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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Amtsführung von Wolfgang Schmidt
(insgesamt 79 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundeskanzleramt
Datum
14.02.2025
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.02.2025
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1480930.01.2025
Amtsführung von Wolfgang Schmidt
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14809
20. Wahlperiode 30.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Amtsführung von Wolfgang Schmidt
Der Chef des Bundeskanzleramts (BKAmt) und Bundesminister für besondere
Aufgaben, Wolfgang Schmidt, ist Bundeskanzler Olaf Scholz’ engster
Vertrauter und begleitet ihn seit seinem Assessorexamen im Jahr 2002 in
verschiedenen Funktionen. Für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
kandidiert Wolfgang Schmidt als Bundestagskandidat (www.tagesspiegel.de/politi
k/scholz-engster-vertrauter-wolfgang-schmidt-will-in-den-bundestag-1212460
1.html).
Der Werdegang von Bundeskanzler Olaf Scholz war nach Ansicht der
Fragesteller immer wieder erschüttert von politischen Skandalen wie
– der Rückforderung der zu Unrecht erstatteten Steuern aus Cum-Ex-
Geschäften von der M. M. Warburg & CO Bank in den Jahren 2016 und
2017, mit dessen politischer Aufarbeitung Wolfgang Schmidt bis heute
beschäftigt ist (www.tagesspiegel.de/politik/journalisten-diffamierung-in-cu
m-ex-affare-der-chef-des-kanzleramts-war-nicht-im-dienst-1000259
8.html);
– dem G20-Gipfel 2017, bei dem es zu Ausschreitungen und Plünderungen in
der Hamburger Innenstadt kam (www.hdg.de/lemo/bestand/objekt/fotografi
e-G20_hamburg). Wolfgang Schmidt galt zu seiner Amtszeit als
„inoffizieller Außenminister Hamburgs“ und war für die Organisation des G20-
Gipfels in Hamburg 2017 mitverantwortlich (www.abendblatt.de/hamburg/
kommunales/article210711085/Hamburgs-Aussenminister.html);
– dem Bilanzbetrugsskandal und der anschließenden Insolvenz von Wirecard,
aufgrund schwerer Verfehlungen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), über die der damalige Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz die Rechts- und Fachaufsicht trug. Auch hier geriet Wolfgang
Schmidt in die Kritik (www.spiegel.de/politik/deutschland/wirecard-kanzle
ramt-setzte-sich-fuer-finanzdienstleister-ein-a-e5b50a9f-128d-4bda-b7d5-9
07e2fea9f7c).
Wolfgang Schmidt wurde im September 2021 vorgeworfen, während seiner
Arbeitszeit als Staatssekretär in sozialen Medien für den SPD-Kanzlerkandidaten
Olaf Scholz und seine Partei geworben zu haben (www.lto.de/recht/nachrichte
n/n/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-staatssekretaer-bundesfinanzministeriu
m-wolfgang-schmidt-durchsuchungsbeschluss-vereffentlicht).
Auch in seiner Zeit als Bundeskanzleramtschef wurde wiederholt kritisch über
Wolfgang Schmidt bei seinem Umgang mit Journalisten berichtet. So hatte
Wolfgang Schmidt auf öffentlichen Druck Anfang 2024 seinen vertraulichen
„Austausch“ mit ausgewählten Journalisten im Bundeskanzleramt vorerst
beendet (www.tagesspiegel.de/politik/keine-verschwiegenen-runden-mehr-im-kanzl
eramt-scholz-vertrauter-stoppt-treffen-mit-journalisten-11625071.html).
Inzwischen soll Wolfgang Schmidt den vertraulichen Austausch mit
ausgewählten Journalisten wieder aufgenommen haben (www.tagesspiegel.de/politi
k/vertrauliches-aus-dem-kanzleramt-scholz-vertrauter-informiert-wieder-im-hin
tergrund-12898819.html).
Schließlich ist auch die Nähe Wolfgang Schmidts zum „Dezernat Zukunft“
während der letztjährigen Haushaltsverhandlungen aufgefallen. Der „Spiegel“
berichtete am 7. August 2024 unter der Überschrift „Hat Scholz recht? Oder
doch Lindner?“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeshaushalt-olaf-scho
lz-gegen-christian-lindner-wer-hat-recht-a-7872ab06-6ec2-46ee-abc7-f8e35831
e5b5), die „Ampelspitze“ habe bei der Einigung zum Haushalt womöglich auf
Ideen des „Dezernats Zukunft“ zurückgegriffen. Unter dem Titel „Wie wir die
Bahn und Straßen finanzieren – ohne die Schuldenbremse zu ändern“ legten die
Mitarbeiter des Dezernats in einem 14-seitigen Papier dar, „wie eine
Darlehensvergabe an Bahn und Autobahngesellschaft bei dem Versuch helfen können,
eine Finanzierungslücke im Bundeshaushalt zu schließen“. In dem „Spiegel“-
Artikel hieß es weiter: „Das ‚Dezernat Zukunft‘ pflegt gute Beziehungen in die
Regierungszentrale. Seine Geschäftsführerin und Co-Autorin des Papiers,
Philippa Sigl-Glöckner, ist mit Bundeskanzleramtsminister Wolfgang Schmidt
(SPD) liiert.“
Mit ihr nahm er wiederholt Termine im Ausland wahr. Auffällig war in den
vergangenen drei Jahren, dass der Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt die
Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht nur aus dem
Bundeskanzleramt heraus organisiert hat; er hat auch zahlreiche Außentermine
wahrgenommen, darunter auch mehrtägige Auslandsreisen. So war er z. B. im
Mai 2023 – während der heiklen Debatte um das Gebäudeenergiegesetz – drei
Tage beim Munich Leaders Meeting in Tokio (securityconference.org/mediathe
k/asset/wolfgang-schmidt-20230515-0110/) und vier Tage bei der Bilderberg-
Konferenz in Lissabon (www.nachdenkseiten.de/?p=98040).
Laut Webseite der Hans Ringier Stiftung hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang
Schmidt in den Jahren 2022 und 2023 an der Veranstaltung zur Verleihung des
„Europapreises für politische Kultur“ teilgenommen. Der Preis wird alljährlich
während des Filmfestivals Locarno in dem 5-Sterne-Hotel Castello del Sole
von der Stiftung des Schweizer Ringier Verlags verliehen. In beiden Jahren
wurde Bundesminister Wolfgang Schmidt ausweislich der Webseite der
Stiftung von seiner Lebensgefährtin Philippa Sigl-Glöckner begleitet. 2022 sind
beide wie folgt auf der Bildunterschrift des Gruppenfotos ausgewiesen:
Wolfgang Schmidt – Chef des Bundeskanzleramts, Philippa Sigl-Glöckner –
Begleitung v. Wolfgang Schmidt und Ökonomin und Direktorin der Berliner
Denkfabrik Dezernat Zukunft (www.ringier.com/de/hans-ringier-stiftung-
kajakallas-mit-dem-europapreis-fuer-politische-kultur-2022-ausgezeichnet/). 2023
ist aus der Bildunterschrift des Gruppenbildes erkennbar: Philippa Sigl-
Glöckner, Partnerin von Wolfgang Schmidt, Chef des Bundeskanzleramts,
Wolfgang Schmidt, Chef des Bundeskanzleramts (www.ringier.com/de/alexei-n
avalny-mit-dem-europapreis-fur-politische-kultur-2023-ausgezeichnet/). Laut
der Webseite des Veranstalters wurde er als Bundesminister eingeladen und so
vom Veranstalter auch vorgestellt. Bundesminister Wolfgang Schmidt hat dabei
nicht erklärt, dass er als Privatperson auftrat.
Schließlich begleitete ihn seine Lebensgefährtin (www.schloss-elmau.de/kultu
r/symposien/) u. a. zum Symposium auf Schloss Elmau Anfang Dezember
2024. Auf dem Veranstaltungsflyer wurde er als Bundesminister eingeladen
und vom Veranstalter Dietmar Mueller-Elmau als Bundesminister vorgestellt.
Er hat dabei nicht erklärt, dass er als Privatperson auftrat. Zugleich trat seine
Lebensgefährtin Philippa Sigl-Glöckner auf der gleichen Veranstaltung als
Vortragende zur Schuldenbremse auf. Die Vielzahl politischer Skandale und die
Regelmäßigkeit der Verwicklung Wolfgang Schmidts darin, gibt aus Sicht der
Fragesteller Anlass für weitere Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Aufgaben hat der Bundesminister für besondere Aufgaben laut
Geschäftsverteilungsplan des Bundeskanzleramts, und welche Aufgaben
hat der Chef des Bundeskanzleramts?
2. Auf welche Bereiche bzw. Tätigkeiten hat Wolfgang Schmidt seine
Arbeitszeit in welchem Umfang verwendet (bitte nach Zuständigkeiten laut
Geschäftsverteilungsplan in Prozent darstellen)?
3. Nimmt Bundesminister Wolfgang Schmidt auch nach Feierabend
dienstliche Termine wahr oder verfolgt er dienstliche Interessen?
a) Wenn ja, wann, und welche dienstlichen Termine und Interessen hat er
wahrgenommen?
b) Wenn dies nicht nachgehalten wird, wie wird dann sichergestellt, dass
die Arbeitszeitrichtlinie von Bundesminister Wolfgang Schmidt
eingehalten wird?
c) Wenn nein, warum nicht?
4. Wie definiert die Bundesregierung die Abgrenzung von Dienst und
Freizeit bei Bundesministern?
5. Wurden die Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag vom heutigen
Bundesminister für besondere Aufgaben Wolfgang Schmidt über den
„Steuerfall M. M. Warburg & CO Bank“ zeitnah, zutreffend und
vollständig informiert, wurde z. B. aus Informationen, die ihm vorlagen, eine
einschränkende oder deutende Auswahl getroffen oder Interpretation
vorgenommen, und wenn ja, mit welcher Zielsetzung?
6. Welche Journalisten hat der Bundesminister für besondere Aufgaben
Wolfgang Schmidt in dieser Legislaturperiode in dienstlicher Eigenschaft
zur Cum-Ex-Berichterstattung über den Bundeskanzler Olaf Scholz
kontaktiert (bitte nach Dienstzeit und Freizeit mit dienstlichem Bezug
aufschlüsseln)?
a) Wenn die Bundesregierung keine Aufzeichnungen zu den privaten
oder dienstlichen Kontakten von Wolfgang Schmidt mit Journalisten
hat, wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von Wolfgang
Schmidt bei etwaigen Kontaktaufnahmen mit Journalisten in seiner
Freizeit zum Themenkomplex Warburg, z. B. als interessierter Leser
oder als engagierter Bürger?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass er in diesen Fällen nicht
dienstliche Interessen verfolgt?
7. Wer hat die Abordnung bzw. Freistellung von Carsten Ernst, der zuvor im
Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Verantwortungsbereich des
damaligen Staatssekretärs des BMF und heutigen
Bundeskanzleramtschefs Wolfgang Schmidt tätig war und nun stellvertretender Leiter des
Arbeitsstabes im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA)
„Cum-Ex Steuergeldaffäre“ der Hamburger Bürgerschaft ist, an den
Arbeitsstab des Hamburger Untersuchungsausschusses bewilligt bzw.
abgezeichnet?
8. War der damalige Staatssekretär Wolfgang Schmidt über den Vorgang
informiert?
9. Hat der damalige Staatssekretär und heutige Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt direkt oder indirekt Kontakt (elektronisch, per Telefon
etc.) zu Carsten Ernst unterhalten oder aufgenommen, seit dieser als
stellvertretender Arbeitsstableiter für den PUA in Hamburg tätig ist?
a) Wenn ja, wann fanden die Kontakte statt (bitte genau auflisten)?
b) Wenn ja, wie fanden die Kontakte statt (persönlich, elektronisch,
telefonisch etc.; bitte auf den Kontakt in Frage 9a Bezug nehmen)?
c) Wenn ja, wann, was war der Anlass bzw. waren die Inhalte des
Kontaktes (bitte auf den Kontakt in den Fragen 9a und 9b Bezug nehmen)?
10. Hat der damalige Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und heutige
Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt sich im Nachgang zur als VS-
Vertraulich (VS = Verschlusssache) eingestuften Sitzung des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, in dem der damalige
Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz am 1. Juni 2020 „zum
Umgang mit Steuerforderungen/Cum-Ex-Geschäften“ der Hamburger
Privatbank M. M. Warburg befragt wurde, Zugang zu dem damals als „VS-
Vertraulich“ eingestuften Protokoll zu der Sitzung verschafft bzw.
