Deutscher Bundestag Drucksache 20/14962
20. Wahlperiode 12.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14617 –
Tourismuspolitische Bilanz der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP festgelegt, die im April 2019 von der CDU/CSU-geführten
Bundesregierung als langfristiges Projekt gestartete Nationale Tourismusstrategie
fortzuführen. Außerdem sollte eine „Nationale Plattform Zukunft des Tourismus“
für einen langfristigen Dialog zu den Zukunftsthemen der Branche,
Klimaneutralität, Digitalisierung, Fachkräfte etabliert werden.
In den am 6. Juli 2022 vorgelegten Eckpunkten der Bundesregierung zur
Weiterentwicklung der Nationalen Tourismusstrategie wurde angekündigt, dass
die Bundesregierung ein Arbeitsprogramm mit konkreten Maßnahmen
erstellen werde, zu dem die Bundesressorts in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich beitragen würden (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunk
te-zur-weiterentwicklung-der-nationalen-tourismusstrategie.pdf?__blob=publi
cationFile&v=6).
Außerdem wurde angekündigt, dass die Nationale Plattform Zukunft des
Tourismus (NPZT) nunmehr das zentrale Instrument für die Weiterentwicklung
und Umsetzung der Nationalen Tourismusstrategie werden soll. Die
tatsächliche Etablierung der NPZT erfolgte erst im Mai 2023.
Am 4. November 2024 legte die Bundesregierung einen Strategiebericht zur
Fortschreibung der Nationalen Tourismusstrategie vor. Darin wird aber
lediglich über die bisherige Arbeit der NPZT informiert, die in einem
Dialogprozess Experten aus Bund, Ländern, Reisebranche und Wissenschaft versammelt
habe, um „strategische Ziele für den Bereich Tourismus zu erarbeiten und
gleichzeitig in praxisorientierte Lösungen umzusetzen“
(Bundestagsdrucksache 20/13590).
Dieser Strategiebericht enthält jedoch keine Aussagen zu einer eigenen
Tourismusstrategie der Bundesregierung. Führende Vertreter der
Tourismusbranche kritisieren grundsätzlich, dass die Nationale Tourismusstrategie keine
wirkliche Strategie sei, sondern nur eine Auflistung von Einzelprojekten der
Branche, die es teilweise schon seit vielen Jahren gebe, und dass genauere
Beschreibungen fehlten, welche Ziele mit welchen Maßnahmen erreicht werden
sollten (
www.fvw.de/touristik/destination/michael-buller-vusr--co-neue-ausei
nandersetzungen-zur-nationalen-tourismusstrategie-248273).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 12. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zu den inhaltlichen Kritikpunkten gehört insbesondere, dass die Nationale
Tourismusstrategie wichtige Aspekte wie Deutschland als Ziel und Quellmarkt
des internationalen Tourismus und wichtige Segmente wie Reisebüros und
Reiseveranstalter, Geschäftsreisen sowie den Messe- und Kongresstourismus
kaum oder gar nicht thematisiere.
Außerdem würden die wirklichen Themen und Probleme der Branche, wie die
hohen staatlichen Standortkosten im Luftverkehr und der Rückzug von
Fluggesellschaften aus Deutschland, eine verlässliche Finanzierung der für die
touristische Auslandsvermarktung Deutschlands zuständigen Deutschen Zentrale
für Tourismus (DZT), die Situation der Gastronomie nach der Erhöhung der
Mehrwertsteuer zum Jahresbeginn 2024 sowie die vielerorts schleppende
Visavergabe für Reisende aus dem Ausland nach Deutschland, überhaupt nicht
angesprochen (
www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/tourismus-ur
laubsanbieter-halten-strategie-der-ampel-fuer-gescheitert/100088133.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Soweit die Fragen auf künftige Pläne der Bundesregierung abzielen, möchte die
Bundesregierung darauf hinweisen, dass der Bundespräsident am 27. Dezember
2024 den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und für den 23. Februar 2025
Neuwahlen festgesetzt hat. Die Handlungsspielräume der Bundesregierung für
neue Maßnahmen sind daher zum aktuellen Zeitpunkt entsprechend
eingeschränkt.
1. Welche konkreten eigenen Maßnahmen im Rahmen der Nationalen
Tourismusstrategie plant die Bundesregierung als Ergebnis der bisherigen
Arbeit der Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus (NPZT)?
2. Ist bisher vom für die Koordinierung der Tourismuspolitik zuständigen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Abstimmung
der Nationalen Tourismusstrategie und der Arbeit der NPZT mit anderen
Bundesressorts erfolgt, wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang,
und mit welchen Bundesressorts, und wenn nein, warum nicht?
3. Wann plant die Bundesregierung die Vorlage des angekündigten
Arbeitsprogramms zur Nationalen Tourismusstrategie mit konkreten
Maßnahmen und den Beiträgen der Bundesressorts in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich?
4. Wann wird die Bundesregierung den zum Ende der Legislaturperiode
angekündigten Abschlussbericht zur Fortentwicklung der NPZT vorlegen?
5. Wann wird die Bundesregierung ihren Tourismuspolitischen Bericht
vorlegen, der üblicherweise einmal pro Legislaturperiode erstellt wird?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Fortschreibung der Nationalen Tourismusstrategie in der 20.
