Deutscher Bundestag Drucksache 20/14532
20. Wahlperiode 06.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Höferlin, Maximilian Funke-
Kaiser, Konstantin Kuhle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 20/14372 –
Auswirkungen von Cyberangriffen auf die Sicherheit und die Wirtschaft von
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheit ist die Achillesferse des digitalen Zeitalters und ein
entscheidender Faktor für die Sicherheit Deutschlands. Die wachsende
Bedrohungslage im Cybersicherheitsbereich wird nicht nur durch technische
Entwicklungen, sondern auch durch geopolitische Spannungen, wie den
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, geprägt (Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI), Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland
2024, S. 22).
Cybersicherheit ist daher nicht nur ein technologisches, sondern auch ein
sicherheitspolitisches und gesellschaftliches Kernanliegen. Cyberangriffe
stellen auch eine der größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft dar.
Laut einer aktuellen Studie im Auftrag des Bitkom beläuft sich der durch
Cyberkriminalität verursachte Schaden auf rund 267 Mrd. Euro – ein
alarmierender Wert (
www.behoerden-spiegel.de/2024/08/28/267-milliarden-euro-scha
den-durch-cyber-angriffe/#:~:text=Eine%20neue%20Studie%20im%20Auftra
g,noch%20206%20Milliarden%20Euro%20gewesen). Ein umfassender
Schutz unserer informationstechnischen Systeme ist unabdingbar, um die
Sicherheit von Bürgern, Unternehmen und kritischen Infrastrukturen zu
gewährleisten und die demokratische Integrität zu schützen (BSI, Die Lage der IT-
Sicherheit in Deutschland 2024, S. 91).
Die bisherige Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten der
Cybersicherheit auf Bundesebene steht bereits seit einiger Zeit in der Kritik. Im Kern geht
es dabei um den Interessenkonflikt zwischen der Offenlegung von
Sicherheitslücken durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
und der Zurückhaltung und Nutzung von Sicherheitslücken, beispielsweise
durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt. All
diese Institutionen sind nachgeordnete Behörden unter dem Dach des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) – mit unterschiedlichen
Interessen. Aus diesem Grund wird von Expertinnen und Experten bereits seit
Jahren gefordert, dass das BSI unabhängiger vom BMI aufgestellt wird, damit
es in seiner Rolle als glaubwürdiger und vertrauenswürdiger Ansprechpartner
für IT-Sicherheitsbelange auftreten kann (zum Beispiel Kipker; Mayr, Zur
Unabhängigkeit des BSI, Datenschutz und Datensicherheit, 2023, S. 790 ff.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 6. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Dies hat zuletzt auch die Präsidentin des BSI in ihrer Stellungnahme zur
Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS (Netzwerk- und
Informationssicherheit)-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung betont (
www.bu
ndestag.de/resource/blob/1027138/0e7d977acf676897233c034b842807be/20-
4-523-C.pdf#page3).
Um die Informationssicherheit auf nationaler Ebene zu koordinieren, existiert
in vielen Ländern bereits ein Chief Information Security Officer (CISO)
(
www.cio.gov/handbook/key-stakeholders/ciso/, https://cyber.gouv.fr/en/wha
t-we-do ,
www.canada.ca/en/treasury-board-secretariat/corporate/mandate/chi
ef-information-officer.html).
Für die Bundesverwaltung gibt es nach wie vor keinen Koordinator, der
ressortübergreifend für die Etablierung entsprechender Risikoanalysen,
Schutzzielen und einem Managementsystem zuständig ist. Expertinnen und Experten
fordern, dass ein solcher CISO-Bund mit entsprechenden
Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet (Kipker, Stellungnahme zur Anhörung zum
Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher
Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der
Bundesverwaltung) und beim BSI angesiedelt wird, weil dort die Expertise zur
Informationssicherheit liegt. Im aktuellen Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-
Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung ist zwar ein Koordinator für
die Informationssicherheit vorgesehen (§ 48 des BSI-Gesetzes (Neufassung
(BSIG-E)), allerdings ist seine Stellung innerhalb der Bundesverwaltung und
seine konkreten Kompetenzen noch nicht geregelt.