Einblick genommen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages,
des Bundeskanzleramts oder des Bundesfinanzministeriums?
a) Wenn ja, wann hat der damalige Staatssekretär Wolfgang Schmidt
Einblick genommen, und wie oft (bitte die Daten auflisten)?
b) Was war der Grund bzw. Anlass dafür, dass der damalige
Staatssekretär sich Zugang zu dem Protokoll verschaffte?
c) Trifft es zu, dass der damalige Staatssekretär Wolfgang Schmidt
Aussagen aus dem damals als VS-Vertraulich eingestuften Protokoll mit
einem Handy abfotografiert und an ausgesuchte Journalisten
verschickt hat (siehe „Die Akte Scholz. Der Kanzler, das Geld und die
Macht“, Ch. Links Verlag, 2022, S. 252)?
d) Hatte der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler
Olaf Scholz Kenntnis von diesen Vorgängen?
e) Wie bewertet Bundeskanzler Olaf Scholz dieses Vorgehen seines
damaligen Staatssekretärs und heutigen Bundeskanzleramtsministers
Wolfgang Schmidt?
11. Wurden der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz, sein
Staatssekretär Wolfgang Schmidt und bzw. oder seine Mitarbeiter des
Bundesfinanzministeriums vom Hamburger Senat zur Beantwortung der Kleinen
Anfrage der Fraktion der Linken in der Hamburger Bürgerschaft (Drucksache
21/18881, kleineanfragen.de/hamburg/21/18881-cum-ex-und-cum-cum-i
n-hamburg-hier-bankhaus-m-m-warburg) eingebunden bzw. angefragt, in
der der Hamburger Senat gefragt wurde, ob Vertreter des Senates (explizit
auch Olaf Scholz in seiner Funktion als Erster Bürgermeister) im
Zusammenhang mit den Ermittlungen u. a. gegen die Inhaber der Privatbank
M. M. Warburg wegen derer Cum-Ex-Geschäfte Gespräche geführt
haben?
a) Wenn ja, wann genau wurde das Bundesfinanzministerium und bzw.
oder der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz aus Hamburg
angefragt?
b) Wenn ja, wie wurde damals mit der Anfrage umgegangen, und war der
damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz persönlich eingebunden?
c) Wenn ja, hat der damalige Bundesfinanzminister und heutige
Bundeskanzler Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage auf
Drucksache 21/18881 direkt oder indirekt Kontakt (elektronisch,
telefonisch, persönlich) gehabt mit Vertretern bzw. Mitarbeitern des
Hamburger Senats?
12. Hatten Olaf Scholz, Wolfgang Schmidt oder ihre Mitarbeiter in dieser
Legislaturperiode Kontakt zu Vertretern, Repräsentanten oder
Bevollmächtigten der M. M. Warburg, wenn ja, wann, und zu welchem Thema?
13. Waren Olaf Scholz oder Wolfgang Schmidt über die im Bundeskanzleramt
gefertigte rechtliche Stellungnahme dazu, ob die Einrichtung eines
Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag zu dem Komplex
„Warburg/Olaf Scholz“ zulässig ist, informiert, und kennt einer von ihnen die
rechtliche Stellungnahme, und wenn ja, wie bewerten Olaf Scholz und
Wolfgang Schmidt dieses Gutachten?
14. Besteht im Bundeskanzleramt eine separate Organisationseinheit, wie
z. B. eine Task Force etc., die mit dem Umgang mit dem
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hamburg oder dem Parlamentarischen
Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zum Warburg-Skandal
betraut ist?
15. Gab es oder gibt es für Untersuchungsausschüsse des Deutschen
Bundestages oder eines Landtags oder einer Bürgerschaft weitere Arbeitsteams
oder Abteilungen oder Arbeitsgemeinschaften oder anderweitige Gremien
im Bundeskanzleramt?
a) Wenn ja, für welche Untersuchungsausschüsse wurden solche
Gremien im Bundeskanzleramt eingerichtet?
b) Wenn ja, was ist die Aufgabe eines solchen Gremiums (ggf. pro
Untersuchungsausschuss differenzieren)?
c) Durch wen und wie wird dieses Gremium besetzt (ggf. pro
Untersuchungsausschuss differenzieren)?
d) Wer in welcher Funktion leitete bzw. leitet ein solches Gremium im
Bundeskanzleramt (ggf. pro Untersuchungsausschuss differenzieren)?
16. Wie viel Zeit hat Wolfgang Schmidt zusammen mit Olaf Scholz in die
Vorbereitung der Befragung von Olaf Scholz vor dem
Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft investiert, wie laut seiner Aussage vor
dem Untersuchungsausschuss „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ nunmehr klar
ist, und fanden diese Vorbereitungen während der Dienstzeit statt?
17. Hat Wolfgang Schmidt für die Vorbereitung des Kanzlers noch weitere
Personen bzw. Beamte des Bundeskanzleramts konsultiert, wenn ja, wie
viele, und wen (es genügt die Angabe von Position und Abteilung bzw.
Referat)?
18. Hat Wolfgang Schmidt als Staatssekretär im Bundesministerium der
Finanzen und bzw. oder als Bundesminister für besondere Aufgaben und
Chef des Bundeskanzleramts – wie im Fall seines Schreibens an den
chinesischen Vize-Finanzminister Liao Min vom 27. Juni 2019, das auf
einem Entwurf einer von Wirecard engagierten Beratungsfirma basierte –
in weiteren Fällen von Unternehmen (bzw. Beratungsfirmen)
vorformulierte Textentwürfe als Grundlage für Schreiben an Amtsträger anderer
Länder genutzt, und wenn ja, in welchen Fällen?
19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Wolfgang Schmidt als
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Kommunikation im
Zusammenhang mit dem Fall Wirecard über ein privates E-Mail-Postfach
geführt hat, und wenn nein, welche Informationen liegen der
Bundesregierung ggf. vor, wonach Wolfgang Schmidt ein privates Postfach zur
Kommunikation genutzt hat?
20. Sind die E-Mails, die der damalige Staatssekretär im Bundesministerium
der Finanzen Wolfgang Schmidt im Februar 2020 mit dem damaligen
Gesellschafter der Virtual Solutions AG und Bekannten des flüchtigen
ehemaligen Wirecard-Vorstands Jan Marsalek, Nicolaus von Rintelen,
ausgetauscht hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/957) in dem mit Stand vom
19. Dezember 2024 nicht gelöschten Postfach von Wolfgang Schmidt aus
dessen Zeit als Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14359) enthalten?
21. War Wolfgang Schmidt im August 2019 in die Entscheidung des
Bundesministeriums der Finanzen eingebunden, dem Bundeskanzleramt auf
dessen Anfrage hin die Information über eine von der BaFin initiierte
Prüfung des verkürzten Abschlusses der Wirecard AG zum 30. Juni 2018
durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) nicht zu
übermitteln, und wenn ja, inwiefern?
22. Inwiefern war Wolfgang Schmidt seit Beginn der Amtszeit der aktuellen
Bundesregierung ggf. mit dem Fall Wirecard bzw. dessen Aufarbeitung
befasst (hat er beispielsweise von öffentlichen Stellen des Bundes
Informationen erhalten oder an diese übermittelt)?
23. Inwiefern verfolgt Wolfgang Schmidt ggf. das Verfahren gegen Markus
Braun vor dem Landgericht München I?
24. War Jan Marsalek Gegenstand von Gesprächen, die Wolfgang Schmidt
seit Beginn der Amtszeit der Bundesregierung geführt hat, und mit wem,
wann, wo und aus welchem Anlass hat Wolfgang Schmidt entsprechende
Gespräche ggf. geführt?
25. Welche Kanäle nutzt Wolfgang Schmidt in den sozialen Medien dienstlich
und privat mit dienstlichen Bezügen?
26. Veröffentlicht Wolfgang Schmidt Beiträge in den sozialen Medien
während seiner Dienstzeit, und wenn ja, mit welchem Inhalt (bitte tabellarisch
nach Inhalt und Datum auflisten)?
27. Veröffentlicht Wolfgang Schmidt Beiträge in den sozialen Medien
während dienstlicher Pausen oder nach Feierabend mit dienstlichem Bezug,
und wenn ja, mit welchem Inhalt (bitte tabellarisch nach Inhalt und Datum
auflisten)?
28. Welche Kanäle, Konten etc. hat Wolfgang Schmidt geblockt (bitte nach
sozialem Netzwerk, Kanal und Grund der Blockung tabellarisch
auflisten)?
29. Welche Journalisten hat Wolfgang Schmidt neben Oliver Schröm
diffamiert (www.tagesspiegel.de/politik/journalisten-diffamierung-in-cum-ex-a
ffare-der-chef-des-kanzleramts-war-nicht-im-dienst-10002598.html)?
30. Welche Journalisten lud Wolfgang Schmidt zu seinem regelmäßigen,
vertraulichen „Austausch“ ins Bundeskanzleramt ein (bitte nach Medium und
Häufigkeit der Teilnahme sowie Themen aufschlüsseln)?
31. Hat dieser vertrauliche „Austausch“ nach der Ankündigung des
Bundeskanzleramtschefs, den Austausch zu beenden, nochmal im
Bundeskanzleramt oder an anderem Ort bzw. telefonisch oder digital stattgefunden, und
findet dieser Austausch immer noch statt?
a) Wenn ja, wozu diente die Ankündigung des Bundeskanzleramtschefs,
dass er diese Treffen künftig beende?
b) Wenn ja, worüber wurde bei diesen Terminen gesprochen?
c) Wenn ja, wann finden die nächsten Hintergrundgespräche statt?
d) Wenn nein, kann die Bundesregierung ausschließen, dass Wolfgang
Schmidt als Privatperson an solchen Treffen teilnimmt und da
dienstliche Interessen wahrnimmt?
32. Trifft sich Bundesminister Wolfgang Schmidt bei anderen privaten
Veranstaltungen mit Journalisten, wie z. B. Geburtstagsfeiern oder zum
Fußballspielen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass er dabei
dienstliche Interessen wahrnimmt, und wenn nein, wie stellt das
Bundeskanzleramt sicher, dass die dienstlichen Vorgänge korrekt veraktet werden?
33. Führt Wolfgang Schmidt eine schwarze Liste von Journalisten, denen er
Informationen vorenthält, und wenn ja, wer steht auf dieser schwarzen
Liste?
34. Wie viele Vorlagen erhält Wolfgang Schmidt in seiner Funktion als Chef
des Bundeskanzleramts oder als Bundesminister für besondere Aufgaben
durchschnittlich im Laufe eines Tages?
35. Wie viele Vorlagen beantwortet oder nimmt Wolfgang Schmidt zur
Kenntnis im Laufe eines Tages?
36. Wie viele Tage wartet die älteste Vorlage an Wolfgang Schmidt auf ihre
Beantwortung bzw. Kenntnisnahme, und wie viele Vorlagen warten
ähnlich lange auf ihre Beantwortung bzw. Kenntnisnahme?
37. Wie rechtfertigt Wolfgang Schmidt, dass er sich als Privatsache um die
Reputation von Olaf Scholz, seinem Vorgesetzten und Dienstherren
kümmert (www.tagesspiegel.de/politik/einflussnahme-auf-medien-wie-der-ka
nzleramtschef-zu-cum-ex-meinung-macht-8720464.html), während
dienstliche Vorlagen verschleppt werden?
38. Lag bzw. liegt das Papier „Wie wir die Bahn und Straßen finanzieren –
ohne die Schuldenbremse zu ändern“ in den zuständigen Referaten bzw.
Abteilungen des Bundeskanzleramts vor, und wenn ja, wie kamen die
Mitarbeiter in den Besitz des Papiers?
39. Haben Bundeskanzler Olaf Scholz und bzw. oder Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt Kenntnis von dem Papier „Wie wir die Bahn und
Straßen finanzieren – ohne die Schuldenbremse zu ändern“?
a) Wenn ja, seit wann kennen der Bundeskanzler Olaf Scholz und bzw.
oder der Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt das Papier?
b) Wenn ja, wie haben sie Kenntnis von dem Papier des „Dezernats
Zukunft“ erhalten?
40. Hat das „Dezernat Zukunft“ mit Sitz in Berlin (www.dezernatzukunft.org)
in der Vergangenheit finanzielle Mittel vom Bundeskanzleramt erhalten,
wenn ja, wann, in welcher Höhe, und für welche Leistung?
41. Gab es sonstige (Sach-)Leistungen aus Bundesmitteln, und wenn ja,
welche?
42. Haben Vertreter der Denkfabrik Dezernat Zukunft, namentlich Philippa
Sigl-Glöckner, seit Beginn der Legislatur Zugang zum Bundeskanzleramt
erhalten, wenn ja, zu welchen Terminen, mit welchen Themen, und
inwiefern haben Vertreter des „Dezernats Zukunft“ Informationen zu
dienstlichen Angelegenheiten des Bundeskanzleramts erhalten, die sonstige
Dritte nicht erhalten haben?
