Deutscher Bundestag Drucksache 20/15026
20. Wahlperiode 19.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14834 –
Internationale Standards und Normen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ausländische Unternehmen in China isolieren ihr dortiges Geschäft
zunehmend vom Weltmarkt. Laut einer Umfrage der Europäischen Handelskammer
in China passen 75 Prozent der befragten Firmen ihre Produkte oder
Dienstleistungen an den chinesischen Markt an, um Kundenwünsche zu erfüllen.
Besorgniserregend sei jedoch, dass 36 Prozent diese Anpassungen aufgrund
veränderter chinesischer Vorschriften vornehmen müssen. Dies führe zu höheren
Kosten und Ineffizienzen, da einmal ein Standard für China und einmal ein
Standard für den Rest der Welt entstünde. Die EU-Handelskammer warnt
demnach, dass diese Entwicklung Unternehmen global weniger
wettbewerbsfähig mache, und appelliert an Chinas Führung, neue Regularien sorgfältig zu
prüfen (
www.tagesschau.de/wirtschaft/firmen-china-entkopplung-100.html).
In einer Antwort auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache
20/10292 stellte die Bundesregierung fest: „In vielen Fällen erschwert die
‚China Compulsory Certification‘ das Tätigwerden ausländischer
Unternehmen auf dem chinesischen Markt (…) Insoweit ist eine ‚China Compulsory
Certification‘ ein technisches Handelshemmnis für freien Warenverkehr.“
Die immer stärker wahrnehmbaren Abkopplungstendenzen des internationalen
Normierungssystems werden jedoch nicht nur durch protektionistische
Bestrebungen Chinas verstärkt. Im Zuge des sogenannten Malamud-Urteils von
März 2024 (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62
021CJ0588) mussten bisher vier harmonisierte europäische Normen (hNE)
kostenfrei veröffentlicht werden. Zahlreiche weitere
Veröffentlichungsanfragen, die sich auf dieses Urteil beziehen, sind seitdem eingegangen (
www.glob
alnorm.de/product-compliance-news/detail/neue-entwicklung-zum-fall-malam
ud-und-kostenlose-bereitstellung-von-normen/). Offen bleiben hierbei nicht
nur urheberrechtliche Fragen, sondern auch, ob und wie sich das europäische
Normierungssystem zukünftig finanzieren kann. Dieses Urteil und der
Umgang der Europäischen Kommission hiermit haben laut Branchenvertretern
das Potenzial, die Normierungslandschaft Europas langfristig zu verändern
und aufzuspalten (
www.vdi-nachrichten.com/wirtschaft/recht/malamud-fall-e
u-normen-muessen-fuer-buerger-der-eu-zugaenglich-sein/). In Kombination
mit den Veränderungen auf dem chinesischen Markt kann dies auch
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit und das
Innovationspotenzial Europas sowie Deutschlands haben.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 19. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Um dem entgegenzuwirken, sollte die Bundesregierung sich nach Ansicht der
Fragesteller offensiv bei der Normierung und Standardisierung von digitalen
Technologien in internationalen Gremien einbringen. Hierzu sind zweierlei
Aspekte zu berücksichtigen: die Schaffung passender, nationaler und
europäischer Rahmenbedingungen sowie die strategische Unterstützung und
Förderung von deutschen Unternehmen in Normierungs- und
Standardisierungsgremien. In ihrer Strategie für die internationale Digitalpolitik (S. 11, bmdv.bun
d.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/pm004-internationale-digitalpolitik-de.
pdf?__blob=publicationFile) hat die Bundesregierung bereits unterstrichen:
„Normung und Standardisierung sind entscheidend für Technologie- und
Marktführerschaft sowie eine sichere Nutzung digitaler Technologien.“
Angesichts der sich verschlechternden internationalen Situation interessiert die
Fragesteller, welche Maßnahmen konkret die Bundesregierung in der 20.
Legislaturperiode unternommen hat, um diesen Entwicklungen entgegenzutreten
und der Normierung die notwendige politische Priorität einzuräumen.
1. Wie lautet die Position der Bundesregierung zu der seit 2016 geltenden
Regelung, dass im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte
europäischen Normen Teil des Unionsrechts werden (vgl. eur-lex.europa.eu/L
exUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:316:0012:0033:DE:PDF)?
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU
veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts.
