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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Lücken im Bundeshaushalt

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.12.2024

Aktualisiert

14.01.2025

Deutscher Bundestag20/1419312.12.2024

Lücken im Bundeshaushalt

der Abgeordneten Christoph Meyer, Otto Fricke, Karsten Klein, Torsten Herbst, Dr. Thorsten Lieb, Claudia Raffelhüschen, Frank Schäffler, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Christian Bartelt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Maximilian Funke-Kaiser, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Ulrike Harzer, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Jens Teutrine, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Artikel „Plötzlich macht sich der Haushalt von allein“ (Süddeutsche Zeitung [SZ], 24. November 2024, www.sueddeutsche.de/politik/bundeshaushalt-probleme-regierung-christian-lindner-joerg-kukies-lux.6pWHWPFznA9wyfpCcLuCGW?reduced=true) schreibt der Autor Claus Hulverscheidt, dass zwei Wochen nach dem „Rauswurf von Christian Lindner“ als Bundesminister der Finanzen „von Haushaltslöchern auf einmal keine Rede“ mehr sei. Ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 werde plötzlich gar nicht mehr gebraucht und die Rücklage im Haushalt könne im Haushaltsjahr 2024 „weitgehend unangetastet“ bleiben, sodass diese ganz oder teilweise für den Etat 2025 zur Verfügung stehe. Die Rücklage umfasse 10,7 Mrd. Euro, was ziemlich genau der Lücke entspräche, die zuletzt noch in der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 klaffte.

Im „Bericht aus Berlin“ vom 24. November 2024 (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kukies-haushalt-100.html) wurde der neue Bundesminister der Finanzen Dr. Jörg Kukies auf den in der „Agenda für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze“ vom 6. November 2024 (www.politico.eu/wp-content/uploads/2024/11/07/200B3C5C-E51E-451E-97C4-187638A6A7C5-12-clean.pdf) genannten Notlagenbeschluss in Höhe von 15 Mrd. Euro angesprochen, den Bundeskanzler Olaf Scholz nach internen Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (www.sueddeutsche.de/politik/ampel-koalition-neuwahlen-scholz-feuertlindner-vertrauensfrage-lux.Udwb63nLWe5unehbGKuUhd) intern vorgeschlagen haben soll. Auf die Frage des Moderators, ob es auch so gehe, erwiderte der Bundesfinanzminister, es gehe immer um die Frage, ob man „zusätzliche Sachen“ machen könne; zusätzliche Mittel für die Ukraine nannte er dabei als eines von vielen Beispielen, bei dem man dann (mit einem „Überschreitensbeschluss“) mehr Flexibilität hätte. Man müsse aber, so Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies weiter, mit der Situation leben, dass es keine Parlamentsmehrheit für einen „Überschreitensbeschluss“ gebe. Wenn es dann einen Notlagenbeschluss gebe, könne man überlegen, was man mit den zusätzlichen Mitteln macht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie hoch ist aus Sicht der Bundesregierung die Haushaltslücke für das Jahr 2025?

2

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 aus der aktuellen Konjunktur- und Strukturkomponente (Herbstprojektion 2024) unter Berücksichtigung damit verbundener Auflösungen von getroffenen Vorsorgen, zum Beispiel für Anpassungen bei der Konjunkturbereinigung, und wenn ja, in welcher Höhe?

3

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 aus der aktuellen Steuerschätzung unter Berücksichtigung damit verbundener Auflösungen von getroffenen Vorsorgen für zeitliche Verschiebungen von EU-Abführungen, für die Wachstumsinitiative und für steuerliche Maßnahmen sowie unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassung bei Kapitel 60 01 Titelgruppe 01, und wenn ja, in welcher Höhe?

4

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch Zinskosten bei Berücksichtigung des aktuellsten Zinstableaus und unter Berücksichtigung einer Auflösung der Globalen Minderausgabe in Kapitel 32 05 Titel 972 02, und wenn ja, in welcher Höhe?

5

Plant die Bundesregierung weiterhin eine Absenkung der sogenannten Bodensatz-GMA (GMA = Globale Minderausgabe; Kapitel 60 02 Titel 972 01), und wenn ja, in welcher Höhe?

6

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 bei Berücksichtigung der aktuellsten Schätzung der Übertragungsnetzbetreiber für die notwendigen Bundeszuschüsse zur Entlastung beim Strompreis (Kapitel 60 02 Titel 683 07), und wenn ja, in welcher Höhe?

7

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 aus Einnahmen aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) unter Berücksichtigung damit verbundener Auflösungen von Vorsorgen, und wenn ja, in welcher Höhe?

