Welthandelsorganisationsvereinbarkeit bei Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihren Antworten zu den Fragen 13 bis 15 auf Bundestagsdrucksache 20/13753 unter anderem erklärt, dass eine „Null-Risiko-Kategorie“ für Staaten mit keinem Entwaldungsrisiko, wie unter anderem Deutschland, aus WTO (Welthandelsorganisation)-Gründen bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht möglich seien. Die Bundesregierung erklärt, dass sie und die EU-Kommission dies entsprechend geprüft hätten.
Die Fragesteller interessiert, wer genau innerhalb der Bundesregierung und der EU-Kommission was und mit welcher Fragestellung geprüft hat, ob es hierzu einen schriftlichen Bericht gibt oder dies nur mündlich mitgeteilt wurde und ob es Prüfungen oder Rechtsgutachten gibt, die anderer Meinung sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung ein Rechtsgutachten oder eine andere Art der Prüfung zur Umsetzung einer möglichen „Null-Risiko-Kategorie“ bei der EUDR in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann genau, beziehungsweise wenn nein, warum nicht?
Gab es Bestrebungen innerhalb des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), ein eigenes Gutachten oder vergleichbare Prüfung zu der Frage der „Null-Risiko-Kategorie“ anzufertigen beziehungsweise haben die Fachabteilungen des BMEL dies unternommen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Fachabteilung gekommen?
Gab es innerhalb der politischen Leitung des BMEL (Bundesminister, Staatssekretärinnen, Abteilungsleiter) mündliche Aussagen, Weisungen oder schriftliche Bitten beziehungsweise andere Formen der Kommunikation, in denen die Fachabteilungen des BMEL angewiesen wurden, keine eigenen Prüfungen zu der Frage der „Null-Risiko-Kategorie“ vorzunehmen, und wenn ja, durch wen genau, und wann, und warum?
Wann genau, wer genau und in welchem Rahmen hat die EU-Kommission wem genau innerhalb der Bundesregierung, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die eingangs erwähnte Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13753 dargestellt, erklärt, dass eine generelle Ausnahme für Staaten mit keinem Entwaldungsrisiko „als nicht umsetzbar eingeschätzt“ wird?
Hat sich die Bundesregierung mit anderen EU-Staaten zu der Frage der Machbarkeit einer „Null-Risiko-Kategorie“ ausgetauscht, und wenn ja, mit welchen, und zu welchem Ergebnis sind die anderen EU-Mitgliedstaaten gekommen, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Aspekte einer „Null-Risiko-Kategorie“ oder ähnliche Ansätze bewertet die Bundesregierung oder die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung als nicht WTO-konform, welche Anpassungen wären aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um eine solche Kategorie WTO-konform zu gestalten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der EUDR eine vereinfachte Kategorie mit geringem Risiko einzuführen, die Staaten mit nachhaltigem Forstmanagement belohnt?
Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Staaten mit bestehendem nachhaltigem Forstmanagement, wie u. a. Deutschland, im Rahmen der EUDR entsprechend entgegenzukommen, sodass für diese Staaten keine oder kaum neue bürokratische Auflagen entstehen?