Deutscher Bundestag Drucksache 20/14603
20. Wahlperiode 14.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Hacker, Gyde Jensen, Renata
Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 20/14392 –
Zur Zukunft der Games-Förderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Games-Förderung auf Bundesebene stand in den letzten Jahren häufiger
in der Kritik (
www.medienpolitik.net/aktuelle-themen/die-luft-wird-fuer-viel
e-unternehmen-duenn-565). Im Oktober 2022 waren die Mittel für die Games-
Förderung bereits aufgebraucht, sodass es einen Antragsstopp gegeben hat. Im
Mai 2023 wurde die Förderrichtlinie „Computerspielförderung des Bundes“
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wieder
gestoppt, da die Mittel von 50 Mio. Euro ausgeschöpft waren.
Der Bundesrechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung zur Förderung der
Computerspieleentwicklung auf Bundesebene vom 16. Mai 2024 die Games-
Förderung des BMWK dahin gehend gerügt, dass der Bund die
Finanzierungskompetenz darzulegen hätte, zukünftig nur bedingt rückzahlbare Darlehen
gewähren, Förderanträge nach Stichtagsregelungen prüfen oder auch stärker die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller fokussieren sollte (
www.b
undesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/computersp
iele-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Die für 2025 neu vorgestellte Förderrichtlinie sieht vor, dass
Entwicklungskosten nur noch ab einem Projektvolumen von mindestens 300 000 Euro
gefördert werden. Dies steht den Bedürfnissen der insbesondere von kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) geprägten deutschen Games-Branche entgegen
und kann nach Ansicht der Fragesteller die wichtige Förderung eines
zukunftsträchtigen Wirtschaftssektors, der laut Games-Strategie des BMWK zu
einem Leitmarkt für Games werden soll, zunichtemachen.
Darüber hinaus hat das BMWK eine Studie bei PWC zur Evaluation der
Förderrichtlinie in Auftrag gegeben (
www.gamesmarket.global/business/es-gibt-e
twas-zu-tun-evaluation-der-gamesfoerderung-empfiehlt-tax-credits-und-wisse
nstransfer-43f380e8ed44727bb0a70c57439ce334). Darin wird einerseits die
volumenmäßige Anpassung an die Erfahrungen der Vergangenheit sowie die
Empfehlung zu einem steuerlichen Anreizmodell (
www.bmwk.de/Redaktion/
DE/Evaluationen/Foerdermassnahmen/evaluation-der-computerspielfoerderun
g-des-bundes.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 115) ausgesprochen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 14. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hoch waren die Volumina (Entwicklungskosten) der einzelnen vom
BMWK geförderten Projekte der Förderrichtlinie
„Computerspielförderung des Bundes“ im Zeitraum vom 31. Dezember 2023 bis zum 1.
Dezember 2024?
a) Bei wie vielen der geförderten Projekte in diesem Zeitraum betrugen
die Entwicklungskosten mindestens 300 000 Euro?
b) Wie viele der geförderten Projekte in diesem Zeitraum wurden von
KMU beantragt?
c) Wie viele der geförderten Projekte in diesem Zeitraum haben neben
der Bundesförderung auch Landes- bzw. Länderförderungen
erhalten?
d) Wie viele der Förderanträge in diesem Zeitraum wurden abgelehnt,
und wie viele dieser Ablehnungen wurden mit dem Verfehlen der
Mindestpunktzahl beim Kulturtest begründet?
e) Wie viele Zuwendungsempfänger haben mehrfach Anträge auf
Förderung gestellt?
f) Wie viele der geförderten Projekte haben eine Marktreife erreicht
und wurden publiziert?
Die Fragen 1 bis 1f werden gemeinsam beantwortet.
Im genannten Zeitraum konnten wegen fehlender Haushaltsmittel, einer
qualifizierten Titelsperre durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
sowie wegen der zum 31. Dezember 2023 ausgelaufenen bisherigen
Förderrichtlinie keine neuen Anträge gestellt werden. Daher erfolgte auch keine
Ablehnung von Anträgen (Frage 1d).
