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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung
(insgesamt 211 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
14.02.2025
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
25.02.2025
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1482230.01.2025
Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14822
20. Wahlperiode 30.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung
Vor gut drei Jahren übernahm die von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gebildete Regierung unter der Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz
die Geschicke unseres Landes. Nach Bewertung der Fragesteller hat die selbst
ernannte „Fortschrittskoalition“ Dissense zwischen den Koalitionspartnern
öffentlich breitgetreten und Vorhaben scheiterten oft im Entwurfsstadium. Viele
Ankündigungen blieben auf der Strecke. Streit war das bestimmende Element
dieser Bundesregierung. Schließlich endete die Koalition vorzeitig (vgl. www.t
agesschau.de/inland/ampel-aus-100.html?utm_source=chatgpt.com).
Auch im Geschäftsbereich (GB) des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) wird das Scheitern der Regierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP deutlich. Zunächst wurde nach Ansicht der Fragesteller die
Reputation Deutschlands und seiner Bundeswehr durch Christine Lambrecht als
Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt schwer beschädigt. Ihre vielen
Fehltritte und ihr mangelndes Engagement für Deutschlands Rolle in der
Zeitenwende prägten nach Ansicht der Fragesteller die kurze Amtszeit, die nach
einem unsensiblen und äußerst unpassenden Silvestervideo nach harscher
öffentlicher Kritik zum 19. Januar 2023 endete.
Ihr folgte der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius. Seine
geäußerten Absichten, sich für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr einzusetzen,
in Litauen eine Kampftruppenbrigade zu stationieren, Strukturen zu verbessern
und Prozesse zu beschleunigen, waren – insofern sie ernst gemeint waren –
richtig und wurden auch durch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag ausdrücklich unterstützt.
Gleichzeitig ist die tatsächliche Bilanz unter seiner Führung jedoch
ernüchternd: Boris Pistorius hat es nach Ansicht der Fragesteller in seiner Amtszeit
nicht geschafft, die proklamierte Zeitenwende mit Leben zu füllen. Der
Verteidigungshaushalt konnte jenseits des Sondervermögens nicht signifikant erhöht
werden. Seine öffentlich vorgetragenen haushälterischen Mehrforderungen
wurden in der Bundesregierung abgewiesen. Nach Verausgabung des
Sondervermögens Bundeswehr droht aufgrund nicht erfolgter Haushaltsplanungen
sogar eine Finanzierungslücke von mindestens 30 Mrd. Euro zum Zwei-Prozent-
NATO-Ziel, die Bundeswehr blieb und bleibt unterfinanziert und kann die
NATO-Forderungen nicht vollständig erfüllen. Die mehrfach medienwirksam
verkündeten hohen Ambitionen wurden nach Bewertung der Fragesteller fast
durchgängig nicht erreicht. Prominentes Beispiel ist das Scheitern der
Einführung eines Wehrdienstes, der für die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr
besonders wichtig wäre. Das Leuchtturmprojekt des BMVg, die Brigade in
Litauen, wird trotz größter Bedrohung der NATO-Ostflanke frühestens Ende 2027
einsatzbereit sein; wenn überhaupt. Und auch beim Rest der Bundeswehr sieht
es mit Blick auf die Einsatzbereitschaft nicht besser aus. Die nach Bewertung
der Fragesteller richtige, aber immer zu zaghafte und zaudernde Abgabe von
Material zur Unterstützung der Ukraine hat aufgrund verspäteter
Nachbeschaffungen die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sogar verringert. Eine
Strukturreform des BMVg und des nachgeordneten Bereiches wurde zum Selbstzweck,
eine Reform der Reform willen, denn im BMVg hat sie weder zu
Effizienzgewinnen noch zur Einsparung von Dienstposten geführt – Vergleichbares droht
für die Bundeswehrreform, welche in den wesentlichen Fragen weiterhin mehr
Fragen als Antworten bietet und keine Stärkung der Streitkräfte erkennen lässt.
Genau diese Fragen blieben nach Bewertung der Fragesteller auch zu oft im
Fragewesen des Parlaments unbeantwortet. In der durch die Geschäftsordnung
vorgegebenen Frist hat das BMVg nach eigener Auswertung lediglich bei
5 Prozent der Kleinen Anfragen der CDU/CSU-Fraktion geantwortet. Die
durchschnittliche Bearbeitungszeit von Kleinen Anfragen der CDU/CSU-
Fraktion betrug 32 Tage und war damit mehr als doppelt so lang wie der in der
Geschäftsordnung vorgegebene Zeitrahmen.
Folglich sehen nicht nur die Fragesteller im Deutschen Bundestag eine
gescheiterte Verteidigungspolitik, sondern auch eine Vielzahl von Experten. Prominent
spricht der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes e. V., André
Wüstner, am 27. Dezember 2024 davon, dass zwar viel passiert sei, aber
gemessen an der Bedrohungslage sei es zu wenig, und man sei zu langsam. „Und
deswegen hoffe ich auf eine neue Bundesregierung mit einer neuen Dynamik in
vielen Politikfeldern, aber insbesondere in der Sicherheitspolitik.“ Es müsse
mehr investiert, schneller Material beschafft werden – und es brauche neue
personelle Konzepte. „Wir haben massive Probleme in der Personalgewinnung
und -bindung, nicht nur bezogen auf die aktuelle Lage, sondern auch, was die
Reserve anbelangt“, sagte André Wüstner. „Wenn das nicht klappt, bis 2029
wirklich verteidigungsfähig zu werden, dann kann es schlimmstenfalls sein,
dass wir Beobachter schrecklicher Ereignisse werden“ (vgl. www.zdf.de/nachri
chten-sendungen/zdf-morgenmagazin/andre-wuestner-zur-lage-der-bundesweh
r-100.html).
Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen ist es deshalb zum Ende der
aktuellen Wahlperiode angebracht, auch von der Bundesregierung eine
Einschätzung der Arbeitsergebnisse des Bundesministeriums der Verteidigung und ganz
besonders ihres Bundesministers Boris Pistorius zu verlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat die Bundesregierung ihr Bekenntnis zur fairen Lastenteilung
(vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/bundesregierung-beschliesst-erste-natio
nale-sicherheitsstrategie-5636234) in der NATO ausgestaltet (bitte
konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)?
2. Wie werden die rund 10 Prozent der militärischen Fähigkeiten, die
Deutschland dem Bündnis zur Verfügung stellt, bereitgestellt, oder wie
soll diese Beistellung erreicht werden?
3. Wie teilen sich die Verteidigungsausgaben in den vergangenen Jahren
dieser Wahlperiode und im geplanten Finanzrahmen bis 2028 nach
NATO-Kriterien auf (bitte einzelplanscharf angeben)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die materielle Einsatzbereitschaft?
5. Stellt sich die materielle Einsatzbereitschaft, wie im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im Folgenden:
Koalitionsvertrag) vereinbart, besser als zu Beginn der Wahlperiode dar?
6. Wie hat sich die personelle Einsatzbereitschaft in den Jahren dieser
Wahlperiode entwickelt, und welche Finanzmittel wurden dafür
aufgewendet?
7. Sind diese Antworten geeignet, die im Koalitionsvertrag getroffenen
Vereinbarungen zur Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft zu
erreichen?
8. Wo bestehen in den Bereichen Personal, Ausrüstung und Infrastruktur
die größten Investitionsbedarfe?
9. Welche konkreten Fortschritte hat das BMVg, wie im Koalitionsvertrag
aufgeführt, zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich
der Verteidigung erreicht?
10. Wie hat die Bundesregierung den europäischen Pfeiler in der NATO
gestärkt und sich für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen NATO
und EU eingesetzt?
11. Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte
nationale Rüstungsexportkontrollgesetz in dieser Wahlperiode noch auf den
Weg bringen, und wenn nein, warum nicht?
12. Was sind die strategischen Schwerpunkte des BMVg im Bereich der
Beschaffung?
13. Inwieweit fand nach dem 8. Dezember 2021 eine Veränderung
vorheriger strategischer Schwerpunkte im Bereich Beschaffung statt (bitte
konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)?
14. Inwieweit erfolgte eine nochmalige Anpassung der
Beschaffungsschwerpunkte nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges ab 24. Februar
2022 (bitte konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen), und wenn
keine Anpassung erfolgte, warum nicht?
15. Wie erfolgte eine weitere Anpassung der Beschaffungsschwerpunkte im
Hinblick auf die laufenden Erkenntnisse des fast drei Jahre andauernden
Krieges in der Ukraine (bitte konkrete Maßnahmen und Ergebnisse
aufführen)?
16. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde das Beschaffungswesen der
Bundeswehr und seiner Strukturen verändert?
17. Haben diese Veränderungen zu einer Beschleunigung der
Beschaffungsvorhaben geführt (bitte anhand konkreter Indikatoren belegen)?
18. Welche konkreten Ergebnisse in Bezug auf mehr europäische
Rüstungskooperation konnte durch die Einrichtung der nationalen Kontaktstelle in
Bonn erzielt werden (bitte konkrete Ergebnisse auflisten)?
19. Welche Planungen bestehen, um eine an die Erfahrungen des Ukraine-
Krieges angepasste Reserve mit Großgerät und Mengenverbrauchsgütern
bis 2030 zu beschaffen und vorzuhalten?
20. Bei welchen Projekten greift das BMVg auf die Expertise der
Organisation für gemeinsame Rüstungskooperation (OCCAR) und der European
Defence Agency (EDA) zu, besteht hier aus Sicht des BMVg mehr
Kooperationspotenzial?
21. In welchem Umfang und bei wie vielen bzw. welchen
Beschaffungsvorhaben konnten aus dem Europäischen Verteidigungsfonds Mittel
verfügbar gemacht werden?
22. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in
dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg auf den Prüfstand
gestellt (bitte nach thematischer Verortung aufgliedern)?
23. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in
dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg außer Kraft gesetzt
(bitte nach thematischer Verortung aufgliedern)?
24. Wie viele dieser außer Kraft gesetzten untergesetzliche Regelungen bzw.
Verordnungen wurden in dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des
BMVg durch andere Maßnahmen (Handlungsanweisungen,
Ausführungsbestimmungen u. ä.) ersetzt?
25. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in
dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg neu erlassen?
26. Welche weiteren Maßnahmen wurden zum Bürokratieabbau im GB
BMVg mit welchen Ergebnissen ergriffen?
27. Welche Ergebnisse kann das BMVg beim Modernisierungs- und
Digitalisierungsprozess in dieser Wahlperiode vorweisen?
28. Wie wurde der Modernisierungs- und Digitalisierungsprozess dem
Parlament kommuniziert?
29. Welche Veränderungen wurden im Fähigkeitsprofil aufgrund der
veränderten Bedrohungslage und der damit einhergehenden Anpassung von
Auftrag und Aufgaben in der 20. Wahlperiode abgeleitet?
30. Welche neuen NATO-Forderungen sind in dieser Wahlperiode an
Deutschland und die Bundeswehr gestellt worden?
31. Sind diese neuen Forderungen vollständig im Fähigkeitsprofil
abgebildet, und welche Ressourcen (personell, materiell, infrastrukturell und
haushälterisch) sind dafür zusätzlich nötig?
32. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den neuen NATO-
Forderungen hinsichtlich der U-Boote, auf die sich der Bundesminister
der Verteidigung beim Werben für die parlamentarische Billigung für die
Beschaffung der Boote der Klasse U 212CD berief?
33. Sind diese Forderungen bereits zuvor Gegenstand von regelmäßigen
Beratungen in der NATO, wie etwa den Treffen der National Armaments
Directors oder der Chiefs of Defence unter Leitung des Chairman of the
Military Committee, gewesen?
34. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung, das Parlament
über die neuen NATO-Forderungen zu informieren, sodass der Deutsche
Bundestag seinen Kontrollaufgaben und seiner Verantwortung als
Haushaltsgeber nachkommen kann?
35. Sind die Strukturen der Bundeswehr mit dem Ziel einer erhöhten
Einsatzbereitschaft effektiver und effizienter gestaltet worden?
36. Wo gibt es weiterhin Anpassungsbedarf oder Handlungsoptionen bei den
Strukturen der Bundeswehr?
37. Inwieweit wurde im Geschäftsbereich BMVg die Modernisierung der
Infrastruktur beschleunigt (bitte anhand von Kennzahlen die
Beschleunigung nachweisen)?
38. Wie viel wurde in den Jahren dieser Wahlperiode in die Modernisierung
der Infrastruktur investiert?
39. Wie viele dieser Investitionen waren bereits vor dem 8. Dezember 2021
geplant?
40. Welche Veränderungen gab es in der laufenden Wahlperiode hinsichtlich
der Materialverantwortung und Nutzung?
41. Welche Effekte haben diese Veränderungen?
42. Inwieweit besteht weiterhin Anpassungsbedarf hinsichtlich der
Materialverantwortung und Nutzung?
43. In welchen Bereichen wurde die rüstungstechnische Zusammenarbeit in
Europa gestärkt (bitte konkrete hochwertige Kooperationsprojekte
benennen)?
44. Welche Planungen, Projekte und Regelungen hat die Bundesregierung
unternommen, um den umfassenden Wissenserhalt deutscher
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, einschließlich der anerkannten
Schlüsseltechnologien, künftig sicherzustellen?
45. Welche konkreten Maßnahmen wurden in dieser Wahlperiode ergriffen,
um kleinen und mittelständischen Unternehmen zu ermöglichen, besser
am Wettbewerb teilzunehmen?
46. Wie ist die Bilanz dieser Maßnahmen (bitte Erfolg anhand Indikatoren
nachweisen)?
47. Welche Schwerpunkte hat die Bundesregierung auf Basis welcher
strategischen Überlegungen für den Einsatz von Forschungs- und
Entwicklungsmitteln gesetzt?
48. Wie wurden diese mit Partnern und auf europäischer Ebene
synchronisiert?
49. Was sind die jeweils zehn größten Forschungs- und
Entwicklungsprojekte der Jahre 2022, 2023 und 2024?
50. Wie entwickelte sich der Forschungs- und Entwicklungsetat in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 (bitte jahresscharf und gegliedert nach
Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr aufschlüsseln)?
51. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass bei
kriegerischen Auseinandersetzungen der Einsatz von bewaffneten
Drohnen wie beispielsweise sog. Kamikazedrohnen bzw. Loitering
Ammunition entscheidend für den Erfolg auf dem Schlachtfeld sein wird?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, warum hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
Beteuerns der Kriegstüchtigkeit nicht solche Drohnen in großer
Stückzahl beschafft?
52. Wie viele Drohnen hat die Bundeswehr im Besitz (bitte nach
Größenordnung aufschlüsseln)?
53. Wie viele bewaffnete Drohnen hat die Bundeswehr im Besitz (bitte nach
Größenordnung aufschlüsseln)?
54. Wie viele dieser im Besitz befindlichen Drohnen wurden nach dem
24. Februar 2022 (Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine) in
Auftrag gegeben?
55. Wie viele Drohnen wurden seit dem Kriegsbeginn in Auftrag gegeben,
die noch nicht zugelaufen sind?
56. Wie viele Drohnen werden davon bewaffnet sein, und um welche
Bewaffnungen handelt es sich?
57. Wie viele Drohnen werden bewaffnungsfähig sein?
58. Bis wann soll die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/13335 beauftragte
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Klärung der Frage, ob Bedarfe an Klein- und Kleinstdrohnen
sowie deren Abwehr im Rahmen einer Dienstleistung durch
bundeseigene Gesellschaft abgedeckt werden können, abgeschlossen sein?
59. Welche konzeptionellen Anpassungen für Soldatinnen und Soldaten
wurden für Einsätze und in der Ausbildung zum Umgang mit Drohnen
und der Drohnenabwehr vorgenommen?
60. Wie ist die Bilanz der „ehrgeizigen Cybersicherheitspolitik“ in der die
Bundeswehr gemäß Koalitionsvertrag in die Lage versetzt werden sollte,
„im Verbund mit anderen Bundesbehörden im Cyber- und
Informationsraum als Akteur erfolgreich zu bestehen“?
61. In welchen der in Frage 60 erfragten Bereichen plant das BMVg weitere
Maßnahmen, welche Voraussetzungen sind hierfür noch zu schaffen?
62. Inwieweit wurde die Bundeswehr demografiefest gemacht (bitte anhand
vergleichbarer Indikatoren belegen)?
63. Welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der
Bundeswehr wurden seit dem 8. Dezember 2021 eingeführt, und welche
positiven Auswirkungen haben diese auf den Personalkörper der
Bundeswehr geschaffen?
64. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde der Übergang von Soldaten
auf Zeit in die Wehrverwaltung erleichtert bzw. in die freie Wirtschaft
verbessert?
65. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde die Innere Führung gestärkt?
66. Inwieweit haben diese Maßnahmen zu Veränderungen im
(Melde-)Aufkommen zur inneren und sozialen Lage geführt?
67. Aus welchen Gründen hat der Generalinspekteur die Ergänzungen zum
Traditionserlass der Bundeswehr kurz nach Erscheinen wieder außer
Kraft gesetzt, und was war die ursprüngliche Absicht für die
Ergänzungen, werden diese nunmehr überarbeitet?
68. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Unterstützung einer starken
Reserve ergriffen?
69. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
70. Für welche Auslandseinsätze der Bundeswehr hat die Bundesregierung –
wie im Koalitionsvertrag angekündigt – eine Exit-Strategie erarbeitet?
71. Wann wird die Bundeswehr die gemäß NATO-Vorgaben vorgesehenen
Bevorratungsmengen bei Munition für einen 30-Tage-Vorrat erreichen
(bitte die Munitionstypen nach Beschaffungsvorlagen, Zuläufen,
geplanten Zuläufen und fehlbezogen auf den 30-Tage-Vorrat aufschlüsseln)?
72. Wie hat sich die Depotkapazität für Munition seit dem Ausbruch des
Krieges in der Ukraine verändert?
73. Welche weitere Steigerung der Depotkapazitäten ist für wann geplant?
74. Inwieweit spiegeln die Depotkapazitäten
a) die vertraglich fixierten Munitionsbeschaffungen wider?
b) die notwendigen Kapazitäten bei Vollausstattung wider?
75. Welche weiteren Strategien plant die Bundesregierung in dieser
Wahlperiode mit Bezug zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik noch zu
verabschieden?
76. Welche konkreten Maßnahmen hat Bundesminister Boris Pistorius in
seinem eigenen Haus und im Geschäftsbereich des BMVg veranlasst,
um hybrider Gefahr zu begegnen?
77. Ist das Hybrid Centre of Excellence (CoE) eng und umfassend in die
konkreten Maßnahmen eingebunden?
78. Werden Angehörige des GB BMVg, die durch Verwendungen
umfassende Expertise im CoE aufgebaut haben, bei Rückkehr in den GB
entsprechend eingesetzt?
79. Welche konkreten Maßnahmen zur Abwehr hybrider Bedrohungen sind
im Geschäftsbereich vollständig umgesetzt worden, und wie bewertet
das BMVg den Erfolg dieser Maßnahmen?
80. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen wurden initiiert, um die
Bundeswehr bereits vor Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls
ausreichend handlungsfähig zu machen?
81. Wurde dadurch eine Resilienzsteigerung erreicht?
a) Wenn ja, wodurch drückt sich diese aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
82. Welche weiteren Maßnahmen gegen hybride Bedrohungen sind geplant
(bitte mit Zeitlinien darstellen)?
83. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMVg ressortübergreifend
eingebracht und umgesetzt?
84. Wie viele Sabotagefälle, unbefugte Eindringversuche und
Spionageverdachtsfälle haben sich in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zugetragen?
85. Welche Folgen haben sich daraus ergeben und wie wurden Wach- und
Sicherungskonzepte von militärischen Liegenschaften angepasst?
86. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die zunehmende Anzahl an Drohnenüberflügen über militärische
Liegenschaften, verteidigungswichtiger Infrastruktur und kritischer
Infrastruktur seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges zu unterbinden?
87. Warum hat das Bundesministerium der Verteidigung in der aktuellen
Wahlperiode in der Regel reaktiv, nur nach Aufforderungen oder trotz
Aufforderungen gar nicht den Informations- und Kontrollbedarf der
Legislative wie beispielsweise in den Fällen der Operativen Leitlinien
Streitkräfte, Eindring- und Sabotageversuche, Beschuss in der Ostsee
und im Roten Meer oder das Einsatzkonzept Drohnen unterstützt?
88. Wie erklärt die Bundesregierung die langen, in der Vorbemerkung der
Fragesteller aufgeführten Bearbeitungszeiten von Kleinen Anfragen?
89. Welche Konsequenzen hat die aktuelle vorläufige Haushaltsführung,
deren Ende aufgrund unklarer Zeitlinien hinsichtlich der Verabschiedung
eines Bundeshaushalts 2025 nicht absehbar ist, für den Einzelplan 14
sowie das Sondervermögen Bundeswehr (bitte ausführlich erläutern und
nach allen wesentlichen Ausgabenblöcken des Verteidigungshaushaltes
wie z. B. Beschaffungsmaßnahmen, Forschung & Entwicklung etc.
differenzieren)?
90. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die
Plafondhöhe des Einzelplans 14 im Regierungsentwurf eines Bundeshaushaltes
2025 im Vergleich zum Bundeshaushalt 2022 kaufkraftbereinigt
gesunken ist?
a) Wenn ja, was sind die wesentlichen Gründe, weshalb die
Bundesregierung eine kaufkraftbezogene Absenkung des Einzelplans 14 im
Vergleich der genannten Jahre vorsah?
b) Wenn nein, wie hoch ist laut Auffassung der Bundesregierung die
inflationsbereinigte Erhöhung des Einzelplans 14 im Vergleich der
beiden genannten Jahre (bitte unter Darlegung der verwendeten Werte
für die Berechnung aufführen)?
