung getroffen, den von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 eingereichten Ergebnisvermerk
zur Akte bzw. nicht zur Akte zu nehmen?
33. Mit welcher Begründung wurde der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 12. September 2024 eingereichte Ergebnisvermerk, der
„entscheidungsrelevante Vorgänge“ aus ihrer Amtszeit wiedergibt, nicht zur
Akte gegeben?
34. Wurde die Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring über die Entscheidung
zur Veraktung oder nicht erfolgten Veraktung informiert, und wenn ja,
wann, und von wem, und wenn nein, warum nicht?
35. Schließt das BMBF aus, dass der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring ggf. am 12. September 2024 erneut eingereichte Ergebnisvermerk
gelöscht oder vernichtet wurde?
36. Wie ist das BMBF mit dem am 12. September 2024 erneut von
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring eingereichten Ergebnisvermerk administrativ
verfahren (Referats‑, Unterabteilungsleitungs-, Abteilungsleitungs-,
Staatssekretärs- und Bundesministerebene)?
37. Hat es zuvor bereits einen Fall gegeben, bei dem ein zu den Akten
gegebenes Dokument eines Spitzenbeamten bzw. einer Spitzenbeamtin im
BMBF die Veraktung verweigert wurde, wenn ja, wann, von wem kam
das Dokument bzw. kamen die Dokumente, und was war die jeweilige
Begründung?
38. Wird das BMBF die von dem Abgeordneten und bildungs- und
forschungspolitischen Sprecher der Fraktion der SPD, Oliver Kaczmarek,
wie auch von der Abgeordneten Marja-Liisa Völlers (SPD) in der
Sondersitzung des Bildungs- und Forschungsausschusses am 10. September
2024 geforderte Einsicht in die ungeschwärzten E-Mails in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nachkommen, wenn ja, wann,
und wenn nein, mit welcher Begründung?
39. In welcher Höhe sind dem BMBF seit der Panorama-Veröffentlichung am
11. Juni 2024 im Kontext der sogenannten Fördermittelaffäre Kosten für
die Tätigkeit eines Anwaltes bzw. von Anwälten entstanden?
40. Welche konkreten Leistungen wurden bisher im Zuge der sogenannten
Fördermittelaffäre von vom BMBF beauftragten Anwälten erbracht?
41. Wie ist die Arbeitsteilung zwischen den beauftragten Anwälten und dem
Referat Z15 „Justiziariat; Datenschutzrecht; Vergabestelle“
organisatorisch definiert?
42. Teilt das Referat Z15 die rechtliche Einschätzung von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger, dass es sich bei der Wire-Gruppe „BMBF –
Kommunikation“ und der Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“ um eine
„persönliche Kommunikation“ handele, wenn ja, warum, und wenn nein,
warum nicht?
43. Wurde der oder die Datenschutzbeauftragte des BMBF im Zuge der
Erstellung einer Liste mit Wissenschaftlern (Zitat Leiter der Abteilung 4
vom 10. Mai 2024: „Für eine Überprüfung wen der Unterzeichner/innen
wir direkt/indirekt fördern“; fragdenstaat.de/dokumente/248126-pruefbitt
e-bmbf-offener-brief/, S. 1) beteiligt, wenn ja, wann, und gab es
Einwände, und wenn nein, warum nicht?
44. Seit wann ist die Stelle der oder des Datenschutzbeauftragten im BMBF
unbesetzt, und was sind die Gründe hierfür?
45. Wurde die Liste mit Wissenschaftlern, die dem Fachreferat 426 am
15. Mai 2024 um 14.24 Uhr „in einer komprimierten Version“ zugegangen
ist, danach noch an weitere Stellen im Haus, auch in der Fachabteilung,
gegeben (fragdenstaat.de/dokumente/248126-pruefbitte-bmbf-offener-br
ief/, S. 44 des Dokumentes), wenn ja, an wen, und warum?
46. Wann hat der Leiter der Unterabteilung 42 die Liste erhalten?
47. Wann hat der Leiter der Abteilung 4 die Liste erhalten?
48. Wann wurde der am 13. Mai 2024 um 9.56 Uhr erteilte Auftrag des
Leiters der Abteilung 4 erfüllt bzw. wann hat der Leiter der Abteilung 4 den
Auftrag ggf. zurückgezogen?
49. Wieso hat derselbe Leiter der Abteilung 4 die Erstellung der Liste
weiterverfolgt, obwohl ihm vermeintlich der Prüfauftrag von Staatssekretärin
a. D. Dr. Sabine Döring ruhend gestellt wurde?
50. Warum ist das am 11. Juni 2024 veröffentlichte Statement von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring nicht mehr auf der Homepage des BMBF
zu finden (x.com/BMBF_Bund/status/1800537031698993394), und wann,
und von wem (Funktion) wurde ggf. die Löschung angeordnet?
51. War die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an der Erarbeitung
bzw. Freigabe des Pressestatements von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring beteiligt, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
52. Vertritt die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Kontext der in
der Kritik stehenden förderrechtlichen Prüfung vor dem Hintergrund ihrer
Aussage im Bildungs- und Forschungsausschuss („Es war ein
Missverständnis im Sinne von missverständlichem Auftrag, der erteilt wurde.
Sowas passiert in unserem Haus nicht. […] Der Prüfauftrag, es gab ja per se
– also wenn Sie so wollen –, weil es ein Missverständnis war, keinen
Prüfauftrag förderrechtlicher Konsequenzen außer an diesem halben Tag, der
auf diesem Missverständnis beruhte.“, www.bundestag.de/mediathek/auss
chusssitzungen?videoid=7614732#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dml
kZW9pZD03NjE0NzMy&mod=mediathek; 1:44:30 Min.) die
Auffassung, dass die am 9. September 2024 veröffentlichte Aussage von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring („Ich habe mich immer nur mit der
Frage beschäftigt, ob der offene Brief das Gewaltmonopol des Staates in
Frage stellt und ob die Wissenschaftsfreiheit auch durch politische
Aktivisten eingeschränkt werden kann. Ich habe auch nie etwas anderes
gesagt. Dass es durch mein Handeln zu einem sogenannten ‚
Missverständnis‘ gekommen ist, schließe ich aus.“) eine Falschaussage darstellt, wenn
ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
53. Hat die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an dem am
13. Mai 2024 zwischen dem Leiter der Abteilung 4 und Staatssekretärin
a. D. Dr. Sabine Döring geführten Telefonat, in dessen Rahmen der
Darstellung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zufolge die
förderrechtliche Prüfung durch ein Missverständnis beauftragt wurde („Das
vermischen Sie mit einem ganz anderen Vorgang. Nämlich dem am 13. Mai
2024 von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring telefonisch
gestellten Prüfauftrag[s] – den breiten juristischen Prüfauftrag[es], der
missverstanden wurde.“, www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?vi
deoid=7614732#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE0
NzMy&mod=mediathek, Min. 53), teilgenommen?
54. Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger für ihre Sachverhaltsaufklärung, wenn die höherrangige
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring darlegt, dass sie den im Raume
stehenden förderrechtlichen Auftrag nicht erteilt habe und ein
„sogenanntes Missverständnis“ ausschließe (www.jmwiarda.de/https-www.jmwiard
a.de-2024-09-09-sabine-doering-selbst-die-mindener-richter-verstehen-di
e-pressemitteilung-des-bmbf-so-dass-ich-es-nicht-war/)?
55. Wurde der Leiter der Abteilung 4 mit dieser Aussage konfrontiert und um
Stellungnahme gebeten, wenn ja, welche Erkenntnisse hat
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ggf. gewonnen, und wenn nein, warum nicht?
56. Hat der Leiter der Abteilung 4 der Darstellung von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring widersprochen, wenn ja, wann und mit welcher
Begründung, und wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerung
zieht Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hieraus?
57. Hält die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger trotz der
Veröffentlichung des öffentlich bekannt gewordenen mutmaßlichen Zitates des
Nachfolgers von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring, Staatssekretär
Dr. Roland Philippi („Persönliche Meinung: Wenn sich dadurch eine Art
informelle, „freiwillige“ und selbst auferlegte Antisemitismus-Klausel für
unsere Förderung bei so manchen, verwirrten Gestalten etabliert (bspw. so
einen Aufruf nicht zu unterzeichnen wg. Sorge um die Förderung), hätte
ich jetzt ad hoc nix dagegen […]“, www.spiegel.de/politik/foerdergeldaffa
ere-interne-chats-zeigen-seltsames-wissenschaftsverstaendnis-von-
neuemstaatssekretaer-a-886722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a9c23) an der
Darstellung des BMBF vom 11. Juni 2024 fest: „Der Entzug von
Fördermitteln in Reaktion auf den offenen Brief stand in der Hausleitung nicht
zur Debatte.“, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
58. Was ist aus Sicht von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an der
von der „FAZ“ veröffentlichten Wire-Kommunikation privat bzw.
persönlich („Am Nachmittag des 13. Juni – Döring befand sich damals bei der
Kultusministerkonferenz in Völklingen – wurde ihr ein Telefonat mit der
Ministerin um 19 Uhr angekündigt. Mit dabei war der
Kommunikationschef Michael Zimmermann. Offenbar ging es darum, Döring dazu zu
bringen, an die Mitarbeiter zu schreiben, „bevor sie beunruhigt ins
Wochenende gehen“, wie Stark-Watzinger tags darauf schrieb, um die Versendung
zu beschleunigen. Schon um 20:01 Uhr schickt Michael Zimmermann
Döring einen Entwurf für die Mail, der schon vorher konzipiert gewesen
sein muss. In mehreren Schleifen wurde die Mail dann per Wire redigiert
und bis 22.41 Uhr geändert. Am 14. Juni ging die Debatte weiter,
Zimmermann schrieb um 8.31 Uhr: „Habe noch einen Punkt gefunden,
den wir ändern müssen.“ Aus der von Döring intendierten
verfassungsrechtlichen Prüfung wurde eine rechtliche Prüfung. Auch über den
Versand wurde gesprochen. Denn von Dörings Vorzimmer aus hätte die Mail
nur an die eigene Abteilung 4 geschickt werden können; um sie an das
ganze Haus zu schicken, musste der Verteiler weiter gefasst werden.
Am 14. Juni meldete sich die Ministerin bei Döring und fragte, „ist das
Mailing an die Mitarbeiter heraus? Sie sollte gleich heute Morgen bei den
Mitarbeitern sein“. Döring antwortete: „Wir stimmen noch ab, versenden
dann aber umgehend.“ Die Ministerin erhöhte daraufhin den Druck und
schrieb: „Mein Kenntnisstand ist, dass abgestimmt ist. Muss bis 11.00 Uhr
im Kasten der Mitarbeiter sein.“ Döring erwiderte: „Geht über mein
Vorzimmer. Ich sage Bescheid.“ „Das ist klar. Bitte bis 11.00 Uhr umsetzen.
Und bitte nur die abgestimmte Version schicken. Damit keine weiteren
Missverständnisse entstehen. MZ steht bereit“, formulierte die Ministerin
eine klare Weisung.“ www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-er
hoehen-druck-auf-stark-watzinger-19984657.html)?
59. Bestätigt die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
Berichterstattung der „FAZ“, dass die von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am
14. Juni 2024 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF
verschickte E-Mail, in der sie die Verantwortung für den förderrechtlichen
Auftrag übernimmt, auf ihre Weisung hin verschickt wurde (Zitat: „Die
umfangreiche Wire-Kommunikation belegt, dass die Mail auf Weisung
der Ministerin verschickt wurde.“) und der Inhalt textlich vorgegeben
wurde (www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-erhoehen-druck-
auf-stark-watzinger-19984657.html), wenn ja, warum hat die
Bundesministerin eine etwaige Weisung erteilt, warum wurde der Inhalt der E-
Mail textlich vorgegeben, und wenn nein, warum nicht?
60. Hält das BMBF trotz der jüngsten Veröffentlichung von Passagen der
Wire-Kommunikation daran fest, die Wire-Chats dienten ausschließlich
der persönlichen Kommunikation?
61. Ist die Berichterstattung der „FAZ“ („Das Ministerium, das zunehmend
versucht, die Berichterstattung zu beeinflussen“) aus Sicht des BMBF
zutreffend?
a) Wenn ja, warum, wann, und durch wen (Funktion) hat das BMBF ggf.
den Versuch unternommen, die Berichterstattung zu beeinflussen?
b) Wenn nein, warum ist die Darstellung aus Sicht des BMBF
unzutreffend?
62. Ist die Darstellung des Journalisten Jan-Martin Wiarda („Genauso zum
Scheitern verurteilt war die Strategie der BMBF-Kommunikation, die
Berichterstattung von Journalisten beeinflussen zu wollen durch eine
Mischung aus persönlichen Anrufen, der selektiven und teilweise stark
verzögerten Beantwortung von Presseanfragen und, wenn nötig, dem
Verlangen von Richtigstellungen, die sich im Nachhinein als teilweise nicht
haltbar herausstellten.“) aus Sicht des BMBF zutreffend (www.jmwiarda.de/2
024/09/16/es-kann-nur-noch-eine-antwort-geben/)?
a) Wenn ja, warum, wann, und durch wen (Funktion) hat das BMBF ggf.
den Versuch unternommen, die Berichterstattung zu beeinflussen?
b) Wenn nein, warum ist die Darstellung aus Sicht des BMBF
unzutreffend?