Gleichwohl lief die Förderung von Projekten fort, die noch nach „alter“
Förderrichtlinie bewilligt wurden. Von den 174 am 1. Januar 2024 noch laufenden
Projekten
- hatten 132 Projekte Entwicklungskosten von mindestens 300 000 Euro,
(Frage 1a)
- wurden 17 Projekte gleichzeitig von einem Bundesland gefördert (Frage
1c),
- haben 97 Zuwendungsempfänger mehrere Förderungen erhalten (Frage 1e),
- erreichten mindestens 39 Projekte bis zum 1. Dezember 2024 Marktreife
und wurden veröffentlicht (Frage 1f). Weitere 40 Projekte wurden
abgeschlossen, die Verwendungsnachweisprüfung ist jedoch noch offen, so dass
noch keine Aussage über eine marktreife Veröffentlichung getroffen werden
kann.
Ob ein Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach EU-
Definition ist, war für die bisherige Förderung nur bei Kumulierungsfällen mit
Landesförderungen relevant und wurde daher in der Regel nicht abgefragt. Laut
Evaluationsbericht lag der Anteil von KMU in der Games-Förderung bis Ende
2022 bei 99 Prozent, allerdings ist bei der Erhebung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PWC) eine vereinfachte Definition
verwendet worden. Die für die neue Förderrichtline maßgebliche KMU-Definition
der EU ist strenger, der Anteil von KMU wird jedoch weiterhin dominieren.
2. Inwiefern hat sich die Bundesregierung bei der Entwicklung der neuen
Förderrichtlinie an die Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes
sowie an die vom BMWK in Auftrag gegebene Evaluation bei PWC
gehalten (bitte konkret im Einzelnen auflisten)?
3. Inwieweit hat die Bundesregierung die Punkte 0.1 bis 0.9 des
Bundesrechnungshofes in seiner Prüfungsmitteilung (S. 4 bis 8) konkret
berücksichtigt, welche Argumente wurden bei der Entscheidungsfindung für
eine Berücksichtigung bzw. nicht Berücksichtigung einzelner Punkte des
Bundesrechnungshofs angeführt?
Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Erarbeitung der Förderrichtlinie und des Förderaufrufs waren die
Erkenntnisse der Evaluation sowie die Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes
(BRH) wesentliche Grundlagen. Darüber hinaus sind eigene Erfahrungen,
Feedback aus der Branche, den Bundesländern sowie von Mitgliedern des
Deutschen Bundetages und der EU-Kommission berücksichtigt worden.
Folgende Empfehlungen von PWC wurden berücksichtigt:
- Beibehaltung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- getrennte Fördertöpfe nach Vorhabengröße
- regelmäßige Information zur Höhe der noch verfügbaren Haushaltsmittel
- Deckelung des Förderbetrags für alle Unternehmen einer
Unternehmensgruppe
- Definition eines maximalen Förderbetrags je Projekte
- bei Bedarf weitere Reduzierung der Förderquote für große Vorhaben
- Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der Online-Portale (z. B. durch
zielgruppengerechtere Formulierungen)
- Überforderung durch zu hohe Pauschalisierungsquoten bei Unternehmen
mit geringerer Beschäftigtenzahl vermeiden
- Fortbildungen für Fördernehmer bezüglich relevantem Förderrecht (z. B. zu
Zwischenberichten und Verwendungsnachweisen).
Folgende Empfehlungen des BRH wurden berücksichtigt:
- Abgrenzung von Bundes- und Landesförderung
- Dokumentation der Finanzierungskompetenz des Bundes
- Begleitende Erfolgskontrolle des Förderprogramms durchführen
- genauere Prüfung der Einhaltung der Kriterien des Kulturtests
- Vorlage der überarbeiteten Förderrichtlinie und der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, bevor diese dem Haushaltsausschuss vorgelegt werden
- Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
4. Woher stammt die Mindestgröße für Produktionsvolumina von
300 000 Euro?
a) Hat man diese anhand vergangener Auswertungen festgelegt, wenn,
ja, welcher Zeitraum lag für die Auswertung zugrunde, und wenn
nein, warum nicht?
b) Weshalb hat das BMWK sich letztlich auf die 300 000 Euro als
Mindestgröße festgelegt, welche Argumente haben aus Sicht des BMWK
dafür und dagegen gesprochen?
c) Welchen Effekt erhofft sich die Bundesregierung von dieser
Maßnahme kurz- und mittelfristig?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Die Mindestgröße von Projektvolumina wurde aus mehreren Gründen
angehoben:
1. Der BRH verlangte, dass sich die Bundesförderung von den
Landesförderungen abgrenzt und dargelegt wird, dass die Förderung in Bereichen wirkt,
in denen die Länderförderungen nicht (sinnvoll) wirken können. Das sind
vor allem größere Projekte, bei denen eine gesamtwirtschaftliche Wirkung
eher zu erwarten ist als bei sehr kleinen Projekten.
