Deutscher Bundestag Drucksache 20/15088
20. Wahlperiode 06.03.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael-Georg Link (Heilbronn), Renata
Alt, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 20/14945 –
Das Auswärtige Amt und die Bundesministerin des Auswärtigen – Zwischen
russischem Angriffskrieg und feministischer Außenpolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Dezember 2021 sehen sich Deutschland und Europa erheblichen außen-
und sicherheitspolitischen Herausforderungen gegenüber. Mit dem am 24.
Februar 2022 begonnenen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die gesamte
Ukraine hat Russland unter der Führung von Staatspräsident Wladimir Putin
der europäischen Friedensordnung von 1991 endgültig den Rücken gekehrt.
Der Krieg auf unserem Kontinent hat die europäische Sicherheitsarchitektur
grundlegend erschüttert. Als Verfechter der regelbasierten Weltordnung ist
nach Ansicht der Fragesteller die Unterstützung der Ukraine bei der
Wahrnehmung ihres völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrechts damit auch
im zentralen Interesse Deutschlands: Es geht um den Frieden, die Stabilität
und die Demokratie auf unserem Kontinent. Putsche im Sahel, Bürgerkrieg im
Sudan, das mit immer härteren Repressalien agierende
menschenrechtsverachtende Mullah-Regime im Iran oder die Festigung des Talibanregimes in
Afghanistan stellen ein komplexes Tableau an Themen dar, das Deutschland
nicht im Alleingang bewältigen kann. Am 7. Oktober 2023 folgte mit dem
brutalen Angriff der terroristischen Hamas gegen Israel eine weitere
erschütternde Zäsur und ein Wiederaufflammen des Nahostkonflikts im Gazastreifen
und darüber hinaus. Der überraschende Fall des syrischen Diktators al-Assad
schuf das Potenzial für eine völlig neue regionale Dynamik im Nahen und
Mittleren Osten. Im Hintergrund dieser zahlreichen Spannungen und
Konflikte verschärft sich die systemische Rivalität mit der von Präsident Xi geführten
Volksrepublik China zunehmend, während sich gleichzeitig die Aussicht auf
ein auf absehbare Zeit überwiegend transaktional geprägtes transatlantisches
Verhältnis verstärkt.
Auch die Europäische Union (EU) agiert nach Ansicht der Fragesteller in
einem sicherheitspolitischen Umfeld, das zunehmend von Spannungen und
Unsicherheiten geprägt ist. Die hybride Kriegsführung und
Desinformationskampagnen gegen Mitgliedstaaten der EU, systematische Unterminierungen
des europäischen Wertefundaments durch interne und externe Akteure, eine
schwindende Wettbewerbsfähigkeit, ein Erweiterungsprozess, der an Dynamik
und Glaubwürdigkeit verloren hat, der Mangel an notwendigen internen EU-
Reformen zur Verbesserung ihrer Handlungsfähigkeit und der Vormarsch illi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. März 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
beraler Akteure in EU-Mitgliedstaaten – all das droht das europäische
Friedens- und Wohlstandsprojekt in den Augen der Fragesteller zu gefährden. Die
Neuausrichtung der amerikanischen Sicherheitsinteressen und die
Notwendigkeit einer gerechteren Lastenverteilung müssen eine Weiterentwicklung der
europäischen Sicherheitsarchitektur zur Folge haben. Deutschland und seine
europäischen Partner müssen angesichts dieser Herausforderungen umso mehr
an einem Strang ziehen.
Dies stellt nur eine kleine Auswahl der Entwicklungen, Krisen und
Herausforderungen dar, mit der das Auswärtige Amt in den letzten Jahren und die
Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, seit ihrem Amtsantritt am
8. Dezember 2021 konfrontiert war. Neben der Bewältigung dieser Aufgaben
setzte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sich und ihrem Haus
weitere Ziele. Beispielsweise wurde die – in den Augen der Fragesteller – längst
überfällige Digitalisierung des Visumsprozesses in Angriff genommen, die in
Zeiten des Fachkräftemangels in Deutschland von hoher Priorität ist (
www.bu
sinessinsider.de/abo/bi-plus/politik-plus/digitale-visa-baerbocks-prestigeproje
kt-haelt-nicht-was-es-verspricht/). Ebenso wurden vom Auswärtigen Amt
neue Schwerpunkte gesetzt, so etwa die Auf- und Umsetzung der Leitlinien zu
feministischer Außenpolitik (
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/258500
8/d444590d5a7741acc6e37a142959170e/ll-ffp-data.pdf) oder die Strategie für
Klimaaußenpolitik (
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2633110/90e88a
d741351a8885f478c49a1741eb/kap-strategie-data.pdf).
Es wurde wiederholt in der Medienlandschaft Deutschlands und anderer
Staaten über Vorkommnisse und Äußerungen berichtet, die bei den Fragestellern
Besorgnis über die Professionalität und Urteilsfähigkeit des Auswärtigen
Amts sowie führender Persönlichkeiten innerhalb des Ministeriums auslösten.
So führten vielfach als undiplomatisch empfundene Äußerungen in den
sozialen Medien für Irritationen bei wichtigen deutschen Partnern wie Israel oder
den USA (
www.welt.de/politik/article253863974/Schockierend-ist-Israelisch
e-Botschaft-reagiert-auf-Post-des-Auswaertigen-Amts-zum-Westjordanlan
d.html;
www.n-tv.de/politik/Donald-Trump-Auswaertiges-Amt-macht-sich-ue
ber-Aussage-lustig-article25221231.html?utm_term=ntv&utm_campaign=pos
t&utm_medium=echobox&utm_source=Twitter#Echobox=1726075713). In
diesem Zusammenhang stieß auch ein Abendessen auf persönliche Einladung
der Bundesaußenministerin mit in den Medien als „Israel-Feinde“
bezeichneten Teilnehmenden (
www.focus.de/politik/deutschland/1-859-50-euro-
kostennach-abendessen-mit-israel-feinden-waechst-kritik-gegen-baerbock_id_26037
5486.html) nicht nur bei den Fragestellern auf Unverständnis. Zu diesem nach
Ansicht der Fragesteller fragwürdigen Vorgang sind bis heute viele Fragen
ungeklärt (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/14940). Darüber hinaus sorgte das Auswärtige Amt erst in der vergangenen
Woche erneut für negative Schlagzeilen: So war eine als „Nur für den
Dienstgebrauch“ markierte Verschlusssache in Form einer vertraulichen
diplomatischen Korrespondenz der deutschen Botschaft in Washington an die
Öffentlichkeit gelangt und hatte die sehr kritische Einschätzung der Botschaft zur
neuen US-Administration offengelegt. Bei den Fragestellern hinterlässt dies
Fragen bezüglich der Motive der durchstechenden Stellen und lässt zugleich
Zweifel an der Professionalität des Amts, insbesondere in einer so sensiblen
Phase der transatlantischen Beziehungen, aufkommen (
www.zeit.de/politik/au
sland/2025-01/diplomatie-kritischer-bericht-trump-zusammenarbeit).
Ebenso muss nach Auffassung der Fragesteller nach drei Jahren der
feministischen Außenpolitik und dem vom Amt vorangetriebenen Fokus auf
Klimaaußenpolitik die Eignung dieser vielfach als belehrend wahrgenommenen
Haltung des Amts und dessen Spitze in Zeiten großer geo- und
sicherheitspolitischer Herausforderungen hinterfragt werden. So sprach etwa der
brasilianische Präsident Lula in Bezug auf die überbordende Einmischung durch
Industriestaaten in innere Angelegenheiten in Fragen von Klimaschutz und
Umwelt von „grünem Neokolonialismus“ (
www.spiegel.de/politik/deutschland/an
nalena-baerbock-und-die-feministische-aussenpolitik-im-auswaertigen-amt-st
oesst-sie-an-ihre-grenzen-a-af36443b-b26d-483c-b635-7fb6756b538a). Auch
die Generaldirektorin der Welthandelsorganisation (WTO), Ngozi Okonjo-
Iweala, hat in ihrer Rede bei der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der
deutschen Auslandsvertretungen im Auswärtigen Amt im September 2023
kritisiert, wenn sich der Globale Süden mit China einließe, bekomme man einen
Flughafen, wenn man sich mit Deutschland einließe, bekomme man
Belehrungen (
www.manager-magazin.de/politik/deutschland/mittelstand-warum-germa
n-free-international-zum-werbeslogan-wird-a-2f28a720-c2ce-46a9-bdd6-dc9d
8bcacd05). Solche Einschätzungen sind gerade angesichts der wirtschaftlichen
Situation in Deutschland äußerst ernst zu nehmen.
Zum Ende der aktuellen Legislaturperiode ist aus Sicht der Fragesteller ein
geeigneter Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme der deutschen Außenpolitik
zwischen russischem Angriffskrieg und feministischer Außenpolitik.
Auszugsweise soll dabei ebenso der Blick auf die Kernaufgaben des Amts,
beispielsweise die bilaterale Zusammenarbeit mit engen Partnern, gerichtet
werden wie auf die Bewältigung gegenwärtiger und künftiger Herausforderungen,
etwa die Weiterentwicklung der EU hin zu mehr Handlungsfähigkeit oder die
Steigerung ihrer Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vergangenen drei Jahre waren außenpolitisch maßgeblich geprägt durch
den noch immer andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Dieser richtet sich gegen die europäische Sicherheitsordnung als Ganzes. Er stellt
die größte sicherheitspolitische Herausforderung für Deutschland und Europa
seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und einen eklatanten Bruch des
Völkerrechts und der internationalen regelbasierten Ordnung dar. Dabei wird Russland
in seiner Aggression von Iran, Nordkorea und anderen Akteuren unterstützt;
auch China unterstützt Russland wirtschaftlich und politisch und ist mit
Abstand wichtigster Lieferant von Dual-Use-Gütern. Weltweit wächst die
Tendenz, Völkerrecht und internationale Regeln zu missachten.