43. Haben Mitarbeiter des Dezernats Gespräche mit Bediensteten des
Bundeskanzleramts geführt, und wenn ja, wer, wann, und zu welchem Thema?
44. Wurden Mitarbeiter des Dezernats als Experten, Gesprächspartner,
Moderatoren etc. eingeladen, waren sie an der Ausarbeitung von Entwürfen
beteiligt, wenn ja, wer, wann, und zu welchem Thema?
45. Inwiefern wurde das „Dezernat Zukunft“ vom Bundeskanzleramt um
Erarbeitung von Stellungnahmen, Studien oder sonstigen Ausarbeitungen
gebeten bzw. damit beauftragt (bitte im Einzelnen mit Thema, Zeitpunkt
der Erstellung und beteiligten Personen auflisten), inwiefern wurden die
Vorgaben des Vergaberechts dabei jeweils beachtet, und bei welchen
Gelegenheiten hat das Bundeskanzleramt sich auf Papiere und Studien des
Dezernats berufen?
46. War der Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt bei der Akquise der
Spender für das „Dezernat Zukunft“ behilflich oder hat Vertreter des
„Dezernats Zukunft“ mit Vertretern US-amerikanischer Organisationen
bekannt gemacht, und wenn ja, um welche US-amerikanischen
Organisationen handelt es sich?
47. Nahmen Mitarbeiter des Dezernats an Reisen des Bundeskanzleramts teil,
wenn ja, wer, und wann?
48. Welche dienstlichen Termine hat der Bundeskanzleramtschef Wolfgang
Schmidt zusammen mit seiner Lebensgefährtin Philippa Sigl-Glöckner
wahrgenommen, und warum?
49. Hat Wolfgang Schmidt gegenüber Dritten öffentlich oder nichtöffentlich
dafür geworben, Wahlkampfspenden für die Bundestagskandidatur seiner
Lebensgefährtin zu leisten, und wenn ja, wurde dabei kenntlich gemacht,
dass diese Spendenwerbung durch einen Bundesminister in seiner
Eigenschaft als Lebenspartner der Kandidatin erfolgte?
50. Welche anderen Lösungen wurden im Bundeskanzleramt für das schon
länger bekannte Problem der Enthaltung Deutschlands bei
Entscheidungen des Rates der Europäischen Union (sog. German Vote) erwogen,
welches in seinen unterschiedlichen Formationen ist in den letzten Jahren zu
einem echten Problem für das Vertrauen der europäischen Partner in unser
Land als auch für die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene
geworden, wie aus dem Brief des Botschafters bei der Europäischen Union
Michael Clauß hervorgeht (table.media/europe/news/deutscher-eu-botscha
fter-fordert-weisungen-von-berlin/), welche Maßnahmen wurden vom
Bundeskanzleramt dann konkret unternommen, damit die deutsche
Regierung auf europäischer Ebene nicht als uneinig und zerstritten
wahrgenommen wird, und warum waren diese nicht erfolgreich?
51. Warum hat der Bundeskanzler nicht stärker von seiner
Richtlinienkompetenz nach Artikel 65 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht, um eine
Änderung dieser deutschen Haltung herbeizuführen und damit Schaden und
Reputationsverlust von Deutschland abzuwenden?
52. Welche Maßnahmen wurden vom Chef des Bundeskanzleramts initiiert,
um engere Beziehungen zwischen dem Bundeskanzleramt und dem
Elysée-Palast herbeizuführen, und warum hat dies die so bedeutenden
deutsch-französischen Beziehungen in den letzten drei Jahren nicht
verbessert, sondern eher zu einer öffentlich wiederholt konstatierten Eiszeit
zwischen den Regierungschefs geführt?
53. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der
Feststellung, dass einerseits israelische Sicherheitsinteressen deutsche Staatsräson
sind und andererseits der Tatsache, dass im Jahr 2024 kaum noch
Genehmigungen für Waffenexporte nach Israel mehr erteilt wurden
(Bundestagsdrucksache 20/11838)?
54. Wann erhielt Wolfgang Schmidt die Einladungen zu der Verleihung des
„Europapreises für politische Kultur“ im 5-Sterne-Hotel Castello del Sole
für die Jahre 2022 und 2023?
55. Handelt es sich um eine dienstliche oder private Einladung?
a) Wenn es sich um eine private Einladung handelt, hat Wolfgang
Schmidt darauf hingewiesen, als Privatperson daran teilzunehmen, wie
dies jedem Mitarbeiter in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis vorgeschrieben ist, der privat an Veranstaltungen teilnimmt?
b) Erging die Einladung an Wolfgang Schmidt an das
Bundeskanzleramt?
c) Wurde die Einladung veraktet, und wenn nein, warum nicht, wenn die
Einladung an seine dienstliche Adresse ging?
d) Wurden Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zur Vorbereitung der
Veranstaltungsteilnahme eingesetzt?
56. Wann hat Wolfgang Schmidt die Einladungen für 2022 und 2023
zugesagt?
57. An welchen Tagen hat Wolfgang Schmidt an den Veranstaltungen in den
Jahren 2022 und 2023 teilgenommen?
58. Hat Wolfgang Schmidt für den Zeitraum, an dem die Veranstaltungen in
den Jahren 2022 oder 2023 stattfanden, Urlaub beantragt?
59. War der Bundeskanzler über diese Veranstaltungen und die Teilnahme
seitens des Bundeskanzleramtschefs informiert?
60. Hat der Bundeskanzler die Dienstreise oder ggf. den Urlaub in den Jahren
2022 oder 2023 genehmigt?
61. Ist Wolfgang Schmidt mit Personenschutz zu den Veranstaltungen in den
Jahren 2022 oder 2023 angereist?
a) Wenn ja, waren die Personenschützer während der Veranstaltungen
anwesend?
b) Wenn nein, warum nicht, obwohl der Bundesminister ständigem
Personenschutz unterliegt?
62. Welches Verkehrsmittel hat Wolfgang Schmidt zur An- und Abreise zu
und von den Veranstaltungen in den Jahren 2022 und 2023 genutzt?
63. Hat Bundesminister Wolfgang Schmidt für die Veranstaltungsteilnahme in
den Jahren 2022 oder 2023 ein Entgelt in Geld oder in anderer Form, etwa
kostenloser Nutzung des 5-Sterne-Hotels Castello del Sole, erhalten?
64. Hat Bundesminister Wolfgang Schmidt in den Jahren 2022 oder 2023 auf
ein Entgelt verzichtet und stattdessen um eine Spende seitens des
Veranstalters gebeten?
a) Wenn ja, wurde die Spende geleistet?
b) Wenn ja, an wen wurde (ggf. in seinem Namen) gespendet?
65. An welchem Tag ist Bundesminister Wolfgang Schmidt von den
Veranstaltungen in den Jahren 2022 und 2023 abgereist, und wann hat er seinen
Dienst in den Jahren 2022 und 2023 wieder in Berlin angetreten?
66. Wann erhielt Bundesminister Wolfgang Schmidt die Einladung, an der
Konferenz im Schlosshotel Elmau als Referent teilzunehmen (bitte die
Kopie der Einladung beifügen)?
67. Handelte es sich um eine dienstliche oder private Einladung?
a) Erging die Einladung an Bundesminister Wolfgang Schmidt an das
Bundeskanzleramt oder an seine private Anschrift?
b) Wenn es sich um eine private Einladung handelte, hat Bundesminister
Wolfgang Schmidt darauf hingewiesen, als Privatperson zu sprechen,
wie dies jedem Mitarbeiter in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis vorgeschrieben ist, der privat auf Konferenzen seines
Zuständigkeitsbereiches vorträgt?
c) Wurde die Einladung veraktet, und wenn nein, warum nicht, wenn die
Einladung an seine dienstliche Adresse ging?
d) Wurden Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zur Vorbereitung der
Konferenzteilnahme eingesetzt?
e) Wann hat Bundesminister Wolfgang Schmidt die Einladung zugesagt?
68. Da der Veranstalter den Bundeskanzleramtschef duzt (www.youtube.com/
watch?v=g11eb0a8xQw; z. B. ab Zeitstempel 28:50 Minuten), sind der
Veranstalter, Dietmar Mueller-Elmau, und Wolfgang Schmidt miteinander
befreundet?
69. An welchen Tagen hat Bundesminister Wolfgang Schmidt an der
Konferenz teilgenommen?
a) Hat der Bundesminister für den Zeitraum, an dem die Konferenz
stattfand, Urlaub beantragt?
b) War der Bundeskanzler über diese Konferenz und die Teilnahme
seitens Wolfgang Schmidt informiert?
c) Hat der Bundeskanzler die Dienstreise oder den Urlaub genehmigt,
obwohl am 5. und 6. Dezember 2024 noch Sitzungswoche des
Deutschen Bundestages war?
70. Ist Bundesminister Wolfgang Schmidt mit Personenschutz zur Konferenz
angereist?
a) Waren die Personenschützer während der Konferenz anwesend?
b) Wenn nein, warum nicht, obwohl der Bundesminister ständigem
Personenschutz unterliegt?
71. Welches Verkehrsmittel hat Wolfgang Schmidt zur An- und Abreise zu
und von der Konferenz genutzt?
72. War Bundesminister Wolfgang Schmidt als Chef des Bundeskanzleramts
in die Koordination und Gespräche zur Sicherstellung einer
parlamentarischen Zustimmung zu den von Bundeskanzler Olaf Scholz noch für 2024
als wichtig angesehenen Gesetzgebungsvorhaben eingebunden, und wenn
nein, warum nicht?
73. War Bundesminister Wolfgang Schmidt als Chef des Bundeskanzleramts
in die Vorbereitung des Briefes des Bundeskanzlers an die
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am 11. Dezember 2024, in der Bundeskanzler Olaf
Scholz die Vertrauensfrage stellte, eingebunden, und hat Bundesminister
Wolfgang Schmidt die entsprechende BKAmt-Vorlage gezeichnet?
74. Hat Bundesminister Wolfgang Schmidt für die Konferenzteilnahme ein
Entgelt in Geld oder in anderer Form, etwa kostenloser Hotelnutzung,
erhalten?
a) Wenn nein, warum nicht, wenn andere Konferenzteilnehmer ein
Entgelt erhielten?
b) Hat Bundesminister Schmidt auf ein Entgelt verzichtet und stattdessen
um eine Spende seitens des Veranstalters gebeten?
c) Wurde die Spende geleistet, und wenn ja, an wen wurde in seinem
Namen gespendet?
75. An welchem Tag ist Bundesminister Wolfgang Schmidt von der
Konferenz abgereist, und wann hat er seinen Dienst wieder in Berlin angetreten?
76. Teilt Bundeskanzler Olaf Scholz die Ansicht, dass die Teilnahme seines
Bundeskanzleramtschefs mit seiner Lebensabschnittsgefährtin an einer
politischen Konferenz allein für Hotelgäste des Schlosshotels Elmau
Priorität gegenüber der politischen Vorbereitung der Stellung der
Vertrauensfrage hat?
77. Teilt Bundeskanzler Olaf Scholz die Ansicht, dass die Teilnahme seines
Bundeskanzleramtschefs an einer politischen Konferenz allein für
Hotelgäste des Schlosshotels Elmau Priorität gegenüber der politischen
Koordination der Zustimmung der Opposition von politisch als äußerst wichtig
angesehenen Gesetzesvorhaben wie dem Gesetz zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts
hat?
78. An wie vielen Veranstaltungen (Konferenzen, Symposien, Talkrunden,
Podiumsdiskussionen, Empfängen etc.) im In- und Ausland hat Wolfgang
Schmidt in dieser Legislaturperiode teilgenommen (bitte Veranstalter, Ort,
Datum und Thema auflisten)?
79. Zu wie vielen dieser Veranstaltungen im In- und Ausland wurde Wolfgang
Schmidt von seiner Lebensgefährtin Philippa Sigl-Glöckner begleitet
(bitte Veranstalter, Ort, Datum und Thema auflisten)?
Berlin, den 21. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1501014.02.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14809 - Amtsführung von Wolfgang Schmidt
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/15010
20. Wahlperiode 14.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14809 –
Amtsführung von Wolfgang Schmidt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Chef des Bundeskanzleramts (BKAmt) und Bundesminister für besondere
Aufgaben, Wolfgang Schmidt, ist Bundeskanzler Olaf Scholz’ engster
Vertrauter und begleitet ihn seit seinem Assessorexamen im Jahr 2002 in
verschiedenen Funktionen. Für die 21. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages kandidiert Wolfgang Schmidt als Bundestagskandidat (www.tagesspiege
l.de/politik/scholz-engster-vertrauter-wolfgang-schmidt-will-in-den-bundesta
g-12124601.html).