91. Warum kündigt der Bundesminister der Verteidigung öffentlich an, dass
Deutschland in den kommenden Jahren „deutlich mehr als zwei Prozent
[seiner Wirtschaftsleistung für Verteidigung] ausgeben“ (vgl. www.wel
t.de/debatte/kommentare/article254866636/Boris-Pistorius-Wir-brauche
n-eine-kriegstuechtige-Bundeswehr.html ) wird, obwohl dies weder im
Regierungsentwurf für einen Bundeshaushalt 2025 noch im Finanzplan
bis 2028 hinterlegt ist?
92. Welche Finanzmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2025 bis 2035 (bitte jahresscharf angeben) notwendig, um den
Verteidigungshaushalt auskömmlich zu finanzieren, und wenn die
Bundesregierung diese Frage nicht beantworten kann, warum liegen der
Bundesregierung entsprechende Kenntnisse nicht vor, wenngleich der
Bundesminister der Verteidigung (vgl. Frage 91) öffentlich
entsprechende Äußerungen tätigt?
93. Entspricht die Planung des Regierungsentwurfs eines Bundeshaushaltes
2025 sowie eines Finanzplans bis 2028 in Verbindung mit der Planung
für einen Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Bundeswehr der
Vorgabe, dass im Durchschnitt von maximal fünf Jahren ab dem
Haushaltsjahr 2022 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der
aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-
Kriterien bereitgestellt werden müssen (vgl. § 1 Absatz 2 des
Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes – BwFinS-
VermG), und wenn nein, wie hoch ist auf Basis des Regierungsentwurfs
eines Bundeshaushaltes 2025 sowie des Finanzplans bis 2028 in
Verbindung mit der Planung für einen Wirtschaftsplan 2025 des
Sondervermögens Bundeswehr die haushalterische Lücke, die zur Einhaltung der
genannten Vorgabe geschlossen werden müsste (bitte jahresscharf
angeben)?
94. In welcher Höhe sind Haushaltsmittel für militärische Beschaffungen in
den Jahren 2025 bis 2035 (bitte jahresscharf angeben) notwendig, um
das aktuell gültige Fähigkeitsprofil der Bundeswehr vollständig
umzusetzen, und wenn die Bundesregierung diese Frage nicht beantworten
kann, warum liegen keine entsprechenden Daten vor?
95. Warum kann das Bundesministerium der Verteidigung, die seitens des
Bundesministers der Verteidigung im Rahmen der Aufstellung eines
Regierungsentwurfs für einen Bundeshaushalt 2025 geforderte
Plafonderhöhung von rund 5,2 Mrd. Euro nicht bedarfsbezogen begründen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 auf
Bundestagsdrucksache 20/12913)?
96. Welche Haushaltsmittel waren in den Jahren 2022 bis 2024 für
militärische Beschaffungen veranschlagt (bitte jeweils die Gesamtsumme
jahresscharf angeben sowie nach Einzelplan 14 und Sondervermögen
Bundeswehr differenzieren)?
97. Wie hoch war der prozentuale Anteil der in den Jahren 2022 bis 2024 für
militärische Beschaffungen im Einzelplan 14 veranschlagten
Haushaltsmittel im Vergleich zur Plafondhöhe?
98. Welche Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2022 bis 2024 für
militärische Beschaffungen getätigt (bitte jeweils die Gesamtsumme
jahresscharf angeben sowie nach Einzelplan 14 und Sondervermögen
Bundeswehr differenzieren)?
99. Wie hoch war in den Jahren 2022 bis 2024 die Differenz zwischen
veranschlagten und verausgabten Mitteln für militärische Beschaffungen
(bitte jeweils die Gesamtsumme jahresscharf angeben sowie nach
Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr differenzieren)?
100. Was sind die Gründe (bitte alle wesentlichen Gründe aufführen) für die
Differenz zwischen veranschlagten und verausgaben Mitteln für
militärische Beschaffung in den Jahren 2022 bis 2024, und welche Maßnahmen
(bitte alle wesentlichen Maßnahmen nennen) hat das Bundesministerium
der Verteidigung seit 2022 ergriffen, um diese Differenz zu minimieren?
101. Wie hoch waren die in den Jahren 2022 bis 2024 geleisteten
Vorauszahlungen – unter weitestmöglichem Verständnis von Vorauszahlungen im
Sinne von Zahlungen, die mit keiner konkreten Gegenleistung
unmittelbar verbunden sind; etwa Zahlungen, die unter § 56 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) fallen, aber auch sonstige, nicht unter § 56 BHO zu
subsumierende Zahlungen mit einem Vorauszahlungscharakter; unter
anderem auch Initial Deposits im Rahmen von FMS-Verfahren (FMS:
Foreign Military Sales, deutsch: ausländische Militärverkäufe) – im
Bereich von militärischen Beschaffungen sowie Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben (bitte jahresscharf differenzieren und die Gesamtsumme,
diese jeweils auf Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr
aufgeteilt, angeben)?
102. Wie hoch waren die in den Jahren 2022 bis 2024 vom Bundeshaushalt
bzw. dem Sondervermögen Bundeswehr vereinnahmten
Verzinsungserträge aus geleisteten Vorauszahlungen (vgl. Frage 101; bitte jahresscharf
angeben)?
103. Welche Planstellen bzw. Stellen im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts
2024 waren bei Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2024 gesperrt (bitte
kapitel- und wertigkeitsscharf angeben)?
104. Welche Planstellen bzw. Stellen im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts
2024 waren zum Jahresende 2024 gesperrt (bitte kapitel- und
wertigkeitsscharf angeben)?
105. Wurden im Bundeshaushalt 2024 zivile Planstellen in militärische
Planstellen umgewandelt, und wenn ja, in welcher Wertigkeit sind
entsprechende zivile Planstellen weggefallen, und welche zivilen Dienstposten
sind gestrichen worden?
106. Wie stellt sich der tatsächliche Mittelabfluss zur Erreichung des Zwei-
Prozent-Ziels der NATO im Jahr 2024 im Vergleich zu den an die NATO
übermittelten Planzahlen dar?
107. Welche NATO-Quote hat Deutschland nach den aktuellen Berechnungen
der Bundesregierung für 2024 erreicht?
108. Bis wann plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussagen
des Generalinspekteurs der Bundeswehr (vgl. www.faz.net/aktuell/politi
k/inland/bundeswehr-generalinspekteur-russland-kann-nato-in-fuenf-jahr
en-angreifen-19818319.html), Deutschland müsse 2029 bereit sein,
einen russischen Angriff abzuwehren, das Ziel des militärischen
Personalumfangs der Bundeswehr von 203 000 Soldatinnen und Soldaten zu
erreichen (bitte das Jahr angeben)?
109. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember
2021 unternommen, um dieses Ziel bis zu diesem Jahr zu erreichen?
110. Was sind die Schritte, die das Personalboard in den vergangenen drei
Jahren diesbezüglich vorgeschlagen hat, und wenn es keine gibt, warum
nicht?
111. Wie hat sich der militärische Personalumfang der Bundeswehr seit
Beginn dieser Legislatur entwickelt (bitte jahresscharf sowie nach
Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Freiwillig Wehrdienstleistenden
aufschlüsseln)?
112. Wann werden die ersten „Freiwillig Wehrdienstleistenden“ den von
Bundesminister Boris Pistorius geplanten „Neuen Wehrdienst“ antreten?
113. Soll von Beginn der Einführung des „Neuen Wehrdienstes“, der sich auf
Artikel 12a des Grundgesetzes (GG) abstützt, auch die Möglichkeit zur
Ableistung des Dienstes in den in Artikel 12a Absatz 1 GG genannten,
dem Wehrdienst gleichgestellten Organisationen möglich sein?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, inwieweit fand bei der Vorbereitung des „Neuen
Wehrdienstes“ eine Absprache mit den in Artikel 12a Absatz 1 GG
genannten Organisationen statt?
114. Soll die Bereitschaft zum Dienst in diesen Organisationen ebenfalls in
dem Fragebogen abgefragt werden, und wenn nein, warum nicht?
115. Welche Kosten wird der von Bundesminister Boris Pistorius geplante
„Neue Wehrdienst“ pro Jahr verursachen?
a) Welchem Kapitel des Einzelplans 14 des Bundeshaushalts werden
diese Kosten zugeordnet?
b) Wie wurden diese Kosten in den durch die Bundesregierung
geplanten Bundeshaushalt 2025 eingebracht?
116. Hält die Bundesregierung die Einbringung des „Artikelgesetzes
Zeitenwende“ erst rund anderthalb Jahre nach der Absichtserklärung der
Stationierung der Brigade Litauen vor dem Hintergrund der Zeitenwende
für zeitlich angemessen, wie begründet die Bundesregierung diese
Bewertung?
117. Im Referentenentwurf des Artikelgesetzes fanden sich noch Regelungen
zur Aufhebung von Hinzuverdienstmöglichkeiten – wer verhinderte die
Aufnahme in den im Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf?
118. Wie sieht das Fähigkeitsprofil der Brigade Litauen in der Zielstruktur
aus, und welche Fähigkeitslücken werden zum Stichtag 1. Januar 2027
zu verzeichnen sein?
119. Wie ist der konkrete Stand bei der personellen und materiellen
Aufstellung der designierten Verbände und Einheiten für die Brigade Litauen?
120. Welche besonderen Herausforderungen sind bei der Aufstellung schon
jetzt zu erkennen?
121. Welche und Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Herausforderungen
anzugehen?
122. Welche Gründe führten dazu, die Brigade nicht mit rotierenden
Verbänden zu befüllen?
123. Welche finanziellen Spielräume hat die Bundesregierung für
Beschaffungen aufgrund der neuen NATO-Forderungen insbesondere bei
Beschaffungsvorhaben für die Dimensionen Cyber, Space und Land
vorgehalten?
124. Bewertet die Bundesregierung die vorhandene Verkehrsinfrastruktur als
ausreichend, um im Falle eines Einsatzes der Brigade diese durchgehend
mit den notwendigen Versorgungsgütern sowie personell unterstützen zu
können?
125. Bewertet die Bundesregierung die vorhandene Verkehrsinfrastruktur als
ausreichend, um bei Bedarf Reserve- und Verstärkungskräfte in
ausreichender Zahl und wie geplant in den Einsatzraum an der Ostflanke
bringen zu können?
126. Gibt es vonseiten der Bundesregierung herausgestellte
Schienenverbindungen, die im Sinne eines Verteidigungsfalles für die Versorgung bzw.
Zuführung von Truppen von übergeordnetem staatlichen Interesse sind
und die in diesem Sinne bevorzugt behandelt und schnellstmöglich
außerhalb des Bundesverkehrswegeplanes elektrifiziert werden müssen?
127. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang insbesondere dem Schienenstreckenabschnitt Chemnitz–Dresden–
Görlitz bei, an dem die oben aufgeführten zentralen Standorte der
Bundeswehr liegen?
128. Welche Möglichkeiten werden für pendelnde Angehörige der Brigade
Litauen geschaffen, und mit welchen Haushaltsmittelbedarfen wird
hierfür gerechnet?
129. Wie hoch ist der zusätzliche Finanzbedarf für die Umsetzung des
Operationsplans (OPLAN) Deutschland?
130. Welche konkreten Schritte sind bislang bezüglich des im OPLAN
Deutschland an zentraler Stelle genannten Ausbaus der
zivilmilitärischen Zusammenarbeit umgesetzt worden?
131. Wie soll eine hierfür notwendige Finanzierung geregelt werden?
132. Dient der OPLAN als haushaltsbegründende Unterlage?
133. Sind im Sinne der gesamtstaatlichen Verteidigung vorbereitende
Maßnahmen zur Schaffung eines nationalen Sicherheitsrats umgesetzt
worden?
134. Welche Verbesserungen wurden erzielt, um die sogenannte
Kaltstartfähigkeit mit Blick auf die Reaktions- und Einsatzfähigkeit der
Bundeswehr zu garantieren?
135. Stehen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend Kräfte zur
Verfügung, um für die Versorgung der Brigade notwendige kritische
Infrastruktur wie z. B. Häfen und Brücken zu schützen?
136. Hat die Leitung des BMVg durch Methoden wie z. B. Wargaming,
eigene Planungsannahmen und Einsatzszenarien teilstreitkräfte- und
organisationsbereichsübergreifend auf Umsetzbarkeit und Folgerungen für das
weitere Handeln überprüft?
a) Wenn ja, mit welchen Methoden und Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
137. Wie soll im Falle des Überganges der Befehls- und Kommandogewalt
vom Bundesminister der Verteidigung an den Bundeskanzler dieser
Übergang organisiert werden, und welche geschützten
Führungseinrichtungen und Kommunikationswege sind dafür vorgesehen, bestehen
konkrete Planungen bzw. Vorhaltemaßnahmen für notwendige
Redundanzen?
138. Welche strategischen Prioritäten sieht das BMVg hinsichtlich
Beschaffungen, Strukturen und Organisation, um 2029 kriegstüchtig zu sein,
welche konkreten Maßnahmen sind noch erforderlich, um das Ziel zu
erreichen?
139. Welche elementaren Fähigkeiten werden der Bundeswehr 2029 nach
aktueller Planung noch nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung
stehen?
140. Wie sollen unter Berücksichtigung der aktuellen Zulaufplanung von
Großgerät die Divisionen 2027 und 2030 vollumfänglich einsatzbereit
werden, um die ausgerufene Zielmarke 2029 zu erreichen?
141. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die
Heimatschutzdivision materiell und personell ausstatten zu können?
142. Wie werden die Aufgaben und die etablierten
Zusammenarbeitsbeziehungen der dem Operativen Führungskommando unterstellten
Landeskommandos und dem Kommando Heer unterstellten Heimatschutzkräfte
aufrechterhalten bzw. gestärkt?
143. Hat das BMVg geprüft, inwieweit einsatzerfahrene, aber ausgeschiedene
Mannschaftssoldaten, Unteroffiziere und Offiziere im Rahmen des
Heimatschutzes bzw. der Reserve unbürokratisch gewonnen und auf
mögliche Einsätze vorbereitet werden können, und was ist das Ergebnis?
144. Welche Zeitlinien hat die Bundesregierung für den für die Landes- und
Bündnisverteidigung, vor allem für Deutschland als „Drehkreuz“ und
bei einem Massenanfall von Verwundeten, dringend benötigten
Patiententransportzug erarbeitet?
145. Wie soll die Unterstützung der Ukraine parallel zum materiellen
Aufwuchs der Bundeswehr hin zur Vollausstattung gewährleistet werden?
146. Wie werden die erforderlichen industriellen Kapazitäten der
wehrtechnischen Industrie in Deutschland für die fortgesetzte Unterstützung der
Ukraine und die Erfüllung der gleichzeitigen Bedarfe der Bundeswehr
hinsichtlich Vollausstattung beurteilt, welche Verdrängungseffekte gibt
es, und wie wird durch das BMVg steuernd eingegriffen?
147. Ergeben sich aus den Beschaffungsverfahren zugunsten der Ukraine
Ableitungen und Optimierungen, die auch den Beschaffungsprozess der
Bundeswehr beschleunigen könnten, und wenn ja, welche?
148. Gibt es eine Gesamtübersicht mit Zeitlinien, wann für die an die Ukraine
abgegebenen Materialien aus den Beständen der Bundeswehr die
jeweilige Nachbeschaffung eingeleitet wurde und wann diese zuläuft, wenn ja,
bitte übermitteln, und wenn nein, warum gibt es diese Übersicht nicht?
149. Welche dauerhaft und umfassend eingerichtete Verbindungsorganisation
zu den ukrainischen Streitkräften wurde eingerichtet, um verzugslos
Erfahrungen der Ukraine mit Bezug auf Doktrin, Technik und
Rüstungsgüter aufzunehmen und umzusetzen?
150. Welche dauerhaft und umfassend eingerichtete Verbindungsorganisation
zu den in der Ukraine tätigen deutschen und europäischen
Rüstungsfirmen wurde eingerichtet, um deren Erfahrungen in Bezug auf agile
Beschaffungsabläufe und technologische Neuerungen schnell für den GB
BMVg verfügbar zu machen?
151. Inwieweit bildet die jüngste Organisationsreform des BMVg, welche
gemäß Medienberichten (vgl. www.businessinsider.de/politik/deutschland/
bundeswehr-reform-verteidigungsministerium-geraet-in-erklaerungsnot/)
und der Schriftlichen Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 20/14088 zu
einem DP (Dienstposten)-Aufwuchs führte, das Verständnis der
Bundesregierung von Effizienz, Abbau von Bürokratie und schlankeren
Entscheidungswegen ab, und welche Ziele konnten mit der Reform
umgesetzt werden?
152. Wie hat sich daher der Gesamtdienstpostenumfang des BMVg nach der
Reform verändert, wie viele Dienstposten konnten tatsächlich eingespart
und in den nachgeordneten Bereich verlagert werden, und um wie viele
Dienstposten ist das BMVg seit der Reform bereits wieder
aufgewachsen?
153. Wie haben sich die Dienstpostenumfänge im Leitungsbereich des BMVg
nach Implementierung des Planungs- und Führungsstabes verändert
(bitte Gesamtumfang vor und nach Reform aufführen)?
154. Welche Führungsaufgaben sind im BMVg durch die Einrichtung des
Planungs- und Führungsstabes in anderen Bereichen des
Bundesministeriums weggefallen, wo wurde das entsprechende Personal eingesetzt?
155. Mit welchen internen Maßnahmen hat die Leitung des BMVg konkret
auf die vielfach geforderte Kriegstüchtigkeit hingewirkt?
156. Sieht das BMVg die Notwendigkeit, das „Mindset LV/BV“ auch durch
entsprechende Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstäbe für
Förderungen abzubilden?
157. Welche Schritte wurden im Geschäftsbereich des BMVg in den
vergangenen drei Jahren unternommen, um das Ziel des Zweiten
Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) umzusetzen, bis zum Ende des
Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Bundesverwaltung zu erreichen?
158. Wie hat sich der Frauenanteil auf den Planstellen der Besoldungsgruppe
A16 und höher im BMVg und den nachgeordneten Bundesbehörden des
Geschäftsbereiches in den vergangenen drei Jahren verändert?
159. Wie hat sich der Anteil von Frauen in den Bereichen oberhalb der
Abteilungsebene des BMVg in den vergangenen drei Jahren verändert
(Staatssekretärs-, Leitungs-, Planungs- und Führungsstab etc.)?
160. Wie genau ist die weitere Ausbildung und Ausrüstung der durch das
geplante Wehrdienstmodell gewonnenen Reservisten ausgeplant?
161. Welche Rolle und Aufgaben sollen die insgesamt 460 000 Soldatinnen
und Soldaten, welche gemäß Generalinspekteur erforderlich sein werden
(Interview mit General Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bundes
wehr), zukünftig zu erfüllen haben (bitte nach Kategorien aufschlüsseln
und dazu erforderliche Ausbildungshöhen und wesentliche
Ausrüstungsmerkmale darstellen)?
162. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um diese Personalumfänge
bis zum Jahr 2029 materiell ausstatten zu können?
163. Werden die bestehenden Infrastrukturkonzepte hinsichtlich
Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten auf die gesteigerten
Personalumfänge angepasst?
a) Wenn ja, wie genau?
b) Wenn nein, warum nicht?
164. Seit wann ist der Bundesregierung die Fähigkeitslücke schweres
geschütztes Sanitätskraftfahrzeug GTK Boxer (sgSanKfz Boxer) bekannt?
165. Wann werden diesbezüglich Verträge geschlossen, und wann kann
vorausichtlich geliefert werden?
166. Wurde das BMVg an den regierungsinternen Beratungen zu den
Gesetzentwürfen des sogenannten Vergabetransformationspakets beteiligt, und
wenn ja, welche Einzelmaßnahmen schlägt das Paket im Bereich
Sicherheit und Verteidigung vor (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Se
rvice/Gesetzesvorhaben/20241009-vergabetransformationspaket.html)?
167. In welchem Quartal welches Jahres soll gemäß den Planungen der
Bundesregierung die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Internationalen
Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2024 verkündeten Beauftragung
von weiteren 20 Luftfahrzeugen des Waffensystems EUROFIGHTER
vollzogen werden (vgl. www.flugrevue.de/militaer/ila-2024-scholz-vers
pricht-mehr-eurofighter/)?
168. Ist die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der ILA 2024 angekündigte
Beauftragung von weiteren 20 EUROFIGHTERN im sogenannten
Tranche-4- oder im sogenannten Tranche-5-Standard vorgesehen?
169. Welche Rolle in den Luftstreitkräften sollen die von Bundeskanzler Olaf
Scholz auf der ILA 2024 zur Beauftragung angekündigten weiteren 20
Luftfahrzeuge des Waffensystems EUROFIGHTER einnehmen?
170. Sollen die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der ILA 2024 zur
Beauftragung angekündigten weiteren 20 Luftfahrzeuge des Waffensystems
EUROFIGHTER Luftfahrzeuge einer anderen Tranche des
Waffensystems EUROFIGHTER in der Bundeswehr ersetzen, und wenn ja, um wie
viele Luftfahrzeuge aus welcher Tranche oder welchen Tranchen handelt
es sich dabei?
171. Welche Pläne hat die Bundesregierung in Anbetracht der bereits
eingeleiteten TORNADO-Nachfolge in Form der Beschaffung von 35
Flugzeugen F-35 A (insbesondere für die Rolle der nuklearen Teilhabe) (vgl.
www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-kann-35-f-35afuer-rund-8-3-mil
liarden-euro-kaufen-5540934M;www.bmvg.de/de/presse/nachfolgertorn
ado-entscheidung-gefallen-5371712), der Beschaffung von 15
Eurofighter ECR für die Rolle der Elektronischen Kampfführung (esut.de/2023/0
6/meldungen/42696/eurofighter-loesung-von-saab-fuer-denelektronische
n-kampf-ausgewaehlt/; www.bmvg.de/resource/blob/5639826/45547a72
b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-data.pdf , S. 43-46)
und der angestrebten Beschaffung von 20 EUROFIGHTERN ab dem
Jahr 2025 bei gleichzeitig quantitativ 93 zu ersetzenden TORNADO-
Flugzeugen für die 23 verbleibenden zu ersetzenden TORNADO-
Flugzeuge im Rahmen der TORNADO-Nachfolge?
172. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Frage der schuldenbasierten
Finanzierung gemeinsamer europäischer Rüstungsgüter über sogenannte
Eurobonds?
173. Sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten zur Finanzierung
dieser Leuchtturmprojekte, die einen finanziellen Rahmen von 500 Mrd.
Euro umfassen sollen, und wenn ja, welche?
174. Hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission eine deutsche
Position zu den sogenannten acht Flagships im Rahmen der EU-
Rüstungsinitiativen vertreten, wenn ja, welche, und wenn nein, vor dem
Hintergrund der politischen, sicherheitspolitischen, finanziellen und
industriepolitischen Bedeutung dieser Flagships, warum nicht?
175. Hat die Bundesregierung durch konkrete Organisationsmaßnahmen und
Verantwortlichkeitsfestlegungen auf die Einrichtung des Kommissars für
Verteidigung und Weltraum sowie die Schaffung eines Ausschusses für
Verteidigung im Europäischen Parlament reagiert, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
176. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich
Dekarbonisierung und Verteidigung ausschließen, wenn ja, hat die
Bundesregierung den Bundesminister der Finanzen als Vertreter Deutschlands
für die nationale Positionierung im Rat der Gouverneure der
Europäischen Investmentbank (EIB) entsprechende Weisung gegeben, und
wenn nein, warum nicht?
177. Hat die Bundesregierung innerhalb der EIB dafür geworben, die ohne
Unterschied anzuwendenden Dual-Use-Finanzierungsregeln für
europäische Rüstungsgüter und Rüstungsunternehmen aufzuheben, und wenn
nein, warum nicht?
178. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im Zuge der
Ausführungen der nationalen Sicherheitsstrategie unternommen, und welche
konkreten Resultate sind in Bezug auf die eigenständige europäische
Handlungsfähigkeit erreicht worden (bitte jeweils einzeln aufführen)?
179. Ist Deutschland in den sicherheitspolitischen und militärischen
Organisationsstrukturen in Brüssel wie dem EU-Militärstab, der Military
Planning and Conduct Capability, der Europäischen Verteidigungsagentur,
der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst aus Sicht
der Bundesregierung angemessen vertreten, und wenn ja, mit wieviel
Prozent (wo möglich die jeweilige Ressortzugehörigkeit aufschlüsseln),
und wenn nein, warum nicht?
180. Wie und bei welchen verteidigungspolitischen Initiativen im EU-
Rahmen hat sich die Bundesregierung mit den Partnern im Weimarer
Dreieck abgestimmt?
181. Welche PESCO (Permanent Structured Cooperation)-Projekte sollten
aus Sicht der Bundesregierung in Zukunft prioritär vorangetrieben
werden und mit welchen Partnern?
182. Welche konkreten Kooperationspotenziale hat das BMVg im Rahmen
des Coordinated Annual Review on Defence (CARD) ermittelt und
begonnen, umzusetzen?
183. Plant das BMVg, im Bereich Military Mobility künftig neben
Schienenprojekten auch Straßenprojekte zur Förderung anzumelden?
184. Sind die Planungen zum PESCO-Projekt Military-Mobility-Korridor mit
Projekten, die durch Military-Mobility-Gelder der EU-Kommission
gefördert werden können, identisch?
185. Was sind die konkreten Ziele der drei Absichtserklärungen zu
gemeinsamen Anstrengungen mit der EDA bezüglich Integrated Air Missile
Defence (IAMD), Electronic Warfare (EW) sowie Loitering Munition
(LM), die Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius im Anschluss an
den Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RfAB) am 19. November
2024 unterzeichnet hat, und in welchem Zeitraum sollen diese Ziele
erreicht werden?
186. Sind im BMVg und dem nachgeordneten Bereich Ansprechstellen für
Vielfaltsthemen eingerichtet worden, und wenn ja,
a) welche Defizite im Fachkonzept „Vielfalt und Inklusion“ vom 5.
November 2019 bzw. welche Defizite in der Aufgabenwahrnehmung
der Vorgesetzten, des Konzepts der Inneren Führung, der
Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretungen, der
Personalvertretungen und der Gestaltung der jährlichen „Diversity-Tage“
führten zu den Überlegungen bzw. zu dieser Entscheidung?
b) wo wurden diese Defizite quantifiziert und bewertet?
c) welche Auswirkungen hatte diese Bewertung auf die Beurteilung
von Vorgesetzten und Dienststellenleitern und die Arbeit der o. a.
Gremien?
d) wie wird die Aufgabenabgrenzung zu den o. a. Gremien
gewährleistet?
e) von welchen jährlichen Ressourcenbindungen in Arbeitszeitstunden
geht das BMVg über die gesamte Bundeswehr aus?
187. Wie hoch ist der Prozentsatz nicht besetzter Pflegestellen im
Sanitätsdienst der Bundeswehr, und seit wann ist das Defizit bekannt?
188. Liegt einer der Gründe für das Defizit in der Bezahlung von
Pflegerinnen und Pflegern, und wenn ja, warum wurden einfache Lösungen wie
die Einführung einer Prämie für Zusatzdienste, wie z. B. bei
Rettungsassistenten in Berlin, nicht in Angriff genommen, bzw. was wurde
unternommen, um diese Lücke zu schließen?
189. Wie viele Ärzte des Sanitätsdienstes der Bundeswehr wollten seit 2022
ihre Verträge verlängern, konnten das aber nicht, weil keine Stellen
vorhanden waren, was wurde getan, um diese Ärzte in den
Bundeswehrkrankenhäusern zu halten?
190. Wie ist der aktuelle Stand bei der Einführung einer muslimischen
Militärseelsorge auf Leistungsvertragsbasis, und bis wann soll die
Umsetzung erfolgt sein?
191. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMVg zum beschleunigten
Abbau des Infrastrukturstaus in den Liegenschaften der Bundeswehr
eingeleitet, und werden diese als ausreichend beurteilt?
192. Gibt es Pläne für eine flächendeckende Bereitstellung von gesicherten
WLAN-Zugängen in den Liegenschaften der Bundeswehr, und wenn ja,
wie sehen diese aus?
193. Hat die Bundesregierung nach Ausrufung der „Zeitenwende“ für die
Bundeswehr den Bedarf an zusätzlichen Liegenschaften für die
Bundeswehr ermittelt, und wenn ja, wie hoch ist der Bedarf, aufgeschlüsselt
nach Streitkräften?
194. Hat sich die Bundesregierung einen Überblick über die
Konversionsflächen verschafft, und wie viele Konversionsflächen in welcher Größe
wurden ausgewiesen?
195. Wurde die Umwandlung von Konversionsflächen und
Privatisierungsvorhaben von Liegenschaften der Bundeswehr im Zuge der
„Zeitenwende“ gestoppt oder einer Überprüfung unterzogen, und wenn ja, was ist
das Ergebnis?
196. Wie gedachte die Bundesregierung den im Abschlussbericht der
„Projektgruppe zur Beschleunigung des Infrastrukturverfahrens im
militärischen Bundesbau“ identifizierten Personalmangel bei den nachgewiesen
überforderten Landesbaubehörden zu beseitigen, ohne den wachsenden
Bedarf an Fachkräften z. B. im Infrastruktur- und Wohnungsbau zu
dezimieren?
197. Hat die Bundesregierung die Sicherstellung der körperlichen Fitness von
Soldaten seit Ausrufung der „Zeitenwende“ zur Priorität erklärt, und
wenn ja, welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich konkret ergriffen?
198. Inwieweit wurde bei den Planungen und den tatsächlichen
Beschaffungsvorhaben auch die Fähigkeit der Bundeswehr zur
Katastrophenhilfe berücksichtigt (bitte die Maßnahmen und Projekte, die spezifisch oder
in Nebenfunktion für diese Aufgabe durchgeführt wurden, konkret
auflisten)?
199. Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand des „Systemzentrums
Digitalisierung Land“ seit der Billigung des Konzepts?
200. Welche konkreten Fortschritte wurden bei der Planung und Umsetzung
des Systemzentrums seit November 2023 erzielt?
201. Ist die Standortentscheidung für das „Systemzentrum Digitalisierung
Land“ bereits final getroffen worden, und wenn ja, welcher Standort
wurde ausgewählt, und welche Kriterien sind für die Auswahl
maßgeblich?
202. Welche strategischen Dokumente sind seit dem 9. Dezember 2021 durch
das dem Generalinspekteur unmittelbar nachgeordnete Doktrinzentrum
erstellt worden?
203. In welchen Vertragsverhältnissen steht das BMVg zu dem
Logistikunternehmen Schenker?
204. Welche Leistungen hat das Logistikunternehmen Schenker in dieser
Wahlperiode für die Bundeswehr erbracht (bitte konkrete Leistungen
benennen)?
205. Wie bewertet das BMVg die geplante Privatisierung des
Logistikunternehmens Schenker?
206. Welche Auswirkungen wird die durch die Bundesregierung geplante
Privatisierung des Logistikunternehmens Schenker auf die Erfüllung der
Aufträge und Aufgaben der Bundeswehr haben?
207. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um
mögliche unerwünschte Nebeneffekte der Privatisierung zu mitigieren?
208. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der personellen Einsatzbereitschaft zum Stichtag 31. Dezember
2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme?
209. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der materiellen Einsatzbereitschaft zum Stichtag 31. Dezember
2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme?
210. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der Einsatzbereitschaft der Reserve zum Stichtag 31. Dezember
2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme?
211. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der Einsatzbereitschaft bei der Munition der Bundeswehr zum
Stichtag 31. Dezember 2024 im Vergleich zum Stand bei
Amtsübernahme?
Berlin, den 22. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1498214.02.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14822 - Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14982
20. Wahlperiode 14.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14822 –
Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor gut drei Jahren übernahm die von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gebildete Regierung unter der Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz
die Geschicke unseres Landes. Nach Bewertung der Fragesteller hat die selbst
ernannte „Fortschrittskoalition“ Dissense zwischen den Koalitionspartnern
öffentlich breitgetreten und Vorhaben scheiterten oft im Entwurfsstadium. Viele
Ankündigungen blieben auf der Strecke. Streit war das bestimmende Element
dieser Bundesregierung. Schließlich endete die Koalition vorzeitig (vgl. www.
tagesschau.de/inland/ampel-aus-100.html?utm_source=chatgpt.com).
Auch im Geschäftsbereich (GB) des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) wird das Scheitern der Regierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP deutlich. Zunächst wurde nach Ansicht der Fragesteller
die Reputation Deutschlands und seiner Bundeswehr durch Christine
Lambrecht als Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt schwer
beschädigt. Ihre vielen Fehltritte und ihr mangelndes Engagement für Deutschlands
Rolle in der Zeitenwende prägten nach Ansicht der Fragesteller die kurze
Amtszeit, die nach einem unsensiblen und äußerst unpassenden Silvestervideo
nach harscher öffentlicher Kritik zum 19. Januar 2023 endete.
Ihr folgte der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius. Seine
geäußerten Absichten, sich für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr
einzusetzen, in Litauen eine Kampftruppenbrigade zu stationieren, Strukturen zu
verbessern und Prozesse zu beschleunigen, waren – insofern sie ernst gemeint
waren – richtig und wurden auch durch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag ausdrücklich unterstützt.
Gleichzeitig ist die tatsächliche Bilanz unter seiner Führung jedoch
ernüchternd: Boris Pistorius hat es nach Ansicht der Fragesteller in seiner Amtszeit
nicht geschafft, die proklamierte Zeitenwende mit Leben zu füllen. Der
Verteidigungshaushalt konnte jenseits des Sondervermögens nicht signifikant erhöht
werden. Seine öffentlich vorgetragenen haushälterischen Mehrforderungen
wurden in der Bundesregierung abgewiesen. Nach Verausgabung des
Sondervermögens Bundeswehr droht aufgrund nicht erfolgter Haushaltsplanungen
sogar eine Finanzierungslücke von mindestens 30 Mrd. Euro zum Zwei-
Prozent-NATO-Ziel, die Bundeswehr blieb und bleibt unterfinanziert und kann
die NATO-Forderungen nicht vollständig erfüllen. Die mehrfach
medienwirksam verkündeten hohen Ambitionen wurden nach Bewertung der Fragesteller
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
14. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fast durchgängig nicht erreicht. Prominentes Beispiel ist das Scheitern der
Einführung eines Wehrdienstes, der für die Aufwuchsfähigkeit der
Bundeswehr besonders wichtig wäre. Das Leuchtturmprojekt des BMVg, die Brigade
in Litauen, wird trotz größter Bedrohung der NATO-Ostflanke frühestens
Ende 2027 einsatzbereit sein; wenn überhaupt. Und auch beim Rest der
Bundeswehr sieht es mit Blick auf die Einsatzbereitschaft nicht besser aus. Die
nach Bewertung der Fragesteller richtige, aber immer zu zaghafte und
zaudernde Abgabe von Material zur Unterstützung der Ukraine hat aufgrund
verspäteter Nachbeschaffungen die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sogar
verringert. Eine Strukturreform des BMVg und des nachgeordneten Bereiches
wurde zum Selbstzweck, eine Reform der Reform willen, denn im BMVg hat
sie weder zu Effizienzgewinnen noch zur Einsparung von Dienstposten
geführt – Vergleichbares droht für die Bundeswehrreform, welche in den
wesentlichen Fragen weiterhin mehr Fragen als Antworten bietet und keine Stärkung
der Streitkräfte erkennen lässt.
Genau diese Fragen blieben nach Bewertung der Fragesteller auch zu oft im
Fragewesen des Parlaments unbeantwortet. In der durch die Geschäftsordnung
vorgegebenen Frist hat das BMVg nach eigener Auswertung lediglich bei
5 Prozent der Kleinen Anfragen der CDU/CSU-Fraktion geantwortet. Die
durchschnittliche Bearbeitungszeit von Kleinen Anfragen der CDU/CSU-
Fraktion betrug 32 Tage und war damit mehr als doppelt so lang wie der in der
Geschäftsordnung vorgegebene Zeitrahmen.
Folglich sehen nicht nur die Fragesteller im Deutschen Bundestag eine
gescheiterte Verteidigungspolitik, sondern auch eine Vielzahl von Experten.
Prominent spricht der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes e. V.,
André Wüstner, am 27. Dezember 2024 davon, dass zwar viel passiert sei,
aber gemessen an der Bedrohungslage sei es zu wenig, und man sei zu
langsam. „Und deswegen hoffe ich auf eine neue Bundesregierung mit einer neuen
Dynamik in vielen Politikfeldern, aber insbesondere in der Sicherheitspolitik.“
Es müsse mehr investiert, schneller Material beschafft werden – und es
brauche neue personelle Konzepte. „Wir haben massive Probleme in der
Personalgewinnung und -bindung, nicht nur bezogen auf die aktuelle Lage, sondern
auch, was die Reserve anbelangt“, sagte André Wüstner. „Wenn das nicht
klappt, bis 2029 wirklich verteidigungsfähig zu werden, dann kann es
schlimmstenfalls sein, dass wir Beobachter schrecklicher Ereignisse werden“
(vgl. www.zdf.de/nachrichten-sendungen/zdf-morgenmagazin/andre-wuestne
r-zur-lage-der-bundeswehr-100.html).
Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen ist es deshalb zum Ende der
aktuellen Wahlperiode angebracht, auch von der Bundesregierung eine
Einschätzung der Arbeitsergebnisse des Bundesministeriums der Verteidigung und
ganz besonders ihres Bundesministers Boris Pistorius zu verlangen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Seit Beginn der Legislaturperiode hat sich die sicherheitspolitische Lage in
Deutschland und Europa grundlegend geändert: Russland führt seit fast drei
Jahren einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine und rüstet weiter
massiv auf. Es besteht das erste Mal seit Jahrzehnten wieder die reale Gefahr
eines Angriffs auf das NATO-Bündnisgebiet. Gleichzeitig ist eine massive
Zunahme hybrider Angriffe – sei es auf Anlagen der Kritischen Infrastruktur oder
durch Desinformationskampagnen und Hackerattacken – zu beobachten.
Angesichts dieser Zeitenwende hat die Bundesregierung mit einem
Sondervermögen von 100 Mrd. Euro die Grundlage geschaffen, um die Bundeswehr zu
ertüchtigen und auf die neuen Herausforderungen anzupassen.
Es wurden Prozesse verschlankt, bürokratische Hürden abgebaut und der
gesamte Geschäftsbereich (GB) des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) dazu befähigt, dass Entscheidungen an der richtigen Stelle und ohne
zeitlichen Verzug getroffen werden können. Gleichzeitig wurden Maßnahmen
auf den Weg gebracht, um die Bundeswehr zukunftsfest zu machen,
international Verantwortung zu übernehmen und die deutsche Verteidigungspolitik
grundlegend neu auszurichten.
Darüber hinaus wurde der Planungs- und Führungsstab im BMVg eingerichtet
und die Organisationsstruktur des Ministeriums deutlich vereinfacht. Auch die
Streitkräfte und der zivile nachgeordnete Bereich wurden strukturell und
organisatorisch an die Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung
angepasst. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung des Operativen
Führungskommandos der Bundeswehr sowie des Unterstützungskommandos der
Bundeswehr. Bis Frühjahr 2025 wird die neue Struktur nahezu vollständig
eingenommen sein.
Im Bereich der Personalplanung wurden zahlreiche Maßnahmen der Task Force
Personal umgesetzt, die die Personalgewinnung flexibler gestalten und dabei
helfen, Personal langfristig zu halten. So ist seit dem 1. April 2024 ein
monatlicher Dienstantritt von Soldatinnen und Soldaten möglich, die Vorgesetzten vor
Ort können eine stärkere Rolle bei der Gewinnung, Auswahl und Bindung von
Personal übernehmen und durch regionale Werbung Zielgruppen direkt
ansprechen. Die Maßnahmen der Task Force Personal wirken und zeigen erste
spürbare Erfolge. Das Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr ist deutlich gestiegen.
Über alle militärischen Laufbahnen gesehen, lagen die Bewerbungseingänge
für das Jahr 2024 rund 18 Prozent über dem Niveau des Jahres 2023. Das Jahr
2024 war das einstellungsstärkste Personalgewinnungsjahr der vergangenen
fünf Jahre. Durch eine neue Kooperationsvereinbarung mit der Bundesagentur
für Arbeit ist dort nun erstmals auch eine Beratung zu militärischen
Laufbahnen möglich.
Im Beschaffungswesen wurden Vorschriften deutlich vereinfacht, indem bspw.
die Zahl der zu erstellenden Dokumente und Prozesse reduziert und die Inhalte
auf das zwingend Erforderliche beschränkt wurden. Außerdem wird
mittlerweile verstärkt auf Marktverfügbarkeit und Rahmenverträge gesetzt, womit
Beschaffungsprozesse erheblich beschleunigt und wirtschaftlicher gestaltet
werden. Die Resultate sind sichtbar: Im Jahr 2023 konnte gemeinsam mit dem
Deutschen Bundestag bereits eine Rekordzahl von 55 25-Millionen-Euro-
Vorlagen beschlossen werden, die sowohl das Sondervermögen Bundeswehr als
auch den Einzelplan 14 betreffen. Für das Jahr 2024 ist diese Zahl nochmals
übertroffen worden. Insgesamt stimmte der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages 97 Beschaffungsvorhaben des BMVg mit einem Gesamtvolumen
von 58,7 Mrd. Euro zu, um zwingend notwendige Bedarfe der Bundeswehr zu
decken. Insgesamt konnte in der 20. Legislaturperiode u. a. die Beschaffung
zentraler Rüstungsgüter wie des Mehrzweckkampfflugzeugs F-35A, der
Fregatte 126, der Uboote der Klasse 212CD, der Flugabwehrsysteme IRIS-T SLM
und PATRIOT, des Schweren Transporthubschraubersund des Kampfpanzers
Leopard 2 A8 sowie zahlreiche weitere Maßnahmen im Bereich der
Führungsfähigkeit und Logistik eingeleitet werden.
Ferner ist die Bundesregierung gemeinsam mit europäischen Alliierten in
wichtigen Initiativen, wie der European Sky Shield Initiative oder dem European
Long-Range Strike Approach, für die europäische Fähigkeitsentwicklung
engagiert.
Seit Beginn der Legislaturperiode hat die Bundesregierung den deutschen
Beitrag zur fairen Lastenteilung in der NATO entschlossen ausgebaut. Die
Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien wurden beträchtlich gesteigert.
Dadurch konnte die Bundesregierung mit dem Haushalt 2024
Verteidigungsausgaben von mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts bereitstellen und
damit der 2023 beim NATO-Gipfel in Vilnius eingegangenen Verpflichtung
nachkommen.
Zur Stärkung der Abschreckung und Verteidigung im Bündnis hält die
Bundeswehr seit 1. Januar 2025 in hoher und höchster Einsatzbereitschaft mehr als
35.000 Soldatinnen und Soldaten für die NATO verfügbar. Nahezu alle
Großverbände und vergleichbare Organisationselemente der Bundeswehr stellen für
das NATO Force Model in den Dimensionen Land, Luft, See, Weltraum,
Cyber- und Informationsraum umfangreiche Beiträge in hoher Einsatzbereitschaft.
