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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

102 Fragen zur Amtszeit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

(insgesamt 102 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

17.02.2025

Aktualisiert

25.02.2025

BT20/1465324.01.2025

102 Fragen zur Amtszeit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14653 20. Wahlperiode 24.01.2025 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU 102 Fragen zur Amtszeit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Am 27. April 2022 ist Lisa Paus zur Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vereidigt worden, nachdem ihre Amtsvorgängerin Anne Spiegel am 11. April 2022 ihren Rücktritt erklärt hat. Im Koalitionsvertrag haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP umfangreiche Maßnahmen aus dem Bereich der Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendpolitik vereinbart. Dazu gehören insbesondere: – Einführung einer Kindergrundsicherung, – umfangreiche Verbesserungen beim Elterngeld durch die Einführung einer Dynamisierung des Basis- und Höchstbetrags beim Elterngeld, die Einführung eines Anspruchs für Pflegeeltern, durch einen weiteren Partnermonat und weiteren Modernisierungen auch für Selbstständige, – ein weiteres Investitionsprogramm für den Ausbau von Kitaplätzen, – Weiterentwicklung und Förderung Kindertagespflege als Angebot der Kindertagesbetreuung, – Weiterentwicklung und Verstetigung des Bundesprogramms „Sprach- Kitas“, – Erleichterungen der Inanspruchnahme familien- und alltagsunterstützender Dienstleistungen durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem und die Möglichkeit für flankierende steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, – Umwandlung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in eine Steuergutschrift, – Vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention insgesamt sowie im digitalen Raum, – Verbesserungen beim Schutz vor Altersdiskriminierung, – Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Beratungsstellen für Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, – bessere Unterstützung ungewollt Kinderloser, – nachfragegerechter Ausbau der Plätze in den Freiwilligendiensten, – Verbesserungen bei der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern und Schließung der Lohnlücke durch die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes, – die Bedingungen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements so zu verbessern, dass das Engagement insbesondere für junge und ältere Menschen attraktiver wird, – mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen, – die Weiterentwicklung der Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze. Bis zum heutigen Tag hat die Bundesfamilienministerin nach Ansicht der Fragesteller diese Versprechungen nicht umsetzen können. Im Gegenteil: Statt die Versprechungen umzusetzen, hat die Ampelregierung nach Auffassung der Fragesteller dafür gesorgt, dass es beispielsweise beim Elterngeld mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz oder beim Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zu massiven Verschlechterungen gekommen ist. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ wurde gänzlich eingestellt. Beim Elterngeld können Eltern nunmehr gleichzeitig nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes Elterngeld beziehen; auch dann, wenn sie weitere kleine Kinder haben. Zudem haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrem Koalitionsvertrag beispielsweise auch mit Blick auf den Ganztagsausbau für Grundschulkinder vereinbart, dass der Ausbau der Ganztagsangebote weiter unterstützt und auch die Frist für den Beschleunigungstopf verlängert werden solle. Zwar wurde Anfang 2022 auch auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um ein Jahr verlängert (Bundestagsdrucksache 20/29; 20/83). Im weiteren zeitlichen Verlauf stellte sich jedoch heraus, dass es zu weiteren Verzögerungen bei der Fertigstellung der Projekte für den Ganztagsausbau für Grundschulkinder aufgrund neuer politischer Ereignisse, wie dem Angriffskrieg auf die Ukraine, kommen würde. Den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion für eine weitere Fristverlängerung haben die Koalitionsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP trotz der bereits bekannten Probleme abgelehnt. Im Rahmen der Antwort auf die Schriftliche Frage 98 