[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4348
17. Wahlperiode 29. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Kerstin Andreae,
Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4211 –
Stand des Breitbandausbaus und Strategie der Bundesregierung
zur Breitbandversorgung in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Rainer Brüderle hat in der
Fragestunde am 10. November 2010 im Deutschen Bundestag eine positive
Bilanz der bisherigen Ausbaubemühungen im Zuge der Breitbandstrategie der
Bundesregierung gezogen. Der Bundesminister geht davon aus, dass Ende
dieses Jahres 98,5 Prozent aller bundesdeutschen Haushalte die Möglichkeit
haben, einen Internetanschluss mit mindestens 1 Megabit pro Sekunde zu
nutzen. Gleichzeitig räumte der Bundesminister ein, dass die in der
Breitbandstrategie anvisierte flächendeckende Versorgung bislang noch nicht zu 100
Prozent realisiert ist. Es werde im Dezember dieses Jahres wohl noch „ein
paar kleine Orte“ geben, die nicht ans Breitbandnetz angeschlossen seien, so
Rainer Brüderle. Auch beim Nationalen IT- Gipfel in Dresden musste die
Bundeskanzlerin am 7. Dezember 2010 zugeben, dass das selbst gesteckte Ziel
nicht erreicht werden kann.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom März 2010 auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/935) angekündigt,
dass ab Mitte 2010 die Daten zur Versorgungssituation bezogen auf
verfügbare Bandbreiten von mindestens 2 Megabit pro Sekunde verfügbar sein
werden.
Die Datenlage zur Breitbandversorgung in Deutschland ist nicht einheitlich.
Sämtliche Daten zeigen jedoch auf, dass die Breitbandversorgung in
Deutschland faktisch noch immer große Lücken aufweist:
Im November 2010 veröffentlichte das „ZEITmagazin“ eine Landkarte, auf
der in den einzelnen Bundesländern die Anzahl der Gemeinden genannt
wurde, in denen nur 0 bis 10 Prozent aller Haushalte ein schneller
Breitbandzugang von über 1 Megabit pro Sekunde zur Verfügung steht. Problematisch
ist die Lage unter anderem in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und
Sachsen-Anhalt mit jeweils 144 (von 2 306 bzw. 300) unterversorgten Gemeinden, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
vom 28. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4348 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeebenso in Thüringen mit 124 (von 942) und Mecklenburg-Vorpommern mit 73
(von 814) Gemeinden.
Nach einer aktuellen Studie des Netzwerkspezialisten Cisco, der Saïd
Business School der Oxford University und der Universität von Oviedo (http://
newsroom. cisco.com/dlls/2010/prod_101710.html) verfügen derzeit nur circa
66 Prozent der Haushalte in Deutschland über einen
Breitbandinternetanschluss. Laut der Studie beträgt die durchschnittliche Bandbreite in
Deutschland im Download 11,63 Megabit pro Sekunde, im Upload 1,28 Megabit pro
Sekunde. Die Forscher haben die Daten unter anderem einem Dienst auf der
Website speedtest.net entnommen, auf der Internetnutzer ihre Bandbreite
testen können. Allein in den Monaten Mai und Juni 2010 seien dort 40 Millionen
Mal Verbindungen getestet worden.
Für den weiteren Ausbau hat die EU-Kommission in ihrer Digitalen Agenda
30 Megabit pro Sekunde für jeden europäischen Haushalt bis 2020
festgeschrieben, mindestens 50 Prozent der Haushalte sollen sogar über Bandbreiten
von mehr als 100 Megabit pro Sekunde verfügen können. Die
Bundesregierung spricht von einem mittelfristigen Ziel von 50 Megabit für 75 Prozent der
Haushalte bis 2015. Diese Ziele sind nur mit Glasfaser erreichbar, welche
bisher lediglich in rund 1 Prozent der deutschen Haushalte verfügbar ist.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Deutschland liegt bei der Breitbandnutzung in der Spitzengruppe in Europa und
verzeichnet nach wie vor hohe Wachstumsraten. 98,5 Prozent der Haushalte
haben Ende 2010 Prognosen zufolge die Möglichkeit, Bandbreiten von
mindestens 1 Megabit pro Sekunde zu nutzen. Der Breitbandatlas als Messinstrument
des Breitbandausbaus ist hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Detailliertheit und
räumlicher Darstellung einzigartig in Europa.
Diese Situation ist letztlich auch auf die Breitbandstrategie zurückzuführen.
Der erste durch die Roland Berger Strategy Consultants GmbH erstellte
Monitoringbericht zur Breitbandstrategie bewertet die Breitbandstrategie als Erfolg.