Die Aussage im sogenannten James-Elliot-Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (C-613/14) aus dem Jahr 2016, dass harmonisierte europäische Normen
„Teil des Unionsrechts“ seien, hatte der EuGH in spezifischem Kontext eines
Falles aus der Bauproduktebranche getroffen. Ausgelöst durch dieses Urteil
geht die Europäische Kommission de facto allerdings von einer
Allgemeingültigkeit aus. Dadurch kam es seither mitunter zu Verzögerungen von der Vergabe
eines Normungsauftrags bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt wie auch
insgesamt zu Veränderungen im europäischen System harmonisierter Normen. Im
Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
wurde 2020 auch ein Rechtsgutachten einer spezialisierten
Rechtsanwaltskanzlei zum europäischen System der harmonisierten Normen erstellt, mit dem die
Rechtsnatur harmonisierter europäischer Normen sowie die Prüfkompetenz der
Europäischen Kommission untersucht und analysiert wurden. Man kam zu dem
Schluss, dass harmonisierte Normen nicht mit dem sonstigen Unionsrecht
gleichzusetzen sind und keine Rechtsakte der Europäischen Kommission
darstellen. Diese Rechtsauffassung macht sich die Bundesregierung zu eigen und
hatte dies bereits während der letzten deutschen EU-Ratspräsidentschaft
mitgeteilt (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rechtsgutachten-europaeis
ches-system-harmonisierter-normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung des sogenannten
Malamud-Urteils durch die Europäische Kommission, und sieht sie darin
Risiken?
Die Verantwortung für die Umsetzung des Urteils liegt in der Hand der
Europäischen Kommission als Beklagte, und die Umsetzung konnte insoweit
insbesondere durch das kooperative Verhalten der europäischen
Normungsorganisationen erfolgen. Allerdings bestehen aus Sicht der Bundesregierung offene
Fragen hinsichtlich des Umfangs der zu veröffentlichenden harmonisierten
europäischen Normen.
Nach Ansicht der Bundesregierung kann durch das Urteil und die Einsehbarkeit
von harmonisierten europäischen Normen mittelbar die Finanzierung des
privatwirtschaftlichen Systems der europäischen Normung insgesamt in Frage
gestellt werden. Alternative Finanzierungsquellen, wie etwa in erheblichem
Umfang durch die öffentliche Hand, würden dem wirtschaftsgetriebenen und
innovationspolitischen Charakter der privatwirtschaftlichen Normung
widersprechen und zudem die Steuerzahlenden belasten. Eine rein unternehmerische
Finanzierung der Normung könnte dagegen eine Zutrittsbarriere für die
Beteiligung an der Normungsarbeit insb. für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
darstellen. Weiterhin kann das Urteil und die Umsetzung die Zusammenarbeit
mit den internationalen Normungsorganisationen, der Internationalen
Organisation für Standardisierung (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen
Kommission (IEC), beeinträchtigen. Die europäischen
Normungsorganisationen, das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische
Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC), übernehmen durch das
„Vienna Agreement“ (mit ISO) und das „Frankfurt Agreement“ (mit IEC)
internationale Normen, um europäische und internationale Normen in Einklang zu
halten. Sollten ISO und IEC ihre Zustimmung zur Übernahme verweigern, um ihre
Normen urheberrechtlich und nicht zuletzt ihre wirtschaftlichen Interessen als
private Organisationen zu schützen, könnte dies zu einer Abweichung
europäischer Normen von internationalen führen und den weltweiten Marktzugang für
europäische Unternehmen erschweren. ISO und IEC haben bereits
Verletzungen ihrer Urheberrechte gerichtlich geltend gemacht.
Positiv zu bewerten ist, dass die Europäische Kommission harmonisierte
europäische Normen nicht mehr ohne jegliche Prüfung auf materielle Berechtigung
frei verfügbar machen will und z. B. sog. „Bulk-Anfragen“, welche die
Übergabe von einer großen Zahl von Normen pauschal verlangen, nicht ohne Weiteres
vollziehen will.
a) Haben Vertreter der Bundesregierung mit den europäischen
Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI bezüglich der
Auswirkungen des Malamud-Urteils auf ihre Arbeit Kontakt
aufgenommen?
Die Bundesregierung steht dazu vor allem in engem Austausch mit den
Normungsorganisationen Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) und Deutsche
Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
(DKE), die die deutschen Mitglieder bei den europäischen
Normungsorganisationen CEN und CENELEC sind. Seitens des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz besteht zudem Kontakt zum Europäischen Institut für
Telekommunikationsnormen (ETSI) über das gewählte Mitglied aus dem
BMWK im Vorstand von ETSI. Darüber hinaus werden die Auswirkungen des
Malamud-Urteils im Deutschen Strategieforum für Standardisierung diskutiert.