auf Bundestagsdrucksache 20/14338 zu Rückforderungsansprüchen in den Bundesländern mit Blick auf das Beschleunigungsprogramm wurde nunmehr deutlich, dass es in 14 Bundesländern Rückforderungsansprüche des Bundes gab. Danach haben mit Stand 13. Dezember 2024 die Länder zwar 500 756 283,27 Euro (66,8 Prozent) dieses Verfügungsrahmens beim Bund abgerufen. Insgesamt erfolgten an den Bund Rückzahlungen in Höhe von 40 967 370,77 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 849 950,68 Euro. Kommunen wie die Samtgemeinde Gellersen bezeichnen die Rückforderungen als „Super-GAU“ (www.welt.de/politik/deutschland/article253128152/Absurde-B uerokratie-Wenn-der-Ganztagsausbau-im-finanziellen-Super-GAU-endet.html). Wir fragen die Bundesregierung:   1. Haben die jeweiligen Fachabteilungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Anforderung der Hausleitung zwischen dem Ampel-Aus am 6. November 2024 und der Verkündung der Wahlprogramme der einzelnen Parteien Vorbereitungsunterlagen für perspektivische Vorhaben zugearbeitet? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind die Vorbereitungen erfolgt? b) Welche konkreten Themen wurden hierbei identifiziert (bitte die einzelnen Themen der Fachabteilungen bzw. Fachreferate unter Bezugnahme des Hintergrundes benennen) c) Wurden hierfür Berechnungen bzw. Kostenschätzungen in Auftrag gegeben? d) Welche Kosten sind dem BMFSFJ für die Beauftragung von Berechnungen und Kostenschätzungen konkret entstanden?   2. Hat das BMFSFJ Umbesetzungen, Nachbesetzungen bzw. Neubesetzungen auf Referatsleiterebene sowie auf Unterabteilungsleitungsebene im BMFSFJ seit September 2024 vorgenommen bzw. wird es noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode vornehmen? a) Wenn ja, welche Referate und Unterabteilungen sind betroffen? b) Wenn ja, wurden hierzu neue und welche Referate bzw. Unterabteilungen neu geschaffen? c) Wie viele Stellen wurden bzw. werden dadurch neu geschaffen?   3. Ist es zutreffend, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung aus Sicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht weiterverfolgt wird, und wenn ja, aus welchen Gründen?   4. Welche konkreten und neuen Maßnahmen hat das BMFSFJ in der 20. Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um Kinderarmut zu bekämpfen?   5. Ist das BMFSFJ der Auffassung, dass eine Erhöhung des Kindergeldes zur Bekämpfung von Kinderarmut beiträgt und wenn ja, warum?   6. Konnte die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12399 angekündigte flächendeckende digitale Beantragung der drei sogenannten Fokusleistungen Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Eheschließung umgesetzt werden? a) Wenn ja, ist davon eine volldigitale Beantragung erfasst? b) Welche konkreten Probleme gibt es bei der Umsetzung? c) Wann ist ggf. spätestens mit einer volldigitalen Beantragung zu rechnen?   7. Ist es – wie nach dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz vorgesehen – nunmehr möglich, den Namen des Kindes festzulegen, die Geburtsurkunde zu bestellen sowie Elterngeld und Kindergeld kombiniert zu beantragen, und wenn nein, warum nicht?   8. Wie ist der Stand der Umsetzung beim Digitale-Familienleistungen- Gesetz?   9. Gibt es mit Blick auf Frage 8 Probleme bei der Umsetzung, und wenn ja, welche, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um diese Probleme zu beheben?  10. Welche Hintergründe waren dafür maßgebend, dass Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 19. November 2024 einen gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt erst ab der 20. Schwangerschaftswoche vorgeschlagen hat (www.ms.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/ presseinformationen/sozialminister-philippi-zu-den-vorschlagen-von-bu ndesfamilienministerin-paus-einfuhrung-eines-gestaffelten-mutterschutz es-wird-bedurfnissen-der-schwangeren-besser-gerecht-237384.html)?  11. Zu welchem Ergebnis ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Blick auf die Prüfung zur Veröffentlichung der repräsentativen Umfrage des Instituts Allensbach zum Mutterschutz für Selbstständige im Sommer 2024 gekommen, und welche konkreten Schritte zur Verbesserung des Mutterschutzes für Selbstständige hat die Bundesregierung seitdem unternommen?  12. Liegen der Bundesregierung Zahlen nach dem U2-Verfahren (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG) über Einnahmen aus den Umlagesätzen und Ausgaben im Rahmen der Erstattungsfälle seit 2021 vor (wenn ja, bitte entsprechend aufschlüsseln)?  