Die Aufstellung und dauerhafte Stationierung einer Kampftruppen-Brigade in
Litauen ist Teil der Rückversicherung und Unterstützung der Verbündeten im
östlichen Bündnisgebiet, als Reaktion auf das langfristig veränderte
Sicherheitsumfeld seit dem Angriff Russlands gegen die Ukraine. Bis 2027 sollen
rund 4.800 Soldatinnen und Soldaten sowie 200 zivile Beschäftigte der
Bundeswehr in Litauen stationiert werden. Der Aufstellungsstab für die Brigade hat
bereits Ende September 2024 seinen Dienst angetreten. Mit Hilfe des
„Artikelgesetzes Zeitenwende“ werden nunmehr bestehende Regelungen wie
Arbeitszeit und Trennungsgeld angepasst, um dieser präzedenzlosen dauerhaften
Stationierung Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang haben Deutschland
und Litauen zudem ein Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit im
Verteidigungsbereich abgeschlossen.
Eine hohe Einsatzbereitschaft der Streitkräfte setzt im Fall der Landes- und
Bündnisverteidigung eine starke Reserve voraus. Das BMVg hat daher einen
Gesetzentwurf für einen neuen Wehrdienst erarbeitet, durch den das Potenzial
für eine robuste Reserve gehoben und die Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte
sichergestellt werden soll. Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf bereits
zugestimmt und die Strukturen werden soweit vorbereitet, dass die folgende
Bundesregierung den Prozess nahtlos fortsetzen kann.
Deutschland ist der größte militärische Unterstützer der Ukraine nach den
USA. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges hat
Deutschland der Ukraine militärische Unterstützungsleistungen in einem
Gesamtvolumen von rund 28 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt bzw. verbindlich
zugesagt. Schwerpunkt der materiellen Unterstützung ist weiterhin die
Lieferung von dringend benötigten Luftverteidigungssystemen, Gefechtsfahrzeugen
und Munition. Als direkte Reaktion auf den Mangel an Artilleriemunition
wurde u. a. im Rahmen der EU bereits im Mai 2023 die sogenannte EU-
Munitionsinitiative ins Leben gerufen. Zu den mittlerweile zur Verfügung gestellten
insgesamt 1 Million Schuss hat Deutschland mehr als ein Drittel der
Gesamtmenge beigetragen. Dadurch hat sich die Verfügbarkeit von Artilleriegeschossen
auf Seiten der ukrainischen Streitkräfte und damit ihre Verteidigungsfähigkeit
auch im Vergleich zum russischen Aggressor deutlich verbessert. Deutschland
kommt zudem seiner Verantwortung für die Durchhaltefähigkeit der
übergebenen Waffensysteme nach, durch die kontinuierliche Versorgung mit Ersatzteilen
und den Betrieb von industriellen Instandsetzungseinrichtungen, teilweise auch
in der Ukraine. Zur EU-Ausbildungsmission EUMAM Ukraine der EU leistet
Deutschland einen substantiellen Beitrag und hat sich daher ausdrücklich für
die Anpassung des Gesamtziels der Mission, bis zum Ende der Winterperiode
2024/2025 insgesamt 75.000 ukrainische Soldatinnen und Soldaten ausbilden
zu wollen, eingesetzt. Deutschland hat selbst bislang rund 19.000 ukrainische
Soldatinnen und Soldaten ausgebildet. Des Weiteren trägt die Bundeswehr zur
NATO Security Assistance and Training for Ukraine (NSATU) bei, ist derzeit
größter Truppensteller für das Hauptquartier in Wiesbaden, stellt bis Sommer
2025 PATRIOT-Fähigkeiten zur Luftverteidigung des Logistikknotenpunktes in
Rzeszów, Polen und beteiligt sich an der Bereitstellung der
Luftbetankungskapazitäten bis Jahresende.
Auch darüber hinaus hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass
Deutschland ein verlässlicher Partner für seine internationalen Verbündeten
bleibt und seinen Verpflichtungen auch in zahlreichen Auslandseinsätzen
nachkommt. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zeigen mit ihrem
großen Engagement täglich, dass Deutschland jederzeit bereit und in der Lage ist,
sich in den unterschiedlichsten Regionen der Welt für Frieden und Sicherheit
einzusetzen. Zur Durchsetzung internationalen Rechts beteiligt sich
Deutschland an der EU-Operation EUNAVFOR ASPIDES im Roten Meer, um Schiffe
auf einer der wichtigsten internationalen Handelsrouten gegen Angriffe der
Huthi-Milizen aus dem Jemen zu schützen. Im Rahmen der Indo-Pacific
Deployments hat die Bundeswehr seit 2021 regelmäßig Präsenz in einer der für
die globale Sicherheitsarchitektur wichtigsten Regionen weltweit gezeigt und
Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und das Eintreten für eine
regelbasierte internationale Ordnung u. a. mit einer Durchfahrt durch die Straße
von Taiwan verdeutlicht. Das größte NATO-Manöver seit dem Ende des Kalten
Krieges vor rund 35 Jahren, „Steadfast Defender 2024“, wurde 2024 in vier
Teilen durchgeführt, um das Zusammenspiel der Bündnispartner bei einem
Großangriff auf das NATO-Bündnisgebiet zu proben. Am deutschen Teil
„Quadriga 2024“ haben sich 12.000 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
mit rund 3.000 Fahrzeugen beteiligt. Auf dem Balkan engagieren sich deutsche
Soldatinnen und Soldaten im Rahmen von EUFOR ALTHEA und dem KFOR-
Einsatz für eine stabile Region. Der Deutsche Bundestag hat im Januar 2025
einer Verlängerung der Mandate von EUNAVFOR ASPIDES, UNMISS, MSO
SEA GUARDIAN und EUNAVFOR MED IRINI zugestimmt, um der
Verantwortung, die von Deutschland im internationalen Kontext erwartet wird, auch
in der Übergangsphase nach der Neuwahl des Deutschen Bundestages gerecht
zu werden.
Im Rahmen des „Aktionsplan Infrastruktur in der Zeitenwende“ wurde eine
Projektgruppe von Bund und Ländern zur Beschleunigung des militärischen
Bundesbaus eingerichtet. Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und in
Abstimmung mit den Ländern wurde zudem eine Projektrahmenvereinbarung
gezeichnet, die die Kapazitäten der Bauverwaltungen des Bundes und der
Länder entlastet und damit eine stärkere Fokussierung der Bauverwaltungen auf
höher priorisierte, große militärische Bauaufgaben fördert. Beim
Infrastrukturprojekt für die F-35 am Standort Büchel wurden wichtige Fortschritte erreicht
und der ambitionierte Zeitplan kann nach aktuellem Stand gehalten werden.
Somit wird die erforderliche Infrastruktur bis Ende 2026 fertig gestellt. Zudem
wurden drei Schnellläuferprojekte für die Infrastruktur des
Luftverteidigungssystems ARROW, des Seeaufklärers P-8A-Poseidon und des Schweren
Transporthubschraubers CH-47F identifiziert, so dass neben konkreten
Bedarfsermittlungen teilweise bereits mit ersten Baumaßnahmen begonnen werden
konnte. Als Schnellläufer werden die Projekte im Rahmen einer gesonderten
Projektorganisation vorangetrieben und unter Berücksichtigung innovativer
Lösungsansätze mit erhöhter Dringlichkeit umgesetzt.
Die Zeitenwende gelingt nur gemeinsam mit der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie (SVI). Sowohl für die Erfordernisse der Landes- und
Bündnisverteidigung, als auch für die weitere Unterstützung der Ukraine bedarf es einer
innovativen, resilienten und wettbewerbsfähigen SVI in Deutschland und in
Europa. Mit der Verabschiedung der SVI-Strategie hat die Bundesregierung die
dafür erforderlichen politischen, wirtschaftlichen, regulatorischen, aber auch
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Darüber hinaus wurden
unter Federführung des BMVg bilaterale Vereinbarungen u. a. mit Frankreich,
Großbritannien und Norwegen geschlossen, die eine Stärkung der deutschen,
aber auch europäischen Verteidigungsindustrie insgesamt bedeuten.
1. Wie hat die Bundesregierung ihr Bekenntnis zur fairen Lastenteilung
(vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/bundesregierung-beschliesst-erste-natio
nale-sicherheitsstrategie-5636234) in der NATO ausgestaltet (bitte
konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)?
2. Wie werden die rund 10 Prozent der militärischen Fähigkeiten, die
Deutschland dem Bündnis zur Verfügung stellt, bereitgestellt, oder wie
soll diese Beistellung erreicht werden?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Wie teilen sich die Verteidigungsausgaben in den vergangenen Jahren
dieser Wahlperiode und im geplanten Finanzrahmen bis 2028 nach
NATO-Kriterien auf (bitte einzelplanscharf angeben)?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Rückschlüsse auf Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr
zulassen.
Auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die materielle Einsatzbereitschaft?
5. Stellt sich die materielle Einsatzbereitschaft, wie im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im Folgenden:
Koalitionsvertrag) vereinbart, besser als zu Beginn der Wahlperiode dar?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Rückschlüsse auf den Stand der materiellen Einsatzbereitschaft in
Bezug auf Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr zulassen.
Auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.
6. Wie hat sich die personelle Einsatzbereitschaft in den Jahren dieser
Wahlperiode entwickelt, und welche Finanzmittel wurden dafür
aufgewendet?
208. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der personellen Einsatzbereitschaft zum Stichtag 31. Dezember
2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme?
209. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der materiellen Einsatzbereitschaft zum Stichtag 31. Dezember
2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme?
210. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der Einsatzbereitschaft der Reserve zum Stichtag 31. Dezember
2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme?
211. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der Einsatzbereitschaft bei der Munition der Bundeswehr zum
Stichtag 31. Dezember 2024 im Vergleich zum Stand bei
Amtsübernahme?
Die Fragen 6 und 208 bis 211 werden zusammen beantwortet.
Das BMVg unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig über die
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, so bspw. in geheimer Sitzung des
Verteidigungsausschusses am 26. Juni 2024.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
7. Sind diese Antworten geeignet, die im Koalitionsvertrag getroffenen
Vereinbarungen zur Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft zu
erreichen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14270 wird verwiesen.
8. Wo bestehen in den Bereichen Personal, Ausrüstung und Infrastruktur
die größten Investitionsbedarfe?
Zum Bereich Personal wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Zum Bereich Material wird auf die Frage 12 verwiesen.
Die größten infrastrukturellen Investitionsbedarfe ergeben sich aus dem
absehbaren Aufwuchs sowie dem Fähigkeitsgewinn durch neue und zusätzliche
Waffensysteme.
9. Welche konkreten Fortschritte hat das BMVg, wie im Koalitionsvertrag
aufgeführt, zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich
der Verteidigung erreicht?
10. Wie hat die Bundesregierung den europäischen Pfeiler in der NATO
gestärkt und sich für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen NATO und
EU eingesetzt?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Neben der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP), in die sich Deutschland wesentlich einbringt, ist die
Zusammenarbeit mit unserem engsten und wichtigsten Partner Frankreich im
Verteidigungsbereich weiterhin Motor für die Stärkung der europäischen
Verteidigungsfähigkeiten. So wurden nicht nur weitere Meilensteine in den
bedeutenden Rüstungsprogrammen Main Ground Combat System (MGCS) und Future
Combat Air System (FCAS), letzteres zusammen mit Spanien sowie Belgien
als Beobachter, erreicht, sondern u. a. auch die European Long Range Strike
Approach-Initiative (ELSA) zusammen mit Partnern lanciert. Zudem haben
Deutschland und Frankreich ihre Absicht zur Affilierung der Deutsch-
Französischen Brigade zu den NATO-Verteidigungsplänen bekundet und gemeinsam
mit Polen das Weimarer Dreieck belebt.
Mit Großbritannien wurde im Oktober 2024 das Trinity House Agreement
geschlossen, um die Sicherheitspartnerschaft weiter zu vertiefen.
Auch in dem im November 2024 von Deutschland und Frankreich initiierten
Verteidigungsminister-Format Group of Five (Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Polen) tauschen sich die beteiligten Nationen intensiv zu
Fragen der europäischen Sicherheit aus und treiben zentrale Dossiers der
europäischen Verteidigungspolitik voran.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale
Rüstungsexportkontrollgesetz in dieser Wahlperiode noch auf den Weg
bringen, und wenn nein, warum nicht?
Die Abstimmung zwischen den Ressorts konnte aufgrund der vorgezogenen
Neuwahlen nicht abgeschlossen werden.
12. Was sind die strategischen Schwerpunkte des BMVg im Bereich der
Beschaffung?
Als Folge der konsequenten Ausrichtung auf Landes- und Bündnisverteidigung
wird zum Fähigkeitserhalt und -ausbau eine quantitative Erhöhung der
Stückzahlen wichtiger Waffensysteme angestrebt. Zudem spielen unter anderem
strategische Themen wie Einsatz und Abwehr unbemannter Systeme, Weltraum,
Flugkörperabwehr, Elektronischer Kampf, Munition, Digitalisierung,
Führungsfähigkeit, abstandsfähige Präzisionswaffen sowie die Aufstellung der
Panzerbrigade 45 in Litauen eine wichtige Rolle.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
Antwort zu Frage 138 verwiesen.
13. Inwieweit fand nach dem 8. Dezember 2021 eine Veränderung vorheriger
strategischer Schwerpunkte im Bereich Beschaffung statt (bitte konkrete
Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)?
14. Inwieweit erfolgte eine nochmalige Anpassung der
Beschaffungsschwerpunkte nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges ab 24. Februar
2022 (bitte konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen), und wenn
keine Anpassung erfolgte, warum nicht?
15. Wie erfolgte eine weitere Anpassung der Beschaffungsschwerpunkte im
Hinblick auf die laufenden Erkenntnisse des fast drei Jahre andauernden
Krieges in der Ukraine (bitte konkrete Maßnahmen und Ergebnisse
aufführen)?
Die Fragen 13 bis 15 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
Zusätzlich wurde die Schwerpunktsetzung kontinuierlich durch die
Fortschreibung des Mittelfristplans sowie der Weisungen für den Planungszyklus 2025
und 2026 angepasst.
Erkenntnisse aus der Auswertung gegenwärtiger Konflikte und der
Zukunftsanalyse finden im Rahmen der etablierten Verfahren kontinuierlich Eingang in
die Streitkräfteplanung.
Mit dem Sondervermögen Bundeswehr konnten zudem wichtige Schritte zum
Erhalt und Aufbau von Fähigkeiten eingeleitet werden.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wurde und wird kontinuierlich
ausgewertet. Hinsichtlich der über den Verlauf des Krieges erfolgten Anpassung
der Schwerpunktsetzung wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
16. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde das Beschaffungswesen der
Bundeswehr und seiner Strukturen verändert?
17. Haben diese Veränderungen zu einer Beschleunigung der
Beschaffungsvorhaben geführt (bitte anhand konkreter Indikatoren belegen)?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Quartalsberichte des BMVg zur „Beschleunigung und Optimierung der Beschaffungen in
der Bundeswehr“ verwiesen. Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/2716, verwiesen.
18. Welche konkreten Ergebnisse in Bezug auf mehr europäische
Rüstungskooperation konnte durch die Einrichtung der nationalen Kontaktstelle in
Bonn erzielt werden (bitte konkrete Ergebnisse auflisten)?
Die Nationale Kontaktstelle für den Europäische Verteidigungsfonds (NKS
EVF) dient als Ansprechpartner, um Informationen zielgerichtet für potentielle
Teilnehmer des EVF aus Deutschland (z. B. Großunternehmen, KMU, Start-
Ups sowie Forschungseinrichtungen) aufzubereiten und diesen den Zugang
zum EVF zu erleichtern.
19. Welche Planungen bestehen, um eine an die Erfahrungen des Ukraine-
Krieges angepasste Reserve mit Großgerät und Mengenverbrauchsgütern
bis 2030 zu beschaffen und vorzuhalten?
Basierend auf NATO-Vorgaben ergeben sich Planungen zum Aufbau eines für
den Kernauftrag geeigneten und mit den NATO-Verbündeten abgestimmten
Fähigkeits- und Kräfteportfolios für die NATO-Verteidigungspläne.
20. Bei welchen Projekten greift das BMVg auf die Expertise der
Organisation für gemeinsame Rüstungskooperation (OCCAR) und der European
Defence Agency (EDA) zu, besteht hier aus Sicht des BMVg mehr
Kooperationspotenzial?
Bei folgenden Projekten greift das BMVg auf die Expertise der OCCAR (als
Programm-Managementorganisation/Vertragshalter) zu:
• European MALE RPAS (EURODROHNE)
• Ground Alerter 10 (GA-10)
• Hypersonic Defence Interceptor System (HYDIS) / Hypersonic Defence
Interceptor System (HYDEF)
• Bildverstärker-Brille
• Kampfhubschrauber TIGER
• Transportflugzeug A400M
• Gepanzertes Transportkraftfahrzeug BOXER
• Counter Battery Radar COBRA
• European Naval Collaborative Surveillance Operational Standard E-NAC-
SOS
• European Secure Software Defined Radio ESSOR
• Light Weight Torpedo LWT
• Responsive Electronic Attack For Cooperative Tasks REACT
Die European Defence Agency (EDA) bietet auf europäischer Ebene eine
geeignete Plattform für die Abstimmung und Initiierung von multilateralen
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben. Deutschland arbeitet dazu
unter anderem in allen 15 Capability Technology Areas der EDA mit, deren
Hauptaufgabe in der Identifizierung von Technologielücken und gemeinsamen
Interessenbereichen für die Zusammenarbeit besteht.
21. In welchem Umfang und bei wie vielen bzw. welchen
Beschaffungsvorhaben konnten aus dem Europäischen Verteidigungsfonds Mittel
verfügbar gemacht werden?
Beschaffungen werden im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds nicht
gefördert.
22. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in
dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg auf den Prüfstand
gestellt (bitte nach thematischer Verortung aufgliedern)?
Insgesamt sind zwei Drittel aller untergesetzlicher Regelungen überprüft
worden.
Hinsichtlich etwaiger geänderter Rechtsverordnungen wird auf die Webseite
des BMVg verwiesen (https://www.bmvg.de/de/service/gesetze-und-verordnun
gen/gesetzgebungsverfahren-bmvg).
23. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in
dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg außer Kraft gesetzt
(bitte nach thematischer Verortung aufgliedern)?
307 untergesetzliche Regelungen wurden außer Kraft gesetzt. Die
Außerkraftsetzungen fanden themenübergreifend statt.
Hinsichtlich der Außer-Kraft-Setzung von Rechtsverordnungen wird auf die
entsprechenden Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt verwiesen.
24. Wie viele dieser außer Kraft gesetzten untergesetzliche Regelungen bzw.
Verordnungen wurden in dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des
BMVg durch andere Maßnahmen (Handlungsanweisungen,
Ausführungsbestimmungen u. ä.) ersetzt?
Keine.
25. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in
dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg neu erlassen?
131 neue untergesetzliche Regelungen wurden erlassen.
26. Welche weiteren Maßnahmen wurden zum Bürokratieabbau im GB
BMVg mit welchen Ergebnissen ergriffen?
Der Bundesminister der Verteidigung hat zu Beginn des Jahres 2024 die
Agenda Bürokratieabbau als strategisches Dachdokument erlassen. Diese definiert
die strategischen Ziele und legt Maßnahmen zur Erreichung der Ziele im
Bereich Bürokratieabbau und -prävention sowie im Regelungsmanagement fest.
27. Welche Ergebnisse kann das BMVg beim Modernisierungs- und
Digitalisierungsprozess in dieser Wahlperiode vorweisen?
28. Wie wurde der Modernisierungs- und Digitalisierungsprozess dem
Parlament kommuniziert?
Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet.
Über die in allen Bereichen erreichten Fortschritte der Digitalen
Transformation informiert das BMVg mit den jährlich veröffentlichten „Berichten zur
Digitalen Transformation des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der
Verteidigung“ das Parlament und die Öffentlichkeit umfangreich.
29. Welche Veränderungen wurden im Fähigkeitsprofil aufgrund der
veränderten Bedrohungslage und der damit einhergehenden Anpassung von
Auftrag und Aufgaben in der 20. Wahlperiode abgeleitet?
Im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr 2023 ist die veränderte
Bedrohungsanalyse der NATO berücksichtigt. Angesichts der sicherheitspolitischen
Entwicklungen, insbesondere des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, hat sich
die Fokussierung auf den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung in der
konzeptionellen Ausrichtung der Bundeswehr bestätigt.
30. Welche neuen NATO-Forderungen sind in dieser Wahlperiode an
Deutschland und die Bundeswehr gestellt worden?
31. Sind diese neuen Forderungen vollständig im Fähigkeitsprofil
abgebildet, und welche Ressourcen (personell, materiell, infrastrukturell und
haushälterisch) sind dafür zusätzlich nötig?
32. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den neuen NATO-
Forderungen hinsichtlich der U-Boote, auf die sich der Bundesminister der
Verteidigung beim Werben für die parlamentarische Billigung für die
Beschaffung der Boote der Klasse U 212CD berief?
33. Sind diese Forderungen bereits zuvor Gegenstand von regelmäßigen
Beratungen in der NATO, wie etwa den Treffen der National Armaments
Directors oder der Chiefs of Defence unter Leitung des Chairman of the
Military Committee, gewesen?
34. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung, das Parlament
über die neuen NATO-Forderungen zu informieren, sodass der Deutsche
Bundestag seinen Kontrollaufgaben und seiner Verantwortung als
Haushaltsgeber nachkommen kann?
Die Fragen 30 bis 34 werden zusammen beantwortet. Seit Beginn der
20. Legislaturperiode am 8. Dezember 2021 sind keine neuen NATO-
Forderungen an Deutschland gestellt worden.
35. Sind die Strukturen der Bundeswehr mit dem Ziel einer erhöhten
Einsatzbereitschaft effektiver und effizienter gestaltet worden?
Ja.
36. Wo gibt es weiterhin Anpassungsbedarf oder Handlungsoptionen bei den
Strukturen der Bundeswehr?