Die Bundesregierung hat sich in dieser Zeit großer geopolitischer
Verschiebungen gemeinsam mit ihren europäischen, transatlantischen und indo-pazifischen
Partnern, außerdem zahlreichen Partnern aus anderen Weltregionen,
entschieden an die Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer gestellt. Sie hat dabei im
Rahmen des multilateralen Systems und auf Basis des internationalen Völkerrechts
entschlossen gehandelt. Sie bekennt sich zur nachhaltigen Stärkung der
Abschreckung und Verteidigung. So stärkt sie unter anderem die Bundeswehr als
einen Grundpfeiler der Verteidigung in Europa, vergrößert den europäischen
Beitrag zur NATO und baut Deutschlands Engagement an der Ostflanke des
Bündnisses aus. Landes- und Bündnisverteidigung sieht sie als eins, wie auch
in der Nationalen Sicherheitsstrategie festgeschrieben. Die Bundesregierung
unterstützt die Europäische Kommission aktiv dabei, die europäische
Verteidigungsindustrie zu stärken.
Zur Unterstützung der Ukraine hat die Bundesregierung in einer beispiellosen
Kraftanstrengung bislang 44 Mrd. Euro bereitgestellt, mehr als einer Million
Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland eine vorübergehende Heimat
gegeben und die internationale Ächtung und Sanktionierung Russlands
maßgeblich vorangetrieben. Als zweitgrößter Unterstützer der Ukraine beweist
Deutschland, dass es bereit ist, substanziell in die Sicherheit des europäischen
Kontinents und in die Verteidigung der regelbasierten Ordnung zu investieren –
im engen Schulterschluss mit seinen Partnern in EU, NATO, OSZE, G7 und
G20. Nicht zuletzt durch entschlossenes deutsches Handeln ist Putin mit
seinem Ziel gescheitert, die Ukraine zu erobern sowie Europa und die NATO zu
spalten. Auch konnte die durch Russland beabsichtigte Destabilisierung der
Republik Moldau im Zuge des russischen Krieges verhindert werden. Einen
zentralen Beitrag hierzu leistete die keine sechs Wochen nach der russischen
Vollinvasion der Ukraine in Berlin ins Leben gerufene Moldau-
Unterstützungsplattform. Moldau erhielt wie die Ukraine mit dem EU-Beitrittskandidatenstatus
eine europäische Perspektive, was die Bundesregierung aktiv unterstützt hat.
Ein abgestimmtes europäisches Vorgehen war und ist in diesen Zeiten zentral.
Die Bundesregierung setzt sich daher – auch mit Blick auf kommende
Erweiterungen der EU – intensiv dafür ein, die EU in der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) handlungsfähiger zu machen, etwa durch die
Einführung von Mehrheitsentscheidungen. Eine besonders enge außenpolitische
Abstimmung auch in diesem Bereich fand mit Frankreich und Polen statt, bilateral
sowie im Weimarer-Dreieck-Format.
Im Nahen Osten hat sich die Bundesregierung nach dem grausamen Überfall
der Hamas am 7. Oktober 2023 in fester Solidarität an die Seite Israels gestellt
und konsequent eine Haltung vertreten, bei der die Existenz und die langfristige
Sicherheit Israels sowie die Bekämpfung des Antisemitismus, die Unteilbarkeit
der Menschenrechte und die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht
zentral sind. Durch ihre intensive Pendeldiplomatie wurde die
Bundesministerin des Auswärtigen zu einer geschätzten Gesprächspartnerin und
Brückenbauerin in der Region, womit die Stimme Deutschlands gestärkt wurde. Die
Schaffung wichtiger Gesprächsformate mit westlichen und arabischen Partnern
wie etwa das 5+5-Format, der Einsatz im Rahmen der G7, Deutschlands starke
Rolle in der humanitären Hilfe und bei der Einleitung eines Reformprozesses
bei UNRWA und nicht zuletzt die wegweisende Herzliya-Rede der
Bundesministerin trugen ebenso dazu bei. Der konsequente Einsatz für die Belange
und die Freilassung der Geiseln, darunter viele mit Deutschlandbezug, für
einen Waffenstillstand in Gaza und für die Verbesserung des humanitären
Zugangs dort hat sich ausgezahlt.
In Reaktion auf die global zunehmenden Spannungen hat die Bundesregierung
Deutschlands Position und Interessen in der Welt strategisch neu vermessen.
Mit der Nationalen Sicherheitsstrategie, der China-Strategie und der
Klimaaußenpolitikstrategie, die jeweils in der Federführung des Auswärtigen Amts
vorgelegt wurden, hat die Bundesregierung klare strategische Leitplanken
gezogen für Deutschlands diplomatisches, aber auch sicherheitspolitisches,
klimapolitisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Handeln in der Welt. Mit der
die sicherheitspolitische Dimension der Klimakrise reflektierenden Steuerung
der Klimaaußenpolitik aus dem Auswärtigen Amt und dem dort neu
eingerichteten Posten einer Klima-Sonderbeauftragten hat Deutschland in der
internationalen Klimapolitik deutlich an Profil und Einfluss gewonnen. Die
Bundesregierung hat die komplementär neben der China-Strategie stehenden Leitlinien für
den Indo-Pazifik weiter strategisch umgesetzt, unter anderem durch das bisher
größte „Indo-Pacific Deployment“ (IPD) der Bundeswehr im Sommer 2024.
Mit dem IPD24 hat die Bundesregierung gezeigt, dass Deutschland bereit ist,
Verantwortung im Indo-Pazifik zu übernehmen für die Aufrechterhaltung der
freien Schifffahrt und die Geltung des internationalen Seerechts.
Mit den Leitlinien für feministische Außenpolitik wurden deren drei
Kernanliegen – die Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen weltweit, der Einsatz
für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Gesellschaftsbereichen, der
gleiche Zugang zu Ressourcen für Frauen und marginalisierte Gruppen – breit
im Auswärtigen Amt verankert. Die Leitlinien werden von allen
Arbeitseinheiten umgesetzt. Dieser politische Ansatz basiert auf der auch
sozialwissenschaftlich abgesicherten Erkenntnis, dass Gesellschaften umso friedlicher und
wohlhabender sind, je weniger Benachteiligung stattfindet. So sind etwa verhandelte
Friedensabkommen und die damit einhergehende Sicherheit nachweislich
nachhaltiger, wenn Entscheidungsprozesse inklusiv gestaltet werden und
insbesondere Frauen und marginalisierte Gruppen daran beteiligt sind. Gleiches gilt für
die wirtschaftliche Entwicklung: Ökonominnen und Ökonomen gehen von
einem deutlich höheren globalen Wachstum aus, wenn Frauen gleichberechtigt
am weltweiten Arbeitsmarkt beteiligt wären.
Die Bundesregierung hat verstärkt in engere Partnerschaften auf dem gesamten
Globus investiert, um ökonomische Abhängigkeiten wie im Falle Russlands
vor 2022 zu verringern bzw. zu verhindern und Deutschlands politischen
Spielraum zu vergrößern. Dies gilt insbesondere im Bereich der Rohstoffversorgung
und der Lieferketten. Die deutsche Wirtschaft profitiert von diversifizierten
Handelsbeziehungen und einer stärkeren Fachkräfteeinwanderung aus
verschiedenen Staaten. Dazu zählt beispielsweise die Partnerschaft mit Indien, die mit
dem Grundsatzdokument „Fokus auf Indien“ erstmals einen strategischen
Rahmen erhielt. Große Fortschritte hat das Auswärtige Amt bei der
Visadigitalisierung gemacht, eine für die auch praktisch erfolgreiche Gewinnung der nötigen
Fachkräfte im Ausland zentrale Voraussetzung. Seit dem 1. Januar 2025 sind
alle Visastellen über das neue Auslandsportal digital angeschlossen, wodurch
sich Antrags- und Bearbeitungsprozesse absehbar deutlich vereinfachen und
verkürzen.
Die Bundesregierung hat sich zudem in den vergangenen Monaten auf ein
neues Kapitel in den transatlantischen Beziehungen eingestellt. Sie hat sich intern,
aber auch mit der Europäischen Kommission und mit Deutschlands Partnern
innerhalb und außerhalb Europas eng abgestimmt und tut dies weiterhin. Sie
hat in diesem Sinne systematisch und über Jahre hinweg Kontakte in beide
politische Lager der USA aufgebaut und gepflegt, worauf sie nun unter der
neuen US-Administration aufbauen kann.
Ein zentraler Aspekt einer erfolgreichen Diplomatie im 21. Jahrhundert ist die
aktive, öffentliche Kommunikation in Deutschland, auf der globalen Bühne und
in den Gastländern. In Zeiten, in denen autoritäre Akteure wie Russland mit
massivem Ressourceneinsatz nicht zuletzt in wichtigen deutschen
Partnerländern ihre Narrative verbreiten, journalistische Berichterstattung zu verhindern
versuchen und auch vor der systematischen Manipulation von Informationen
nicht zurückschrecken, müssen Diplomatie und Außenpolitik über das
geräuschlose Agieren im Hintergrund hinausgehen. Die Bundesregierung scheut
diese Debatten nicht, sondern nimmt an ihnen teil und nutzt sie dazu, Fakten
darzulegen und Deutschlands Positionen und Interessen offensiv zu vertreten.
Dabei bleiben Dialog und Bereitschaft zum direkten Austausch immer das
oberste Ziel. Auch in der innenpolitischen Debatte haben außenpolitische
Themen eine immer größere Bedeutung.
