Anwendung und Umsetzung des Digital Services Act
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit der Veröffentlichung im „Amtsblatt“ am 14. Mai 2024 trat das sog. Digitale-Dienste-Gesetz (www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html) in Umsetzung des Digital Services Acts (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2065) vollständig in Kraft und gilt damit vollumfänglich. Der Digital Services Act (DSA) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umfassen insbesondere Regelungen zum Umgang mit illegalen Inhalten im Internet, aber auch Transparenzanforderungen bezüglich verwendeter Algorithmen oder Verbraucherschutzregelungen. Ziel der Gesetzgebung ist es, einen freien und fairen Wettbewerb im digitalen Sektor zu ermöglichen und ein sicheres Online-Umfeld für Nutzer digitaler Dienste und für Unternehmen zu schaffen, indem beispielsweise illegale Inhalte schneller entfernt oder die Transparenz der Dienste erhöht wird.
Der nationale Digital Services Coordinator (im weiteren DSC) wurde zur Durchsetzung und Überwachung des DSA gemäß § 12 DDG eingerichtet. Die Koordinierungsstelle dafür wurde gemäß § 14 DDG in der Bundesnetzagentur (BNetzA) geschaffen. Weitere zuständige Behörden (und damit Teil des nationalen DSC) sind gemäß § 12 DDG die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannten Stellen (Landesmedienanstalten), die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie das Bundeskriminalamt.
Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur soll erste Anlaufstelle für Nutzerinnen und Nutzer sein. Als Teil dieser Aufgabe wurde u. a. ein Beschwerdeportal für Nutzerinnen und Nutzer gestartet (www.dsc.bund.de/DSC/DE/3Verbraucher/start.html), mit dem Beschwerden über Verstöße gegen den DSA entgegengenommen werden können. Am 12. August 2024 wurde gemäß Artikel 21 DSA die erste Streitbeilegungsstelle zugelassen (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240812_DSC_Zertifizierung.html?nn=659670). Am 18. September 2024 fand die erste Beiratssitzung des DSC statt, zu der ein Bericht des DSC veröffentlicht wurde: www.dsc.bund.de/DSC/DE/1DSC/Beirat/240918_Bericht_DSC.pdf?__blob=publicationFile&v=2 und www.dsc.bund.de/DSC/DE/1DSC/Beirat/240918_Sitzungsppt.pdf?__blob=publicationFile&v=3. Am 1. Oktober 2024 wurde gemäß Artikel 22 DSA der erste „Trusted Flagger“ vom DSC benannt bzw. zertifiziert (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240927_DSC_TrustedFlagger.html?nn=659670). Die sogenannten Trusted Flagger (deutsch: vertrauenswürdige Hinweisgeber) sollen Onlineplattformen bei der Suche nach rechtswidrigen Inhalten unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen65
Wie viele Planstellen gibt es derzeit bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste, und wie viele Stellen sind derzeit besetzt?
Wann möchte die BNetzA für die Koordinierungsstelle für digitale Dienste die volle Stellenanzahl erreichen?
Wie viele Stellen sind aus Sicht der BNetzA für die Koordinierungsstelle für digitale Dienste erforderlich?
Werden alle Stellen in Bonn angesiedelt, oder werden Planstellen der Koordinierungsstelle für digitale Dienste an anderen Standorten erwägt bzw. geplant, und wenn ja, an welchen Standorten?
Wie viele Stellen sollen noch in diesem Jahr besetzt werden, hat der DSC bereits eigene Verfahren eingeleitet und/oder führt sie durch (wenn ja, bitte nach Behörde und Verfahren auflisten)?
Welche Verfahren der EU-Kommission hat der DSC bisher unterstützt (bitte nach zuständiger Behörde gemäß § 12 DDG auflisten)?
Bei welchen Verfahren hat der DSC bisher die DSCs anderer EU-Mitgliedstaaten in welcher Form unterstützt (bitte nach zuständiger Behörde gemäß § 12 DDG auflisten)?
