Asyl und Abschiebungen beim Herkunftsland Türkei
der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Nach Kenntnis der Fragestellenden verschlechtert sich die Menschenrechtslage in der Türkei immer weiter. Das drückt sich unter anderem in willkürlichen und politisch motivierten Strafverfahren aus, die sich besonders häufig gegen Kurdinnen und Kurden, Linke und andere Personen richten, die zum Beispiel Korruption oder Menschenrechtsverletzungen durch die Türkei kritisieren.
Ein von Pro Asyl in Auftrag gegebenes und im September 2024 veröffentlichtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Mittel der Strafverfolgung in der Türkei eingesetzt wird, um „der Regierung unliebsames politisches Handeln zu verhindern“. Insbesondere Terrorismusvorwürfe würden willkürlich erhoben, entsprechende Strafverfahren würden regelmäßig rechtsstaatliche Standards verletzen. Davon betroffene Personen hätten keine Möglichkeit, sich effektiv zu verteidigen, die richterliche Unabhängigkeit sei nicht gewährleistet. Das habe verschiedene Gründe: Richterinnen und Staatsanwälte würden kontrolliert, nach unliebsamen Entscheidungen versetzt, entlassen oder sogar selbst kriminalisiert. Das materielle Recht sei so formuliert und werde so weit ausgelegt, dass nicht vorhersehbar sei, welche Handlungen als strafbar bewertet werden. In vielen Anklagen und Urteilen würden lediglich konkrete Sachverhalte dargestellt, es fehle aber die Subsumption unter eine gesetzliche Regelung; teilweise fehlten sogar Darstellungen konkreter Sachverhalte. Ermittlungen würden einseitig geführt, zudem würden falsche Beweise angefertigt. Das geschehe insbesondere mithilfe geheimer Zeugen, die unter unklaren Umständen Angaben zu einer Vielzahl von Personen machten. Das Gutachten basiert auf einer einjährigen Untersuchung der türkischen Justiz. Analysiert wurden Urteile türkischer Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Berichte des Europarats und der EU-Kommission, ferner wurden Interviews mit in der Türkei praktizierenden Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen geführt. Umgesetzt wurde die Untersuchung durch zwei renommierte Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte aus der Türkei, deren Identität aus Sicherheitsgründen geheim gehalten werden muss. Allein diese Notwendigkeit „spricht Bände über den Zustand des türkischen Rechtsstaats“, wie Pro Asyl kommentiert (www.proasyl.de/news/keine-chance-auf-gerechtigkeit-politisch-verfolgte-im-fadenkreuz-tuerkischer-justiz/ sowie www.proasyl.de/wp-content/uploads/Gutachten-Tuerkei-Langfassung_final.pdf).
Obwohl der Verfolgungsdruck in der Türkei wie beschrieben zunimmt, lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer mehr Asylanträge von Geflüchteten aus der Türkei ab. Im Jahr 2023 betrug die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote nur noch knapp 18 Prozent, bei Kurdinnen und Kurdinnen lag sie sogar nur bei gut 6 Prozent (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/10986). Nach Auffassung der Fragestellenden liegt dies unter anderem daran, dass das BAMF häufig den politischen Charakter von Strafverfahren in der Türkei verkennt und den davon betroffenen Asylsuchenden den dringend benötigten Schutz versagt. Die Bundesregierung beantwortete Fragen nach der Unabhängigkeit der türkischen Justiz bei Strafverfahren mit politischem Bezug in der Vergangenheit nicht eindeutig bzw. verwies sie darauf, dass es sich bei Asylentscheidungen immer um Einzelfallentscheidungen handele (zuletzt Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/12228). Zuvor hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8222 noch allgemein auf den 15. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung verwiesen, in dem zumindest festgehalten wurde: „Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit politischem Bezug offenbaren die Grenzen der Unabhängigkeit der Justiz und wirken einschüchternd auf große Teile der Zivilgesellschaft.“ Pro Asyl fordert das BAMF auf, die bisherige Entscheidungspraxis zu überdenken, die Willkür politischer Strafverfahren in der Türkei anzuerkennen und die Länderleitsätze für das Land anzupassen. Die Fragestellenden unterstützen diese Forderungen (www.proasyl.de/news/keine-chance-auf-gerechtigkeit-politisch-verfolgte-im-fadenkreuz-tuerkischer-justiz).
