Einsatz der Bundespolizei und weiterer Sicherheitsbehörden des Bundes beim Bundesparteitag der AfD in Riesa am 11. und 12. Januar 2025
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Am 11. und 12. Januar 2025 hat die Alternative für Deutschland (AfD) ihren Bundesparteitag in Riesa abgehalten. Dabei gab es zahlreiche Gegenproteste. Im Einsatz waren hierbei auch Kräfte der Bundespolizei (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/grossenhain-riesa/polizei-angriffe-einsatz-gewalt-afd-linke-proteste-102.html). Am 11. Januar 2025 sowie im Nachgang des Parteitages gab es Berichte über Polizeigewalt gegen Demonstrierende. So sei ein sächsischer Landtagsabgeordneter der Partei Die Linke, Nam Duy Nguyen, der als parlamentarischer Beobachter bei den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Riesa zugegen gewesen sein soll, von einem niedersächsischen Polizeibeamten offenbar bewusstlos geschlagen. Laut übereinstimmenden Medienberichten wird diesbezüglich gegen zwei Beamte bereits intern ermittelt. Nach Informationen des „DER SPIEGEL“-Magazins seien die beiden Beamten in einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit eingesetzt gewesen (www.spiegel.de/panorama/afd-parteitag-in-riesa-krasse-polizeigewalt-oder-schutz-der-grundrechte-fuer-beide-seiten-a-77acaa05-4a45-4caa-8438-fb5ddde0173e). Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beobachtete die Proteste in Riesa. Die Gewerkschaft übte im Nachgang gegenüber der Polizei Kritik am Umgang mit Journalistinnen und Journalisten sowie an der Einschränkung der Pressefreiheit während des Einsatzes. Dabei kam es laut Angaben der Gewerkschaft auch zu körperlichen Angriffen seitens von Polizeibeamten gegen Vertreterinnen und Vertreter der Presse (mmm.verdi.de/aktuelle-meldungen/riesa-einschraenkung-derpressefreiheit-101101).
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie mit Sitz in Köln wirft den Polizei- und Ordnungsbehörden gezielte Gewalt während der Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Riesa vor. Der Verein war laut eigenen Angaben mit insgesamt 15 Demonstrationsbeobachterinnen und Demonstrationsbeobachtern in Riesa vor Ort, um das Demonstrationsgeschehen und den damit einhergehenden Polizeieinsatz zu beobachten. Neben einer Reihe weiterer Fälle benennt das Komitee für Grundrechte und Demokratie insbesondere einen Vorfall, in dem Personenschutzkräfte des Bundeskriminalamtes (BKA) gemeinsam mit weiteren anwesenden Polizeikräften die Weiterfahrt eines Autos, welches mit Mitgliedern der AfD besetzt gewesen sein soll, durchgesetzt habe. Dabei sollen 20 bis 30 Personen verletzt worden sein, von denen eine Person zur Behandlung in ein Krankenhaus abtransportiert worden sein soll (www.grundrechtekomitee.de/details/pressemitteilung-gegendarstellung-zur-polizeiversion-gewaehrleistung-des-afd-parteitags-in-riesa-nur-durch-gezielte-polizeigewalt-ermoeglicht).
Die benannte Situation wurde auch von weiteren Medien aufgegriffen. Die Zeitung „taz“ sprach in diesem Zusammenhang mit einem als Demonstrationssanitäter anwesenden Mann. Dieser beschreibt als Örtlichkeit des Vorfalles die Straße An der Klosterkirche im Osten der Stadt Riesa. Dort seien am 11. Januar um kurz nach 10:00 Uhr zwei schwarze Kraftfahrzeuge der Marke Audi, gekennzeichnet mit Blaulicht und begleitet von einer Polizeieskorte, von Demonstrierenden an der Weiterfahrt gehindert worden. Laut dessen Angaben, wie auch nach Angaben eines Sprechers des BKA, habe sich in einem der Wagen die AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel befunden. Um deren Bewegungsfreiheit zu gewährleisten, seien nach Angaben des BKA auch Mittel des unmittelbaren Zwangs angedroht und eingesetzt worden. Nach Darstellung der Zeitung „taz“, die sich auf ein Video der Situation bezieht, habe dies im konkreten Fall einen unkoordiniert wirkenden Einsatz von Schlägen, Tritten und den unangekündigten Einsatz von Pfefferspray durch Personenschutzkräfte des BKA nach sich gezogen (taz.de/Protest-gegen-AfD-Parteitag-in-Riesa/!6062846/).