Der Werdegang von Bundeskanzler Olaf Scholz war nach Ansicht der
Fragesteller immer wieder erschüttert von politischen Skandalen wie
– der Rückforderung der zu Unrecht erstatteten Steuern aus Cum-Ex-
Geschäften von der M. M. Warburg & CO Bank in den Jahren 2016 und
2017, mit dessen politischer Aufarbeitung Wolfgang Schmidt bis heute
beschäftigt ist (www.tagesspiegel.de/politik/journalisten-diffamierung-in-cu
m-ex-affare-der-chef-des-kanzleramts-war-nicht-im-dienst-1000259
8.html);
– dem G20-Gipfel 2017, bei dem es zu Ausschreitungen und Plünderungen
in der Hamburger Innenstadt kam (www.hdg.de/lemo/bestand/objekt/fotog
rafie-G20_hamburg). Wolfgang Schmidt galt zu seiner Amtszeit als
„inoffizieller Außenminister Hamburgs“ und war für die Organisation des G20-
Gipfels in Hamburg 2017 mitverantwortlich (www.abendblatt.de/hambur
g/kommunales/article210711085/Hamburgs-Aussenminister.html);
– dem Bilanzbetrugsskandal und der anschließenden Insolvenz von
Wirecard, aufgrund schwerer Verfehlungen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), über die der damalige Bundesminister der
Finanzen Olaf Scholz die Rechts- und Fachaufsicht trug. Auch hier geriet
Wolfgang Schmidt in die Kritik (www.spiegel.de/politik/deutschland/wire
card-kanzleramt-setzte-sich-fuer-finanzdienstleister-ein-a-e5b50a9f-128d-
4bda-b7d5-907e2fea9f7c).
Wolfgang Schmidt wurde im September 2021 vorgeworfen, während seiner
Arbeitszeit als Staatssekretär in sozialen Medien für den SPD-
Kanzlerkandidaten Olaf Scholz und seine Partei geworben zu haben (www.lto.de/recht/nach
richten/n/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-staatssekretaer-bundesfinanzmini
sterium-wolfgang-schmidt-durchsuchungsbeschluss-vereffentlicht).
Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 13. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch in seiner Zeit als Bundeskanzleramtschef wurde wiederholt kritisch über
Wolfgang Schmidt bei seinem Umgang mit Journalisten berichtet. So hatte
Wolfgang Schmidt auf öffentlichen Druck Anfang 2024 seinen vertraulichen
„Austausch“ mit ausgewählten Journalisten im Bundeskanzleramt vorerst
beendet (www.tagesspiegel.de/politik/keine-verschwiegenen-runden-mehr-im-ka
nzleramt-scholz-vertrauter-stoppt-treffen-mit-journalisten-11625071.html).
Inzwischen soll Wolfgang Schmidt den vertraulichen Austausch mit
ausgewählten Journalisten wieder aufgenommen haben (www.tagesspiegel.de/politi
k/vertrauliches-aus-dem-kanzleramt-scholz-vertrauter-informiert-wieder-im-hi
ntergrund-12898819.html).
Schließlich ist auch die Nähe Wolfgang Schmidts zum „Dezernat Zukunft“
während der letztjährigen Haushaltsverhandlungen aufgefallen. Der „Spiegel“
berichtete am 7. August 2024 unter der Überschrift „Hat Scholz recht? Oder
doch Lindner?“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeshaushalt-olaf-sch
olz-gegen-christian-lindner-wer-hat-recht-a-7872ab06-6ec2-46ee-abc7-f8e358
31e5b5), die „Ampelspitze“ habe bei der Einigung zum Haushalt womöglich
auf Ideen des „Dezernats Zukunft“ zurückgegriffen. Unter dem Titel „Wie wir
die Bahn und Straßen finanzieren – ohne die Schuldenbremse zu ändern“
legten die Mitarbeiter des Dezernats in einem 14-seitigen Papier dar, „wie eine
Darlehensvergabe an Bahn und Autobahngesellschaft bei dem Versuch helfen
können, eine Finanzierungslücke im Bundeshaushalt zu schließen“. In dem
„Spiegel“-Artikel hieß es weiter: „Das ‚Dezernat Zukunft‘ pflegt gute
Beziehungen in die Regierungszentrale. Seine Geschäftsführerin und Co-Autorin
des Papiers, Philippa Sigl-Glöckner, ist mit Bundeskanzleramtsminister
Wolfgang Schmidt (SPD) liiert.“
Mit ihr nahm er wiederholt Termine im Ausland wahr. Auffällig war in den
vergangenen drei Jahren, dass der Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt
die Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht nur aus
dem Bundeskanzleramt heraus organisiert hat; er hat auch zahlreiche
Außentermine wahrgenommen, darunter auch mehrtägige Auslandsreisen. So war er
z. B. im Mai 2023 – während der heiklen Debatte um das
Gebäudeenergiegesetz – drei Tage beim Munich Leaders Meeting in Tokio (securityconferenc
e.org/mediathek/asset/wolfgang-schmidt-20230515-0110/) und vier Tage bei
der Bilderberg-Konferenz in Lissabon (www.nachdenkseiten.de/?p=98040).
Laut Webseite der Hans Ringier Stiftung hat Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt in den Jahren 2022 und 2023 an der Veranstaltung zur
Verleihung des „Europapreises für politische Kultur“ teilgenommen. Der Preis
wird alljährlich während des Filmfestivals Locarno in dem 5-Sterne-Hotel
Castello del Sole von der Stiftung des Schweizer Ringier Verlags verliehen. In
beiden Jahren wurde Bundesminister Wolfgang Schmidt ausweislich der
Webseite der Stiftung von seiner Lebensgefährtin Philippa Sigl-Glöckner begleitet.
2022 sind beide wie folgt auf der Bildunterschrift des Gruppenfotos
ausgewiesen: Wolfgang Schmidt – Chef des Bundeskanzleramts, Philippa Sigl-
Glöckner – Begleitung v. Wolfgang Schmidt und Ökonomin und Direktorin
der Berliner Denkfabrik Dezernat Zukunft (www.ringier.com/de/hans-
ringierstiftung-kaja-kallas-mit-dem-europapreis-fuer-politische-kultur-2022-ausgezei
c h n et/). 2023 ist aus der Bildunterschrift des Gruppenbildes erkennbar:
Philippa Sigl-Glöckner, Partnerin von Wolfgang Schmidt, Chef des
Bundeskanzleramts, Wolfgang Schmidt, Chef des Bundeskanzleramts (www.ringie
r.com/de/alexei-navalny-mit-dem-europapreis-fur-politische-kultur-2023-ausg
ezeichnet/). Laut der Webseite des Veranstalters wurde er als Bundesminister
eingeladen und so vom Veranstalter auch vorgestellt. Bundesminister
Wolfgang Schmidt hat dabei nicht erklärt, dass er als Privatperson auftrat.
Schließlich begleitete ihn seine Lebensgefährtin (www.schloss-elmau.de/kultu
r/symposien/) u. a. zum Symposium auf Schloss Elmau Anfang Dezember
2024. Auf dem Veranstaltungsflyer wurde er als Bundesminister eingeladen
und vom Veranstalter Dietmar Mueller-Elmau als Bundesminister vorgestellt.
Er hat dabei nicht erklärt, dass er als Privatperson auftrat. Zugleich trat seine
Lebensgefährtin Philippa Sigl-Glöckner auf der gleichen Veranstaltung als
Vortragende zur Schuldenbremse auf. Die Vielzahl politischer Skandale und
die Regelmäßigkeit der Verwicklung Wolfgang Schmidts darin, gibt aus Sicht
der Fragesteller Anlass für weitere Fragen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Vorbemerkung der Fragesteller sind zahlreiche unzutreffende
Behauptungen und Unterstellungen enthalten. Insbesondere weist die Bundesregierung
die haltlose Unterstellung zurück, dass es eine Vielzahl politischer Skandale
und eine „Verwicklung Schmidts“ gegeben habe. Die Bundesregierung weist
darüber hinaus darauf hin, dass die in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen zu
einem großen Teil bereits beantwortet worden sind. Es wird daher im Weiteren
jeweils auf die ergangenen Antworten der Bundesregierung verwiesen.
Die Fragesteller führen in ihrer Vorbemerkung wiederholt Presseberichte für
ihre unzutreffenden Behauptungen an, die teilweise nicht einmal im
Zusammenhang mit den vorangestellten Behauptungen stehen oder durch
Erkenntnisse – u. a. aus parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA) –
überholt bzw. widerlegt sind.
In Bezug auf das von den Fragestellern genannte Steuerverfahren hat der durch
die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg eingesetzte
Parlamentarische Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft bereits in
seinem Zwischenbericht vom 28. Februar 2024 Folgendes festgestellt (siehe
Drucksache 22/14500 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg,
S. 769 f.; vgl. auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf
die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14669): „Laut Aussagen aller über 50 Zeuginnen und Zeugen aus
verschiedenen Bereichen der Steuerverwaltung und der Behörden und gemäß der
Aktenauswertung hat es keine politische Einflussnahme auf Entscheidungen der
Steuerverwaltung gegeben. […] Einen Versuch der Einflussnahme auf sich oder
andere hat gemäß Befragung im PUA keine/r der Befragten erlebt. In dem
Prozess vor dem Landgericht Bonn (Entscheidung vom 18.03.2020, Az.: 62 KLs
213 Js 41/19) ist festgestellt worden, dass keine Verjährung der
Steuerrückforderung eingetreten ist (vgl. Randziffern 2050 ff.). Dieses ist zwischenzeitlich
höchstrichterlich und damit rechtskräftig bestätigt worden (vgl. BGH, Urteil
vom 28.07.2021 – 1 StR 519/20). […] [Es] sind damit Ende 2016 keine
Steuerrückforderungen verjährt. Durch Änderungsbescheide des Finanzamts Ende
2016 wurde die fünfjährige Zahlungsverjährung neu in Gang gesetzt. […] Die
Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank ist mit der BGH-
Entscheidung Ende Juli 2021 (BGH, Urteil vom 28.07.2021 – 1 StR 519/20)
höchstrichterlich festgestellt. Die Warburg Gruppe hat alle Cum-Ex-Gelder
zurückgezahlt. Außerdem musste sie Hinterziehungszinsen in zweistelliger
Millionenhöhe an die Stadt Hamburg zahlen. Die Rückforderung der
Kapitalertragsteuer ist 2016 zunächst unterblieben, weil die Beweislage für das Vorliegen
von Cum-Ex-Geschäften damals für nicht ausreichend erachtet und damit das
Prozessrisiko für zu hoch eingeschätzt wurde – vor allem bzgl.
Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Hamburg.“
Mit Blick auf die Ausführungen der Fragesteller zur Pressearbeit weist die
Bundesregierung darauf hin, dass es in einer parlamentarischen Demokratie zur
Aufgabe der Regierungsmitglieder gehört, sich mit Vertreterinnen und
Vertretern der Medien auszutauschen. Dieser Austausch wird von den Mitgliedern
dieser Bundesregierung genauso gepflegt wie von den Mitgliedern
vorangegangener Bundesregierungen. Das gilt ebenso für den Austausch mit
Gewerkschaften, Verbänden und Wissenschaft sowie für die Teilnahme an Symposien,
Konferenzen und Podiumsdiskussionen.
1. Welche Aufgaben hat der Bundesminister für besondere Aufgaben laut
Geschäftsverteilungsplan des Bundeskanzleramts, und welche Aufgaben
hat der Chef des Bundeskanzleramts?
Das Bundeskanzleramt, das durch Bundesminister Wolfgang Schmidt als Chef
des Bundeskanzleramtes geleitet wird, unterstützt den Bundeskanzler bei der
Durchführung seiner Aufgaben. Es koordiniert die Arbeit der Bundesregierung.
Dem Bundeskanzleramt obliegen die Sekretariatsgeschäfte der
Bundesregierung. Der Chef des Bundeskanzleramtes ist der Leiter der Behörde. Zu seinen
Aufgaben gehört u. a. die Vorbereitung der Kabinettsitzungen. Bundesminister
Wolfgang Schmidt ist als Chef des Bundeskanzleramtes entsprechend des
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 3. Mai 1989 (BGBl. I S. 901)
außerdem Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes.
2. Auf welche Bereiche bzw. Tätigkeiten hat Wolfgang Schmidt seine
Arbeitszeit in welchem Umfang verwendet (bitte nach Zuständigkeiten laut
Geschäftsverteilungsplan in Prozent darstellen)?
Eine entsprechende Zeiterfassung ist bei Bundesministerinnen und
Bundesministern nicht üblich und findet nicht statt.