Legislaturperiode erfolgte in enger Abstimmung aller zuständigen Ressorts in der
Bundesregierung und mündete in die folgenden wesentlichen Maßnahmen:
• Eckpunkte der Bundesregierung zur Nationalen Tourismusstrategie (6. Juli
2022) und zur Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus (14. Dezember
2022)
• Arbeitsprogramm der Bundesregierung zur Nationalen Tourismusstrategie
(Erstveröffentlichung am 28. September 2022, Aktualisierung am 14.
Oktober 2024 –
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/nachhal
tigen-tourismus-wettbewerbsfaehig-gestalten.html und
www.bmwk.de/Reda
ktion/DE/Publikationen/Tourismus/nationale-tourismusstrategie-arbeitsprog
ramm.html)
• Start der Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus (NPZT) am 3. Mai
2022 mit der Einrichtung des Lenkungskreises der NPZT, der als politisches
Steuerungsgremium der Plattform operiert und in dem die für den
Tourismus relevanten Ressorts vertreten sind. Mitwirkung der Ressorts in den für
sie maßgeblichen Arbeitsgruppen der Nationalen Plattform Zukunft des
Tourismus und den dort aufgesetzten Initiativen.
• Strategiebericht „Destination Zukunft – Tourismus gemeinsam gestalten“
(14. Oktober 2024 –
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismu
s/nationale-tourismusstrategie-arbeitsprogramm.html).
Das Arbeitsprogramm bietet einen Überblick über alle aktuellen
branchenspezifischen als auch branchenübergreifenden Maßnahmen aller Bundesressorts, von
denen die Tourismuswirtschaft profitiert. Mit dem Strategiebericht zieht die
Bundesregierung ein erstes Resümee über die Fortschreibung der NTS und
zeigt Handlungsoptionen für die Zukunft auf. Ein Abschlussbericht ist für
Herbst/Winter 2025 vorgesehen. Mit dem Arbeitsprogramm und dem
Strategiebericht liegt eine umfassende Dokumentation der Tourismuspolitik in der
20. Legislaturperiode vor, die weit über den üblicherweise erstellten
Tourismuspolitischen Bericht hinausreicht.
6. Warum wurde die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP enthaltene Ankündigung, nach der Corona-
Krise mit einem Modernisierungsprogramm „Zukunft Tourismus“
unbürokratisch Neu- und Wiedergründungen zu unterstützen, nicht umgesetzt?
Die Bundesregierung unterstützt Neu- und Nachfolgegründungen mit
zahlreichen Angeboten und Maßnahmen, die branchenoffen gestaltet sind und daher
grundsätzlich auch für Existenzgründungen im Tourismussektor zur Verfügung
stehen. Diese Programme werden immer wieder auf neue Bedarfe hin überprüft
und angepasst. So wurde im November 2024 zum Beispiel der Förderkredit
Gründung und Nachfolge des European Recovery Programme (ERP) neu ins
Leben gerufen, der insbesondere Gründungen, Nachfolgeregelungen oder
Festigung von Unternehmen in Deutschland fördert. Das Programm wird in
Kooperation zwischen der KfW und den Bürgschaftsbanken durchgeführt. Der von
der KfW bereitgestellte Durchleitungskredit an die Hausbank ist mit einer
hundertprozentigen Garantie einer Bürgschaftsbank abgesichert. Der Kreditbetrag
liegt bei maximal 500 000 Euro pro Antragsteller. Es werden bis zu 35 Prozent
der förderfähigen Kosten finanziert. Zu den Unterstützungsmaßnahmen zählen
auch nicht-finanzielle Angebote. So steht z. B. mit dem
Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein
umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung, und die Finanzierungs- und
Förderberatung des BMWK (Hotline) bietet individuelle Unterstützung bei der
Suche nach geeigneten Finanzierungsangeboten und Förderprogrammen (www.
existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/Home/home.html).
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das Zustandekommen
erfolgreicher Unternehmensnachfolgen u. a. mit der gemeinsam von KfW und
BMWK betriebenen kostenfreien Unternehmensnachfolgebörse nexxt-chang
e .org. Zudem hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sowie dem Statistischen
Bundesamt einen Praxischeck zu Neu- und Nachfolgegründungen durchgeführt, um
in der Praxis bürokratische Hürden im Gründungsprozess zu identifizieren und
zusammen mit Gründenden und Verwaltungsstellen Handlungsempfehlungen
abzuleiten. Die Ergebnisse sind seit Dezember 2024 auf der Website des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz einsehbar:
www.bmwk.de/Re
daktion/DE/Downloads/E/ergebnispapier-im-praxischeck-einfacher-gruende
n.html.
7. Welche konkreten eigenen Maßnahmen hat die Bundesregierung
ergriffen, um die in der NPZT als Ziel genannte Sicherstellung der
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tourismuswirtschaft zu erreichen, und mit
welchem Erfolg?