1. Wie viele Cyberangriffe auf deutsche Bundesbehörden wurden in den
letzten zwölf Monaten registriert, wie viele hiervon waren erfolgreich,
welche Schäden sind aus diesen erfolgreichen Angriffen jeweils
entstanden (bitte jeweils nach Behörden aufschlüsseln), und wie werden diese
Cyberangriffe und ihre Auswirkungen von der Bundesregierung erfasst?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Dezember 2024 sind dem Bundesamt
in der Informationssicherheit (BSI) 80 gemeldete „IT-Sicherheitsvorfälle“
erfasst worden. 17 davon waren erfolgreich und betrafen die Installation von
Schadsoftware, die unautorisierte Systemnutzung sowie den Datenabfluss. Eine
Aufschlüsselung nach Behörden ist aufgrund der Vertraulichkeit gegenüber den
meldenden Behörden nicht möglich. Behörden müssen dem BSI Cyberangriffe
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Meldeverfahren gemäß
§ 4 Absatz 6 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSIG) melden.
2. Wie viele Cyberangriffe auf Einrichtungen der kritische Infrastrukturen
wurden in den letzten zwölf Monaten registriert, wie viele hiervon waren
erfolgreich (bitte nach jeweiligem Industriebereich aufschlüsseln),
welche Schäden sind aus diesen erfolgreichen Angriffen jeweils
entstanden, und wie werden diese Cyberangriffe und ihre Auswirkungen von
der Bundesregierung erfasst?
Die Betreiber kritischer Infrastruktur (KRITIS-Betreiber) sind gemäß § 8b
Absatz 4 BSIG verpflichtet, Cybersicherheitsvorfälle unverzüglich dem BSI zu
melden.
Die Anzahl der gemeldeten Vorfälle wird je Quartal auf der Website des BSI
veröffentlicht:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-I
nfrastrukturen/KRITIS-in-Zahlen/kritis-in-zahlen_node.html.
Im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
über mögliche Schäden vor.
3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Unternehmen, die dem
Einfluss autoritärer Regime unterliegen, nicht beim Ausbau von kritischen
Infrastrukturen beteiligt werden (zum Beispiel 5G und zukünftig 6G-
Ausbau), welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) kann gemäß § 9b
Absatz 2 des BSI-Gesetzes den geplanten erstmaligen Einsatz einer kritischen
Komponente gegenüber dem Betreiber der kritischen Infrastruktur im
Benehmen mit den in § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes aufgeführten jeweils
betroffenen Ressorts sowie dem Auswärtigen Amt bis zum Ablauf von zwei Monaten
nach Eingang der Anzeige nach § 9b Absatz 1 des BSI-Gesetzes untersagen
oder Anordnungen erlassen, sofern der Einsatz die öffentliche Ordnung oder
Sicherheit Deutschlands voraussichtlich beeinträchtigt. Im Rahmen der Prüfung
des BMI ist u. a. festzustellen, ob der Hersteller unmittelbar oder mittelbar von
der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte,
eines Drittstaates kontrolliert wird, ob der Hersteller bereits an Aktivitäten
beteiligt war oder ist, die nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung
oder Sicherheit Deutschlands oder eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union, des Nordatlantikvertrages oder auf deren Einrichtungen hatten,
und ob der Einsatz der kritischen Komponente im Einklang mit den
sicherheitspolitischen Zielen Deutschlands, der Europäischen Union oder des
Nordatlantikvertrages steht.