63. Ist die Darstellung einer Journalistin des „DER SPIEGEL“ („Das, was
@JMWiarda hier beschreibt, haben wir beim @derspiegel auch erlebt
#fördergeldaffäre“, www.jmwiarda.de/2024/09/16/es-kann-nur-noch-
eineantwort-geben/; x.com/Olbi/status/1836329863143170460) aus Sicht des
BMBF zutreffend?
a) Wenn ja, warum, wann, und durch wen (Funktion) hat das BMBF ggf.
den Versuch unternommen, die Berichterstattung zu beeinflussen?
b) Wenn nein, warum ist die Darstellung aus Sicht des BMBF
unzutreffend?
64. Hat sich der Bundeskanzler Olaf Scholz über die sogenannte
Fördermittelaffäre und die jüngsten Veröffentlichungen (www.spiegel.de/politik/foerde
rgeldaffaere-interne-chats-zeigen-seltsames-wissenschaftsverstaendnis-vo
n-neuem-staatssekretaer-a-886722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a9c23;
www.tagesschau.de/inland/stark-watzinger-chats-100.html; www.spiege
l.de/politik/deutschland/bettina-stark-watzingers-foerdergeldaffaere-
neuechats-zeigen-weisung-von-oben-a-fb08f7ea-af6a-43f2-8803-2f12f0a9
adb1; www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-erhoehen-druck-a
uf-stark-watzinger-19984657.html; www.zeit.de/2024/40/bettina-stark-wa
tzinger-fdp-bundesministerin-bmbf-bundesregierung) informiert, wenn ja,
wie, und mit welchen Schlussfolgerungen, und wenn nein, warum nicht?
65. Vertritt der Bundeskanzler Olaf Scholz die Auffassung, dass die von der
Stellvertretenden Regierungssprecherin Christiane Hoffmann in der
Regierungspressekonferenz vom 16. September 2024 angesprochenen
„klaren Regeln“ der Veraktung bei dem hier vorliegenden Sachverhalt im
Geschäftsbereich des BMBF vollumfänglich eingehalten wurden, wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht, und was folgt daraus?
Berlin, den 23. Oktober 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1370307.11.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13508 - Weitere Sachverhaltsaufklärung von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittelaffäre
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13703
20. Wahlperiode 07.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13508 –
Weitere Sachverhaltsaufklärung von der Bundesministerin für Bildung und
Forschung Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittelaffäre
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach
Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht. Nur durch die
ordnungsgemäße Aktenführung wird ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine
Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine
Überprüfung durch die Parlamente gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde
sind diesen Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen
gebunden. Die ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde
zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der
Aktenmäßigkeit besagt u. a., dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und
Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der
Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu
dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als
führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch veraktet. Zu den
aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen Informationen,
unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen.
Gegebenenfalls sind relevante Informationen zu verschriftlichen (z. B. Telefonate oder
SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge per E-Mail), wenn als führende
Akte noch ein papierbasiertes System existiert (Bundestagsdrucksache
19/10084).
Die Bundesregierung verpflichtet sich ergänzend zu ihrer Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in § 2 der Richtlinie für das
Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in
Bundesministerien (RegR) wie folgt zur Transparenz des Verwaltungshandelns:
„Die Geschäftstätigkeit der Verwaltung folgt dem Grundsatz der
Schriftlichkeit. Sie besteht im Erstellen, Versenden, Empfangen und Registrieren von
Dokumenten (Aktenbildung) und wird durch die Aktenführung unterstützt.
Die Aktenführung sichert ein nachvollziehbares transparentes
Verwaltungshandeln und ist Voraussetzung für eine sachgerechte Archivierung.“
Die in § 3 RegR vorgenommenen Begriffsbestimmungen umfassen u. a. den
Begriff Schriftgut („Alle bei der Erfüllung von Aufgaben des Bundes
erstellten oder empfangenen Dokumente, unabhängig von der Art des
Informationsträgers und der Form der Aufzeichnung.“), Dokument („Einzelnes Schrift-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 7. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stück, papiergebunden oder elektronisch erstellt und verwaltet, Fax, E-Mail,
Datenbank und andere Dateien. Hierzu gehören auch alle ergänzenden
Angaben (z. B. Metainformationen), die zum Verständnis der Informationen
notwendig sind.“) und Akte („Geordnete Zusammenstellung von Dokumenten
mit eigenem Aktenzeichen und eigener Inhaltsbezeichnung.“). Bei den bisher
von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Reaktion
auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlichten bzw.
bereitgestellten Unterlagen handelt es sich demnach um Dokumente.
In § 4 RegR ist der Grundsatz der Vollständigkeit und Einheitlichkeit wie folgt
verankert:
(1) Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut haben
– die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Sach- und
Bearbeitungszusammenhangs,
– die Behandlung der Sache ohne Verzögerung,
– die Aufbewahrung der Dokumente entsprechend ihrem
Bearbeitungswert zu gewährleisten.
(2) Die Einheitlichkeit des Bearbeitens der Geschäftsvorfälle und Verwaltens
von Schriftgut ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu
sichern.
(3) Dokumente dürfen aus der Akte nicht entfernt, bei Nutzung
elektronischer Vorgangsbearbeitung nicht gelöscht werden. Elektronisch
gespeicherte Informationen dürfen nur nach Beteiligung der Verfasserin oder
des Verfassers gelöscht oder verändert werden.
Neue Veröffentlichungen haben weitere Zweifel an der Richtigkeit der von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dargestellten Verwaltungspraxis
aufkommen lassen (www.zeit.de/2024/40/bettina-stark-watzinger-fdp-bundes
ministerin-bmbf-bundesregierung). Am 14. September 2024 berichtete das
ARD-Hauptstadtstudio von einer am 13. September 2024 um 10.39 Uhr
verschickten E-Mail von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring, in der ein von
ihr angefertigter Ergebnisvermerk samt Wire-Kommunikation zur Veraktung
entscheidungsrelevanter Vorgänge übermittelt wurde (www.tagesschau.de/inla
nd/innenpolitik/stark-watzinger-chats-100.html). Mit Blick auf die am 14. Juni
2024 im Namen von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring verschickte
E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF, in der die
mittlerweile entlassene Staatssekretärin die Verantwortung für eine durch ein
angebliches Missverständnis beauftragte förderrechtliche Prüfung übernommen
hatte, konstatierte die „FAZ“: „Die umfangreiche Wire-Kommunikation belegt,
dass die Mail auf Weisung der Ministerin verschickt wurde.“ (www.faz.net/akt
uell/politik/inland/geleakte-chats-erhoehen-druck-auf-stark-watzinger-199846
57.html). Ferner hielt die „FAZ“ fest: „Die nun durchgestochenen Chat-
Verläufe legen nahe, dass die Wire-Kommunikation keineswegs privat oder nicht
dienstlich war und ist und dass Döring wohl bewusst zum Sündenbock für die
förderrechtliche Prüfung gemacht werden sollte, weil ihr Rauswurf feststand.