13. Wurden Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen des Deutschen Bundestages zu Treffen im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ eingeladen, und wenn ja, wer?  14. Nach welchen Kriterien ist die Auswahl von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Teilnahme am Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ getroffen worden?  15. Welche Hintergründe waren dafür maßgebend, dass die Bundesregierung kein Mitglied des Deutschen Bundestages, das einer Oppositionsfraktion angehört, zum Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ eingeladen hat (gemeinsam-zu m-ziel.org/einblick-in-den-prozess/mitglieder-der-arbeitsgruppe-inklusiv es-sgb-viii-1-1)?  16. Haben Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen des Deutschen Bundestages an Treffen zum Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ teilgenommen, und wenn ja, wer, und wann (bitte konkret benennen)?  17. Haben in dem am 27. November 2024 beschlossenen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) im Rahmen der Verbändebeteiligung vorgetragene Kritikpunkte von Sozial- bzw. Behindertenverbänden (z. B. www.sovd.de/aktuelles/meldung/stellungnah me-referentenentwurf-kinder-und-jugendhilfeinklusionsgesetz-ikjhg; www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/lebenshilfe-die-kinder-und-ju gendhilfe-muss-endlich-inklusiv-werden-1?srsltid=AfmBOoptGvU7w7 M7eEitSeErSMYQcUXwsbbg7jpWNnVmlMsy7rNYENhGM; www.ba g-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/stellungnahme-zum-re ferentenentwurf-eines-gesetzes-zur-ausgestaltung-der-inklusiven- kinderund-jugendhilfe-kinder-und-jugendhilfeinklusionsgesetz-ikjhg; beb-e v.de/wp-content/uploads/2024/10/Stellungnahme-Bundesverband-evang elische-Behindertenhilfe_IKJHG-final.pdf) Berücksichtigung gefunden? a) Wenn ja, welche im Einzelnen? b) Wenn nein, warum nicht?  18. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMFSFJ auf den Weg gebracht und umgesetzt, um dem demografischen Wandel zu begegnen, insbesondere mit Blick darauf, dass dieser in Deutschland durch eine zunehmende Lebenserwartung bei zeitgleichem Rückgang der Geburtenrate gekennzeichnet ist?  19. Sieht die Bundesregierung in den Frühen Hilfen einen Ansatz, um auch Kinderarmut zu bekämpfen und wenn ja, inwiefern?  20. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Vereinbarung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die Mittel der „Stiftung Frühe Hilfen“ zu dynamisieren, nicht umgesetzt?  21. Wie positioniert sich das BMFSFJ hinsichtlich der Ausweitung der Frühen Hilfen auf Kinder über drei Jahren, wenn im neunten Familienbericht festgehalten ist, dass sich eine nachhaltige Wirkung der Frühen Hilfen nur gewährleisten lässt, wenn auch für die anschließenden Phasen nach dem vierten Geburtstag der Kinder geeignete Versorgungsstrukturen verfügbar sind, die über Präventionsketten frühe Investitionen fortführen und deren Erträge sichern?  22. In welchen anderen Themenbereichen der Jugendbildung war das BMFSFJ jenseits der Demokratieförderung in den letzten drei Jahren engagiert?  23. Welche Maßnahmen hat das BMFSFJ – auch entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – in dieser Legislaturperiode für Alleinerziehende ergriffen?  24. Warum hat die Bundesregierung bis heute keinen Vorschlag für die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Verbesserung beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der insbesondere auch einkommensschwächere Personen entlasten sollte, vorgelegt?  25. Hat die Bundesregierung Konsequenzen aus Erkenntnissen gezogen, wonach die geplante Streichung der Wahlmöglichkeit zwischen den Steuerklassen III und V bei der Ermittlung des Elterngeldes für Paare „erhebliche finanzielle Nachteile“ (www.bundestag.de/resource/blob/1022208/3 3556432614c1bc891285546a5de1c8c/05-BVL.pdf) zur Folge haben kann, und wenn ja, welche?  26. Wie bewertet das BMFSFJ die Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf den Jugendschutz, insbesondere mit Blick auf den Eigenanbau und die Verfügbarkeit von Cannabis in Schulen, und auf welche Daten stützt sich diese Bewertung?  27. Hat das BMFSFJ auch mit Blick auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu den Vereinbarungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen Verbesserungen auf den Weg gebracht, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  28. Welche Maßnahmen hat das BMFSFJ für kinderreiche Familien auf den Weg gebracht?  