1. Bringt die Bundesaußenministerin in Gesprächen mit ihrem US-
amerikanischen Kollegen und anderen Akteuren in der neuen US-Administration
zum Ausdruck, dass die Ukraine im Falle von Friedensverhandlungen
einen zentralen Platz am Verhandlungstisch erhalten muss und nur solche
Lösungen des Konflikts ernsthaft diskutiert werden können, mit denen
die Ukraine selbstbestimmt einverstanden ist?
Ja.
2. Welche führenden Mitglieder der republikanischen Partei hat die
Bundesaußenministerin innerhalb des letzten Jahres 2024 in Vorbereitung auf
eine mögliche Wiederwahl Donald Trumps getroffen, haben im Jahr
2024 Treffen mit dem nun neuen amerikanischen Außenminister Marco
Rubio, dem designierten Nationalen Sicherheitsberater Michael Waltz
oder dem nun neuen Vizepräsidenten James David Vance stattgefunden
(bitte alle Treffen und die Agenda namentlich und mit Daten auflisten)?
3. Hat die Bundesaußenministerin zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage
(Ende Januar 2024) bereits erste Antrittsgespräche mit hochrangigen
Vertretern der neuen US-Administration geführt, gab es insbesondere mit
dem neuen Außenminister Marco Rubio sowie dem Sondergesandten für
die Ukraine, Keith Kellogg, dem Sondergesandten für den Nahen und
Mittleren Osten, Steve Witkoff, und dem Sicherheitsberater Mike Waltz
erste Gespräche (bitte alle Treffen namentlich und mit Daten auflisten)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Frage 2 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftlichen Fragen 36 und 37 des Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen auf
Bundestagsdrucksache 20/13973 verwiesen.
Die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, hat am 27. Januar
2025 mit US-Außenminister Marco Rubio gesprochen.
Sie hat am Rande der Münchener Sicherheitskonferenz am 14. Februar 2025
gemeinsam mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier US-Vizepräsident
James David Vance sowie am 15. Februar 2025 mit dem Außenminister Marco
Rubio und den US-Sondergesandten für die Ukraine, Keith Kellogg, getroffen.
Zudem telefonierte sie gemeinsam mit weiteren Amtskollegen am 18. Februar
2025 mit dem Außenminister Marco Rubio.
4. Sieht das Auswärtige Amt mit Blick auf die kürzlich durchgestochene
diplomatische Korrespondenz aus der deutschen Botschaft in
Washington zum Amtsantritt der zweiten Trump-Administration
Handlungsbedarf, die interne Kommunikation und die Sicherheitsvorkehrungen für
sensible diplomatische Dokumente zu überprüfen, um künftige Leaks zu
verhindern?
Geheimschutz bedarf der regelmäßig wiederkehrenden Sensibilisierung und
Unterweisung der Beschäftigten. Diese ist im Auswärtigen Amt vorgeschrieben
und wird praktiziert.
a) Hat die US-amerikanische Botschaft in Berlin anlässlich des Leaks der
diplomatischen Korrespondenz mit dem Auswärtigen Amt Kontakt
aufgenommen?
b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die
bilateralen Beziehungen zu den USA angesichts der in der diplomatischen
Korrespondenz geäußerten Kritik und der öffentlichen Diskussion
darüber?
Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet.
Zu dieser Thematik erfolgte keine Kontaktaufnahme seitens der USA.
5. Inwieweit und ab welchem Punkt ist die Leitungsebene innerhalb des
Auswärtigen Amts an der Freigabe von Beiträgen des
Bundesministeriums in den sozialen Medien (unter anderem auf der Plattform X)
beteiligt?
a) Hat das Auswärtige Amt im Bereich der Kommunikation infolge der
bei wichtigen Partnern durch die als undiplomatisch empfundenen
Äußerungen des Amtes in den sozialen Medien entstandenen
Irritationen eine Überarbeitung der Freigabeverfahren und einzubindenden
Ebenen vorgenommen?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung macht sich die in der Fragestellung enthaltene Wertung
nicht zu Eigen.
Das Pressereferat ist Teil der Leitungsebene des Auswärtigen Amts.
Für das Auswärtige Amt sprechen die Sprecher und die Sprecherin, zum
Beispiel in der Bundespressekonferenz oder über die Kanäle des Auswärtigen
Amts in den sozialen Medien. Das Auswärtige Amt nutzt diese Kanäle, um
außenpolitische Botschaften zielgruppenspezifisch zu vermitteln. Dazu gehört
auch, falschen Narrativen über Deutschland entgegenzuwirken. Durch eine
ständige Analyse optimiert das Auswärtige Amt seine strategische
Kommunikation.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Stand der Umsetzung
der Nationalen Sicherheitsstrategie, welche Initiativen aus der Nationalen
Sicherheitsstrategie wurden bereits umgesetzt, und welche noch nicht?
Zum Umsetzungsstand der Nationalen Sicherheitsstrategie wird auf die
Antworten der Bundesregierung
• auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/13542,
• auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/15019,
• zu Frage 179 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14982 und
• zu Frage 5 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Friedrich Merz und der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14981
verwiesen.
Darüber hinaus hat sich die Bundesaußenministerin am 17. Oktober 2024 im
Plenum des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Nationalen
Sicherheitsstrategie geäußert (
www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-ab
os/bulletin/rede-der-bundesministerin-des-auswaertigen-annalena-baerbock--23
16100).
7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der
Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte
Engagement Deutschlands“ (27. Januar 2025), dass ein Nationaler
Sicherheitsrat für eine ressortübergreifende und abgestimmte Außen- und
Sicherheitspolitik vor dem Hintergrund der uns gegenüberstehenden
erheblichen und drängenden internationalen Herausforderungen unbedingt
notwendig ist, und wie positioniert sie sich dazu?
Die Bundesregierung hat den Abschlussbericht der Enquete-Kommission zur
Kenntnis genommen und prüft die darin enthaltenen Empfehlungen über
verschiedene Fachbereiche hinweg. Dazu gehört auch die Frage des integrierten
Krisenmanagements und eines effektiven sicherheitspolitischen Handelns.
8. Wie hat die Bundesregierung den Auftrag des Deutschen Bundestages
vom 28. September 2023 (Bundestagsdrucksache 20/8536) erfüllt, die
deutsche Politik in den Vereinten Nationen (VN) und anderen
internationalen Organisationen ressortübergreifend abzustimmen und dafür
Leistungen aus verschiedenen Ministerien an die VN, ihre
Sonderorganisationen und weitere internationale Organisationen zentral zu erfassen und
regelmäßige Berichte der erfassten Daten über ressortübergreifende
Maßnahmen und Leistungen an den Deutschen Bundestag zu
übermitteln?
Die Bundesregierung koordiniert sich zu allen Fragen der VN-Politik,
insbesondere in der VN-Gremienarbeit, zum Beispiel im Rahmen der VN-
Ausschüsse, des VN-Menschenrechtsrates und der Vertragsstaatenkonferenzen
Internationaler Organisationen. Besonders intensiv sind die Abstimmungen bei
Verhandlungen neuer Übereinkommen. So hat sich die Bundesregierung während
der von Deutschland und Namibia geführten Verhandlungen des 2024
angenommenen Zukunftspaktes über zwei Jahre hinweg eng abgestimmt, um zu
allen Themen eine gemeinsame deutsche Linie zu entwickeln und diese in die
Verhandlungen einzubringen. Mit dem Pakt, der am 23. September 2024 von
allen VN-Mitgliedstaaten angenommen wurde, gibt es jetzt einen gemeinsamen
Leitfaden zur beschleunigten Umsetzung der Agenda 2030 und zur Zukunft der
multilateralen Zusammenarbeit.
In Bezug auf das deutsche Projektengagement und die Beitragszahlungen an
internationale Organisationen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14925
verwiesen.
Die Bundesregierung erstellt mit ihrem „Bericht zur Zusammenarbeit zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen,
global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen
des VN-Systems“ (letzte beiden Berichte für 2020 bis 2023 auf
Bundestagsdrucksachen 20/8129 und 20/12210) regelmäßig einen Gesamtüberblick der
deutschen Beitragszahlungen an die VN und unterrichtet dahingehend die
Öffentlichkeit und den Bundestag.
9. Welche fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden von der
Bundesaußenministerin und der Staatsministerin für Europa und Klima
in den letzten drei Jahren 2022, 2023 und 2024 am häufigsten besucht,
bzw. aus welchen fünf EU-Mitgliedstaaten wurden die meisten Besuche
in Deutschland empfangen (bitte die Länder und einzelne Treffen
inklusive Daten, Agenda und deutscher ministerieller Teilnehmenden
auflisten)?
Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock besuchte seit
Amtsantritt in den Jahren 2022 bis 2024
• 26 Mal das Königreich Belgien,
• 14 Mal die Französische Republik,
• zwölf Mal das Großherzogtum Luxemburg,
• sechs Mal die Republik Polen und
• fünf Mal das Königreich Spanien.
Die Besuche erfolgten unter anderem zur Teilnahme am Rat für Auswärtige
Angelegenheiten (RfAB) oder anderen multilateralen Formaten sowie im
bilateralen Rahmen.
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 25
und 26 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache
20/14973 verwiesen.
Die Bundesministerin des Auswärtigen empfing am häufigsten folgende EU-
Amtskolleginnen und Amtskollegen zwischen 2022 und 2024:
• Frankreich (sechs Mal)
• Slowenien (drei Mal)
• Niederlande (drei Mal)
• Dänemark (zwei Mal)
• Estland (zwei Mal)
• Italien (zwei Mal)
• Luxemburg (zwei Mal)
• Polen (zwei Mal)
• Schweden (zwei Mal).
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht.