3. Nimmt Bundesminister Wolfgang Schmidt auch nach Feierabend
dienstliche Termine wahr oder verfolgt er dienstliche Interessen?
a) Wenn ja, wann, und welche dienstlichen Termine und Interessen hat
er wahrgenommen?
b) Wenn dies nicht nachgehalten wird, wie wird dann sichergestellt,
dass die Arbeitszeitrichtlinie von Bundesminister Wolfgang Schmidt
eingehalten wird?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Für Mitglieder der Bundesregierung findet die Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie
2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November
2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung) keine Anwendung.
Auch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) sieht keine Regelungen zu
Arbeitszeiten, Freizeit oder Urlaub der Mitglieder der Bundesregierung vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verweisen.
4. Wie definiert die Bundesregierung die Abgrenzung von Dienst und
Freizeit bei Bundesministern?
Nach § 8 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift „Bestimmungen
über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und
Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung (BRegEntsch-
Best)“ liegt eine amtliche Tätigkeit von Mitgliedern der Bundesregierung vor,
wenn die Tätigkeit unmittelbar der Erledigung einer Aufgabe für den Bund
dient oder im Bundesinteresse ausgeübt wird.
5. Wurden die Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag vom heutigen
Bundesminister für besondere Aufgaben Wolfgang Schmidt über den
„Steuerfall M. M. Warburg & CO Bank“ zeitnah, zutreffend und
vollständig informiert, wurde z. B. aus Informationen, die ihm vorlagen, eine
einschränkende oder deutende Auswahl getroffen oder Interpretation
vorgenommen, und wenn ja, mit welcher Zielsetzung?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 21 bis 21c der
Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14669 verwiesen.
6. Welche Journalisten hat der Bundesminister für besondere Aufgaben
Wolfgang Schmidt in dieser Legislaturperiode in dienstlicher Eigenschaft
zur Cum-Ex-Berichterstattung über den Bundeskanzler Olaf Scholz
kontaktiert (bitte nach Dienstzeit und Freizeit mit dienstlichem Bezug
aufschlüsseln)?
a) Wenn die Bundesregierung keine Aufzeichnungen zu den privaten
oder dienstlichen Kontakten von Wolfgang Schmidt mit Journalisten
hat, wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von Wolfgang
Schmidt bei etwaigen Kontaktaufnahmen mit Journalisten in seiner
Freizeit zum Themenkomplex Warburg, z. B. als interessierter Leser
oder als engagierter Bürger?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass er in diesen Fällen nicht
dienstliche Interessen verfolgt?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 23 bis 23c der
Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14669 verwiesen.
7. Wer hat die Abordnung bzw. Freistellung von Carsten Ernst, der zuvor
im Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Verantwortungsbereich
des damaligen Staatssekretärs des BMF und heutigen
Bundeskanzleramtschefs Wolfgang Schmidt tätig war und nun stellvertretender Leiter
des Arbeitsstabes im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA)
„Cum-Ex Steuergeldaffäre“ der Hamburger Bürgerschaft ist, an den
Arbeitsstab des Hamburger Untersuchungsausschusses bewilligt bzw.
abgezeichnet?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Großen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14669 verwiesen.
8. War der damalige Staatssekretär Wolfgang Schmidt über den Vorgang
informiert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Großen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14669 verwiesen.
9. Hat der damalige Staatssekretär und heutige Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt direkt oder indirekt Kontakt (elektronisch, per
Telefon etc.) zu Carsten Ernst unterhalten oder aufgenommen, seit dieser als
stellvertretender Arbeitsstableiter für den PUA in Hamburg tätig ist?
a) Wenn ja, wann fanden die Kontakte statt (bitte genau auflisten)?
b) Wenn ja, wie fanden die Kontakte statt (persönlich, elektronisch,
telefonisch etc.; bitte auf den Kontakt in Frage 9a Bezug nehmen)?
c) Wenn ja, wann, was war der Anlass bzw. waren die Inhalte des
Kontaktes (bitte auf den Kontakt in den Fragen 9a und 9b Bezug
nehmen)?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27 bis 27c der
Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14669 verwiesen.
10. Hat der damalige Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und
heutige Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt sich im Nachgang zur als
VS-Vertraulich (VS = Verschlusssache) eingestuften Sitzung des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, in dem der damalige
Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz am 1. Juni 2020
„zum Umgang mit Steuerforderungen/Cum-Ex-Geschäften“ der
Hamburger Privatbank M. M. Warburg befragt wurde, Zugang zu dem damals
als „VS-Vertraulich“ eingestuften Protokoll zu der Sitzung verschafft
bzw. Einblick genommen in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages, des Bundeskanzleramts oder des Bundesfinanzministeriums?
a) Wenn ja, wann hat der damalige Staatssekretär Wolfgang Schmidt
Einblick genommen, und wie oft (bitte die Daten auflisten)?
b) Was war der Grund bzw. Anlass dafür, dass der damalige
Staatssekretär sich Zugang zu dem Protokoll verschaffte?
c) Trifft es zu, dass der damalige Staatssekretär Wolfgang Schmidt
Aussagen aus dem damals als VS-Vertraulich eingestuften Protokoll mit
einem Handy abfotografiert und an ausgesuchte Journalisten
verschickt hat (siehe „Die Akte Scholz. Der Kanzler, das Geld und die
Macht“, Ch. Links Verlag, 2022, S. 252)?
d) Hatte der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler
Olaf Scholz Kenntnis von diesen Vorgängen?
e) Wie bewertet Bundeskanzler Olaf Scholz dieses Vorgehen seines
damaligen Staatssekretärs und heutigen Bundeskanzleramtsministers
Wolfgang Schmidt?
Die Fragen 10 bis 10e werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 23 bis 23c der
Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14669 verwiesen, insbesondere auf das dort genannte Protokoll zur 149.
Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 20. September
2021 (Protokoll-Nummer 19/149) sowie auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten Dr. Axel Troost auf
Bundestagsdrucksache 19/32627.
Im Übrigen sind aus den zur Verfügung stehenden Akten keine Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung ermittelbar.
11. Wurden der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz, sein
Staatssekretär Wolfgang Schmidt und bzw. oder seine Mitarbeiter des
Bundesfinanzministeriums vom Hamburger Senat zur Beantwortung der Kleinen
Anfrage der Fraktion der Linken in der Hamburger Bürgerschaft
(Drucksache 21/18881, kleineanfragen.de/hamburg/21/18881-cum-ex-und-
cumcum-in-hamburg-hier-bankhaus-m-m-warburg) eingebunden bzw.
angefragt, in der der Hamburger Senat gefragt wurde, ob Vertreter des
Senates (explizit auch Olaf Scholz in seiner Funktion als Erster
Bürgermeister) im Zusammenhang mit den Ermittlungen u. a. gegen die Inhaber der
Privatbank M. M. Warburg wegen derer Cum-Ex-Geschäfte Gespräche
geführt haben?
a) Wenn ja, wann genau wurde das Bundesfinanzministerium und bzw.
oder der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz aus Hamburg
angefragt?
b) Wenn ja, wie wurde damals mit der Anfrage umgegangen, und war
der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz persönlich
eingebunden?
c) Wenn ja, hat der damalige Bundesfinanzminister und heutige
Bundeskanzler Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage
auf Drucksache 21/18881 direkt oder indirekt Kontakt (elektronisch,
telefonisch, persönlich) gehabt mit Vertretern bzw. Mitarbeitern des
Hamburger Senats?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Großen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14669 verwiesen.
12. Hatten Olaf Scholz, Wolfgang Schmidt oder ihre Mitarbeiter in dieser
Legislaturperiode Kontakt zu Vertretern, Repräsentanten oder
Bevollmächtigten der M. M. Warburg, wenn ja, wann, und zu welchem Thema?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Großen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14669 verwiesen.
13. Waren Olaf Scholz oder Wolfgang Schmidt über die im
Bundeskanzleramt gefertigte rechtliche Stellungnahme dazu, ob die Einrichtung eines
Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag zu dem Komplex
„Warburg/Olaf Scholz“ zulässig ist, informiert, und kennt einer von
ihnen die rechtliche Stellungnahme, und wenn ja, wie bewerten Olaf
Scholz und Wolfgang Schmidt dieses Gutachten?
Die verfassungsrechtliche Einschätzung wurde zur Information der Hausleitung
des Bundeskanzleramtes erstellt und dementsprechend verwendet. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Großen Anfrage der
fragestellenden Fraktion auf Bundestagsdrucksache 20/14669 verwiesen.
14. Besteht im Bundeskanzleramt eine separate Organisationseinheit, wie
z. B. eine Task Force etc., die mit dem Umgang mit dem
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hamburg oder dem Parlamentarischen
Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zum Warburg-Skandal
betraut ist?
Nein.
15. Gab es oder gibt es für Untersuchungsausschüsse des Deutschen
Bundestages oder eines Landtags oder einer Bürgerschaft weitere Arbeitsteams
oder Abteilungen oder Arbeitsgemeinschaften oder anderweitige
Gremien im Bundeskanzleramt?
a) Wenn ja, für welche Untersuchungsausschüsse wurden solche
Gremien im Bundeskanzleramt eingerichtet?
b) Wenn ja, was ist die Aufgabe eines solchen Gremiums (ggf. pro
Untersuchungsausschuss differenzieren)?
c) Durch wen und wie wird dieses Gremium besetzt (ggf. pro
Untersuchungsausschuss differenzieren)?
d) Wer in welcher Funktion leitete bzw. leitet ein solches Gremium im
Bundeskanzleramt (ggf. pro Untersuchungsausschuss
differenzieren)?
Die Fragen 15 bis 15d werden gemeinsam beantwortet.
In der Regel wird die Arbeit eines Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (PUA) im Bundeskanzleramt durch das oder
die zuständigen Fachreferate begleitet. Dies gilt insbesondere für die Erfüllung
der Beweisbeschlüsse eines PUA.
In der 20. Wahlperiode wurden die Aufgaben für den 1. PUA durch Mitarbeiter
des zuständigen Fachreferats sowie durch die Beauftragte des
Bundeskanzleramtes für den 1. PUA wahrgenommen.
Für den 2. PUA in der 20. Wahlperiode wurde im Bundeskanzleramt ein
Arbeitsteam gegründet, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
verschiedener Abteilungen des Bundeskanzleramtes. Das Arbeitsteam wurde von
der Beauftragten des Bundeskanzleramtes für den 2. PUA in der 20.
Wahlperiode geleitet und war dem Fachreferat zugeordnet.
16. Wie viel Zeit hat Wolfgang Schmidt zusammen mit Olaf Scholz in die
Vorbereitung der Befragung von Olaf Scholz vor dem
Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft investiert, wie laut seiner Aussage
vor dem Untersuchungsausschuss „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ nunmehr
klar ist, und fanden diese Vorbereitungen während der Dienstzeit statt?
17. Hat Wolfgang Schmidt für die Vorbereitung des Kanzlers noch weitere
Personen bzw. Beamte des Bundeskanzleramts konsultiert, wenn ja, wie
viele, und wen (es genügt die Angabe von Position und Abteilung bzw.
Referat)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Im Übrigen gilt: Der Bundeskanzler und Bundesminister Schmidt als Chef des
Bundeskanzleramtes stehen in einem ständigen Austausch, der nicht im
Einzelnen dokumentiert wird.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aussage eines Mitglieds der
Bundesregierung in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss werden
regelmäßig verschiedene Stellen konsultiert. So ist nach § 6 Absatz 2 des
Bundesministergesetzes i. V. m. § 23 des Untersuchungsschutzgesetzes und § 54
der Strafprozessordnung für Mitglieder der Bundesregierung eine
Aussagegenehmigung erforderlich. Die Erstellung derartiger Aussagegenehmigungen für
den Bundeskanzler und den Chef des Bundeskanzleramtes erfolgt im
Bundeskanzleramt in Gruppe 11. Über die jeweilige Aussagegenehmigung wird ein
Beschluss des Bundeskabinetts herbeigeführt. Zuständig für die Vorbereitung
der Kabinettsitzungen ist in der Gruppe 12 das Kabinett- und Parlamentreferat.
Einzelne Konsultationen im Sinne der Fragestellung lassen sich nicht
rekonstruieren.
18. Hat Wolfgang Schmidt als Staatssekretär im Bundesministerium der
Finanzen und bzw. oder als Bundesminister für besondere Aufgaben und
Chef des Bundeskanzleramts – wie im Fall seines Schreibens an den
chinesischen Vize-Finanzminister Liao Min vom 27. Juni 2019, das auf
einem Entwurf einer von Wirecard engagierten Beratungsfirma basierte –
in weiteren Fällen von Unternehmen (bzw. Beratungsfirmen)
vorformulierte Textentwürfe als Grundlage für Schreiben an Amtsträger anderer
Länder genutzt, und wenn ja, in welchen Fällen?
