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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

29.01.2025

Aktualisiert

04.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1449715.01.2025

Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024

der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Muhanad Al-Halak, Jens Beeck, Sandra Bubendorfer-Licht, Otto Fricke, Fabian Griewel, Philipp Hartewig, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Wolfgang Kubicki, Dr. Thorsten Lieb, Dr. Volker Redder, Ria Schroeder, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 20. Dezember 2024 wurde der Weihnachtsmarkt im Magdeburg zum Tatort eines schweren terroristischen Anschlags. Dabei fuhr der Täter gezielt mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt. Nach derzeitigem Stand wurden sechs Menschen getötet und fast 300 Personen verletzt, viele von ihnen schwer. Noch am Tatort wurde Taleb A. als Tatverdächtiger festgenommen. Der 50-jährige Arzt aus Saudi-Arabien lebt seit 2006 in Deutschland und erhielt im Jahr 2016 politisches Asyl. Die Ermittlungen zum Anschlag dauern an. Bereits jetzt steht aber fest, dass Taleb A. den deutschen Sicherheitsbehörden in vielfacher Hinsicht bekannt war. Er hatte in den sozialen Medien sowie in Eingaben an Behörden und die Justiz zahlreiche verschwörungsideologische Inhalte verbreitet und Drohungen geäußert. Zudem lagen auch Hinweise aus dem Ausland auf eine potenzielle Gefährdung durch ihn vor (vgl. www.welt.de/254997994; letzter Abruf: 31. Dezember 2024). In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche Fragen an die Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche Kontakte gab es zwischen Behörden bzw. zwischen der Justiz auf Bundes- und Landesebene seit 2006 mit dem Tatverdächtigen Taleb A. (bitte nach Jahr, Anlass und betroffener Stelle aufschlüsseln)?

2

Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Kontakte handelte es sich um Strafanzeigen durch den Tatverdächtigen?

3

Welche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen und welche strafrechtlichen Verurteilungen des Tatverdächtigen Taleb A. in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?

4

Welche Mitteilungen in Strafsachen nach der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) auf der Grundlage der strafrechtlichen Verurteilungen des Tatverdächtigen sind der Bundesregierung bekannt, insbesondere mit Blick auf MiStra Nummer 26 (Strafsachen gegen Angehörige der Heil- und Gesundheitsfachberufe)?

5

Wann hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Generalbundesanwalt erstmals Kenntnis von Taleb A. erlangt, und in welchem Kontext erfolgte die Kenntniserlangung und wenn bereits vor dem Anschlag Kenntnis erlangt wurde, wie wurde mit dem Hinweis verfahren?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum persönlichen Umfeld des Tatverdächtigen vor?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Bezüge des Tatverdächtigen zu der Partei „Alternative für Deutschland“ vor, und wenn ja, welche?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Verbindungen zu saudi-arabischen Exilkreisen vor, und wenn ja, welche?

9

Welche Maßnahmen wurden seitens der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene ergriffen, um den Tatverdächtigen zu überprüfen oder mögliche Gefährdungen zu minimieren?

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise ausländischer Nachrichtendienste auf den Tatverdächtigen, und wenn ja, welche Hinweise, und durch welche Nachrichtendienste (bitte nach Hinweis, Nachrichtendienst und Datum aufschlüsseln)?

Wenn ja, wie sind die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder mit Hinweisen ausländischer Nachrichtendienste umgegangen, und gab es jeweils eine Kontaktaufnahme mit weiteren Stellen (bitte nach Hinweisen aufschlüsseln)?

Wer ist allgemein für die Bearbeitung derartiger Hinweise zuständig?

10

War der Tatverdächtige Taleb A. seit seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Gegenstand von Beratungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)?

11

War der Tatverdächtige Taleb A. seit seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Gegenstand von Beratungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)?

12

War der Tatverdächtige Taleb A. seit seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Gegenstand von Beratungen im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ)?

13

Welche rechtlichen oder organisatorischen Hindernisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine intensivere Beobachtung oder weitere präventive Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen verhindert?

14

Hat die Bundesregierung seit dem Anschlag von Hanau Verbesserungen im Hinblick auf den Umgang mit sogenannten Vielschreibern geprüft?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?

Wenn nein, warum gab es keine derartige Prüfung?

Wenn Veränderungen vorgeschlagen wurden, wurden diese bereits umgesetzt (bitte nach einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum wurden diese noch nicht umgesetzt?

15

Gab es konkrete Meldewege, über die Privatpersonen Informationen zu Taleb A. übermitteln konnten, wie effektiv waren diese, und wie viele Privatpersonen haben sich bei den Behörden seit 2006 gemeldet und vor Taleb A. gewarnt?

