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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Entwicklungen nach der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - von Hartz IV zum Bürgergeld
(insgesamt 59 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
04.12.2024
Aktualisiert
11.12.2024
BT20/1356431.10.2024
Entwicklungen nach der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - von Hartz IV zum Bürgergeld
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13564
20. Wahlperiode 31.10.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Entwicklungen nach der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch –
von Hartz IV zum Bürgergeld
Mit der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der
Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 sollten die bisherigen Regelungen zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende grundlegend modernisiert und an die
veränderten sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Ziel
der Reform war es, die soziale Absicherung zu stärken, Anreize zur
Arbeitsaufnahme zu verbessern und die individuelle Förderung der Betroffenen zu
intensivieren.
Das Bürgergeld-Gesetz liefert nach den Vorstellungen der Bundesregierung
dabei den gesetzlichen Rahmen, um mehr Chancengerechtigkeit und
gesellschaftliche Teilhabe zu realisieren. Zu diesem Zwecke wurde mit der Reform der
sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft. Stattdessen sollte ein stärkerer
Fokus auf die Qualifizierung sowie Weiterbildung von Menschen in der
Grundsicherung gelegt werden, um eine nachhaltige und die Hilfebedürftigkeit
überwindende Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Vor allem die
dauerhafte Arbeitsmarktintegration von Geringqualifizierten und
Langzeitarbeitslosen sollte mit der Gesetzgebung in den Blick genommen werden. Durch diese
Schwerpunktlegung soll das Bürgergeld laut dem Bundesminister für Arbeit
und Soziales Hubertus Heil auch zur Bewältigung des Arbeits- und
Fachkräftemangels beitragen (vgl. www.bmas.de/DE/Service/Presse/Reden/Hubertus-Hei
l/2022/2022-11-10-rede-bundestag-buergergeld.html).
Mehr als 18 Monate nach dem Inkrafttreten ist nach Ansicht der Fragesteller
die Zeit geboten, die Umsetzung der mit dem Bürgergeld verfolgten Ziele, einer
Evaluation zu unterziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg des Bürgergeld-
Gesetzes?
2. Inwieweit hat das Bürgergeld nach Auffassung der Bundesregierung
bisher das Ziel der Gesetzgebung erfüllt und zu mehr Chancengerechtigkeit
sowie gesellschaftlicher Teilhabe geführt, und wenn die Bundesregierung
konkrete Verbesserungen hinsichtlich der Chancengerechtigkeit und
gesellschaftlichen Teilhabe verzeichnet, worauf bezieht sie diese Erfolge?
3. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Bürgergelds
auf die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungen bei der
nachhaltigen Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen?
c) Wenn die Bundesregierung Verbesserungen bei der nachhaltigen
Integration durch die Einführung des Bürgergelds verzeichnet, worauf
bezieht sie diese Erfolge?
d) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Kriterien für eine
nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt?
e) Wie viele Menschen befinden sich sechs Monate nach
Arbeitsaufnahme wieder in der Grundsicherung (bitte nach Nationalitäten
aufschlüsseln)?
f) Wie viele Menschen befinden sich zwölf Monate nach
Arbeitsaufnahme wieder in der Grundsicherung (bitte nach Nationalitäten
aufschlüsseln)?
g) Wie viele Menschen sind auch direkt nach der Arbeitsaufnahme
Aufstocker?
h) Wie viele Menschen sind sechs Monate nach Arbeitsaufnahme noch
oder wieder Aufstocker?
i) Wie viele Menschen sind zwölf Monate nach Arbeitsaufnahme noch
oder wieder Aufstocker?
j) Wie viele Vermittlungen sind dauerhaft, also ohne aufstockende
Leistungen und ohne Rückkehr in die Grundsicherung?
4. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Bürgergelds
auf die Qualifizierung und Weiterbildung von Menschen im
Leistungsbezug?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungen bei der
Qualifizierung und Weiterbildung von Geringqualifizierten und
Langzeitarbeitslosen?
c) Wenn die Bundesregierung Verbesserungen bei der Qualifizierung und
Weiterbildung von Menschen im Leistungsbezug verzeichnet, worauf
bezieht sie diese Erfolge?
5. Liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse darüber vor, dass die
Bürgergeld-Reform zu einer signifikanten bürokratischen Entlastung der
Jobcenter-Mitarbeiter geführt hat und diese sich dadurch verstärkt auf die
Integration von Leistungsbeziehenden konzentrieren können, und wenn ja,
welche?