19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Wolfgang Schmidt als
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Kommunikation im
Zusammenhang mit dem Fall Wirecard über ein privates E-Mail-
Postfach geführt hat, und wenn nein, welche Informationen liegen der
Bundesregierung ggf. vor, wonach Wolfgang Schmidt ein privates Postfach
zur Kommunikation genutzt hat?
20. Sind die E-Mails, die der damalige Staatssekretär im Bundesministerium
der Finanzen Wolfgang Schmidt im Februar 2020 mit dem damaligen
Gesellschafter der Virtual Solutions AG und Bekannten des flüchtigen
ehemaligen Wirecard-Vorstands Jan Marsalek, Nicolaus von Rintelen,
ausgetauscht hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/957) in dem mit Stand vom
19. Dezember 2024 nicht gelöschten Postfach von Wolfgang Schmidt aus
dessen Zeit als Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14359) enthalten?
21. War Wolfgang Schmidt im August 2019 in die Entscheidung des
Bundesministeriums der Finanzen eingebunden, dem Bundeskanzleramt auf
dessen Anfrage hin die Information über eine von der BaFin initiierte
Prüfung des verkürzten Abschlusses der Wirecard AG zum 30. Juni 2018
durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) nicht zu
übermitteln, und wenn ja, inwiefern?
Die Fragen 18 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22 bis 22b und
22d der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14669 verwiesen. In Bezug auf das E-Mail-Postfach des ehemaligen
Staatssekretärs Schmidt gelten die dortigen Ausführungen entsprechend.
Allgemein gilt, dass Schreiben des Bundeskanzleramtes an Amtsträger
ausländischer Staaten im Regelfall auf Zuarbeiten des Auswärtigen Amts und der
Fachebenen des Hauses beruhen.
Im Übrigen sind aus den zur Verfügung stehenden Akten keine Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung ermittelbar.
22. Inwiefern war Wolfgang Schmidt seit Beginn der Amtszeit der aktuellen
Bundesregierung ggf. mit dem Fall Wirecard bzw. dessen Aufarbeitung
befasst (hat er beispielsweise von öffentlichen Stellen des Bundes
Informationen erhalten oder an diese übermittelt)?
Die gesetzgeberische Aufarbeitung des Wirecard-Skandals wurde im
Wesentlichen mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität im Juni 2021
abgeschlossen. Das Bundeskanzleramt war darüber hinaus in der laufenden
Legislaturperiode an den gemäß Koalitionsvertrag vereinbarten
Gesetzgebungsvorhaben zur Stärkung der Geldwäschebekämpfung (u. a.
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) gemäß Gemeinsamer Geschäftsordnung der Bundesministerien
(GGO) und unter Berücksichtigung des Ressortprinzips beteiligt; zu diesen
Themen hat Bundesminister Schmidt Vorlagen erhalten.
Er wurde über ein Inhaftnahme-Ersuchen der Staatsanwaltschaft München I an
Russland betreffend Jan Marsalek unterrichtet. Außerdem wurde
Bundesminister Schmidt eine kleine einstellige Zahl von Schreiben des Geschäftsbereiches
im Kontext einer Presseveröffentlichung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
23. Inwiefern verfolgt Wolfgang Schmidt ggf. das Verfahren gegen Markus
Braun vor dem Landgericht München I?
Über das Verfahren wurde in den Medien breit berichtet. Eine gesonderte
Unterrichtung ist durch die Fachebenen nicht erfolgt.
24. War Jan Marsalek Gegenstand von Gesprächen, die Wolfgang Schmidt
seit Beginn der Amtszeit der Bundesregierung geführt hat, und mit wem,
wann, wo und aus welchem Anlass hat Wolfgang Schmidt entsprechende
Gespräche ggf. geführt?
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Inhalte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch
nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Eine Vollständigkeit der Angaben kann somit nicht
sichergestellt werden. Danach gab es keine entsprechenden Gespräche, deren
Gegenstand Jan
Marsalek gewesen ist.
25. Welche Kanäle nutzt Wolfgang Schmidt in den sozialen Medien
dienstlich und privat mit dienstlichen Bezügen?
26. Veröffentlicht Wolfgang Schmidt Beiträge in den sozialen Medien
während seiner Dienstzeit, und wenn ja, mit welchem Inhalt (bitte
tabellarisch nach Inhalt und Datum auflisten)?
27. Veröffentlicht Wolfgang Schmidt Beiträge in den sozialen Medien
während dienstlicher Pausen oder nach Feierabend mit dienstlichem Bezug,
und wenn ja, mit welchem Inhalt (bitte tabellarisch nach Inhalt und
Datum auflisten)?
28. Welche Kanäle, Konten etc. hat Wolfgang Schmidt geblockt (bitte nach
sozialem Netzwerk, Kanal und Grund der Blockung tabellarisch
auflisten)?
Die Fragen 25 bis 28 werden gemeinsam beantwortet.
Der Chef des Bundeskanzleramtes verfügt über keine dienstlichen Social-
Media-Kanäle.
Zur privaten Nutzung sozialer Medien durch Bundesministerinnen und
Bundesminister macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
29. Welche Journalisten hat Wolfgang Schmidt neben Oliver Schröm
diffamiert (www.tagesspiegel.de/politik/journalisten-diffamierung-in-cum-
exaffare-der-chef-des-kanzleramts-war-nicht-im-dienst-10002598.html)?
Bereits die der Frage zu Grunde liegende Unterstellung ist unzutreffend.
30. Welche Journalisten lud Wolfgang Schmidt zu seinem regelmäßigen,
vertraulichen „Austausch“ ins Bundeskanzleramt ein (bitte nach Medium
und Häufigkeit der Teilnahme sowie Themen aufschlüsseln)?
Es entspricht der üblichen Praxis, dass Journalistinnen und Journalisten durch
Mitglieder der Bundesregierung in verschiedenen Formaten über die Politik der
Bundesregierung informiert werden. Zu den Formaten gehören z. B. neben
Pressekonferenzen und Interviews auch Hintergrundgespräche, wie sie u. a. der
Verein der Parlamentskorrespondenten BPK e. V. vorsieht. Es gibt keinen
festen Kreis von Journalistinnen und Journalisten, der an derartigen Gesprächen
teilnimmt. Es erfolgt eine pluralistische Auswahl der Teilnehmer nach
sachlichen Kriterien. Dabei wird ein breites Spektrum von Medienhäusern
berücksichtigt (u. a. Print, Online, Radio und Fernsehen). Inhalte und organisatorische
Einzelheiten derartiger Gespräche werden weder dokumentiert noch
anderweitig erfasst und sind für den erfragten Zeitraum auch nicht rekonstruierbar. Im
Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie das
verfassungsrechtlich geschützte Recherche- und Redaktionsgeheimnis der drittbetroffenen
Medien bzw. Medienvertreter achtet.
31. Hat dieser vertrauliche „Austausch“ nach der Ankündigung des
Bundeskanzleramtschefs, den Austausch zu beenden, nochmal im
Bundeskanzleramt oder an anderem Ort bzw. telefonisch oder digital stattgefunden,
und findet dieser Austausch immer noch statt?
a) Wenn ja, wozu diente die Ankündigung des
Bundeskanzleramtschefs, dass er diese Treffen künftig beende?
b) Wenn ja, worüber wurde bei diesen Terminen gesprochen?
c) Wenn ja, wann finden die nächsten Hintergrundgespräche statt?
d) Wenn nein, kann die Bundesregierung ausschließen, dass Wolfgang
Schmidt als Privatperson an solchen Treffen teilnimmt und da
dienstliche Interessen wahrnimmt?
Die Fragen 31 bis 31d werden gemeinsam beantwortet.
Eine in der Frage in Bezug genommene Ankündigung ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
32. Trifft sich Bundesminister Wolfgang Schmidt bei anderen privaten
Veranstaltungen mit Journalisten, wie z. B. Geburtstagsfeiern oder zum
Fußballspielen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass er dabei
dienstliche Interessen wahrnimmt, und wenn nein, wie stellt das
Bundeskanzleramt sicher, dass die dienstlichen Vorgänge korrekt veraktet
werden?
Zu privaten Begegnungen von Bundesministerinnen und Bundesministern
macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben.
33. Führt Wolfgang Schmidt eine schwarze Liste von Journalisten, denen er
Informationen vorenthält, und wenn ja, wer steht auf dieser schwarzen
Liste?
Nein.
34. Wie viele Vorlagen erhält Wolfgang Schmidt in seiner Funktion als Chef
des Bundeskanzleramts oder als Bundesminister für besondere Aufgaben
durchschnittlich im Laufe eines Tages?
35. Wie viele Vorlagen beantwortet oder nimmt Wolfgang Schmidt zur
Kenntnis im Laufe eines Tages?
36. Wie viele Tage wartet die älteste Vorlage an Wolfgang Schmidt auf ihre
Beantwortung bzw. Kenntnisnahme, und wie viele Vorlagen warten
ähnlich lange auf ihre Beantwortung bzw. Kenntnisnahme?
Die Fragen 34 bis 36 werden gemeinsam beantwortet.
Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt.
37. Wie rechtfertigt Wolfgang Schmidt, dass er sich als Privatsache um die
Reputation von Olaf Scholz, seinem Vorgesetzten und Dienstherren
kümmert (www.tagesspiegel.de/politik/einflussnahme-auf-medien-wie-der-ka
nzleramtschef-zu-cum-ex-meinung-macht-8720464.html), während
dienstliche Vorlagen verschleppt werden?
Bereits die der Frage zugrunde liegende Unterstellung ist unzutreffend.
38. Lag bzw. liegt das Papier „Wie wir die Bahn und Straßen finanzieren –
ohne die Schuldenbremse zu ändern“ in den zuständigen Referaten bzw.
Abteilungen des Bundeskanzleramts vor, und wenn ja, wie kamen die
Mitarbeiter in den Besitz des Papiers?
39. Haben Bundeskanzler Olaf Scholz und bzw. oder
Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt Kenntnis von dem Papier „Wie wir die Bahn und
Straßen finanzieren – ohne die Schuldenbremse zu ändern“?
a) Wenn ja, seit wann kennen der Bundeskanzler Olaf Scholz und bzw.
oder der Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt das Papier?
b) Wenn ja, wie haben sie Kenntnis von dem Papier des „Dezernats
Zukunft“ erhalten?
Die Fragen 38 bis 39b werden gemeinsam beantwortet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesministerien und des
Bundeskanzleramtes tauschen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit einer Vielzahl
von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen aus, darunter auch
Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft. Zur Aufgabenwahrnehmung gehört
auch die Auseinandersetzung mit relevanten Vorschlägen, Beiträgen und
Studien z. B. aus dem politischen Raum sowie aus Wissenschaft und Forschung.
Das genannte Papier des o. g. gemeinnützigen Vereins ist auf der Internetseite
des Instituts unter dem Datum 9. Juli 2024 veröffentlicht. Wann und in welcher
Weise welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes,
einschließlich der Hausleitung, Kenntnis von dem Papier erhalten haben, lässt sich
im Einzelnen nicht nachvollziehen.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass finanzielle
Transaktionen auch seit Geltung der Schuldenbremse des Grundgesetzes 2011 sowohl als
Darlehen wie als Eigenkapitalzuführung selbstverständlicher Bestandteil der
Finanzierungsoptionen des Bundes sind. So wurde gleich im ersten Jahr der
Geltung der Schuldenbremse 2011 ein zinsloses Darlehen des Bundes an die
Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 5,4 Mrd. Euro mit dem Bundeshaushalt
beschlossen.
40. Hat das „Dezernat Zukunft“ mit Sitz in Berlin (www.dezernatzukunf
t.org) in der Vergangenheit finanzielle Mittel vom Bundeskanzleramt
erhalten, wenn ja, wann, in welcher Höhe, und für welche Leistung?
41. Gab es sonstige (Sach-)Leistungen aus Bundesmitteln, und wenn ja,
welche?
Die Fragen 40 und 41 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundeskanzleramt hat keine Mittel im Sinne der Fragestellung vergeben.
42. Haben Vertreter der Denkfabrik Dezernat Zukunft, namentlich Philippa
Sigl-Glöckner, seit Beginn der Legislatur Zugang zum
Bundeskanzleramt erhalten, wenn ja, zu welchen Terminen, mit welchen Themen, und
inwiefern haben Vertreter des „Dezernats Zukunft“ Informationen zu
dienstlichen Angelegenheiten des Bundeskanzleramts erhalten, die
sonstige Dritte nicht erhalten haben?
43. Haben Mitarbeiter des Dezernats Gespräche mit Bediensteten des
Bundeskanzleramts geführt, und wenn ja, wer, wann, und zu welchem
Thema?
44. Wurden Mitarbeiter des Dezernats als Experten, Gesprächspartner,
Moderatoren etc. eingeladen, waren sie an der Ausarbeitung von Entwürfen
beteiligt, wenn ja, wer, wann, und zu welchem Thema?