Die öffentlichen 5G-Mobilfunknetze sind elementarer Bestandteil der
kritischen Infrastruktur in Deutschland und von entscheidender Bedeutung für
Wirtschaft und Gesellschaft, unter anderem für die Funktionsfähigkeit von Sektoren
wie Energie, Verkehr, Gesundheit und Finanzen. Für die Bundesregierung hat
die Sicherheit sowie die technologische und digitale Souveränität Deutschlands
im Bereich der 5G-Mobilfunknetze daher höchste Priorität. Nach
umfangreichen Ermittlungen hat das BMI im 2. Quartal 2024 individuelle Verhandlungen
mit den Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica
geführt. Die Verhandlungen über den weiteren Einsatz kritischer Komponenten in
den 5G-Mobilfunknetzen konnte das BMI im Juli 2024 mit einer Einigung
abschließen. Mit den Verträgen mit den Mobilfunkbetreibern wurden die vom
BMI geführten Prüfverfahren nach § 9b Absatz 4 des BSI-Gesetzes
abgeschlossen. Die Verträge verpflichten die Mobilfunkbetreiber, bis spätestens Ende
2026 keine kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mehr in
ihren 5G-Kernnetzen einzusetzen. Außerdem sind die Mobilfunkbetreiber
verpflichtet, bis Ende 2029 die kritischen Funktionen der 5G-
Netzwerkmanagementsysteme der Hersteller Huawei und ZTE in ihren Zugangs- und
Transportnetzen des 5G-Mobilfunknetzes durch technische Lösungen anderer Hersteller
zu ersetzen. Parallel zu der Einigung wurde die Einrichtung eines Forums
verabredet, um gemeinsam Lösungen für die Umsetzung und Förderung der in den
Verträgen vereinbarten Ziele zu erarbeiten. An dem Forum sollen sich neben
der Bundesregierung alle Betreiber von 5G-Mobilfunknetzen sowie
Industriepartner und Hersteller beteiligen.
Das Forum soll auch einen strukturierten Dialog über offene Schnittstellen, 6G-
Standards, den Schutz der Netze sowie Informations- und Cybersicherheit
gewährleisten.
Die Forschung zu 6G-Mobilfunktechnologien wird im Rahmen des
Forschungsprogramms „Souverän. Digital. Vernetzt.“ des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Ein Ziel des Programms ist die
technologische Souveränität Deutschlands und Europas im Bereich 6G. Die
„Leitinitiative Hyperkonnektivität“ des BMBF verankert zudem grundlegende
Paradigmen wie Vertrauenswürdigkeit in der Forschung zu 6G.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus in ihrer Nationalen
Sicherheitsstrategie beschlossen, kritische Infrastrukturen wie die öffentlichen 5G-
Mobilfunknetze besser zu schützen und Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern zu
verringern. Insbesondere die Telekommunikationsnetze sind vor hybriden
Bedrohungen und Cyberangriffen zu schützen, die schnell zu einer existentiellen
Bedrohung werden können. Um kritische Verwundbarkeiten und Abhängigkeiten
zu vermeiden, ist daher auf vertrauenswürdige Hersteller zu setzen.
4. Welche Maßnahmen werden allgemein ergriffen, um die IT-
Sicherheitsinfrastruktur der Bundesbehörden gegen Angriffe zu schützen, und
welche Bundesbehörden lassen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre
IT-Sicherheitsinfrastruktur im Speziellen mittels Penetrationstests
überprüfen (bitte jeweils nach Behörden aufschlüsseln)?
Um die IT-Sicherheitsinfrastruktur der Bundesbehörden gegen Angriffe zu
schützen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählt die
Umsetzung des BSI IT-Grundschutzes mit beratender Unterstützung durch das BSI.
Darüber hinaus stellt das BSI Arbeitshilfen bereit, um ein standardisiertes,
hohes Sicherheitsniveau von IT-Schutz über alle Bundesbehörden hinweg zu
ermöglichen. Ein fester Bestandteil der Empfehlungen ist die Durchführung
von Penetrationstests. Diese werden durch die Behörden veranlasst und die
Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen vertraulich mit dem BSI abgestimmt.
Außerdem hat das BSI die Umsetzungsberatung für die Bundesbehörden
intensiviert und gewährleistet hierdurch schnelle Anpassungen an die aktuelle Lage
der Cybersicherheit.
Zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen insbesondere durch
hochqualifizierte Akteure wird im BSI das Bundes-Security Operation Center (BSOC)
als Dienstleistung für die Bundesverwaltung angeboten.