Insbesondere wird der Breitbandstrategie eine hohe Lenkungswirkung
zugeschrieben. Sie habe zu einer verstärkten Sensibilisierung für das
Breitbandthema geführt, verschiedene Prozesse wie etwa die Bereitstellung der
Digitalen Dividende deutlich beschleunigt, den Austausch zwischen den
Verantwortlichen intensiviert und zusätzliche Ausbauaktivitäten mobilisiert.
Nunmehr gilt es, die noch vorhandenen „weißen Flecken“ rasch über geplante
Festnetzaktivitäten sowie mittels der LTE-Technologie zu versorgen und den
Fokus stärker auf den Ausbau von Hochleistungsnetzen zu legen.
Der Wettbewerb als Motor des Aufbaus von Hochleistungsnetzen über die
verschiedenen Technologien (VDSL, Glasfaser, DSL) ist bereits in vollem Gange.
TV-Kabelnetze werden zu leistungsstarken Netzen ausgebaut, die Bandbreiten
von 100 Mbit/s und mehr ermöglichen. Stadtwerke und regionale Anbieter
bauen Glasfasernetze aus, die Deutsche Telekom bietet VDSL an und baut
ebenfalls in begrenztem Umfang Glasfasernetze. Dies zeigt: In Ballungsräumen
wird die Versorgung maßgeblich über den Wettbewerb erfolgen. In ländlichen
Räumen gelingt dies nur, wenn in hohem Maße Synergien genutzt werden. Wie
dies gelingen kann, soll im Rahmen des derzeit laufenden Förderwettbewerbs
„Modellprojekte für den Breitbandausbau“, gezeigt werden. Durch den
Infrastrukturatlas soll die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen unterstützt
werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/43481. Wie viele Haushalte sind in Deutschland bezüglich der
Breitbandversorgung nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Volumen von
mindestens 1 Megabit pro Sekunde Downstream ausgestattet (bitte aufschlüsseln
nach Bundesländern), und worauf stützt sich diese Kenntnis?
Nach den Erhebungen zum Breitbandatlas des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie durch den TÜV Rheinland waren Mitte 2010 rund
97,5 Prozent der Haushalte in Deutschland mit einer Bandbreite von
mindestens 1 Mbit/s versorgbar.
Unter Einbeziehung des LTE-Ausbaus, des geförderten Breitbandausbaus
sowie des Regelausbaus und Satellit ergibt sich für Ende 2010 eine
prognostizierte Breitbandversorgung für Deutschland von 98,5 Prozent der Haushalte.
Aufgeteilt auf die Bundesländer ergibt sich folgende Breitbandversorgungslage
für ≥ 1 Mbit/s in Prozent der Haushalte für Mitte 2010:
2. Wie viele Haushalte sind in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung bezüglich der Breitbandversorgung mit einem Volumen von mindestens
2 Megabit pro Sekunde Downstream ausgestattet (bitte aufschlüsseln nach
Bundesländern), und worauf stützt sich diese Kenntnis?
Nach den Erhebungen zum Breitbandatlas durch den TÜV Rheinland waren
Mitte 2010 rund 92,3 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Bandbreiten
von mindestens 2 Mbit/s versorgbar. Aufgeteilt auf die Bundesländer ergibt
sich folgende Versorgung für Bandbreiten ≥ 2 Mbit/s in Prozent der Haushalte:
Schleswig-Holstein 98,1 Bayern 96,3
Hamburg 99,9 Saarland 97,8
Niedersachsen 97,3 Berlin 99,9
Bremen 99,9 Brandenburg 93,4
Nordrhein-Westfalen 99,2 Mecklenburg-Vorpommern 91,8
Hessen 97,2 Sachsen 95,6
Rheinland-Pfalz 96,0 Sachsen-Anhalt 93,1
Baden-Württemberg 97,4 Thüringen 93,5
Schleswig-Holstein 97,5 Bayern 95,3
Hamburg 99,9 Saarland 97,1
Niedersachsen 96,3 Berlin 99,9
Bremen 99,9 Brandenburg 92,7
Nordrhein-Westfalen 98,9 Mecklenburg-Vorpommern 90,6
Hessen 96,6 Sachsen 94,8
Rheinland-Pfalz 94,8 Sachsen-Anhalt 92,1
Baden-Württemberg 96,9 Thüringen 92,5
Drucksache 17/4348 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie viele Haushalte sind in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung bezüglich der Breitbandversorgung mit einem Volumen von
mindestens 50 Megabit pro Sekunde Downstream ausgestattet (bitte aufschlüsseln
nach Bundesländern), und worauf stützt sich diese Kenntnis?
