[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4324
17. Wahlperiode 21. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,
Dr. Valerie Wilms, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4120 –
Nachhaltige und ökologische Sanierung des Berliner Landwehrkanals
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Landwehrkanal in Berlin gehört zum Netz der Bundeswasserstraßen, für
deren Verwaltung und Unterhaltung der Bund die Verantwortung trägt.
Zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) und dort die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Ost bzw. das
Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin.
Der Landwehrkanal ist elf Kilometer lang und durchzieht zentrale
Lebensräume im Herzen der Stadt Berlin, fünf Bezirke mit 400 000 direkten
Anwohnern und 1 400 000 Einwohner in den anliegenden Bezirken.
Seine besondere Bedeutung hat er sowohl als Grünzug mit zum Teil üppiger
Ufervegetation und zahlreichen alten und wertvollen Bäumen als auch als Ort
der Freizeitgestaltung und Erholung der Bevölkerung. Ebenso dient er der
Verbesserung des Mikroklimas der Stadt durch seine Funktion als Kalt- und
Frischluftschneise.
Er wurde 1850 nach Plänen von Peter Josef Lenné erbaut. 1890 erfolgte die
zeitgemäße Umgestaltung mit den bis heute in Teilen noch vorhandenen
Uferbauwerken. Der Landwehrkanal ist als Gesamtdenkmal in die Berliner
Denkmalliste eingetragen.
In den letzten Jahren wurde der Landwehrkanal ganz überwiegend von
Ausflugsdampfern und Motorsportbooten genutzt. Seit 2000 bis 2010 befahren
durchschnittlich 8 000 bzw. 5 000 Boote den Kanal. Ihre Größe und
insbesondere ihre Antriebe sowie der Gegenverkehr bei enger Fahrtrasse haben zur
Unterspülung und Zerstörung der Uferbefestigungen maßgeblich beigetragen.
Im April/Mai 2007 kam es zu einem Abbruch am Maybachufer. Das WSA
wollte daraufhin mit einer Sofortmaßnahme über 200 alte Bäume entlang des
Kanals fällen, weitere umfangreiche Fällungen sollten später
sanierungsbedingt folgen. Dies führte zu massiven Bürgerprotesten, die mit 26 000
Unterschriften unterstützt wurden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 17. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4324 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer breite Widerstand von Bürgerinnen und Bürgern führte zu Verhandlungen
und im November 2007 zum Beginn eines Mediationsverfahrens „Zukunft des
Landwehrkanals“. An diesem beteiligten sich 25 Institutionen, Anwohner-
und Bürgerinitiativen, Reedereien, Senats- und Bezirksverwaltungen,
Naturschutzverbände etc. Es wurde das größte derartige Verfahren in Deutschland
und dauert bis heute an.
Mit der Sanierung des Landwehrkanals war der Deutsche Bundestag bereits
mehrfach befasst, 2007 und 2008 im Rahmen von Kleinen Anfragen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 2009 im Rahmen eines
Petitionsverfahrens.
Nach Erfolgen wie dem Einsatz eines weisungsbefugten Bauleiters,
Baumschutz, der Erarbeitung eines Kriterienkataloges für die Sanierung,
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Erprobung der
Verspundungstechnologie „Crush Piler“ kam das Mediationsverfahren im Frühjahr/
Sommer 2010 unerwartet zum Stillstand. Bis heute wurde das
Mediationsverfahren nicht wieder aufgenommen.
1. a) Welche baulichen Projekte und Unterhaltungsmaßnahmen wurden vom
WSA Berlin seit 1990 durchgeführt?
Unter welchen Bedingungen (Haushaltsmittel, Zeiträume,
Personaleinsatz) wurden sie durchgeführt?
Im Bundeshaushalt werden nur größere Investitionen in die Infrastruktur als
Einzelmaßnahmen erfasst. Maßnahmen, auch bauliche Projekte, des Betriebs-
und der Unterhaltung werden nicht einzeln erfasst. Auf Grund der Kürze der
zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit, ist eine maßnahmenscharfe
Differenzierung (zeitliche, personell) und vollständige Auflistung aller
Maßnahmen nicht möglich.