Die jeweils an den Gesprächen der Bundesministerin des Auswärtigen
teilnehmenden Delegationsmitglieder werden technisch auswertbar nicht erfasst.
Aufgrund der gesetzten Frist ist eine manuelle Auszählung nicht möglich.
Eine Übersicht der Reisen und der eingehenden Besuche von EU-
Außenministerinnen und Außenministern in den Jahren 2022 bis 2024 kann der Anlage 1*
entnommen werden.
Der Austausch mit den Staatsministerinnen und Staatsministern der Staaten der
Europäischen Union erfolgt hauptsächlich im Rahmen von multilateralen
Formaten wie dem regelmäßig stattfindenden Rat für Allgemeine Angelegenheiten
(RfAA); daher wurden in diesem Rahmen besonders häufig das Königreich
Belgien und das Großherzogtum Luxemburg besucht. Im bilateralen Bereich
wurden von der Staatsministerin für Europa und Klima von 2022 bis 2024
besonders häufig die Französische Republik (sieben Mal) und die Republik Polen
(sieben Mal) besucht sowie einige EU-Mitgliedstaaten je zwei Mal, unter
anderem Tschechien, Österreich, Italien, Lettland, Litauen, Rumänien, Kroatien,
Griechenland, Slowakei und Portugal.
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht.
Wo möglich, wurde jedoch der konkrete Anlass der Reise aufgeführt. Aufgrund
der Fülle an Terminen ist es in der gegebenen Frist nicht möglich, die weiteren
Teilnehmenden neben der Staatsministerin zu ermitteln.
Eine Übersicht der Reisen der Staatsministerin für Europa und Klima in den
Jahren 2022 bis 2024 kann der Anlage 1* entnommen werden.
Im Bereich der eingehenden bilateralen Besuche durch Counterparts der
Staatsministerin für Europa und Klima erfolgten die häufigsten Besuche durch die
Französische Republik (neun Mal), Italien (sechs Mal), Schweden (fünf Mal),
Finnland und Dänemark (je vier Mal) und Polen (drei Mal).
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht.
Aufgrund der Fülle an Terminen ist es in der gegebenen Frist nicht möglich, die
weiteren Teilnehmenden neben der Staatsministerin zu ermitteln.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15088 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Eine Übersicht der Besuche der Counterparts der Staatsministerin für Europa
und Klima in den Jahren 2022 bis 2024 kann der Anlage 1* entnommen
werden.
10. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung auf EU-Ebene
und im bilateralen Verhältnis zu Mitgliedstaaten, um in Zeiten
zunehmender Polarisierung die umso mehr erforderliche gemeinsame
Kommunikation und ein einheitliches Auftreten in entscheidenden politischen
Fragen sicherzustellen, und welche Erfolge kann die Bundesregierung
hierbei verzeichnen?
Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten im
Europäischen Rat, im Rat der Europäischen Union sowie in bilateralen
Gesprächen und anderen Formaten wie dem Weimarer Dreieck für die
Geschlossenheit der Europäischen Union ein. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Friedrich Merz und der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14981 verwiesen.
11. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Freundschaft und Partnerschaft zu unserem engsten europäischen
Verbündeten Frankreich im Einklang mit dem Vertrag von Aachen (2019)
anhand konkreter Maßnahmen zu untermauern und weiterzuentwickeln?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die in
Artikel 1 angestrebte intensivierte Zusammenarbeit in der Europapolitik
mit Leben zu füllen?
b) Haben aus Sicht der Bundesregierung die in Artikel 2 vereinbarten
regelmäßigen Konsultationen im Vorfeld großer europäischer Treffen
zu einer Abstimmung gemeinsamer Standpunkte geführt, und wenn
ja, kann die Bundesregierung hierfür konkrete Beispiele nennen?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 67 und 68 der Kleinen
Anfrage des Abgeordneten Friedrich Merz und der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14981 wird verwiesen.
c) Gibt es weitere Beispiele für regelmäßig wiederkehrende Termine zu
Konsultationen zwischen der Bundesaußenministerin und ihrem
französischen Amtskollegen, und in welchem Abstand und zu welchen
Themen haben diese Absprachen stattgefunden bzw. sind für die
Zukunft geplant?
Regelmäßig wiederkehrende Termine von der Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock und ihrem französischen Amtskollegen finden vor
allem im Rahmen multilateraler Formate statt, so dem Rat für Auswärtige
Beziehungen (RfAB) und Treffen im NATO-, G7- oder G20-Rahmen. Hinzu
kommen bilaterale Treffen sowie kleinere multilaterale Formate nach Absprache,
zum Beispiel das Weimarer Dreieck und gemeinsame Reisen, wie im Januar
2023 nach Äthiopien, im Juli 2023 in die deutsch-französische Grenzregion
sowie im Januar 2025 nach Syrien.
Im Durchschnitt treffen die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena
Baerbock und ihr französischer Amtskollege rund 20-mal pro Jahr zusammen.
Die Inhalte der Gespräche sind vertraulich.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15088 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) Gibt es regelmäßig wiederkehrende Termine zu Konsultationen
zwischen der Staatsministerin für Europa und Klima und dem
französischen Ministre délégué chargé de l'Europe, und in welchem Abstand
und zu welchem Thema haben diese Absprachen stattgefunden?
Regelmäßig wiederkehrende Termine von der Staatsministerin Anna Lührmann
und dem französischen Staatssekretär für Europa sind zunächst die Räte für
allgemeine Angelegenheiten auf europäischer Ebene. Hinzu kommen die
Teilnahme an institutionellen Formaten, die aus dem Vertrag von Aachen
hervorgehen, bilaterale Treffen sowie kleinere multilaterale Formate nach Absprache,
zum Beispiel das Weimarer Dreieck.
Im Durchschnitt treffen die Staatsministerin Anna Lührmann und ihr
französischer Amtskollege rund 20-mal pro Jahr zusammen. Die besprochenen Themen
sind der öffentlichen Berichterstattung zu entnehmen. Die Inhalte der
Gespräche sind vertraulich.
e) Kann die Bundesregierung erfolgreiche Beispiele für die in Artikel 2
vereinbarte Abstimmung bei der Umsetzung von europäischem in das
nationale Recht nennen?
Deutschland und Frankreich stimmen sich gemäß Artikel 2 des Vertrags von
Aachen bei der Umsetzung von europäischem in nationales Recht ab. Für
entsprechende Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung ist aufgrund des
grundgesetzlichen Ressortprinzips (Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes) das
jeweils fachlich federführende Ressort zuständig.
Abstimmungen finden teilweise im Rahmen von Umsetzungsworkshops statt,
die die Europäische Kommission organisiert. So zum Beispiel bei der
Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni
2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren.
Ein erster Austausch zur Umsetzung dieser Richtlinie mit den anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich Frankreich, fand im
Rahmen eines von der Europäischen Kommission am 25. November 2024
organisierten Umsetzungsworkshops statt.
Bezüglich der Abstimmung auf parlamentarischer Ebene hat die von der
Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung eingesetzte
Arbeitsgruppe „Kohärente Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union in das
nationale Recht Deutschland und Frankreichs“ Empfehlungen beschlossen.
f) Hat die Bundesregierung das Ziel aus Artikel 4 umgesetzt, die
Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik zu stärken,
gemeinsame Positionen zu entwickeln und wenn möglich gemeinsam zu
handeln, und welche konkreten Beispiele kann sie dafür nennen?
Die Bundesregierung hat das Ziel umgesetzt. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 67 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Friedrich Merz und
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14981 wird
verwiesen.
g) Wie oft nahm die Bundesaußenministerin entsprechend Artikel 24 des
Vertrags von Aachen an einer Sitzung des französischen Kabinetts
teil?
Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock nahm am 10. Mai
2023 an einer Sitzung des französischen Ministerrats (Kabinett) teil.
h) Wie oft tagte der Ausschuss für Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit (GRÜZ) zwischen Dezember 2021 und Januar 2025, und wie oft
war das Auswärtige Amt durch eine Vertreterin oder einen Vertreter
der Leitungsebene repräsentiert?
Zwischen Dezember 2021 und Januar 2025 tagte der deutsch-französische
Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) insgesamt sechs Mal.
Die Staatsministerin Anna Lührmann nahm für das Auswärtige Amt an vier
dieser Sitzungen teil. Bei allen anderen Sitzungen war das Auswärtige Amt
durch die Beauftragte für die Beziehungen zu den Mitgliedstaaten der EU,
grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit vertreten.
12. Wie viele im Auswärtigen Amt beschäftigte Personen haben auf
deutscher Seite an den in Artikel 5 des Vertrags von Aachen angestrebten
Austauschprogrammen bis Stand 15. Januar 2025 teilgenommen?
a) Wie viele Personen aus dem deutschen Führungspersonal bzw. der
Leitungsebene nahmen an einem Austausch mit dem französischen
Außenministerium teil (bitte nach Amtsbezeichnung und Länge des
Austausches aufschlüsseln)?
b) Wie viele Personen nahmen von deutscher Seite an einem Austausch
in der französischen Ständigen Vertretung bei den Vereinten
Nationen, bei der französischen Ständigen Vertretung bei der
Nordatlantische Vertragsorganisation und der französischen Ständigen
Vertretungen bei der Europäischen Union teil (bitte nach Amtsbezeichnung
und Länge des Austausches aufschlüsseln)?
c) Wie viele Personen nahmen von deutscher Seite an einem Austausch
zwischen den für die Koordinierung der europapolitischen
Maßnahmen zuständigen Stellen in Frankreich teil (bitte nach
Amtsbezeichnung und Länge des Austausches aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Die genaue Zahl aller Personen, die an den in Artikel 5 des Vertrags von
Aachen angestrebten Austauschprogrammen teilgenommen hat, wird statistisch
nicht erfasst.