Nach den Erhebungen zum Breitbandatlas durch den TÜV Rheinland waren
Mitte 2010 rund 40,5 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Bandbreiten
von mindestens 50 Mbit/s versorgbar. Aufgeteilt auf die Bundesländer ergibt
sich folgende Verfügbarkeit für Bandbreiten ≥ 50 Mbit/s in Prozent der
Haushalte:
4. Wie viele Haushalte in Deutschland nutzen inzwischen Breitbandzugang
durch LTE (Long Term Evolution), und wie groß sind dort die tatsächlich
verfügbaren Bandbreiten, da es sich um ein sogenanntes geteiltes
Übertragungsmedium (Shared Medium) handelt und davon auszugehen ist, dass
die verfügbaren Bandbreiten absinken, je mehr Nutzer es innerhalb einer
Versorgungszelle gibt?
Diese Technologie befindet sich gerade im Aufbau durch die drei Unternehmen
(Deutsche Telekom, Vodafone D2, Telefónica O2), die für die Ausbaustufe
Kategorie 1 eine Ausbauverpflichtung übernommen haben. Konkrete
Nutzerzahlen liegen daher noch nicht vor. Für 2010 ist eine zusätzliche Versorgung
von mehr als 200 000 Haushalten zu erwarten. Da der Ausbau der LTE-Netze
zunächst in dünner besiedelten Regionen startet, ist zu erwarten, dass für jeden
Nutzer akzeptable Bandbreiten verfügbar sein werden.
5. In welcher Höhe sind die Fördermittel für den Breitbandausbau in den
Jahren 2009 und 2010 durch die Länder und Kommunen abgerufen worden,
die die Bundesregierung im Rahmen verschiedener Fördertöpfe (GAK,
GA, Konjunkturpaket II etc.) zur Verfügung gestellt hat (bitte
aufschlüsseln nach Fördermaßnahme und Bundesländern)?
Welche der Fördermittel in welcher Höhe sind noch nicht abgeflossen?
Mit der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beteiligt sich der
Bund an der Erfüllung von Aufgaben der Länder. Den Ländern obliegt es im
Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung aus dem breiten Spektrum der GAK-
und der GRW-Maßnahmen die Förderschwerpunkte frei zu wählen.
Die folgende Tabelle zeigt den Abfluss der im Rahmen der GAK zur Verfügung
gestellten für den Breitbandausbau zweckgebundenen Fördermitteln in den
Jahren 2008 und 2009. Die Zahlen für 2010 liegen noch nicht vor.
Schleswig-Holstein 39,3 Bayern 24,9
Hamburg 96,7 Saarland 14,9
Niedersachsen 23,3 Berlin 81,2
Bremen 99,5 Brandenburg 9,0
Nordrhein-Westfalen 51,1 Mecklenburg-Vorpommern 13,9
Hessen 31,8 Sachsen 25,7
Rheinland-Pfalz 13,0 Sachsen-Anhalt 7,8
Baden-Württemberg 75,0 Thüringen 12,9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4348Im Jahr 2009 wurden von den Ländern Mittel der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für den Breitbandausbau
im Wesentlichen für Planungs- und Beratungsleistungen abgerufen
(Brandenburg: Investitionsvolumen 15 370 Euro, Zuwendungshöhe 12 200 Euro;
Sachsen: Investitionsvolumen 3 481 Euro, Zuwendungshöhe 3 133 Euro).
Darüber hinaus wurden nach Aussagen der Länder in der Regel bei neu
entstehenden Gewerbegebieten Breitbandanschlüsse mitverlegt (in der Statistik nicht
separat ausgewiesen).
Im Jahr 2010 wurden mit der GRW fünf Projekte zum Ausbau der
Breitbandversorgung im Umfang von 190 000 Euro angeschoben, drei in Brandenburg und
zwei in Sachsen (Brandenburg: Investitionsvolumina von rd. 95 000 Euro,
23 000 Euro bzw. 36 000 Euro bei einer Zuwendung von rd. 85 000 Euro,
20 000 Euro bzw. 33 000 Euro; Sachsen: Investitionsvolumina von rd. 14 000 Euro
bzw. 22 000 Euro bei einer Zuwendung von rd. 12 000 Euro bzw. 20 000 Euro).
Der bislang relativ geringe Mittelabfluss von GRW-Mitteln für den
Breitbandausbau ist einerseits darauf zurückzuführen, dass der Fördertatbestand
Breitband erst 2009 in den GRW-Förderkatalog aufgenommen wurde
(Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke seit April 2009; Förderung der Verlegung von
Leerrohren im Zuge der Durchführung anderer Infrastrukturmaßnahmen seit
August 2009) und dass überwiegend zunächst andere (zeitlich befristete)
Fördertöpfe ausgeschöpft wurden.
