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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umsetzung des Telekommunikationsgesetzes

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

15.11.2024

Aktualisiert

10.12.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1358604.11.2024

Umsetzung des Telekommunikationsgesetzes

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 22. April 2021 wurde mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz das Telekommunikationsgesetz (TKG) modernisiert. Seit dem 1. Dezember 2021 ist die aktuelle Fassung des TKG in Kraft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen haben seit dem 1. Juni 2022 eine zu geringe Mindestversorgung gemäß Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) gegenüber der zuständigen Bundesnetzagentur gemeldet (bitte für das Jahr 2022 [ab 1. Juni 2022] sowie für das Jahr 2023 und die ersten drei Quartale 2024 aufschlüsseln)?

2

Wie viele Verfahren hat die zuständige Bundesnetzagentur seit dem 1. Juni 2022 zur Durchsetzung des Mindestanspruchs geführt (bitte für das Jahr 2022 [ab 1. Juni 2022] sowie für das Jahr 2023 und die ersten drei Quartale 2024 sowie nach Bundesländern und separat für Verfahren wegen zu geringer Download-Bandbreite, zu geringer Upload-Rate und zu hoher Latenz aufschlüsseln)?

3

Mit welchem Ergebnis wurden die genannten Verfahren in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 geführt (bitte für das Jahr 2022 [ab 1. Juni 2022] sowie für das Jahr 2023 und die ersten drei Quartale 2024 sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie viele aktive Verfahren führt die Bundesnetzagentur bezüglich einer Unterversorgung nach den §§ 157, 160 Absatz 1 und 2 TKG derzeit (bitte nach Bundesländern auflisten)?

5

Wie viele Verfahren wurden bisher eingestellt, und aus welchen Gründen wurden diese Verfahren eingestellt (bitte auflisten)?

6

Inwieweit hat sich die in den letzten Jahren vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr und von der Bundesnetzagentur kommunizierte Zahl von 330 000 von Unterversorgung betroffenen Haushalten (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/internet-experten-streiten-um-mindestversorgung) verändert?

7

Wie viele Stellen sind für die Bearbeitung von Eingaben sowie die Durchsetzung von Mindestansprüchen im Rahmen der TKMV nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, und wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt?

8

Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher eine Unterversorgung gemäß den §§ 157, 160 Absatz 1 und 2 TKG festgestellt (bitte für das Jahr 2022 [ab 1. Juni 2022] sowie für das Jahr 2023 und die ersten drei Quartale 2024 sowie nach Bundesländern sowie ob es sich dabei um Neubaugebiete handelt, aufschlüsseln)?

9

Inwieweit sind bei der Bundesnetzagentur in den in der Antwort zu Frage 8 genannten Fällen Beschwerden von betroffenen Endnutzern darüber eingegangen, dass bisher keine Verpflichtung von Unternehmen gemäß § 161 Absatz 2 TKG erfolgt ist, und wie wurde mit den Beschwerden verfahren (bitte auflisten)?

10

Wie oft hat die Bundesnetzagentur eine festgestellte Unterversorgung bisher wieder aufgehoben, und mit welcher Technologie (beispielsweise Glasfaser oder Satellitenverbindung etc.) konnte die festgestellte Unterversorgung behoben werden?

11

Wie oft haben bisher Unternehmen nach der in der Antwort zu Frage 8 genannten Feststellung der Bundesnetzagentur zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gemäß § 160 Absatz 2 TKG eine Verpflichtungszusage eingereicht (bitte für das Jahr 2022 [ab 1. Juni 2022] sowie für das Jahr 2023 und die ersten drei Quartale 2024 sowie nach Bundesländern auflisten)?

12

Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher Unternehmen gemäß § 161 Absatz 2 TKG zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten verpflichtet (bitte für das Jahr 2022 [ab 1. Juni 2022] sowie für das Jahr 2023 und die ersten drei Quartale 2024 sowie nach Bundesländern auflisten)?

13

Wann wird die Bundesnetzagentur bei den festgestellten Unterversorgungen (www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Grundversorgung/Unterversorgungsfeststellungen/start.html) eine Entscheidung gemäß TKG treffen bzw. die Verfahren beenden?

14

Hat die Bundesnetzagentur bereits die mit der TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung (TKMVÄndV) vorgesehenen Anpassungen bei den Mindestbandbreiten in ihren Berechnungen für den erschwinglichen Preis für die monatliche Dienstnutzung berücksichtigt bzw. diesen angepasst?

15

Wie viele Mittel hat die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf 2025 für die Mobilfunkförderung des Bundes vorgesehen (bitte auch Soll 2023, Soll 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2026, 2027 und 2028 angeben)?

16

Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt Planungen der Bundesregierung, die Mobilfunkförderung des Bundes weiterzuführen?

17

Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher von § 105 Absatz 2 Nummer 1 TKG Gebrauch gemacht und Frequenznutzungsrechte mit der Bedingung des nationalen oder regionalen Roamings in bestimmten Frequenzbereichen verknüpft (bitte auflisten)?

18

Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher von § 106 Absatz 1 TKG Gebrauch gemacht und Betreiber zu lokalem Roaming verpflichtet (bitte auflisten)?

19

Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher bei Frequenzzuteilungen von der Möglichkeit zu kommerziellen Roaming-Zugangsvereinbarungen gemäß § 99 Absatz 2 Nummer 2 TKG Gebrauch gemacht (bitte auflisten)?

20

Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher Unternehmen zu einer Mitnutzung passiver Infrastrukturen gemäß § 106 Absatz 1 TKG verpflichtet (bitte auflisten)?

21

Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher Unternehmen zu aktiven Netzinfrastrukturen gemäß § 106 Absatz 4 TKG verpflichtet (bitte auflisten)?

22

Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher von der Möglichkeit zur gemeinsamen Nutzung von passiven oder aktiven Infrastrukturen für die Funkfrequenznutzung oder von Funkfrequenzen gemäß § 99 Absatz 2 Nummer 1 TKG Gebrauch gemacht (bitte auflisten)?

23

Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher von § 99 Absatz 2 Nummer 3 TKG Gebrauch gemacht (bitte auflisten)?

24

Hat die Bundesnetzagentur ermittelt, welche Mindestbandbreiten den im Jahresbericht 2023 angegebenen vermarkteten Bandbreitenklassen zugrunde liegen (https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Berichte/2023/240515_JB_TK_23_web_barrierefrei.pdf; bitte getrennt für die jeweiligen Bandbreitenklassen ausweisen)?

25

Welche Mindestbandbreite wird in den Bandbreitenklassen von 30 bis 100 Mbit/s, 100 Mbit/s bis unter 1 Gbit/s und 1 Gbit/s in der Regel vertraglich vereinbart?

26

Wann plant die Bundenetzagentur, eine Allgemeinverfügung zur Konkretisierung von unbestimmten Begriffen im Bereich Mobilfunk (§ 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 TKG) vorzunehmen und somit faktisch die Minderungsrechte für Mobilfunkkunden auf den Weg zu bringen?

27

Konnte nach Einschätzung der Bundesregierung das mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ebenfalls verfolgte Ziel, eine gleichwertige Notrufkommunikation von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten (§ 164 Absatz 3 TKG), bereits erreicht werden, wenn ja, warum, und wenn nein, welchen zusätzlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?

Berlin, den 1. November 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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