Die Reorganisation der Bundeswehr ist vorrangig abzuschließen.
37. Inwieweit wurde im Geschäftsbereich BMVg die Modernisierung der
Infrastruktur beschleunigt (bitte anhand von Kennzahlen die
Beschleunigung nachweisen)?
Das Gesamtbauvolumen konnte zusammen mit den aus dem Sondervermögen
finanzierten Maßnahmen in 2024 um mehr als 20 Prozent auf rund
1,6 Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2023 gesteigert werden.
38. Wie viel wurde in den Jahren dieser Wahlperiode in die Modernisierung
der Infrastruktur investiert?
In den Jahren 2022 bis 2024 wurden insgesamt 3,9 Mrd. Euro in die
Infrastruktur investiert.
39. Wie viele dieser Investitionen waren bereits vor dem 8. Dezember 2021
geplant?
Bis auf die Ausgaben für Infrastruktur aus dem Sondervermögen waren alle
Investitionen geplant.
40. Welche Veränderungen gab es in der laufenden Wahlperiode hinsichtlich
der Materialverantwortung und Nutzung?
41. Welche Effekte haben diese Veränderungen?
42. Inwieweit besteht weiterhin Anpassungsbedarf hinsichtlich der
Materialverantwortung und Nutzung?
Die Fragen 40 bis 42 werden zusammen beantwortet.
Zur effektiveren Sicherstellung der Einsatzfähigkeit fliegender Waffensysteme
der Bundeswehr und zur Verbesserung der Zusammenarbeitsfähigkeit im
Bündnis wurde entschieden, eine zentrale Organisation zur Aufrechterhaltung der
Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness Management Organisation der
Bundeswehr; CAMOBw) als eigene Dienststelle in der Luftwaffe aufzustellen.
Die Aufgaben der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit für alle
zulassungspflichtigen fliegenden Waffensysteme der Bundeswehr werden ab Oktober
2025 schrittweise durch die CAMOBw wahrgenommen.
43. In welchen Bereichen wurde die rüstungstechnische Zusammenarbeit in
Europa gestärkt (bitte konkrete hochwertige Kooperationsprojekte
benennen)?
Zu den besonders hochwertigen Entwicklungskooperationen zählen neben den
deutsch-französisch initiierten Vorhaben Future Combat Air System (FCAS)
und Main Ground Combat System (MGCS) die Vorhaben European MALE
RPAS (EURODROHNE) mit Frankreich, Italien und Spanien ebenso wie das
Uboot 212CD mit Norwegen. Im Bereich der gemeinsamen Beschaffung sind
unter anderem das Vorhaben IRIS-T SLM im Rahmen der European Sky Shield
Initiative sowie der Kampfpanzer Leopard 2 A8 zu nennen.
44. Welche Planungen, Projekte und Regelungen hat die Bundesregierung
unternommen, um den umfassenden Wissenserhalt deutscher Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie, einschließlich der anerkannten
Schlüsseltechnologien, künftig sicherzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Ferner ermöglichen die umfangreichen Rüstungsinvestitionen durch das
Sondervermögen und den Einzelplan 14 Erhalt und Ausbau der
Industriekapazitäten. Dies trägt auch wesentlich zum nachhaltigen Wissenserhalt der deutschen
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, einschließlich der anerkannten
Schlüsseltechnologien, bei.
45. Welche konkreten Maßnahmen wurden in dieser Wahlperiode ergriffen,
um kleinen und mittelständischen Unternehmen zu ermöglichen, besser
am Wettbewerb teilzunehmen?
Das durch das BMVg im April 2024 erlassene Konzept zur Stärkung des
wehrtechnischen Mittelstands enthält zahlreiche Maßnahmen innerhalb des
bestehenden Rechtsrahmens, um die Interessen des wehrtechnischen Mittelstands
bei Vergaben des öffentlichen Auftraggebers (öAGs) zu berücksichtigen.
46. Wie ist die Bilanz dieser Maßnahmen (bitte Erfolg anhand Indikatoren
nachweisen)?
Die Maßnahmen des Mittelstandskonzepts und der Nationalen Sicherheits- und
Verteidigungsindustriestrategie befinden sich zum überwiegenden Teil aktuell
noch in der Umsetzung. Eine abschließende Bewertung kann insofern noch
nicht getroffen werden.
47. Welche Schwerpunkte hat die Bundesregierung auf Basis welcher
strategischen Überlegungen für den Einsatz von Forschungs- und
Entwicklungsmitteln gesetzt?
Schwerpunkte im Bereich der Wehrtechnischen Forschung und Technologie
(F&T) sind die folgenden strategischen Interessenfelder: Multifunktionale
Radarsysteme, Schutz gegen Navigation Warfare, Multisensor-Datenfusion,
Laser-Waffensysteme, Hyperschall-Technologien, Future Combat Air System,
Main Ground Combat System, Unbemannte Systeme, Cybersecurity und
Künstliche Intelligenz.
48. Wie wurden diese mit Partnern und auf europäischer Ebene
synchronisiert?
Im Rahmen der internationalen Forschungskooperation bestehen mit mehreren
Ländern bilaterale Abkommen zur Zusammenarbeit. Hierzu wurden feste
Gesprächsformate etabliert, um auf Basis der nationalen Schwerpunktsetzung
gemeinsame Forschungsinteressen zu identifizieren und darauf aufbauend
gemeinsame Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zu etablieren.
Auf europäischer Ebene bietet die EDA eine geeignete Plattform für die
Abstimmung und Initiierung von multilateralen Forschungsvorhaben. Darüber
hinaus wird mit vielen europäischen Partnern abgestimmt im Rahmen des
Europäischen Verteidigungsfonds kooperiert.
49. Was sind die jeweils zehn größten Forschungs- und
Entwicklungsprojekte der Jahre 2022, 2023 und 2024?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Rückschlüsse auf Fähigkeiten der Militärischen Sicherheit und
Absicherung der Bundeswehr zulassen.
Auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
50. Wie entwickelte sich der Forschungs- und Entwicklungsetat in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 (bitte jahresscharf und gegliedert nach
Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr aufschlüsseln)?
Der Forschungs- und Entwicklungsetat im Einzelplan (Epl) 14 und dem
Sondervermögen der Bundeswehr (SVermBw) hat sich in den Jahren 2022, 2023
und 2024 wie folgt entwickelt (in Mio. Euro).
2022 2023 2024
Epl 14 SVermBw Epl 14 SVermBw Epl 14 SVermBw
2.280,7 5,0 1.845,9 524,5 1.202,5 2.327,3
51. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass bei
kriegerischen Auseinandersetzungen der Einsatz von bewaffneten
Drohnen wie beispielsweise sog. Kamikazedrohnen bzw. Loitering
Ammunition entscheidend für den Erfolg auf dem Schlachtfeld sein wird?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, warum hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
Beteuerns der Kriegstüchtigkeit nicht solche Drohnen in großer
Stückzahl beschafft?
Der Einsatz und die Abwehr von bewaffneten Drohnen hat das allgemeine
Kriegsbild in kürzester Zeit umfangreich verändert. Rückschlüsse aus der
Auswertung von Konflikten Dritter in Verbindung mit den schnellen Entwicklungs-
und Innovationszyklen in diesem Themenkomplex fließen kontinuierlich in die
eigenen Planungen ein.
52. Wie viele Drohnen hat die Bundeswehr im Besitz (bitte nach
Größenordnung aufschlüsseln)?
53. Wie viele bewaffnete Drohnen hat die Bundeswehr im Besitz (bitte nach
Größenordnung aufschlüsseln)?
54. Wie viele dieser im Besitz befindlichen Drohnen wurden nach dem
24. Februar 2022 (Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine) in
Auftrag gegeben?
55. Wie viele Drohnen wurden seit dem Kriegsbeginn in Auftrag gegeben,
die noch nicht zugelaufen sind?
56. Wie viele Drohnen werden davon bewaffnet sein, und um welche
Bewaffnungen handelt es sich?
57. Wie viele Drohnen werden bewaffnungsfähig sein?
Die Fragen 52 bis 57 werden zusammen beantwortet.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14483 sowie auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 100 auf Bundestagsdrucksache
20/12734 verwiesen.
58. Bis wann soll die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/13335 beauftragte
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Klärung der Frage, ob Bedarfe an Klein- und Kleinstdrohnen
sowie deren Abwehr im Rahmen einer Dienstleistung durch
bundeseigene Gesellschaft abgedeckt werden können, abgeschlossen sein?
Der Abschluss der genannten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dauert aktuell
noch an.
59. Welche konzeptionellen Anpassungen für Soldatinnen und Soldaten
wurden für Einsätze und in der Ausbildung zum Umgang mit Drohnen und
der Drohnenabwehr vorgenommen?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Rückschlüsse auf den Stand der Einsatzbereitschaft der
Bundeswehr zulassen.
Auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
60. Wie ist die Bilanz der „ehrgeizigen Cybersicherheitspolitik“ in der die
Bundeswehr gemäß Koalitionsvertrag in die Lage versetzt werden sollte,
„im Verbund mit anderen Bundesbehörden im Cyber- und
Informationsraum als Akteur erfolgreich zu bestehen“?
61. In welchen der in Frage 60 erfragten Bereichen plant das BMVg weitere
Maßnahmen, welche Voraussetzungen sind hierfür noch zu schaffen?
Die Fragen 60 und 61 werden zusammen beantwortet.
Die Strategiedokumente und Maßnahmen befinden sich aktuell noch in der
Umsetzung. Eine abschließende Bewertung kann insofern noch nicht getroffen
werden.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
62. Inwieweit wurde die Bundeswehr demografiefest gemacht (bitte anhand
vergleichbarer Indikatoren belegen)?
63. Welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der
Bundeswehr wurden seit dem 8. Dezember 2021 eingeführt, und welche
positiven Auswirkungen haben diese auf den Personalkörper der
Bundeswehr geschaffen?
64. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde der Übergang von Soldaten
auf Zeit in die Wehrverwaltung erleichtert bzw. in die freie Wirtschaft
verbessert?
Die Fragen 62 bis 64 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14270 verwiesen.
65. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde die Innere Führung gestärkt?
Im Jahr 2023 wurde das „Handbuch Innere Führung“ als zentraler Baustein
eines durch das Zentrum Innere Führung erstellten „Baukastens Innere
Führung“ herausgegeben.
Dieser ist Kern der Weiterentwicklung der InFü als Organisations- und
Führungskultur der Bundeswehr.
Darüber hinaus hat das BMVg 2023 die Regelung „Umgang mit Sexualität und
sexualisiertem Fehlverhalten in der Bundeswehr“ herausgegeben. Die
Vorschrift trägt entscheidend dazu bei, die Handlungssicherheit auf diesem Gebiet,
insbesondere bei den entscheidenden Disziplinarvorgesetzten, zu stärken.
66. Inwieweit haben diese Maßnahmen zu Veränderungen im (Melde-)
Aufkommen zur inneren und sozialen Lage geführt?
Nach Herausgabe der Regelung „Umgang mit Sexualität und sexualisiertem
Fehlverhalten in der Bundeswehr“ war im Meldewesen Innere und Soziale
Lage der Bundeswehr als Folge einer erfolgreichen Sensibilisierung ein
Anstieg in der Meldekategorie „Verdacht auf Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung und sonstige Formen sexueller Belästigung von oder an
Bundeswehrangehörigen“ festzustellen.
67. Aus welchen Gründen hat der Generalinspekteur die Ergänzungen zum
Traditionserlass der Bundeswehr kurz nach Erscheinen wieder außer
Kraft gesetzt, und was war die ursprüngliche Absicht für die
Ergänzungen, werden diese nunmehr überarbeitet?
Für die Bundeswehr ist in erster Linie ihre fast 70-jährige, erfolgreiche eigene
Geschichte traditionsstiftend.
Die „Ergänzenden Hinweise“ zum unverändert gültigen Traditionserlass von
2018 haben in der Öffentlichkeit Zweifel an der Wertebindung der Bundeswehr
insgesamt aufkommen lassen. Es wurde entschieden, die „Ergänzenden
Hinweise“ am 14. August 2024 mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Eine
Überarbeitung oder Wiederinkraftsetzung ist nicht vorgesehen.
68. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Unterstützung einer starken
Reserve ergriffen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
69. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
Neben der eingeführten Grundbeorderung zur Beorderung aller ausscheidenden
Berufs- und Zeitsoldaten gelang es vor allem, die Strukturen der
Verstärkungsreserve signifikant auszubauen und zu befüllen. Ende 2024 waren insgesamt
rund 50.000 Reservistinnen und Reservisten beordert. Des Weiteren hat 2024
die Ausbildung der Reserve (auch Ungedienter) durch Einheiten der
Truppenreserve bzw. der Ausbildungskompanien der Heimatschutzkräfte begonnen.
70. Für welche Auslandseinsätze der Bundeswehr hat die Bundesregierung –
wie im Koalitionsvertrag angekündigt – eine Exit-Strategie erarbeitet?
Eine detaillierte Einzelbetrachtung verschiedener Auslandseinsätze hat die
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag im Rahmen des Berichts der
Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten
Auslandseinsätze der Bundeswehr vorgelegt.
71. Wann wird die Bundeswehr die gemäß NATO-Vorgaben vorgesehenen
Bevorratungsmengen bei Munition für einen 30-Tage-Vorrat erreichen
(bitte die Munitionstypen nach Beschaffungsvorlagen, Zuläufen,
geplanten Zuläufen und fehlbezogen auf den 30-Tage-Vorrat aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 auf
Bundestagsdrucksache 20/13047 verwiesen.
72. Wie hat sich die Depotkapazität für Munition seit dem Ausbruch des
Krieges in der Ukraine verändert?
73. Welche weitere Steigerung der Depotkapazitäten ist für wann geplant?
74. Inwieweit spiegeln die Depotkapazitäten
a) die vertraglich fixierten Munitionsbeschaffungen wider?
b) die notwendigen Kapazitäten bei Vollausstattung wider?
Die Fragen 72 bis 74 werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf für die werterhaltende Lagerung von Munition wird durch eine
Kombination aus Wiederinbetriebnahmen ehemaliger
Munitionslagereinrichtungen, der Etablierung von Kooperationsvorhaben zur gewerblichen Lagerung
von Munition und umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen zum Zubau und zur
Ertüchtigung in den vorhandenen Munitionslagern gedeckt.
75. Welche weiteren Strategien plant die Bundesregierung in dieser
Wahlperiode mit Bezug zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik noch zu
verabschieden?
Die Verabschiedung von weiteren Strategien ist in dieser Wahlperiode nicht
mehr vorgesehen.
76. Welche konkreten Maßnahmen hat Bundesminister Boris Pistorius in
seinem eigenen Haus und im Geschäftsbereich des BMVg veranlasst, um
hybrider Gefahr zu begegnen?
79. Welche konkreten Maßnahmen zur Abwehr hybrider Bedrohungen sind
im Geschäftsbereich vollständig umgesetzt worden, und wie bewertet das
BMVg den Erfolg dieser Maßnahmen?
Die Fragen 76 und 79 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteidigung gegen hybride Bedrohungen ist im Kernauftrag zur Landes-
und Bündnisverteidigung verankert. Den komplexen sicherheitspolitischen
Herausforderungen kann mit allen Instrumenten der „Integrierten Sicherheit“
begegnet werden. Darunter fallen unter anderem die Stärkung der internationalen
Zusammenarbeit, der fortlaufende Aufbau von Resilienz, Investitionen in
Forschung und Entwicklung, die Verbesserung rechtlicher und normativer
Rahmenbedingungen sowie die Anpassung der strategischen Kommunikation.
77. Ist das Hybrid Centre of Excellence (CoE) eng und umfassend in die
konkreten Maßnahmen eingebunden?
Ja.
78. Werden Angehörige des GB BMVg, die durch Verwendungen
umfassende Expertise im CoE aufgebaut haben, bei Rückkehr in den GB
entsprechend eingesetzt?
Ja.
80. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen wurden initiiert, um die
Bundeswehr bereits vor Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls
ausreichend handlungsfähig zu machen?
Zuletzt wurde das Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen
Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr verabschiedet.
Parallel hierzu wurden im BMVg zwei Mantelverordnungen erarbeitet. Mit
diesen Verordnungen werden die Schwerpunkte des Gesetzes auf untergesetzlicher
Ebene ebenfalls etabliert bzw. präzisiert.
Zum Gesetzentwurf für den neuen Wehrdienst wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Ebenfalls verabschiedet wurde das Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung
von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher
und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften.
Bereits im Juli 2022 trat das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz in
Kraft.
Zudem wurden Anpassungen weiterer Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze
initiiert.
Um die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland gegen
Bedrohungen aus der Luft zu stärken und die Drehscheiben-Aufgabe wahrnehmen zu
können, wurde die Änderung zahlreicher Regelungen im Luftverkehrsgesetz
angestoßen.
Darüber hinaus bringen auch Gesetzesinitiativen anderer Ressorts Effekte für
die Bundeswehr mit sich. Die Bandbreite gesetzgeberischer Initiativen der
Bundesregierung reicht von dem Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur
Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ über das
Vergaberechtstransformationsgesetz bis hin zu Änderungen der Straßenverkehrsordnung.
81. Wurde dadurch eine Resilienzsteigerung erreicht?
a) Wenn ja, wodurch drückt sich diese aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 81 sowie 81a und 81b werden zusammen beantwortet.
Um die Bundeswehr konsequent auf den Schwerpunkt der Landes- und
Bündnisverteidigung auszurichten und die Verteidigungs- und
Abschreckungsfähigkeit gemeinsam im Bündnis spürbar zu erhöhen, wird bei jedem Vorhaben das
Augenmerk auf die Resilienz der Streitkräfte gelegt.
82. Welche weiteren Maßnahmen gegen hybride Bedrohungen sind geplant
(bitte mit Zeitlinien darstellen)?
83. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMVg ressortübergreifend
eingebracht und umgesetzt?
Die Fragen 82 und 83 werden zusammenbeantwortet.
Ressortübergreifend findet ein enger und ständiger Austausch statt, in den sich
das BMVg aktiv und fortlaufend einbringt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 76 verwiesen.
84. Wie viele Sabotagefälle, unbefugte Eindringversuche und
Spionageverdachtsfälle haben sich in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zugetragen?
85. Welche Folgen haben sich daraus ergeben und wie wurden Wach- und
Sicherungskonzepte von militärischen Liegenschaften angepasst?
Die Fragen 84 und 85 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Rückschlüsse auf Fähigkeiten der Militärischen Sicherheit und
Absicherung der Bundeswehr zulassen.
Auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
86. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die zunehmende Anzahl an Drohnenüberflügen über militärische
Liegenschaften, verteidigungswichtiger Infrastruktur und kritischer
Infrastruktur seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges zu unterbinden?
Die Bundesregierung führt einen intensiven Expertenaustausch auf technisch
operativer Ebene durch, unter anderem im Rahmen einer Bund-Länder-offenen-
Arbeitsgruppe (BLoAG). Hieran ist auch das BMVg beteiligt. Mutmaßliche
Drohnenüberflüge im Sinne der Fragestellung werden gemeldet und den
Strafverfolgungsbehörden übergeben.
Die Anzahl der verfügbaren Detektions- und Abwehrsysteme zum Schutz
militärischer Liegenschaften wurde und wird laufend weiter erhöht.
Das Thema Drohnenabwehr in Bezug auf kritische Infrastruktur erfordert die
Mitwirkung und Zusammenarbeit aller betroffenen Sicherheitsbehörden der
Länder und des Bundes. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Zuständigkeit, z. B.
der Bundespolizei an Flughäfen, werden die Techniken und Verfahrensabläufe
der Drohnenabwehr erprobt und sukzessive weiter aufgebaut.
Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12736 verwiesen.
87. Warum hat das Bundesministerium der Verteidigung in der aktuellen
Wahlperiode in der Regel reaktiv, nur nach Aufforderungen oder trotz
Aufforderungen gar nicht den Informations- und Kontrollbedarf der
Legislative wie beispielsweise in den Fällen der Operativen Leitlinien
Streitkräfte, Eindring- und Sabotageversuche, Beschuss in der Ostsee
und im Roten Meer oder das Einsatzkonzept Drohnen unterstützt?
Sach- und zeitgerechte Information des Deutschen Bundestages zur Ausübung
seiner parlamentarischen Kontrollfunktion sind dem BMVg stets ein zentrales
Anliegen, denen es auch in der laufenden Legislaturperiode durch vielfältige,
bewährte Mittel und Formate zu relevanten Vorhaben, Vorfällen und
Entwicklungen vollumfänglich nachgekommen ist.
88. Wie erklärt die Bundesregierung die langen, in der Vorbemerkung der
Fragesteller aufgeführten Bearbeitungszeiten von Kleinen Anfragen?
Bearbeitungszeiten von Kleinen Anfragen richten sich, jenseits der formalen
Fristen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die das BMVg
grundsätzlich und mit erheblichem Mittelaufwand stets zu wahren versucht, vor
allem nach Umfang, Detailierungsgrad und Abstimmungsbedarf innerhalb der
Bundesregierung, um dem Informationsbedarf und der Kontrollfunktion des
Deutschen Bundestages nachzukommen. Gleichermaßen hat die
Bundesregierung gerade angesichts der sich veränderten Sicherheitslage auf die Wahrung
der funktionsgerechten und organadäquaten Arbeits- und Reaktionsfähigkeit
von betroffenen Arbeitseinheiten zu achten.
89. Welche Konsequenzen hat die aktuelle vorläufige Haushaltsführung,
deren Ende aufgrund unklarer Zeitlinien hinsichtlich der Verabschiedung
eines Bundeshaushalts 2025 nicht absehbar ist, für den Einzelplan 14
sowie das Sondervermögen Bundeswehr (bitte ausführlich erläutern und
nach allen wesentlichen Ausgabenblöcken des Verteidigungshaushaltes
wie z. B. Beschaffungsmaßnahmen, Forschung & Entwicklung etc.
differenzieren)?