29. Wie bewertet das BMFSFJ die Streichung der Staffelung des Kindergeldes zum Nachteil kinderreicher Familien?  30. Welche konkreten Bemühungen gab es seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Blick auf die Antwort im Rahmen der Fragestunde am 24. April 2024 (Auszug Plenarprotokoll zur zweiten Nachfrage von Dr. Hermann Josef Tebroke; S. 2198), die Hinweise zu einem systematisch höheren Bedarf bei kinderreichen Familien im Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung zu berücksichtigen?  31. Welche neuen Maßnahmen hat das BMFSFJ in dieser Legislaturperiode bei der Verbesserung des Jugendmedienschutzes ergriffen, insbesondere bei der Bekämpfung von Games- und Social-Media-Sucht unter Kindern und Jugendlichen?  32. Welche Gründe waren dafür maßgebend, dass die Bundesregierung fast drei Jahre benötigt hat, um den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den Deutschen Bundestag einzubringen?  33. Wie vereinbart sich die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz während der Fragestunde am 5. Juni 2024, „es ist in der Tat so, dass ich den Fonds für essenziell halte“ (Plenarprotokoll 20/171, S. 22068 B), mit der Darstellung des Bundesrechnungshofs von November 2023, die Regierungskoalition habe im August 2023 beschlossen, den Fonds nicht gesetzlich zu verstetigen, und das BMF erwarte eine geordnete Abwicklung des Fonds (Bundestagsdrucksache 20/11000 Nummer 34, S. 45)?  34. Was ist unter der Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz in der Fragestunde am 5. Juni 2024 zu verstehen, die Regierung überprüfe, „inwieweit das, was in dem Fonds steckt, immer noch zeitgemäß ist“ (Fragestunde am 5. Juni 2024, Plenarprotokoll 20/171, S. 22068 C), und was am Fonds ist nicht mehr zeitgemäß und warum?  35. Hat das BMFSFJ geprüft, inwieweit die Vergabepraxis der Unterstützungsmittel des Fonds für Opfer sexuellen Missbrauchs (Fragestunde am 5. Juni 2024, Plenarprotokoll 20/171, S. 22068 C) durch die zwischenzeitlich erfolgten Regelungen durch das Soziale Entschädigungsrecht tangiert ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?  36. Hat die Bundesregierung den Erfolg der Vergabepraxis, den Opfern einzelfallbezogen unbürokratisch bis zu 10 000 Euro für Hilfsleistungen jenseits der gesetzlichen Leistungen zur Verfügung zu stellen, überprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Fragestunde am 5. Juni 2024, Plenarprotokoll 20/171, S. 22068 C)?  37. Welche Hintergründe waren maßgebend, dass bezüglich des Fonds sexueller Missbrauch keine Änderungen der Regelung erfolgt sind, dass nur Betroffene Leistungen beanspruchen können, deren Missbrauch vor dem 1. Juli 2013 stattgefunden hat, während später Betroffene von diesen Leistungen ausgeschlossen sind?  38. Liegen dem BMFSFJ Erkenntnisse zu einzelnen Kommunen in den Bundesländern vor, die Rückforderungen von Fördergeldern im Rahmen des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zuzüglich Zinsen zu leisten hatten, und wenn ja, welche (bitte alle bekannten Kommunen jeweils nach Bundesland auch dann benennen, wenn nur Informationen zu einzelnen Kommunen vorliegen – aufgeschlüsselt nach Bundesland, Kommune, Höhe der Rückforderung zuzüglich Zinsen sowie – wenn bekannt – Ursache der Rückforderung)?  39. Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass kein finanzieller Schaden für Kommunen zu erwarten sei, mit der die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung zur erneuten Fristverlängerung abgelehnt worden war (Plenarprotokoll 20/165, S. 21261)?  40. Kann die Bundesregierung weiterhin zusichern, dass die rund 990 Mio. Euro, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 nicht mehr zur Verfügung stehen und ausgebucht wurden, für den insgesamt mit 3,5 Mrd. Euro veranschlagten Ganztagsausbau dennoch bereitgestellt werden, und wenn ja, inwiefern, und aus welchem Einzelplan sollen diese Mittel kommen?  41. Wieso hat die Bundesregierung angesichts der bereits bekannten Engpässe bei Handwerkern und Lieferketten sowie der von vielen Kommunen gemeldeten Schwierigkeiten beim ersten Förderprogramm und daraus entstandenen Rückforderungen gegenüber den Kommunen in Millionenhöhe keine Fristverlängerung für das neue Investitionsprogramm zum Ganztagsausbau über das Jahr 2027 befürwortet, obwohl ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (TOP 8.3 der Jahreskonferenz vom 23. Oktober bis 25. Oktober 2024 www.ministerpraesident.sachsen.de/b eschluesse-der-mpk-17459.html) dies fordert?  