Das Auswärtige Amt versetzt jährlich etwa drei Austauschbeamtinnen und -
beamte für mindestens 12 Monate an das französische Außenministerium, unter
anderem in die Büros der Europaminister/Staatsministerin. Seit September
2024 ist zusätzlich eine Austauschbeamtin in das Secrétariat général des
affaires européennes, das die europapolitischen Maßnahmen der französischen
Regierung koordiniert, entsandt.
In Absprache mit der französischen Regierung werden zudem alle
Auslandsvertretungen beider Länder – die ständigen Vertretungen bei internationalen
Organisationen eingeschlossen – ermutigt, regelmäßige gegenseitige
Hospitationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermöglichen.
13. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Freundschaft und Partnerschaft zu Polen, insbesondere in der Außen-
und Sicherheitspolitik, anhand konkreter Maßnahmen zu untermauern
und weiterzuentwickeln?
a) Welche konkreten Maßnahmen mit welchen Ergebnissen hat die
Bundesregierung unternommen, um die Zusammenarbeit innerhalb
des Weimarer Dreiecks weiter zu vertiefen und zu intensivieren, und
mit welcher Regelmäßigkeit haben entsprechende Treffen
stattgefunden?
Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sucht den kontinuierlichen und engen Austausch zu
Polen, um die gemeinsame Freundschaft und Partnerschaft weiter zu festigen
und auszubauen. So beging Bundesaußenministerin Annalena Baerbock den
20. Jahrestag des polnischen EU-Beitritts am 1. Mai 2024 gemeinsam mit
ihrem polnischen Amtskollegen in Frankfurt/Oder und Słubice. Die
Regierungskonsultationen am 2. Juli 2024 sowie die am selben Tag erfolgte
Unterzeichnung des gemeinsamen Aktionsplans waren Ausdruck des beidseitigen
Wunsches nach einem Neustart der bilateralen Beziehungen nach dem
Regierungswechsel in Polen Ende 2023. Das Jahr 2024 war durch eine dichte Folge von
Treffen des Weimarer Dreiecks auf ministerieller Ebene gekennzeichnet.
Nennenswert sind hier besonders die Treffen der Außenministerinnen und
Außenminister am 12. Februar 2024 bei Paris und am 22. Mai 2024 in Weimar zur
Abstimmung einer gemeinsamen Position in der GASP/GSVP. Die Ergebnisse
wurden in der Politischen Erklärung zum Treffen in Paris und der anlässlich
des Treffens in Weimar veröffentlichten „Weimar Agenda“ festgehalten. Mit
einem weiteren Treffen nebst Erklärung der drei Außenministerinnen und
Außenminister in Chişinău am 17. September 2024 wurde ein klares Signal der
gemeinsamen Unterstützung für die Republik Moldau und die Ukraine gesetzt.
Ein Treffen der Verteidigungsminister im Format Weimarer Dreieck fand am
24. Juni 2024 in Paris statt. Dort stimmten sich die Minister zu Fragen
verstärkter Zusammenarbeit und zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie
ab. Am 15. März 2024 haben sich die Staats- und Regierungschefs im Format
des Weimarer Dreiecks auf Schwerpunkte für die Unterstützung der Ukraine
verständigt.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die außenpolitischen Prioritäten der
gegenwärtigen polnischen Ratspräsidentschaft, und hinsichtlich
welcher Prioritäten hat die Bundesregierung bisher eine proaktive Rolle
bei deren Umsetzung angestrebt?
Die Bundesregierung unterstützt Polen auch im Rahmen seiner
Ratspräsidentschaft proaktiv und sucht den kontinuierlichen Austausch. Die
Bundesregierung bewertet die Schwerpunktsetzung auf europäische Sicherheit besonders im
Angesicht der Bedrohung der europäischen Sicherheit durch den russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine als positiv. Die Bundesregierung teilt neben der
fortgesetzten Unterstützung der Ukraine auch das Ziel der polnischen
Ratspräsidentschaft, die europäische Sicherheit und Verteidigung massiv zu stärken.
Auch das Anliegen der polnischen Ratspräsidentschaft, sich insgesamt für ein
geschlossenes Auftreten der EU einzusetzen, unterstützt die Bundesregierung.
14. Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen,
um eine möglichst enge Zusammenarbeit mit europäischen
Wertepartnern wie Norwegen und dem Vereinigten Königreich, insbesondere in
den Bereichen Sicherheit, zu erreichen, und was stellen aus Sicht der
Bundesregierung diesbezüglich besondere Erfolge dar?
Die Bundesregierung hat die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
den europäischen Wertepartnern durch konkrete Zusammenarbeit und
gemeinsame Projekte weiter vertieft.
Norwegen ist Deutschlands wichtigster Energielieferant und soll es auch auf
dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft bleiben. Dazu wurde von den
zuständigen Ministern eine Reihe entsprechender Vereinbarungen getroffen, wie die
gemeinsamen Erklärungen zu Klima, Erneuerbarer Energie und Grüner Industrie
vom 5. Januar 2023 sowie zu Wasserstoff vom 5. Januar 2023 und vom
22. April 2024. Die enge sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Norwegen
zeigt sich u. a. im gemeinsamen Projekt der hochmodernen U-Boote 212CD
und der Entscheidung der norwegischen Regierung von Februar 2023, die
eigenen Streitkräfte mit 54 Kampfpanzern Leopard 2 auszurüsten. Darüber hinaus
wurde mit Norwegen und Kanada auf dem NATO-Gipfel in Washington, D. C.
am 10. Juli 2024 eine Absichtserklärung zu einer maritimen trilateralen
Sicherheitspartnerschaft vereinbart, u. a. um die Zusammenarbeit im Nordatlantik und
die Sicherung der dortigen Seeverbindungslinien im Rahmen der NATO zu
verbessern.
Das Vereinigte Königreich ist für Deutschland ein zentraler Alliierter und
Wertepartner in Europa. Bundeskanzler Olaf Scholz und Premierminister Keir
Starmer haben im August 2024 vereinbart, die bilaterale Partnerschaft noch
weiter zu vertiefen und einen bilateralen Vertrag zu schließen, der gemäß der
gemeinsamen Erklärung beider Regierungschefs die gesamte Bandbreite der
Beziehungen abdecken soll. Mit der Vereinbarung der Verteidigungsminister
(sogenanntes „Trinity House Agreement“ vom 23. Oktober 2024) wurden im
Verteidigungsbereich wichtige Weichen für die künftige Zusammenarbeit
gestellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass starke Beziehungen
zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich im
gegenseitigen Interesse sind und dem Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
dabei eine herausgehobene Rolle zukommen sollte. Die Bundesregierung
begrüßt den für den 19. Mai 2025 angekündigten Gipfel zwischen der
Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zur Erneuerung der
gemeinsamen Agenda.
15. Welche Initiativen mit welchen konkreten Ergebnissen hat die
Bundesregierung unternommen, um die Dynamik und die Glaubwürdigkeit des
Erweiterungsprozesses der EU sowohl mit Blick auf die Staaten des
Westbalkans als auch mit Blick auf die Ukraine und die Republik
Moldau wieder anzukurbeln respektive zu gewährleisten?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um die betroffenen Staaten bei ihren Reformbemühungen
hinsichtlich der Erfüllung der EU-Beitrittskriterien („Kopenhagener
Kriterien“) als Grundvoraussetzung für einen EU-Beitritt proaktiv zu
unterstützen?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 72 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14981.
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Stand der
Umsetzung der auf dem letzten Gipfel des Berliner Prozesses 2024
beschlossenen Initiativen?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 72 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14981.
c) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der maßgeblich von
Bundeskanzler Olaf Scholz vorangetriebenen Absichtserklärung
zwischen der EU und Serbien hinsichtlich des Lithium-Abbaus im Jadar-
Tal?
Die serbische Regierung hat mit der EU eine strategische Partnerschaft in den
Bereichen nachhaltige Rohstoffgewinnung, Batteriewertschöpfungsketten und
E-Autos auf den Weg gebracht. Diese beinhaltet die Verpflichtung auf hohe
Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards. Die Bundesregierung begrüßt
grundsätzlich diese strategische Kooperation und treibt den Abbau von
Abhängigkeiten im Rohstoffbereich voran. Serbien kann ein wichtiger Partner für den
Ausbau der Elektromobilität in ganz Europa sein. Wesentliche Grundlage hierfür
sind die dazu notwendigen Rohstoffe, insbesondere Lithium.
d) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Bilanz des
scheidenden Sonderbeauftragten der EU für den Dialog zwischen Pristina und
Belgrad, Miroslav Lajčák?
Die Bundesregierung unterstützt den EU-geführten Normalisierungsdialog
zwischen Kosovo und Serbien nachdrücklich. Ziel des Dialogs ist ein umfassendes,
nachhaltiges, rechtsverbindliches Abkommen, das die EU-Perspektive für beide
Länder öffnet und zur regionalen Stabilität beiträgt. Miroslav Lajčák, dessen
Amtszeit am 31. Januar 2025 endete, war seit 2020 EU-Sonderbeauftragter. In
dieser Zeit hat er unter anderem, in enger Abstimmung mit Deutschland,
Frankreich, Italien und den USA, die Einigung auf das im Februar und März 2023
vereinbarte Normalisierungsabkommen („Ohrid“) zwischen Kosovo und
Serbien erreicht. Wichtige Erfolge Miroslav Lajčáks waren unter anderem auch die
Einigung zum Stromstreit im Norden Kosovos, die Anerkennung der lange
strittigen kosovarischen Pkw-Kennzeichen durch Serbien und die Gründung
einer gemeinsamen Kommission zu Vermissten. Gleichzeitig war insbesondere
der Norden Kosovos in den vergangenen Jahren von Spannungen geprägt, bis
hin zu Eskalationen in Zvečan und Banjska im Jahr 2023. Miroslav Lajčák
spielte für den Kosovo-Serbien-Dialog insbesondere auch in diesem
Spannungsfeld eine wichtige Rolle als Mediator zwischen beiden Seiten. Die
Bundesregierung wird auch weiter den EU-geführten Normalisierungsdialog
nachdrücklich unterstützen, auch unter dem neuen EU-Sonderbeauftragten Peter
Sørensen, der sein Mandat am 1. Februar 2025 angetreten hat.