Folgende Projekte können als Einzelmaßnahmen seit 1990 benannt werden:
Grundinstandsetzung der Str.-Br. Baumschulenbrücke, BVK – km 29,92 abgeschlossen
Zurückverlegung der Ufermauern im Bereich Sandkrugbrücke, BSK – km 11,60 abgeschlossen
Uferausbau am Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, BSK – km 7,63–12,2 abgeschlossen
Ersatzneubau der Str.-Br. Alsenbrücke, GrK – km 1,94 abgeschlossen
Grundinstandsetzung der Uferbefestigung LWK – Potsdamer Platz abgeschlossen
Grundinstandsetzung Wehr und Brücke Fürstenwalde abgeschlossen
Neubau der Str.-Br. Prinzregent Ludwig-Brücke, TeK – km 19,11 abgeschlossen
Ersatzneubau der Str.-Br. Südostalleebrücke, BVK – km 30,32a abgeschlossen
Ersatzneubau der Str.-Br. Sandkrugbrücke, BSK – km 11,60 abgeschlossen
Ersatznebau Str.-Br.Altglieniker Br., TeK – km 35,78 abgeschlossen
Ersatzneubau Str.-Br. Kieler Brücke, BSK – km 10,60 abgeschlossen
Ersatzneubau Str.-Br.Michaelbrücke, SOW – km 18,70 abgeschlossen
Ersatzneubau Autobahn-Br. A10, SOW – km 51,70 abgeschlossen
Uferinstandsetzung an der Stadtspree, SOW – km 14,5–15,3 abgeschlossen
Grundinstandsetzung des Wehres Große Tränke, SOW – km abgeschlossen
Neubau der Eisenbahnbrücke, BSK – km 9,95 abgeschlossen
Ersatzneubau der Str.-Br. Marschallbrücke, SOW – km 15,30 abgeschlossen
Neubau der Eisenbahnbrücke Humboldthafen, BSK – km 11,94 abgeschlossen
Ersatzneubau der Str.-Br. Grünauer Brücke, TeK – km 37,72 abgeschlossen
Grundinstandsetzung des Wehres Charlottenburg, SOW – km 6,45 abgeschlossen
Grundinstandsetzung der Schleuse Woltersdorf, RüG abgeschlossen
Ersatzneubau der Str.-Br. Kronprinzenbrücke, SOW – km 14,8 abgeschlossen
Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen, OSK km 45,1–130,15 in Bau
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4324Insgesamt sind für das WSA Berlin folgende Mittel veranschlagt worden:
Die Beschäftigungszahl ging von 1990 bis 2010 von 999 auf 420 zurück.
b) Inwiefern unterscheiden sich Unterhaltungsmaßnahmen bei der
Durchführung von anderen baulichen Projekten?