Wie viele Beschwerden sind bisher gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) 2022/2065 bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste eingegangen?
Wie viele Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte und Auskunftsanordnungen wurden bisher auf Betreiben des DSC erlassen (bitte nach zuständiger Behörde gemäß § 12 DDG auflisten)?
Wie viele Gespräche (bitte nach Datum und Namen der Organisation aufschlüsseln) hat die Koordinierungsstelle für digitale Dienste mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Interessenvertretern im Zusammenhang mit den ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zur Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 bisher geführt?
Wie viele festgestellte Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2022/2065 sowie eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 33 DDG und weiterer eingeleiteter Maßnahmen nach § 27 DDG gab es bisher?
Wie viele Ermittlungen gemäß § 24 DDG hat der DSC bisher eingeleitet (bitte nach zuständiger Behörde gemäß § 12 DDG auflisten)?
Wie viele Auskunftserteilungen gemäß § 25 DDG sind bisher erfolgt (bitte nach zuständiger Behörde gemäß § 12 DDG auflisten)?
Wie viele Durchsuchungen gemäß § 25 DDG sind bisher erfolgt (bitte nach zuständiger Behörde gemäß § 12 DDG auflisten)?
Wie oft wurden bisher Gegenstände gemäß § 26 DDG beschlagnahmt (bitte nach zuständiger Behörde gemäß § 12 DDG auflisten)?
Wie oft wurden bisher erforderliche Maßnahmen gemäß § 27 Absatz 3 DDG durch den DSC angeordnet (bitte nach zuständiger Behörde gemäß § 12 DDG auflisten)?
Wie oft wurden bisher Zwangsgelder gemäß § 27 Absatz 4 DDG durch den DSC festgesetzt (bitte nach zuständiger Behörde gemäß § 12 DDG auflisten)?
Wie viele Beschwerden hat der DSC bislang über das Beschwerdeportal (www.dsc.bund.de/DSC/DE/3Verbraucher/start.html) erhalten?
Gab es bislang Beschwerden hinsichtlich der Benutzung des Beschwerdeportals, insbesondere mit Blick auf die Nutzerfreundlichkeit und die Niedrigschwelligkeit des Angebots?
Wie oft hat der DSC die EU-Kommission bei ihren förmlichen Ermittlungen gegen die Onlineplattformen durch Zulieferung von umfangreichen Informationen bisher unterstützt (bitte angeben, gegen welche Plattformen und was Gegenstand der Ermittlungen war, beispielsweise „Dark Patterns“)?
Wie oft haben bisher Forscher Anträge auf Datenzugang nach Artikel 40 Absatz 4 DSA beim DSC in Deutschland gestellt, und wie oft haben sie einen Datenzugang erhalten (www.dsc.bund.de/DSC/DE/6Forschung/start.html)?
In welcher Höhe besteht ein Forschungsetat des DSC gemäß § 14 Absatz 3 DDG, und plant die Bundesregierung eine Änderung des Forschungsetats?
Ist der DSC an der Erarbeitung des Referentenentwurfs für das Digitale-Gewalt-Gesetz beteiligt, und wenn ja, welche zuständige Behörde gemäß § 12 DDG?
Wie viele Institutionen haben sich bislang für den Status des Trusted Flagger (www.dsc.bund.de/DSC/DE/4TrustedF/start.html) beworben?
Wie vielen Institutionen wurde der Status als Trusted Flagger bislang gewährt?
Gibt es zwischen den nationalen DSCs mit der EU-Kommission eine Einigung auf eine Obergrenze der Anzahl von Trusted Flaggern – Bezug nehmend auf Erwägungsgrund 61 des DSA: „Um den Mehrwert eines solchen Verfahrens nicht zu mindern, sollte die Gesamtzahl, der gemäß dieser Verordnung anerkannten vertrauenswürdigen Hinweisgeber begrenzt werden“, und wenn ja, wie sieht diese Einigung aus?