Außerdem lassen die Chats Zweifel an der Behauptung aufkommen, dass die
Bundesministerin angesichts dieser Gespräche und des internen Drucks, den
offenbar der Leiter der Leitungsabteilung auf BMBF-Mitarbeiter ausübte, erst
am 11. Juni von der förderrechtlichen Prüfung erfuhr.“
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Arbeit der Bundesregierung richtet sich nach der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).
Nach § 12 Absatz 2 GGO müssen Stand und Entwicklung der
Vorgangsbearbeitung jederzeit aus den elektronisch oder in Papierform geführten Akten
nachvollziehbar sein. Zu Einzelheiten verweist die GGO auf die von den
Fragestellern in Bezug genommene Registraturrichtline für das Bearbeiten und
Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien (RegR). Die Registraturrichtlinie
unterscheidet in § 10 Absatz 1 RegR zwischen aktenrelevantem Schriftgut und
Schriftgut ohne Informationswert, das sofort oder alsbald zu vernichten ist.
Letzteres ist somit nicht zu dienstlichen Zwecken aufzubewahren und wird
nicht Gegenstand eines Verwaltungsvorgangs. § 10 Absatz 1 Satz 1 RegR sieht
des Weiteren vor, dass jedem aktenrelevanten Dokument ein Geschäftszeichen
zugeordnet wird. Während Dokumente ohne Informationswert zu vernichten
sind, sind sie bei nur geringem Informationswert als Weglegesachen zu
behandeln. Auch Weglegesachen kommt keine Aktenrelevanz zu (so BVerwG, Urteil
vom 28. Oktober 2021 –10 C 3.20, BVerwGE 174, 66).
Maßgeblich für die Frage, welches Schriftgut aktenrelevant ist, ist die Frage, ob
es Teil eines Verwaltungsvorgangs werden soll. Eine allgemeine
Aufzeichnungspflicht existiert nicht. Über die Aktenrelevanz eines einzelnen
Dokumentes entscheidet die bearbeitende Stelle. Hierbei orientiert sie sich an der Frage,
inwieweit ein eingesandtes Dokument für einen Vorgang
entscheidungserheblich ist. Auch für die von Staatssekretärin a. D. Prof. Sabine Döring
übersandten Unterlagen gilt, dass die bearbeitende Stelle über die Veraktungswürdigkeit
entscheidet. Es obliegt nicht Ruhestandsbeamten zu entscheiden, ob ein
Dokument Teil eines Vorgangs werden soll. Einzelne Fragen, an welcher Stelle
genau die von Staatssekretärin a. D. Prof. Sabine Döring übersandten Unterlagen
veraktet wurden, gehen insofern fehl, als dass es sich bei den von
Staatssekretärin a. D. Prof. Sabine Döring übersandten Unterlagen nicht um aktenrelevante
Unterlagen handelte.
Hinsichtlich der Behandlung von Chats aus Messenger-Diensten wird auch auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7805 sowie auf die Kleine Anfrage
der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12836 verwiesen.
Grundsätzlich dienen Chatnachrichten der informellen, persönlichen Kommunikation
und werden demgemäß in aller Regel nicht ausgedruckt und zur jeweiligen
Sachakte genommen. Sie bilden – wie Telefonate – lediglich den Anlass für
eine Aufzeichnung, sofern aktenrelevante Inhalte enthalten sind. Sofern in
Chat-Verläufen für einen Verwaltungsvorgang entscheidungserhebliche
Informationen enthalten sind, werden diese durch Vermerke, E-Mails oder Berichte
zum Teil der Akte gemacht. Dies entspricht der ständigen Verwaltungspraxis
im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und in anderen
Bundesministerien.
Des Weiteren hat die Bundesregierung mehrfach auf Fragen zur
Sachverhaltsaufklärung geantwortet, die sich im Kern um Vorgänge im BMBF nach dem
Erscheinen des Offenen Briefes von Lehrenden an Berliner Universitäten und
der Äußerung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dazu in der Bild-
Zeitung am 8. Mai 2024 beziehen. Hierzu wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/12377, auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/12836, auf die Schriftliche Frage 102 des Abgeordneten
Matthias Hauer auf Bundestagsdrucksache 20/13175 sowie auf die Schriftliche
Frage 97 des Abgeordneten Volker Münz auf Bundestagsdrucksache 20/12558
verwiesen.
Über die in Rede stehenden Abläufe im Bundesministerium für Bildung und
Forschung wurde wiederholt Transparenz hergestellt. Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger hat sich am 26. Juni 2024 und am 10. September 2024
ausführlich im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(78. Sitzung, 81. Sitzung) sowie in der Regierungsbefragung im Plenum des
Deutschen Bundestages am 26. Juni 2024 (Plenarprotokoll 20/177) geäußert.
Angesichts des im Internet frei verfügbaren Beschlusses des
Verwaltungsgerichts Minden (VG Minden) vom 6. September 2024 im Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes sei darauf hingewiesen, dass der Beschluss des VG
Minden die Sichtweise des BMBF bestätigt. Dazu sei insbesondere auf die
Zeilen 84 ff. des Beschlusses verwiesen, in denen es heißt:
– „Die Aussage, dass die Antragstellerin für den der Prüfung
zugrundeliegenden Prüfauftrag verantwortlich war, ist zutreffend. […]
– In einer reinen Zusammenstellung von Namen ist aber noch keine ‚Prüfung‘
förderrechtlicher Konsequenzen zu sehen. […]
– Entscheidend ist, dass die Antragstellerin überhaupt einen Prüfauftrag
ausgesprochen hat und damit die Prüfung ‚veranlasst‘, im Sinne von ‚in die
Wege geleitet‘ oder ‚angestoßen‘ hat. Präzisiert wird die Darstellung des
Geschehensablaufs dadurch, dass es in der Presseerklärung weiter heißt:
‚Ebenfalls hat sie erklärt, dass sie sich bei ihrem Auftrag der rechtlichen
Prüfung offenbar missverständlich ausgedrückt habe.‘ Auch diese Aussage
ist nach Lage der Akten zutreffend.
– In der E-Mail vom 14. Juni 2024, die unstreitig über den E-Mail-Account
der Antragstellerin verschickt worden ist, ist dies so mitgeteilt worden. Die
in dieser E-Mail enthaltene Aussage muss sich die Antragstellerin auch
zurechnen lassen. […]“
Das VG Minden ist damit der Ansicht der Bundesregierung vollumfänglich
gefolgt. Gegen den Beschluss ist derzeit eine Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Münster anhängig, über die noch nicht entschieden ist. Die
Bundesregierung betont nochmals, dass der missverständliche Prüfauftrag der
Staatssekretärin a. D. Prof. Sabine Döring nur für wenige Stunden existierte, bevor er
ruhend gestellt wurde.