Weiterhin stellt das BSI der Bundesverwaltung verschiedene IT-
Sicherheitsprodukte durch spezifische Rahmenverträge zur Verfügung.
Die Bundesregierung unterhält u. a. ein dediziertes ressortübergreifendes
Kommunikationsnetz (derzeit Netze des Bundes), welches für den Austausch von
Informationen bis zum Einstufungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ und
für die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in besonderen Lagen dient.
Derzeit werden vielfältige Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der
ressortübergreifenden Kommunikationsnetze getroffen, wobei der Verteidigungsfall als
Gefährdung hiervon nicht eingeschlossen ist. Die bestehende Absicherung der
Vertraulichkeit und Integrität beginnt auf der Ebene der Infrastruktur (bspw.
Zutritt für sicherheitsüberprüftes Personal) und reicht bis zur Produktauswahl
(bspw. BSI-geprüfte Produkte) und wird derzeit durch einen Freigabe- und
Abnahmeprozess des BSI besonders bewertet. Die Härtung bzw. Sicherstellung
der Verfügbarkeit wird ebenfalls durch umfangreiche Maßnahmen (bspw.
nationales Routing und dedizierte Glasfaserverbindungen) gesichert. Zur
Absicherung der zentralen Schutzmechanismen werden seitens des BSI auch die
angeschlossenen Behörden mittels des Mindeststandards Nutzerpflichten Netze des
Bundes (NdB) zur Mitwirkung verpflichtet. Des Weiteren gibt es für
Bundesbehörden grundsätzliche Anforderungen (insbesondere IT-Grundschutz und
Mindeststandards), aus denen konkrete Maßnahmen zum Schutz physischer
Infrastrukturbereiche und somit auch der IT-Sicherheitsinfrastruktur abgeleitet
werden. Teilweise werden diese Aspekte auch geprüft.
Folgende Bundesbehörden haben an Penetrationstests teilgenommen:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundeskanzleramt
Bundeszentralamt für Steuern
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesverwaltungsamt
Informationstechnikzentrum Bund
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Auswärtiges Amt
Bundeskriminalamt
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundeskartellamt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundespresseamt
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Kraftfahrt-Bundesamt
Bundesministerium der Justiz
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Bundesnetzagentur
Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundeszentrale für politische Bildung
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Umweltbundesamt
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ)
Statistisches Bundesamt
Generalzolldirektion
Eisenbahn-Bundesamt
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
In Summe sind es 99 Penetrationstests bei Bundesbehörden gewesen.
In der Bundesverwaltung ist von allen Bundesbehörden ein
Informationssicherheitsmanagement nach BSI-Standards und IT-Grundschutz verpflichtend
umzusetzen. Hierzu gehören auch regelmäßige Informationssicherheits-Revisionen
(bei Bedarf einschließlich der Durchführung von Penetrationstests). Die
Rahmenbedingungen für die Bundesverwaltung ergeben sich insbesondere aus dem
Kabinettbeschluss UP Bund (Informationssicherheitsleitlinie für die
Bundesverwaltung) sowie aus dem BSI-Gesetz (das derzeit im Rahmen der Umsetzung
der europäischen NIS2-Richtlinie eine Aktualisierung erfährt).
Zudem werden die Mitarbeitenden der Bundesbehörden geschult und für den
Arbeitsalltag sensibilisiert, die Sicherheitsprodukte der IT-
Sicherheitsinfrastruktur nach den Vorgaben einzusetzen.
5. Wie viele Cyberangriffe wurden dem BSI seitens Akteuren der
Privatwirtschaft innerhalb der letzten zwölf Monate gemeldet (bitte nach Art
und Umfang des Angriffs, betroffenen Wirtschaftszweig, Schadenshöhe
und getroffenen Gegenmaßnahmen aufschlüsseln)?
362 insgesamt.