Das in der Medienberichterstattung benannte Video der Situation wurde auf dem sozialen Netzwerk Instagram u. a. von einem parlamentarischen Beobachter der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ario Mirzaie, welcher Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus ist und der sich ebenfalls vor Ort befand und den Vorfall bestätigte, öffentlich geteilt. Die Videoaufnahmen zeigen u. a. den mehrfachen Einsatz von Pfefferspray seitens einer weiblichen Person gegen Protestteilnehmerinnen und Protestteilnehmer, die mutmaßlich als Kraft der BKA-Personenschutzeinheit eingesetzt war, sowie das Vorgehen der Zivilsowie uniformierten Beamten.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller muss der Einsatz von Sicherheitsbehörden des Bundes, insbesondere auch des Bundeskriminalamtes, transparent aufgeklärt und Berichten über Gewalt seitens Polizeikräften konsequent nachgegangen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie viele und welche Einheiten der Bundespolizei waren nach Kenntnis der Bundesregierung rund um den Bundesparteitag der AfD in Riesa am 11. und 12. Januar 2025 im Einsatz?
Wie viele und welche Kräfte der Bundespolizei (einschließlich Spezialkräften und Spezialeinheiten) waren durch den Freistaat Sachsen für den Einsatz rund um den Bundesparteitag der AfD in Riesa für welche Zeiträume angefragt?
Wann erfolgten diese Kräfteanforderungen?
Wie viele der zur Verfügung gestellten Kräfte der Bundespolizei kamen am 11. und 12. Januar 2025 im Rahmen des Einsatzes rund um den Bundesparteitag der AfD in Riesa tatsächlich und mit welchen Aufgaben in welchen jeweiligen Einsatzabschnitten zum Einsatz?
Welche und wie viele Einsatzmittel der Bundespolizei (z. B. Drohnen, Wasserwerfer, Sonderfahrzeuge) wurden in diesem Rahmen genutzt?
Wurden im Vorfeld des Bundesparteitages der AfD in Riesa Lageeinschätzungen, Lagebilder und Gefahrenprognosen hinsichtlich der erwarteten Demonstrationen und Proteste durch das Bundeskriminalamt gefertigt, und wenn ja, welche, mit welchem Inhalt, und erfolgte eine – angeforderte oder proaktive – Übermittlung an Landesbehörden, und wenn ja, an welche Landesbehörden?
Erfolgte im Vorfeld oder während des Bundesparteitages der AfD in Riesa und im Zusammenhang mit den (erwarteten) Demonstrationen und Protesten gegen diesen eine angeforderte oder proaktive Übermittlung von Lageeinschätzungen, Lagebildern und Gefahrenprognosen oder anderweitig eingestuften Informationen durch das Bundeskriminalamt an die Veranstalterin sowie etwaige durch diese beauftragte private Sicherheitsunternehmen, und wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?
Übermittelte die Deutsche Bahn AG betreffend die Versammlungslagen in Riesa Informationen an die Bundespolizei, und wenn ja, welche Informationen, in wie vielen Fällen, und zu wie vielen Personen?
Erbat die Bundespolizei von der Deutschen Bahn AG betreffend die erwarteten Versammlungslagen in Riesa Informationen, und wenn ja, welche Informationen, in wie vielen Fällen, und zu wie vielen Personen?
Übermittelten andere Verkehrsunternehmen Informationen an die Bundespolizei betreffend die erwarteten Versammlungslagen in Riesa, und wenn ja, welche Unternehmen, welche Informationen, in wie vielen Fällen, und zu wie vielen Personen?
Erbat die Bundespolizei von anderen Verkehrsunternehmen abseits der Deutschen Bahn AG betreffend die erwarteten Versammlungslagen in Riesa Informationen, und wenn ja, welche Informationen, in wie vielen Fällen, und zu wie vielen Personen?
Waren BKA-Kräfte in zivil im Rahmen des Einsatzes rund um den Bundesparteitag der AfD in Riesa im Einsatz, und wenn ja, wie viele, in welchen Zeiträumen, und mit welchen Aufgaben?
Waren Kräfte der Abteilung „Sicherungsgruppe“ (SG) des BKA im Rahmen des Einsatzes rund um den Bundesparteitag der AfD in Riesa im Einsatz, und wenn ja, wie viele, in welchen Zeiträumen und mit welchen Aufgaben?
Waren Kräfte der Einheit Auslands- und Spezialeinsätze, welche der Abteilung „Sicherungsgruppe“ (SG) des BKA zugeordnet sind, im Rahmen des Einsatzes rund um den Bundesparteitag der AfD in Riesa im Einsatz, und wenn ja, wie viele, in welchen Zeiträumen, und mit welchen Aufgaben?