Unterhaltungsmaßnahmen haben den Zweck, die Bundeswasserstraße in ihrem
bestimmungsgemäßen Zustand zu erhalten. Davon zu unterscheiden ist der
Grundinstandsetzung der Schleuse Storkow, SkG abgeschlossen
Verlängerung der Schleuse Kersdorf, SOW in Bau
Verlängerung der Schleuse Wernsdorf, SOW abgeschlossen
Ausbau des Abzweigs zum Havelkanal , HOW – km 10,45 abgeschlossen
Verlegung eines LWL-Kabels von Berlin nach Eisenhüttenstadt abgeschlossen
Ersatzneubau der Str.-Br. Nördliche Monbijoubrücke, SOW abgeschlossen
Ersatzneubau der S- u. Fernbahnbrücke, TeK – km 36,46 in Bau
Ersatzneubau der Fernbahnbrücke, TeK – km 20,42 in Bau
Ersatzneubau der Str.-Br. Rathausbrücke, SOW – km 17,26 in Bau
Ersatzneubau der Str.-Br. Späthbrücke,TeK – km 28,88 in Bau
Ersatzneubau der Schleuse Spandau abgeschlossen
Grundinstandsetzung Zitadellenwehr HOW – km 0,58 in Planung
Ausbau der Berliner Wasserstr. – Trasse Nord – VDE 17 (Brücken) tlw. abgeschlossen
Ausbau der Berliner Wasserstr. – Trasse Nord – VDE 17 (Streckenausbau) in Planung
Ausbau der Berliner Wasserstr. – Trasse Nord – VDE 17 Schleuse Charlottenburg abgeschlossen
Ufersicherung TeK km 21,40–25,55 in Bau
Ufersicherung TeK km 25,55–28,40 in Planung
Uferinstandsetzungen TeK, BVK abgeschlossen
Ersatzneubau Eisenbahnbr. BVK km 31,09a in Bau
Ausgaben für Unterhaltung
und Betrieb
in Mio. Euro
Investitionen
in die Infrastruktur
in Mio. Euro
1991 7,07 6,66
1992 8,39 10,09
1993 6,82 18,14
1994 5,83 13,91
1995 7,46 21,99
1996 6,05 13,46
1997 6,35 11,12
1998 7,13 3,37
1999 7,69 2,57
2000 7,55 2,96
2001 7,78 2,81
2002 7,12 4,63
2003 8,45 21,65
2004 6,94 13,51
2005 6,50 18,05
2006 7,37 16,83
2007 7,51 6,69
2008 8,39 17,01
2009 7,96 15,94
2010 7,50 18,23
Drucksache 17/4324 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAusbau. Dies sind Maßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung einer
Bundeswasserstraße, einer Kreuzung mit einer Bundeswasserstraße, eines oder beider
Ufer, die über die Unterhaltung hinausgehen und die Bundeswasserstraße als
Verkehrsweg betreffen. Ausbau und Unterhaltung können bauliche Projekte
sein.
2. a) Welche Projekte sind im Bereich des WSA Berlin in Planung?
b) Wie weit sind diese Projekte im Planungs- und Umsetzungsstadium?
c) Welche Haushaltsmittel wurden dafür bereitgestellt bzw. schon
eingesetzt?
Auf Basis der geprüften und genehmigten Hauhaltsunterlage werden die
Maßnahmen im Bundeshaushalt veranschlagt und Haushaltsmittel bereitgestellt
(siehe Antwort zu Frage 1). Für die dort genannten Projekte, die noch nicht
abgeschlossen sind bzw. sich in der Umsetzung befinden, laufen konkrete
Planungen im WSA Berlin. Auf Grund der Kürze der zur Beantwortung zur
Verfügung stehenden Zeit ist eine über die Antwort zu Frage 1 hinausgehende
maßnahmenscharfe Differenzierung nicht möglich.
3. a) Wie haben sich seit 1990 die Personalkapazitäten im Wasser- und
Schifffahrtsamt Berlin verändert?
b) Welche Qualifizierungsmaßnahmen wurden von wem durchgeführt?
c) In welcher Höhe wurden dafür Haushaltsmittel eingesetzt?
Stand 3. Oktober1990: 999 Beschäftigte
Stand IV/2010: 420 Beschäftigte und 70 Auszubildende
Qualifikationsmaßnahmen werden in der Regel von Bildungseinrichtungen der
öffentlichen Verwaltung durchgeführt. Durchschnittlich gibt es jährlich 350
Einzelmaßnahmen.
– Sonderstelle für Aus- und Fortbildung (SAF)
(Haushalt, Organisationsentwicklung, Personalverwaltung, Betrieb, Neubau
und Unterhaltung der Verkehrswege, Maschinen- und Elektrotechnik,
Vermessung-Liegenschaften, Controlling, Informationstechnik, Schifffahrt);
– BAKöV (vorrangig nichttechnischer Bereich);
– UK Bund (Arbeits- und Gesundheitsschutz);
– Kommunales Bildungswerk;
– BAW Ilmenau (WSV Software);
– Taucherlehrbetrieb;
– interne Qualifikationslehrgänge (Schichtleiter, Wasserbaumeister,
Geräteführer, Schiffsführer);
– DAA Technikum: Technikerausbildung;
– darüber hinaus: dbb, ver.di, BFG, Krankenkassen/RV-Träger;
– Sekundär werden externe Anbieter beauftragt zu Themen wie:
Beton, Brücken, Liegenschaften, Munitionsproblematik, Baumpflege,
Schweißen, spezielle Software.