6. a) Welche Reformen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
verabschiedet bzw. in den Deutschen Bundestag eingebracht, um das
Bürgergeld, Wohngeld und andere steuerfinanzierte Sozialleistungen
besser aufeinander abzustimmen, wie auf S. 60 des Koalitionsvertrags
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (www.spd.de/f
ileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-202
5.pdf) angekündigt?
b) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode hinsichtlich der Umsetzung der im Koalitionsvertrag
genannten Zielsetzungen zur besseren Abstimmung der
Sozialleistungen sowie zur Reform der Transferentzugsraten?
c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Endbericht
zum Forschungsvorhaben „Zur Reform der Transferentzugsraten und
Verbesserung der Erwerbsanreize“ (www.bmas.de/SharedDocs/Downl
oads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-629-erwerbstaetigenfrei
betraege-kurzversion.pdf?blob=publicationFile&v=2) sowie der vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Auftrag
gegebenen Studie „Die Ausgestaltung des Transferentzugs in der
Interdependenz mit dem Bürgergeld, der Kindergrundsicherung und dem
Wohngeld“ (www.ifo.de/DocDL/ifo_Forschungsbericht_145_Transfer
entzug.pdf)?
7. a) Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der angespannten Lage
des Arbeitsmarkts (www.arbeitsagentur.de/presse/2024-36-arbeitsmar
kt-im-august-2024), ihre Annahme zu überarbeiten, dass es bei den
Ausgaben für das Bürgergeld und die Kosten der Unterkunft (KdU)
einen Rückgang im Haushalt 2025 im Vergleich zum Haushalt 2024
geben wird?
b) Wie viele Vermittlungen von Leistungsbeziehern und
Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II in den Arbeitsmarkt wären notwendig, um
den Rückgang der Ausgaben für das Bürgergeld und die KdU in Höhe
von 5,3 Mrd. Euro im Jahr 2025 zu erreichen?
8. Wie hoch war der Haushaltstitel für die Verwaltungskosten für die
Durchführung der Grundsicherung („Verwaltungstitel“) seit 2013 bis zum
aktuellen Stand (bitte nach Jahr für Soll- und Ist-Haushalt aufschlüsseln sowie
jeweils nominal und inflationsbereinigt ausweisen)?
9. Wie hoch war der Haushaltstitel für die Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit („Eingliederungstitel“) seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte
nach Jahr für Soll- und Ist-Haushalt aufschlüsseln sowie jeweils nominal
und inflationsbereinigt ausweisen)?
10. a) Wie begründet die Bundesregierung den Rückgang des
Eingliederungstitels im jeweiligen Soll-Haushalt von 5,009 Mrd. Euro im Jahr
2021 auf 3,7 Mrd. Euro im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025?
b) Wie begründet die Bundesregierung den Rückgang der
Eingliederungsmittel vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Bürgergelds,
eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
11. Wie hat sich das Gesamtbudget der Jobcenter („Eingliederungstitel“ und
„Verwaltungstitel“) seit 2013 entwickelt?
12. Wie begründet die Bundesregierung die geplante Reduzierung des
Gesamtbudgets im Bundeshaushalt 2025 vor dem Hintergrund der Ziele
einer bedarfsgerechten Ausstattung der Jobcenter und dem Ziel, eine
nachhaltige Integration zu fördern?
13. Wie hoch waren jeweils der jährliche Verwaltungs- und
Eingliederungstitel pro Bedarfsgemeinschaft (BG) und pro erwerbsfähigem
Leistungsberechtigten (ELB) seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr für
Soll- und Ist-Haushalt aufschlüsseln sowie jeweils nominal und
inflationsbereinigt ausweisen)?
14. Wie hoch war der durchschnittliche Zahlungsanspruch der BG seit 2013
bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und BG-Typen aufschlüsseln und
jeweils nominal sowie inflationsbereinigt ausweisen)?
15. Wie hoch war der durchschnittliche Leistungsanspruch der BG seit 2013
bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und BG-Typen aufschlüsseln und
jeweils nominal sowie inflationsbereinigt ausweisen)?
