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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sachstand zu den Maßnahmen zur Stärkung der Manipulationsresistenz im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

23.01.2025

Aktualisiert

29.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1444208.01.2025

Sachstand zu den Maßnahmen zur Stärkung der Manipulationsresistenz im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (mRSA) hat u. a. zum Ziel, Wettbewerbsverzerrungen in der Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verhindern. Nach Berichten zur Manipulation von Diagnosen wurden (u. a. www.aerzteblatt.de/nachrichten/76345/Studie-laesst-Manipulationen-beim-Risikostrukturausgleich-vermuten) in der Vergangenheit verschiedene Regelungen zur Eindämmung von Missbrauch und zum Schutz verstärkt (z. B. durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG); www.bundesgesundheitsministerium.de/fairer-kassenwettbewerb-gesetz.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Maßnahmen zur Stärkung der Manipulationsresistenz des mRSA kommen derzeit zur Anwendung, und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf ihre Effektivität (bitte einzeln auflisten)?

2

Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die kassenübergreifenden Auffälligkeitsprüfungen (bitte nach einzelnen Jahren auflisten)?

3

Wie viele Einzelfallprüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der anlass- bzw. verdachtsbezogenen Prüfverfahren insgesamt seit Einführung eingeleitet (bitte nach Jahren auflisten), welche Korrekturbeträge wurden in den jeweiligen Jahren insgesamt festgesetzt, und welche Gründe gab es jeweils für die Einzelfallprüfungen?

4

Inwieweit ist die Vertragstransparenzstelle nach Ansicht der Bundesregierung voll funktionsfähig, und wie viele Verträge in dieser sind aktuell Gegenstand der Prüfungen nach § 273 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)?

5

Wie viele Bescheide über Korrekturbeträge seitens des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) wurden in den jeweiligen Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt, und wie viele wurden bislang davon von den Krankenkassen beklagt, wie hoch ist die Gesamtsumme der beklagten Korrekturbeträge?

6

Welche hierarchisierten Morbiditätsgruppen im mRSA wurden aufgrund auffälliger statistisch relevanter Steigerungen im Rahmen der sog. Manipulationsbremse in den letzten Jahren von den Zuweisungen im RSA-Jahresausgleich ausgeschlossen (bitte nach Jahren auflisten), welchem Finanzvolumen entspricht dies in den jeweiligen Jahren, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

7

Welche Verpflichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Krankenkassen gebildet, um auf mögliche Ergebnisse von Prüfverfahren vorbereitet zu sein (bitte nach Jahren auflisten)?

8

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des BAS ergriffen, um die o. g. Prüfverfahren schneller zu ermöglichen und den zeitlichen Verzug bei der Prüfung zu verringern?

9

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des dargestellten Sachstandes die mit der Stärkung der Manipulationsresistenz verfolgten Ziele eines fairen Wettbewerbs, von mehr Transparenz und der Stärkung des Vertrauens in den mRSA, und wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Kritik der Benachteiligung von einzelnen Kassenarten?

Berlin, den 8. Januar 2025

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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