Ferner besteht im Rahmen der GRW keine Zweckbindung der Fördermittel für
einzelne Fördertatbestände. Den Ländern obliegt es im Rahmen ihrer
Durchführungskompetenz aus dem breiten Spektrum an GRW-Instrumenten die
Förderschwerpunkte frei zu wählen.
6. Inwieweit hält die Bundesregierung den Infrastrukturatlas der
Bundesnetzagentur für ein geeignetes Instrument zum Breitbandausbau, wenn die
Angaben der Unternehmen auf freiwilliger Basis beruhen und der
Infrastrukturatlas keine vollständige Übersicht über die in der Bundesrepublik
Deutschland verfügbare Infrastruktur leisten kann?
Der Infrastrukturatlas ist ein innovativer Ansatz, der sowohl im Rahmen der
US-amerikanischen Breitbandstrategie als auch im Rahmen der Digitalen
Agenda der EU-Kommission aufgegriffen wurde. Dabei werden der Bundes-
Land
Zuweisung GAK
Breitbandförderung
2009 und 2008 in Euro
Ausgaben HJ 2008 in
Euro
Ausgaben HJ 2009
in Euro
Summe der
Ausgaben 2008
und 2009 in Euro
Übertragung
Ausgaberest nach
2010 in Euro
2010 zur Verfügung
stehende GAK-
Bundesmittel in Euro
BW 1.986.000 42.000 80.000 122.000 1.864.000 2.857.000
BY 3.734.000 67.022 298.147 365.169 3.368.831 5.235.831
BB 1.718.000 0 0 0 1.718.000 2.577.000
HE 916.000 0 201.240 201.240 714.760 1.172.760
MV 1.572.000 23.954 352.510 376.464 1.195.536 1.981.536
NI 2.926.000 14.394 2.449.276 2.463.670 462.330 1.925.330
NW 1.334.000 0 727.028 727.028 606.972 1.273.972
RP 1.068.000 0 360.669 360.669 707.331 1.241.331
SL 134.000 0 0 0 134.000 201.000
SN 1.138.000 8.801 60.100 68.901 1.069.099 1.638.099
ST 1.178.000 0 60.972 60.972 1.117.028 1.706.028
SH 1.220.000 180.706 321.186 501.892 718.108 1.328.108
TH 1.076.000 0 109.991 109.991 966.009 1.504.009
Insgesamt 20.000.000 336.877 5.021.119 5.357.996 14.642.004 24.642.004
Drucksache 17/4348 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenetzagentur zunächst auf freiwilliger Basis Daten über vorhandene,
mitnutzbare Infrastrukturen geliefert. Die Landkreise können diese Daten abfragen.
Ziel ist es, durch die Mitnutzung bestehender Infrastrukturen Synergien zu
nutzen und insbesondere Tiefbaukosten einzusparen. Im Rahmen der derzeit
laufenden TKG-Novellierung soll die Bundesnetzagentur erweiterte Befugnisse
bei der Beschaffung von Informationen erhalten und alle Infrastrukturen
erfassen können, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können.
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Unternehmen mehr
Planungs- und Investitionssicherheit beim Breitbandausbau zu bieten?
Im Rahmen der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
(TKG-Novelle 2010) wird eine ganze Reihe von Vorgaben zur Verbesserung
der Planungs- und Investitionssicherheit beim Breitbandausbau vorgeschlagen.
Der entsprechende Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung
telekommunikationsrechtlicher Regelungen“ befindet sich derzeit in der
Ressortabstimmung.
Nach diesem Referentenentwurf werden der Bundesnetzagentur (BNetzA)
investitions- und wettbewerbsfreundliche Regulierungsgrundsätze vorgegeben,
die sie bei all ihren Regulierungsmaßnahmen zu beachten hat.
Zur Erhöhung der Planungssicherheit wird der BNetzA darüber hinaus
ausdrücklich die Befugnis eingeräumt, langfristige Regulierungskonzepte in Form
von Verwaltungsvorschriften zu erlassen. In diesen Regulierungskonzepten
kann die BNetzA, insbesondere Anforderungen an die regulatorische
Berücksichtigung von Investitionsrisiken und Kooperationen der Unternehmen bei der
Errichtung von Netzen der nächsten Generation festlegen.
Auch bei den Entgeltregulierungsvorschriften sieht der Referentenentwurf
ausdrücklich vor, dass den spezifischen Investitionsrisiken bei Netzen der nächsten
Generation Rechnung zu tragen ist.