16. Wie viele ELB waren seit 2013 bis zum aktuellen Stand
a) ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
b) mit schulischer Ausbildung,
c) mit akademischer Ausbildung,
d) ohne Hauptschulabschluss,
e) mit Hauptschulabschluss,
f) mit Mittlerer Reife,
g) mit Fachhochschulreife,
h) mit Abitur
(bitte für jedes Kalenderjahr zum Stichtag 31. Dezember angeben sowie
jeweils den prozentualen Anteil an allen ELB ausweisen)?
17. Wie viele Abgänge von ELB aus dem SGB II gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr
aufschlüsseln und prozentualen Anteil an allen ELB ausweisen)?
18. Wie hat sich die Abgangsrate in den Arbeitsmarkt der ELB seit 2013 bis
zum aktuellen Stand entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
19. Wie viele Abgänge von ELB aus dem SGB II in Erwerbstätigkeit gab es
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 und bis zum aktuellen Stand
(bitte nach Jahr aufschlüsseln, gesamt ausweisen und zusätzlich
differenzieren nach
a) Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt,
b) Beschäftigung am zweiten Arbeitsmarkt,
c) sonstige Erwerbstätigkeit)?
20. Wie viele Abgänge von ELB aus dem SGB II in Ausbildung und sonstige
Maßnahmenteilnahme gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
21. Wie hoch war die Gesamtzahl an Integrationen von ELB in den
Arbeitsmarkt seit 2013 bis zum aktuellen Stand, und wie viele bedarfsdeckende
Integrationen gab es in diesem Zeitraum (bitte nach Jahr aufschlüsseln,
gesamt ausweisen und zusätzlich differenzieren nach
a) Langleistungsbeziehenden,
b) Frauen,
c) Männern,
d) Menschen mit Migrationshintergrund,
e) ELB unter 25 Jahren,
f) ELB ohne Schulabschluss,
g) ELB ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium)?
22. Wie hoch war die Integrationsquote von ELB seit 2013 bis zum aktuellen
Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln, gesamt ausweisen und zusätzlich
differenzieren nach
a) Langleistungsbeziehenden,
b) Frauen,
c) Männern,
d) Menschen mit Migrationshintergrund,
e) ELB unter 25 Jahren,
f) ELB ohne Schulabschluss,
g) ELB ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium)?
23. Wie hoch war die Gesamtzahl an kontinuierlicher Beschäftigung nach
Integration (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung und in jedem der sechs nachfolgenden Monate
sozialversicherungspflichtig beschäftigt) von ELB seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte
nach Jahr aufschlüsseln, gesamt ausweisen und zusätzlich differenzieren
nach
a) Langleistungsbeziehenden,
b) Frauen,
c) Männern,
d) Menschen mit Migrationshintergrund,
e) ELB unter 25 Jahren,
f) ELB ohne Schulabschluss,
g) ELB ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium)?
24. Wie hoch war die Gesamtanzahl an Personen mit dauerhafter
Erwerbsunfähigkeit im SGB II seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr
aufschlüsseln, gesamt ausweisen und zusätzlich differenzieren nach
a) Langleistungsbeziehenden,
b) Frauen,
c) Männern,
d) Menschen mit Migrationshintergrund,
e) nicht erwerbsfähigen Leistungsberichtigten (NEF) unter 25 Jahren,
f) NEF ohne Schulabschluss,
g) NEF ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium)?
25. Wie viele Interaktionen in Form von persönlichen oder virtuellen
Gesprächen oder Terminen gab es mit NEF im SGB II seit 2013 bis zum
aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln, gesamt ausweisen und
zusätzlich differenzieren nach
a) Langleistungsbeziehenden,
b) Frauen,
c) Männern,
d) Menschen mit Migrationshintergrund,
e) NEF unter 25 Jahren,
f) NEF ohne Schulabschluss,
g) NEF ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium)?
26. Wie hoch waren die durchschnittlichen zeitlichen Ressourcen der
Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter für
Termine mit ELB seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und
Regionaldirektionsbezirken aufschlüsseln sowie differenzieren nach unter
25-Jährigen bzw. über 25-Jährigen)?