2. Die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgelegten Ziele
lassen sich mit sehr kleinen Projekten nicht oder nur schlecht erreichen.
Insbesondere erzielen diese Projekte in der Regel keine Beiträge, die auf
Bundesebene oder Gesamtstandortebene Einflüsse erwarten lassen.
3. Es wurde geprüft, welche Bereiche die Landesförderungen mit ihren
Mitteln sinnvoll abdecken können – und aktuell auch abdecken. Typische
Landesförderungen deckten in den letzten Jahren Förderbeträge bis
200 000 Euro pro Projekt (bei Förderquoten bis zu 50 Prozent) ab.
4. Es wurden auch die Projektgrößen aller bewilligten Projekte im gesamten
Zeitraum der letzten Förderrichtlinie (1. Oktober 2020 bis 31. Dezember
2023) betrachtet.
Durch die Festlegung der Projektmindestgröße werden folgende kurz- und
mittelfristige Effekte erwartet:
1. Abgrenzung der Bundes- von den Landesförderungen,
2. zielgerichtetere Förderung im Sinne der festgelegten Ziele des
Förderprogramms,
3. daraus abgeleitet eine effizientere Mittelverwendung und im Ergebnis eine
höhere Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Mittel,
4. stärkeren Wettbewerb und somit stärkeres Engagement unter den
Bundesländern,
5. verringerte Bürokratiekosten.
5. War die Bundesregierung im Jahr 2022 von der zügigen
Mittelausschöpfung der Förderrichtlinie überrascht, wenn ja, warum, und wenn nein,
warum nicht?
Im Jahr 2022 musste ein Antragstopp im Oktober verhängt werden, da erstmals
die veranschlagten Haushaltsmittel nicht mehr dem Bedarf entsprachen. Dass
die für 2023 veranschlagten Mittel voraussichtlich nicht ausreichen würden,
zeichnete sich im Sommer 2022 ab; nachdem in der ersten Jahreshälfte 2022
das beantragte Volumen im Vergleich zu den Vorjahren stark gestiegen war.
6. War aus Sicht der Bundesregierung der Antragsstopp im Jahr 2022
notwendig, welche Argumente hat die Bundesregierung hinsichtlich dieser
Entscheidung dafür und dagegen abgewogen, und welche Alternativen
hat die Bundesregierung zu einem Antragsstopp in Betracht gezogen?
10. War aus Sicht der Bundesregierung der Antragsstopp im Jahr 2023
notwendig, welche Argumente hat die Bundesregierung hinsichtlich dieser
Entscheidung dafür und dagegen abgewogen, und welche Alternativen
hat die Bundesregierung zu einem Antragsstopp in Betracht gezogen?
Die Fragen 6 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der Antragstopp im Oktober 2022 war notwendig, da die für 2023
veranschlagten Mittel durch die vorliegenden Anträge voraussichtlich vollständig
gebunden worden wären. Erst nach der Bereinigungssitzung im Rahmen des
parlamentarischen Verfahrens für den Bundeshaushalt 2023 war klar, dass 2023
zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen werden. Die zusätzlichen
Verpflichtungsermächtigungen wurden allerdings für die Folgejahre nicht ausfinanziert, das
heißt in der Finanzplanung standen nicht ausreichend Barmittel zur Verfügung,
um die aufgrund der zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen
eingegangenen Verpflichtungen erfüllen zu können. Der Antragstopp im Mai 2023 war
notwendig, da die für 2024 veranschlagten Mittel durch die zum Jahresbeginn
gestiegene Zahl der vorliegenden Anträge voraussichtlich vollständig gebunden
worden wären.
Es wurden folgende Alternativen zu einem Antragstopp geprüft:
- Reduzierung der Förderquote für alle noch nicht bewilligten Vorhaben
- Verschärfung der Zulassungsvoraussetzungen durch Anpassung des
Förderaufrufs, damit weniger Unternehmen antragsberechtigt sind.
Beide Alternativen wurden aus fachlichen Erwägungen verworfen, da sie einen
Antragstopp nicht verhindert, sondern nur geringfügig verzögert hätten, für
einen größeren Kreis von Unternehmen problematisch gewesen wären und das
Vertrauen in die Planbarkeit der Games-Förderung noch stärker reduziert
hätten. Ein Antragsstopp nach Ankündigung wurde daher als einzig gangbarer
Weg angesehen.