Mit der Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus wurde ein Instrument zur
Steuerung eines strategischen Dialogs rund um die Zukunftsthemen
Klimaneutralität/Umwelt- und Naturschutz, Arbeitskräftesicherung und -gewinnung,
Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit etabliert, der alle betroffenen Akteure
aus Bund, Ländern, Branche und Wissenschaft einbezieht. Die Mitwirkenden
haben für ihre Arbeit konkrete Ziele definiert und dazu Initiativen aufgesetzt,
die sie gemeinsam weiterentwickeln, vernetzen und in die Fläche tragen. Die
fachlich betroffenen Bundesministerien sind Teil dieses vielfältigen Netzwerks
und auf diese Weise an der Weiterentwicklung der Initiativen beteiligt. Einen
Überblick über die aktuell laufenden Initiativen gibt die Website der NPZT
unter
https://plattform-zukunft-tourismus.de/, das Arbeitsprogramm der
Bundesregierung zur Nationalen Tourismusstrategie und der Strategiebericht (siehe
hierzu die Antwort zu den Fragen 1 bis 5).
8. Mit welchen konkreten eigenen Maßnahmen hat die Bundesregierung
zum in der NPZT als Ziel genannten Abbau übermäßiger bürokratischer
Belastungen, außer der Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche
Staatsbürger, speziell für die Tourismuswirtschaft in dieser
Legislaturperiode beigetragen?
Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung für
die Wirtschaft und auch speziell für das Gastgewerbe auf den Weg gebracht.
Davon profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen.
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt Entlastungen für die Wirtschaft, von
denen auch die Tourismuswirtschaft profitiert, von rund 913 Mio. Euro pro
Jahr, darunter ist mit der weitgehenden Abschaffung der Hotelmeldepflicht
auch eine gezielte Maßnahme für das Gastgewerbe. Durch die dazugehörige
Bürokratieentlastungsverordnung werden weitere Entlastungen in Höhe von
rund 420 Mio. Euro jährlich für die Wirtschaft bewirkt.
Zudem hat das BMWK in Kooperation mit dem Beauftragten für
Bürokratieabbau der bayerischen Staatsregierung einen Praxischeck im Gastgewerbe
durchgeführt. Dabei haben Unternehmerinnen und Unternehmer aus
Gastronomie und Hotellerie gemeinsam mit Vertretern der zuständigen
Vollzugsbehörden Lösungsansätze für besonders belastende bürokratische Hemmnisse im
Gastgewerbe entwickelt. Gegenstand waren Dokumentations- und
Berichtspflichten aus den Bereichen Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnung,
Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und Elektrocheck. Das
Kernstück des Praxischecks bildete ein Workshop am 7. Oktober 2024 in München.
Aus den Ergebnissen des Workshops werden konkrete Handlungsempfehlungen
und entsprechende Umsetzungsschritte abgeleitet.
9. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, den
realen Umsatzrückgängen im Gastgewerbe sowie den zunehmenden
Insolvenzen und Betriebsaufgaben in der Gastronomie entgegenzuwirken?
Mit ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik stärkt die Bundesregierung die
Wachstumsdynamik der deutschen Volkswirtschaft. Sie hat dabei die
Wettbewerbsfähigkeit durch moderne angebotsseitige Reformen verbessert und unter anderem
eine Trendwende hin zu Bürokratieabbau eingeleitet sowie den Zuzug von
qualifizierten Fachkräften erleichtert. Hiervon profitieren auch die Unternehmen
im Gastgewerbe, deren Geschäftsaussichten sich verbessern, was sich positiv
auf ihre Profitabilität auswirkt und somit die Insolvenzgefahren verringert. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die
Wettbewerbssituation der Gastronomie durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum
1. Januar 2024 verschlechtert hat, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Ab dem 1. Juli 2020 wurde
der Steuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen befristet auf
7 Prozent gesenkt. Hierbei handelte es sich um eine Unterstützungsmaßnahme
zur Bewältigung der Corona-Krise. Die Regelung wurde, auch aufgrund der
Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, mehrfach
verlängert und ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Diese Maßnahme hat damit
einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Krisen und zur Stabilisierung
der wirtschaftlichen Situation der Gastronomiebranche geleistet.
In seiner Sitzung am 18. Dezember 2024 hat sich der Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages mehrheitlich dagegen ausgesprochen, den
Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19
Prozent auf 7 Prozent zu senken. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss eine
Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag, das entsprechende
Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte“.
Die Gastronomie profitiert wie Unternehmen aus anderen Branchen von den
Maßnahmen des am 27. März 2024 verkündeten Gesetzes zur Stärkung von
Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung
und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz). Dieses entlastet gerade auch
kleinere Unternehmen, u. a. durch verbesserte Abschreibungs- und
Verlustabzugsmöglichkeiten. Die Anhebung von steuerlichen Freibeträgen und die
Verschiebung der Tarifeckwerte durch das Inflationsausgleichsgesetz, das Gesetz
zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 sowie durch das
Steuerfortentwicklungsgesetz sorgen für steuerliche Entlastungen und schaffen
damit Arbeitsanreize und Konsummöglichkeiten, auch in der Gastronomie.
11. Wie haben sich die tatsächlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer für
die Gastronomie seit der Erhöhung zum 1. Januar 2024 im Vergleich zu
den prognostizierten Einnahmen hinsichtlich des Volumens durch den
höheren Mehrwertsteuersatz entwickelt?