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Herausforderungen für den EU-
Beitritt der Ukraine, insbesondere in Anbetracht der laufenden
Reformprozesse und des Kriegszustands, und welche konkreten
Unterstützungsmaßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Ukraine auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu begleiten?
Die Bundesregierung sieht die Zukunft der Ukraine in der Europäischen Union.
Trotz des Kriegszustands zeigt sich die Ukraine im laufenden Screening der
Europäischen Kommission gut vorbereitet. Deswegen setzt sich die
Bundesregierung dafür ein, dass das erste Verhandlungscluster („Fundamentals“)
schnellstmöglich geöffnet wird, sobald die notwendigen Bedingungen erfüllt
sind. Die Bundesregierung begleitet die Ukraine in 18 der 35
Verhandlungskapitel mit konkreten Projekten, um die notwendigen Reformprozesse zu
unterstützen. Mit dem von der Bundesregierung unterstützten EU-Finanzinstrument,
der sogenannten Ukraine-Fazilität, und den damit verbundenen
Konditionalitäten sollen wichtige Reformen unterstützt werden, um das Land auf seinem Weg
zur EU-Mitgliedschaft voranzubringen.
16. Welche Strategie und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um
langfristig die EU-Beitrittsperspektive Georgiens zu erhalten?
a) Gab es nach den Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024
Gespräche zwischen dem deutschen Botschafter in Georgien und/oder der
Leitungsebene des Auswärtigen Amts mit Entscheidungsträgern der
Partei „Georgischer Traum“?
b) Wenn ja, wann haben sie stattgefunden, und um welche Themen ging
es?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Der Europäische Rat hat Georgien im Dezember 2023 den Kandidatenstatus in
dem erklärten Verständnis verliehen, dass Reformen in mehreren
Schlüsselbereichen umgesetzt werden. Der Europäische Rat stellte jedoch am 27. Juni
2024 einen de facto Stillstand des Beitrittsprozesses fest (bestätigt am
17. Oktober 2024 und 19. Dezember 2024), solange die aktuelle Politik der
georgischen Führung anhält. Die Ankündigung des georgischen Premierministers
Irakli Kobachidse vom 28. November 2024, bis 2028 keine Beitrittsgespräche
mit der EU führen und auf EU-Gelder verzichten zu wollen, stellt einen
weiteren Tiefpunkt der politischen Entwicklung in Georgien in den letzten Monaten
dar. Es ist an den Verantwortlichen der Partei „Georgischer Traum“ alles dafür
zu tun, die tiefe politische Krise zu beenden, Vertrauen zurückzugewinnen und
auf den EU-Beitrittspfad zurückzukehren. Es hat nach den Parlamentswahlen
vom 26. Oktober 2024 keine Gespräche zwischen dem deutschen Botschafter
in Georgien oder der Leitungsebene des Auswärtigen Amts mit
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern der Partei „Georgischer Traum“
gegeben.
c) Welche konkreten Maßnahmen ergriff und/oder plant die
Bundesregierung, um die überwiegend proeuropäische georgische Bevölkerung bei
ihrem Wunsch nach einer Integration Georgiens in die EU auch nach
dem Beschluss der regierenden Partei „Georgischer Traum“,
Beitrittsverhandlungen mit der EU bis 2028 auszuschließen, zu unterstützen?
Die Bundesregierung unterstützt insbesondere mit dem Programm „Ausbau der
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen
Partnerschaft und Russland“ (ÖPR), das 2014 ins Leben gerufen wurde,
Kooperationen zwischen deutschen und georgischen zivilgesellschaftlichen Strukturen.
Die Förderung von Projekten im Rahmen des ÖPR-Programms, bei denen die
georgische Zivilgesellschaft beteiligt ist, beträgt seit 2014, einschließlich
geplanter Projekte, mehr als 60 Mio. Euro.
d) Welche konkreten Maßnahmen erwog oder erwägt die
Bundesregierung auch in Gesprächen mit europäischen Partnern, um wirksam auf
den antieuropäischen und zunehmend autoritären Kurs der
georgischen Regierung und deren tragender Partei „Georgischer Traum“ zu
reagieren?
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an Abstimmung der Maßnahmen der
EU gegenüber der georgischen Regierung. So einigten sich die EU-
Mitgliedstaaten darauf, auf hochrangige Treffen mit der georgischen Führung zu
verzichten, neue Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zu
suspendieren und laufende Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit und
Unterstützung der EU für Georgien auszusetzen.
Am 27. Januar 2025 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten eine teilweise
Suspendierung des Visumerleichterungsabkommens der EU mit Georgien, die den
Weg für die Aussetzung der Visafreiheit für Inhaberinnen und Inhaber von
Diplomatenpässen, Dienst-/Amtspässen oder Sonderpässen freimachte.
Auch bilateral zog die Bundesregierung Konsequenzen für die Zusammenarbeit
mit den georgischen Behörden und setzte unter anderem
Infrastrukturinvestitionsprojekte der Entwicklungszusammenarbeit im Wert von mehr als 200 Mio.
Euro aus. Sowohl auf der EU- wie auf der bilateralen Ebene ist die
Unterstützung der weitgehend pro-europäischen georgischen Zivilgesellschaft von den
Kürzungen nicht betroffen und soll im Gegenteil intensiviert werden.
e) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Gewaltakte der
georgischen Regierung gegen friedlich Demonstrierende,
Politikerinnen und Politiker und Medienvertreterinnen und Medienvertreter
(
www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/proteste-georgien-polizeigew
alt-100.html) unabhängig untersuchen zu lassen und die mutmaßlichen
Verantwortlichen hierfür zur Verantwortung zu ziehen?
Die Bundesregierung rief die georgischen Behörden wiederholt dazu auf,
Gewalt gegenüber Protestierenden, Journalistinnen und Journalisten und
Oppositionellen einzustellen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, so
unter anderem Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zusammen mit den
Außenministern von Frankreich und Polen am 31. Dezember 2024 (
www.ausw
aertiges-amt.de/de/newsroom/2692122-2692122) sowie die deutsche Botschaft
in Tiflis mit Botschaften der Media Freedom Coalition auf der Plattform X am
30. Januar 2025 (
https://x.com/Diplo_Peter/status/1885056747385082321?t=K
WbB4FMhQ8-Fq6rljjqAzg&s=08).
Am 31. Dezember 2024 beschloss die Bundesregierung einreiseverhindernde
Maßnahmen gegen neun Verantwortliche für Gewalt gegen Protestierende,
Oppositions- und Medienvertreterinnen und -vertreter.
f) Sind vom Auswärtigen Amt zusätzliche Programme in Kooperation
mit dem Goethe-Institut und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in
Georgien geplant, um unabhängige georgische Journalistinnen und
Journalisten, Medien- und Kulturschaffende in der aktuell prekären
Lage angesichts der Repressionen durch den „Georgischen Traum“
(akademie.dw.com/de/internationaler-tag-gegen-straflosigkeit-f%C3%
BCr-verbrechen-an-journalisten-der-fall-georgien/a-70692251) zu
unterstützen?
Das Auswärtige Amt unterstützt unabhängige georgische Journalistinnen und
Journalisten, Medien- und Kulturschaffende in Georgien auch 2025 unter
anderem im Rahmen des ÖPR-Programms, in dem 2025 ein Schwerpunkt auf der
Unterstützung unabhängiger Medien, auf Desinformationsbekämpfung und
Ausbildung von media literacy liegt. Zusätzlich fließen im Rahmen der
Demokratieförderung bis zu 400 000 Euro in die Stärkung unabhängiger georgischer
Medien. Das Goethe-Institut Tiflis unterstützt insbesondere unabhängige
Medien- und Kulturschaffende bei der Produktion und durch die Bereitstellung von
Räumen für den freien Austausch und Diskurs. Es gestaltet hierfür derzeit seine
Bibliothek für die bessere Nutzung dieser Zielgruppe um. Die Botschaft Tiflis
unterstützt über die Elisabeth-Selbert-Initiative.
17. Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um die
notwendige interne Reform der EU voranzubringen und die EU
institutionell und operativ auf eine potenziell größere Mitgliederzahl
vorzubereiten?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um eine Reform der EU-Entscheidungsprozesse, insbesondere in der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, voranzutreiben?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 69 und 70 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14981 verwiesen.
b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
die Instrumente und Prozesse für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit
innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Kontext bevorstehender
Erweiterungen zu stärken?