Die Ausgaben betragen jährlich ca. 40 000 Euro. Eine Kosteneinsparung wird
insbesondere durch Kooperationsseminare mit anderen WSÄ, die Nutzung
interner Dozenten und den Einsatz von Multiplikatoren erreicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/43244. Welche Evaluationen und Reformen von Verwaltungsstrukturen wurden
innerhalb des WSA Berlin seit 1990 durchgeführt?
Nach der Untersuchung des Sachbereichs 2 (Betrieb und Unterhaltung) durch
das BADV 2007/2008 ist der Sachbereich 4 (Neubau) aufgelöst worden.
Zusätzlich konnten z. B. durch effizientere Gestaltung von Arbeitsabläufen,
Einsatz moderner Technologien, in allen Bereichen Optimierungen der
Effizienz der Aufgabenerledigung erreicht und der Personalabbau abgefangen
werden.
5. Sind zukünftige Veränderungen bei Personal und Aufgabendefinition
geplant?
Die Thematik ist Gegenstand noch andauernder Untersuchungen zur Reform
der WSV. Der Bericht wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages Ende Januar 2011 vorgelegt werden.
6. Was ist die Struktur, das Budget und die Reichweite der
Entscheidungskompetenzen der „Arbeitsgruppe Landwehrkanal“?
Struktur der Arbeitsgruppe Landwehrkanal besteht aus:
Leitung, zwei Bauingenieuren, zwei Bautechnikern sowie jeweils eine/einen
Beschäftigten für Öffentlichkeitsarbeit und Controlling.
Die Einwerbung und die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln erfolgt nach
den Regeln der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Für größere
Ersatzinvestitionen, wie am Landwehrkanal sind die erforderlichen Haushaltsmittel auf der
Basis einer geprüften und genehmigten Entwurf-Haushaltsunterlage im
Bundeshaushalt zu veranschlagen.
Die Arbeitsgruppe Landwehrkanal vertritt die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bunds im Mediationsverfahren. Die Leitung der Arbeitsgruppe besitzt
Entscheidungskompetenzen im Rahmen der Geschäftsordnung des WSA.
Entscheidungen die nach den Zuordnungsrichtlinien und der Geschäftsordnung der
Prüfung und Genehmigung durch die vorgesetzten Dienststellen bedürfen,
erfolgen in Abstimmung mit dem Leiter des WSA Berlin, der WSD Ost oder dem
BMVBS gemäß den Regularien, die grundsätzlich für die WSV gelten.
7. Welche Haushaltsmittel stehen für die Sanierung, die Untersuchungen und
vorbereitenden Planungen und den Unterhalt des Landwehrkanals in
diesem und den kommenden Jahren zur Verfügung?
Im Jahr 2010 wurden bis zum 9. Dezember 2010 insgesamt 1 590 331,11 Euro
ausgegeben. Die Ansätze für das Haushaltsjahr 2011 liegen in derselben
Größenordnung.
8. Inwiefern wird die durch die damalige Parlamentarische Staatssekretärin
beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Karin Roth,
im Schreiben vom 9. Juni 2009 enthaltene Zusicherung, für die Sanierung
ausreichend Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen, umgesetzt?
Die Sanierung der bundeseignen Uferwände des Landwehrkanals ist Aufgabe
des Bundes. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung benötigte
Haushaltsmittel werden aus dem Etat der WSV bereitgestellt. Weitergehende Sanie-
Drucksache 17/4324 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderungsmaßnahmen erfolgen auf der Basis einer geprüften und genehmigten
Haushaltsunterlage nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel.
9. Wann werden die Sanierungsarbeiten fortgesetzt, und in welchen Phasen/
Abschnitten und in welchem Zeitraum sollen sie stattfinden?