8

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 aus neuen Vorsorgen für Gesetzesvorhaben oder Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 und 2023, und wenn ja, in welcher Höhe?

9

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch etwaige Mindereinnahmen aus Uniper-Clawbacks, und wenn ja, in welcher Höhe?

10

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Strukturstärkung in Kohleregionen, und wenn ja, in welcher Höhe?

11

Erwartet die Bundesregierung sonstige zusätzliche Belastungen für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025, zum Beispiel bei Münzeinnahmen, Prägekosten etc., und wenn ja, in welcher Höhe?

12

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch Mehrausgaben im Zusammenhang mit Integrationskursen, und wenn ja, in welcher Höhe?

13

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch geringere Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, und wenn ja, in welcher Höhe?

14

Wie gestaltet sich der Prozess zur Einführung einer Plastikabgabe, und welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 und unter Berücksichtigung bestehender Vorsorgen, falls die Plastikabgabe nicht oder verspätet eingeführt wird?

15

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch Mindereinnahmen im Zusammenhang mit Floating Storage and Regasification Units (FSRUs), und wenn ja, in welcher Höhe?

16

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 angesichts der weniger dynamischen Herbstprojektion 2024 durch Mehrausgaben beim Bürgergeld und bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung?

17

Erwartet die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 bei den Verwaltungs- und Leistungskosten für den Kinderzuschlag, und wenn ja, in welcher Höhe?

18

Erwartet die Bundesregierung insgesamt eine zusätzliche Gesamtbelastung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 mit Blick auf die vorangestellten Fragen 1 bis 17, und wenn ja, in welcher Höhe?

19

Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Kapitel 60 02 Titel 359 01) im Jahr 2025 höher ausfallen wird als im Regierungsentwurf 2025 veranschlagt und den Haushalt damit entlastet, und wenn ja, in welcher Höhe?

20

Rechnet die Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 mit weiteren haushalterischen Entlastungen, wenn ja, bei welchen Titeln, aus welchem Grund, und in welcher Höhe?

21

Rechnet die Bundesregierung damit, dass etwaige Belastungen für den Haushalt 2025 (Fragen 1 bis 17) größer ausfallen als etwaige Entlastungen (Fragen 19 und 20), und wenn ja, in welcher Höhe?

22

Rechnet die Bundesregierung weiterhin mit einer vollständigen Umsetzung der im Kabinett beschlossenen Wachstumsinitiative, wenn nein, welche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 ergeben sich daraus bzw. ergibt sich daraus eine zusätzliche Be- oder Entlastung für den Haushalt 2025, und wenn ja, in welcher Höhe?

23

Wie hoch schätzt die Bundesregierung im Ergebnis aktuell den Handlungsbedarf für den Bundeshaushalt 2025 aufgrund aktualisierter Schätzungen und Entwicklungen?

24

Wenn es einen Handlungsbedarf gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 gibt, wie gedenkt die Bundesregierung, diesen Handlungsbedarf aufzulösen, insbesondere wenn der Deutsche Bundestag aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken und bzw. oder fehlenden Mehrheiten keinen Notlagenbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes (GG) fasst?

25

Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass der Bund im Jahr 2025 ein verzinsliches Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung (Generationenkapital) in Höhe von 12,36 Mrd. Euro ausreicht (Kapitel 60 02 Titel 861 01)?

26

Kann die höhere erlaubte Kreditaufnahme, die sich in Höhe von 12,36 Mrd. Euro aus der im Regierungsentwurf 2025 geplanten finanziellen Transaktion im Zusammenhang mit dem Generationenkapital (Kapitel 60 02 Titel 861 01) ergibt, aus Sicht der Bundesregierung im Umfang ebenjener 12,36 Mrd. Euro auch zur Finanzierung von Ausgaben genutzt werden, die keine finanziellen Transaktionen sind, falls die gesetzliche Grundlage für das Generationenkapital angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag im Laufe des Jahres 2025 nicht geschaffen wird?

27

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten „SZ“-Artikels, dass in der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 eine Lücke von etwa 10,7 Mrd. Euro besteht?

28

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten „SZ“-Artikels, dass eine vollständige Entnahme aus einer im Haushaltsjahr 2024 vollständig geschonten Rücklage in Höhe von etwa 10,7 Mrd. Euro alle vorhandenen „Lücken“ in der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 schließen würde oder besteht aus Sicht der Bundesregierung auch darüber hinaus noch Handlungsbedarf, und wenn ja, in welcher Höhe?

Berlin, den 4. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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