Ende September 2024 berichteten verschiedene Medien über eine bevorstehende „Abschiebeoffensive“ in die Türkei, auf die sich die Bundesregierung nach monatelangen Verhandlungen mit der türkischen Regierung geeinigt habe. Zunächst sei die Abschiebung von 200 türkischen Staatsangehörigen mit Linienflügen geplant. Darüber hinaus habe die türkische Regierung angeboten, bis zu 500 Menschen pro Woche zurückzunehmen. Sie sei bereit, auch Charterflüge zu akzeptieren, wenn diese „Spezialflüge“ genannt würden (www.tagesschau.de/inland/abschiebung-tuerkei-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus der Türkei gab es in den Jahren 2023 und 2024 (bitte nach Quartalen und zwischen türkisch- und kurdischstämmigen Asylsuchenden differenzieren), und wie viele Minderjährige waren unter diesen Asylsuchenden?
Wie hat das BAMF in den Jahren 2023 und 2024 über die Asylanträge von Asylsuchenden aus der Türkei entschieden (bitte zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig sowie zwischen türkisch- und kurdischstämmigen Asylsuchenden und nach Quartalen differenzieren)?
Wie hoch waren in den Jahren 2023 und 2024 die Schutzquote und die Schutzquote ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen bei Asylantragstellenden aus der Türkei insgesamt sowie differenziert nach türkisch- und kurdischstämmigen Antragstellenden (bitte nach Jahren und auch nach Quartalen aufschlüsseln)?
Wie lauten die bereinigten Schutzquoten und absoluten Fallzahlen für das Herkunftsland Türkei in den Jahren 2023 und 2024, differenziert nach den zehn Organisationseinheiten im BAMF mit den jeweils niedrigsten bzw. höchsten Werten (bitte nur solche Organisationseinheiten mit über 25 entsprechenden Entscheidungen auflisten und nach den Quoten auf- oder absteigend sortieren, bitte zusätzlich nach Jahren und nach kurdischer bzw. türkischer Volkszugehörigkeit differenzieren)?
Wie haben die Verwaltungsgerichte in den Jahren 2023 und 2024 über die Klagen von Asylsuchenden aus der Türkei gegen Bescheide des BAMF entschieden (bitte wie in der Antwort zu Frage 2 differenzieren)?
Wie hoch war die Verpflichtungs- bzw. Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte bei Asylsuchenden aus der Türkei in den Jahren 2023 und 2024 (bitte nach Jahren differenzieren, bitte zusätzlich zwischen kurdisch- und türkischstämmigen Asylsuchenden differenzieren) bei Nichtberücksichtigung formeller Erledigungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben, zudem bitte gesondert diejenigen zehn Verwaltungsgerichte auflisten, die die niedrigsten bzw. die höchsten Verpflichtungs- bzw. Aufhebungsquoten in Abweichung vom Durchschnittswert aller Verwaltungsgerichte in diesen Zeiträumen aufwiesen)?
Wurden die internen Leitsätze beim BAMF für das Herkunftsland Türkei in den Jahren 2023 und 2024 angepasst, und wenn ja, inwiefern?
Ist der Bundesregierung bzw. ist dem BAMF das von Pro Asyl herausgegebene Gutachten „Zur Lage der Justiz in der Türkei. Rechtsunsicherheit in Strafverfahren mit politischem Bezug“ bekannt (www.proasyl.de/wp-content/uploads/Gutachten-Tuerkei-Langfassung_final.pdf)?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Gutachten?