Um eine effizientere Nutzung vorhandener Infrastrukturen zu erzielen, wird die
BNetzA darüber hinaus ermächtigt, die gemeinsame Nutzung bestimmter
Infrastrukturen (Inhouse-Verkabelungen) symmetrisch, d. h. unabhängig vom
Vorliegen beträchtlicher Marktmacht, anzuordnen, wenn eine Doppelung der
Infrastruktur wirtschaftlich ineffizient oder praktisch unmöglich ist.
8. Plant die Bundesregierung, die Rohdaten des Breitbandatlas der
Bundesregierung als offene Daten – im Sinne der zivilgesellschaftlichen Open-Data-
Initiativen – über eine offene Schnittstelle (API) abfragbar zu machen?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Daten des Breitbandatlas beruhen auf freiwilligen Datenlieferungen der
Telekommunikationsunternehmen. Die gelieferten Rohdaten der TK-
Unternehmen beinhalten neben der Breitbandverfügbarkeit je Adresse bzw. Rasterzelle
auch Informationen zur Technologie, mit der die lokale Breitbandversorgung
erreicht wird. Bei den Daten handelt es sich teilweise um sensible
Informationen bzw. Betriebsgeheimnisse der TK-Unternehmen, die aus
Wettbewerbsgründen von den Unternehmen nicht offengelegt werden.
Um diese Daten für den Breitbandatlas nutzen zu können, wurden mit allen
Unternehmen Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen. Auf dieser Basis werden
alle gelieferten Rohdaten über alle Anbieter zusammengeführt und im
Breitbandatlas ausgewiesen und dargestellt. Diese aufbereiteten Daten stehen im
Breitbandatlas für die Öffentlichkeit zur Verfügung und können von allen
Nutzerkreisen aktuell bereits kostenfrei genutzt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4348Darüber hinaus werden in Kürze die Daten in einem offenen Format (im Sinne
einer offenen Schnittstelle) als Web Map Service (WMS Dienst), welcher
einem weltweiten Standard Format des Open Geospatial Consortiums (OGC)
entspricht, angeboten.
9. Wie kommen die Daten des Breitbandatlas der Bundesregierung
zustande?
Wie überprüft die Bundesregierung die Eingabe und Pflege der
Datensätze durch die Unternehmen, und erachtet die Bundesregierung diesen
Atlas als objektives und geeignetes Mittel, um den Breitbandausbau in
Deutschland zu bewerten und zu beschleunigen?
Der Breitbandatlas ist in seiner Form einzigartig in Europa. Er ist ein
geeignetes Mittel, um den Breitbandausbau insgesamt und auch lokal zu beurteilen und
notwendige politische Konsequenzen zu ziehen.
Die Datenbasis des Breitbandatlasses bildet die freiwilligen Datenlieferungen
der Breitbandanbieter zur Breitbandversorgung Deutschlands. Bisher haben
sich über 165 Unternehmen beteiligt, mit steigender Tendenz. Diese
außergewöhnlich hohe Zahl an teilnehmenden Unternehmen ist dadurch zu erklären,
dass sowohl Anbieter als auch Nutzer aus dem Breitbandatlas Vorteile ziehen
können.
Die Daten werden auf Basis eines Breitbandversorgungsrasters erfasst. Hierzu
hat der TÜV Rheinland als Dienstleister für das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie ein deutschlandweites, einheitliches Versorgungsraster
mit 250 Metern Kantenlänge erstellt. Die Breitbandanbieter berechnen auf
Basis der ihnen vorliegenden Daten und Informationen jeweils die
Breitbandverfügbarkeit je Rasterzelle.
Neben umfangreichen allgemeinen Qualitätskontrollen der Datenlieferungen
auf fachlicher Basis durch den TÜV Rheinland, beinhaltet der Breitbandatlas
eine integrierte Rückmeldefunktion, mittels derer Nutzer z. B. fehlerhafte
Versorgungsdarstellungen im Breitbandatlas melden können. Der TÜV Rheinland
wertet die eingehenden Meldungen aus und führt im Dialog mit den
datenliefernden TK-Unternehmen notwendige Anpassungen durch.
10. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, die erheblich
variierenden Einschätzungen des derzeitigen Standes des Breitbandausbaus
in Deutschland durch eigene Erhebungen zu überprüfen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Messmethoden sollen hierbei zum Einsatz kommen?
Der Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
stellt eine eigene Erhebung des Bundes dar. Der Breitbandatlas dient aufgrund
der eingepflegten Daten sowie der gewählten Systematik als objektive Basis für
die Berechnung der Breitbandversorgung. Diese kann im Einzelfall von der
subjektiv wahrgenommenen Einschätzung abweichen. Weder international
noch national sind der Bundesregierung andere Erhebungen bekannt, die eine
derartig exakte Analyse und Darstellung der Breitbandversorgungslage bieten.