27. a) In wie vielen Fällen haben ELB seit dem 1. Juli 2023 bis zum
aktuellen Stand keine Leistungen erhalten, weil sie nicht erreichbar waren?
b) In wie vielen Fällen waren ELB seit dem 1. Juli 2023 bis zum
aktuellen Stand nicht erreichbar, erhielten dennoch Leistungen, weil das
Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aufgrund
eines wichtigen Grunds zugestimmt hat (bitte monatlich ausweisen
und nach genannten Gründen aufschlüsseln)?
c) In wie vielen Fällen waren ELB seit dem 1. Juli 2023 bis zum
aktuellen Stand nicht erreichbar, erhielten dennoch Leistungen, weil das
Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ohne
wichtigen Grund zugestimmt hat (z. B. wegen Urlaubs; bitte monatlich
ausweisen)?
d) Wie lange war im Durchschnitt die durch das Jobcenter bewilligte
Abwesenheit ohne wichtigen Grund (§ 7b Absatz 3 SGB II) seit dem
1. Juli 2023 bis zum aktuellen Stand?
28. a) Wie kann die Bundesregierung ihre Annahme (vgl. Antwort auf die
Schriftliche Frage 114 des Abgeordneten Dr. Markus Reichel auf
Bundestagsdrucksache 20/12484) begründen, dass Regelungen der
Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) keine zusätzlichen Möglichkeiten für
den nicht gestatteten Aufenthalt (z. B. im Ausland) schaffen, während
die ErrV eine Erreichbarkeit per E-Mail oder durch Dritte einräumt
und somit Situationen ermöglicht, in denen ein ELB Deutschland
verlassen hat, eine Vorladung zu einem Termin im Jobcenter (per E-Mail
oder Mittelsperson) eingeht und der ELB durch die Mittelsperson
informiert wird und der ELB somit trotz eines nicht gestatteten
Aufenthalts außerhalb des näheren Bereichs rechtzeitig zu einem Termin im
Jobcenter erscheinen kann (bitte begründen)?
b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass derartige
Konstellationen (vgl. Frage 28a) in größerem Maße auftreten?
29. Wie viele Eingliederungsvereinbarungen wurden von 2013 bis 2023
erstellt, und wie viele Kooperationspläne (§ 15 Absatz 2 SGB II) wurden
seit dem 1. Juli 2023 bis zum aktuellen Stand erstellt (bitte nach Jahr
aufschlüsseln)?
30. Wie oft kam es seit dem 1. Juli 2023 bis zum aktuellen Stand zu einer
Rechtsfolgenbelehrung (§ 15 Absatz 5 SGB II) aufgrund von Nicht-
Einhaltung der Absprachen im Kooperationsplan (bitte gesamt und
monatlich ausweisen)?
31. a) In wie vielen Fällen kam es seit dem 1. Juli 2023 bis zum aktuellen
Stand zu einem Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II (bitte
gesamt und monatlich ausweisen)?
b) Wie viele Tage dauert ein Schlichtungsverfahren im Durchschnitt?
c) In wie vielen Fällen endete das Schlichtungsverfahren mit einer
Einigung (bitte zusätzlich den prozentualen Anteil an allen
Schlichtungsverfahren ausweisen)?
d) In wie vielen Fällen hat das Schlichtungsverfahren länger als vier
Wochen gedauert (bitte zusätzlich den prozentualen Anteil an allen
Schlichtungsverfahren ausweisen)?
e) Wie bewertet die Bundesregierung den zusätzlichen bürokratischen
Aufwand durch die Einführung der Schlichtungsverfahren mit der
Einführung des Bürgergeld-Gesetzes?
32. Wie hoch waren die Kosten der Unterkunft seit 2013 bis zum aktuellen
Stand (bitte nach Jahr, Kreis, Bedarfsgemeinschafts-Typ und anerkannten
Kosten aufschlüsseln sowie zusätzlich differenzieren nach
a) Unterkunftskosten,
b) Betriebskosten,
c) Heizkosten)?
33. Wie hoch waren die inflationsbereinigten KdU seit 2013 bis zum
aktuellen Stand (bitte nach Jahr, Kreis, Bedarfsgemeinschafts-Typ und
anerkannten bzw. tatsächlichen Kosten aufschlüsseln sowie zusätzlich
differenzieren nach
a) Unterkunftskosten
b) Betriebskosten,
c) Heizkosten)?
34. Wie hoch waren die KdU pro Bedarfsgemeinschaft und pro Quadratmeter
seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr, Kreis und anerkannten
bzw. tatsächlichen Kosten aufschlüsseln, sowie zusätzlich differenzieren
nach
a) Unterkunftskosten,
b) Betriebskosten,
c) Heizkosten)?
35. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die einmaligen
jährlichen Kosten der Unterkunft seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte
nach Jahr aufschlüsseln)?