42. Welche Maßnahmen hat das BMFSFJ ergriffen, um die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu einem bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung von Kitafachkräften auf den Weg zu bringen und umzusetzen?  43. Wie viele Frauen haben das Angebot Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ des ESF (Europäischer Sozialfonds)-Plus-Programms „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ in Anspruch genommen?  44. Welche Maßnahmen hat das BMFSFJ ergriffen, um den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten flächendeckenden Ausbau der Kitaplätze für unter Dreijährige voranzutreiben?  45. Welche Gründe sind dafür maßgebend, dass der akute Mangel an Betreuungsplätzen insbesondere in den westdeutschen Bundesländern noch immer besteht, und warum hat das BMFSFJ trotz Versprechungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP kein Investitionsprogramm zum Ausbau an Kinderbetreuungsplätzen auf den Weg gebracht (www.iwkoeln.de/studien/wido-geis-thoene-3 06000-betreuungsplaetze-fuer-unter-dreijaehrige-fehlen.html; www.bert elsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/imported/leseprob e/1981_Leseprobe.pdf)?  46. Seit wann wird das Beratungsangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Wege in Kita und Ganztag“ (siehe Plenarprotokoll 20/165, Anlage 2 – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Bundestagsdrucksache 20/11103); Antwort zu Frage 13) angeboten? a) In welcher Form erfolgt das Beratungsangebot? b) In welcher Höhe und wie lange wird das Beratungsangebot vom Bund gefördert? c) Wie wird das Beratungsangebot beworben?  47. Wie haben sich die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe (Kapitel 1702 Titel 68401) in den letzten zehn Jahren seit 2014 verändert (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?  48. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung hatte die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP vereinbarte Weiterentwicklung der Familienpflegzeitgesetze zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung?  49. Welche Gründe waren nach Auffassung des BMFSFJ dafür maßgebend, die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze in dieser Legislaturperiode nicht zu einem Gesetz zusammenzuführen, wie es der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bereits seit Jahren fordert (www.wege-zur-pflege.de/fileadmin/daten/Beirat/Erster_Bericht_des_un abhaengigen_Beirats_2019.pdf)?  50. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen verbessert und dabei eine finanzielle Absicherung dieser Tätigkeiten sowie Qualifizierungsangebote und eine hauptamtliche Unterstützung auf den Weg gebracht? a) Wenn nein, warum ist dies nicht erfolgt? b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung, dass dies nicht erfolgt ist? c) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, und hält die Bundesregierung diese für ausreichend?  51. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – seniorengerechte Ansätze auf allen staatlichen Ebenen und im digitalen Raum zu fördern, und bewertet die Bundesregierung diese als ausreichend?  52. Warum wurde, wie von der unabhängigen Bundesbeauftragten für Diskriminierung Ferda Ataman in ihrem Mitte Juli 2023 vorgelegten Grundlagenpapier gefordert (www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/d ownloads/DE/Sonstiges/20230718_AGG_Reform.pdf?__blob=publicati onFile&v=12), die Möglichkeit, in § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Mindest- und Höchstanforderungen an das Alter von Beschäftigten zu stellen, nicht gestrichen?  53. Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode konkret für Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung ergriffen, und hält die Bundesregierung diese für ausreichend?  54. Welche Entwicklung hinsichtlich der Fallzahlen von Frühehen in Deutschland gibt es seit 2023?  55. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, um die Mehrgenerationenhäuser zu stärken?  56. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung während der laufenden Legislaturperiode ergriffen, um den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum durchzusetzen, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend?  57. Hat das BMFSFJ die Erarbeitung des Konzeptes zur datensparsamen Altersverifikation im Netz bereits abgeschlossen? a) Wenn ja, wie sieht dieses Konzept aus (bitte ausführlich vorstellen)? b) Wenn ja, kommt dieses Konzept bereits zur Anwendung, und welche Plattformbetreiber nutzen diese Methode zur Altersverifikation bereits? c) Wenn nein, warum wurde die Erarbeitung des Konzeptes nicht abgeschlossen? d) Wenn nein, welche Konsequenzen hat das Fehlen dieses Konzeptes für den Schutz von Kindern und Jugendlichen aus Sicht des BMFSFJ?  58. Welche Kosten sind dem BMFSFJ insgesamt zur Erarbeitung des Konzeptes zur datensparsamen Altersverifikation im Netz entstanden?  59. Warum hat das BMFSFJ erst nach dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 und damit knapp drei Jahre nach Amtsantritt der Ampelkoalition eine Gewaltschutzstrategie vorgelegt, die den Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern soll?  60. Warum hat das BMFSFJ in den vergangenen drei Jahren trotz steigender Fallzahlen im Bereich der häuslichen Gewalt, keine gesetzliche Maßnahme auf den Weg gebracht, die den Schutz von Frauen unmittelbar und kurzfristig verbessern?  61. Ist das BMFSFJ der Meinung, dass diese Bundesregierung in ihrer Amtszeit genug unternommen hat, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen?  62. Wie bewertet das BMFSFJ die Tatsache, dass der Bund selbst sein Ziel, bis Ende 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Führungsebenen des Bundes zu erreichen, voraussichtlich verfehlen wird, und warum wurden nicht mehr Maßnahmen ergriffen, obwohl anhand der letzten zwei jährlichen Informationen der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen dies bereits absehbar war (www.bmfsfj.de/resource/blob/242440/6625c1cb21a1 2f5d820c70c518e5d2ba/8-jaehrliche-information-der-br-ueber-die-entwi cklung-des-frauenanteils-in-fuehrungsebenen-data.pdf; www.bmfsfj.de/r esource/blob/234344/47bdbe23de4c9affdca36d3fbadbcfd1/bericht-siebt e-jaehrliche-information-data.pdf)? a) Welche Maßnahmen wurden seitens des BMFSFJ ergriffen, um die Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Führungsebenen zu steigern? b) Welche konkreten Maßnahmen wurden im BMFSFJ angestoßen, damit auch bei Beamten des gehobenen und höheren Dienstes die Schwerbehindertenquote von 5 Prozent der Beschäftigten eingehalten wird? c) Worauf ist es zurückzuführen, dass die Zahl der Beamten mit Schwerbehinderungen (Grad der Behinderung (GdB) 50 und mehr) im BMFSFJ seit Amtsantritt der Ampelregierung kontinuierlich zurückgegangen ist (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11606)? d) Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des BMFSFJ ergriffen, um diesem Trend entgegenzuwirken?  63. Sieht das BMFSFJ im Bereich der Entwicklung des Frauenanteils in Führungsgremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes Handlungsbedarf?  64. Wenn ja, warum wurde nicht – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – gesetzlich nachgeschärft?  65. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesfamilienministerin Lisa Paus sich dafür eingesetzt, dass – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen geschlossen und das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickelt wird, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen?  66. Welche Gesetzesvorhaben hat die Bundesfamilienministerin Lisa Paus auf den Weg gebracht, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – eine flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen für betroffene Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, sicherzustellen, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen?  67. Mit welchem Ergebnis hat sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus dafür eingesetzt, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – das altersgerechte Wohnen zu verbessern, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen?  68. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die vom BMFSFJ initiierten Maßnahmen zur Demokratieförderung rückblickend die notwendige Wirkung zur Stärkung unserer Demokratie gezeigt haben?  