Nach Artikel 111 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist die Bundesregierung während
der vorläufigen Haushaltsführung ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die
nötig sind,
– um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich
beschlossene Maßnahmen durchzuführen,
– um rechtlich begründete Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen sowie
– um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder
Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den
Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind.
Auf Grundlage dieser Regelung werden bestehende gesetzliche oder
vertragliche Verpflichtungen erfüllt, der fortlaufende ordnungsgemäße Betrieb der
Bundeswehr gewährleistet sowie die planmäßige Fortführung bereits begonnener
Baumaßnahmen und Rüstungsprojekte sichergestellt.
Neue Maßnahmen können, soweit sie nicht den laufenden Betrieb betreffen,
ausschließlich auf Grund einer Einzelfallentscheidung des Bundesministeriums
der Finanzen begonnen werden. Da aufgrund der Regelung in § 54 Absatz 3 der
Bundeshaushaltsordnung Verträge über Beschaffungsmaßnahmen und
Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge, die im Geschäftsbereich BMVg
geschlossen werden sollen und die ein Finanzvolumen von 25 Mio. Euro
überschreiten, dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Billigung
vorzulegen sind, ist davon auszugehen, dass bis zur Neukonstituierung des
neuen Bundestages und seiner Ausschüsse nicht über weitere Vorlagen
entschieden wird.
90. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die
Plafondhöhe des Einzelplans 14 im Regierungsentwurf eines Bundeshaushaltes
2025 im Vergleich zum Bundeshaushalt 2022 kaufkraftbereinigt
gesunken ist?
a) Wenn ja, was sind die wesentlichen Gründe, weshalb die
Bundesregierung eine kaufkraftbezogene Absenkung des Einzelplans 14 im
Vergleich der genannten Jahre vorsah?
b) Wenn nein, wie hoch ist laut Auffassung der Bundesregierung die
inflationsbereinigte Erhöhung des Einzelplans 14 im Vergleich der
beiden genannten Jahre (bitte unter Darlegung der verwendeten Werte
für die Berechnung aufführen)?
Die Fragen 90 sowie 90a 90b werden zusammen beantwortet.
Die für die Bedarfe der Bundeswehr zur Verfügung stehenden Ausgabemittel
im Einzelplan 14 und dem Sondervermögen Bundeswehr müssen gemeinsam
betrachtet werden. Hierbei ist festzustellen, dass die
Gesamtausgabeermächtigung kaufkraftbereinigt gestiegen ist.
Die relevanten Werte ergeben sich wie folgt (Angaben in Mio. Euro).
2022 2025 Steigerungsrate
nominal real nominal real nominal real
Gesamtausgabeermächtigung 50.495 46.298 75.211 61.739 48,95 % 33,35 %
Den Berechnungen liegen die von der Bundesregierung veröffentlichten
Jahresprojektion zugrunde.
Die Ermittlung der Realwerte erfolgte auf Basis der vom Statistischen
Bundesamt veröffentlichten Indexwerte (2020=100).
91. Warum kündigt der Bundesminister der Verteidigung öffentlich an, dass
Deutschland in den kommenden Jahren „deutlich mehr als zwei Prozent
[seiner Wirtschaftsleistung für Verteidigung] ausgeben“ (vgl. www.wel
t.de/debatte/kommentare/article254866636/Boris-Pistorius-Wir-brauche
n-eine-kriegstuechtige-Bundeswehr.html ) wird, obwohl dies weder im
Regierungsentwurf für einen Bundeshaushalt 2025 noch im Finanzplan
bis 2028 hinterlegt ist?
Die Aussage des Bundesministers der Verteidigung, Deutschland werde
deutlich mehr als 2 Prozent für die Verteidigung ausgeben müssen, steht für sich.
92. Welche Finanzmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2025 bis 2035 (bitte jahresscharf angeben) notwendig, um den
Verteidigungshaushalt auskömmlich zu finanzieren, und wenn die
Bundesregierung diese Frage nicht beantworten kann, warum liegen der
Bundesregierung entsprechende Kenntnisse nicht vor, wenngleich der
Bundesminister der Verteidigung (vgl. Frage 91) öffentlich
entsprechende Äußerungen tätigt?
94. In welcher Höhe sind Haushaltsmittel für militärische Beschaffungen in
den Jahren 2025 bis 2035 (bitte jahresscharf angeben) notwendig, um
das aktuell gültige Fähigkeitsprofil der Bundeswehr vollständig
umzusetzen, und wenn die Bundesregierung diese Frage nicht beantworten
kann, warum liegen keine entsprechenden Daten vor?
123. Welche finanziellen Spielräume hat die Bundesregierung für
Beschaffungen aufgrund der neuen NATO-Forderungen insbesondere bei
Beschaffungsvorhaben für die Dimensionen Cyber, Space und Land
vorgehalten?
Die Fragen 92 und 94 sowie 123 werden gemeinsam beantwortet.
Die politisch verbindliche Zuweisung der neuen NATO-Fähigkeitsziele ist für
den Juni 2025 vorgesehen. Der sich daraus ergebende Finanzbedarf kann daher
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 91 verwiesen.
93. Entspricht die Planung des Regierungsentwurfs eines Bundeshaushaltes
2025 sowie eines Finanzplans bis 2028 in Verbindung mit der Planung
für einen Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Bundeswehr der
Vorgabe, dass im Durchschnitt von maximal fünf Jahren ab dem
Haushaltsjahr 2022 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der
aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-
Kriterien bereitgestellt werden müssen (vgl. § 1 Absatz 2 des
Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes – BwFinSVermG), und
wenn nein, wie hoch ist auf Basis des Regierungsentwurfs eines
Bundeshaushaltes 2025 sowie des Finanzplans bis 2028 in Verbindung mit der
Planung für einen Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens
Bundeswehr die haushalterische Lücke, die zur Einhaltung der genannten
Vorgabe geschlossen werden müsste (bitte jahresscharf angeben)?
Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 91 wird verwiesen.
95. Warum kann das Bundesministerium der Verteidigung, die seitens des
Bundesministers der Verteidigung im Rahmen der Aufstellung eines
Regierungsentwurfs für einen Bundeshaushalt 2025 geforderte
Plafonderhöhung von rund 5,2 Mrd. Euro nicht bedarfsbezogen begründen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 auf
Bundestagsdrucksache 20/12913)?
Die Anmeldung des Einzelplans 14 zum Bundeshaushalt 2025 erfolgte
bedarfsbegründet. Diese wurde, wie im Haushaltsaufstellungsverfahren üblich, von
allen Beteiligten vor dem Hintergrund der haushaltspolitischen Möglichkeiten
geprüft. Auf dieser Grundlage hat das BMVg die Bedarfe entsprechend
priorisiert. Das Ergebnis wurde in einem gemeinsamen Regierungsentwurf vom
Kabinett beschlossen.
96. Welche Haushaltsmittel waren in den Jahren 2022 bis 2024 für
militärische Beschaffungen veranschlagt (bitte jeweils die Gesamtsumme
jahresscharf angeben sowie nach Einzelplan 14 und Sondervermögen
Bundeswehr differenzieren)?
97. Wie hoch war der prozentuale Anteil der in den Jahren 2022 bis 2024 für
militärische Beschaffungen im Einzelplan 14 veranschlagten
Haushaltsmittel im Vergleich zur Plafondhöhe?
98. Welche Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2022 bis 2024 für
militärische Beschaffungen getätigt (bitte jeweils die Gesamtsumme
jahresscharf angeben sowie nach Einzelplan 14 und Sondervermögen
Bundeswehr differenzieren)?
99. Wie hoch war in den Jahren 2022 bis 2024 die Differenz zwischen
veranschlagten und verausgabten Mitteln für militärische Beschaffungen (bitte
jeweils die Gesamtsumme jahresscharf angeben sowie nach Einzelplan
14 und Sondervermögen Bundeswehr differenzieren)?
Die Fragen 96 bis 99 werden zusammen beantwortet.
Die veranschlagten Ausgabemittel sowie tatsächlich geleisteten Zahlungen im
Bereich der militärischen Beschaffungen ergeben sich wie folgt
(Rundungsdifferenzen möglich).
Militärische
Beschaffungen
(in Mio. Euro)
2022 2023 2024
Soll Ist Delta Soll Ist Delta Soll Ist Delta
Gesamtsumme 10.018 8.860 -1.158 15.413 11.918 -3.494 19.248 18.046 -1.201
davon:
– Einzelplan 14 9.933 8.860 -1.073 7.802 6.367 -1.434 2.806 2.968 162
Anteil am Plafond 19,7 % 15,6 % 5,4 %
– Sondervermögen
Bundeswehr
85 0 -85 7.611 5.551 -2.539 16.442* 15.078 -1.364
100. Was sind die Gründe (bitte alle wesentlichen Gründe aufführen) für die
Differenz zwischen veranschlagten und verausgaben Mitteln für
militärische Beschaffung in den Jahren 2022 bis 2024, und welche
Maßnahmen (bitte alle wesentlichen Maßnahmen nennen) hat das
Bundesministerium der Verteidigung seit 2022 ergriffen, um diese Differenz zu
minimieren?
Die Hauptgründe für die Differenzen zwischen veranschlagten und
verausgabten Mitteln für militärische Beschaffungen sind Leistungsverzögerungen auf
Seiten der Auftragnehmer sowie Verzögerungen beim Abschluss von Verträgen
und dadurch bedingte Verschiebungen von Zahlungsmeilensteinen. Darüber
hinaus führten unterbliebene Zahlungsanforderungen durch internationale
Organisationen oder Partner zu Minderausgaben bzw. zur Verschiebung von
Zahlungen in Folgejahre.
In den Jahren 2022 bis 2024 haben auch externe Ereignisse, insbes. die Corona-
Pandemie und der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die
Ukraine und die hierdurch hervorgerufenen Unterbrechungen bzw. Störungen
von Liefer- und Produktionsketten zu Leistungsverzögerungen sowie
Unsicherheiten bei der Vereinbarung von Leistungszeitpunkten beigetragen.
Durch ein aktives Projektmanagement, dessen stetige Verbesserung sowie
durch einen kontinuierlichen Dialog sowohl auf Verbandsebene als auch mit
den Auftragnehmern ist es gelungen, die Differenzen zu minimieren.
101. Wie hoch waren die in den Jahren 2022 bis 2024 geleisteten
Vorauszahlungen – unter weitestmöglichem Verständnis von Vorauszahlungen im
Sinne von Zahlungen, die mit keiner konkreten Gegenleistung
unmittelbar verbunden sind; etwa Zahlungen, die unter § 56 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) fallen, aber auch sonstige, nicht unter § 56 BHO
zu subsumierende Zahlungen mit einem Vorauszahlungscharakter; unter
anderem auch Initial Deposits im Rahmen von FMS-Verfahren (FMS:
Foreign Military Sales, deutsch: ausländische Militärverkäufe) – im
Bereich von militärischen Beschaffungen sowie Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben (bitte jahresscharf differenzieren und die
Gesamtsumme, diese jeweils auf Einzelplan 14 und Sondervermögen
Bundeswehr aufgeteilt, angeben)?
102. Wie hoch waren die in den Jahren 2022 bis 2024 vom Bundeshaushalt
bzw. dem Sondervermögen Bundeswehr vereinnahmten
Verzinsungserträge aus geleisteten Vorauszahlungen (vgl. Frage 101; bitte
jahresscharf angeben)?
Die Fragen 101 und 102 werden zusammen beantwortet.
* Die im Sondervermögen Bundeswehr veranschlagte Globale Minderausgabe in Höhe von 5 Mrd. Euro wurde in Abzug gebracht.
Die angefragten Informationen werden nicht in der gewünschten Aufbereitung
zentralisiert und automatisiert abrufbar vorgehalten. Die angefragten
Informationen im Sinne der Fragestellung konnten mit Blick auf den unzumutbaren
Rechercheaufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.
Für die Vorauszahlungen im Jahr 2024 wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 118 des Abgeordneten Ingo Gädechens auf
Bundestagsdrucksache 20/14188 verwiesen.
103. Welche Planstellen bzw. Stellen im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts
2024 waren bei Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2024 gesperrt (bitte
kapitel- und wertigkeitsscharf angeben)?
104. Welche Planstellen bzw. Stellen im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts
2024 waren zum Jahresende 2024 gesperrt (bitte kapitel- und
wertigkeitsscharf angeben)?
Die Fragen 103 und 104 werden zusammen beantwortet. Haushaltsrechtlich
waren weder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haushaltsgesetzes 2024
noch zum Jahresende 2024 Planstellen oder Stellen im Einzelplan 14 des
Bundeshaushalts 2024 gesperrt.
105. Wurden im Bundeshaushalt 2024 zivile Planstellen in militärische
Planstellen umgewandelt, und wenn ja, in welcher Wertigkeit sind
entsprechende zivile Planstellen weggefallen, und welche zivilen Dienstposten
sind gestrichen worden?
Nein.
106. Wie stellt sich der tatsächliche Mittelabfluss zur Erreichung des Zwei-
Prozent-Ziels der NATO im Jahr 2024 im Vergleich zu den an die
NATO übermittelten Planzahlen dar?
107. Welche NATO-Quote hat Deutschland nach den aktuellen
Berechnungen der Bundesregierung für 2024 erreicht?
Die Fragen 106 und 107 werden gemeinsam beantwortet.
Die Erstellung der Jahresrechnung 2024 des Bundeshaushaltes ist noch nicht
abgeschlossen. Auch die für die Ermittlung der Verteidigungsausgaben in
anderen Einzelplänen erforderliche Ressortabfrage ist noch nicht beendet. Daher
kann hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
108. Bis wann plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Aussagen des Generalinspekteurs der Bundeswehr (vgl. www.faz.net/aktuel
l/politik/inland/bundeswehr-generalinspekteur-russland-kann-nato-in-fu
enf-jahren-angreifen-19818319.html), Deutschland müsse 2029 bereit
sein, einen russischen Angriff abzuwehren, das Ziel des militärischen
Personalumfangs der Bundeswehr von 203 000 Soldatinnen und
Soldaten zu erreichen (bitte das Jahr angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/13873 verwiesen.
109. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember
2021 unternommen, um dieses Ziel bis zu diesem Jahr zu erreichen?
Es wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort zu den Fragen 62 bis 64
und 108 verwiesen.
110. Was sind die Schritte, die das Personalboard in den vergangenen drei
Jahren diesbezüglich vorgeschlagen hat, und wenn es keine gibt, warum
nicht?
Das Leitungsbord Personal wurde in der 20. Legislaturperiode nicht
durchgeführt.
111. Wie hat sich der militärische Personalumfang der Bundeswehr seit
Beginn dieser Legislatur entwickelt (bitte jahresscharf sowie nach
Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Freiwillig Wehrdienstleistenden
aufschlüsseln)?
Die Entwicklung des militärischen Personalumfanges der Bundeswehr ist der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
30.10.2021* 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024
BS 54.379 55.256 56.729 57.410 57.813
SaZ 119.826 119.921 116.872 114.162 113.019
FWDL 8.668 8.518 9.450 9.942 10.342
Gesamt 182.873 183.695 183.051 181.514 181.174
*Die Personalstärken werden grds. nur zum Monatsende vorgehalten.
BS: Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
SaZ: Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
FWDL: Freiwilligen Wehrdienst Leistende
112. Wann werden die ersten „Freiwillig Wehrdienstleistenden“ den von
Bundesminister Boris Pistorius geplanten „Neuen Wehrdienst“
antreten?
113. Soll von Beginn der Einführung des „Neuen Wehrdienstes“, der sich
auf Artikel 12a des Grundgesetzes (GG) abstützt, auch die Möglichkeit
zur Ableistung des Dienstes in den in Artikel 12a Absatz 1 GG
genannten, dem Wehrdienst gleichgestellten Organisationen möglich sein?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, inwieweit fand bei der Vorbereitung des „Neuen
Wehrdienstes“ eine Absprache mit den in Artikel 12a Absatz 1 GG
genannten Organisationen statt?
114. Soll die Bereitschaft zum Dienst in diesen Organisationen ebenfalls in
dem Fragebogen abgefragt werden, und wenn nein, warum nicht?
115. Welche Kosten wird der von Bundesminister Boris Pistorius geplante
„Neue Wehrdienst“ pro Jahr verursachen?
a) Welchem Kapitel des Einzelplans 14 des Bundeshaushalts werden
diese Kosten zugeordnet?
b) Wie wurden diese Kosten in den durch die Bundesregierung
geplanten Bundeshaushalt 2025 eingebracht?
Die Fragen 112 bis 115 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
116. Hält die Bundesregierung die Einbringung des „Artikelgesetzes
Zeitenwende“ erst rund anderthalb Jahre nach der Absichtserklärung der
Stationierung der Brigade Litauen vor dem Hintergrund der Zeitenwende
für zeitlich angemessen, wie begründet die Bundesregierung diese
Bewertung?
Das Gesetz wird rechtzeitig zur Indienststellung der Brigade Litauen im
Frühjahr 2025 in Kraft treten.
117. Im Referentenentwurf des Artikelgesetzes fanden sich noch
Regelungen zur Aufhebung von Hinzuverdienstmöglichkeiten – wer
verhinderte die Aufnahme in den im Deutschen Bundestag eingebrachten
Entwurf?
Das parlamentarische Fragerecht ist Instrument der politischen Kontrolle der
Exekutive durch die Legislative. Hierbei unterliegt der gesamte
Verantwortungsbereich der Bundesregierung als Kollegialorgan der Kontrolle des
Parlaments. Fragen nach Abläufen und einzelner Kommunikation innerhalb und
zwischen einzelnen Organisationseinheiten sind als Fragen zu internem
Verwaltungshandeln der Bundesregierung zu werten. Solche Kommunikationen sind
Ausdruck des Selbstverwaltungsrechts der Exekutive und haben wegen der
Gesamtverantwortung der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag diesem
gegenüber grundsätzlich keine Außenwirkung. Sie haben einen rein
administrativ-vorbereitenden und keinen politischen Charakter, weshalb eine Auskunft
insoweit unterbleibt.
118. Wie sieht das Fähigkeitsprofil der Brigade Litauen in der Zielstruktur
aus, und welche Fähigkeitslücken werden zum Stichtag 1. Januar 2027
zu verzeichnen sein?
119. Wie ist der konkrete Stand bei der personellen und materiellen
Aufstellung der designierten Verbände und Einheiten für die Brigade Litauen?
120. Welche besonderen Herausforderungen sind bei der Aufstellung schon
jetzt zu erkennen?
121. Welche und Maßnahmen wurden ergriffen, um diese
Herausforderungen anzugehen?
122. Welche Gründe führten dazu, die Brigade nicht mit rotierenden
Verbänden zu befüllen?
Die Fragen 118 bis 122 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 20/14381 wird verwiesen. Ferner wird auf die
als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Berichte des BMVg zur
„dauerhaften Stationierung einer deutschen Brigade in Litauen“ an die
zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestags verwiesen.
124. Bewertet die Bundesregierung die vorhandene Verkehrsinfrastruktur als
ausreichend, um im Falle eines Einsatzes der Brigade diese
durchgehend mit den notwendigen Versorgungsgütern sowie personell
unterstützen zu können?
125. Bewertet die Bundesregierung die vorhandene Verkehrsinfrastruktur als
ausreichend, um bei Bedarf Reserve- und Verstärkungskräfte in
ausreichender Zahl und wie geplant in den Einsatzraum an der Ostflanke
bringen zu können?
126. Gibt es vonseiten der Bundesregierung herausgestellte
Schienenverbindungen, die im Sinne eines Verteidigungsfalles für die Versorgung bzw.
Zuführung von Truppen von übergeordnetem staatlichen Interesse sind
und die in diesem Sinne bevorzugt behandelt und schnellstmöglich
außerhalb des Bundesverkehrswegeplanes elektrifiziert werden
müssen?
127. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang insbesondere dem Schienenstreckenabschnitt Chemnitz–Dresden–
Görlitz bei, an dem die oben aufgeführten zentralen Standorte der
Bundeswehr liegen?
Die Fragen 124 bis 127 werden zusammen beantwortet.
Die Versorgbarkeit der Brigade Litauen auch im Krisenfall wird bei den
konkreten Ausplanungen der Stationierung angemessen berücksichtigt.
Für eine Verlegung deutscher Kräfte an die NATO-Ostflanke stützt sich die
Bundeswehr planerisch grundsätzlich auf alle Verkehrsträger ab. Hinsichtlich
des Ausbaus bzw. der Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur Straße und
Schiene steht das BMVg in engem Austausch mit dem Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV) und bringt dabei besondere oder auch besonders
dringende militärische Bedarfe koordiniert in den Planungsprozess ein.
128. Welche Möglichkeiten werden für pendelnde Angehörige der Brigade
Litauen geschaffen, und mit welchen Haushaltsmittelbedarfen wird
hierfür gerechnet?
Bundeswehrangehörige, die zwischen Deutschland und Litauen pendeln,
erhalten finanzielle Leistungen nach den allgemein geltenden Regularien (unter
anderem Bundesumzugskostengesetz, Auslandstrennungsgeldverordnung,
Reisebeihilfen für Familienheimfahrten). Im Geschäftsbereich BMVg wurde die
Anzahl der Reisebeihilfen für Familienheimfahrten für die Angehörigen der
Brigade Litauen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Dienstortes bereits
ab dem 1. April 2024 für jeweils zwei Monate der getrennten Haushaltsführung
unabhängig vom Familienstand ausgeweitet. Mit dem Erreichen der vollen
personellen Stärke der Brigade ist mit einem jährlichen Haushaltsmittelbedarf
hierfür von ca. 3,4 Mio. Euro zu rechnen.