7. Hat die Bundesregierung aus dem Antragsstopp im Jahr 2022
Konsequenzen gezogen und Lehren für die zukünftige Förderung
mitgenommen, wenn ja, welche waren dies konkret, und wenn nein, warum nicht?
11. Hat die Bundesregierung aus dem Antragsstopp im Jahr 2023
Konsequenzen gezogen und Lehren für die zukünftige Förderung
mitgenommen, wenn ja, welche waren dies konkret, und worin spiegeln sie sich in
der neuen Förderrichtlinie wider, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Durch Anpassungen in der Förderrichtlinie wird die Wahrscheinlichkeit für
Antragsstopps reduziert (siehe auch Antwort zu Frage 16).
Konkrete Maßnahmen, die im Rahmen der überarbeiteten Förderung zur
Vermeidung von Antragstopps beitragen, sind:
a) Anhebung der Mindestprojektgröße,
b) Anpassung des Kulturtests,
c) Reduzierung der Kostenpauschale nach Nr. 6 ANBest-P-Kosten von
110 Prozent auf 60 Prozent,
d) Anpassung der Förderquoten,
e) Deckelung der Höchstfördersumme pro Vorhaben,
f) Möglichkeit der Deckelung der Höchstfördersumme pro Unternehmen für
einen bestimmten Zeitraum.
Die Maßnahmen zu den Buchstaben a und b führen dazu, dass weniger Projekte
antragsberechtigt sind. Die Maßnahmen zu den Buchstaben c und f sorgen
dafür, dass einzelne Projekte oder Unternehmen geringere Fördersummen
erhalten und die Mittel besser verteilt werden.
Falls die Mittel dennoch knapp werden, kann früher durch einen angepassten
Förderaufruf nachgesteuert werden. Der dafür notwendige Spielraum wurde im
Rahmen des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren von der EU-
Kommission zugelassen. Durch eine online einsehbare Fördermittelübersicht
(„Fördermittelradar“) wird die Planbarkeit für die Unternehmen erhöht und transparent
gemacht, wie viele Mittel insgesamt verfügbar sind und wie viele davon schon
bewilligt oder beantragt wurden. So können die Unternehmen besser
abschätzen, ob sie zu einem gegebenen Zeitpunkt eher mit oder sicherheitshalber ohne
Bundesförderung planen sollten bzw. können. Darüber hinaus wird darauf
geachtet, dass die Mittel für das jeweilige Folgejahr nicht schon vor Jahresbeginn
vollständig gebunden werden.
8. Hatte die Bundesregierung für das Jahr 2023 wieder mit einem
Ausschöpfen der Förderung sowie einem Antragsstopp gerechnet, wenn ja,
innerhalb welchen Zeitraumes wurde damit gerechnet, und welche
Maßnahmen hat die Bundesregierung im Einzelnen zur Verhinderung eines
neuerlichen Antragsstopps ergriffen, und wenn nein, warum nicht?
9. War die Bundesregierung im Jahr 2023 von der zügigen
Mittelausschöpfung der Förderrichtlinie überrascht, wenn ja, warum, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Sowohl die Bundesregierung, als auch zahlreiche Unternehmen der Branche
hatten mit einem erneuten Antragstopp gerechnet, der genaue Zeitpunkt hing
jedoch von der Antragsdynamik und vom Antragsvolumen ab. Beides ist
jedoch nicht gleichmäßig und daher nur schwer prognostizierbar. Nicht
vorhersehbar war, dass die Gesamtsumme der beantragten Fördermittel Anfang 2023
im Vergleich zu den Vorjahren stark angestiegen ist, insbesondere hatte sich die
Anzahl der großen Projekte mit Fördersummen oberhalb von 2 Mio. Euro stark
erhöht. Auch 2023 wurde der Antragstopp verhängt, weil die Mittel des
Folgejahres (also 2024) nahezu vollständig gebunden waren. Zu den geprüften
Maßnahmen zur Verhinderung eines neuerlichen Antragstopps wird auf die Antwort
zu den Fragen 6 und 10 verwiesen.
12. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung konkret
unternommen, um der Empfehlung von PWC im Rahmen der Evaluation nach
einem Wechsel des Förderregimes hin zu einem steuerlichen
Anreizmodell nachzukommen (bitte detailliert auflisten)?