Die Sofortsicherungsmaßnahmen werden in diesem Winter abgeschlossen. Zur
Fortsetzung der Sanierungsarbeiten erforderliche Vorarbeiten sowohl in
technischer als auch in haushaltsrechtlicher Sicht werden derzeit bearbeitet.
Mit Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzung und Einstellung in den
Bundeshaushalt werden die Sanierungsarbeiten umgesetzt.
10. Ist es zutreffend, dass mindestens 20 Jahre Baudurchführung
veranschlagt werden, obwohl das Verfahren nach dem G.R.P.-System mit
glasfaserverstärktem Kunststoff der Firma Geyken aus Japan die Bauzeit bei
laufendem Schiffsverkehr auf ein Drittel reduzieren würde?
11. Welche Gründe sprechen gegen eine Verkürzung der Bauzeit durch die
genannte Methode oder andere Optionen, die eine zeitliche Reduktion
herbeiführen und die Anliegerbevölkerung, die Erholungssuchenden als
auch die Steuerzahler geringer belasten?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zu veranschlagende Bauzeit hängt u. a. vom Sanierungsumfang, von
Witterungseinflüssen und von anwendbaren Technologien ab. Solange
Sanierungsumfang und Sanierungsvarianten nicht abschließend geklärt sind, können keine
Aussagen über die Bauzeit getroffen werden.
12. Befürwortet die WSV weiterhin ein Planfeststellungsverfahren, und
wenn ja, aus welchen Gründen?
Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ist gesetzlich
vorgeschrieben für den Ausbau, den Neubau oder die Beseitigung einer
Bundeswasserstraße (§ 14 Absatz 1 Satz 1 des Bundeswasserstraßengesetzes). Ob es sich bei
der Sanierung des Landwehrkanals um ein planfeststellungspflichtiges
Vorhaben handelt, kann erst dann entschieden werden, wenn konkrete Planungen
vorliegen.
13. Ist beabsichtigt, wie vom Mediationsforum beschlossen, ein
Ingenieursgutachten zur Machbarkeit einzelner Bauvarianten aus der
„Methodenfamilie“ mit Kostenschätzung am Beispiel realer Abschnitte
unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade repräsentativ für den gesamten Landwehrkanal
vorzulegen?
Wenn ja, bis wann soll dieses Gutachten vorliegen?
Wenn nein, aus welchen Gründen wird von der Erstellung eines solchen
abgesehen?
Die Durchführung einer solchen Untersuchung (Machbarkeitsstudie) ist
Bestandteil der Aufstellung der haushaltsbegründenden Unterlagen nach § 24 BHO.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/432414. Warum hat das zuständige Bundesministerium die im Juni 2010
zugesagte Ingenieurleistung zur Machbarkeitsstudie wieder
zurückgenommen?
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hat festgestellt, dass für die
Beauftragung dieser Machbarkeitsstudie die für die Erstellung einer Haushaltsunterlage
notwendigen Voraussetzungen wie Ist-Erfassung und Randbedingungen fehlen.
15. Wie werden bei der Sanierung des Landwehrkanals stadtökologische
Fragen und die begleitende Infrastruktur (Ufer- und Radwege,
Einstiegsstellen für muskelbetriebene Boote, Anlege- und Liegestellen für Boote mit
alternativen Antriebsarten) berücksichtigt?
Durch die Beteiligten wurden im Verfahren die Interessen formuliert und
finden sich im gemeinsam beschlossenen Interessen- und Kriterienkatalog wieder.
Dieser Katalog wird bei der Machbarkeitsstudie (siehe Antwort zu Frage 13)
berücksichtigt.
16. Welche konkrete Förderung und Unterstützung erfährt die zwischen dem
Berliner Senat, den betroffenen Bezirken und den Anwohnern
durchgeführte Mediation durch die Bundesregierung?