11. Ist der Bundesregierung die im November 2010 vom „ZEITmagazin“
veröffentlichte Landkarte bekannt, auf der in den einzelnen
Bundesländern die Anzahl der Gemeinden genannt wurde, in denen nur 0 bis
10 Prozent aller Haushalte ein schneller Breitbandzugang von über 1
Megabit pro Sekunde zur Verfügung steht?
Drucksache 17/4348 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die dort dargestellte Lage,
und wie sind diese mit Aussagen von Mitgliedern der Bundesregierung,
dass es Ende des Jahres wohl noch „ein paar kleine Orte“ geben werde,
die nicht ans Breitbandnetz angeschlossen seien, zu vereinbaren?
Der Bundesregierung ist diese Karte bekannt. Die Veröffentlichung des „ZEIT-
Magazins“ basiert auf Daten, die auch für den Breitbandatlas verwendet
wurden. Allerdings werden die Gebiete, die bislang nur unzureichend mit
Bandbreiten von mindestens 1 Mbit/s versorgt sind, deutlich zu groß dargestellt.
12. Ist der Bundesregierung die vor kurzem vorgelegte Studie des
Netzwerkspezialisten Cisco, der Saïd Business School der Oxford University und
der Universität von Oviedo (
http://newsroom.cisco.com/dlls/2010/
prod_101710.html) bekannt, wonach derzeit nur circa 66 Prozent der
Haushalte in Deutschland über einen Breitbandinternetanschluss
verfügen?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die dort gemachten Aussagen
auch vor dem Hintergrund der Aussagen von Mitgliedern der
Bundesregierung?
Die aktuelle Studie des Netzwerkspezialisten Cisco, der Saïd Business School
der Oxford University und der Universität von Oviedo ist der Bundesregierung
bekannt. Inhaltlich handelt es sich bei der Studie um einen Qualitätstest. Die
geographische Verfügbarkeit wurde nicht gemessen, mithin stellen die 66
Prozent keine Verfügbarkeitszahl dar. Insgesamt stellt die Studie Deutschland ein
positives Zeugnis aus. Deutschland wird zu den „Broadband Leader“ gezählt
und zu den 14 Ländern gerechnet, die „ready for tomorrow“ sind.
13. Warum hat die Bundesregierung ihr selbst gestecktes Ziel, bis spätestens
Ende 2010 flächendeckend Breitbandanschlüsse von 1 Megabit pro
Sekunde anzubieten, nicht erreicht – obwohl sie an diesem Ziel noch im
März dieses Jahres in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/935) festgehalten hat?
Die Bundesregierung erwartet unter Einbeziehung der bereits angestoßenen
Ausbauinitiativen für das Jahresende eine Versorgung von 98,5 Prozent der
Haushalte. Wenn die Mobilfunknetzbetreiber den bereits begonnenen Ausbau
der LTE-Netze erfolgreich fortsetzen, die bewilligten Förderprojekte rasch
umgesetzt und über die Informationsoffensive des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie zusätzliche Impulse ausgelöst werden, wird die
angestrebte Vollversorgung rasch erreicht. Es ist unbestritten, dass die
Breitbandstrategie positive Wirkung erzielt hat und zusätzliche Aktivitäten aller
Beteiligten mobilisiert werden konnten.
14. Mit welchen finanziellen und regulatorischen Mitteln will die
Bundesregierung erreichen, bis 2015 für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit
Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur
Verfügung zu stellen?
Der Großteil des Ausbaus von Hochleistungsnetzen erfolgt durch den
Wettbewerb. Bereits heute sind gut 40 Prozent mit Bandbreiten von mindestens
50 Mbit/s versorgbar. 2012 werden die Kabelnetzbetreiber bereits knapp zwei
Drittel aller Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s versorgen können. Hinzu
kommen die Aktivitäten der Deutschen Telekom, die bislang etwa 10 Millionen
VDSL-Anschlüsse bereithält und bis 2012 bereits 10 Prozent der Haushalte mit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4348FTTH-Anschlüssen versorgen will. Des Weiteren profitieren insbesondere
Ballungszentren vom Ausbau von Glasfasernetzen durch Stadtwerke bzw. regional
tätige Unternehmen. Inwieweit sich die jeweiligen Ausbaugebiete
überschneiden, kann nicht genau abgegrenzt werden. Es ist aber offensichtlich, dass ein
Großteil der Vorgabe über den Wettbewerb erfüllt wird.