Das innerlitauische Pendeln vom Wohnort zum Dienstort (dem sogenannten
Arbeitspendeln) soll durch die Einrichtung eines bezahlbaren Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), nicht nur an den Zielstandorten Rudninkai und
Rukla, sondern auch an den Interimsstandorten Nemenčine und Rokantiškes,
unterstützt werden. Da an den Interimsstandorten derzeit kein ÖPNV existiert,
sollen übergangsweise Fürsorge- und Werkfahrten durch Deutschland
eingerichtet werden.
129. Wie hoch ist der zusätzliche Finanzbedarf für die Umsetzung des
Operationsplans (OPLAN) Deutschland?
131. Wie soll eine hierfür notwendige Finanzierung geregelt werden?
Die Fragen 129 und 131 werden gemeinsam beantwortet.
Die Höhe des Finanzbedarfes zur Umsetzung des OPLAN Deutschland kann
aufgrund des laufenden Revisions- und Iterationsprozesses nicht abschließend
beziffert werden.
130. Welche konkreten Schritte sind bislang bezüglich des im OPLAN
Deutschland an zentraler Stelle genannten Ausbaus der zivil-
militärischen Zusammenarbeit umgesetzt worden?
Auf ministerieller Ebene ist der OPLAN Deutschland ein zentrales Thema der
Bund-Länder-offenen-Arbeitsgruppe Zivile Verteidigung / Zivil-Militärische
Zusammenarbeit (BLoAG ZV/ZMZ), die sich zum Ziel gesetzt hat, den Aufbau
verbindlicher und effektiver Strukturen der Zusammenarbeit zu erarbeiten.
Kernaufgabe der nächsten Legislaturperiode wird die gemeinsame Entwicklung
und der kooperative Aufbau einer neuen ständigen Struktur für ein wirksames
Ressort- und Bund/ Länder-übergreifendes Krisenmanagement sein.
Auf militärisch-operativer Ebene wurden sieben Arbeitsgruppen (AG) initiiert,
die der Abstimmung gegenseitiger Unterstützungsbedarfe und Möglichkeiten
zwischen militärischen, zivil-hoheitlichen und zivil-gewerblichen Stakeholdern
dienen. Die Ergebnisse dieser AGs fließen im Rahmen der Revision
kontinuierlich in die Fortschreibung des OPLAN Deutschland ein.
132. Dient der OPLAN als haushaltsbegründende Unterlage?
133. Sind im Sinne der gesamtstaatlichen Verteidigung vorbereitende
Maßnahmen zur Schaffung eines nationalen Sicherheitsrats umgesetzt
worden?
Die Fragen 132 und 133 werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
134. Welche Verbesserungen wurden erzielt, um die sogenannte
Kaltstartfähigkeit mit Blick auf die Reaktions- und Einsatzfähigkeit der
Bundeswehr zu garantieren?
Mit Blick auf die Verbesserung der Reaktions- und Einsatzfähigkeit wurden
eine Vielzahl organisatorischer, regulatorischer, struktureller, personeller sowie
rüstungsseitiger Maßnahmen auf den Weg gebracht bzw. befinden sich bereits
in der Umsetzung.
135. Stehen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend Kräfte zur
Verfügung, um für die Versorgung der Brigade notwendige kritische
Infrastruktur wie z. B. Häfen und Brücken zu schützen?
Der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) liegt in erster Linie in der
Verantwortung der Betreiber im Rahmen der unternehmerischen
Sicherheitsvorsorge. Zudem sind die Aufgaben der Gefahrenabwehr im Rahmen KRITIS
grundsätzlich durch die jeweils zuständigen zivilen Landesbehörden mit den
entsprechenden Landespolizeien zu gewährleisten. Die Bundeswehr kann auf Anfrage
und nach Abstimmung gemäß den Objektschutzrichtlinien und
Objekterfassungsrichtlinien (OER) subsidiär unterstützen; Voraussetzung ist u. a. die
Implementierung der OER durch die Bundesländer.
Für alle identifizierten und festgelegten verteidigungswichtigen Infrastrukturen
(VgwiInfra) wird die Bundeswehr die entsprechenden Vorsorgen und
Planungen zum Schutz treffen. Im Einsatzland außerhalb Deutschlands liegt die
Verantwortung für den Schutz von KRITIS und VgwiInfra bei der Host Nation.
136. Hat die Leitung des BMVg durch Methoden wie z. B. Wargaming,
eigene Planungsannahmen und Einsatzszenarien teilstreitkräfte- und
organisationsbereichsübergreifend auf Umsetzbarkeit und Folgerungen
für das weitere Handeln überprüft?
a) Wenn ja, mit welchen Methoden und Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 136 bis 136b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der NATO-Verteidigungspläne hat Deutschland sich auf allen
Ebenen beteiligt. Diese Pläne unterliegen einer ständigen Evaluierungund in
der Folge turnusmäßigen Revisionen, in die Ergebnisse aus den Evaluierungen
eingebracht werden. Komplementär zu den Bemühungen innerhalb der NATO
führt Deutschland ebenfalls eigene Evaluierungen durch, um so Folgerungen
für die eigenen nationalen Planungen zu treffen sowie eigene Positionen in die
NATO-Prozesse mit einzubringen.
Des Weiteren wurde durch das TerrFüKdoBw der OPLAN Deutschland einem
ersten Stresstest unter Einbeziehung von Vertretern aus Bundesländern,
Bundesministerium des Innern und für Heimat, BMDV und deren nachgeordneten
Bereichen sowie einzelner zivil-gewerblicher Akteure unterzogen. Die
Ergebnisse fließen in die weitere Ausplanung des OPLAN Deutschland ein.
137. Wie soll im Falle des Überganges der Befehls- und Kommandogewalt
vom Bundesminister der Verteidigung an den Bundeskanzler dieser
Übergang organisiert werden, und welche geschützten
Führungseinrichtungen und Kommunikationswege sind dafür vorgesehen, bestehen
konkrete Planungen bzw. Vorhaltemaßnahmen für notwendige
Redundanzen?
Auf Artikel 115a und 115b des Grundgesetzes wird verwiesen. Mit der
Weiterentwicklung der nationalen Krypto-Technologien in Form hochsicherer
Kommunikation zum Schutz von Geheimnissen etabliert die Bundesregierung
gemäß der Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung -
Gesamtverteidigungsrichtlinien – (RRGV) ein solches krisenresilientes und digital-souveränes
Kommunikationssystem.
138. Welche strategischen Prioritäten sieht das BMVg hinsichtlich
Beschaffungen, Strukturen und Organisation, um 2029 kriegstüchtig zu sein,
welche konkreten Maßnahmen sind noch erforderlich, um das Ziel zu
erreichen?
139. Welche elementaren Fähigkeiten werden der Bundeswehr 2029 nach
aktueller Planung noch nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung
stehen?
140. Wie sollen unter Berücksichtigung der aktuellen Zulaufplanung von
Großgerät die Divisionen 2027 und 2030 vollumfänglich einsatzbereit
werden, um die ausgerufene Zielmarke 2029 zu erreichen?
145. Wie soll die Unterstützung der Ukraine parallel zum materiellen
Aufwuchs der Bundeswehr hin zur Vollausstattung gewährleistet werden?
146. Wie werden die erforderlichen industriellen Kapazitäten der
wehrtechnischen Industrie in Deutschland für die fortgesetzte Unterstützung der
Ukraine und die Erfüllung der gleichzeitigen Bedarfe der Bundeswehr
hinsichtlich Vollausstattung beurteilt, welche Verdrängungseffekte gibt
es, und wie wird durch das BMVg steuernd eingegriffen?
Die Fragen 138 bis 140 und 145 sowie 146 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
141. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die
Heimatschutzdivision materiell und personell ausstatten zu können?
Die Heimatschutzkräfte unterliegen kontinuierlich seit 2023 einer Ertüchtigung,
so dass bis Ende 2025 insgesamt sechs Heimatschutzregimenter mit einer
Anfangsbefähigung (30 Prozent Personal und Material) aufgestellt sein werden
und ihren Ausbildungsauftrag erfüllen können. Für das Erreichen der
Zielbefähigung bis 2031 ist planerisch vorgesorgt worden.
142. Wie werden die Aufgaben und die etablierten
Zusammenarbeitsbeziehungen der dem Operativen Führungskommando unterstellten
Landeskommandos und dem Kommando Heer unterstellten
Heimatschutzkräfte aufrechterhalten bzw. gestärkt?
Die Aufgaben der Landeskommandos als Verbindungselemente zu den
Bundesländern werden 2025 neu festgelegt. Der Erhalt der bestehenden Verbindungen
zu den jeweiligen Stellen in den Ländern ist dabei der Kern. Der Auftrag Kräfte
zu führen ist auf die Teilstreitkräfte übergangen. Das Heer führt damit die
Heimatschutzkräfte und setzt diese im Rahmen LV/BV ein. Die subsidiäre
Aufgabenwahrnehmung kann und wird im Rahmen verfügbarer Kapazitäten
weiterhin sichergestellt werden.
143. Hat das BMVg geprüft, inwieweit einsatzerfahrene, aber
ausgeschiedene Mannschaftssoldaten, Unteroffiziere und Offiziere im Rahmen des
Heimatschutzes bzw. der Reserve unbürokratisch gewonnen und auf
mögliche Einsätze vorbereitet werden können, und was ist das
Ergebnis?
Soldatinnen und Soldaten, die die Streitkräfte verlassen, werden über das
Instrument der Grundbeorderung in die Reserve überführt. Im Zuge dessen
werden sie über Einplanungsmöglichkeiten auch bei den Heimatschutzkräften der
Bundeswehr informiert und ggf. auf Dienstposten eingeplant.
144. Welche Zeitlinien hat die Bundesregierung für den für die Landes- und
Bündnisverteidigung, vor allem für Deutschland als „Drehkreuz“ und
bei einem Massenanfall von Verwundeten, dringend benötigten
Patiententransportzug erarbeitet?
Es ist beabsichtigt, die Fähigkeit des schienengebundenen Patiententransports
bis 2029 bereitzustellen.
147. Ergeben sich aus den Beschaffungsverfahren zugunsten der Ukraine
Ableitungen und Optimierungen, die auch den Beschaffungsprozess der
Bundeswehr beschleunigen könnten, und wenn ja, welche?
Bei Beschaffungen der Ukraine mit Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der
Bundesregierung kommt das deutsche bzw. europäische Vergaberecht nicht zur
Anwendung. Die Ukraine schließt eigenständig Beschaffungsverträge mit der
Rüstungsindustrie ab und wendet dabei ihr nationales Vergaberecht an. Die
Bundesregierung tritt ausschließlich als finanzieller Unterstützer bei den
entsprechenden, für die Unterstützung der Ukraine relevanten Verträgen in
Erscheinung. Die Erfahrungen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative sind daher
nicht ohne Weiteres auf nationale Beschaffungsprozesse übertragbar.
148. Gibt es eine Gesamtübersicht mit Zeitlinien, wann für die an die
Ukraine abgegebenen Materialien aus den Beständen der Bundeswehr die
jeweilige Nachbeschaffung eingeleitet wurde und wann diese zuläuft,
wenn ja, bitte übermitteln, und wenn nein, warum gibt es diese
Übersicht nicht?
Es wird auf die halbjährlichen eingestuften Berichte des BMVg zur
Wiederbeschaffung von Materialabgaben aus den Beständen der Bundeswehr an die
Ukraine an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages verwiesen
(Haushaltsausschuss-Drucksachen 20/3814, 20/4417, 20/5706, 20/6049 und
20/7085).
149. Welche dauerhaft und umfassend eingerichtete
Verbindungsorganisation zu den ukrainischen Streitkräften wurde eingerichtet, um verzugslos
Erfahrungen der Ukraine mit Bezug auf Doktrin, Technik und
Rüstungsgüter aufzunehmen und umzusetzen?
Das BMVg hat eine zentrale Stelle für die strategische Auswertung der
Erfahrungen aus Kriegen ohne Beteiligung der Bundeswehr geschaffen. Darüber
hinaus gibt es kontinuierliche Austauschbeziehungen zwischen dem UKR VgMin,
dem MilAttStab an der DEU Botschaft in Kiew, dem UKR VerbKdo in STC in
Strausberg, dem HQ NSATU und den entsprechenden Einheiten im GB BMVg.
150. Welche dauerhaft und umfassend eingerichtete
Verbindungsorganisation zu den in der Ukraine tätigen deutschen und europäischen
Rüstungsfirmen wurde eingerichtet, um deren Erfahrungen in Bezug auf agile
Beschaffungsabläufe und technologische Neuerungen schnell für den
GB BMVg verfügbar zu machen?
Das BMVg hat den Sonderstab Ukraine eingerichtet, der eine enge und
dauerhafte Arbeitsbeziehung mit deutschen und europäischen Rüstungsunternehmen
unterhält. In Abstimmung damit fungiert der Militärattachéstab an der
deutschen Botschaft in Kyjiw als Ansprechstelle für Vertretungen deutscher und
europäischer Rüstungsunternehmen in der Ukraine.
151. Inwieweit bildet die jüngste Organisationsreform des BMVg, welche
gemäß Medienberichten (vgl. www.businessinsider.de/politik/deutschla
nd/bundeswehr-reform-verteidigungsministerium-geraet-in-erklaerungs
n ot/) und der Schriftlichen Frage 84 auf Bundestagsdrucksache
20/14088 zu einem DP (Dienstposten)-Aufwuchs führte, das
Verständnis der Bundesregierung von Effizienz, Abbau von Bürokratie und
schlankeren Entscheidungswegen ab, und welche Ziele konnten mit der
Reform umgesetzt werden?
Mit der neuen Organisation im BMVg wurden klarere Strukturen geschaffen,
Schnittstellen abgebaut und Redundanzen beseitigt. Hierdurch wurde eine
bessere Anschlussfähigkeit an andere Ressorts, an internationale Partner und den
nachgeordneten Bereich gewährleistet.
152. Wie hat sich daher der Gesamtdienstpostenumfang des BMVg nach der
Reform verändert, wie viele Dienstposten konnten tatsächlich
eingespart und in den nachgeordneten Bereich verlagert werden, und um wie
viele Dienstposten ist das BMVg seit der Reform bereits wieder
aufgewachsen?
Durch die Reorganisation konnte der Dienstpostenumfang bereits zum 1.
Februar 2024 auf 3023 Dienstposten reduziert werden. Eine weitere Reduzierung
wird voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Jahres erreicht. Zwingend
wahrzunehmende Aufgaben, bspw. zur Unterstützung der Ukraine, werden
kritisch entlang der zur Verfügung stehenden Ressourcenumfänge im Sinne einer
Gesamtbilanz kontinuierlich abgeglichen.
153. Wie haben sich die Dienstpostenumfänge im Leitungsbereich des
BMVg nach Implementierung des Planungs- und Führungsstabes
verändert (bitte Gesamtumfang vor und nach Reform aufführen)?
Der Umfang im Leitungsbereich betrug vor Implementierung des Planungs-
und Führungsstabes (Stichtag: 1. Mai 2023) 515 DP; nach Implementierung des
Stabes 399 (Stichtag: 1. Juni 2023).
154. Welche Führungsaufgaben sind im BMVg durch die Einrichtung des
Planungs- und Führungsstabes in anderen Bereichen des
Bundesministeriums weggefallen, wo wurde das entsprechende Personal eingesetzt?
Es sind keine Führungsaufgaben weggefallen. Für eine effizientere
Aufgabenwahrnehmung wurden die Unterstützungsfunktionen in den Leitungsbüros im
Planungs- und Führungsstab gebündelt.
155. Mit welchen internen Maßnahmen hat die Leitung des BMVg konkret
auf die vielfach geforderte Kriegstüchtigkeit hingewirkt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
156. Sieht das BMVg die Notwendigkeit, das „Mindset LV/BV“ auch durch
entsprechende Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstäbe für
Förderungen abzubilden?
Förderungen erfolgen allein nach dem Grundsatz der Bestenauslese gemäß
Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes. Auf welche Art und Weise das „Mindset
LV/BV“ von den Soldatinnen und Soldaten verinnerlicht wird, kann von deren
beurteilenden Vorgesetzten bereits jetzt schon sowohl in der Beurteilung als
auch in der Personalentwicklungsbewertung beschrieben werden.
157. Welche Schritte wurden im Geschäftsbereich des BMVg in den
vergangenen drei Jahren unternommen, um das Ziel des Zweiten
Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) umzusetzen, bis zum Ende des Jahres
2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Bundesverwaltung zu erreichen?
Das BMVg verfolgt aktiv das Ziel, bis Ende 2025 eine gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen und setzt
dabei auf einen Instrumentenmix nachhaltiger strategischer und operativer
Maßnahmen. Neben strukturellen Maßnahmen wie der Verankerung des
Gleichstellungsziels und der Förderung von Frauen für Führungspositionen in
den Gleichstellungsplänen sowie Teilzeitmodellen stehen insbesondere Female
Empowerment-Programme im Fokus, um Frauen nachhaltig in
Führungspositionen zu bringen und langfristige Veränderungen in der Führungskultur zu
bewirken.
158. Wie hat sich der Frauenanteil auf den Planstellen der Besoldungsgruppe
A16 und höher im BMVg und den nachgeordneten Bundesbehörden
des Geschäftsbereiches in den vergangenen drei Jahren verändert?
Die Entwicklung des Frauenanteils ab der Besoldungsgruppe A16 und höher
sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen.
BMVg
31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024
militärisch 1,9 % 2 % 3 %
Zivil 34,4 % 32 % 33 %
Gesamt 18,1 % 16,6 % 18,8 %
Dem BMVg nachgeordnete Dienststellen
31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024
militärisch 2,8 % 2,9 % 3,2 %
zivil 20,3 % 21,7 % 22,0 %
Gesamt 9,0 % 9,6 % 9,8 %
159. Wie hat sich der Anteil von Frauen in den Bereichen oberhalb der
Abteilungsebene des BMVg in den vergangenen drei Jahren verändert
(Staatssekretärs-, Leitungs-, Planungs- und Führungsstab etc.)?
Zum 1. Februar 2022 betrug der Frauenanteil rund 30 Prozent und zum 1.
Februar 2025 rund 25 Prozent.
160. Wie genau ist die weitere Ausbildung und Ausrüstung der durch das
geplante Wehrdienstmodell gewonnenen Reservisten ausgeplant?
Für jeden nach Abschluss des Basiswehrdienstes zu beordernden Reservisten
stehen persönliche Bekleidung und Ausrüstung zur Verfügung. Damit ist die
Möglichkeit zur Ausbildung in der Rolle als Soldat im Heimatschutz
gewährleistet.
161. Welche Rolle und Aufgaben sollen die insgesamt 460 000 Soldatinnen
und Soldaten, welche gemäß Generalinspekteur erforderlich sein
werden (Interview mit General Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bun
deswehr), zukünftig zu erfüllen haben (bitte nach Kategorien
aufschlüsseln und dazu erforderliche Ausbildungshöhen und wesentliche
Ausrüstungsmerkmale darstellen)?
162. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um diese Personalumfänge
bis zum Jahr 2029 materiell ausstatten zu können?
163. Werden die bestehenden Infrastrukturkonzepte hinsichtlich
Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten auf die gesteigerten
Personalumfänge angepasst?
a) Wenn ja, wie genau?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 161 bis 163 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 auf
Bundestagsdrucksache 20/13684 verwiesen.
164. Seit wann ist der Bundesregierung die Fähigkeitslücke schweres
geschütztes Sanitätskraftfahrzeug GTK Boxer (sgSanKfz Boxer) bekannt?
Mit Inkraftsetzung des „Fähigkeitsprofils der Bundeswehr 2018“ stellte sich
heraus, dass ein quantitativer Aufwuchs bei den schweren geschützten
Sanitätskraftfahrzeugen erforderlich ist.
165. Wann werden diesbezüglich Verträge geschlossen, und wann kann
vorausichtlich geliefert werden?
Die parlamentarische Befassung zur Lieferung des 3. Loses Schweres
geschütztes Sanitätskraftfahrzeug auf Basis des Geschützten Transportkraftfahrzeug
(GTK) BOXER ist derzeit im zweiten Halbjahr 2025 vorgesehen. Der
Vertragsschluss wird unmittelbar im Anschluss der Billigung erfolgen. Die Lieferungen
sind beginnend ab Ende 2027 bis Ende 2030 geplant.
166. Wurde das BMVg an den regierungsinternen Beratungen zu den
Gesetzentwürfen des sogenannten Vergabetransformationspakets beteiligt,
und wenn ja, welche Einzelmaßnahmen schlägt das Paket im Bereich
Sicherheit und Verteidigung vor (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Ar
tikel/Service/Gesetzesvorhaben/20241009-vergabetransformationspake
t.html)?
Ja. Das Vergaberechtstransformationsgesetz enthält folgende wesentliche
Punkte, die im sicherheits- und verteidigungspolitischen Interesse erreicht werden
konnten:
Flexibilisierung des Losgrundsatzes;
Beginn von Vergabeverfahren im Außenverhältnis bei nicht gesicherter
Finanzierung;
Übernahme von Vorschriften des
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG);
Stärkung der Möglichkeiten für Regierungsverkäufe durch die
Bundesregierung sowie
Ausnahme von der Verpflichtung zur Berücksichtigung sozialer und
umweltbezogener Kriterien im Vergabeverfahren.
167. In welchem Quartal welches Jahres soll gemäß den Planungen der
Bundesregierung die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der
Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2024 verkündeten
Beauftragung von weiteren 20 Luftfahrzeugen des Waffensystems EURO-
FIGHTER vollzogen werden (vgl. www.flugrevue.de/militaer/ila-2024-
scholz-verspricht-mehr-eurofighter/)?
Die Beauftragung bedarf einer parlamentarischen Billigung. Gegenwärtig ist
die parlamentarische Befassung im zweiten Halbjahr 2025 vorgesehen.
