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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Antimuslimische Hassbotschaften über Lieferdienste

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

04.12.2024

Aktualisiert

06.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1385320.11.2024

Antimuslimische Hassbotschaften über Lieferdienste

der Abgeordneten Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Seit 2023 werden über Lieferdienste wie Lieferando rechtsextreme, volksverhetzende und antimuslimische Hassbotschaften an Moscheen, islamische Gemeinden und Restaurants (z. B. türkische, arabische, iranische usw.) versendet, die aufgrund ihres Namens oder des Namens ihrer Inhaberinnen und Inhaber als muslimisch wahrgenommen werden. Dabei nutzen die Täterinnen und Täter das freie Textfeld bei Bestellungen, um ihre Botschaften zu verbreiten. Diese kriminelle Praxis wurde in den Medien (vgl. www.zdf.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/lieferando-hassbotschaft-lieferdienste-nrw-polizei-100.html) sowie im „Zivilgesellschaftlichen Lagebild antimuslimischer Rassismus“ der CLAIM-Allianz dokumentiert (vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2024/06/20240620_lagebild-amr_2023_claim.pdf).

Ein Bericht des Landesinnenministeriums Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 20. Februar 2024 an den Landtag NRW beschreibt, dass der Polizei in NRW eine mittlere dreistellige Anzahl an Taten bekannt ist. Ein landes- und bundesweiter Austausch über aktuelle Entwicklungen und kriminalpolizeiliche Erkenntnisse finde fortlaufend statt (vgl. www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2284.pdf).

Lieferando soll technische Maßnahmen ergriffen haben, um das Versenden solcher Botschaften zu verhindern (vgl. rp-online.de/nrw/panorama/nrw-hass-botschaften-bei-fake-bestellungen-eingedaemmt_aid-113697615). Aber es bleibt unklar, ob andere Lieferdienste ähnliche Schritte unternommen haben.

Ein weiterer Aspekt ist die Kategorisierung dieser Fälle durch die Landeskriminalämter (LKÄ) und das Bundeskriminalamt (BKA). Die nach dem Verständnis der Fragestellenden erfolgte Einstufung von Vorfällen, wie der bei einer Moschee in Bielefeld am 16. Dezember 2023, als „ausländische Ideologie“ wirft Fragen zur Definition und Handhabung solcher Taten auf (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11292). Diese Klassifizierung wurde nach Kenntnis der Fragestellenden offenbar gewählt, weil keine Tatverdächtigen ermittelt werden konnten oder die Taten aus dem Ausland erfolgt sein sollen.

Der Begriff „Hassbotschaft“ ist im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nicht einheitlich definiert. In der statistischen Erfassung könnten über Lieferdienste verbreitete Hassbotschaften daher sowohl als Fälle der Hasskriminalität in den Unterthemenfeldern „Islamfeindlichkeit“, „Rassismus“, „Ausländerfeindlichkeit“ sowie „Fremdenfeindlichkeit“ als auch als sogenannte Konfrontationsdelikte, die sich gegen politische Gegner richten, betrachtet werden. Dies kann in der Folge zu einer hohen Dunkelziffer dieser Straftaten führen, weil sie nicht einheitlich erfasst werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Hassbotschaften mit volksverhetzendem und beleidigendem Inhalt oder anderen strafrechtlich relevanten Inhalten im Kommentarfeld der Online-Bestellungen über ein Internet-Bestellportal wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über Lieferdienste wie Lieferando an Moscheen, islamische Gemeinden und als muslimisch wahrgenommene Restaurants (z. B. türkische, arabische, iranische usw.), Einrichtungen bzw. Personen seit dem Jahr 2023 bis zum letzten erhebungsfähigen Zeitpunkt verschickt (bitte nach Tatzeit, Tatort, Bundesländern, Zähldelikt, Phänomenbereich und Lieferdiensten aufschlüsseln)?

2

Wie ist der Kenntnistand der Bundesregierung hinsichtlich eingeleiteter Ermittlungsverfahren und deren Ausgang?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Tätern bzw. Tätergruppen?

4

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu den von Lieferando ergriffenen Maßnahmen, um die Begehung derartiger Straftaten zu verhindern, und betrachtet die Bundesregierung diese als ausreichend?

5

Inwiefern wurden solche Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung auch von anderen Lieferdiensten übernommen?

6

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen aktuell, um Hassbotschaften über die digitalen Plattformen der Lieferdienste zu verhindern und zu verfolgen, und gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, diese Rahmenbedingungen zu reformieren oder zu erweitern, wenn ja, welche?

7

Auf welche Weise wird der Austausch über den aktuellen Stand islamfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher und ausländerfeindlicher Hassbotschaften (auch im Kontext von sogenannten Konfrontationsdelikten) zwischen den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt koordiniert, und welche regelmäßigen Treffen oder Informationssysteme existieren dafür?

8

Welche Rolle spielen Erkenntnisse und Erfahrungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen in diesem Austauschprozess, und inwiefern werden diese in die Arbeit der Polizei einbezogen?

9

Wie wird die Kategorisierung von Hassbotschaften im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität derzeit vorgenommen, und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt?

10

Was versteht das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung unter einer Hassbotschaft bzw. einem „Hassposting“, und wie unterscheidet sich die zugrunde gelegte Definition ggf. von der der Landeskriminalämter?

11

Wie stellt das BKA sicher, dass die in dem eingangs beschriebenen Kontext begangenen Straftaten einheitlich erfasst und dokumentiert werden?

12

Wie unterscheiden sich die in der Erfassung von Hasskriminalität im KPMD-PMK verwendeten Themenfelder „Rassismus“, „fremdenfeindlich“ und „ausländerfeindlich“ in ihrer Definition?

13

Inwiefern beeinflusst es die statistische Erfassung von Hasspostings oder Hassbotschaften, ob die Polizei bei der Ersterfassung von einer politischen Motivation der Urheberinnen und Urheber ausgeht?

14

Inwiefern wird bei als antimuslimisch verstandenen Hassbotschaften eine politische Motivation als gegeben vorausgesetzt?

15

Inwiefern beeinflusst die Herkunft von Hassbotschaften die Einstufung und Dokumentation dieser Fälle im Kriminalpolizeilichen Meldedienst, insbesondere dann, wenn die Täter nicht ermittelt werden können?

16

Wie wird in der statistischen Erfassung zwischen im Inland und im Ausland versendeten Hassbotschaften differenziert?

Berlin, den 12. November 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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