Eine spezifische Auswertung über alle Meldestellen aus der Wirtschaft ist
aufgrund unterschiedlicher Meldeformulare nicht möglich. Daher ist eine
Aufschlüsselung nach Art und Umfang des Angriffs nicht meldestellenübergreifend
möglich. Es existiert meldeübergreifend keine einheitliche Kategorisierung in
Wirtschaftszweige. Eine Schadenshöhe liegt dem BSI nicht vor. Die
getroffenen Gegenmaßnahmen seitens der Betroffenen liegen dem BSI nur teilweise
vor. Eine statische Auswertung der Gegenmaßnahmen erfolgt nicht.
6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob dem BSI bekannte Schwachstellen
nicht an die betroffenen Akteure kommuniziert wurden, und wenn ja, wie
viele solcher Fälle sind der Bundesregierung bekannt, um welche
Schwachstellen handelt es sich, werden diese auch von
Sicherheitsbehörden genutzt, sieht die Bundesregierung insoweit einen
Wertungswiderspruch?
Dem BSI gemäß der Clean-Vehicles-Directive-Richtlinie (CVD-Richtlinie)
gemeldete Schwachstellen (
www.bsi.bund.de/DE/IT-Sicherheitsvorfall/IT-Schwa
chstellen/it-schwachstellen_node.html) werden immer an die betroffenen
Hersteller/Akteure kommuniziert.
7. Welche Förderprogramme und Beratungsangebote vonseiten des Bundes
gibt es für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, um Innovationen
im Bereich Cybersicherheit zu fördern, welche Förderprogramme und
Beratungsangebote vonseiten des Bundes gibt es speziell für
Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, und in welchem Umfang werden die
Förderbudgets hier jeweils ausgeschöpft?
Das deutsche Nationale Koordinierungszentrum für Cybersicherheit in
Industrie, Technologie und Forschung (NKCS) berät zu Themen der
Cybersicherheitsforschung und -entwicklung inklusive Projektvorhaben mit einer
europäischen Perspektive und platziert deutsche Interessen in EU-
Forschungsprogrammen. Der Lenkungskreis des NKCS setzt sich zusammen aus BMI,
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), BMBF und
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), durchgeführt wird das Projekt NKCS
vom BSI, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Projektträger (DLR-PT) und dem Forschungsinstitut CODE der Universität der
Bundeswehr München (FI CODE). Als die Cybersicherheitsbehörde des Bundes
fungiert das BSI dabei als Kopfstelle und „Single Point of Contact“ (SPoC) und
wurde am 10. Dezember 2021 vom BMI gegenüber der EU-Kommission
offiziell als solches notifiziert.
Die Nationale Kontaktstelle Digitale und Industrielle Technologien (NKS DIT)
ist eine Beratungs- und Serviceeinrichtung zur europäischen
Forschungsförderung; sie arbeitet im Auftrag BMBF. Forschung und Innovation im „Cluster 3:
Civil Security for Society“ im Themenfeld „Cybersecurity“ sollen dazu
beitragen, den Einsatz innovativer digitaler Technologien, wie z. B. künstliche
Intelligenz, Kryptographie oder Quantentechnologien, zu fördern, um
Datensicherheit und Cybersicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus sollen Europas
industrielle Kapazitäten im Bereich Cybersicherheit gestärkt und die technologische
Souveränität gesteigert werden.
Das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit
„Digital. Sicher. Souverän.“ (Laufzeit von 2021 bis 2026) bündelt die
Förderaktivitäten zur Cybersicherheitsforschung und fördert Innovationen an Universitäten,
Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Das Programm sieht
Mittel von über 350 Mio. Euro für den Förderzeitraum vor. Bewilligungen
konnten in dieser Höhe bereits gewährt werden.