168. Ist die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der ILA 2024 angekündigte
Beauftragung von weiteren 20 EUROFIGHTERN im sogenannten
Tranche-4- oder im sogenannten Tranche-5-Standard vorgesehen?
Die Ergänzungsbeschaffung ist in der Zielkonfiguration einer Tranche 5
vorgesehen.
169. Welche Rolle in den Luftstreitkräften sollen die von Bundeskanzler
Olaf Scholz auf der ILA 2024 zur Beauftragung angekündigten
weiteren 20 Luftfahrzeuge des Waffensystems EUROFIGHTER einnehmen?
Die weiteren 20 Luftfahrzeuge sollen als mehrrollenfähige Kampfflugzeuge die
Bestandsflotte ergänzen.
170. Sollen die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der ILA 2024 zur
Beauftragung angekündigten weiteren 20 Luftfahrzeuge des Waffensystems
EUROFIGHTER Luftfahrzeuge einer anderen Tranche des
Waffensystems EUROFIGHTER in der Bundeswehr ersetzen, und wenn ja, um
wie viele Luftfahrzeuge aus welcher Tranche oder welchen Tranchen
handelt es sich dabei?
Nein.
171. Welche Pläne hat die Bundesregierung in Anbetracht der bereits
eingeleiteten TORNADO-Nachfolge in Form der Beschaffung von 35
Flugzeugen F-35 A (insbesondere für die Rolle der nuklearen Teilhabe)
(vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-kann-35-f-35afuer-rund-
8-3-milliarden-euro-kaufen-5540934M;www.bmvg.de/de/presse/nachfo
lgertornado-entscheidung-gefallen-5371712), der Beschaffung von
15 Eurofighter ECR für die Rolle der Elektronischen Kampfführung (es
ut.de/2023/06/meldungen/42696/eurofighter-loesung-von-saab-fuer-den
elektronischen-kampf-ausgewaehlt/; www.bmvg.de/resource/blob/5639
826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-dat
a .pdf , S. 43-46) und der angestrebten Beschaffung von 20 EURO-
FIGHTERN ab dem Jahr 2025 bei gleichzeitig quantitativ 93 zu
ersetzenden TORNADO-Flugzeugen für die 23 verbleibenden zu ersetzenden
TORNADO-Flugzeuge im Rahmen der TORNADO-Nachfolge?
Der qualitative sowie quantitative Umfang und die Zusammensetzung der
künftigen Kampfflugzeugflotte werden bedarfsgerecht an die jeweils gültigen
NATO-Fähigkeitsziele und ggf. zusätzlichen nationalen Bedarfe angepasst. Die
Bemessung erfolgt zukunftsgerichtet auch unter Berücksichtigung unbemannter
Plattformen.
172. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Frage der schuldenbasierten
Finanzierung gemeinsamer europäischer Rüstungsgüter über
sogenannte Eurobonds?
Entscheidungen zur Finanzierung gemeinsamer europäischer Rüstungsgüter
sind in den zuständigen Gremien zu treffen. Die Bundesregierung wird sich an
der Diskussion konstruktiv beteiligen.
173. Sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten zur Finanzierung
dieser Leuchtturmprojekte, die einen finanziellen Rahmen von 500 Mrd.
Euro umfassen sollen, und wenn ja, welche?
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von März 2024 wurden Rat
und EU-Kommission ersucht, alle Möglichkeiten für die Mobilisierung von
Finanzmitteln für Sicherheit und Verteidigung auszuloten. Sobald entsprechende
Optionen vorgelegt werden, wird sich die Bundesregierung konstruktiv an
dieser Diskussion beteiligen.
174. Hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission eine deutsche
Position zu den sogenannten acht Flagships im Rahmen der EU-
Rüstungsinitiativen vertreten, wenn ja, welche, und wenn nein, vor dem
Hintergrund der politischen, sicherheitspolitischen, finanziellen und
industriepolitischen Bedeutung dieser Flagships, warum nicht?
Sogenannte Flagships im Rahmen von EU-Rüstungsinitiativen wurden von der
EU-Kommission noch nicht vorgelegt.
Die Bundesregierung wird sich an der Diskussion konstruktiv beteiligen und
eigene Interessen einbringen.
175. Hat die Bundesregierung durch konkrete Organisationsmaßnahmen und
Verantwortlichkeitsfestlegungen auf die Einrichtung des Kommissars
für Verteidigung und Weltraum sowie die Schaffung eines Ausschusses
für Verteidigung im Europäischen Parlament reagiert, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt, dass das Thema Sicherheit und Verteidigung in
der EU weiter an Bedeutung zunimmt. Die Einrichtung der Position eines EU-
Kommissars für Verteidigung und Weltraum sowie die Aufwertung des
Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung (SEDE) von einem Unterausschuss zu
einem Vollausschuss des Europäischen Parlaments sind dabei sichtbare und
folgerichtige Schritte. Organisationsmaßnahmen oder neue
Verantwortungsfestlegungen innerhalb der Bundesregierung begründen sich darin nicht.
176. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich
Dekarbonisierung und Verteidigung ausschließen, wenn ja, hat die
Bundesregierung den Bundesminister der Finanzen als Vertreter Deutschlands
für die nationale Positionierung im Rat der Gouverneure der
Europäischen Investmentbank (EIB) entsprechende Weisung gegeben, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung nicht, dass sich Dekarbonisierung
und Verteidigung ausschließen. Die Klimaziele der Bundesregierung sind im
Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt und gelten für alle Ressorts. Somit
erbringt auch die Bundeswehr ihren Anteil zur Zielerreichung unter gleichzeitiger
Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags.
177. Hat die Bundesregierung innerhalb der EIB dafür geworben, die ohne
Unterschied anzuwendenden Dual-Use-Finanzierungsregeln für
europäische Rüstungsgüter und Rüstungsunternehmen aufzuheben, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die bisherigen Tätigkeiten und Bemühungen
der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Bereich Sicherheit und
Verteidigung ausdrücklich. So hat die EIB am 8. Mai 2024 einen Aktionsplan
beschlossen, um die europäische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie weiter zu
unterstützen. Der Aktionsplan sieht unter anderem eine Anpassung der Definition
von Gütern und Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszeck (Dual Use) vor.
Die Bundesregierung setzt sich für eine Ausweitung der Aktivitäten der EIB im
Bereich Sicherheit und Verteidigung ein. Wichtig ist dabei die Wahrung ihrer
Refinanzierungsfähigkeit.
178. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im Zuge der
Ausführungen der nationalen Sicherheitsstrategie unternommen, und
welche konkreten Resultate sind in Bezug auf die eigenständige
europäische Handlungsfähigkeit erreicht worden (bitte jeweils einzeln
aufführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu den Fragen
9 und 10, 18 sowie 43 wird verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18, 26
und 27 auf Bundestagsdrucksache 20/13542 verwiesen.
179. Ist Deutschland in den sicherheitspolitischen und militärischen
Organisationsstrukturen in Brüssel wie dem EU-Militärstab, der Military
Planning and Conduct Capability, der Europäischen Verteidigungsagentur,
der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst aus Sicht
der Bundesregierung angemessen vertreten, und wenn ja, mit wieviel
Prozent (wo möglich die jeweilige Ressortzugehörigkeit aufschlüsseln),
und wenn nein, warum nicht?
Deutschland ist in den genannten sicherheitspolitischen und militärischen
Organisationsstrukturen in Brüssel aus Sicht der Bundesregierung angemessen
vertreten.
Der Bundestag wird regelmäßig durch den „Bericht der Bundesregierung zu
Personal in internationalen Organisationen“ über den Sachverhalt der Frage
informiert.
180. Wie und bei welchen verteidigungspolitischen Initiativen im EU-
Rahmen hat sich die Bundesregierung mit den Partnern im Weimarer
Dreieck abgestimmt?
Das letzte Treffen des „Weimarer Dreiecks“ (Deutschland, Frankreich und
Polen) im Format der Verteidigungsminister fand am 24. Juni 2024 in Paris
statt, bei dem eine große Bandbreite verteidigungspolitischer Themen
besprochen wurde. Zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht.
181. Welche PESCO (Permanent Structured Cooperation)-Projekte sollten
aus Sicht der Bundesregierung in Zukunft prioritär vorangetrieben
werden und mit welchen Partnern?
PESCO Projekte dienen dem Schließen von Fähigkeitslücken, welche sich an
den NATO-Fähigkeitszielen und den kritischen Fähigkeitslücken der EU
orientieren. Im Gesamtrahmen aller PESCO-Projekte sind für die Bundesregierung
die Projekte prioritär, die das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr bedienen. Eine
Vorfestlegung auf ausgewählte Partner wird daher nicht getroffen.
182. Welche konkreten Kooperationspotenziale hat das BMVg im Rahmen
des Coordinated Annual Review on Defence (CARD) ermittelt und
begonnen, umzusetzen?
Im Rahmen des vergangenen CARD-Durchlaufes wurden Möglichkeiten der
Kollaboration durch EDA/ EUMS vorgeschlagen, die in der Unterzeichnung
von „Letters of Intent“ (LoI) beim EDA-Lenkungsausschuss im November
2024 mündeten. Deutschland hat in folgenden Bereichen die LoI unterzeichnet:
Integrated Air and Missile Defence, Electronic Warfare und Loitering
Munition. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung werden derzeit von der EDA
erarbeitet.
183. Plant das BMVg, im Bereich Military Mobility künftig neben
Schienenprojekten auch Straßenprojekte zur Förderung anzumelden?
Ja.
184. Sind die Planungen zum PESCO-Projekt Military-Mobility-Korridor
mit Projekten, die durch Military-Mobility-Gelder der EU-Kommission
gefördert werden können, identisch?
Das PESCO Projekt Military Mobility (MilMob) und die
niederländischdeutsch-polnische Initiative, einen Military Mobility Korridor zwischen diesen
drei Nationen zu etablieren, sind zwei separate, aber miteinander verknüpfte
Handlungsstränge.
185. Was sind die konkreten Ziele der drei Absichtserklärungen zu
gemeinsamen Anstrengungen mit der EDA bezüglich Integrated Air Missile
Defence (IAMD), Electronic Warfare (EW) sowie Loitering Munition
(LM), die Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius im Anschluss
an den Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RfAB) am 19. November
2024 unterzeichnet hat, und in welchem Zeitraum sollen diese Ziele
erreicht werden?
Ziel ist das gemeinsame Schließen von Fähigkeitslücken. Ein Zeitplan existiert
bisher nicht.
186. Sind im BMVg und dem nachgeordneten Bereich Ansprechstellen für
Vielfaltsthemen eingerichtet worden, und wenn ja,
a) welche Defizite im Fachkonzept „Vielfalt und Inklusion“ vom
5. November 2019 bzw. welche Defizite in der
Aufgabenwahrnehmung der Vorgesetzten, des Konzepts der Inneren Führung, der
Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretungen,
der Personalvertretungen und der Gestaltung der jährlichen
„Diversity-Tage“ führten zu den Überlegungen bzw. zu dieser
Entscheidung?
b) wo wurden diese Defizite quantifiziert und bewertet?
c) welche Auswirkungen hatte diese Bewertung auf die Beurteilung
von Vorgesetzten und Dienststellenleitern und die Arbeit der o. a.
Gremien?
d) wie wird die Aufgabenabgrenzung zu den o. a. Gremien
gewährleistet?
e) von welchen jährlichen Ressourcenbindungen in Arbeitszeitstunden
geht das BMVg über die gesamte Bundeswehr aus?
Die Fragen 186a bis 186e werden zusammen beantwortet.
Das BMVg und die Bundeswehr verfügen über keine zentrale Ansprechstelle
im Sine der Fragestellung. Die damit verbundenen Funktionen werden durch
verschiedene bereits etablierte Stellen dezentral wahrgenommen.
187. Wie hoch ist der Prozentsatz nicht besetzter Pflegestellen im
Sanitätsdienst der Bundeswehr, und seit wann ist das Defizit bekannt?
Im Bereich der Pflege innerhalb des Sanitätsdienstes der Bundeswehr sind
derzeit knapp 2.400 Dienstposten (DP) ausgebracht. Hiervon sind rund 60 Prozent
militärisch zu besetzen.
Der Besetzungsgrad der militärischen DP liegt aktuell bei rund 74 Prozent, der
Besetzungsgrad zivil bei rund 85 Prozent. Insgesamt sind im Bereich der Pflege
rund 22 Prozent der DP vakant.
188. Liegt einer der Gründe für das Defizit in der Bezahlung von
Pflegerinnen und Pflegern, und wenn ja, warum wurden einfache Lösungen wie
die Einführung einer Prämie für Zusatzdienste, wie z. B. bei
Rettungsassistenten in Berlin, nicht in Angriff genommen, bzw. was wurde
unternommen, um diese Lücke zu schließen?
Einem Defizit an Pflegefachkräften im Sanitätsdienst der Bundeswehr kann mit
einer Personalgewinnungs- oder Personalbindungsprämie nach § 43 des
Bundesbesoldungsgesetzes (für Berufssoldatinnen und -soldaten) bzw. § 44 BBesG
(für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit) begegnet werden. Speziell für zivile
Pflegekräfte in Bundeswehr(-Zentral-) Krankenhäusern hat jüngst das BMI die
Möglichkeit eröffnet, auch Pflegekräften eine Fachkräftezulage zu zahlen.
Zusätzlich eröffnet der TVöD einen vorgezogenen Stufenaufstieg sowie die
Gewinnungs- und Bindungszulage für Tarifbeschäftigte.
189. Wie viele Ärzte des Sanitätsdienstes der Bundeswehr wollten seit 2022
ihre Verträge verlängern, konnten das aber nicht, weil keine Stellen
vorhanden waren, was wurde getan, um diese Ärzte in den
Bundeswehrkrankenhäusern zu halten?
Insgesamt konnte die Dienstzeit von insgesamt 12 Sanitätsstabsoffizieren Arzt
mangels verfügbarer Planstellen nicht verlängert werden. Diese gehörten
keinem ausgewiesenen Mangelfachgebiet an, sodass eine Personalregeneration
sichergestellt werden kann.
190. Wie ist der aktuelle Stand bei der Einführung einer muslimischen
Militärseelsorge auf Leistungsvertragsbasis, und bis wann soll die
Umsetzung erfolgt sein?
Die Einführung eines seelsorgerischen Betreuungsangebotes für Soldatinnen
und Soldaten islamischen Glaubens auf Basis von Leistungsverträgen ist bis
zum Jahresende 2025 geplant. Die notwendigen Vertragsgrundlagen befinden
sich derzeit in der Erstellung.
191. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMVg zum beschleunigten
Abbau des Infrastrukturstaus in den Liegenschaften der Bundeswehr
eingeleitet, und werden diese als ausreichend beurteilt?
Zur Beschleunigung der Bauvorhaben und zur Steigerung des Bauvolumens
verfolgt das BMVg den Aktionsplan Infrastruktur in der Zeitenwende, der im
Wesentlichen auf die strategischen Zielrichtungen Fokussierung, Deregulierung
und Kommunikation setzt. 2024 wurde eine Bund-Länder-Projektgruppe zur
Beschleunigung des Infrastrukturverfahrens im militärischen Bundesbau
eingerichtet.
Es wurden bereits 38 Maßnahmen zur Umsatzsteigerung und Beschleunigung
der Prozesse identifiziert, die sich derzeit in der Umsetzung befinden.
192. Gibt es Pläne für eine flächendeckende Bereitstellung von gesicherten
WLAN-Zugängen in den Liegenschaften der Bundeswehr, und wenn ja,
wie sehen diese aus?
Nein.
193. Hat die Bundesregierung nach Ausrufung der „Zeitenwende“ für die
Bundeswehr den Bedarf an zusätzlichen Liegenschaften für die
Bundeswehr ermittelt, und wenn ja, wie hoch ist der Bedarf, aufgeschlüsselt
nach Streitkräften?
194. Hat sich die Bundesregierung einen Überblick über die
Konversionsflächen verschafft, und wie viele Konversionsflächen in welcher Größe
wurden ausgewiesen?
195. Wurde die Umwandlung von Konversionsflächen und
Privatisierungsvorhaben von Liegenschaften der Bundeswehr im Zuge der
„Zeitenwende“ gestoppt oder einer Überprüfung unterzogen, und wenn ja, was
ist das Ergebnis?
Die Fragen 193 bis 195 werden zusammen beantwortet.
Zur Neuausrichtung des Liegenschaftsmanagements für Aufgaben der LV/BV
ist beabsichtigt, eine Arbeitsgruppe „Neuordnung Liegenschaftsmanagement“
einzurichten, deren Ziel es ist, Möglichkeiten zu untersuchen, eine strategische
Liegenschaftsreserve für die Bundeswehr zu schaffen.
Bis auf Weiteres werden keine größeren Liegenschaften oder nennenswerte
Teile davon abgegeben. In früheren Jahren entschiedene Abgabezeitpunkte werden
überprüft, zeitlich verschoben oder ausgesetzt, um sie für eine strategische
Flächenreserve der Streitkräfte nutzen zu können.
196. Wie gedachte die Bundesregierung den im Abschlussbericht der
„Projektgruppe zur Beschleunigung des Infrastrukturverfahrens im
militärischen Bundesbau“ identifizierten Personalmangel bei den
nachgewiesen überforderten Landesbaubehörden zu beseitigen, ohne den
wachsenden Bedarf an Fachkräften z. B. im Infrastruktur- und Wohnungsbau
zu dezimieren?
Die Vorschläge aus der Projektgruppe zum Abbau des Personalmangels bei den
Bauverwaltungen der Länder fokussieren auf eine bessere Vernetzung der
personalbearbeitenden Dienststellen und auf eine effektivere Nutzung der
vorhandenen Ressourcen. Ein Zusammenhang mit der Wohnungsbaubranche wurde
nicht untersucht.
197. Hat die Bundesregierung die Sicherstellung der körperlichen Fitness
von Soldaten seit Ausrufung der „Zeitenwende“ zur Priorität erklärt,
und wenn ja, welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich konkret
ergriffen?
Eine den Anforderungen des Soldatenberufs entsprechende körperliche
Leitungsfähigkeit (KLF) ist für alle Soldatinnen und Soldaten elementare
Grundvoraussetzung. Daher ist jede Soldatin und jeder Soldat einmal jährlich
verpflichtet die KLF nachzuweisen. Dies gilt unverändert, auch im Zuge der
Zeitenwende.
198. Inwieweit wurde bei den Planungen und den tatsächlichen
Beschaffungsvorhaben auch die Fähigkeit der Bundeswehr zur
Katastrophenhilfe berücksichtigt (bitte die Maßnahmen und Projekte, die spezifisch
oder in Nebenfunktion für diese Aufgabe durchgeführt wurden, konkret
auflisten)?
Die Aufgabenverantwortung für Katastrophenhilfe liegt im zivilen Bereich.
Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr sieht keine dezidierten Fähigkeiten zur
Katastrophenhilfe vor. Die Bundeswehr unterstützt subsidiär bei Bedarf auf
Antrag mit den zum konkreten Zeitpunkt verfügbaren Kräfte- und Fähigkeiten
im Rahmen der Amtshilfe.
199. Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand des „Systemzentrums
Digitalisierung Land“ seit der Billigung des Konzepts?
Am Standort Munster ist eine Aufstellungsdienststelle eingerichtet.
Aktuell stehen die Ausbringung des Bereichs Schlüsseltechnologien und die
Vollausbringung des IT-Fach- und Kompetenzzentrums Land im Fokus.
200. Welche konkreten Fortschritte wurden bei der Planung und Umsetzung
des Systemzentrums seit November 2023 erzielt?
Seit November 2023 wurde das IT-Fach- und Kompetenzzentrum zu großen
Teilen aufgestellt. Workshops zur Etablierung bzw. Abstimmung der
Zusammenarbeitsbeziehungen innerhalb der Bundeswehr wurden durchgeführt.
201. Ist die Standortentscheidung für das „Systemzentrum Digitalisierung
Land“ bereits final getroffen worden, und wenn ja, welcher Standort
wurde ausgewählt, und welche Kriterien sind für die Auswahl
maßgeblich?
Nein.
202. Welche strategischen Dokumente sind seit dem 9. Dezember 2021
durch das dem Generalinspekteur unmittelbar nachgeordnete
Doktrinzentrum erstellt worden?
Das Erstellen strategischer Dokumente obliegt dem BMVg. Das
Doktrinzentrum an der Führungsakademie der Bundeswehr dient dem Generalinspekteur
der Bundeswehr zur kontinuierlichen Bewertung von streitkräftegemeinsamen
Herausforderungen sowie zur unabhängigen Beratung.
203. In welchen Vertragsverhältnissen steht das BMVg zu dem
Logistikunternehmen Schenker?
Die Schenker Deutschland AG ist Rahmenvertragspartner der Bundeswehr für
Stückguttransporte.
204. Welche Leistungen hat das Logistikunternehmen Schenker in dieser
Wahlperiode für die Bundeswehr erbracht (bitte konkrete Leistungen
benennen)?
Bei den mit Schenker gemäß Rahmenvertrag vereinbarten Transportgütern
handelt es sich z. B. um Nicht- und Einzelverbrauchsgüter sowie um Ersatz- und
Austauschteile.
205. Wie bewertet das BMVg die geplante Privatisierung des
Logistikunternehmens Schenker?
206. Welche Auswirkungen wird die durch die Bundesregierung geplante
Privatisierung des Logistikunternehmens Schenker auf die Erfüllung
der Aufträge und Aufgaben der Bundeswehr haben?
207. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um
mögliche unerwünschte Nebeneffekte der Privatisierung zu mitigieren?
Die Fragen 205 bis 207 werden zusammen beantwortet.
Das Investitionsprüfungsverfahren zum geplanten Verkauf des Unternehmens
ist noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen
Fragestellungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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