Ein vollständiger Wechsel weg vom bisherigen Förderregime zu einer
ausschließlich auf steuerlichen Anreizen basierenden Förderung war nicht
Bestandteil der Empfehlung von PWC im Rahmen der Evaluation, da ein solches
Vorgehen insbesondere für kleine Unternehmen mit zu starken Nachteilen
verbunden wäre. Selbst für große Projekte hat PWC je nach Zielstellung der
Bundesregierung unterschiedliche Empfehlungsalternativen gegeben.
In der Gesamtschau der Ergebnisse des vorliegenden Feedbacks zur Förderung
(siehe auch Antwort zu den Fragen 2 und 3) wurde im Rahmen der nach § 7
BHO vorgegebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach Festlegung der Ziele
festgestellt, dass für eine optimalere Zielerreichung zukünftig das bisherige
Fördermodell durch ein steuerliches Anreizmodell ergänzt werden sollte.
Es wurden bereits erste Gespräche zwischen dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium der Finanzen auf
Leitungsebene sowie zwischen Bund und Ländern auf Fachebene geführt. Die
Einführung eines steuerlichen Anreizmodells wurde in das Papier der
Bundesregierung zur Wachstumsinitiative aufgenommen („Einführung einer gemeinsam
von Bund und Ländern finanzierte Förderzulage…“).
13. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung
grundsätzlich für und gegen einen Wechsel des von PWC skizzierten
Förderregimes, welche Argumente sprechen konkret für oder gegen ein steuerliches
Anreizmodell?
Die wichtigsten Vorteile eines steuerlichen Anreizmodells:
- bessere Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Unternehmen, da die
Förderung nicht davon abhängig ist, wie viele andere Unternehmen eine
Förderung beantragen, insbesondere besteht Unabhängigkeit vom jährlichen
Haushaltsbudget
- Förderung passt sich dynamisch an den bestehenden Förderbedarf an: je
stärker ein Steueranreizmodell in Anspruch genommen wird, desto höher
sind die volkswirtschaftlichen Effekte, welche das Steueranreizmodell
finanzieren
- für Investoren/Finanzierer attraktiver, da besser planbar und international
üblich
- Standort ist für internationale Ansiedlungen attraktiver, da Unternehmen
auch mittelfristige Sicherheit über die Förderung haben
- geringerer Prüfaufwand vor Projektbeginn und somit früherer Projektstart
möglich (dafür höherer Prüfaufwand nach Projektabschluss).
Die wichtigsten Nachteile eines steuerlichen Anreizmodells:
- Zwischenfinanzierung notwendig, da die Förderung verzögert
finanzwirksam wird (erst nach Steuererklärung statt zum Zeitpunkt des Bedarfs)
- Probleme im Rahmen der Förderung werden unter Umständen zu spät
entdeckt, was insbesondere förderunerfahrene Unternehmen trifft (vertiefte
Prüfung erfolgt bei einer Zuwendung vor Projektbeginn und somit vor der
Umsetzung, bei steuerlichen Anreizmodellen jedoch erst nach der
Umsetzung im Rahmen der Steuererklärung)
- Förderung lässt sich schlechter nachjustieren, auf veränderte Bedarfe kann
daher nicht so gut reagiert werden
- Finanzierungsbedarf lässt sich für den Bundeshaushalt schlechter
abschätzen.
14. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung in Bezug auf die
Bereitschaft der Länder, die Bundesförderung auf ein steuerliches
Anreizmodell umzustellen (falls Kenntnisstand vorhanden, bitte detailliert nach
Ländern aufschlüsseln)?
Die Länder haben den Bund aufgefordert, die Einführung eines steuerlichen
Anreizmodells für die Games-Förderung unter Beteiligung der Länder zu
prüfen und eine gemeinsame Steuerungsgruppe für die Fortentwicklung einer
abgestimmten Games-Förderung zu bilden.