Die Fragen 42 bis 44 werden gemeinsam beantwortet.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine personenbezogenen Daten
nachgehalten und es kann somit nicht nachvollzogen werden, ob und zu
welchem Zeitpunkt bestimmte Personen im Bundeskanzleramt angemeldet waren
oder Zutritt hatten. Ebensowenig wird eine umfassende Dokumentation
sämtlicher Kontakte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes
durchgeführt; sie kann deshalb auch nicht abschließend beauskunftet werden.
Die in der Fragestellung genannte Gründungsdirektorin des o. g.
gemeinnützigen Vereins war zu zwei wissenschaftlichen Konferenzen mit Ökonominnen
und Ökonomen im Bundeskanzleramt eingeladen. Die erste Konferenz fand am
19. Juni 2023 statt, die zweite am 14. Mai 2024. Ob die genannte
Gründungsdirektorin an den Konferenzen tatsächlich teilgenommen hat, lässt sich aus den
Unterlagen des Bundeskanzleramtes nicht ermitteln. Informationen zu den
Themen der Konferenzen sind online abrufbar unter: www.bundesregierung.de/bre
g-de/aktuelles/econzeitenwende-2202948 sowie www.bundesregierung.de/bre
g-de/aktuelles/weichenstellungen-fuer-wettbewerbsfaehigkeit-und-wachstum-2
282776.
Darüber hinaus stehen auf Arbeitsebene die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Bundeskanzleramtes sowie der Ressorts regelmäßig im Austausch mit
wissenschaftlichen Instituten, Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner und
gesellschaftlicher Gruppen. Insoweit wird auch auf die Antworten zu den
Fragen 38 und 39 verwiesen.
45. Inwiefern wurde das „Dezernat Zukunft“ vom Bundeskanzleramt um
Erarbeitung von Stellungnahmen, Studien oder sonstigen Ausarbeitungen
gebeten bzw. damit beauftragt (bitte im Einzelnen mit Thema, Zeitpunkt
der Erstellung und beteiligten Personen auflisten), inwiefern wurden die
Vorgaben des Vergaberechts dabei jeweils beachtet, und bei welchen
Gelegenheiten hat das Bundeskanzleramt sich auf Papiere und Studien des
Dezernats berufen?
Es erfolgte keine Vergabe von Aufträgen an den o. g. gemeinnützigen Verein;
das schließt Aufträge für die in der Fragestellung genannten Produkte (Studien
und Papiere) ein. Da keine Vergabe stattfand, ist vorliegend auch das
Vergaberecht nicht einschlägig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 40 und
41 verwiesen.
46. War der Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt bei der Akquise der
Spender für das „Dezernat Zukunft“ behilflich oder hat Vertreter des
„Dezernats Zukunft“ mit Vertretern US-amerikanischer Organisationen
bekannt gemacht, und wenn ja, um welche US-amerikanischen
Organisationen handelt es sich?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des
Abgeordneten Sebastian Brehm auf Bundestagsdrucksache 20/12734
verwiesen.
47. Nahmen Mitarbeiter des Dezernats an Reisen des Bundeskanzleramts
teil, wenn ja, wer, und wann?
48. Welche dienstlichen Termine hat der Bundeskanzleramtschef Wolfgang
Schmidt zusammen mit seiner Lebensgefährtin Philippa Sigl-Glöckner
wahrgenommen, und warum?
Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet.
Wie auch andere Mitglieder der Bundesregierung wird Bundesminister Schmidt
anlassbezogen zu bestimmten Veranstaltungen mit dienstlichem Bezug, wie
etwa protokollarische oder gesellschaftliche Veranstaltungen, privat begleitet.
Eine amtliche Erfassung sämtlicher derartiger Terminbegleitungen findet nicht
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.
49. Hat Wolfgang Schmidt gegenüber Dritten öffentlich oder nichtöffentlich
dafür geworben, Wahlkampfspenden für die Bundestagskandidatur seiner
Lebensgefährtin zu leisten, und wenn ja, wurde dabei kenntlich gemacht,
dass diese Spendenwerbung durch einen Bundesminister in seiner
Eigenschaft als Lebenspartner der Kandidatin erfolgte?
Bundesminister Wolfgang Schmidt war in seiner Funktion als Bundesminister
nicht im Sinne der Fragestellung tätig. Zu einem etwaigen Handeln von
Bundesministerinnen und Bundesministern als Privatperson macht die
Bundesregierung keine Angaben.
50. Welche anderen Lösungen wurden im Bundeskanzleramt für das schon
länger bekannte Problem der Enthaltung Deutschlands bei
Entscheidungen des Rates der Europäischen Union (sog. German Vote) erwogen,
welches in seinen unterschiedlichen Formationen ist in den letzten Jahren
zu einem echten Problem für das Vertrauen der europäischen Partner in
unser Land als auch für die Entscheidungsprozesse auf europäischer
Ebene geworden, wie aus dem Brief des Botschafters bei der
Europäischen Union Michael Clauß hervorgeht (table.media/europe/news/deutsc
her-eu-botschafter-fordert-weisungen-von-berlin/), welche Maßnahmen
wurden vom Bundeskanzleramt dann konkret unternommen, damit die
deutsche Regierung auf europäischer Ebene nicht als uneinig und
zerstritten wahrgenommen wird, und warum waren diese nicht erfolgreich?
51. Warum hat der Bundeskanzler nicht stärker von seiner
Richtlinienkompetenz nach Artikel 65 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht, um eine
Änderung dieser deutschen Haltung herbeizuführen und damit Schaden
und Reputationsverlust von Deutschland abzuwenden?
Die Fragen 50 und 51 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zahl der Enthaltungen zu Ende der letzten EU-Legislatur hat im Vergleich
zur EU-Legislatur davor nicht zugenommen, obwohl die Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode aus drei unabhängigen Koalitionspartnern bestand.
Der Koalitionsvertrag legt fest: „Wir wollen eine aktive Europapolitik betreiben
und haben einen konstruktiven Gestaltungsanspruch, zu dem auch gehört, uns
durch eine stringentere Koordinierung eindeutig und frühzeitig zu Vorhaben der
Europäischen Kommission zu positionieren“.
Der Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesminister Wolfgang Schmidt stehen
im ständigen Austausch mit den Bundesministerinnen und Bundesministern,
um eine einheitliche Darstellung herzustellen.
Zur Abstimmung der Position hat nach den Grundsätzen der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) das federführende
Bundesministerium die anderen sachlich berührten Bundesministerien möglichst frühzeitig
zu beteiligen, um ihnen eine rechtzeitige und umfassende Mitprüfung des
Vorhabens zu ermöglichen. Diese haben ihrerseits Entwürfe für Stellungnahmen
beschleunigt zu bearbeiten und weiterzuleiten.
Dabei lässt sich die Bundesregierung von folgenden Prinzipien leiten:
frühzeitige und zielorientierte Dossiersteuerung, verlässliche und transparente
Abstimmungen, konstruktive Lösung etwaiger Konflikte und möglichst kohärente
Positionierung.
Um den europapolitischen Gestaltungsanspruch aus dem Koalitionsvertrag
umzusetzen, hat die Bundesregierung die EU-Koordinierung weiter gestärkt und
befasst unter anderem die etablierten Europakoordinierungsgremien auf Ebene
der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie der Abteilungsleitungen
regelmäßig mit einem frühzeitigen Austausch und Monitoring der
Positionierungsfindung innerhalb der Bundesregierung. Zusätzlich werden alle
politischen Gremien auch regelmäßig und hochrangig mit europapolitischen Fragen
befasst. Dazu gehört auch ein neu eingeführtes Monitoring kritischer Dossiers
durch Bundesminister Schmidt, eine Ermahnung zur Einigung an die
politischen Ressortleitungen durch eben diesen sowie bei Bedarf eine Runde zur
Lösung einzelner Streitfragen auf Staatssekretärs- oder Ministerebene im
Bundeskanzleramt.
Die Haltung der Bundesregierung ist in den Gremien der Europäischen Union
gemäß § 74 Absatz 6 GGO stets einheitlich darzustellen. Bei strittigen Themen
zwischen den Koalitionspartnern muss sich Deutschland deshalb teils im Rat
enthalten. Gegen Ende einer Legislaturperiode des Europäischen Parlaments
und der Amtszeit einer Europäischen Kommission werden viele, auch strittige,
Dossiers noch abgeschlossen, sodass die Gesamtzahl der Abstimmungen im
Rat steigt.
52. Welche Maßnahmen wurden vom Chef des Bundeskanzleramts initiiert,
um engere Beziehungen zwischen dem Bundeskanzleramt und dem
Elysée-Palast herbeizuführen, und warum hat dies die so bedeutenden
deutsch-französischen Beziehungen in den letzten drei Jahren nicht
verbessert, sondern eher zu einer öffentlich wiederholt konstatierten Eiszeit
zwischen den Regierungschefs geführt?
Die deutsch-französischen Beziehungen haben für Bundesminister Schmidt als
Chef des Bundeskanzleramtes wie auch für die gesamte Bundesregierung einen
sehr hohen Stellenwert. Die Bundesregierung hat deshalb den Austausch
zwischen beiden Regierungen in den vergangenen Jahren gezielt vertieft, etwa
durch Tagungen des Deutsch-Französischen Ministerrates und des Deutsch-
Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates sowie – auf Initiative des
Bundeskanzlers hin – erstmals bei einer deutsch-französischen
Regierungsklausur im Vollformat beider Kabinette. Auch darüber hinaus steht der Chef des
Bundeskanzleramtes in kontinuierlichem engen Austausch mit dem
Generalssekretär des Elysée zur gesamten Bandbreite der Regierungszusammenarbeit.
Beide haben sich hierzu bei verschiedenen Gelegenheiten in Paris und Berlin
und anderen Orten auch bilateral getroffen und gemeinsame Maßnahmen
vereinbart, etwa zur weiteren Stärkung der Rüstungszusammenarbeit.
Bundesminister Schmidt hat im Laufe der Legislaturperiode verschiedentlich Minister
der französischen Regierung zum Austausch getroffen. Darüber hinaus hat der
Chef des Bundeskanzleramtes im Namen des Bundeskanzlers den
französischen Minister für Wirtschaft und Finanzen zu einer Sitzung des
Bundeskabinetts eingeladen und den Präsidenten des französischen Senats empfangen. All
das ist Ausdruck der besonderen Bedeutung, die der Chef des
Bundeskanzleramtes wie auch die Bundesregierung insgesamt den deutsch-französischen
Beziehungen beimisst.
53. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der
Feststellung, dass einerseits israelische Sicherheitsinteressen deutsche
Staatsräson sind und andererseits der Tatsache, dass im Jahr 2024 kaum noch
Genehmigungen für Waffenexporte nach Israel mehr erteilt wurden
(Bundestagsdrucksache 20/11838)?
Die von den Fragestellern behauptete Diskrepanz besteht nicht.
54. Wann erhielt Wolfgang Schmidt die Einladungen zu der Verleihung des
„Europapreises für politische Kultur“ im 5-Sterne-Hotel Castello del
Sole für die Jahre 2022 und 2023?
55. Handelt es sich um eine dienstliche oder private Einladung?
a) Wenn es sich um eine private Einladung handelt, hat Wolfgang
Schmidt darauf hingewiesen, als Privatperson daran teilzunehmen,
wie dies jedem Mitarbeiter in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis vorgeschrieben ist, der privat an Veranstaltungen teilnimmt?
b) Erging die Einladung an Wolfgang Schmidt an das
Bundeskanzleramt?
c) Wurde die Einladung veraktet, und wenn nein, warum nicht, wenn
die Einladung an seine dienstliche Adresse ging?
d) Wurden Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zur Vorbereitung der
Veranstaltungsteilnahme eingesetzt?
56. Wann hat Wolfgang Schmidt die Einladungen für 2022 und 2023
zugesagt?
57. An welchen Tagen hat Wolfgang Schmidt an den Veranstaltungen in den
Jahren 2022 und 2023 teilgenommen?
Die Fragen 54 bis 57 werden gemeinsam beantwortet.
An der Veranstaltung zur Verleihung des „Europapreises für politische Kultur“
der Hans Ringier Stiftung nehmen regelmäßig Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretäre sowie Abgeordnete des Deutschen
Bundestages teil, so etwa Jens Spahn, Norbert Röttgen, Julia Klöckner oder Christian
Lindner. Auch Bundesminister Schmidt hat vom 6. bis 7. August 2022 an der
Verleihung des „Europapreises für politische Kultur“ der Hans Ringier Stiftung
an Kaja Kallas, der ehemaligen Premierministerin von Estland und seit dem
1. Dezember 2024 Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und
Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, teilgenommen. Die Laudatio auf
die Preisträgerin hat der schweizerische Bundespräsident Ignazio Cassis
gehalten. Im Jahr 2023 hat Bundesminister Schmidt vom 5. bis 6. August an der
Verleihung des „Europapreises für politische Kultur“ der Hans Ringier Stiftung an
den russischen Oppositionspolitiker Alexei Nawalny teilgenommen; der Preis
wurde an seine Ehefrau übergeben. Die Laudatio hielt Bundespräsident a. D.
