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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Immobilienverkäufe und Immobiliennutzung ehemaliger KZ-Stätten

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

30.12.2024

Aktualisiert

15.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1396928.11.2024

Immobilienverkäufe und Immobiliennutzung ehemaliger KZ-Stätten

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Unter den Thekenbergen in Sachsen-Anhalt, nahe Halberstadt, befindet sich eine von NS-Zwangsarbeitern (NS = Nationalsozialismus) erbaute Stollenanlage mit der Gedenkstätte des Konzentrationslagers (KZ) Langenstein-Zwieberge. Seit einiger Zeit ist bekannt, dass dort der Unternehmer Peter J. ein privates Bunkerprojekt errichten will, wofür mittels einer eigenen Krypto-Währung Gelder gesammelt werden (www.spiegel.de/panorama/kz-bei-halberstadt-der-bunker-bluff-des-peter-karl-jugl-a-2919b809-b2c6-4eb2-9b19-8b374a33e782). Das frühere KZ diente dem Bau des historischen Stollens, welcher eine geschützte Basis zum Bau von deutschen Kriegswaffen bieten sollte. Kritik an dem Bunkerprojekt an dem historischen Ort üben unter anderem Familienangehörige von überlebenden KZ-Häftlingen wie auch Mitarbeitende der Gedenkstätte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (vgl. ebd.; www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sachsen-anhalt-kz-langenstein-zwieberge-von-investor-gekauft-wie-kann-das-sein-a-343d8f35-ac61-47e8-a0d3-490eef911cf0).

Aufmerksamkeit erregt auch der Investor Peter J. selbst, der laut Presse in der Vergangenheit mehrfach durch Verbindungen in rechtsextreme Kreise aufgefallen ist (www.spiegel.de/panorama/kz-bei-halberstadt-der-bunker-bluff-des-peter-karl-jugl-a-2919b809-b2c6-4eb2-9b19-8b374a33e782).

Kritik gibt es in einem ähnlichen Fall auch an der Weiternutzung eines ehemaligen Außenlagers des KZ Buchenwald in Leipzig. Das Gebäude gehört einer ebenfalls als rechtsextrem geltenden Privatperson, Ludwig K. bzw. „Prinz von Preußen“, und soll regelmäßiger Treff- und Veranstaltungsort der rechtsextremen Szene sein (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/leipzig-fruehereskz-als-neonazi-treffpunkt-stadt-setzt-auf-neues-gutachten-a-70d69b7a-f7b4-4db8-8091-d8c3c21e9114; www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/leipzig-wie-ein-frueheres-kz-zum-neonazi-treffpunkt-wurde-a-368dc4c0-d153-48b0-b650-e2cfd77339e4). Dadurch wird laut Historikerinnen und Historikern auch die Gedenkarbeit behindert bzw. teils unmöglich macht (www.deutschlandfunkkultur.de/ns-zwangsarbeit-im-kz-aussenlager-hasag-leipzig-schwieriges-gedenken-100.html).

In beiden Fällen wird die Rolle der Behörden bei möglichen Rückkaufvorhaben sowie in der Frage der Anerkennung des Denkmalschutzes teilweise kritisch betrachtet. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob es weitere Entfremdung sowie unternehmerische Nutzung von ehemaligen KZ-Stätten, KZ-Gebäuden oder KZ-Flächen gibt und inwiefern dabei die besondere Rolle und Verantwortung im Sinne einer aktiven Erinnerungsarbeit berücksichtigt bzw. umgesetzt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Verkäufen von Immobilien und Grundstücken, deren vormalige Nutzung im Zusammenhang mit den Verbrechen des Nationalsozialismus stehen, besonders ethische sowie erinnerungspolitische Fragen beachtet?

2

Von welchen Verkäufen von Anlagen oder Flächen ehemaliger NS-Konzentrationslager seit 1990 hat die Bundesregierung Kenntnisse (bitte nach Jahr, Ort, Verkäufer, Verkaufssumme, ggf. Käuferinnen und Käufern aufschlüsseln)?

3

Inwieweit waren Gedenkstätten sowie Überlebende bzw. deren Nachfahren in die in Frage 2 erfragten Verkäufe involviert (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Nachnutzung ehemaliger KZ-Stätten durch bekannte Rechtsextremisten im Hinblick auf eine mögliche Schändung bzw. Unmöglichmachung des historischen Gedenkens?

5

Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um eine Zweckentfremdung ehemaliger KZ-Stätten, beispielsweise als Veranstaltungsort der rechtsextremen Szene, zu unterbinden?

6

Erkennt die Bundesregierung etwaige juristische Leerstellen bei der Weiternutzung ehemaliger KZ-Stätten im Hinblick auf die erinnerungspolitisch gebotene Sensibilität, und wenn ja, wie gedenkt sie, diese zu schließen?

Berlin, den 25. November 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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