Wie viele Wirtschaftsverbände haben bisher den Status als Trusted Flagger beantragt – Bezug nehmend auf Erwägungsgrund 61 des DSA: „Insbesondere wird Wirtschaftsverbänden, die die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, empfohlen, den Status vertrauenswürdiger Hinweisgeber zu beantragen, unbeschadet des Rechts privater Einrichtungen oder Personen, mit Anbietern von Online-Plattformen bilaterale Vereinbarungen zu schließen“, und wenn dies der Fall ist, welche Wirtschaftsverbände?
Wann gilt das Finanzierungsmodell eines Trusted Flaggers aus Sicht der Bundesregierung unproblematisch, und sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass der erste zertifizierte Trusted Flagger, die „Meldestelle REspect!“ der Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg u. a. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert wird (https://meldestelle-respect.de/), insbesondere mit Blick auf staatliche Unabhängigkeit?
Gibt es seitens des DSC regelmäßig Treffen mit Institutionen, die als Trusted Flagger zertifiziert sind, oder sind solche Treffen geplant?
Welche außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen hat der DSC bisher gemäß Artikel 21 DSA zertifiziert?
Wie viele Anträge auf Zertifizierung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle gemäß Artikel 21 DSA liegen dem DSC derzeit vor?
Welche Zusammenarbeit zwischen dem DSC und der EU-Kommission gibt es im Zusammenhang mit der Benennung von Temu als VLOP (Very Large Online Platform)?
Welche Zusammenarbeit zwischen dem deutschen DSC und der EU-Kommission gibt es im Zusammenhang mit der Benennung von Shein als VLOP?
Ist der deutsche DSC am aktuellen Vorgehen der EU-Kommission gegen Temu und Shein beteiligt (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/temu-shein-eu-pakete-china-produkte-lux.XuP2nscG7ReUPJPk36pB76?reduced=true)?
Welche anderen Plattformen aus Nicht-EU-Staaten sollten aus Sicht der Bundesregierung von der EU-Kommission als VLOP benannt werden, und welchen dringenden Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Welche rechtlichen Möglichkeiten – über den Digital Services Act (DSA) hinaus – sieht die Bundesregierung auf nationaler Ebene, um gegen Verstöße von Onlinehändlern wie Temu und Shein gegen Umwelt- und Verbraucherschutzauflagen (https://www1.wdr.de/nachrichten/temu-shein-zoll-qualitaet-100.html) vorzugehen?
Sieht die Bundesregierung rechtlichen Änderungsbedarf am DSA vor dem Hintergrund der Debatte um die Onlinehandelsplattformen Temu und Shein, bzw. setzt sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für rechtliche Änderungen am DSA ein, und wenn ja, für welche Änderungen (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/temu-und-shein-ueberschwemmen-europa-was-kann-man-tun-110075151.html)?
Inwiefern hat die Bundesregierung auf EU-Ebene Maßnahmen zur besseren Zusammenarbeit von nationalen und europäischen Marktüberwachungsbehörden, wie im Aktionsplan E-Commerce (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angekündigt, angestoßen und konkrete Vorschläge eingebracht, an welchen Stellen hat die Bundesrepublik Deutschland in diesem Kontext bereits Maßnahmen eingebracht?
Inwiefern hat die Bundesregierung auf EU-Ebene die Stärkung der Befugnisse und der Ressourcen der Marktüberwachungsbehörden, wie im Aktionsplan E-Commerce (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angekündigt, angestoßen und konkrete Vorschläge eingebracht, an welchen Stellen hat die Bundesrepublik Deutschland in diesem Kontext bereits Maßnahmen eingebracht?