Hier sind Mitglieder zeitgleich auch bei CEN, CENELEC, ETSI und im High-
Level Forum on European Standardisation vertreten.
b) Ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung durch dieses Urteil ein
Wettbewerbsnachteil für die EU und ihre Mitgliedstaaten im Bereich
der Standards- und Normungssetzung für digitale Technologien im
internationalen Kontext und dabei insbesondere auch gegenüber
China?
Ein Wettbewerbsnachteil für die EU und ihre Mitgliedstaaten im Bereich der
Standard- und Normensetzung kann nach Ansicht der Bundesregierung im
internationalen Kontext auch im Bereich digitaler Technologien mittelbar
entstehen. Eine Schwächung der Einnahmesituation der europäischen
Normungsorganisationen könnte dazu führen, dass weniger europäische Normen
entwickelt oder bestehende nicht mehr zeitnah aktualisiert werden könnten,
während insb. Länder wie China mit staatlicher Unterstützung weiterhin stärkeren
Einfluss in internationalen Normungsgremien geltend machen könnten (vgl. die
chinesische Strategie „Chinese Standards 2035“ von 2018). Die EU könnte
durch interne Schwächung ihrer Normungsstrukturen an Einfluss verlieren und
zum Beispiel auch von chinesischen Standards abhängig werden, was
langfristig für die exportorientierte europäische Wirtschaft Wettbewerbsnachteile mit
sich bringen würde. Im Übrigen wird auf die Antwort unter Frage 2 sowie auf
die China-Strategie der Bundesregierung verwiesen (vgl. Kapitel 4.3., S. 37).
3. Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen der Veröffentlichung von
harmonisierten europäischen Normen im Hinblick auf die
Zusammenarbeit mit internationalen Standardisierungsgremien ein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Inwiefern befindet sich die Bundesregierung mit dem Deutschen Institut
für Normung (DIN) im Austausch bezüglich möglicher Auswirkungen
der Veröffentlichung harmonisierter europäischer Normen auf die
Finanzierungsstruktur des DIN?
Die Bundesregierung befindet sich dazu mit dem DIN sowohl auf Arbeitsebene
als auch mit der Geschäftsleitung in regelmäßigem Austausch. Zudem wird
dazu auch im Präsidium und Finanzausschuss des DIN beraten, in welchen die
Bundesregierung vertreten ist.
5. Inwiefern befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit Vertretern
der chinesischen Regierung bezüglich angepasster Standards, die den
freien Warenverkehr behindern?
a) Wurde dieses Thema im Rahmen der „Deutsch-Chinesische
Kommission für Zusammenarbeit in der Normung“ (DCKN) thematisiert,
und wenn ja, wann, und in welchem Kontext?
Die Entwicklung von technischen Normen mit dem Ziel der Harmonisierung
auf Ebene der internationalen Normungsorganisationen ISO und IEC wird im
Rahmen der „Deutsch-Chinesischen Kommission für Zusammenarbeit in der
Normung“ (DCKN) regelmäßig in jährlichen Plenumssitzungen, in
verschiedenen Unterarbeitsgruppen sowie in der unterjährigen Zusammenarbeit auf
Expertenebene diskutiert. In diesem Kontext wird auch die dynamische
Entwicklung des chinesischen Normungssystems insgesamt sowie in einzelnen
Sektoren vor dem Hintergrund einer möglichen Fragmentierung des internationalen
Normungssystems und weiterer technischer Handelsbarrieren diskutiert. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11279
verwiesen.
b) Wurde dieses Thema im Rahmen des „Global Project Quality
Infrastructure“ (GPQI) thematisiert, und wenn ja, wann, und in welchem
Kontext?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5a wie auch auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/11279 verwiesen.
c) Wurde dieses Thema im Rahmen des Standardization Council 4.0
thematisiert, und wenn ja, wann, und in welchem Kontext?
Im Rahmen des Standardization Council Industrie 4.0 (SCI 4.0) findet kein
direkter Austausch mit chinesischen Regierungsvertretern statt. Die internationale
Abstimmung über standardisierungsrelevante Industrie-4.0-Themen mit China
findet im Rahmen der DCKN-Unterarbeitsgruppe Industrie 4.0 statt, deren
technische Leitung vom SCI 4.0. übernommen wird. Dank dieser Arbeiten
beabsichtigt China, die Normen zur Verwaltungsschale (Asset Administration
Shell; IEC 63278-Reihe) und damit eines zentralen Konzepts von Industrie 4.0
in das chinesische Normenwerk zu übernehmen. Zudem wurde erreicht, dass
die für die deutsche Automatisierungsbranche bedeutende Position des
Vorsitzenden (Chair) des Technischen Komitees 65 der IEC (TC 65 „Industrial-
process measurement, control and automation”) ohne weitere chinesische
Intervention aus Deutschland nachbesetzt werden konnte. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 5a wie auch auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15
der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/11279 verwiesen.
d) Wurde dieses Thema im Rahmen der Gruppe der 7 thematisiert, und
wenn ja, wann, und in welchem Kontext?