36. Wie viele Kostensenkungsaufforderungen wurden seit 2013 bis zum
aktuellen Stand ausgesprochen (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
37. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Mehrausgaben im Jahr 2023
für die zwölfmonatige Karenzzeit beim Wohnen (§ 22 Absatz 1 SGB II),
in der die Leistungsberechtigten in Mietwohnungen nicht mehr zur
Kostensenkung aufgefordert werden?
38. Inwieweit weicht die Entwicklung der anerkannten Unterkunftskosten in
der Unterkunftsart Miete von den Entwicklungen des Mietpreisindexes
sowie der Nettokaltmiete auf dem freien Wohnungsmarkt seit 2013 bis zum
aktuellen Stand ab (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
39. a) Wie hoch war das durchschnittliche Vermögen pro BG seit 2013 bis
zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und BG-Typ aufschlüsseln)?
b) Wie hoch war das durchschnittliche zu berücksichtigende Vermögen
pro BG seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und BG-Typ
aufschlüsseln)?
c) Wie hoch war das durchschnittliche nicht zu berücksichtigende
Vermögen nach pro BG seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach
Jahr, BG-Typ und Differenzierung in § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
bis 7 SGB II aufschlüsseln)?
d) Wie hoch war das durchschnittliche Vermögen der ELB bei
erstmaligem Bezug von Leistungen nach dem SGB II seit 2013 bis zum
aktuellen Stand (bitte nach Jahr und BG-Typ aufschlüsseln)?
e) In wie vielen Fällen lag seit 2023 bis zum aktuellen Stand ein
erhebliches Vermögen nach § 12 Absatz 4 SGB II vor (bitte gesamt und
monatlich ausweisen)?
40. a) In wie vielen Fällen lag seit 2023 das zu berücksichtigende Vermögen
einer BG in der zwölfmonatigen Karenzzeit zwischen dem Freibetrag
der BG und dem erheblichen Vermögen der BG?
b) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mehrausgaben im Jahr 2023 für die zwölfmonatige Karenzzeit bei der
Vermögensberücksichtigung und der Anhebung der entsprechenden
Freibeträge?
41. Wie viele neu festgestellte Sanktionen bzw. Leistungsminderungen
wurden von 2013 bis zum aktuellen Stand gegenüber ELB ausgesprochen
(bitte nach Jahr, BG-Typ und Art der Pflichtverletzung aufschlüsseln)?
42. Wenn aus der Frage 41 hervorgehen sollte, dass es weniger Sanktionen
bzw. Leistungsminderungen seit der Einführung des Bürgergelds gab, wie
erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand?
43. Wie viele Leistungsminderungen aufgrund von Meldeversäumnissen (§ 32
SGB II) wurden seit 2013 bis zum aktuellen Stand gegenüber ELB
ausgesprochen (bitte nach Jahr und BG-Typ aufschlüsseln, absolute Häufigkeit
angeben sowie den prozentualen Anteil an allen ELB ausweisen)?
44. Wenn aus der Frage 43 hervorgehen sollte, dass es weniger
Meldeversäumnisse seit der Einführung des Bürgergelds (2023) gab, wie erklärt
sich die Bundesregierung diesen Umstand?
45. Wie hoch war der durchschnittliche Anteil an ELB, die seit 2013 bis zum
aktuellen Stand eine Sanktion bzw. Leistungsminderung erhalten haben
(bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
46. Wie hoch war der durchschnittliche Bestand der ELB mit mindestens
einer Leistungsminderung seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach
Jahr aufschlüsseln sowie den prozentualen Anteil an allen ELB
ausweisen)?
47. Wie hoch war die durchschnittliche Leistungsminderung (bezogen auf alle
ELB mit mindestens einer Leistungsminderung) seit 2013 bis zum
aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
48. Wie hoch war die Anzahl an ELB mit einer neuen Leistungsminderung
seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
49. In wie vielen Fällen wurde eine Leistungsminderung seit 2013 bis zum
aktuellen Stand aufgrund einer vorliegenden außergewöhnlichen Härte
nicht angewendet (bitte nach Jahr und BG-Typ aufschlüsseln, absolute
Häufigkeit angeben sowie den prozentualen Anteil an allen
Leistungsminderungen ausweisen)?
50. Wie viele Anhörungen im Rahmen einer Pflichtverletzung (§ 31a
Absatz 2 SGB II) wurden seit 2023 durchgeführt (bitte gesamt und monatlich
ausweisen), wie viele Anhörungen wurden davon schriftlich durchgeführt,
und wie viele mündlich?