Die Bundesregierung wiederholt ihre Überzeugung: Wissenschaftsfreiheit ist
ein hohes Gut in unserer Demokratie. Sie muss in jede Richtung verteidigt
werden. Unsere Forscherinnen und Forscher bringen uns Fortschritt und Wissen.
Die Fördermittel des BMBF werden nach wissenschaftlicher Exzellenz
vergeben, nicht nach politischer Weltanschauung. Das ist ein Kernprinzip der
Wissenschaftsfreiheit, zu dem die Bundesministerin und das gesamte BMBF
stehen.
1. Bestätigt das BMBF den Eingang eines laut Presseberichten am 19. Juli
2024 erstmals durch Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring per E-Mail
übermittelten Ergebnisvermerkes, „der entscheidungsrelevante Vorgänge
während meiner Amtszeit wiedergibt“ (www.spiegel.de/politik/deutschla
nd/bettina-stark-watzingers-foerdergeldaffaere-neue-chats-zeigen-weisun
g-von-oben-a-fb08f7ea-af6a-43f2-8803-2f12f0a9adb1), wenn ja, an
welcher Stelle im Bundesministerium ist der Ergebnisvermerk
eingegangen, und wenn nein, warum nicht?
2. Wurde ggf. der Eingang vorschriftsgemäß (§ 7 RegR) vor der
Bearbeitung registriert, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?
3. Wurde ggf. Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über den Eingang
des am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerkes von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie,
und wenn nein, warum nicht?
4. Kennt ggf. die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Inhalt des
am 19. Juli 2024 von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring
eingereichten Ergebnisvermerkes, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum
nicht?
5. Wurde ggf. der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg
(Rhein-Neckar), über den am 19. Juli 2024 erfolgten Eingang des
Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis
gesetzt, wenn ja, wann und wie, und wenn nein, warum nicht?
6. Kennt ggf. der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg
(Rhein-Neckar), den Inhalt des von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 19. Juli 2024 eingereichten Ergebnisvermerkes, wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
7. Wurde die beamtete Staatssekretärin Judith Pirscher, die für den
Geschäftsbereich der Zentralabteilung und damit für die ordnungsgemäße
Aktenführung zuständig ist, über den am 19. Juli 2024 erfolgten Eingang
des Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in
Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?
8. Kennt die Staatssekretärin Judith Pirscher den Inhalt des von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 19. Juli 2024 eingereichten
Ergebnisvermerkes, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen,
Abteilungsleitungen) wurden über den Eingang des am 19. Juli 2024
eingereichten Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring
in Kenntnis gesetzt?
10. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen,
Abteilungsleitungen) hatten Einblick in den Inhalt des am 19. Juli 2024
eingereichten Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring?
11. Welches Aktenzeichen hat der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk erhalten?
12. Wurde der ggf. am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk von
Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring wie von ihr erbeten zur
Akte genommen, und wenn ja, wann?
13. Wurde die von der Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring ggf. am
19. Juli 2024 eingereichte Wire-Kommunikation, wie von ihr erbeten,
veraktet, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
14. Wenn Frage 13 mit nein beantwortet wird, wer hat die Entscheidung
getroffen, den von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 19. Juli
2024 eingereichten Ergebnisvermerk nicht zur Akte zu nehmen?
15. Mit welcher Begründung wurde der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk samt Anlage
nicht zur Akte genommen?
16. Wurde Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring über die Entscheidung
zur Veraktung oder nicht erfolgten Veraktung informiert, wenn ja, wann,
und von wem, und wenn nein, warum nicht?
17. Schließt das BMBF aus, dass der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 19. Juli 2024 eingereichte Ergebnisvermerk im BMBF
gelöscht oder vernichtet wurde, und wenn nein, warum nicht?
18. Wie ist das BMBF mit dem am 19. Juli 2024 eingereichten
Ergebnisvermerk administrativ verfahren (Referats-, Unterabteilungsleitungs-,
Abteilungsleitungs-, Staatssekretärs- und Bundesministerebene)?
19. Sind die Presseberichte zutreffend, dass Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 12. September 2024 um 10.39 Uhr erneut per E-Mail eine
aktualisierte Fassung des bereits am 19. Juli 2024 eingereichten
Ergebnisvermerkes samt Screenshots der relevanten Wire-Kommunikation zur
Veraktung an das BMBF geschickt hat (www.tagesschau.de/inland/stark-
watzinger-chats-100.html; www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-c
hats-erhoehen-druck-auf-stark-watzinger-19984657.html), und wenn
nein, warum nicht?
20. Wurde der Eingang vorschriftsgemäß (§ 7 RegR) vor der Bearbeitung
registriert, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?
21. Wurde die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger über den am
12. September 2024 erfolgten erneuten Eingang des zur Veraktung
eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und
wenn nein, warum nicht?
22. Kennt die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Inhalt des von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 erneut
zur Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes samt
Anhang, wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?
23. Akzeptiert die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die in der
Übermittlungsmail von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring von ihr
dargelegte inhaltliche Argumentation, dass der eingereichte
Ergebnisvermerk entscheidungsrelevante Vorgänge aus ihrer Amtszeit wiedergibt,
wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
24. Wurde der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg
(Rhein-Neckar), über den erneuten Eingang zur Veraktung des
aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 in Kenntnis gesetzt, wenn ja,
wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?
25. Kennt der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-
Neckar), den Inhalt des von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am
12. September 2024 zur Veraktung eingereichten aktualisierten
Ergebnisvermerkes samt Anhang, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
26. Wurde die für den Geschäftsbereich der Zentralabteilung und damit für
die ordnungsgemäße Aktenführung im BMBF zuständige beamtete
Staatssekretärin, Judith Pirscher, über den Eingang des zur Veraktung
aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wann, und wie, und
wenn nein, warum nicht?
27. Kennt die Staatssekretärin Judith Pirscher den Inhalt des von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 erneut zur
Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes samt Anhang, wenn
ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht?
28. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen,
Abteilungsleitungen) wurden ggf. über den erneuten Eingang des am 12.
September 2024 zur Veraktung eingereichten Ergebnisvermerkes samt
Anhang von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring in Kenntnis gesetzt?
29. Welche Arbeitseinheiten (Referate, Unterabteilungsleitungen,
Abteilungsleitungen) hatten Einblick in den Inhalt des am 12. September 2024
zur Veraktung eingereichten aktualisierten Ergebnisvermerkes samt
Anhang von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring?
30. Welches Aktenzeichen hat der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 12. September 2024 zur Veraktung eingereichte
Ergebnisvermerk samt Anhang erhalten?
31. Wurde der Ergebnisvermerk samt Anhang von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring wie von ihr erbeten zur Akte genommen, und wenn ja,
wann?
