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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bilanz der Migrationspartnerschaften und Migrationsabkommen der aktuellen Bundesregierung

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

15.01.2025

Aktualisiert

27.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1419112.12.2024

Bilanz der Migrationspartnerschaften und Migrationsabkommen der aktuellen Bundesregierung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat das schon von der unionsgeführten Bundesregierung angewendete Konzept der Migrationspartnerschaften übernommen. In den letzten Jahren wurden so weitere Migrationspartnerschaften begründet und Migrationsabkommen abgeschlossen, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten in Fragen der Migration zu fördern. Hierzu wurde im Jahre 2023 eigens das Amt des Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen geschaffen (www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/migrationsabkommen/migrationsabkommen-artikel.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Welche Migrationsabkommen wurden seit der Einführung des Amts des Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen im Jahre 2023 geschlossen?

2

Nach welchen Kriterien wurden die Länder ausgewählt, mit denen Abkommen abgeschlossen wurden?

3

Wie erfolgt die Abstimmung der Länderauswahl mit der Europäischen Union, die ihrerseits eigene Migrationsabkommen verhandelt?

4

Inwiefern erfolgt eine thematische, inhaltliche und prozedurale Abstimmung mit der Europäischen Union?

5

Welche konkreten Maßnahmen und Projekte hat die Bundesregierung zur Implementierung der Abkommen umgesetzt?

6

Welche zusätzlichen personellen, operativen, logistischen und finanziellen Ressourcen stellt die Bundespolizei zur Verfügung, um die Rückführungen in die Abkommenstaaten durchzuführen, und wie viele Personen wurden bis dato zurückgeführt?

7

Welche neuen Kapazitäten, insbesondere wie viele zusätzliche Stellen für Visa-Entscheider für die Bearbeitung von Visumanträgen, wurden geschaffen?

8

Wie verteilen sich diese auf unterschiedliche Organisationseinheiten bzw. Behörden im Auswärtigen Amt und dessen Geschäftsbereich?

9

Welche Projekte der Bundesagentur für Arbeit tragen zur Umsetzung der Abkommen bei, und wurden hier zusätzliche Ressourcen bereitgestellt?

10

Welche zusätzlichen Kooperationsbereiche im Zuständigkeitsbereich welcher Bundesministerien wurden aufgelegt oder verstärkt?

11

Welche Indikatoren und Kriterien nutzt die Bundesregierung, um den Erfolg der Migrationsabkommen zu messen?

12

Welche Stelle oder Stellen innerhalb der Bundesregierung bewertet bzw. bewerten die Migrationspartnerschaften und Migrationsabkommen, und welche konkreten strategischen Ziele verfolgt die Bundesregierung hierbei?

13

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Bundesregierung die Migrationsabkommen als Erfolg bewertet?

14

Welche Indikatoren verwendet die Bundesregierung, um die Wirkung und Effekte der Abkommen zu messen?

15

Mit welchen Evaluierungsmechanismen bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Migrationsabkommen, und sind externe und unabhängige Evaluierungen geplant?

16

Inwiefern werden die Ergebnisse von Erfolgsmessungen oder Evaluierungen öffentlich kommuniziert, um Transparenz über die Erfolge und Herausforderungen zu schaffen?

17

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Verhandlungen über Migrationspartnerschaften mit anderen Feldern verzahnt sind, auf denen auch ein Interesse an der Kooperation mit Drittstaaten besteht?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Bemühungen um den Abschluss von Migrationspartnerschaften auf Verhandlungen mit Drittstaaten auf anderen Kooperationsfeldern ein, etwa bei Handelsabkommen, Energiepartnerschaften oder zivilgesellschaftlicher Zusammenarbeit?

19

Nutzt die Bundesregierung Einreiseerleichterungsangebote neben den Verhandlungen über Rückführungen bzw. der Förderung freiwilliger Rückkehr als Anreize für Reformen der Partnerstaaten auf anderen Gebieten, die der Fluchtursachenbekämpfung förderlich sein können, etwa in den Bereichen Wirtschaft, Governance oder Energiewende?

20

Welche Effekte auf Migrationsbewegungen sind durch die Abkommen und die migrationsdiplomatischen Bemühungen des Sonderbevollmächtigten bisher sichtbar?

21

Wie viele Rückführungen (bitte freiwillige Ausreisen und Abschiebungen separat aufführen) gab es in die Länder Indien, Marokko, Kolumbien, Kenia, Usbekistan, Kirgistan, Philippinen, Moldau, Georgien, Ghana und Irak in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren aufteilen)?

22

Wie viele vollziehbar Ausreisepflichtige (bitte mit und ohne Duldung separat und nach Bundesland getrennt aufführen) aus den genannten Ländern leben aktuell in Deutschland?

23

Wie viele legale Einreisen (bitte nach Aufenthaltszweck aufteilen) aus den genannten Ländern gab es in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren aufteilen)?

24

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über andere Effekte der Abkommen vor, insbesondere auf die Entwicklung der Partnerländer, auf die geopolitische Stellung Deutschlands, auf sicherheitspolitische und andere Interessen, und welche ggf. nicht beabsichtigten Effekte haben die Abkommen auf Deutschland oder die Partnerländer bisher gehabt?

25

Welche konkreten Ergebnisse haben die Migrationsabkommen mit Indien, Georgien, Kenia und Usbekistan seit ihrem Abschluss erbracht?