Inwiefern hat die Bundesregierung auf EU-Ebene die Verbesserung der Zollkontrollen und Änderungen des Systems für die Einfuhrumsatzsteuer, wie im Aktionsplan E-Commerce (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angekündigt, angestoßen und konkrete Vorschläge eingebracht, an welchen Stellen hat die Bundesrepublik Deutschland in diesem Kontext bereits Maßnahmen eingebracht?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Einführung höherer Anforderungen an die verantwortlichen Wirtschaftsakteure, wie im Aktionsplan E-Commerce (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angekündigt, eingebracht und konkrete Vorschläge gemacht, an welchen Stellen hat die Bundesrepublik Deutschland in diesem Kontext bereits Maßnahmen eingebracht?
Inwiefern plant die Bundesregierung, sich konkret für eine konsequente Durchsetzung des Digital Services Acts, wie im Aktionsplan E-Commerce (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angekündigt, einzusetzen, und welche konkreten Gesetzesänderungen (oder anderen Maßnahmen) sind geplant, an welchen Stellen plant die Bundesrepublik Deutschland in diesem Kontext bereits Maßnahmen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die Durchsetzung des Digitalen Produktpasses zu verbessern und Standards zur Produktsicherheit konkret zu verbessern, wie im Aktionsplan E-Commerce (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angekündigt, und welche konkreten Gesetzesänderungen (oder anderen Maßnahmen) sind geplant?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine verbesserte Durchsetzung des Datenschutzes, wie im Aktionsplan E-Commerce (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angekündigt, und welche konkreten Gesetzesänderungen (oder anderen Maßnahmen) sind geplant?
Inwiefern plant die Bundesregierung, zusammen mit Verbänden, eine adressatengerechte Verbraucheraufklärung, wie im Aktionsplan E-Commerce (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angekündigt, und welche konkreten Gesetzesänderungen (oder anderen Maßnahmen) sind geplant?
Inwiefern plant die Bundesregierung, zusammen mit Verbänden, eine verbesserte Durchsetzung der Marktüberwachungsverordnung mithilfe von Verändernten Klagebefugnissen von Verbänden, wie im Aktionsplan E-Commerce (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angekündigt, welche konkreten Gesetzesänderungen (oder andere Maßnahmen) sind geplant, und welche Verbände wären aus Sicht der Bundesregierung hierfür geeignet, gibt es mit diesen Verbänden bereits Gespräche (bitte auflisten)?
Inwiefern hat die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für einen regelmäßigen öffentlichen Austausch im WBF (Wettbewerbsfähigkeit)-Rat, wie im Aktionsplan E-Commerce (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angekündigt, eingesetzt, und gibt es bereits Anzeichen der EU-Kommission, sich bereitzuerklären, einen regelmäßigen Bericht zur Evaluierung zu veröffentlichen?
Welche Verpflichtungen haben Plattformen nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf ihre API (Application Programming Interfaces)-Schnittstellen – Bezug nehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 20/13175?
Welche Plattformen bieten nach Auffassung der Bundesregierung einen umfassenden Datenzugang mittels API – Bezug nehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 20/13175 (bitte Plattformen auflisten)?
Welche Plattformen bieten nach Auffassung der Bundesregierung keinen umfassenden Datenzugang mittels API – Bezug nehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 20/13175 (bitte Plattformen auflisten)?
Bei welchen Plattformen ist die Anwendung der Werkzeuge des Auswärtigen Amts zur Erkennung von manipulativem Verhalten in sozialen Medien aus technischen Gründen nicht möglich – Bezug nehmend auf die Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/12872 (bitte Plattformen auflisten)?
Wann hat das Auswärtige Amt den begrenzten Zugang zu API gegenüber den Plattformen in diesem Jahr thematisiert (bitte für die VLOPs und X auflisten https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vlops-and-vloses) – Bezug nehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 20/13175?