Auf der Wirtschaftsministerkonferenz vom 12./13. Juni 2024 wurde von den
Ländern folgender Beschluss gefasst (K11, Band 176: „Beschlusssammlung der
Wirtschaftsministerkonferenz am 12./13. Juni 2024 in Landshut (Freistaat
Bayern)“, S. 49f):
„Um konkurrenzfähige Rahmenbedingungen im Vergleich mit anderen
internationalen Games-Standorten zu schaffen, ist nach Ansicht der
Wirtschaftsministerkonferenz eine Weiterentwicklung der Förderung der Games-Branche in
Deutschland auch in Richtung geeigneter steuerrechtlicher Regelungen, etwa in
Form sogenannter „Tax Credits“, unter Beteiligung der Länder zu prüfen.“
In der 944. Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats wurde von den
Ländern auf Antrag von Saarland, Berlin, Bayern und NRW folgender
Beschluss gefasst (Ursprünglicher Antrag Drs. 411/24, in geänderter Fassung
beschlossen):
„Um global konkurrenzfähige Rahmenbedingen herzustellen, bedarf es
perspektivisch auch in Deutschland eines Fördermodells, das für Unternehmen der
Games-Branche planbare und langfristige Anreize setzt, in Deutschland in die
Gamesentwicklung zu investieren. Um Doppelstrukturen zu vermeiden und die
Bundes- und Länderförderungen optimal aufeinander abzustimmen, fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Bund-Länder-Steuerungsgruppe
einzurichten, die gemeinsam Programme und Strategien erarbeitet, die den
Gamesstandort Deutschland im internationalen Vergleich stärken.“
15. Wann, und wie oft hat die Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023
und 2024 mit den Ländern zu den einzelnen Themen Computerspiele,
Computerspieleförderung und einer möglichen Umstellung und
Bereitschaft hinsichtlich eines steuerlichen Anreizmodells gesprochen?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Im Rahmen einer Paneldiskussion wurde am 22. August 2024 vom
Parlamentarischen Staatssekretär Kellner (BMWK) mit Minister Liminski (NRW),
Staatsminister Mehring (Bayern) und Senatorin Giffey (Berlin) über alle in der Frage
genannten Themen gesprochen.
Im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz am 12./13 Juni 2024 und der
vorbereiteten Amtschefkonferenz am 7. Mai 2024 wurde ebenfalls über alle in der
Frage genannten Themen mit den Ländern gesprochen.
Auf Fachebene gab und gibt es zahlreiche formelle und informelle Gespräche
zwischen Bund und Ländern, insbesondere regelmäßig im Rahmen der AG
Games der Länder.
16. Wie plant die Bundesregierung, die in der Evaluation von PWC
dargestellte Kalkulation der Gesamtkosten von 72 Mio. Euro bis 78 Mio. Euro
für die Jahre 2024 bis 2028 sicherzustellen, und wenn keine Sicherung
entsprechend der Evaluation geplant ist, warum nicht?
Der von PWC dargestellte Bedarf basiert auf einer unveränderten Förderung
auf Basis der Anträge aus dem Evaluationszeitraum bis Ende 2022. Durch
Änderungen an der Förderrichtlinie und in der Umsetzung der Förderung (siehe
Antwort zu den Fragen 7 und 11) geht das BMWK von einem Bedarf von ca.
48 Mio. Euro jährlich aus.
17. Ab welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einer
Wiederaufnahme der Förderung für 2025?
Die überarbeitete Förderrichtlinie wurde am 27. Dezember 2024 im
Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit dem 28. Dezember 2024 in Kraft.
18. Welchen Einfluss auf die Computerspielelandschaft misst die
Bundesregierung der für 2025 zunächst vorläufigen Haushaltsführung bei,
welche Markt- und Fördereffekte werden seitens der Bundesregierung
erwartet?
Aktuell können aus Mitteln des BMWK nur unterjährige Vorhaben gefördert
werden. Da Produktionen mit einem Volumen ab 900 000 Euro jedoch
praktisch immer mehrjährig agieren, stellt dies eine Herausforderung dar. Die aus
dem Haushalt der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geförderten
kleineren Produktionen bis 900 000 Euro sind von dieser Einschränkung nicht
betroffen.
Markteffekte werden 2025 unabhängig von der vorläufigen Haushaltsführung
fast ausschließlich durch die bereits abgeschlossenen oder 2025
veröffentlichten Projekte erwartet. Die wieder aufgenommene Förderung für kleine Projekte
bis 900 000 Euro wird den geförderten in der Regel kleinen und
Kleinstunternehmen in der aktuell schwierigen Branchenlage ermöglichen, vorhandene
Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und in den Folgejahren neue
konkurrenzfähige Spiele auf den Markt zu bringen.
19. Welche neuen Maßnahmen sind neben der Games-Förderung seitens des
BMWK für 2025 aus dem Titel 0901 683 22 konkret geplant?
Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur Maßnahmen nach den
Vorgaben des Artikels 111 GG finanziert werden. Neue Maßnahmen können
daher erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2025 umgesetzt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333