69. Können Fördergelder, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ an Projektträger ausgezahlt werden, zurückgefordert werden, wenn die Träger gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen und bzw. oder enge Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen oder Personen halten, die sich aktiv gegen unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung richten? a) Wenn nein, was für ein Fall muss vorliegen, damit, wie vom Parlamentarischen Staatssekretär Sven Lehmann am 15. Mai 2024 in der Fragestunde im Deutschen Bundestag erläutert, durch die Bewilligungsbehörde eine zweckwidrige Mittelverwendung im Rahmen der Förderung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ festgestellt wird, nach der ein Widerrufsbescheid erlassen und die gezahlten Zuwendungen ganz oder teilweise zurückgeführt werden? b) Wenn ja, warum wurden bisher, wie vom Parlamentarische Staatssekretär Sven Lehmann am 15. Mai 2024 in der Fragestunde im Deutschen Bundestag erläutert, keine gezahlten Zuwendungen ganz oder teilweise zurückgefordert, trotz der öffentlich bekannt gewordenen Fälle, bei denen Förderträger beispielsweise mit Personen und Organisationen zusammenarbeiten, die dem radikalen Islam nahestehen und vom Verfassungsschutz beobachtet werden (vgl. www.wel t.de/politik/deutschland/plus250567956/Steuergeld-fuer-radikale-Mu slime-Wie-Islamisten-Zugang-zu-Demokratie-leben-Geldern-erhalte n.html)? c) Wenn nein, wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – alle unterstützten Maßnahmen zur Demokratieförderungen eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten und die dazu geförderten Organisationen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, und bewertet die Bundesregierung die Maßnahmen als ausreichend?  70. Warum wurde für die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ von 2025 bis 2032 ein Zeitraum von acht anstatt wie bei den vorherigen Förderperioden von vier Jahren gewählt?  71. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für den Bund im Rahmen dieser dritten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“?  72. In welcher Höhe und für welche Jahre wurden bereits Verpflichtungsermächtigungen des Bundes für den Haushaltstitel 684 04 185 – Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie festgelegt?  73. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit einer Ausweitung des Förderzeitraums für Förderträger im Rahmen des Bundesförderprogramms „Demokratie leben!“ auf bis zu acht Jahre keine Institutionalisierung der Förderung verbunden ist?  74. Welche Verbände und Träger haben seit 2015 eine Absage für ihren Fördermittelantrag im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erhalten und warum?  75. Welche Verbände und Träger haben seit 2015 wiederholt eine Förderzusage erhalten?  76. Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik des Bundesrechnungshofs am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (www.bundesrechnungsho f.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/demokratie-leben-vollte xt.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?  77. Wurde die Kritik des Bundesrechnungshofs in die Überlegungen zur Entscheidung der Verdopplung der Dauer der Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ einbezogen?  78. Wird es eine Änderung der Förderrichtlinien für die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geben, die es ermöglicht, Fördermittelempfänger schärfer zu sanktionieren, wenn sie gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen und bzw. oder enge Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen oder Personen halten, die sich aktiv gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung richten?  79. Wurden die Förderrichtlinien für die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ dahin gehend geändert, dass eine Erfolgskontrolle der geförderten Projekte erfolgen kann?  80. Wieso hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode keine Reform des Conterganstiftungsgesetzes auf den Weg gebracht?  81. Welchen Stand haben die von den Berichterstatterinnen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU im Dezember 2023 und Juni 2024 an das BMFSFJ gesendeten Prüfbitten zur Hinterbliebenenversorgung und zur Reform der Struktur der Conterganstiftung?  82. Welche Ergebnisse hat die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte Prüfung der Notwendigkeit einer Reform der Strukturen der Conterganstiftung, die den Betroffenen mehr Mitsprache ermöglicht, ergeben?  83. Warum hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus gegenüber „Zeit Online“ am 31. August 2024 zwar gesagt, Deutschland brauche nicht nur ein Sicherheitspaket für terroristische Messerstecher, sondern auch für die Prävention und den Schutz von Frauen vor Gewalt, sich als Bundesfrauenministerin aber nicht dafür eingesetzt, dass ein entsprechendes Sicherheitspaket vorgelegt wird (www.zeit.de/politik/deutschland/2024-08/lis a-paus-sicherheitspaket-gewalt-frauen)?  84. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels erst nach drei Jahren Amtszeit vorgelegt wurde, obwohl in diesem Bereich nach Ansicht der Fragesteller in den letzten Jahren aufgrund der hohen Fallzahlen ein massiver Handlungsbedarf besteht?  85. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um Frauen vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu schützen und betroffenen Frauen zu helfen, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend?  86. Welche Fortschritte konnten mit den in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung erzielt werden?  87. Wann hat die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10572 erwähnte Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen?  88. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um sicherzustellen, dass – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – bei Umgangsverfahren, bei denen häusliche Gewalt festgestellt wird, diese zwingend berücksichtigt wird, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen?  89. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – die Istanbul- Konvention im digitalen Raum umzusetzen, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen?  90. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – die Beteiligung von Frauen in Investmentkomitees von staatlichen Fonds und Beteiligungsgesellschaften zu stärken, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen?  91. Hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – sichergestellt, dass bei allen Gesetzen und Maßnahmen in dieser Legislaturperiode ein Gleichstellungs-Check durchgeführt wurde? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, inwieweit haben Ergebnisse des Gleichstellungs-Checks im Gesetzgebungsverfahren zu Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs geführt? c) Wenn ja, wo wurden die Ergebnisse veröffentlicht?  92. Wieso hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren kein Gesetz verabschiedet, das – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellt?  93. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – die präventive Täterarbeit weiter auszubauen?  94. Wie viele Paare wurden seit 2012 im Rahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ unterstützt (bitte ab 2012 jährlich aufschlüsseln)?  95. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“?  96. In welcher Höhe stehen konkret für 2025 Mittel für die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ zur Verfügung, und worauf sind die Kürzungen bei der Unterstützung, trotz anderslautender Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, zurückzuführen?  97. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um die Plätze in den Freiwilligendiensten – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – nachfragegerecht auszubauen, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen?  98. Warum hat die Bundesregierung trotz der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2024 massive Kürzungen im Bereich der Freiwilligendienste vorgesehen?  99. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP die Tatsache, dass die Träger der Freiwilligendienste im Jahr 2024, aufgrund der fehlenden Absicherung der finanziellen Mittel für das Jahr 2025 im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung, für den Doppeljahrgang 2024/2025 nur begrenzte finanzielle Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt bekommen haben und die Träger dadurch mit Einsparungen zu kämpfen hatten, die in der Praxis zu einem Wegfall von Freiwilligendienstplätzen geführt haben (www.spiegel.de/wirtschaft/sozi ales/freiwilligendienst-weniger-plaetze-wegen-haushaltskuerzungen-a-a dca35e5-991a-4f1a-88a7-47cfcd7e8bd4)? 100. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um das „FSJ digital“ weiter aufzubauen? 101. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in ihrem Förderauftrag zu stärken, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen? 102. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu erreichen, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu erfüllen? Berlin, den 13. Januar 2025 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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