Die Bundesregierung bietet eine zentrale Stelle, die Förderberatung „Forschung
und Innovation“ des Bundes an, um Interessierten den Weg in die Forschungs-
und Innovationsförderung zu ebnen. Im Bereich der Cybersicherheitsforschung
bietet der zuständige Projektträger VDI/VDE-IT GmbH
Informationsveranstaltungen zu den Förderrichtlinien und Beratung von Förderinteressenten und -
beteiligten zu Programm, Förderrichtlinien und -verfahren an. Eine Beratung zu
Gründungen innerhalb der Fördermaßnahme StartUpSecure erhalten
Interessierte in den Gründungsinkubatoren, angesiedelt an den Forschungszentren
CISPA in Saarbrücken, ATHENE in Darmstadt und KASTEL in Karlsruhe
sowie an der Ruhr-Universität Bochum.
Das BMWK bietet z. B. mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand
(ZIM) verschiedenen Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten, um
Innovationen im Bereich Cybersicherheit bei Unternehmen zu fördern.
Die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand der Initiative IT Sicherheit in
der Wirtschaft KMU unterstützt über Informations- und Qualifikationsformate,
zahlreiche Veranstaltungen, eine Detektions- und Reaktionsplattform für
Cyberangriffe und ein breites Netzwerk an Partnern das Cybersicherheitsniveau
im Mittelstand und hilft Unternehmen resilienter zu machen.
Das BSI kann gemäß § 3 Absatz 3 BSIG Betreiber Kritischer Infrastrukturen
(KRITIS) auf deren Ersuchen bei der Sicherung ihrer Informationstechnik
beraten und unterstützen. Die Beratung durch das BSI erfolgt vertraulich und
herstellerneutral. Das BSI ist verpflichtet, den KRITIS-Betreibern die
entstandenen Kosten gemäß BMI-Kostenverordnung in Rechnung zu stellen.
8. Welche Maßnahmen des Aktionsplans Wirtschaftsschutz 2024+ wurden
bereits umgesetzt oder werden zurzeit umgesetzt, und gibt es bereits
Ergebnisse, welche Bedarfe und Maßnahmen bei kleineren und mittleren
Unternehmen sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?
Die Maßnahmen des Aktionsplanes Wirtschaftsschutz 2024+ befinden sich
zum überwiegenden Teil in der Umsetzung. Das betrifft insbesondere auch die
Ermittlung des benötigten Unterstützungsbedarfs von KMUs und Start-ups, die
notwendige Verzahnung mit bereits bestehenden staatlichen Initiativen im
Bereich der Cybersicherheit und die Weiterentwicklung des
Wirtschaftsgrundschutzes.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist aus Sicht der Bundesregierung für kleine und
mittlere Unternehmen vor allem erforderlich, sich selbst besser vor Angriffen aus
dem Realraum und dem Cyberraum zu schützen und die Widerstandskraft ihrer
eigenen Organisation erhöhen zu können. Die Maßnahmen aus dem
Aktionsplan 2024+ sollen dazu ihren Beitrag leisten, indem insbesondere
Informationswege und Best-Practice-Austausche optimiert und initiiert werden.
9. Wie plant die Bundesregierung zukünftig die Koordinierung der
Zusammenarbeit mit der EU im Bereich Cybersicherheit?
Die Bundesregierung ist in der Horizontalen Gruppe „Fragen des Cyberraums“
des Rates der EU vertreten. Die horizontale Arbeitsplattform koordiniert die
gemeinsame Cybersicherheitspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen
Union, auch indem sie einen engen Austausch mit anderen Arbeitsgruppen und
Institutionen, wie bspw. der Europäischen Agentur für Netz- und
Informationssicherheit (ENISA) oder dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), pflegt.
Die Bundesregierung setzt sich dort für ein einheitliches Vorgehen der EU und
ihrer Mitgliedstaaten zu cyberpolitischen Fragen ein, dies gilt sowohl für
Fragen der Cybersicherheit als auch der gemeinsamen Cyber-Außenpolitik.
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem ersten
Bericht von ENISA (Europäische Agentur für Netz- und
Informationssicherheit) über den Stand der Cybersicherheit in der Union?
