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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

02.01.2025

Aktualisiert

17.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1422417.12.2024

Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie 91/271/EWG) stammt aus dem Jahr 1991. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch Einleitungen von kommunalem Abwasser und Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen.

Obwohl sich die Wasserqualität in der EU deutlich verbessert hat, war es an der Zeit, die Richtlinie nach über 30 Jahren zu aktualisieren. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat hatten sich im Trilog auf Regeln für die Sammlung, Behandlung und Einleitung von kommunalem Abwasser verständigt. Dabei wird der Geltungsbereich der Richtlinie erweitert, was zur Folge hat, dass mehr Klärwerke eine dritte und vierte Reinigungsstufe abhängig von der Einwohnerzahl einführen müssen. Neu ist zudem die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung. Die Kosmetik- und Pharmaindustrie wird dadurch künftig mit mindestens 80 Prozent an den verursachten Kosten der Abwasserbehandlung beteiligt.

Da die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/13039 noch viele Fragen offenließ, befragen die Fragesteller die Bundesregierung nun erneut nach der offiziellen Zustimmung des Ministerrats am 5. November 2024 zu den Umsetzungsplänen der Richtlinie.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Was hat die in der Antwort der Bunderegierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/13039 angekündigte Nachfrage unter den Ländern bezüglich der Nachrüstung von Kläranlagen ergeben, um die Vorgaben der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) für die vierte Reinigungsstufe (Einwohnerwert [EW] >150 000) zu erfüllen (bitte die Anzahl der nachzurüstenden Anlagen nach Bundesländern aufgeschlüsselt aufführen)?

2

Wie viele Kläranlagen zwischen EW >10 000 und EW <150 000 liegen nach Auffassung der Bundesregierung in Risikogebieten?

3

Wie wird die Bundesregierung eine möglichst bürokratiearme Umsetzung der zu erwartenden Dokumentations- und Informationspflichten im Zusammenhang mit der vierten Reinigungsstufe vornehmen?

4

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung durch die Nachrüstung der Reinigungsstufen, und wenn die Risikobewertung der Länder noch nicht vorliegt, wann rechnet die Bundesregierung mit dem Vorliegen der Risikobewertung?

5

Wie und über welche Behörde wird die in Artikel 9 KARL verankerte Herstellerverantwortung umgesetzt und administriert?

6

Mit welchen Verwaltungskosten rechnet die Bundesregierung durch die Einführung der Herstellerverantwortung?

7

Wie ermittelt die Bundesregierung die Gefährlichkeit von Inhaltsstoffen für das Abwasser, und in welcher Höhe sollen die Hersteller gemäß Menge der in Verkehr gebrachten Inhaltsstoffe an den Kosten für die Abwasserreinigung beteiligt werden für

a) Analgetika,

b) Antibiotika,

c) ACE-Hemmer,

d) Betablocker,

e) Cholesterinsenker,

f) Generika,

g) Nichtsteroidale Antiandrogene,

h) Protonenpumpinhalatoren,

i) Sonnencremes,

j) Zahncremes,

k) Zystostatika?

8

Plant die Bundesregierung Maßnahmen mit dem Ziel, dass sich Medikamente, aber auch Sonnen- und Zahncremes durch die zu erwartende erweiterte Herstellerverantwortung nicht verteuern und für Privatpersonen, aber auch für die Krankenkassen finanzierbar bleiben, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Dezember 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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