16

Wie viele sogenannte Gefährderansprachen oder Versuche einer Gefährderansprache fanden im gesamten Zeitraum, in dem Taleb A. den Sicherheitsbehörden bekannt war, statt (bitte nach Datum, Anlass, zuständiger Behörde und ob die Gefährderansprache tatsächlich durchgeführt worden ist, aufschlüsseln)?

Wurden bei der Gefährderansprache Informationen über vorherige Drohungen oder Hinweise auf Gewaltbereitschaft des Täters herangezogen, und wenn ja, wie wurden diese berücksichtigt?

Welche Behörden waren an der Durchführung oder an der vorgesehenen Durchführung der Gefährderansprachen beteiligt, und wie wurde die Koordination zwischen den beteiligten Stellen sichergestellt?

Welche Kriterien werden bei der Entscheidung zugrunde gelegt, ob eine Gefährderansprache zu weiteren Maßnahmen führen sollte?

Wie ist das Vorgehen, wenn der Versuch einer Gefährderansprache scheitert, etwa weil die Person nicht angetroffen wird oder sich krankmeldet?

17

Welche Strategie verfolgen die Sicherheitsbehörden des Bundes im Umgang mit Personen, die sich nicht einem speziellen Phänomenbereich wie Links-, Rechts- oder islamistischem Extremismus zuordnen lassen, aber gleichwohl aufgrund konkreter Gewaltandrohungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen?

18

Welche Strategie verfolgen die Sicherheitsbehörden des Bundes im Umgang mit Personen, die über die sozialen Medien sowie in Eingaben an Behörden und die Justiz verschwörungsideologische Inhalte und Drohungen mit Gewalt verbreiten?

19

Gab es seitens der Bundesregierung in der Vergangenheit Bemühungen, bundeseinheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz von Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten zu etablieren?

Wenn ja, welches Ergebnis hatten diese Bemühungen (bitte nach Jahr und Ergebnis aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum gab es bislang keine derartigen Bemühungen?

Wenn die Bemühungen zu keiner Etablierung derartiger Mindeststandards geführt haben, woran ist dies gescheitert?

20

Liegt der Bundesregierung eine Einschätzung dazu vor, inwieweit die von ihr initiierten, aber bislang nicht beschlossenen Reformen des Bundespolizeigesetzes und des Bundeskriminalamtsgesetzes geeignet gewesen wären, die Tat zu verhindern, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche zu erstellen, und wenn nein, warum nicht?

21

Liegt der Bundesregierung eine Einschätzung vor, inwieweit die Einführung einer sogenannten Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen geeignet gewesen wäre, die Tat zu verhindern, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche zu erstellen, und wenn nein, warum nicht?

22

Wie begründet die Bundesregierung, dass sie nach dem Anschlag von Magdeburg nunmehr die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen einführen möchte, und wo sieht sie einen Zusammenhang?

23

Wie viele Staatsangehörige Saudi-Arabiens haben seit dem Jahr 2006 in Deutschland einen Asylantrag gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

24

In wie vielen Fällen wurde Staatsangehörigen Saudi-Arabiens seit dem Jahr 2006 ein Schutzstatus in Deutschland zugesprochen, und in wie vielen Fällen erfolgte eine Ablehnung des Schutzgesuchs (bitte nach Art des Schutzstatus aufschlüsseln)?

25

In wie vielen Fällen haben Staatsangehörige Saudi-Arabiens seit dem Jahr 2006 in Deutschland einen Asylantrag gestellt, nachdem sie, wie der Tatverdächtige Taleb A., zunächst mit einem Visum eingereist sind?

26

In wie vielen Fällen wurden Staatsangehörige Saudi-Arabiens seit dem Jahr 2006 in ihr Heimatland abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

27

In wie vielen Fällen hat die Regierung von Saudi-Arabien seit dem 1. Januar 2006 über Interpol gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ein Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung (sogenannte Red Notice) einer in Deutschland aufhältigen Person übermittelt, und in wie vielen Fällen wurde dem Ersuchen nicht entsprochen?

28

Welcher Tatverdacht in Saudi-Arabien lag nach Kenntnis der Bundesregierung einem laut Berichten ergangenen Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung von Taleb A. zugrunde?

29

Gab es im Hinblick auf den Tatverdächtigen Taleb A. vor oder nach dem Anschlag Kontakte mit Saudi-Arabien insbesondere in Form von Besprechungen, Telefonaten oder anderen Formen der Kommunikation?

Berlin, den 10. Januar 2025

Christian Dürr und Fraktion

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