Sofern es sich bei der in der Frage genannten Mediation um das
Mediationsverfahren am Landwehrkanal handelt, werden die dafür erforderlichen Mittel aus
dem Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
bereitgestellt. Die Bundesregierung begrüßt den Beitrag des
Mediationsverfahrens am Landwehrkanal für einen konstruktiven Dialog zwischen der WSV,
dem Berliner Senat, den betroffenen Bezirken und den Anwohnern.
17. a) Welche Vereinbarungen wurden mit den Bürgerinnen und Bürgern
bzw. den im Forum Beteiligten im Rahmen des „Mediationsverfahrens
Landwehrkanal“ getroffen?
b) Welche Verbindlichkeit haben diese, insbesondere im Hinblick auf das
im Mai 2011 in Kraft tretende Mediationsgesetz?
Auf der 3. Sitzung des Mediationsforums am 21. Januar 2008 wurde zwischen
allen Beteiligten das „Arbeitsbündnis und Vereinbarung über den Umgang
miteinander“ geschlossen.
Hierin sind die Ziele, Aufgaben und Rahmenbedingungen des
Mediationsverfahrens definiert.
Die Vereinbarungen, die zwischen den Beteiligten im Rahmen des
„Mediationsverfahrens Landwehrkanal“ geschlossen werden, haben die Wirkungen,
die die Beteiligten ihnen zugestehen. Sie haben keine rechtliche Verbindlichkeit
gegenüber Dritten. Sie ersetzen insbesondere keine behördlichen
Genehmigungen oder Einvernehmenserklärungen und entfalten keine Vorwirkung auf
erforderliche Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren.
Das Inkrafttreten des derzeit als Entwurf vorliegenden Gesetzes zur Förderung
der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
in der derzeit vorliegenden Entwurfsfassung wird daran nichts ändern. Die in
der Mediation erzielte Einigung wirkt auch weiterhin nur im Innenverhältnis,
sie kann allerdings – wenn die Medianten dies ausdrücklich wünschen – bei
einem Gericht oder Notar hinterlegt und für vollstreckbar erklärt werden.
Drucksache 17/4324 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. a) Welche Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmodelle für eine
nachhaltige und ökologische Gestaltung des Ufergeländes wurden vom
BMVBS in Betracht gezogen?
b) Mit wem wurden Gespräche geführt?
c) Gibt es bereits Vereinbarungen, und wenn ja, welchen Inhalts?
Die Sanierung der Ufer der Bundeswasserstraße Landwehrkanal ist Aufgabe
des Bundes. Für die Gestaltung des Ufergeländes wurde dem Senat Berlin bei
der Initiative „Masterplan“ die Entwicklung eines Masterplans im Rahmen der
Nationalen Stadtentwicklungspolitik in Aussicht gestellt. Darüber hinaus
können Maßnahmen gegebenenfalls auch im Rahmen der Städtebauförderung
mitfinanziert werden.
19. Besteht die Absicht, die Nutzungsverträge für den Landwehrkanal zu
überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren, um den Verkehr von
Fahrgastschiffen aller Art neu zu regulieren und auf ein für den Erhalt des
Kanals verträgliches Maß zu beschränken?
Nein.
Verkehrsregelnde Maßnahmen werden im öffentlich-rechtlichen Rahmen durch
das WSA Berlin angeordnet und nicht privatrechtlich geregelt. Die
Überlegungen zu künftigen zulässigen Schiffsabmessungen und
Richtungsverkehrsregelungen sind noch nicht abgeschlossen.
20. a) Wie werden die bisherigen Erfahrungen mit innovativen Baumethoden
wie dem Crush-Piler-System aus Japan, für kostengünstiges, schnelles
und lärmarmes Sanieren bei sehr hartem Baugrund (wie im Kanal
weitgehend vorhanden) auf der Teststrecke bewertet?
b) Gab es kritische Positionen?
c) Wann wird ein Auswertungsbericht dieses Verfahrens vorliegen, und
warum wurde dieser bisher noch nicht vorgelegt?
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist zu erwarten, dass bei der Sanierung
des Landwehrkanals mit Spundwänden, das Verfahren einsetzbar ist. Es gab
keine kritischen Positionen.