Welche Schlussfolgerungen ziehen die Bundesregierung bzw. das BAMF aus dem Gutachten für den Umgang mit Asylanträgen von Asylsuchenden aus der Türkei?
Sind Erkenntnisse aus dem Gutachten in die internen Leitsätze beim BAMF oder in andere Bewertungen der Lage in der Türkei eingeflossen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Sehen die Bundesregierung bzw. das BAMF die Notwendigkeit, den Umgang mit Asylanträgen von Asylsuchenden aus der Türkei auf den Prüfstand zu stellen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Verbleib von Personen, die aus Deutschland in die Türkei abgeschoben wurden, und wenn ja, welche?
Wie viele türkische Staatsangehörige leben mit welchem Aufenthaltsstatus in Deutschland, wie viele von ihnen haben einen Asylantrag gestellt, wie viele von ihnen sind ausreisepflichtig mit bzw. ohne Duldung (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden in den Jahren 2023 und 2024 aus Deutschland in die Türkei abgeschoben (bitte nach Quartalen und für die zweite Jahreshälfte 2024 nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich diese Abschiebungen auf die Bundesländer?
Wie viele Abschiebungen wurden per Linienflug, per „Mini-Charter“ mit bis zu vier Personen und wie viele als Sammelabschiebung vollzogen (bitte die Mini-Charterflüge und Sammelabschiebung einzeln mit Datum, Abflughafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der abgeschobenen Personen und Zahl der Begleitbeamten auflisten)?
Wie viele Asylsuchende aus der Türkei wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des Dublin-Systems in andere EU-Staaten überstellt (bitte nach Jahren und Zielstaaten der Überstellungen aufschlüsseln)?
Wie viele türkische Staatsangehörige sind in den Jahren 2023 und 2024 mit einer finanziellen Förderung des Bundes oder der Länder „freiwillig“ ausgereist (bitte nach Halbjahren aufschlüsseln), und wie viele türkische Staatsangehörige sind im genannten Zeitraum selbstständig kontrolliert mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach Halbjahren aufschlüsseln)?
Wie kam die Liste von 200 türkischen Staatsangehörigen zusammen, mit deren Rücknahme die türkische Regierung sich einverstanden erklärt haben soll (www.morgenpost.de/politik/article407370424/500-abschiebungen-pro-woche-darum-geht-es-beim-tuerkei-deal.html)?
Wie verteilen sich die 200 Personen auf die Bundesländer?
Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zu diesen Personen machen, wie viele von ihnen sind etwa weiblich bzw. männlich, bei wie vielen handelt es sich um abgelehnte Asylsuchende, wie viele sind Kurdinnen bzw. Kurden?
Ist es vorgekommen, dass die türkische Regierung gegenüber der Bundesregierung bzw. deutschen Behörden die Abschiebung bestimmter Personen angeregt bzw. vorgeschlagen hat, und wenn ja, wie wurde damit umgegangen?
Wurden die besagten 200 Personen bereits in die Türkei abgeschoben (wenn nein, bitte angeben, wie viele Abschiebungen es bereits gab)?
Sind Medienberichte zutreffend, wonach die türkische Regierung zwar Sammelabschiebungen per Charterflug ablehne, aber bereit sei, diese zu akzeptieren, wenn sie „Spezialflug“ genannt würden, und wenn ja, handelt es sich dabei tatsächlich nur um eine begriffliche Unterscheidung (www.tagesschau.de/inland/abschiebung-tuerkei-100.html), wenn es sich nicht nur um eine begriffliche Unterscheidung handelt, worin besteht der Unterschied?
Haben in der Zwischenzeit bereits „Spezialflüge“ stattgefunden, wenn ja, wann (bitte mit Datum auflisten), und wie viele Personen wurden damit abgeschoben, und wenn nein, gibt es bereits konkrete Planungen für die Durchführung von „Spezialflügen“?