32. Wer hat die Entscheidung getroffen, den von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring am 12. September 2024 eingereichten
Ergebnisvermerk zur Akte bzw. nicht zur Akte zu nehmen?
33. Mit welcher Begründung wurde der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring am 12. September 2024 eingereichte Ergebnisvermerk, der
„entscheidungsrelevante Vorgänge“ aus ihrer Amtszeit wiedergibt, nicht zur
Akte gegeben?
34. Wurde die Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring über die
Entscheidung zur Veraktung oder nicht erfolgten Veraktung informiert, und wenn
ja, wann, und von wem, und wenn nein, warum nicht?
35. Schließt das BMBF aus, dass der von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring ggf. am 12. September 2024 erneut eingereichte Ergebnisvermerk
gelöscht oder vernichtet wurde?
36. Wie ist das BMBF mit dem am 12. September 2024 erneut von
Staatssekretärin Dr. Sabine Döring eingereichten Ergebnisvermerk
administrativ verfahren (Referats‑, Unterabteilungsleitungs-, Abteilungsleitungs-,
Staatssekretärs- und Bundesministerebene)?
Die Fragen 1 bis 36 werden gemeinsam beantwortet.
Mit ihren Schreiben vom 19. Juli 2024 und 12. September 2024 hat
Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring, die zu diesem Zeitpunkt bereits nicht
mehr im Amt war, ihre Sichtweise der Leitung des BMBF zur Kenntnis
gegeben. Die aufgestellten Behauptungen waren der Leitung des BMBF bekannt
und hatten keine Entscheidungserheblichkeit für einen Vorgang im BMBF.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
37. Hat es zuvor bereits einen Fall gegeben, bei dem ein zu den Akten
gegebenes Dokument eines Spitzenbeamten bzw. einer Spitzenbeamtin im
BMBF die Veraktung verweigert wurde, wenn ja, wann, von wem kam
das Dokument bzw. kamen die Dokumente, und was war die jeweilige
Begründung?
Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Aktenführung gemäß GGO,
RegR und dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des
Bundes (BArchG) liegt bei den Bearbeiterinnen und Bearbeitern, die dabei von
der Registratur und ggf. auch durch die Bürosachbearbeitung unterstützt
werden. Dem für die Zentralregistratur zuständigen Referat im BMBF ist bis heute
kein Fall bekannt, in dem die Veraktung eines durch die zuständige Stelle im
BMBF zu den Akten gegebenen Vorganges verweigert wurde.
38. Wird das BMBF die von dem Abgeordneten und bildungs- und
forschungspolitischen Sprecher der Fraktion der SPD, Oliver Kaczmarek,
wie auch von der Abgeordneten Marja-Liisa Völlers (SPD) in der
Sondersitzung des Bildungs- und Forschungsausschusses am 10. September
2024 geforderte Einsicht in die ungeschwärzten E-Mails in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nachkommen, wenn ja, wann,
und wenn nein, mit welcher Begründung?
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich wiederholt transparent zu
den Abläufen im BMBF geäußert, die auch Gegenstand der Sondersitzung des
Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am
10. September 2024 waren. Wie die Bundesministerin in der betreffenden
Sitzung erklärt hat, wurden den Mitgliedern des Ausschusses bereits alle
streitrelevanten Unterlagen übermittelt.
39. In welcher Höhe sind dem BMBF seit der Panorama-Veröffentlichung
am 11. Juni 2024 im Kontext der sogenannten Fördermittelaffäre Kosten
für die Tätigkeit eines Anwaltes bzw. von Anwälten entstanden?
40. Welche konkreten Leistungen wurden bisher im Zuge der sogenannten
Fördermittelaffäre von vom BMBF beauftragten Anwälten erbracht?
41. Wie ist die Arbeitsteilung zwischen den beauftragten Anwälten und dem
Referat Z15 „Justiziariat; Datenschutzrecht; Vergabestelle“
organisatorisch definiert?
42. Teilt das Referat Z15 die rechtliche Einschätzung von Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger, dass es sich bei der Wire-Gruppe „BMBF –
Kommunikation“ und der Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“ um eine
„persönliche Kommunikation“ handele, wenn ja, warum, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 39 bis 42 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMBF hat bisher im Kontext der Vorgänge um den offenen Brief
„Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten“ vom Mai 2024
Rechtsanwaltshonorare in Höhe von insgesamt rund 51 000 Euro gezahlt. Die mandatierte
Rechtsanwaltskanzlei berät das BMBF und vertritt es gerichtlich. Die Beratung
und die gerichtliche Vertretung erfolgen durch die Kanzlei in Abstimmung mit
dem Justiziariat des BMBF. Die rechtliche Einschätzung der Kommunikation
mittels des Messenger-Dienstes „Wire“ durch Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger entspricht dieser juristischen Bewertung. Es handelte sich um
persönliche, informelle Kommunikation auf privaten Endgeräten.
43. Wurde der oder die Datenschutzbeauftragte des BMBF im Zuge der
Erstellung einer Liste mit Wissenschaftlern (Zitat Leiter der Abteilung 4
vom 10. Mai 2024: „Für eine Überprüfung wen der Unterzeichner/innen
wir direkt/indirekt fördern“; fragdenstaat.de/dokumente/248126-pruefbitt
e-bmbf-offener-brief/, S. 1) beteiligt, wenn ja, wann, und gab es
Einwände, und wenn nein, warum nicht?
Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte wurde nicht beteiligt. Die
Beteiligung des Datenschutzbeauftragten regelt grundsätzlich die Ergänzende
Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
44. Seit wann ist die Stelle der oder des Datenschutzbeauftragten im BMBF
unbesetzt, und was sind die Gründe hierfür?
Die Funktion der/des Datenschutzbeauftragten ist seit dem 1. Dezember 2023
aufgrund des Ausscheidens der bisherigen Datenschutzbeauftragten nicht
besetzt. Für die Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten des BMBF
wurde per Ausschreibung ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, das
aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Die Aufgabe wird seitdem durch den
stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ausgeübt.
45. Wurde die Liste mit Wissenschaftlern, die dem Fachreferat 426 am
15. Mai 2024 um 14.24 Uhr „in einer komprimierten Version“
zugegangen ist, danach noch an weitere Stellen im Haus, auch in der
Fachabteilung, gegeben (fragdenstaat.de/dokumente/248126-pruefbitte-bmbf-offen
er-brief/, S. 44 des Dokumentes), wenn ja, an wen, und warum?
46. Wann hat der Leiter der Unterabteilung 42 die Liste erhalten?
47. Wann hat der Leiter der Abteilung 4 die Liste erhalten?
48. Wann wurde der am 13. Mai 2024 um 9.56 Uhr erteilte Auftrag des
Leiters der Abteilung 4 erfüllt bzw. wann hat der Leiter der Abteilung 4 den
Auftrag ggf. zurückgezogen?