Wie viele Auskunftsanordnungen in Bezug auf bestimmte Informationen über einen oder mehrere bestimmte einzelne Nutzer (Artikel 10 DSA) wurden bisher von welchen Bundesbehörden gegenüber welchen Plattformen erlassen (bitte für 2024 die Anzahl nach Bundesbehörden und nach Plattformen auflisten)?
Was passiert bei den Bundesbehörden mit den durch die Auskunftsanordnungen (siehe Frage 36) bereitgestellten Informationen über einen oder mehrere bestimmte einzelne Nutzer?
Wie viele Fälle, bei denen eine Straftat vermutet wird, haben Hostingdiensteanbieter und Onlineplattformen auf Grundlage des DSA bisher an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt (bitte nach Monat und Plattformen aufschlüsseln)?
Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission bei der Erstellung von Leitlinien gemäß Artikel 25 Absatz 3 DSA?
Wird die Bundesregierung an einer Konkretisierung des Artikels 18 DSA arbeiten bzw. versuchen, bei der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, und wird die Bundesregierung sich dazu gegenüber der Europäischen Kommission auf ein Vorziehen der Evaluierung des DSA 2027 (Artikel 91) einsetzen?
Setzt die Bundesregierung sich dafür ein, bei einer Überarbeitung des DSA auch Empfehlungsalgorithmen in die Regulierung einzubeziehen (www.tagesspiegel.de/politik/afd-an-zweiter-stelle-bka-chef-sieht-steigende-gewalt-gegen-politiker--auch-von-links-12414302.html)?
Hat der in Irland verabschiedete „Online Safety Code“ (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/irischer-dsc-legt-neue-regeln-fuer-video-plattformen-vor) nach Auffassung der Bundesregierung auch Auswirkungen auf Onlineplattformen in Deutschland, und wenn ja, auf welche (bitte auflisten)?
Derzeit ist der Präsident der Bundesnetzagentur in Personalunion auch nationaler Koordinator für digitale Dienste – wie ist das aus Sicht der Bundesregierung in Einklang zu bringen mit Artikel 50 Absatz 2 DSA, demzufolge die nationalen Koordinatoren „weder direkt noch indirekt Weisungen von anderen Behörden oder privaten Stellen einholen oder entgegennehmen [dürfen]“, und wie lange plant die Bundesregierung, die kommissarische Führung des Koordinators für digitale Dienste durch den Präsidenten der Bundesnetzagentur aufrechtzuerhalten?
Ist der DSC an der Ausschreibung der EU-Kommission zur Einführung einer Altersverifikationsmöglichkeit beteiligt (gewesen), und plant die Bundesregierung, die angebotene Lösung ggf. auch in Deutschland auszurollen (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/eu-kommission-sucht-loesung-zur-altersverifikation)?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um digitale Plattformbetreiber in die Pflicht zu nehmen, wirksame Schutzkonzepte gegen digitale Gewalt einzuführen, um wirksam Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, über die im Bundeslagebericht „(g)eschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ hinaus (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/241119_BLBStraftatengegenFrauen2023.html)?
Inwiefern plant die Bundesregierung die Erweiterung des Strafgesetzbuchs um den Tatbestand der erheblichen Schädigung einer Person durch die Erstellung und Verbreitung von wirklichkeitsgetreuen digitalen Fälschungen und für andere schwerwiegende Fälle, etwa die Verbreitung pornografischer Deepfakes?
Welche anderen Maßnahmen plant die Bundesregierung außer einer Erweiterung des Strafgesetzbuchs, um dem Tatbestand der erheblichen Schädigung einer Person durch die Erstellung und Verbreitung von wirklichkeitsgetreuen digitalen Fälschungen und für andere schwerwiegende Fälle, etwa die Verbreitung pornografischer Deepfakes, entgegenzutreten?
Inwiefern erarbeitet die Bundesregierung Löschungskonzepte, um die Verbreitung und Erstellung von nicht einvernehmlicher Deepfake-Pornographie zu unterbinden?