Derzeit liegen der Bundesregierung hierzu noch keine Informationen vor. Die
monatlich erstellte Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen enthält bei
den Kasseneinnahmen der Umsatzsteuer keine Unterscheidungsmerkmale nach
Wirtschaftszweigen. Eine Aufteilung nach Wirtschaftszweigen wird
voraussichtlich im Jahr 2026 mit der Umsatzsteuerstatistik 2024 vorliegen.
12. Welche Fortschritte hat die Bundesregierung hinsichtlich ihrer
Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP erreicht, dass der Umgang mit Hotel-Meldescheinen „künftig
komplett digital erfolgen“ soll, für wann plant die Bundesregierung,
dieses Ziel zu erreichen?
Die Hotelmeldepflicht nach den §§ 29 f. des Bundesmeldegesetzes wurde zum
1. Januar 2025 für deutsche Staatsangehörige abgeschafft. Insoweit wurde über
das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer Digitalisierung der
Hotelmeldescheine sogar hinausgegangen. Die „Initiative zur Vernetzung und
Digitalisierung der Gastanmeldung und Gastbeitragssysteme“ der Nationalen Plattform
Zukunft des Tourismus unterstützt dabei, Meldeprozesse zu modernisieren,
rechtliche Grundlagen in die Praxis umzusetzen und die Datenweitergabe
effizient zu digitalisieren. Hierzu hat die Initiative praxisnahe
Handlungsempfehlungen für Kommunen, Beherbergungsbetriebe und Technologiedienstleister
erarbeitet, um die Prozesse für die Gastanmeldung, kommunale Gastbeiträge
und statistische Berichtspflichten grundlegend zu überarbeiten und zu
verbessern.
Die Handlungsempfehlungen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://plattf
orm-zukunft-tourismus.de/vernetzung-digitalisierung-gastanmeldung-gastbeitra
gssysteme/.
13. Hat die Bundesregierung Schritte auf EU-Ebene eingeleitet mit dem Ziel,
dass nach der Abschaffung der Meldepflicht für deutsche
Staatsangehörige zum 1. Januar 2025 ausländische Staatsangehörige ihre nach dem
Schengener Durchführungsübereinkommen weiter bestehende
Hotelmeldepflicht durch digitale Meldeverfahren statt der gegenwärtig
erforderlichen eigenhändigen Unterschrift auf Meldezetteln erfüllen können,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
14. Können nach Kenntnis der Bundesregierung ausländische
Staatsangehörige die Meldepflicht in anderen EU-Mitgliedstaaten trotz der
Verpflichtung zur eigenhändigen Unterschrift nach dem Schengener
Durchführungsübereinkommen bereits durch digitale Meldeverfahren erfüllen,
und wenn ja, warum ist das in Deutschland nicht möglich, und wie
bewertet die Bundesregierung diese Wettbewerbsverzerrung, die sich aus
der Mehrbelastung für deutsche Beherbergungsbetriebe ergibt?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesmeldegesetz sieht bereits digitale Meldeverfahren für ausländische
Staatsangehörige vor (vgl. § 29 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes), sodass
diesbezüglich kein Bedarf für eine Intervention auf EU-Ebene besteht.
Hinsichtlich der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten wird auf den
Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Zur
Ausgestaltung der Hotelmeldepflicht in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU“ –
Az. WD 3 – 3000 – 009/23 verwiesen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung in den letzten
Monaten, dass sich immer mehr Fluggesellschaften aus Deutschland
zurückziehen bzw. ihr Angebot auf deutschen Flughäfen reduzieren?
Ausweislich der frei zugänglichen Luftverkehrsstatistik des Statistischen
Bundesamtes und der durch die deutsche Luftverkehrswirtschaft veröffentlichten
Branchendaten stellt die Bundesregierung fest, dass sowohl die Passagierzahlen
als auch das Flugangebot in Deutschland in den letzten Monaten kontinuierlich
gestiegen sind.
16. Welche Auswirkungen für die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit
des Luftverkehrs- und Tourismusstandortes Deutschland erwartet die
Bundesregierung von den weiteren Steigerungen der staatlichen
Standortkosten im Luftverkehr durch die Erhöhung des Gebührendeckels für
die hoheitlichen Luftsicherheitskontrollen seit dem 1. Januar 2025 und
der sich daraus ergebenden Erhöhung der Luftsicherheitsgebühren an
vielen deutschen Flughäfen um bis zu 50 Prozent?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde der Rahmen der Gebühren für die
Überprüfung von Passagieren und ihres Gepäcks erstmalig seit mehr als einem
Vierteljahrhundert angepasst. Der Gebührenrahmen beträgt nunmehr 4,50 Euro
bis 15 Euro für diese Amtshandlung (zuvor: 2 Euro bis 10 Euro). In der Folge
wurden die Gebühren an den Standorten in Bundeszuständigkeit für das Jahr
2025 kalkuliert und in den sogenannten Transparenzgesprächen mit Vertretern
der Luftverkehrsindustrie erörtert. Da bereits zuvor an einigen Standorten der
damalige Höchstrahmenbetrag von 10 Euro überschritten wurde, ergaben sich
Nachholeffekte.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) führte eine Analyse
zur tatsächlichen Steigerung der Luftsicherheitsgebühren nach Anpassung des
Gebührenrahmens durch. Dabei wurden für die Flughäfen im
Zuständigkeitsbereich des Bundes (einschließlich des Standortes München mit Teilzuständigkeit
des Bundes) die tatsächlich berechnete Gebühr mit der Anzahl der
einsteigenden Passagiere gewichtet. Für das Jahr 2025 wurde die prognostizierte Anzahl
der einsteigenden Passagiere herangezogen. Im Ergebnis wurde festgestellt,
dass die festzusetzende Luftsicherheitsgebühr im Durchschnitt 2025 nur um
1,18 Euro höher liegt als im Jahr 2024. Daher werden keine messbaren Effekte
im Sinne der Fragestellung erwartet.