26

Wie viele Kontakte, Austausche, Treffen oder Ähnliches auf Regierungsebene gab es seit dem Abschluss der Abkommen mit den in Frage 6 genannten Partnerländern, wann und wo fanden diese statt, und welche Zielvereinbarungen o. a. Ergebnisse entstanden aus diesen Austauschen?

27

Hat der Sonderbevollmächtigte oder eine andere deutsche Stelle auch Vereinbarungen über die Rückführung anderer Staatsbürger über oder in die Partnerstaaten der Migrationsabkommen getroffen, z. B. Afghaninnen und Afghanen über oder nach Usbekistan oder Somalierinnen und Somalier über oder nach Kenia?

28

Welche konkreten Maßnahmen wurden oder werden von der Bundesregierung durchgeführt, um die Nutzung der Angebote des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für Visumantragstellerinnen und Visumantragsteller zu erleichtern?

29

Welche Ergebnisse hat die Migrationszusammenarbeit mit Marokko, Kolumbien, Moldau, Kirgistan und den Philippinen erbracht?

30

Was beinhalten die „gemeinsamen Arbeitsstrukturen“ mit Marokko und Kolumbien konkret, und inwiefern unterscheiden sie sich von der Zusammenarbeit, die bereits vor der Ernennung des Sonderbevollmächtigten bestand?

31

Wie hat sich die Partnerschaft mit Moldau seit Beginn des Amtsantritts des Sonderbevollmächtigten verändert?

Welche Fortschritte gibt es bei der Umsetzung des Migrationsabkommens mit Moldau (beispielsweise Treffen, Absichtserklärungen, verbale Zusagen oder dgl.), und welche Gründe gibt es für die Verzögerung der Unterzeichnung?

Welche Hindernisse sind bei den Verhandlungen aufgetreten, und wie plant die Bundesregierung, diese zu überwinden?

Gibt es einen Zeitplan für die endgültige Unterzeichnung und Implementierung des Abkommens?

32

Wie weit sind die Verhandlungen über Migrationsabkommen mit Kirgistan und den Philippinen fortgeschritten, und gibt es bereits Entwürfe oder konkrete Verhandlungsergebnisse?

33

Welche deutschen Stellen sind bei den Abstimmungen zu den Texten der Migrationsabkommen beteiligt?

Wie beteiligen sich diese Stellen konkret?

Welche Referate bzw. Abteilungen in welchen Bundesministerien sind beteiligt?

Sind Nichtregierungsstellen beteiligt, z. B. Diasporaorganisationen oder andere Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja, wie sind sie beteiligt?

34

Wie stimmt die Bundesregierung ihre bilateralen Migrationsabkommen mit den bilateralen Abkommen anderer europäischer Länder mit denselben Partnerländern ab?

Wie stimmt der Sonderbevollmächtigte bzw. die Bundesregierung beispielsweise die Umsetzung des Indien-Abkommens mit anderen europäischen Ländern ab, mit denen Indien ebenfalls Migrationsabkommen unterzeichnet hat (z. B. Österreich, Frankreich, Finnland, das Vereinigte Königreich)?

35

Inwieweit und über welche Stellen war die Bundesregierung in die Verhandlungen von Übereinkünften der Europäischen Union (EU) mit Drittstaaten, die auch eine Migrationskomponente enthalten, in den letzten drei Jahren eingebunden, insbesondere mit Tunesien, Ägypten, Mauretanien und dem Libanon?

36

Welche Haushaltstitel und Referate, die nach Kenntnis der Fragesteller im Rahmen des ehemaligen Hausleitungsschwerpunkts „Fluchtursachenbekämpfung“ unter Bundesminister Dr. Gerd Müller im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingerichtet wurden, sind – so ebenfalls die Kenntnis der Fragesteller – infolge des Übergangs zu Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze und der Aufgabe dieses Schwerpunkts aufgelöst oder umstrukturiert worden, und wurden die Projekte des Programms „Perspektive Heimat“ beendet oder gekürzt?

37

Wie nutzt die Bundesregierung die Migrationspartnerschaften und Migrationsabkommen bzw. deren Verhandlung, um die Hemmnisse für die Rücknahme von eigenen Staatsangehörigen durch die Partnerländer abzubauen?

38

Wird der sogenannte Visa-Hebel genutzt, um die Rücknahme von vollziehbar Ausreisepflichtigen zu verbessern und die Rücknahme von eigenen Staatsangehörigen zu forcieren, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

39

Werden die Verhandlungen dazu genutzt, die Partnerländer zur Bereitstellung von Pässen oder Passersatzpapieren für deren Staatsangehörige zu bewegen, die sich ohne diese Dokumente in Deutschland aufhalten?

40

Welche Forderungen werden an die Partnerländer gestellt hinsichtlich der Rücknahme der eigenen Staatsangehörigen, des Abbaus der Hindernisse für vollziehbar Ausreisepflichtige, der Rückkehrprogramme für eigene Staatsangehörige, der Bereitstellung von Pässen und Passersatzpapieren für eigene Staatsangehörige?

41

Priorisiert die Bundesregierung in den Verhandlungen die Rücknahme und Rückkehr von Staatsangehörigen mit den Verhandlungspartnern?

42

Nutzt die Bundesregierung die Möglichkeit, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Entwicklungskooperation als Hebel zur Verbesserung bei der Rücknahme einzusetzen?

Berlin, den 9. Dezember 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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