Joachim Gauck. Eine inhaltliche Vorbereitung der Veranstaltungen und der
Podiumsdiskussionen, an denen Bundesminister Schmidt teilgenommen hat,
wurde nicht erstellt.
Die Einladungen zum „Europapreis für politische Kultur“ in den Jahren 2022
und 2023 sind jeweils am 2. Mai 2022 und am 11. April 2023 über die
dienstliche E-Mail-Adresse von Bundesminister Schmidt im Bundeskanzleramt
eingegangen. Die Zusagen erfolgten jeweils am 4. Juli 2022 und am 10. Juli 2023.
Im Bundeskanzleramt werden Unterlagen entsprechend der
Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien
veraktet.
58. Hat Wolfgang Schmidt für den Zeitraum, an dem die Veranstaltungen in
den Jahren 2022 oder 2023 stattfanden, Urlaub beantragt?
59. War der Bundeskanzler über diese Veranstaltungen und die Teilnahme
seitens des Bundeskanzleramtschefs informiert?
60. Hat der Bundeskanzler die Dienstreise oder ggf. den Urlaub in den
Jahren 2022 oder 2023 genehmigt?
Die Fragen 58 bis 60 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Wie üblich wurden
die zuständigen Stellen eingebunden.
61. Ist Wolfgang Schmidt mit Personenschutz zu den Veranstaltungen in den
Jahren 2022 oder 2023 angereist?
a) Wenn ja, waren die Personenschützer während der Veranstaltungen
anwesend?
b) Wenn nein, warum nicht, obwohl der Bundesminister ständigem
Personenschutz unterliegt?
70. Ist Bundesminister Wolfgang Schmidt mit Personenschutz zur Konferenz
angereist?
a) Waren die Personenschützer während der Konferenz anwesend?
b) Wenn nein, warum nicht, obwohl der Bundesminister ständigem
Personenschutz unterliegt?
Die Fragen 61 bis 61b und 70 bis 70b werden gemeinsam beantwortet.
Die Frage, ob Mitglieder der Bundesregierung Personenschutz unterliegen,
obliegt der Einschätzung des Bundeskriminalamts. Diese wird auch
anlassbezogen getroffen, wenngleich dies nicht abhängig ist vom Charakter einer
Veranstaltung (dienstlich oder privat), sondern einzig auf der Gefährdungseinstufung
beruht. Aus Sicherheitsgründen macht die Bundesregierung zu konkreten
Einstufungen von Mitgliedern der Bundesregierung keine Angaben.
62. Welches Verkehrsmittel hat Wolfgang Schmidt zur An- und Abreise zu
und von den Veranstaltungen in den Jahren 2022 und 2023 genutzt?
Es wurde jeweils ein Personenkraftwagen genutzt.
63. Hat Bundesminister Wolfgang Schmidt für die Veranstaltungsteilnahme
in den Jahren 2022 oder 2023 ein Entgelt in Geld oder in anderer Form,
etwa kostenloser Nutzung des 5-Sterne-Hotels Castello del Sole,
erhalten?
64. Hat Bundesminister Wolfgang Schmidt in den Jahren 2022 oder 2023 auf
ein Entgelt verzichtet und stattdessen um eine Spende seitens des
Veranstalters gebeten?
a) Wenn ja, wurde die Spende geleistet?
b) Wenn ja, an wen wurde (ggf. in seinem Namen) gespendet?
Die Fragen 63 bis 64b werden gemeinsam beantwortet.
Bundesminister Schmidt hat kein Entgelt in Geld erhalten. Die Kosten des
Hotels wurden durch den Veranstalter übernommen. Es wird auf Nummer 2 b) der
Verfahrensregelung zu § 5 Absatz 3 des Bundesministergesetzes (BMinG)
hingewiesen.
65. An welchem Tag ist Bundesminister Wolfgang Schmidt von den
Veranstaltungen in den Jahren 2022 und 2023 abgereist, und wann hat er
seinen Dienst in den Jahren 2022 und 2023 wieder in Berlin angetreten?
Bundesminister Schmidt ist jeweils am 8. August 2022 und am 7. August 2023
von den Veranstaltungen abgereist. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 3 und 4 verwiesen.
66. Wann erhielt Bundesminister Wolfgang Schmidt die Einladung, an der
Konferenz im Schlosshotel Elmau als Referent teilzunehmen (bitte die
Kopie der Einladung beifügen)?
67. Handelte es sich um eine dienstliche oder private Einladung?
a) Erging die Einladung an Bundesminister Wolfgang Schmidt an das
Bundeskanzleramt oder an seine private Anschrift?
b) Wenn es sich um eine private Einladung handelte, hat
Bundesminister Wolfgang Schmidt darauf hingewiesen, als Privatperson zu
sprechen, wie dies jedem Mitarbeiter in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis vorgeschrieben ist, der privat auf Konferenzen
seines Zuständigkeitsbereiches vorträgt?
c) Wurde die Einladung veraktet, und wenn nein, warum nicht, wenn
die Einladung an seine dienstliche Adresse ging?
d) Wurden Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zur Vorbereitung der
Konferenzteilnahme eingesetzt?
e) Wann hat Bundesminister Wolfgang Schmidt die Einladung
zugesagt?
Die Fragen 66 bis 67e werden gemeinsam beantwortet.
Die Einladung zu dem Symposium „Demokratie in Krisenzeiten“ unter der
wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Peter M. Huber (Richter des
Bundesverfassungsgerichts a. D. und Thüringer Innenminister a. D.) vom 5. bis 8.
Dezember 2024 ist am 14. Dezember 2023 über die dienstliche E-Mail-Adresse
von Bundesminister Schmidt als Chefs des Bundeskanzleramtes im
Bundeskanzleramt eingegangen. Die Zusage erfolgte am 21. Dezember 2023 durch das
Büro des Chefs des Bundeskanzleramtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Bundeskanzleramtes haben den Termin, wie üblich bei dienstlichen
Terminen des Bundesministers, bei denen eine Vorbereitung angezeigt erscheint,
vorbereitet. Das parlamentarische Fragerecht gibt im Übrigen nur einen Anspruch
auf Informationen, nicht aber auf Herausgabe von Unterlagen. Im
Bundeskanzleramt werden Unterlagen entsprechend der Registraturrichtlinie für das
Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien veraktet.
68. Da der Veranstalter den Bundeskanzleramtschef duzt (www.you tub
e.com/watch?v=g11eb0a8xQw; z. B. ab Zeitstempel 28:50 Minuten),
sind der Veranstalter, Dietmar Mueller-Elmau, und Wolfgang Schmidt
miteinander befreundet?
Entsprechend der gesellschaftlichen Konventionen im Jahr 2025 duzt sich
Bundesminister Schmidt mit vielen Personen aus seinem dienstlichen Umfeld, etwa
auch mit Mitgliedern der Fraktion von CDU/CSU.
69. An welchen Tagen hat Bundesminister Wolfgang Schmidt an der
Konferenz teilgenommen?
a) Hat der Bundesminister für den Zeitraum, an dem die Konferenz
stattfand, Urlaub beantragt?
b) War der Bundeskanzler über diese Konferenz und die Teilnahme
seitens Wolfgang Schmidt informiert?
c) Hat der Bundeskanzler die Dienstreise oder den Urlaub genehmigt,
obwohl am 5. und 6. Dezember 2024 noch Sitzungswoche des
Deutschen Bundestages war?
Die Fragen 69 bis 69c werden gemeinsam beantwortet.
Bundesminister Schmidt hat vom 5. bis 8. Dezember 2024 an dem Symposium
„Demokratie in Krisenzeiten“ unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof.
Dr. Peter M. Huber (Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. und
Thüringer Innenminister a. D.) teilgenommen. Im Übrigen gelten die Antworten zu
den Fragen 59 bis 61.
71. Welches Verkehrsmittel hat Wolfgang Schmidt zur An- und Abreise zu
und von der Konferenz genutzt?
Für die Anreise wurde ein Linienflugzeug und für die Abreise die Deutsche
Bahn genutzt.
72. War Bundesminister Wolfgang Schmidt als Chef des Bundeskanzleramts
in die Koordination und Gespräche zur Sicherstellung einer
parlamentarischen Zustimmung zu den von Bundeskanzler Olaf Scholz noch für
2024 als wichtig angesehenen Gesetzgebungsvorhaben eingebunden, und
wenn nein, warum nicht?
Ja.
73. War Bundesminister Wolfgang Schmidt als Chef des Bundeskanzleramts
in die Vorbereitung des Briefes des Bundeskanzlers an die
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am 11. Dezember 2024, in der Bundeskanzler
Olaf Scholz die Vertrauensfrage stellte, eingebunden, und hat
Bundesminister Wolfgang Schmidt die entsprechende BKAmt-Vorlage
gezeichnet?
Die entsprechende Vorlage wurde im zuständigen Fachreferat angefertigt und
dem Bundeskanzler auf dem Dienstweg zugeleitet.
74. Hat Bundesminister Wolfgang Schmidt für die Konferenzteilnahme ein
Entgelt in Geld oder in anderer Form, etwa kostenloser Hotelnutzung,
erhalten?
a) Wenn nein, warum nicht, wenn andere Konferenzteilnehmer ein
Entgelt erhielten?
b) Hat Bundesminister Schmidt auf ein Entgelt verzichtet und
stattdessen um eine Spende seitens des Veranstalters gebeten?
c) Wurde die Spende geleistet, und wenn ja, an wen wurde in seinem
Namen gespendet?
Die Fragen 74 bis 74c werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechend Artikel 66 des Grundgesetzes und § 5 BMinG ist es einer
Bundesministerin oder einem Bundesminister nicht gestattet, Entgelte für Reden
oder Konferenzteilnahmen zu erhalten. An diese Vorschrift halten sich alle
Mitglieder der Bundesregierung. Eine kostenfreie Hotelnutzung wurde nicht in
Anspruch genommen, auch wenn sie entsprechend § 12 Absatz 4 BMinG in
Verbindung mit § 5 Absatz 3 BMinG sowie Nummer 2 b) der Verfahrensregelung
zu § 5 Absatz 3 BMinG zulässig gewesen wäre.
75. An welchem Tag ist Bundesminister Wolfgang Schmidt von der
Konferenz abgereist, und wann hat er seinen Dienst wieder in Berlin
angetreten?
Bundesminister Schmidt ist am 8. Dezember 2024 von der Konferenz
abgereist. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
76. Teilt Bundeskanzler Olaf Scholz die Ansicht, dass die Teilnahme seines
Bundeskanzleramtschefs mit seiner Lebensabschnittsgefährtin an einer
politischen Konferenz allein für Hotelgäste des Schlosshotels Elmau
Priorität gegenüber der politischen Vorbereitung der Stellung der
Vertrauensfrage hat?
Bundesminister Wolfgang Schmidt war in die Vorbereitung der Stellung der
Vertrauensfrage eng eingebunden.
77. Teilt Bundeskanzler Olaf Scholz die Ansicht, dass die Teilnahme seines
Bundeskanzleramtschefs an einer politischen Konferenz allein für
Hotelgäste des Schlosshotels Elmau Priorität gegenüber der politischen
Koordination der Zustimmung der Opposition von politisch als äußerst
wichtig angesehenen Gesetzesvorhaben wie dem Gesetz zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) zum Schutz des
Bundesverfassungsgerichts hat?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei dem in der Frage
genannten Gesetzesvorhaben um eine Initiative aus der Mitte des Deutschen
Bundestages handelte.
78. An wie vielen Veranstaltungen (Konferenzen, Symposien, Talkrunden,
Podiumsdiskussionen, Empfängen etc.) im In- und Ausland hat
Wolfgang Schmidt in dieser Legislaturperiode teilgenommen (bitte
Veranstalter, Ort, Datum und Thema auflisten)?
79. Zu wie vielen dieser Veranstaltungen im In- und Ausland wurde
Wolfgang Schmidt von seiner Lebensgefährtin Philippa Sigl-Glöckner
begleitet (bitte Veranstalter, Ort, Datum und Thema auflisten)?
Die Fragen 78 und 79 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des
Abgeordneten Knut Abraham auf Bundestagsdrucksache 20/12734 verwiesen.
Darüber hinaus kann die Bundesregierung zu Privatpersonen aus Gründen des
Schutzes von Persönlichkeitsrechten keine Angaben machen.
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ISSN 0722-8333
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