In ländlichen Regionen erwarten wir maßgebliche Impulse durch die Nutzung
von Synergien. Wie dies gelingen kann, soll im Rahmen des
Förderwettbewerbs „Modellprojekte für den Breitbandausbau“ gezeigt werden, die 2011
realisiert werden.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) können Maßnahmen zur Verbesserung der
Breitbandanbindung von Haushalten, Gewerbetreibenden und Unternehmen in
ländlichen Räumen, die bisher unterversorgt sind (weniger als 2 MBit/s im
Download), gefördert werden. Die Förderung gilt bei entsprechendem Bedarf auch
für so genannte Hochleistungsanschlüsse. In den Jahren 2008, 2009, 2010 und
2011 wurden bzw. werden für die GAK-Breitbandversorgung in ländlichen
Räumen zweckgebunden jeweils 10 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung
gestellt. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder wurden bzw. werden in
dem Vierjahreszeitraum insgesamt 64 Mio. Euro für diese wichtige
Infrastrukturmaßnahme bereitgestellt. Darüber hinaus können die Länder weitere GAK-
Mittel für den Breitbandausbau einsetzen.
Mit Beschluss vom 10. Dezember 2010 wurde zudem die Breitbandförderung
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) über den Bereich der Grundversorgung hinaus
ausgeweitet und damit ein wichtiges regionalpolitisches Signal gesetzt: Dort, wo der
Wettbewerb allein keine optimale Versorgung gewährleistet, können künftig
hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation
gefördert werden. Förderfähig ist die Bereitstellung von Leerrohren mit oder
ohne Kabel.
Die Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben (GAK und
GRW) von Bund und Ländern werden daher auch in Zukunft einen wichtigen
Beitrag zur Erreichung der Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung
leisten.
15. Wie will die Bundesregierung den Anforderungen einer Informations-
und Wissensgesellschaft gerecht werden, wenn nach einer aktuellen
OECD-Studie der Glasfaseranteil in Deutschland bei nur 1 Prozent liegt
(OECD Broadband Percentage of fibre connections in total broadband,
(June 2010; im Internet abrufbar unter
www.oecd.org/document/54/
0,3343,en_2649 _34225_38690102_1_1_1_37441,00.html)?
Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass der Breitbandausbau
auf Glasfaserbasis flächendeckend erfolgt und sog. Next Generation
Networks in ganz Deutschland verfügbar sind?
Welche staatlichen Maßnahmen sind vorgesehen, um die absehbaren
Versorgungslücken zu schließen, die nicht durch den Wettbewerb der
Zugangsanbieter abgedeckt werden?
Beim Ausbau von Hochleistungsnetzen setzt die Bundesregierung auf einen
Anbieter- und Technologiemix, um alle Potenziale bestmöglich auszuschöpfen.
Vergleiche nur einer Technologie greifen daher zu kurz. So verfügt
Deutschland neben der Telefon- bzw. DSL-Infrastruktur und in einzelnen Regionen
vorhandenen FTTH- bzw. FTTB-Netzen – anders als viele andere Länder –
über weit reichende TV-Kabelnetze, die bereits heute Übertragungsraten von
100 MBit/s und mehr erlauben, perspektivisch auch deutlich mehr. In Baden-
Drucksache 17/4348 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWürttemberg können bereits heute rd. 75 Prozent der Haushalte solche
Hochleistungsnetze für Breitbanddienste nutzen. Eine vergleichende Betrachtung
muss demzufolge technologieneutral erfolgen, um die Möglichkeiten eines
Standorts objektiv abzubilden. Legt man diese objektive Betrachtung zugrunde,
braucht Deutschland internationale Vergleiche nicht zu scheuen.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass ihr Vollversorgungsziel für 2020
(30 Megabit pro Sekunde flächendeckend) nur durch einen Mix aus Festnetz-
und Mobilfunktechniken erreicht werden kann. Es zeichnen sich somit auch
beim Mobilfunk deutliche Leistungssteigerungen ab.
16. Versteht die Bundesregierung den Zugang zu breitbandigem Internet als
Teil der Daseinsvorsorge?
Welcher Versorgungsstandard soll in Zukunft nach Meinung der
Bundesregierung die „flächendeckend angemessenen und ausreichenden
Dienstleistungen“ in der Telekommunikation (Artikel 87f Absatz 1 des
Grundgesetzes) adäquat gewährleisten (bitte tabellarisch mit Angabe der
Flächenabdeckung in Megabit pro Sekunde für die Jahre 2012 und 2015
aufschlüsseln)?
Eine flächendeckende Breitbandversorgung gehört für die Bundesregierung zur
Grundversorgung im Sinne des TKG. Bezüglich eines zukünftigen
Versorgungsstandards ist in dem TKG-RefE eine flexible Regelung vorgesehen, die
eine Anpassung an die Entwicklung des Breitbandausbaus ermöglicht.
17. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der staatlich geförderte
Breitbandausbau den Prinzipien der Netzneutralität, also dem
gleichberechtigten, diskriminierungsfreien, transparenten Transport von
Datenpaketen im Internet, folgt?
Die im europäischen Rechtsrahmen vorgesehenen Regelungen zur
Netzneutralität werden unabhängig von der Frage staatlicher Förderung des
Infrastrukturausbaus im Rahmen der laufenden TKG-Novelle umgesetzt. Hierzu ist
vorgesehen, dass dieser Aspekt in die Regulierungsziele aufgenommen wird (§ 2
Absatz 2 Nummer 1 TKG-RefE) und damit bei den zukünftigen Entscheidungen
der Bundesnetzagentur Berücksichtigung finden muss.
Dieser grundsätzliche Ansatz wird durch mehrere Detailregelungen flankiert,
die im Schwerpunkt zu einem erhöhten Maß an Transparenz auf der
Endkundenebene führen sollen. Danach werden die Anbieter von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdiensten verpflichtet, in Endnutzerverträgen über etwaige
Nutzungsbeschränkungen zu informieren (vgl. im Detail § 43a Absatz 2
Nummer 2 bis 4 TKG-RefE). Ergänzt wird dieses durch eine Festlegungskompetenz
der Bundesnetzagentur zu den Mindeststandards für diese
Informationsverpflichtung (§ 43a Absatz 3 TKG-RefE).
Daneben können die Anbieter von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdiensten und die Anbieter von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsnetzen zukünftig in einem mit den Standardverträgen vergleichbaren
Umfang verpflichtet werden, generell Informationen zu etwaigen
Nutzungsbeschränkungen zu veröffentlichen (vgl. § 45n Absatz 4 Nummer 3 und 4
TKG-RefE).
Um eine Verschlechterung von Diensten und eine Behinderung oder
Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern, ist entsprechend den
europäischen Vorgaben zusätzlich vorgesehen, dass gegenüber Anbietern von
öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzen auch Mindestanforderungen
an die Dienstqualität festgelegt werden können (§ 45o Absatz 3 TKG-RefE).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/434818. Wie gedenkt die Bundesregierung das Mindestniveau der Dienstequalität
an Breitbandgrößen (§ 43a TKG-E) und die Parameter für die
Dienstequalität (§ 45o TKG-E) zu definieren?
Nach welchen objektiven, für die Zivilgesellschaft transparenten
Kriterien soll hier das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
bzw. die Bundesnetzagentur vorgehen?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 17 beschrieben dienen etwaige Vorgaben
zur Mindestqualität (vgl. § 45o Absatz 3 TKG-RefE und Artikel 22 Absatz 3
der Universaldienstrichtlinie) dazu, eine Verschlechterung von Diensten und
eine Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu
verhindern.
Die TKG-Novelle trifft u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz
beim Endkunden. Diese Festlegungskompetenz kann beispielsweise dazu
genutzt werden, das Verhältnis zwischen der bei Vertragsschluss zugesagten und
später technisch realisierten Downloadrate bei Datenanschlüssen zu
konkretisieren („bis-zu-Problematik“).
Mit Blick auf weitergehende Vorgaben im Zusammenhang mit dem Thema
„Netzneutraliät“ wären konkrete gesetzliche Festlegungen oder Aussagen im
Hinblick auf die laufenden Diskussionen auf europäischer und nationaler
Ebene verfrüht.
19. Beurteilt die Bundesregierung den in der Universaldienstrichtlinie (2002/
22/EG) neu eingefügten Erwägungsgrund 5 dahingehend, dass dieser
auch für Datendienste gelten kann?
Erwägungsgrund 5 der geänderten Universaldienstrichtlinie bezieht sich
expressis verbis nur auf Datenanschlüsse an das öffentliche Kommunikationsnetz
an einem festen Standort. Etwas anderes folgt auch nicht aus dem
Zusammenspiel mit den materiellen Regelungen des Artikels 4 der Richtlinie.
Diese Vorschrift betrifft in Absatz 1 den Anschluss an ein öffentliches
Kommunikationsnetz. In Absatz 2 wird festgelegt, dass der Anschluss Gespräche,
Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten
ermöglichen muss, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen. Schließlich
statuiert Absatz 3, dass allen zumutbaren Anträgen auf Erbringung eines über
den im ersten Absatz genannten Netzanschluss öffentlich zugänglichen
Telefondienstes, der aus- und eingehende Inlands- und Auslandsgespräche
ermöglicht, von mindestens einem Unternehmen entsprochen wird.
Daher lässt sich abschließend feststellen, dass Erwägungsgrund 5 für
Datendienste keine Anwendung findet.
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ISSN 0722-8333]