17. Plant die Bundesregierung, die hohen und seit ihrem Amtsantritt massiv
gestiegenen Standortkosten im Luftverkehr zu senken, wenn ja, mit
welchen Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird zu den Standortkosten im Luftverkehr in dieser
Legislaturperiode keine Entscheidung mehr treffen. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
18. Welche Konsequenzen hat die für das Jahr 2025 deutlich gekürzte
Bundesförderung für die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) nach
Kenntnis der Bundesregierung für die Mittelstandsförderung der
deutschen Tourismuswirtschaft durch die DZT wie die Bereitstellung von
Marktforschungsdaten, Unterstützung bei der Digitalisierung der
Angebote sowie die Teilnahme an internationalen Publikums- und
Fachmessen?
19. Mussten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Marktbeobachtung
wichtiger Quellmärkte und die dortige Werbung für das Reiseland
Deutschland unverzichtbare Auslandsbüros bzw. Vertriebsagenturen der
DZT aufgrund der für das Jahr 2025 deutlich gekürzten Bundesförderung
für die DZT bis zum Jahresende 2024 geschlossen werden, und wenn ja,
wie viele, und welche?
20. Welche Konsequenzen hat die für das Jahr 2025 deutlich gekürzte
Bundesförderung für die DZT nach Kenntnis der Bundesregierung für das
Marketingbudget der DZT und die Durchführung von
Vermarktungskampagnen sowie für die weltweite Imagewerbung für den
Tourismusstandort Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland
bei den ausländischen Gästeankünften im Gegensatz zu anderen
wichtigen europäischen Reisezielen immer noch nicht wieder das Vor-Corona-
Niveau erreicht hat?
Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Das Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2025 ist noch nicht
abgeschlossen. Der 1. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 sah eine
Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) in Höhe von
32,424 Mio. Euro vor. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat
in seinen Beratungen zum 1. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 am
10. Oktober 2024 eine Erhöhung des Titelansatzes für die Zuwendung an die
DZT um 7,491 Mio. Euro beschlossen. Inwieweit diesem Beschluss Rechnung
getragen wird, bleibt den weiteren Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 und
der endgültigen Beschlussfassung im Bundestag vorbehalten.
Aus Gründen eines vorausschauenden kaufmännischen Handelns insbesondere
angesichts von Kündigungsfristen hat die DZT jedoch bereits im Frühjahr 2024
Anpassungen in der Ausgabenplanung geprüft. Unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Standortanalyse wurden die Verträge
mit sechs Vertriebsagenturen (Ungarn, Finnland, Norwegen, Slowenien,
Schweden, Kanada) zum 31. Dezember 2024 beendet.
Ob weitere Anpassungen angezeigt sind, wird im Lichte der mit dem
Bundeshaushalt 2025 noch zu beschließenden Höhe der Zuwendung zu bewerten sein.
21. Liegen der Bundesregierung bereits Ergebnisse aus der in der NPZT
genannten geplanten Analyse der Voraussetzungen für bedarfsgerechte
Forschung und Lehre im Bereich Tourismus und Universitäten an deutschen
Hochschulen vor, und wenn ja, welche?
Die Sicherung und Weiterentwicklung der Tourismusforschung und
Tourismuslehre an den deutschen Universitäten und Hochschulen ist eine laufende
Initiative innerhalb der Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus (NPZT), die
auch eine Bedarfsanalyse vorsieht. Aktuell liegen der Bundesregierung noch
keine Ergebnisse vor.