Waren unter den eingesetzten Kräften des BKA Beamte, gegen die sich ein Ermittlungsverfahren wegen Rassismus- und Sexismusvorwürfen, Bedrohungen, verschwundener Munition sowie Kontakten zu privaten Sicherheitsfirmen richtet, im Rahmen des Einsatzes rund um den Bundesparteitag der AfD in Riesa im Einsatz, und wenn ja, wie viele, in welchen Zeiträumen, und mit welchen Aufgaben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/30302)?
Wurden via BKA im Rahmen der Mobilisierung zu Demonstrationen und Protesten gegen den Bundesparteitag der AfD in Riesa vom 11. bis 12. Januar 2025 Personen zur polizeilichen Beobachtung o. Ä. ausgeschrieben?
Wurden Einsatzmittel des BKA (z. B. Drohnen) in diesem Rahmen genutzt, und wenn ja, welche, und wie viele?
Wurden im Vorfeld des Bundesparteitages der AfD in Riesa und im Zusammenhang mit den erwarteten Demonstrationen und Protesten gegen diesen Lageeinschätzungen, Lagebilder und Gefahrenprognosen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gefertigt, und wenn ja, welche, mit welchem Inhalt, und erfolgte eine – angeforderte oder proaktive – Übermittlung an Landesbehörden, und wenn ja, an welche Landesbehörden?
Waren Mitarbeitende des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen des Einsatzes rund um den Bundesparteitag der AfD in Riesa im Einsatz, und wenn ja, wie viele, in welchen Zeiträumen, und mit welchen Aufgaben?
Wurden Einsatzmittel des BfV (z. B. Drohnen) in diesem Rahmen genutzt, und wenn ja, welche, und wie viele?
Wie wurden der Einsatz sowie das Einsatzkonzept der Bundespolizei im Rahmen rund um den Bundesparteitag der AfD in Riesa nachbereitet und bewertet?
Wurden im Nachgang des Einsatzes Disziplinarverfahren gegen Einsatzkräfte der Bundespolizei ergriffen, und wenn ja, welche?
Liegen im Nachgang des Einsatzes nach Kenntnis der Bundesregierung Strafanzeigen gegen Kräfte der Bundespolizei vor, und wenn ja, wie viele, und welche Straftatbestände betreffend?
Wurden im Nachgang des Einsatzes Disziplinarverfahren gegen Einsatzkräfte des Bundeskriminalamtes ergriffen, und wenn ja, welche?
Liegen im Nachgang des Einsatzes nach Kenntnis der Bundesregierung Strafanzeigen gegen Kräfte des Bundeskriminalamtes vor, und wenn ja, wie viele, und welche Straftatbestände betreffend?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Berichte von Fehlverhalten im Amt gegen in Riesa eingesetzte Kräfte der Bundespolizei, und wenn ja, welche (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Berichte von Fehlverhalten im Amt gegen in Riesa eingesetzte Kräfte des Bundeskriminalamtes, und wenn ja, welche (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche, auch frühere, interne Ermittlungen gegen Kräfte der Bundespolizei, die in Riesa im Einsatz waren, und wenn ja, welche (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche, auch frühere, interne Ermittlungen gegen Kräfte des Bundeskriminalamtes, die in Riesa im Einsatz waren, und wenn ja, welche (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Berichte über mögliche Fälle von „Polizeigewalt“ durch Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bei dem Einsatz in Riesa bekannt, und wenn ja, welche?
Sind der Bundesregierung Berichte über mögliche Fälle von „Polizeigewalt“ durch Beamte des Bundeskriminalamtes bei dem Einsatz in Riesa bekannt, und wenn ja, welche?
Sind der Bundesregierung die Medienberichte über „Polizeigewalt“ in Riesa bekannt, und wenn ja, hat sie sich zu diesen eine eigene Auffassung gebildet, und wie lautet diese gegebenenfalls?
Mussten beim Einsatz in Riesa oder im Nachgang dessen Kräfte der Bundespolizei aufgrund von Verletzungen ärztlich behandelt werden, und wenn ja, wie viele, und was war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die genaue Ursache der Verletzung?
Mussten beim Einsatz in Riesa oder im Nachgang dessen Kräfte des Bundeskriminalamtes aufgrund von Verletzungen ärztlich behandelt werden, und wenn ja, wie viele, und was war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die genaue Ursache der Verletzung?