Im Rahmen der G7 wurde das Thema Standards, die den freien Warenverkehr
behindern, in dieser Legislatur je nach Schwerpunkten der jeweiligen
Präsidentschaft thematisiert. Unter deutscher G7-Präsidentschaft (2022) waren
Normung und Standardisierung Schwerpunktthemen. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11279 verwiesen.
e) Wurde dieses Thema im Rahmen der Gruppe der 20 thematisiert, und
wenn ja, wann, und in welchem Kontext?
Im Rahmen der G20 bildete das Thema in dieser Legislatur keinen
Schwerpunkt.
f) Wurde dieses Thema im Rahmen der Welthandelsorganisation
thematisiert, und wenn ja, wann, und in welchem Kontext?
Die Europäische Kommission vertritt die EU in der Welthandelsorganisation
(World Trade Organization – WTO) und verhandelt dabei im Namen
Deutschlands sowie aller weiteren EU-Mitgliedstaaten. Innerhalb der WTO werden
Handelshemmnisse mit China, die durch die Anpassung von Standards den
freien Warenverkehr beeinträchtigen, in verschiedenen Gremien behandelt.
Zuletzt geschah dies im Jahr 2024, unter anderem im Rahmen der
handelspolitischen Überprüfung (Trade Policy Review – TPR) sowie der regelmäßigen
Überprüfung im Rahmen des Ausschusses für technische Handelshemmnisse
(Committee on Technical Barriers to Trade). Deutschland unterstützt die
Europäische Kommission bei den Überprüfungen solcher Handelshemmnisse im
WTO-Kontext.
6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb der
20. Wahlperiode unternommen, um den Nachwuchs deutscher Experten
im Bereich Normierung und Standardisierung zu fördern?
Die Förderung des Nachwuchses deutscher Expertinnen und Experten in der
Normung und Standardisierung ist eine dauerhafte Aufgabe, die in
gemeinsamer Anstrengung aller beteiligten interessierten Kreise der Normung zu
bewältigen ist. Als wichtiges horizontales Thema wurde dies auch im Deutschen
Strategieforum für Standardisierung aufgegriffen. In einer Arbeitsgruppe
wurden zunächst Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie Normung und
Standardisierung besser in der beruflichen und akademischen Aus- und Weiterbildung
verankert werden könnten. Aufbauend werden in einer weiteren Arbeitsgruppe
derzeit ausgewählte Pilotprojekte konzipiert, an deren Umsetzung sich neben
relevanten Stakeholdern auch die Bundesregierung beteiligen wird. Die
Arbeiten an den Empfehlungen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus
beteiligt man sich an den Diskussionen dazu im europäischen High-Level Forum on
European Standardisation der Europäischen Kommission. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 11g verwiesen.
7. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb der
20. Wahlperiode unternommen, um die Teilnahme von kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) an Standardisierungsgremien, über den
monetären Ausgleich durch Förderprogramme wie WIPANO hinaus, zu
verbessern?
Es wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16f der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11279
verwiesen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Mitglied im KMU-Rat des Deutschen
Instituts für Normung e. V. (DIN). Dieses themen- und branchenübergreifende
Gremium berät die Leitungsebene von DIN, um die Interessen von KMU in der
Normung zu unterstützen. DIN ist auch mit einem Messestand bei dem jährlich
stattfindenden Innovationstag Mittelstand des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz vertreten. Darüber hinaus werden die Belange von
KMU in der Normung und Standardisierung im Deutschen Strategieforum für
Standardisierung diskutiert.
8. Sind normungsbedingte Kosten in Unternehmen aktuell als förderfähige
Forschungs- und Entwicklungskosten qualifizierbar?
Normungsbedingte Kosten in Unternehmen sind aktuell unter Zugrundelegung
der beihilferechtlichen Vorschriften der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission grundsätzlich nicht als
förderfähige Forschungs- und Entwicklungskosten qualifizierbar.
9. Wie viele Haushaltsmittel hat die Bundesregierung innerhalb der 20.
Wahlperiode insgesamt in die Förderung von Sekretariatsstellen in
internationalen Standardisierungsgremien investiert (bitte nach Jahr und
Ressort getrennt aufführen)?
Die nachfolgenden Zahlen zeigen die Förderung durch Zuwendungen und
Dienstleistungsverträge des Deutschen Instituts für Normung e. V. auf. Dabei
bezieht sich der Begriff „international“ auf europäische und internationale
Gremienarbeit.