22. Gibt es Fortschritte bei dem in der NPZT genannten Ziel der
Beschleunigung und Digitalisierung von Visaprozessen durch den Bund,
insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise schleppenden Visavergabe
deutscher Auslandsvertretungen in wichtigen Quellmärkten wie Indien und
China mit einem großen Potenzial zahlungskräftiger Touristen und
Geschäftsreisender, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Visaanträge werden nach Eingang unmittelbar und so zügig wie möglich
bearbeitet. Eine statistische Erfassung der Bearbeitungszeiten, das heißt der Dauer
zwischen Antragstellung und Entscheidung über den Visumantrag, findet nicht
statt. Die Bearbeitungszeit ist vom konkreten Einzelfall abhängig und kann
daher stark schwanken; sie hängt unter anderem davon ab, ob Antragsunterlagen
vollständig vorliegen, eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen
erforderlich wird oder die Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen von
Behörden im Inland erfolgt sind. Durch Umsetzung des ambitionierten
Maßnahmenpakets zur Visabeschleunigung konnten im vergangenen Jahr weltweit
bereits ca. 10 Prozent mehr Visa zu Erwerbszwecken und ca. 20 Prozent mehr
Visa zu Studienzwecken bearbeitet werden. Kern des kontinuierlich in
Umsetzung befindlichen Maßnahmenpakets ist ein flexiblerer Personaleinsatz, die
Digitalisierung des Visumverfahrens und die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten
durch die zentrale Bearbeitung von Fachkräftevisa im Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten. Dabei fördert die digitale Antragstellung im
Auslandsportal eine schnellere und vollständigere Antragstellung, während die
elektronische Übersendung der Visumakten nunmehr mehrere Wochen Postlaufzeit
einspart. Durch den stetigen Ausbau der Kapazitäten zur Verlagerung der
Bearbeitung von Visumanträgen an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
(BfAA) sowie die Unterstützung besonders belasteter Visastellen durch
flexiblen Personaleinsatz werden ebenfalls spürbar Beschleunigungseffekte erzielt.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) 2.0 wurden zudem die
Verfahren verschlankt, indem entbehrliche Beteiligungsschleifen abgeschafft
wurden. Dies führt zu einer Beschleunigung von mehreren Wochen.
Die Modernisierung im Bereich des nationalen Visumverfahrens kommt
mittelbar auch dem Verfahren für Schengen-Visa zugute, indem Kapazitäten
freigesetzt werden, zum Beispiel bei der Antragsannahme und Entscheidung. Die EU
arbeitet außerdem an der Digitalisierung des Schengen-Visumverfahrens
(derzeit für 2028 geplant). Um die Verbesserungen der Digitalisierung des
nationalen Visumverfahrens auch für den Bereich der Schengen-Visa nutzbar zu
machen, arbeitet die Bundesregierung zudem an einer Möglichkeit,
Antragsunterlagen für Schengen-Visa über das Auslandsportal einreichen zu können, bis
eine EU-weite Lösung zur Verfügung steht.
Die Erteilung von Schengen-Visa zu Zwecken des Tourismus konnte weltweit
im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um rund 9 Prozent gesteigert werden,
zu Geschäftszwecken um 8,3 Prozent. In China wurden mehr als dreimal so
viele Schengen-Visa erteilt wie noch 2023, bei Geschäftsvisa betrug die
Steigerung rund 44 Prozent. In Indien wurden 25,7 Prozent mehr Schengen-Visa zu
Tourismuszwecken erteilt, bei Geschäftsvisa immerhin 3 Prozent mehr.
Zwischenzeitlich konnten in China alle 15 Visumantragsannahmezentren des
externen Dienstleisters wiedereröffnet werden. In elf der
Visumantragsannahmezentren waren (Stand: 20. Januar 2025) Termine für die Beantragung von
Schengen-Visa am Folgetag verfügbar, in einem weiteren innerhalb von zwei
Wochen. Für die Beantragung im Amtsbezirk Shanghai sind Wartelisten
eingerichtet, über die unmittelbar Termine in einigen Wochen zur Verfügung gestellt
werden.
In Indien standen am 24. Januar 2025 in allen Visumantragsannahmezentren
Termine für eilige Geschäfts- und Messetermine am 27. Januar 2025 zur
Verfügung (Ausnahme Pune am 28. Januar 2025). Dies galt auch für Termine für die
reguläre Beantragung von Schengen-Visa in sieben von 16
Visumantragsannahmen, an den übrigen Visumantragsannahmezentren lag der nächste freie Termin
innerhalb der nächsten oder übernächsten Woche (Ausnahme Bangalore, wo
die Wartezeit auf einen Termin zur regulären Beantragung von Schengen-Visa
aktuell wenige Wochen beträgt). Der Visakodex (Verordnung (EG)
Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft) sieht im Übrigen vor,
dass Visumanträge bis zu sechs Monate und in der Regel mindestens 15 Tage
vor dem geplanten Reisedatum gestellt werden.
23. Gibt es eine unterschiedliche Visavergabepraxis zwischen den Schengen-
Partnern, die zu einfacheren und attraktiveren Einreisemöglichkeiten für
Touristen und Geschäftsreisende in andere EU-Mitgliedstaaten im
Vergleich zu Deutschland führt?
Grundsätzlich soll eine unterschiedliche Visavergabepraxis zwischen den
Schengen-Partnern durch die Lokale-Schengen-Zusammenarbeit (LSZ)
vermieden werden. Durch den institutionalisierten Informations- und
Erfahrungsaustausch der Konsulate vor Ort soll eine einheitliche Auslegung und Anwendung
des Visakodex vor Ort gewährleistet werden. Hierbei werden auch gemeinsame
Abweichungen von der im Visakodex vorgesehenen sogenannten
Mehrjahresvisakaskade beschlossen, die grundsätzlich von allen Partnern anzuwenden
sind. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für ein Schengen-Visum für die
mehrfache Einreise mit langer Gültigkeitsdauer vor, werden diese auch
entsprechend von den deutschen Visastellen erteilt, insbesondere im Bereich der
regelmäßigen Geschäftsreisen. Von außen wahrgenommene Abweichungen in der
Erteilungspraxis der Partner sind vor allem auf verschiedene Arten von
Reisenden (zum Beispiel Städtetrip vs. Ferienhauseigentum), ein unterschiedliches
Antragsaufkommen sowie die jeweiligen Kapazitäten an den Visastellen
zurückzuführen.
24. Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen
Tourismusstrategie und der NPZT bisher nicht mit dem Themenbereich
Reisebüros und Reiseveranstalter beschäftigt hat, wenn nein, welche
konkreten Punkte oder Projekte betreffen speziell diesen Bereich, und
wenn ja, warum hat die Bundesregierung diesen Bereich nicht
berücksichtigt?
25. Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen
Tourismusstrategie und der NPZT bisher nicht mit dem Themenbereich
Geschäftsreisen beschäftigt hat, wenn nein, welche konkreten Punkte
oder Projekte betreffen speziell diesen Bereich, und wenn ja, warum hat
die Bundesregierung diesen Bereich nicht berücksichtigt?
26. Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen
Tourismusstrategie und der NPZT bisher nicht mit dem Themenbereich
Messe- und Kongresstourismus beschäftigt hat, wenn nein, welche
konkreten Punkte oder Projekte betreffen speziell diesen Bereich, und wenn
ja, warum hat die Bundesregierung diesen Bereich nicht berücksichtigt?
Die Fragen 24 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Es trifft nicht zu, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen
Tourismusstrategie und der NPZT bisher nicht mit den Themenbereichen
Reisebüros und Reiseveranstalter, Geschäftsreisen sowie Messe- und
Kongresstourismus beschäftigt hat.
Zur Mitwirkung in der NPZT sind Akteure aller Tourismussegmente
eingeladen; die in den Fragen 24 bis 26 genannten Segmente Reisebüros/
Reiseveranstalter, Geschäftsreisen und Messe-/Kongresstourismus sind in Lenkungskreis
und Arbeitsgruppen der Plattform vertreten. Alle Akteure der
Tourismusbranche können zudem Initiativen aus von ihnen gewählten Themenbereichen/
Segmenten in die NPZT einbringen. Beispiele für konkrete Initiativen, die den
Bereich Reisebüros/Reiseveranstalter betreffen, sind folgende:
• eine Initiative, die nachhaltige touristische Produkte in einem
Schwellenland entwickelt und diese für den deutschen Markt erschließt,
• sowie eine weitere Initiative, die die touristische Ausbildung in der
Destination Usbekistan mit einer deutschen Sprachausbildung koppelt, um
ausländische Fachkräfte für den Einsatz in Gastbetrieben vor Ort als auch in
Deutschland zu qualifizieren.
Zudem sind viele Initiativen bewusst auf die gesamte Tourismuswirtschaft
zugeschnitten und kommen daher auch den Bereichen Reisebüros/
Reiseveranstalter, Geschäftsreisen und Messe-/Kongresstourismus zu Gute – dazu gehören
beispielsweise Initiativen zur Digitalisierung von Reiseketten, zur Erschließung
in- und ausländischer Arbeitskräftepotenziale, zum Bürokratieabbau oder das
Thema Vereinfachung von Visaverfahren. Im Einzelnen wird auf die Website
der NPZT und auf das Arbeitsprogramm der Bundesregierung zur Nationalen
Tourismusstrategie verwiesen, siehe auch die Antwort zu den Fragen 2 bis 5
und 7.
27. Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen
Tourismusstrategie und der NPZT angesichts der großen Bedeutung
deutscher Reiseveranstalter für viele Entwicklungsländer bisher nicht mit
den Potenzialen des Tourismus für Entwicklungsländer sowie dessen
Chancen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und den
Schutz natürlicher Ressourcen in diesen Ländern beschäftigt hat, wenn
nein, welche konkreten Punkte oder Projekte betreffen speziell diesen
Bereich, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung diesen Bereich
nicht berücksichtigt?
Es trifft nicht zu, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen
Tourismusstrategie und der NPZT bisher nicht mit den Potentialen des
Tourismus für Entwicklungsländer sowie dessen Chancen für nachhaltiges
Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und den Schutz natürlicher Ressourcen in
diesen Ländern beschäftigt hat.
Das fachlich zuständige Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit (BMZ) hat einen Sitz im Lenkungskreis der NPZT, ebenso ist der
Outbound-Tourismus in Lenkungskreis und Arbeitsgruppen vertreten.
Aktuell werden über die Durchführungsorganisationen des BMZ weltweit über
50 Projekte mit einer touristischen Komponente umgesetzt. Übergeordnete
Ziele der Projekte sind unter anderem die Schaffung guter und sicherer
Arbeitsplätze, insbesondere auch für Frauen, die Stärkung der Rechte vulnerabler
Gruppen oder der Schutz der Artenvielfalt und der Erhalt natürlicher
Lebensgrundlagen. Dabei arbeitet das BMZ neben der Umsetzung von Projekten vor
Ort auch eng mit der deutschen (und europäischen) Tourismusbranche im
Multiakteursnetzwerk „Branchendialog Tourismus für nachhaltige Entwicklung“
zusammen. Zu konkreten Initiativen im Bereich Tourismus und
Entwicklungsländer wird auf die Antwort zu den Fragen 24 bis 26, die Website der NPZT
sowie das Arbeitsprogramm der Bundesregierung zur Nationalen
Tourismusstrategie verwiesen.