Was genau haben die Bundesregierung und die türkische Regierung hinsichtlich der Beschaffung von Reisedokumenten für ausreisepflichtige türkische Staatsangehörige vereinbart, unter welchen Bedingungen sind die türkischen Behörden bereit, solche Dokumente auszustellen, und wie hat sich dies gegenüber der vorherigen Situation verändert (www.morgenpost.de/politik/article407370424/500-abschiebungen-pro-woche-darum-geht-es-beim-tuerkei-deal.html)?
Ist es zutreffend, dass die türkische Regierung angeboten hat, 500 türkische Staatsbürger pro Woche zurückzunehmen, die Bundesländer aber auf Anfrage der Bundesregierung nicht in der Lage waren, so viele ausreisepflichtige Personen zu nennen, wie die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, in der Sitzung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag am 4. Dezember 2024 berichtete?
Wie ist zu erklären, dass in der Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage der Abgeordneten Clara Bünger in der Anlage von knapp 12 888 ausreisepflichtigen türkischen Staatsangehörigen mit „Asylbezug“ die Rede war, wohingegen es in der Antwort selbst hieß, dass nur 7 551 der ausreisepflichtigen türkischen Staatsangehörigen abgelehnte Asylsuchende seien (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 30, Plenarprotokoll 20/190), wie kommt die Differenz von 5 337 Personen zustande, und worin besteht der Unterschied zwischen „Asylbezug“ und (abgelehntem) Asylantrag?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Stadt Siegen am 5. Dezember 2023 einen kurdischen Mann in die Türkei abgeschoben hat, obwohl das BAMF noch nicht über dessen Asylfolgeantrag entschieden und der Stadt auch nicht mitgeteilt hatte, dass kein weiteres Asylverfahren durchgeführt werde, wie das Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ berichtet (www.grundrechtekomitee.de/fileadmin/user_upload/Rose_Schiessl_Abschiebungen_in_NRW_Ausgrenzung_Entrechtung_Widerstaende.pdf, S. 125)?
Ist es zutreffend, dass das BAMF den Tag der Abschiebung kannte, was sich laut dem genannten Bericht aus entsprechenden Unterlagen ergebe (ebd., Fußnote 253)?
Gab es im Vorfeld des 5. Dezember 2023 Kommunikation zwischen dem BAMF und der Stadt Siegen bzw. der zuständigen Ausländerbehörde bezüglich der bevorstehenden Abschiebung, und wenn ja, was war deren Inhalt, haben die Stadt Siegen bzw. die Ausländerbehörde sich beim BAMF erkundigt, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt würde, und falls nein, warum hat das BAMF die Stadt Siegen bzw. die Ausländerbehörde nicht von sich aus über den anhängigen Asylfolgeantrag des Betroffenen informiert?
Teilt die Bundesregierung die in dem Bericht dargelegte Einschätzung, dass die Abschiebung des Mannes rechtswidrig erfolgte (bitte erläutern), und welche Konsequenzen zieht sie aus dem Vorgang, etwa im Hinblick auf eine Änderung der gesetzlich festgelegten Nichtankündigung von Abschiebeterminen, teilt die Bundesregierung die dort vertretene Einschätzung, dass diese Nichtankündigung von Abschiebeterminen dazu führen kann, dass der effektive Rechtsschutz in zeitlicher und rein praktischer Hinsicht dramatisch eingeschränkt wird (bitte begründen)?
Wird der Fall beim BAMF bzw. in Arbeitsgruppen zwischen Bund und Ländern oder in anderen Gremien aufgearbeitet, wenn ja, welche näheren Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, und wenn nein, warum nicht?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Bemühungen, dem Betroffenen die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen, wenn ja, welche, und inwieweit waren diese erfolgreich, und wenn nein, warum nicht, und was ist der Bundesregierung über das weitere Schicksal des Mannes bekannt?