Ministerium 2021 2022 2023 2024
BMUV 354.724 Euro 276.085 Euro 302.324 Euro 345.288 Euro
BMWK 201.752 Euro 221.307 Euro 280.301 Euro 261.604 Euro
BMAS 141.781 Euro 131.544 Euro 159.642 Euro 164.857 Euro
BMWSB 92.964 Euro 88.043 Euro 107.718 Euro 169.886 Euro
BMEL 45.145 Euro 67.441 Euro 94.309 Euro 75.359 Euro
Ministerium 2021 2022 2023 2024
BMDV 22.453 Euro 28.650 Euro 43.539 Euro 40.701 Euro
858.820 Euro 813.070 Euro 987.832 Euro 1.057.704 Euro
Im Haushaltsjahr 2021 ist die gesamte Förderung abgebildet. In der
elektrotechnischen Normung wurden in dieser Legislatur keine Sekretariate durch die
Bundesregierung gefördert.
10. Welche Beratungsangebote bietet die Bundesregierung, auch in
Zusammenarbeit mit der DIN oder den Handelskammern an, um deutsche
Unternehmen aktiv bei der Navigation ausländischer
Standardanforderungen (wie z. B. der „China Compulsory Certfification“) zu unterstützen,
und wenn aktuell keine solchen Formate angeboten werden, warum
nicht?
Die Beratungsangebote zu internationalen Normen und Standards zählen nicht
zu den regulären, durch die Bundesregierung im Wege der Anteilsfinanzierung
des AHK-Netzes geförderten Standarddienstleistungen der deutschen
Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen (AHK-Netz). Der
Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Beratungsangebote durch das
AHK-Netz in diesem Bereich vor.
Die bundeseigene Außenwirtschaftsagentur Germany Trade & Invest (GTAI)
informiert deutsche Unternehmen im Rahmen kostenloser Berichterstattung
über nichttarifäre Handelshemmnisse in allen wichtigen Nicht-EU-Ländern,
zum Beispiel auch über „China Compulsory Certfification“. GTAI bietet
kleinen und mittleren Unternehmen auch individuelle telefonische Auskunft zu
nichttarifären Handelshemmnissen an. Darüber hinaus findet ein Austausch zu
punktuellen Aspekten von „China Compulsory Certification“ im Rahmen der
Deutsch-Chinesischen Qualitätsinfrastruktur-Dialoge im Rahmen des
Globalprojekts Qualitätsinfrastruktur (GPQI) statt.
11. Wie sind die Fortschritte des Strategieforums für Standardisierung in den
benannten Zielfeldern (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/XYZ/z
usammenfassung-deutsches-strategieforum-standardisierung.pdf?__blo
b=publicationFile&v=10):
Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen, welche im Sinne eines
strategisch koordinierten und konsensualen Vorgehens der an der Normung
interessierten Kreise erarbeitet werden, obliegt jeweils den beteiligten und relevanten
Akteuren der Normung und ist je nach Maßnahme auch unterschiedlichen
Zeithorizonten unterworfen. Es wird auch auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/11279 verwiesen.
a) In welchem Umfang wurden die deutschen Delegationen in den
Bereichen Daten, künstliche Intelligenz und Quanten vergrößert (bitte für
jeden Bereich auflisten)?
Die Beteiligung deutscher Expertinnen und Experten an der für das Thema
„Daten“ relevanten Normung zeigt sich in den Arbeitsausschüssen des DIN
„Datenmanagement und Datenaustausch“, „Verteilte Anwendungsplattformen
und Dienste“ sowie dessen internationalem Gegenpart und war bisher nicht so
hoch wie bei anderen Technischen Komitees im Bereich der Digitalisierung. Im
gemeinsamen Technischen Komitee bei ISO und IEC „Data management und
interchange“ (JTC 1/SC 32) lag die Beteiligung deutscher Expertinnen und
Experten im internationalen Vergleich bisher im durchschnittlichen Bereich.
Mit der Erarbeitung von harmonisierten europäischen Normen im Zuge des
Data Act ist künftig jedoch mit einer höheren Beteiligung deutscher Expertinnen
und Experten in den entsprechenden Gremien zu rechnen. So wurde zuletzt das
gemeinsame Technische Komitee 25 „Data management, Dataspaces, Cloud
and Edge“ von CEN und CENELEC gegründet (Joint Technical Committee/
JTC 25), wodurch sich die Beteiligung im DIN-Arbeitsausschuss „Verteilte
Anwendungsplattformen und Dienste“ auf 18 Expertinnen und Experten erhöht
hat.