Der im Dezember 2024 von der ENISA veröffentlichte Bericht zur Lage der
Cybersicherheit in der EU 2024 stellt aus Sicht der Bundesregierung die
bekanntermaßen hohe und wachsende Bedrohungslage für die europäische
Cybersicherheit und zu den auf EU-Ebene verfügbaren Fähigkeiten zum Schutz des
Cyberraums gut und zutreffend dar. Die dort dargelegten Erkenntnisse sind
bereits jetzt Grundlage der nationalen und europäischen Maßnahmen zur
Erhöhung der Cybersicherheit und zu deren Fortentwicklung. Insofern ergibt sich
aus dem Bericht keine grundlegende Neubewertung der Cybersicherheitslage.
Die von der ENISA abgeleiteten Handlungsempfehlungen sind aus Sicht der
Bundesregierung nachvollziehbar begründet, wobei sichergestellt werden muss,
dass sich die Aktivitäten von ENISA in diejenigen der Mitgliedstaaten kohärent
einfügen.
11. Welche Rolle spielt Deutschland bei der NATO-Cyberabwehr (NATO
Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence), und an welchen
Übungen mit bzw. für die NATO-Cyberabwehr hat die Bundeswehr
konkret teilgenommen?
Die NATO-Cyberabwehr ist unabhängig vom NATO Cooperative Cyber
Defence Centre of Excellence organisiert, das die NATO und ihre Mitgliedstaaten
als unabhängige Forschungs- und Trainingsinstitution unterstützt.
Deutschland ist Gründungsmitglied des NATO Cooperative Cyber Defence
Centre of Excellence und einer der größten Unterstützer des Centers.
Deutschland besetzt drei Dienstposten des Centers.
Die Bundeswehr nimmt an den drei regelmäßig in der NATO stattfindenden
Cyber-Übungen Locked Shields, Crossed Swords sowie Cyber Coalition teil.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle künstlicher Intelligenz in
Bezug auf die Cybersicherheitsmaßnahmen der Bundesbehörden ein, und
ist geplant, diese einzusetzen, und wenn ja, wo soll künstliche Intelligenz
eingesetzt werden?
Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten des KI-Einsatzes, um
Cybersicherheitsmaßnahmen zu unterstützen.
Sofern bereits Softwarelösungen zur KI gezählt werden, werden bereits
verschiedene Lösungen zur Absicherung eingesetzt bspw. Virenschutz, Firewall-
Regeln, Intrusion Detektion und Monitoring von Systemzuständen.
13. Welche nationalen Forschungsprojekte zu Verschlüsselungstechnologien
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, gibt es Planungen und
Vorbereitungen, Quantenkryptografie zu verwenden?
Im BMVg sind derzeit folgende nationale Forschungsprojekte zu
Verschlüsselungstechnologien bekannt:
• F&T-Vorhaben „Kryptotransformation Bw“ des BAAINBw
• Projekt „MuQuaNet – Das Quanten-Internet im Großraum München“ des
dtec.bw
• Projekt „Encrypted Computing“ der Cyberagentur.
Das BSI hat gemeinsam mit europäischen Partnerbehörden aus Frankreich, den
Niederlanden und Schweden ein Positionspapier zu Quanten Key Distribution
(QKD) veröffentlicht. Zusätzlich hat das BSI eine Studie veröffentlicht, die den
aktuellen Wissensstand zu Implementierungsangriffen auf QKD-Systeme
darstellt. Darin wird auch aufgezeigt, welche weiteren Arbeiten in diesem Bereich
notwendig sind, um Vertrauen in die Implementierungssicherheit von QKD-
Systemen zu entwickeln. Das BSI hat in Zusammenarbeit mit dem
europäischen Standardisierungsinstitut ETSI die Entwicklung des ersten Protection
Profiles nach Common Criteria für „Prepare-and-Measure-QKD“ in Auftrag
gegeben. Das Protection Profile wurde im Januar 2024 vom BSI zertifiziert.
Die Aktivitäten des BSI in diesem Kontext werden auf der zugehörigen
Website
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informatio
nen-und-Empfehlungen/Quantentechnologien-und-Post-Quanten-Kryptografie/
Quantenkryptografie/quantenkryptografie_node.html aufgelistet und
aktualisiert.
