Ressourceneinsatz in den Bundesministerien in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Sören Pellmann, Christian Görke, Gökay Akbulut, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die Ministerien des Bundes erfüllen gemäß Artikel 65 des Grundgesetzes (GG) eine zentrale Funktion in der Organisation und Ausführung der Regierungsarbeit. Als Teil der Exekutive obliegt ihnen die Aufgabe, politische Beschlüsse der Bundesregierung in konkrete Verwaltungsakte umzusetzen und dabei den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit sowie die Bindung an Gesetz und Recht (Artikel 20 Absatz 3 GG) zu wahren. Sie sind zudem durch das Ressortprinzip gemäß Artikel 65 GG geprägt, das den Bundesministerinnen und Bundesministern eigenständige Leitungsbefugnisse zuweist.
Bundesministerien stehen dabei im Dienst des Gemeinwohls und sind zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Weder die Nutzung ministerieller Ressourcen noch die Einstellung von Personal dürfen aus parteitaktischen Erwägungen erfolgen. Insbesondere bei der Personalauswahl müssen Qualifikation, fachliche Eignung und Leistung im Vordergrund stehen, wie es auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Rechtsprechung zur Chancengleichheit politischer Parteien (u. a. BVerfGE 44, 125) sowie zur Neutralitätspflicht der Exekutive deutlich gemacht hat.
Berichte deuten darauf hin, dass in der Vergangenheit in einigen Fällen die Parteizugehörigkeit bei der Besetzung leitender Funktionen die Kriterien Eignung, Befähigung und Leistung dominierte. So wurde beispielsweise das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter der Leitung von Dirk Niebel (FDP) als „Versorgungswerk für FDP-Funktionäre“ kritisiert, weil Positionen nicht nach fachlicher Eignung, sondern nach Parteibuch besetzt worden sein sollen (vgl. z. B. www.zeit.de/politik/deutschland/2012-01/niebel).
Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass Bundesministerien Ressourcen für parteipolitische Aktivitäten genutzt haben. So sollen einige Bundesministerien im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 Wählerinnen und Wähler mit zielgruppenspezifisch zugeschnittenen Botschaften auf Facebook angesprochen haben, was als Einsatz amtlicher Ressourcen für den Wahlkampf zu qualifizieren wäre (vgl. z. B. verfassungsblog.de/neutralitatspflichten-von-behorden-im-wahlkampf/).
Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen hinsichtlich der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Grundsätze der Neutralität, der Zweckbindung bundesministerieller Ressourcen und der objektiven Auswahlkriterien bei der Personaleinstellung durch die Bundesministerien in der aktuellen Wahlperiode.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Euro in Form von Sachmitteln und personellem Aufwand (Arbeitsstunden) haben die einzelnen Bundesministerien während der gesamten 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages dafür aufgewendet, politische Positionspapiere (z. B. „Non-Paper“), Reden, Grußworte, Videobotschaften o. Ä. zu erstellen, die über ihre amtlichen Aufgaben und bundesministeriellen Zuständigkeitsbereiche sowie den Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hinausgehen und zur Nutzung durch bzw. zum Vortrag bei Gliederungen ihrer jeweiligen Parteien oder als Grundlage für dortige Beschlussentwürfe dienen (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen ergriff die Bundesregierung während der 20. Wahlperiode, um eine mögliche Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln in diesem Zusammenhang aufzuklären und ggf. zu ahnden (z. B. vorbeugende Regelungen, dienstliche Befragungen, Disziplinarverfahren, Abmahnungen, Strafanzeigen)?
Wie hoch sind die Sach-, Reise- und anteiligen Personalkosten, die die einzelnen Bundesministerien während der 20. Wahlperiode für die Beteiligung ihres jeweiligen Leitungspersonals (insbesondere Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre) an Veranstaltungen, Kampagnen u. Ä. von Gliederungen ihrer jeweiligen Parteien, parteinahen Stiftungen oder Parlamentsfraktionen aufgewendet haben (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betreffenden Bundesministerien während der 20. Wahlperiode die Zuarbeit zu den in den Fragen 1 und 2 genannten Aktivitäten verweigert und wurden dennoch dazu angewiesen, beispielsweise durch Leiterinnen und Leiter der Bundesministerbüros?
An welchen Veranstaltungen von Gliederungen ihrer jeweiligen Parteien hat sich das Leitungspersonal einzelner Bundesressorts während der gesamten 20. Wahlperiode beteiligt (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die jeweiligen Kosten für die in Frage 5 genannten Beteiligungen, insbesondere auch für die Vorbereitung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden in den einzelnen Bundesministerien ohne reguläre Probezeit als Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit ernannt?