Die Bundesregierung setzt sich auf allen Ebenen für eine konsequente Nutzung
der Rechtsstaatsinstrumente und deren Weiterentwicklung ein. Dabei wurden in
den vergangenen Jahren wichtige Meilensteine erreicht:
• Erstmalige Nutzung der Konditionalitäts-Verordnung unter maßgeblichem
deutschem Einsatz mit der Folge, dass verschiedene Kohäsionsmittel für
Ungarn in Höhe von rund 6,3 Mrd. Euro eingefroren wurden;
• Unterstützung der Europäischen Kommission im Rahmen der
Konditionalisierung von NGEU-Mitteln mit der Folge, dass in zwei Fällen die
Auszahlung von Mitteln ausgesetzt wurde, weil grundlegende Voraussetzungen
nicht erfüllt waren;
• Weiterentwicklung des Rechtsstaatdialogs mit deutlich dichterer Taktung
(drei statt zwei länderspezifische Dialoge pro Jahr) und graduelle
Integration der am weitesten fortgeschrittenen Beitrittskandidaten in den Dialog;
• aktive Beteiligung in Grundsatzverfahren vor dem EuGH zur Durchsetzung
der Grundwerte in der EU, darunter in den beiden von Ungarn und Polen
betriebenen Nichtigkeitsklagen gegen die Konditionalitäts-Verordnung
(erfolgreich) und im gegen Ungarn laufenden Vertragsverletzungsverfahren
wegen der Verletzung von LGBTIQ*-Rechten (Urteil für zweite
Jahreshälfte 2025 zu erwarten).
c) Welche Vorarbeiten, Treffen und Überlegungen hat die
Bundesregierung bisher in den Vorbereitungen der Verhandlungen zum nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 unternommen, und welche
nennenswerten Ergebnisse konnten hierbei erzielt werden?
Die Bundesregierung berät wiederholt und fortlaufend sowohl intern als auch
mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Mitgliedstaaten und der Brüsseler
Institutionen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028.
Die Bundesregierung bringt sich zudem in die Beratungen über die inhaltliche
und qualitative Ausgestaltung der Sachpolitiken im nächsten MFR ein. Dabei
folgt die Bundesregierung dem Grundsatz, dass die Positionierung zur
Neuausrichtung des MFR und zur Ausstattung einzelner Programme zu gegebener Zeit
im politischen Gesamtkontext zu treffen ist und vorab keine finanzrelevanten
Vorfestlegungen zu einzelnen Themen vorzunehmen sind.
18. Wie bewertet das Auswärtige Amt die Möglichkeit und
Wahrscheinlichkeit der Reintegration Syriens in regionale und internationale Strukturen
vor dem Hintergrund der veränderten Machtverhältnisse, und unter
welchen Voraussetzungen ist dies aus Sicht der Bundesregierung denkbar?
Der Sturz des Assad-Regimes bietet aus Sicht der Bundesregierung den
Syrerinnen und Syrern die Chance auf einen politischen Neuanfang in Freiheit und
Selbstbestimmung. Deutschland ist bereit, Syrien bei einem friedlichem
Machtübergang, dem Wiederaufbau und nicht zuletzt einem gesellschaftlichen
Versöhnungsprozess zu unterstützen. Das hat die Bundesaußenministerin Annalena
Baerbock auch bei ihrem Besuch in Damaskus zusammen mit ihrem
französischen Amtskollegen Jean-Noël Barrot am 3. Januar 2025 unterstrichen. Die
Wahrung der territorialen Integrität Syriens und die Unterbindung jeglicher
Einmischung von außen sind dafür zentrale Voraussetzungen und auch zentrale
Forderungen des 8-Punkte-Plans der Bundesregierung für Syrien. Über ihre
künftige regionale und internationale Einbindung kann und muss Syrien selbst
entscheiden. Die syrische Übergangsregierung hat angekündigt, zur Festigung
des Friedens in der Region beitragen zu wollen und dazu strategische
Partnerschaften mit seinen Nachbarländern anzustreben. Voraussetzung dafür ist aus
Sicht der Bundesregierung die weitere Stabilisierung des Landes sowie die
Legitimierung seiner Institutionen, zu der insbesondere der zeitnahe Beginn eines
Nationalen Dialogs beitragen kann.
19. Welche Bedingungen koppelt die Bundesregierung an eine mögliche
Lockerung der EU-Sanktionen gegen Syrien?
Wie die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sowohl bei Besuchen in
Syrien und der Region als auch auf internationalen Konferenzen zum Ausdruck
brachte, ist ein inklusiver, repräsentativer politischer Prozess, der Minderheiten
und Frauen einschließt, zentral für das Ziel einer friedlichen Zukunft Syriens.
Diese Erwartungen liegen auch der Suspendierung der Sanktionen durch den
Rat der Europäischen Union am 24. Februar 2025 zugrunde.
20. Hat das Auswärtige Amt zusätzliche finanzielle Mittel vor dem
Hintergrund des Regimewechsels in Syrien für humanitäre Hilfe als
kurzfristige Maßnahme für Syrien bereitgestellt, und wenn ja, welche, und in
welcher Höhe, welche finanziellen Mittel in welcher Höhe, aufgeteilt nach
Einzelplänen und Titeln, sind voraussichtlich für 2025 vorgesehen?
Das Auswärtige Amt hat seit dem Regimewechsel in Syrien insgesamt 58 Mio.
Euro aus dem Titel Maßnahmen der humanitären Hilfe (EPL 05) für
humanitäre Hilfe in Syrien bereitgestellt, davon 1 Mio. Euro für 2024 und 57 Mio. Euro
für 2025.
Eine Aussage zu weiteren für 2025 vorgesehenen Mitteln lässt sich in der
aktuellen vorläufigen Haushaltsführung nicht treffen.
21. Plant das Auswärtige Amt, sicherzustellen, dass Angehörige vulnerabler
Gruppen von der humanitären Hilfe in Syrien profitieren, und wenn ja,
wie, wie wurde deren Zugang zu humanitärer Hilfe gegenüber den neuen
Machthabern in Damaskus thematisiert?
Der Zugang zu humanitärer Hilfe wird im Rahmen der humanitären Diplomatie
regelmäßig bei Treffen mit der syrischen Übergangsregierung auf allen
Hierarchieebenen angesprochen.
Humanitäre Hilfe erfolgt bedarfsorientiert. Die Zuwendungsempfänger arbeiten
daher in ihren Förderanträgen heraus, wie sichergestellt ist, dass die geplanten
Maßnahmen gerade Angehörige vulnerabler Gruppen erreichen. Beispielhaft
zählen zu den geförderten Maßnahmen Nahrungsmittelergänzungen für
stillende Mütter und Kinder sowie Schutzmaßnahmen für Frauen und Kinder oder
verfolgte Personengruppen.
22. Plant die Bundesregierung nach Beendigung der Kampfhandlungen im
Gazastreifen und im Falle eines nachhaltigen Waffenstillstands, sich im
Rahmen der VN für eine Änderung des Mandats der
Generalversammlung einzusetzen und die Überführung der Aufgaben von UNRWA
(Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen
Osten) in andere VN-Organisationen (UNHCR (Flüchtlingskommissariat
der Vereinten Nationen), WFP (Welternährungsprogramm der Vereinten
Nationen) etc.) voranzutreiben, und wenn nein, was spricht aus Sicht der
Bundesregierung gegen eine solche mittelfristige Überführung der
Aufgaben, gerade angesichts des zerrütteten Vertrauens unseres engen
Partners Israel in UNRWA als Organisation?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 36 und 39 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14534 verwiesen.
23. Hat das Auswärtige Amt konkrete Schritte unternommen, um eine
Listung der iranischen Revolutionsgarden auf der EU-Terrorliste zu
erwirken, und wenn ja, welche, und wie bewertet sie allen voran die
juristische Realisierbarkeit dieser Maßnahme?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14981 verwiesen.
24. Was hat die Bundesaußenministerin infolge der politisch motivierten
grausamen Hinrichtung von Jamshid Sharmahd unternommen, um das
iranische Mullah-Regime zu sanktionieren?
Der Geschäftsträger der Islamischen Republik Iran wurde am 29. Oktober 2024
ins Auswärtige Amt einbestellt. Der deutsche Botschafter in Teheran hat am
gleichen Tag gegenüber dem Außenminister der Islamischen Republik eine
Protestdemarche durchgeführt. Anschließend hat die Bundesaußenministerin
den deutschen Botschafter zu Konsultationen nach Berlin zurückgerufen.
In ihrer Erklärung vom 31. Oktober 2024 hat die Bundesaußenministerin
außerdem angekündigt, dass die drei Generalkonsulate der Islamischen Republik
Iran in Frankfurt am Main, Hamburg und München geschlossen werden. Die
drei Generalkonsulate haben zum 18. November 2024 den konsularischen
Dienstbetrieb eingestellt. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 54 der Abgeordneten Dr. Ottilie Klein auf Bundestagsdrucksache
20/14088 wird verwiesen.
25. Wie hat Annalena Baerbock in ihrer Funktion als Bundesministerin im
Auswärtigen Amt sichergestellt, dass die Beweismittellieferung ihres
Hauses (nach den Beweisbeschlüssen des 1. Untersuchungsausschusses
Afghanistan) vollständig und vollzählig ist?
Die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat am 8. Juli 2022, dem Tag
der Konstituierung des 1. Untersuchungsausschusses Afghanistan, ein
Moratorium zur Löschung und Vernichtung untersuchungsgegenständlicher
Unterlagen aus dem Untersuchungszeitraum für den Geschäftsbereich des
Auswärtigen Amts, einschließlich aller Auslandsvertretungen und des Bundesamts für
Auswärtige Angelegenheiten, erlassen.
Das Auswärtige Amt hat zu allen den eigenen Geschäftsbereich betreffenden
Beweisbeschlüssen die Unterlagen aus seinem Geschäftsbereich nach bestem
Wissen und Gewissen umfassend zusammengestellt und dem Ausschuss
fristgerecht Ende August 2022 übermittelt. Zu den das Auswärtige Amt
betreffenden einzelnen Beweisbeschlüssen wurde am 18. Oktober 2022
(Beweisbeschlüsse AA-1, AA-3, AA-5 und AA-6) und 30. April 2024 (Beweisbeschlüsse
AA-2, AA-4 AA-8, AA-9 und AA-10) Vollständigkeit gemäß § 18 Absatz 2
Satz 3 PUAG erklärt.