Die Zahl der deutschen Delegierten im gemeinsamen Technischen Komitee 21
„Künstliche Intelligenz“ von CEN und CENELEC (Joint Technical Committee/
JTC 21) hat sich seit 2022 deutlich erhöht. Das Komitee ist für die Entwicklung
und Annahme von Normen für Künstliche Intelligenz und damit
zusammenhängende Daten sowie für die Beratung anderer Technischer Komitees, die sich
mit Künstlicher Intelligenz befassen, verantwortlich. Durch die erforderliche
nationale Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter
Vorschriften für künstliche Intelligenz sind insbesondere Expertinnen und Experten
aus Wirtschaftsverbänden, Behörden und dem Forschungsbereich in diese
Arbeiten involviert. Im zuständigen ISO-Komitee konnte der personelle Umfang
der deutschen Delegation konstant gehalten werden.
Für den Bereich der Quantentechnologien erfolgt die Gremienarbeit im
zuständigen gemeinsamen Technischen Komitee 22 von CEN und CENELEC (Joint
Technical Committee/JTC 22). Es umfasst die Bereiche Quantencomputing und
-simulation, Quantenkommunikation und Quantenkryptografie,
Quantenmetrologie, Sensorik und quantenbasierte bildgebende Verfahren sowie Quanten-
Basistechnologien. Bei DIN wurden im abgefragten Zeitraum die entsprechenden
Normungsgremien neu gegründet, in denen sich verstärkt derzeit mehr als
40 Expertinnen und Experten aus der öffentlichen Hand, Wirtschaft und
Forschung engagieren. Deutsche Delegierte werden mit leicht steigender Tendenz
ins JTC 22 entsendet. Darüber hinaus sind deutsche Expertinnen und Experten
im Work Stream „Quantum“ des europäischen High-Level Forums on
European Standardisation der Europäischen Kommission aktiv beteiligt. Bei dem
sich im Aufbau befindlichen internationalen gemeinsamen Technischen
Komitee 3 für Quantentechnologien von ISO und IEC (Joint Technical Committee/
JTC 3) sind ebenfalls deutsche Expertinnen und Experten aus dem DIN-
Normungsgremium mit steigender Tendenz beteiligt. Eine gemeinsame,
strategische Koordinierung der europäischen Aktivitäten auf internationaler Ebene,
auch im Hinblick auf limitierte Ressourcen der Delegationen, wird hierbei im
europäischen JTC 22 durch eine Strategiegruppe unter deutscher Leitung
gewährleistet.
b) Inwiefern wurde die Zusammenarbeit mit ETSI konkret verbessert?
ETSI ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 anerkannte europäische
Normungsorganisation. Die verbesserte Zusammenarbeit findet auf der Fachebene insb. in
Fragen der Digitalnormung zwischen technischen Expertinnen und Experten in
Gremien der europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC statt.
ETSI-Vertreterinnen und -Vertreter nehmen an den Sitzungen der technischen
Gremien sowie an der übergeordneten Koordination zwischen den
europäischen Normungsorganisationen teil. Die Bundesregierung setzt sich darüber
hinaus dafür ein, dass ETSI fester Bestandteil der europäischen
Normungslandschaft bleibt und ETSI-Arbeitsergebnisse in der europäischen Normung
regelmäßig Verwendung finden können. Die Governance-Reformen im Zuge der
Änderung o. g. Normungsverordnung und die Wahlen der Führungsgremien bei
ETSI wurden in dieser Legislatur aktiv begleitet, und die Bundesregierung
stellt durch Fachbeamten derzeit einerseits die nationale Delegationsleitung bei
der ETSI-Vollversammlung sowie andererseits einen stellvertretenden
Vorsitzenden des Vorstands (Board) bei ETSI als gewähltes Mitglied.
c) Wurden bereits Prüfkataloge und Prüfmethoden für Standards
entwickelt, und wenn ja, wie, und wo werden diese genutzt?
Die Arbeiten zu Prüfkatalogen und -methoden für Standards bei KI-Systemen
werden auf Ebene der Stakeholder ausgeführt und laufen aktuell.
Beispielsweise wird zeitnah die DIN SPEC 91527 „Ziele, Methoden und Metriken für
automatisierte/semi-automatisierte Laufzeitüberwachung von KI-Systemen
gegenüber nicht-adversen Leistungsdegradationen“ veröffentlicht werden, und die
DIN SPEC 91528 „Anwendungsbezogene Transparenzanforderungen an KI-
Systeme“ ist in Erarbeitung.
d) In welchem Ausmaß wurden bereits geeignete Strukturen für die
zukünftig im Bereich künstliche Intelligenz (KI) zuständigen
Notifizierungs- und Marktüberwachungsbehörden auf Bundesländerebene
geschaffen (bitte nach Bundesländern getrennt aufführen)?