Lagen bei den in Frage 7 genannten Ernennungen interne Beschwerden gegen die betreffenden Personen vor, die ggf. als „bestehende Mängel“ ihrer Eignung gemäß § 28 Absatz 4 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) hätten gewürdigt werden müssen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden in den einzelnen Bundesministerien ohne Ausschreibung eingestellt (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
Wie viele Beförderungen bzw. Höhergruppierungen fanden in den einzelnen Bundesministerien während der gesamten 20. Wahlperiode statt (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts sowie nach Laufbahngruppen [mittlerer, gehobener, höherer Dienst] bzw. Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
Wie viele sogenannte Sprungbeförderungen unter Beteiligung des Bundespersonalausschusses bzw. ohne Bundespersonalausschuss (d. h. Beförderungen, bei denen mindestens eine Besoldungs- oder Vergütungsgruppe übersprungen wurde) gab es in den einzelnen Bundesministerien während der gesamten 20. Wahlperiode (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts und Laufbahngruppen aufschlüsseln)?
Wie viele Höhergruppierung um mehr als eine Entgeltgruppe gab es in den einzelnen Bundesministerien während der gesamten 20. Wahlperiode (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts und Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
Welche Gründe wurden für die in den Fragen 11 und 12 genannten Sprungbeförderungen bzw. Höhergruppierungen jeweils angegeben (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde bei Sprungbeförderungen oder Einstellungen von Personen von außerhalb der Bundesverwaltung durch die zuständigen Personalvertretungen die Zustimmung verweigert (§ 78 des Bundespersonalvertretungsgesetzes)?
Wurde bei den Beförderungen und Sprungbeförderungen das Prinzip der Bestenauslese gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes eingehalten, und wie wurde dies jeweils sichergestellt (bitte erläutern)?
Gab es in den einzelnen Bundesministerien während der gesamten 20. Wahlperiode Abweichungen von den üblichen Beförderungsrichtlinien oder Beförderungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf Wartezeiten und Leistungsbewertungen, wenn ja, in welchen Fällen, und aus welchen Gründen (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die zwischen 2017 und 2024 in den jeweiligen Regierungsparteien (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP), deren Bundestagsfraktionen oder entsprechenden Abgeordnetenbüros dieser drei Parteien angestellt waren, haben die amtierenden Bundesministerinnen und Bundesminister seit Beginn der 20. Wahlperiode (8. Dezember 2021) in ihren jeweiligen Bundesministerien eingestellt (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts sowie Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Personen haben in den jeweiligen Bundesministerien eine Laufbahn im höheren Dienst begonnen oder wurden dort bereits – ggf. unter Verkürzung des Vorbereitungsdienstes (§ 16 Absatz 3 BLV) oder mit Ausnahmen von der Mindestprobezeit (§§ 11 Absatz 1 Satz 5, 29 Absatz 1, 31 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes [BBG]) – zu Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit ernannt (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
Wie viele Planstellen und Stellen wurden in den Bundesministerien während der 20. Wahlperiode neu geschaffen, und in welchen Laufbahnen bzw. vergleichbaren Entgeltgruppen (auch außertariflich; bitte höheren Dienst nach einzelnen Besoldungsgruppen auflisten) erfolgte dies jeweils (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurden die in Frage 19 genannten neuen Planstellen und Stellen geschaffen, und wie wurden diese begründet (z. B. neue Aufgabenbereiche, Aufgabenerweiterungen, Reorganisationen; bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
Wie viele der neu geschaffenen Planstellen und Stellen wurden mit externen Bewerberinnen und Bewerbern besetzt, und wie viele wurden intern vergeben (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
Welche Verfahren wurden bei der Besetzung der neu geschaffenen Planstellen und Stellen angewendet (z. B. öffentliche Ausschreibungen, interne Ausschreibungen, Direktberufungen; bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts aufschlüsseln)?
Inwiefern wurden bei der Schaffung neuer Planstellen und Stellen während der vorläufigen Haushaltsführung ab dem 6. November 2024 haushaltsrechtliche Vorgaben und Sparsamkeitsprinzipien berücksichtigt (bitte erläutern)?
Wie haben sich die Personalkosten der jeweiligen Bundesministerien in der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte nach Quartalen, dabei das vierte Quartal 2024 unterteilen in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“, und Ressorts sowie jeweils nach den einzelnen Laufbahn- bzw. Tarifgruppen aufschlüsseln)?
Welche Auslandsreisen haben die vorübergehend noch amtierenden Bundesministerinnen und Bundesminister während der gesamten 20. Wahlperiode durchgeführt oder noch geplant, insbesondere unter Berücksichtigung des Zeitraums ab dem 6. November 2024 bis zur Wahl einer neuen Bundesregierung, trotz des Koalitionsbruchs und der bis auf Weiteres nur vorläufigen Haushaltsführung (bitte im Einzelnen nach Quartalen, Ressorts, Anlässen, Zielen, Anzahl begleitender Personen sowie tatsächlichen bzw. voraussichtlichen Kosten, das vierte Quartal 2024 zusätzlich in „vor dem 6. November 2024“ und „ab dem 6. November 2024“ unterteilen, aufschlüsseln)?
Welche überwiegenden dienstlichen Gründe sowie erhofften Erkenntnisse sprachen bzw. sprechen trotz der genannten Umstände für diese Unternehmungen nach dem 6. November 2024 (bitte je Reise aufschlüsseln)?