Im Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit
„Digital. Sicher. Souverän.“ (Laufzeit von 2021 bis 2026) fördert das BMBF
folgende 67 Projekte zur Quanten- und Post-Quanten-Kryptographie mit dem
Ziel, diese Technologien zu einem anwendungstauglichen Reifegrad zu
bringen.
Projekte der Quantenkommunikation Projekte der Post-Quanten-Kryptographie
QuNET-beta PQDrive
QR.X Quoryptan
QSAMIS PoQ-KIKI
NEQSIS QUDIS
QPIS PQ-CCA
DIQTOK EASEPROFIT
QTOK PARFAIT
Q-ToRX POST
HybridQToken
DE-QOR
Projekte der Quantenkommunikation Projekte der Post-Quanten-Kryptographie
DemoQuanDT
QuNet+RECONNAITRE
QuNET+ML
QUBE II
QuantumHiFi
QuaPhySI
QuKuK
InQuRe
QD-E-QKD
tubLAN
QD-CamNetz
QUIET
QECHQS
QuINSiDa
QuAtuLo
Quant-ID
SQuaD
6G-QuaS
QuNET+ISQKMS
Q-Fiber
QuNET+ProQuake
QuNET+DECODE
QuNET+LORELAY
QuNET+FuNK
QuNET+SKALE
QuNET+MOBIXHAP
Q-net-Q
MIHQU
MiQuE
MultiCoreSPS
PoLiSiQ
VOMBAT
SINNER
MultiQomm
CBQD
NetiQueT
QuNET+ICLink
QuNET+OptiRoute
QuNET+BlueCert
QuNET-gamma
QUARKS
MANTIS
MEEDGARD
EQSOTIC
COMPHORT
SEQUIN
SeQuRe
SQuIRRL
QR.N
Insbesondere sind die Projekte QuNET und SQadD unter Einbeziehung des
BSI und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zu nennen.
Außerdem begleitet die Bundesregierung unter Beteiligung des BSI zusammen mit
weiteren nationalen Sicherheitsbehörden das von der EU-Kommission
vorangetriebene Projekt EuroQCI, in dessen Rahmen eine
Quantenkommunikationsinfrastruktur in Europa aufgebaut werden soll.
14. Welche neuen Bedrohungsszenarien im Cyberraum erwartet die
Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren?
Die derzeit gültige Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung ist öffentlich
abrufbar unter:
www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-und-cyber
sicherheit/cybersicherheitspolitik/cybersicherheitspolitik-node.html#doc187510
90bodyText2.
Ergänzend sind Informationen des BSI zu aktuellen bzw. gängigen
Bedrohungsarten im Cyber-Raum öffentlich abrufbar unter:
www.bsi.bund.de/DE/Th
emen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Em
pfehlungen-nach-Gefaehrdungen/empfehlungen-nach-gefaehrdungen_nod
e.html.
15. Wie wird die Informationssicherheit auf Bundesebene derzeit
koordiniert, in welchen Formaten tauschen sich Bundesbehörden über
Cyberangriffe und getroffene Maßnahmen aus, gibt es einen
ressortübergreifenden Maßnahmenplan zum Umgang mit Cyberangriffen?
Im Bereich der Informationssicherheit, insbesondere hinsichtlich
Cybersachverhalten gesamtstaatlicher Relevanz, besteht ein ständiger und intensiver
Austausch zwischen den zuständigen Behörden auf verschiedenen Ebenen. Das
Nationale Cyber-Abwehrzentrum, eine Kooperations-, Kommunikations- und
Koordinationsplattform von deutschen (Sicherheits-)Behörden und weiteren
Einrichtungen unterschiedlicher Ressorts, dient in diesem Zusammenhang als
Plattform, auf der die beteiligten Behörden Informationen im Rahmen ihrer
jeweiligen gesetzlichen Befugnisse schnell austauschen und gegebenenfalls
Schutz-, Gefahrenabwehr- oder Strafverfolgungsmaßnahmen koordinieren
können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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