28. War mit der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP genannten Unterstützung des Ausbaus der
passenden Infrastruktur für einen nachhaltigen, naturverträglichen
Tourismus auch die Infrastruktur seniorengerechter und barrierefreier Angebote
im Sinne von Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention gemeint,
wenn ja, in welchem finanziellen Umfang wurden welche konkreten
Angebote bzw. Projekte vom Bund gefördert, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wirkt mit einer Reihe von Maßnahmen aktiv an der
Verbesserung der Barrierefreiheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit.
Maßnahmen in diesem Rahmen zahlen oftmals direkt auf den Ausbau der passenden
Infrastruktur für einen nachhaltigen, naturverträglichen Tourismus ein –
insbesondere dann, wenn Bus oder Bahn genutzt werden.
Zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind im föderalen
System der Bundesrepublik Deutschland die Länder (und Kommunen) bzw. die
von ihnen benannten Aufgabenträger. Der Bund unterstützt die Länder bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht, insbesondere
über das Regionalisierungsgesetz (RegG) und das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Die Regionalisierungsmittel können sowohl für die
Bestellung von Verkehrsleistungen als auch für Investitionen und weitere
Maßnahmen im ÖPNV, wie z. B. für eine seniorengerechte und barrierefreie
Infrastruktur, eingesetzt werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die
Länder in eigener Verantwortung. Wesentliche Fördervoraussetzung im
Rahmen des GVFG ist, dass das Vorhaben Belange behinderter und anderer
Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt und den Anforderungen
der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht.
Darüber hinaus fördert der Bund im Rahmen des Modernitätsfonds (mFUND)
unter anderem Projekte, die die Potenziale von Dateninnovationen nutzen, um
die Barrierefreiheit zu verbessern. Dazu gehören unter anderem Projekte wie
das Open-Data-Vorhaben zur deutschlandweit übertragbaren standardisierten
Erfassung, Pflege und Bereitstellung von Barrieredaten im öffentlichen
Personenverkehr sowie eine skalierbare Plattform für Wayfinding-Hinweise für
Blinde mittels Audio-Chatbot, smarter Lokalisierung und offenen Daten für einen
barrierefreien, inklusiven Personen-Nahverkehr.
29. In welchem Umfang wurde das bundesweite Kennzeichnungs- und
Informationssystem „Reisen für Alle“ für barrierefreie Reiseangebote seit
Amtsantritt der Bundesregierung weiterentwickelt und zukunftsfähig
aufgestellt, insbesondere hinsichtlich einer inhaltlichen Neuausrichtung
und Überarbeitung der Erhebungskriterien?
Die Weiterentwicklung des Informations- und Kennzeichnungssystems „Reisen
für Alle“ umfasst eine erfolgreich durchgeführte Organisationsreform zur
Optimierung der Organisations- und Kostenstruktur für eine dauerhafte
wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine größere Verbreitung.
Seit 1. Januar 2024 ist die Bayern Tourist GmbH (BTG) als
Konzessionsnehmerin neue Trägerin. Die Länder tragen zur Finanzierung von „Reisen für Alle“
insbesondere weiterhin über die Masterlizenzgebühren und administrative
Maßnahmen innerhalb des Systems bei. Die Deutsche Zentrale für Tourismus
(DZT) stellt die Ausspielung der Daten sicher. Die vom Bund finanzierte
Modernisierung des IT-Systems von „Reisen für Alle“ wurde plangemäß Ende
Januar 2025 abgeschlossen. Sie trägt zu einer größeren Effizienz bei der
Handhabung des Systems bei. Zusätzlich wird das Lizenzvertragssystem überarbeitet.
Bezüglich der Überarbeitung der Erhebungskriterien beschloss der Beirat der
Bundesinitiative Barrierefreiheit in seiner Sitzung im Oktober 2023 die
Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Reisen für Alle“. Die Arbeitsgruppe hat sich
damit befasst, ob und falls ja, wie die Kriterien für die Barrierefreiheit von
Tourismuseinrichtungen angepasst werden sollen. In der Arbeitsgruppe sind u. a.
Behindertenverbände, Länder/Kommunen und (Tourismus-)Wirtschaft bzw.
-Verbände vertreten. Die Empfehlungen zur Überarbeitung des
Kriterienkatalogs sollen Anfang 2025 vorliegen. Danach wird sich der Beirat der
Bundesinitiative Barrierefreiheit mit den Empfehlungen befassen.
30. Wie hat sich die Zahl der nach dem Kennzeichnungs- und
Informationssystem „Reisen für Alle“ erfolgreich geprüften Anbieter und Betriebe
entwickelt
a) seit Amtsantritt der gegenwärtigen Bundesregierung,
b) seit der Überführung zum 1. Januar 2024 auf den Träger Bayern
Tourist GmbH (BTG) im Rahmen einer Konzession als neue
Koordinierungsstelle im Verantwortungsbereich der Länder?
Hinsichtlich der Jahre 2021 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/8352 verwiesen.
Zum Stichtag 2. Januar 2024 lagen 2 161 und zum Stichtag 31. Dezember 2024
2 678 gültige Kennzeichnungen vor (Quelle: BTG).
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