Gemäß Artikel 74 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Juni sind grundsätzlich im Bereich des
Anhangs I Teil A die bestehenden Marktüberwachungsbehörden zuständig, wenn
keine abweichende Regelung getroffen wird. In Deutschland sind dies in
weiten Teilen Behörden auf Ebene der Bundesländer. Die Bundesregierung bemüht
sich, dass so weit wie möglich auf bestehende Strukturen zurückgegriffen
werden kann. Zu den konkreten Planungen der Bundesländer liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
e) Wurde die Einführung einer steuerlichen Normungsförderung nach
dem Forschungszulagengesetz rechtlich geprüft (vgl.
www.bmwk.de/
Redaktion/DE/Downloads/XYZ/zusammenfassung-deutsches-strategi
eforum-standardisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=10), und
wenn ja, wie lautete das Ergebnis, und wird die Bundesregierung
dieses öffentlich zur Verfügung stellen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16e der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11279
verwiesen.
f) Welche konkreten Änderungen wurden an der projektbezogenen
Förderung vorgenommen, um die Einbindung von Interessen kleiner und
mittlerer Unternehmen in der Normung zu verbessern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16f der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11279
verwiesen.
g) Gab es einen Auf- und Ausbau von Schulungs-, Trainee- und
Mentoring-Programmen, und wenn ja, wie, und in welchen
Bildungseinrichtungen sind diese zugänglich?
Der Auf- und Ausbau von Schulungs-, Trainee- und Mentoring-Programmen ist
eine dauerhafte Aufgabe, auch um dem Fach- und Nachwuchskräftemangel in
der Normung zu begegnen. Dies wird insbesondere von den
Normungsorganisationen unterstützt. Es gibt bereits verschiedene Schulungs- und
Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Gastvorlesungen, Workshops und
Konferenzen, Expertenschulungen, e-Learning etc. Auch wurde eine Vorlesungsreihe
„Strategische Normung“ initiiert, die allen Berliner Hochschulen angeboten
wurde und derzeit an der TU Berlin gehalten wird. Übersichten relevanter
Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden bei Bedarf bei DIN und
DKE angeboten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
h) Wurde bereits eine Informationskampagne in Auftrag gegeben, um die
Wirtschaft über den strategischen Wert der Normung aufzuklären, und
wenn ja, wann soll diese beginnen, welche Agentur wurde hiermit
beauftragt, und welches Budget ist hierfür veranschlagt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16h der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11279
verwiesen.
i) Inwiefern wurden die Prozesse der Listung harmonisierter
europäischer Normen überarbeitet, und welche konkreten Auswirkungen hat
dies in der Praxis?
Die Überarbeitung der Prozesse zur Listung harmonisierter europäischer
Normen stellt eine Handlungsempfehlung mit mittelfristigem Zeithorizont dar,
welche sich an alle beteiligten Stakeholder wendet. Die Task-Force der
Europäischen Kommission und der europäischen Normungsorganisationen hat
Verbesserungspotentiale für den Gesamtprozess für harmonisierte Normen, das heißt
von der Erarbeitung von Normungsaufträgen über die Erarbeitung
harmonisierter europäischer Normen bis zu deren Listung im Amtsblatt der EU, untersucht.
Die im Juli 2023 abgeschlossenen Arbeiten der Task-Force, an welcher auch
Mitglieder des Strategieforums beteiligt waren, haben bereits konkrete
Verbesserungen erbracht. Zur Beschleunigung der Listung werden die Intervalle, mit
denen die europäischen Normungsorganisationen harmonisierte Normen zur
Listung vorschlagen, weiter verkürzt. Auch für die Bewertung vorgeschlagener
harmonisierter Normen durch die verantwortlichen
Kommissionsmitarbeitenden wurde eine Frist von 60 Tagen vereinbart. Dennoch dauert die tatsächliche
Listung im Amtsblatt der EU, mit der die für die Wirtschaft wichtige
Vermutungswirkung begründet wird, nach Ansicht der Bundesregierung und der
beteiligten interessierten Kreise noch zu lang. Für die administrativen Schritte
innerhalb der Europäischen Kommission nach der Bewertung durch die
verantwortlichen Kommissionsmitarbeitenden bis zum Erscheinen der Fundstelle der
harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU wurde keine zeitliche Vorgabe
gemacht. Aktuell dauern diese Schritte durchschnittlich etwa 8 Monate.
12. Wann konkret wird das Deutsche Strategieforum für Standardisierung
einen Fortschrittsbericht vorlegen?