51. Wie viele ELB unter 25 Jahren haben seit 2023 ein Beratungsangebot
nach der Feststellung einer Leistungsminderung (§ 31a Absatz 6 SGB II)
erhalten (bitte gesamt und monatlich ausweisen)?
52. Wie hoch belaufen sich die Minderausgaben durch Sanktionen bzw.
Leistungsminderungen seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr
aufschlüsseln)?
53. a) Wie oft ist der Leistungsanspruch eines ELB seit dem Inkrafttreten des
Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 in der Höhe des
Regelbedarfs entfallen („Entzug des Regelbedarfs bei
Arbeitsverweigerung“), weil eine zumutbare Arbeit nicht aufgenommen wurde (bitte
gesamt und monatlich ausweisen)?
b) Wie hoch sind die bisherigen Minderausgaben im Jahr 2024 durch die
Einführung der in Frage 53a genannten Regelung (bitte nach Monat
aufschlüsseln)?
c) Wenn der Bundesregierung dazu keine vollständigen Daten für alle
Jobcenter vorliegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 20/12558), welche
Gründe gibt es für die fehlenden Informationen, von wie vielen
Jobcentern liegen der Bundesregierung Daten vor, und wie oft kam es in
diesen Jobcentern zu einer kompletten Streichung des Regelsatzes für
„Totalverweigerer“?
d) Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass durch die
Neuregelung des Leistungsentzugs jährliche Minderausgaben von
170 Mio. Euro (davon 150 Mio. Euro im Bund) entstehen (siehe
Bundestagsdrucksache 20/9999, S. 3)?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Praktikabilität und den
bürokratischen Aufwand für die Jobcenter vor dem Hintergrund der hohen
Hürden für den Entzug des Regelbedarfs (vorherige Pflichtverletzung,
konkretes Arbeitsangebot, Dokumentation, Nachweis einer
willentlichen Weigerung; vgl. www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_
ba034000.pdf)?
54. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Zolls (FKS) seit 2013 bis zum aktuellen Stand durchgeführt (bitte
nach Jahr aufschlüsseln)?
55. a) Wie viele Ermittlungsverfahren (Ordnungswidrigkeiten- und
Strafverfahren) wurden durch die FKS seit 2013 bis zum aktuellen Stand
eingeleitet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser vom FKS eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden
seit 2013 bis zum aktuellen Stand abgeschlossen (bitte nach Jahr
aufschlüsseln und nach Ausgang des Ermittlungsverfahrens
differenzieren)?
56. Wie hoch war die Schadenssumme seit 2013 bis zum aktuellen Stand
aufgrund von Betrugsfällen im Bereich des Leistungsbezugs nach SGB II und
SGB III (bitte nach Jahr aufschlüsseln und nach Rechtskreisen
differenzieren)?
57. Wie viele Planstellen und wie viele besetzte Stellen gab es in der FKS
zwischen 2013 und 2023 für die Prüfung von Betrugsfällen im Bereich
des Leistungsbezugs nach SGB II und SGB III (bitte für jedes
Kalenderjahr zum Stichtag 31. Dezember angeben)?
58. a) Wie viele Verdachtsfälle von mutmaßlicher Schwarzarbeit bei
Empfängern von Leistungen nach dem SGB II wurden von den Jobcentern
an die Zollverwaltung seit 2013 bis zum aktuellen Stand gemeldet
(bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie oft hat die Zollverwaltung seit 2013 bis zum aktuellen Stand den
Jobcentern eine Rückmeldung zu den gemeldeten Verdachtsfällen
gegeben (bitte nach Jahr aufschlüsseln und jeweils absolute Zahl und
Anteil ausweisen)?
c) In wie vielen der gemeldeten Verdachtsfälle seit 2013 bis zum
aktuellen Stand wurde Schwarzarbeit festgestellt (bitte nach Jahr
aufschlüsseln und jeweils absolute Zahl und Anteil ausweisen)?
59. Welche Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode im Kabinett beschlossen bzw. in den Deutschen Bundestag
eingebracht, um den Datenaustausch zwischen dem FKS und anderen Sozial-,
Finanz- und Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des
Leistungsmissbrauchs zu verbessern, und welche konkreten Maßnahmen möchte die
Bundesregierung in diesem Bereich noch umsetzen?
Berlin, den 24. Oktober 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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