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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung des ILO-Übereinkommens 140 über den bezahlten Bildungsurlaub

Inanspruchnahme des bezahlten Bildungsurlaubs seit 2005: Kosten und Nutzen, Gründe für die Nichtumsetzung des ILO-Abkommens in einigen Bundesländern, Zuständigkeit für die Umsetzung und Durchsetzung des Abkommens, Bewertung durch die Bundesregierung<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/416710. 12. 2010

Umsetzung des ILO-Übereinkommens 140 über den bezahlten Bildungsurlaub

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

1974 nahm die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) das ILO-Übereinkommen über den bezahlten Bildungsurlaub an, welches am 23. September 1976 in Kraft getreten und am 30. November 1976 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub durch die Gesetzgebung, Gesamtarbeitsverträge und Schiedssprüche sicherzustellen.

In vielen, aber nicht in allen Bundesländern ist der Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub bzw. Freistellung von der Arbeit für Bildungszwecke durch Landesgesetze geregelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeine Fragen

Fragen12

1

Wie viele Beschäftigte haben seit 2005 bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch genommen (bitte differenziert nach Jahren, Bundesländern und Geschlecht)?

2

In welchen zehn Branchen ist die Inanspruchnahme des bezahlten Bildungsurlaubs am größten?

3

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die volkswirtschaftlichen sowie betriebswirtschaftlichen Kosten und Nutzen von bezahlten Bildungsurlauben? Wenn ja, welche?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verpflichtungen aus dem ILO-Übereinkommen 140 erfüllt sind, obwohl bisher nicht alle Bundesländer das Übereinkommen in geltendes Recht umgesetzt haben? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

5

Warum ist das 1974 ratifizierte ILO-Übereinkommen 140 noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt?

6

Welche Bundesländer haben das ILO-Übereinkommen 140 noch nicht umgesetzt, und warum nicht?

7

In welcher Form ist das ILO-Übereinkommen 140 in den jeweiligen Bundesländern umgesetzt, und wo liegen die Unterschiede bei der Umsetzung?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Kultusministeriums von Baden-Württemberg, dass das ILO-Übereinkommen 140 seitens der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde und daher der Bund für die Umsetzung Sorge zu tragen habe und dies keine Aufgabe der Bundesländer sei?

9

Was hat die Bundesregierung unternommen, damit das ILO-Übereinkommen 140 von allen Bundesländern umgesetzt wird, und welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um die Bundesländer zu verpflichten, das ILO-Übereinkommen 140 umzusetzen?

10

Was haben die Bundesregierung und die Landesregierungen unternommen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ländlichen Raum, in Kleinbetrieben, im Schicht- oder Saisonbetrieb arbeitend bzw. mit Familienpflichten nicht vom bezahlten Bildungsurlaub ausgeschlossen werden?

11

Wurden seit 2005 Beschwerden von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberverbänden beim Verwaltungsrat der ILO über eine unzureichende Umsetzung des ILO-Übereinkommens 140 in der Bundesrepublik Deutschland eingereicht? Wenn ja, welcher Art waren diese Beschwerden, und welche Konsequenzen hatten sie?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den bezahlten Bildungsurlaub vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des Konzepts des lebenslangen Lernens?

Berlin, den 10. Dezember 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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