49. Wieso hat derselbe Leiter der Abteilung 4 die Erstellung der Liste
weiterverfolgt, obwohl ihm vermeintlich der Prüfauftrag von Staatssekretärin
a. D. Dr. Sabine Döring ruhend gestellt wurde?
Die Fragen 45 bis 49 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/12377 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 45 und 46 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.
50. Warum ist das am 11. Juni 2024 veröffentlichte Statement von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring nicht mehr auf der Homepage des BMBF
zu finden (x.com/BMBF_Bund/status/1800537031698993394), und
wann, und von wem (Funktion) wurde ggf. die Löschung angeordnet?
51. War die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an der Erarbeitung
bzw. Freigabe des Pressestatements von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine
Döring beteiligt, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 50 und 51 werden gemeinsam beantwortet.
Das Statement von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring vom 11. Juni
2024 ist auf der Plattform „X“ unter der von den Fragestellern genannten URL
(https://x.com/BMBF_Bund/status/1800537031698993394) veröffentlicht
worden. Es wurde auf der Webseite des BMBF weder eingestellt noch gelöscht.
Das Statement von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring wurde der
Bundesministerin vor Veröffentlichung zur Kenntnis gebracht.
52. Vertritt die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Kontext der in
der Kritik stehenden förderrechtlichen Prüfung vor dem Hintergrund
ihrer Aussage im Bildungs- und Forschungsausschuss („Es war ein
Missverständnis im Sinne von missverständlichem Auftrag, der erteilt wurde.
Sowas passiert in unserem Haus nicht. […] Der Prüfauftrag, es gab ja per
se – also wenn Sie so wollen –, weil es ein Missverständnis war, keinen
Prüfauftrag förderrechtlicher Konsequenzen außer an diesem halben Tag,
der auf diesem Missverständnis beruhte.“, www.bundestag.de/mediathe
k/ausschusssitzungen?videoid=7614732#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsY
Xk/dmlkZW9pZD03NjE0NzMy&mod=mediathek; 1:44:30 Min.) die
Auffassung, dass die am 9. September 2024 veröffentlichte Aussage von
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring („Ich habe mich immer nur mit
der Frage beschäftigt, ob der offene Brief das Gewaltmonopol des
Staates in Frage stellt und ob die Wissenschaftsfreiheit auch durch politische
Aktivisten eingeschränkt werden kann. Ich habe auch nie etwas anderes
gesagt. Dass es durch mein Handeln zu einem sogenannten ‚
Missverständnis‘ gekommen ist, schließe ich aus.“) eine Falschaussage darstellt,
wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
53. Hat die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an dem am
13. Mai 2024 zwischen dem Leiter der Abteilung 4 und Staatssekretärin
a. D. Dr. Sabine Döring geführten Telefonat, in dessen Rahmen der
Darstellung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zufolge die
förderrechtliche Prüfung durch ein Missverständnis beauftragt wurde („Das
vermischen Sie mit einem ganz anderen Vorgang. Nämlich dem am
13. Mai 2024 von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring
telefonisch gestellten Prüfauftrag[s] – den breiten juristischen Prüfauftrag[es],
der missverstanden wurde.“, www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitz
ungen?videoid=7614732#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9p
ZD03NjE0NzMy&mod=mediathek, Min. 53), teilgenommen?
54. Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger für ihre Sachverhaltsaufklärung, wenn die höherrangige
Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring darlegt, dass sie den im Raume
stehenden förderrechtlichen Auftrag nicht erteilt habe und ein
„sogenanntes Missverständnis“ ausschließe (www.jmwiarda.de/https-www.jm
wiarda.de-2024-09-09-sabine-doering-selbst-die-mindener-richter-verste
hen-die-pressemitteilung-des-bmbf-so-dass-ich-es-nicht-war/)?
55. Wurde der Leiter der Abteilung 4 mit dieser Aussage konfrontiert und
um Stellungnahme gebeten, wenn ja, welche Erkenntnisse hat
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ggf. gewonnen, und wenn nein,
warum nicht?
56. Hat der Leiter der Abteilung 4 der Darstellung von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring widersprochen, wenn ja, wann und mit welcher
Begründung, und wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerung
zieht Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hieraus?
Die Fragen 52 bis 56 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/12377 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 50 und 51 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.
57. Hält die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger trotz der
Veröffentlichung des öffentlich bekannt gewordenen mutmaßlichen Zitates des
Nachfolgers von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring, Staatssekretär
Dr. Roland Philippi („Persönliche Meinung: Wenn sich dadurch eine Art
informelle, „freiwillige“ und selbst auferlegte Antisemitismus-Klausel
für unsere Förderung bei so manchen, verwirrten Gestalten etabliert
(bspw. so einen Aufruf nicht zu unterzeichnen wg. Sorge um die
Förderung), hätte ich jetzt ad hoc nix dagegen […]“, www.spiegel.de/politik/fo
erdergeldaffaere-interne-chats-zeigen-seltsames-wissenschaftsverstaendn
is-von-neuem-staatssekretaer-a-886722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a
9c23) an der Darstellung des BMBF vom 11. Juni 2024 fest: „Der Entzug
von Fördermitteln in Reaktion auf den offenen Brief stand in der
Hausleitung nicht zur Debatte.“, wenn ja, warum, und wenn nein, warum
nicht?
Über die entsprechenden Abläufe im BMBF wurde wiederholt Transparenz
hergestellt. Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich am 26. Juni
2024 und am 10. September 2024 ausführlich im Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung (78. Sitzung, 81. Sitzung) sowie in der
Regierungsbefragung im Plenum des Deutschen Bundestages (Plenarprotokoll
20/177) geäußert.
Angebliche persönliche Kommunikation wird vom BMBF nicht kommentiert.
58. Was ist aus Sicht von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an der
von der „FAZ“ veröffentlichten Wire-Kommunikation privat bzw.