Das Deutsche Strategieforum für Standardisierung legt keinen
Fortschrittsbericht vor. Die Arbeitsergebnisse des Gremiums haben den Charakter von
Empfehlungen, welche insbesondere die Bundesregierung und den Gesetzgeber
nicht binden. Seit Bestehen des Gremiums wurde die Öffentlichkeit in zwei
Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
über das Strategieforum informiert (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemittei
lungen/2023/02/20230223-deutsches-strategieforum-fuer-standardisierung-
solldeutschlands-rolle-in-der-globalen-normung-staerken.html;
www.bmwk.de/Re
daktion/DE/Pressemitteilungen/2023/12/20231212-ein-jahr-deutsches-strategie
forum-fuer-standardisierung.html). Die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen erfolgt nach Beschluss im Gremium durch die beteiligten und relevanten
Akteure der Normung. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
13. Wie viele ISO (Organization for Standardization)-Sekretariate wurden im
Jahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen
Unternehmen geführt, und von Unternehmen aus welchen Nationen wurden die
anderen ISO-Sekretariate geführt (bitte Nationen auflisten)?
Bei ISO werden Sekretariate nicht von Unternehmen, sondern von den
nationalen Normungsorganisationen als Mitglieder der ISO geführt. Aus der ersten
Tabelle gehen die Normungsorganisationen hervor, die prozentual die meisten
ISO-Sekretariate auf Ebene der Technischen Komitees (vergleichbar mit
Normenausschüssen) führen. Weitere Sekretariate werden von
Normungsorganisationen anderer Nationen geführt.
Normungsorganisation Anteil der
ISO-Sekretariate
Nation
SAC 17,42 Prozent China
DIN 14,39 Prozent Deutschland
ANSI 11,74 Prozent USA
BSI 10,98 Prozent Großbritannien
AFNOR 10,23 Prozent Frankreich
JISC 7,58 Prozent Japan
SIS 4,92 Prozent Schweden
SCC 2,65 Prozent Kanada
SA 1,89 Prozent Australien
UNI 1,89 Prozent Italien
NEN 1,89 Prozent Niederlande
In der elektrotechnischen Normung werden die Sekretariate dagegen von den
Stakeholdern geführt (häufig Unternehmensvertretende). Die folgende Tabelle
zeigt zum Vergleich, dass bei IEC Deutschland derzeit die meisten Sekretariate
hält (37), gefolgt von USA (27) und weiteren Nationen.
Nation Anzahl der Sekretariate
Deutschland 37
USA 27
Japan 24
Frankreich 22
Großbritannien 20
China 15
Italien 14
Republik Korea 9
Schweden 6
Belgien 3
Österreich 3
14. Plant die Bundesregierung, beim 6G-Mobilfunkstandard einen weltweit
gemeinsamen Standard zu unterstützen oder eine Aufspaltung wie vor
dem 4G-Standard (
www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/mobil
funk-ohne-china-finnland-und-usa-wollen-bei-6g-zusammenarbeiten/)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13937 verwiesen.
15. Was hat die Bundesregierung unternommen, um eine möglichst
lückenlose Kontrolle der CE-Kennzeichnung bei von Temu und Shein
eingeführten Waren auch durchsetzen und kontrollieren zu können?
Die CE-Kennzeichnung ist an die Marktüberwachungsbehörden gerichtet und
signalisiert, dass das Produkt den einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht,
die die CE-Kennzeichnung vorsehen. Für die Marktüberwachung sind nach der
grundgesetzlichen Kompetenzverteilung im Regelfall die Bundesländer
zuständig, deren Behörden personell und finanziell sehr unterschiedlich ausgestattet
und auf E-Commerce ausgerichtet sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz hat im Jahr 2024 drei Besprechungen mit den Bundesländern
zum Thema Marktüberwachung geführt, um für das Thema zu sensibilisieren.
Am 29. Januar 2025 hat die Bundesregierung den Aktionsplan E-Commerce
beschlossen, der die Stärkung der Marktüberwachung als zentralen Baustein
enthält. Unter anderem schlägt die Bundesregierung dort konzertierte Aktionen
der Marktüberwachungsbehörden mit den Zollbehörden in möglichst allen EU-
Mitgliedstaaten. Das Papier enthält ebenfalls den Vorschlag, dass die
Bundesländer eine zentrale produktübergreifende nationale Koordinierungsstelle für
E‑Commerce benennen, um die Koordinierung der nationalen
Marktüberwachungsbehörden gerade in diesem Bereich zu verbessern. Näheres dazu im
Aktionsplan (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/aktionsplan-
bundesregierung-e-commerce.html).
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