Der Auswertungsbericht ist für Januar 2011 vorgesehen. Die
Verzögerungsgründe liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers.
21. Ist die Erprobung neuer Technologien zur Sanierung abgeschlossen?
Ja.
22. a) Sind weitere Erprobungen innovativer Technologien dieser
japanischen Firma – wie z. B. zum platzsparenden Einbringen von
Stahlspundwänden durch deren G.R.P.-System – auf weiteren Teststrecken
etwa am Corneliusufer geplant?
b) Gegebenenfalls in welchem Zeitraum?
Nein. Zurzeit gibt es hierfür keinen Bedarf.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/432423. a) Inwiefern trifft es zu, dass seitens des Bundesministeriums eine
Sanierungsvariante favorisiert wird, bei der die vorhandene, als Baudenkmal
zu schützende Ufermauer, hinter einer neuen Mauer mit Fußsicherung
bei gleichzeitiger Verengung des Kanals verdeckt würde bzw. bei der
nur eine Spundwand wie am Schiffbauerdamm zur temporären
Stabilisierung eingebracht werden würde und keine Sanierung im
eigentlichen Sinne stattfindet?
b) Wie werden diese Lösungen in Bezug auf die ökologischen
Anforderungen an die Sanierung bewertet?
Im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wird
bisher keine Variante favorisiert. Die Untersuchungen und Bewertungen sind
noch nicht abgeschlossen.
24. a) Wie wird das zuständige Bundesministerium zukünftig Bürgerinnen
und Bürger bei Planungen einbinden?
b) Inwieweit fließen dabei die Erfahrungen des Mediationsverfahrens
„Zukunft des Landwehrkanals“ ein?
c) Wie werden innerhalb der WSV Erfahrungen mit Verfahren der
Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und Mediationsverfahren im
Besonderen ausgetauscht, und sollen bei zukünftigen Projekten
Bürgerbeteiligungsverfahren schon in frühen Phasen der Planungen stärker
eingesetzt werden?
25. Wie wird zukünftig Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit bei
Planung und Umsetzung von Bauverfahren an Bundeswasserstraßen
rechtzeitig und begleitend sichergestellt?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die WSV führt zum einen die gesetzlich vorgeschriebene
Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Neu- und Ausbaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen bedürfen
einer Planfeststellung nach Bundeswasserstraßengesetz und
Verwaltungsverfahrensgesetz. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben. Das Anhörungsverfahren nach
Planfeststellungsrecht schließt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit ein. Danach ist im Rahmen einer
Umweltverträglichkeitsprüfung der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur
Äußerung zu geben.
Die WSV ist bereits heute bei der Bürgerbeteiligung sehr viel offener, als im
Rahmen des gesetzlichen Zulassungsverfahrens vorgesehen ist. Bei besonders
umfangreichen und/oder regional bedeutsamen Vorhaben führt der Träger des
Vorhabens (TdV) schon weit vor der eigentlichen gesetzlich vorgeschriebenen
Öffentlichkeitsbeteiligung Informations- und Diskussionsveranstaltungen an
den durch die geplanten Maßnahmen betroffenen Orten durch. Daneben finden
auch zu besonderen einzelnen Themen noch zusätzlich gesonderte
Informations- und Diskussionsveranstaltungen des TdV im Laufe des Verfahrens statt,
so dass begleitend zum gesetzlichen Verfahren intensiv nach für alle Beteiligten
verträglichen Lösungen gesucht wird, die dann am Ende planfestgestellt
werden können.
Diese Verfahrensweise hat sich grundsätzlich bewährt und wird beibehalten.
Die in einzelnen Verfahren gewonnenen Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung
im Allgemeinen und Mediationsverfahren im Besonderen werden in den
regelmäßig zwischen allen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und dem BMVBS
stattfindenden Dienstbesprechungen ausgetauscht und ausgewertet.
Drucksache 17/4324 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas BMVBS und die WSV steht allen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung
offen gegenüber, die zu mehr Transparenz, verbesserter Akzeptanz und damit
auch zur Beschleunigung führt.
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