persönlich („Am Nachmittag des 13. Juni – Döring befand sich damals bei
der Kultusministerkonferenz in Völklingen – wurde ihr ein Telefonat mit
der Ministerin um 19 Uhr angekündigt. Mit dabei war der
Kommunikationschef Michael Zimmermann. Offenbar ging es darum, Döring dazu zu
bringen, an die Mitarbeiter zu schreiben, „bevor sie beunruhigt ins
Wochenende gehen“, wie Stark-Watzinger tags darauf schrieb, um die
Versendung zu beschleunigen. Schon um 20:01 Uhr schickt Michael
Zimmermann Döring einen Entwurf für die Mail, der schon vorher
konzipiert gewesen sein muss. In mehreren Schleifen wurde die Mail dann
per Wire redigiert und bis 22.41 Uhr geändert. Am 14. Juni ging die
Debatte weiter, Zimmermann schrieb um 8.31 Uhr: „Habe noch einen Punkt
gefunden, den wir ändern müssen.“ Aus der von Döring intendierten
verfassungsrechtlichen Prüfung wurde eine rechtliche Prüfung. Auch über
den Versand wurde gesprochen. Denn von Dörings Vorzimmer aus hätte
die Mail nur an die eigene Abteilung 4 geschickt werden können; um sie
an das ganze Haus zu schicken, musste der Verteiler weiter gefasst
werden. Am 14. Juni meldete sich die Ministerin bei Döring und fragte, „ist
das Mailing an die Mitarbeiter heraus? Sie sollte gleich heute Morgen bei
den Mitarbeitern sein“. Döring antwortete: „Wir stimmen noch ab,
versenden dann aber umgehend.“ Die Ministerin erhöhte daraufhin den
Druck und schrieb: „Mein Kenntnisstand ist, dass abgestimmt ist. Muss
bis 11.00 Uhr im Kasten der Mitarbeiter sein.“ Döring erwiderte: „Geht
über mein Vorzimmer. Ich sage Bescheid.“ „Das ist klar. Bitte bis
11.00 Uhr umsetzen. Und bitte nur die abgestimmte Version schicken.
Damit keine weiteren Missverständnisse entstehen. MZ steht bereit“,
formulierte die Ministerin eine klare Weisung.“ www.faz.net/aktuell/politik/
inland/geleakte-chats-erhoehen-druck-auf-stark-watzinger-1998465
7.html)?
59. Bestätigt die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die
Berichterstattung der „FAZ“, dass die von Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring
am 14. Juni 2024 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF
verschickte E-Mail, in der sie die Verantwortung für den
förderrechtlichen Auftrag übernimmt, auf ihre Weisung hin verschickt wurde (Zitat:
„Die umfangreiche Wire-Kommunikation belegt, dass die Mail auf
Weisung der Ministerin verschickt wurde.“) und der Inhalt textlich
vorgegeben wurde (www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-erhoehen-d
ruck-auf-stark-watzinger-19984657.html), wenn ja, warum hat die
Bundesministerin eine etwaige Weisung erteilt, warum wurde der Inhalt der
E-Mail textlich vorgegeben, und wenn nein, warum nicht?
60. Hält das BMBF trotz der jüngsten Veröffentlichung von Passagen der
Wire-Kommunikation daran fest, die Wire-Chats dienten ausschließlich
der persönlichen Kommunikation?
Die Fragen 58 bis 60 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 66 bis 71 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377
verwiesen.
61. Ist die Berichterstattung der „FAZ“ („Das Ministerium, das zunehmend
versucht, die Berichterstattung zu beeinflussen“) aus Sicht des BMBF
zutreffend?
a) Wenn ja, warum, wann, und durch wen (Funktion) hat das BMBF
ggf. den Versuch unternommen, die Berichterstattung zu
beeinflussen?
b) Wenn nein, warum ist die Darstellung aus Sicht des BMBF
unzutreffend?
62. Ist die Darstellung des Journalisten Jan-Martin Wiarda („Genauso zum
Scheitern verurteilt war die Strategie der BMBF-Kommunikation, die
Berichterstattung von Journalisten beeinflussen zu wollen durch eine
Mischung aus persönlichen Anrufen, der selektiven und teilweise stark
verzögerten Beantwortung von Presseanfragen und, wenn nötig, dem
Verlangen von Richtigstellungen, die sich im Nachhinein als teilweise nicht
haltbar herausstellten.“) aus Sicht des BMBF zutreffend (www.jmwiard
a.de/2024/09/16/es-kann-nur-noch-eine-antwort-geben/)?
a) Wenn ja, warum, wann, und durch wen (Funktion) hat das BMBF
ggf. den Versuch unternommen, die Berichterstattung zu
beeinflussen?
b) Wenn nein, warum ist die Darstellung aus Sicht des BMBF
unzutreffend?
63. Ist die Darstellung einer Journalistin des „DER SPIEGEL“ („Das, was
@JMWiarda hier beschreibt, haben wir beim @derspiegel auch erlebt
#fördergeldaffäre“, www.jmwiarda.de/2024/09/16/es-kann-nur-noch-ein
e-antwort-geben/; x.com/Olbi/status/1836329863143170460) aus Sicht
des BMBF zutreffend?
a) Wenn ja, warum, wann, und durch wen (Funktion) hat das BMBF
ggf. den Versuch unternommen, die Berichterstattung zu
beeinflussen?
b) Wenn nein, warum ist die Darstellung aus Sicht des BMBF
unzutreffend?
Die Fragen 61 bis 63b werden gemeinsam beantwortet.
Presseanfragen zum Sachverhalt wurden und werden vom BMBF beantwortet.
Das BMBF behält sich grundsätzlich das Recht vor, bei Fehlern in der
Berichterstattung auf diese hinzuweisen und um Richtigstellung zu bitten.
64. Hat sich der Bundeskanzler Olaf Scholz über die sogenannte
Fördermittelaffäre und die jüngsten Veröffentlichungen (www.spiegel.de/politik/fo
erdergeldaffaere-interne-chats-zeigen-seltsames-wissenschaftsverstaendn
is-von-neuem-staatssekretaer-a-886722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a
9c23; www.tagesschau.de/inland/stark-watzinger-chats-100.html; www.s
piegel.de/politik/deutschland/bettina-stark-watzingers-foerdergeldaffaer
e-neue-chats-zeigen-weisung-von-oben-a-fb08f7ea-af6a-43f2-8803-2f12
f0a9adb1; www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-erhoehen-dr
uck-auf-stark-watzinger-19984657.html; www.zeit.de/2024/40/bettina-st
ark-watzinger-fdp-bundesministerin-bmbf-bundesregierung) informiert,
wenn ja, wie, und mit welchen Schlussfolgerungen, und wenn nein,
warum nicht?
Der Bundeskanzler ist stets über aktuelle Themen und Entwicklungen innerhalb
der Bundesregierung informiert. Selbstverständlich informiert sich der
Bundeskanzler auch über die Presse. Angesichts der Ressorthoheit des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird derzeit kein weiterer Handlungsbedarf
für das Bundeskanzleramt gesehen.
65. Vertritt der Bundeskanzler Olaf Scholz die Auffassung, dass die von der
Stellvertretenden Regierungssprecherin Christiane Hoffmann in der
Regierungspressekonferenz vom 16. September 2024 angesprochenen
„klaren Regeln“ der Veraktung bei dem hier vorliegenden Sachverhalt im
Geschäftsbereich des BMBF vollumfänglich eingehalten wurden, wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht, und was folgt daraus?
Der Bundeskanzler geht davon aus, dass die Bundesministerien in
Eigenverantwortung die Regeln beachten, die in der GGO und der Registraturrichtlinie für
das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien
niedergeschrieben sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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