26. Wurde Personen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für
Afghanistan (BAP) die Einreise ohne gültigen Visumsantrag gestattet, und
wenn ja, in wie vielen Fällen?
a) Wie viele dieser Personen wurden inzwischen als Gefährder
eingestuft?
b) Hat die Bundesregierung eine nachträgliche Überprüfung,
insbesondere der Gefährder, veranlasst?
c) Wenn ja, welche konkreten Überprüfungsschritte wurden
vorgenommen?
27. Wurden bei Einreisen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für
Afghanistan (BAP) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des
Innern und für Heimat zusätzliche Sicherheitsinterviews durchgeführt?
Die Fragen 26 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für
Afghanistan werden stets unter dem Vorbehalt erteilt, dass das anschließende
Visumsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird und keine sicherheitsrelevanten
Erkenntnisse einer Einreise nach Deutschland entgegenstehen. Vor diesem
Hintergrund wird Personen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für
Afghanistan die Einreise nicht gestattet, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt
sind.
Sicherheitsprüfungen dienen dazu, Personen von einer Aufnahme
auszuschließen, bei denen in der Aufnahmeanordnung normierte Ausschlussgründe
vorliegen, insbesondere solche, die sicherheitsrelevante Kriterien erfüllen.
Dadurch soll insbesondere ausgeschlossen werden, dass Personen aufgenommen
werden, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen
könnten. Im Fall von Sicherheitsbedenken wird die Aufnahmezusage
aufgehoben, sodass die Grundlage für eine Visumerteilung zwecks Einreise entfällt. Die
sicherheitsbezogene Überprüfung im Rahmen der Ausreiseverfahren aus
Afghanistan umfassen einen automatisierten Datenabgleich mit den
Datenbanken der Sicherheitsbehörden sowie eine Befragung der Personen an der
Deutschen Botschaft in Islamabad durch die deutschen Sicherheitsbehörden.
28. Warum hat das Auswärtige Amt im Frühjahr 2024 eine auf Arabisch
verfasste Mitteilung zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht verbreitet?
a) Über welche Plattformen und Medien sowie zu welchen Kosten
wurde durch das Auswärtige Amt und unterstellten Organisationen im
Ausland für die doppelte Staatsbürgerschaft im Jahr 2024 geworben?
b) Durch wen wurde die Weisung erteilt, speziell für die Möglichkeit
einer Beantragung doppelter Staatsbürgerschaft zu werben?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Das Auswärtige Amt vermittelt über die Social-Media-Kanäle der deutschen
Auslandsvertretungen und der Regionalen Deutschlandzentren (RDZ) sowie
über Deutschland.de weltweit aktuelle und verlässliche Informationen zu
politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland. In diesem
Rahmen haben die RDZ in eigener redaktioneller Verantwortung auch zur Reform
des Staatsangehörigkeitsrechts auf Facebook, Instagram und X informiert. Die
einschlägigen Beiträge hatten keinen werbenden, sondern informativen
Charakter. Die einzelnen RDZ informieren grundsätzlich in der Regionalsprache. Im
konkreten Fall hat das RDZ Kairo einen Instagram-Post der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts ins Arabische übersetzt und veröffentlicht. Die RDZ
können Finanzmittel verwenden, um einzelne Social-Media-Beiträge zu
bewerben, wie es im Bereich der Auslandskommunikation auf Plattformen der
sozialen Medien gängige Praxis ist; für diesen Beitrag lagen die dafür eingesetzten
Mittel insgesamt bei unter 50 Euro.
Auf der Webseite Deutschland.de und den zugehörigen Social-Media-Kanälen
erschienen im Jahr 2024 zudem mehrere informative Beiträge zum
Themenkomplex Integration und Staatsangehörigkeitsrecht, darunter ein Interview mit
der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration. Für die Beiträge zum Thema Integration und Staatsangehörigkeitsrecht
wurden im Jahr 2024 insgesamt 2 660 Euro aufgewendet.
29. An wie vielen Standorten lassen sich sämtliche Visa-Arten gegenwärtig
(Stand: Ende Januar 2025) vollständig digital beantragen?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 6 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/15033
verwiesen. Die Visumantragsarten aus den Bereichen Erwerbstätigkeit, Aus-
und Fortbildung und Studium sind gegenwärtig für alle Visastellen freigegeben.
Die Antragsarten aus dem Bereich der Familienzusammenführung stehen an
allen Visastellen technisch zur Verfügung und werden entsprechend einer
individuellen Beurteilung der Rahmenbedingungen für die Nutzungsbreite von
gegenwärtig 87 Visastellen genutzt.
30. Bis wann sollen alle geplanten Arten von Visa-Anträgen digital
beantragbar sein?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1, 6 und 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/15033
verwiesen. Die Digitalisierung von Visumantragsarten über die zum 1. Januar
2025 geplanten Antragsarten hinaus wird nach einer Priorisierung im Rahmen
der Digitalisierungsverpflichtungen des Gesetzes zur Änderung des
Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) erfolgen.
31. Welche Visa-Anträge sind gegenwärtig nicht digital durchführbar (bitte
nach Visum-Art und Standort aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/15033
verwiesen.
Die in Anlage 2* aufgeführten weltweit relevanten 28 Antragsarten sind
digitalisiert und stehen technisch überall zur Verfügung, andere Antragsarten mit nur
regionaler, lokaler oder insgesamt zahlenmäßig geringerer Relevanz nicht.
32. Ist die Digitalisierung der Visa-Anträge im finanziell veranschlagten
Rahmen geblieben, wenn nein, um wie viel wurden die ursprünglich
angesetzten Mittel überschritten?
Die Digitalisierung ist im finanziell veranschlagten Rahmen geblieben. Im
Einzelnen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/15033
verwiesen.
33. Kam es zu Verzögerungen bei der Einführung der digitalen
Antragsstellung, wenn ja, wie weit und warum wichen die einzelnen Schritte von
der ursprünglichen zeitlichen Planung ab?
Alle politischen Zieltermine wurden eingehalten: Die Digitalisierung der
Fachkräfteanträge und Rollout an den für Fachkräfte wichtigsten Visastellen wurde,
wie in der Fachkräftestrategie der Bundesregierung festgelegt, bis Ende 2023
erreicht, ebenso die Zurverfügungstellung des Online-Antrags für die
Chancenkarte zum Inkrafttreten Anfang Juni 2024 sowie das Zieldatum 1. Januar 2025.
Es wird im Weiteren auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/15033
verwiesen.
34. Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro
Visumsantrag vor Einführung des Digitalisierungsprozesses (bitte nach Visum-Art,
Land und Jahr aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 181 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14981
verwiesen.
35. Wie viele Personalstunden wurden daraus folgend durch die verzögerte
Einführung zusätzlich benötigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen – da es keine Verzögerung gab,
sind auch keine zusätzlichen Personalstunden angefallen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15088 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
36. Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der
Bewilligung, Abrechnung oder Kontrolle von Zuwendungen für
Zuwendungsempfänger durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
(BfAA) bekannt?
a) Wenn ja, wie viele Zuwendungsempfänger haben Schwierigkeiten
mit der Bewilligung, Abrechnung oder Kontrolle durch das BfAA
dem Auswärtigen Amt (AA) gegenüber geäußert?
b) Wenn ja, welcher Art sind die Schwierigkeiten, die
Zuwendungsempfänger mit der Bewilligung, Abrechnung oder Kontrolle durch das
BfAA erfahren?
c) Wenn ja, welche drei höchsten Zuwendungen sind der
Bundesregierung bekannt, bei denen es zu Schwierigkeiten mit der Bewilligung,
Abrechnung oder Kontrolle durch das BfAA gekommen ist?
Die Fragen 36 bis 36c werden gemeinsam beantwortet.
Seitens der Bundesregierung ist nicht nachvollziehbar, was in diesem
Zusammenhang mit „Schwierigkeiten“ gemeint ist. Bei der Bearbeitung von
Fördermittelvorgängen durch das BfAA kommt es im Rahmen des normalen
Verwaltungshandelns mitunter zu Rückfragen und Beanstandungen von Seiten der
bewilligenden bzw. prüfenden Behörde.
37. Ab welcher Höhe von individuellen Ausgaben ist es vorgekommen, dass
das BfAA Vergleichsangebote von Zuwendungsempfängern eingefordert
hat?
Die Zuwendungsempfänger sind durch die Regelungen des
Zuwendungsbescheids verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Dies gilt auch für Auftragsvergaben,
wenn diese im Rahmen einer Projektförderung oder institutionellen Förderung
notwendig für die Zielerreichung sind.
Wenn die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der
Gesamtbetrag der Zuwendung mehr als 100 000 Euro beträgt, sind bei
Auftragsvergaben die Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOB/A) von den
Zuwendungsempfängern anzuwenden (siehe Ziffer 3.1 ANBest-P/I). Einem
Zuwendungsempfänger stehen dabei die Öffentliche und Beschränkte Ausschreibung (§ 8
Absatz 2 Satz 1 UVgO, § 3a Absatz 1 Satz 1 VOB/A), die Verhandlungsvergabe
(§ 8 Absatz 4 UVgO) bzw. freihändige Vergabe (§ 3a Absatz 3 VOB/A) und
der Direktauftrag (Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung
der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im
Unterschwellenbereich, § 14 UVgO, § 3a Absatz 4 VOB/A) zur Verfügung, um einen
notwendigen Bedarf zu decken. Bei Vergabeverfahren mit eingeschränktem
Wettbewerb gelten folgende Regelungen:
a. Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne vorherigen öffentlichen
Teilnahmewettbewerb werden mehrere, grundsätzlich mindestens drei
Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 11 Absatz 1 UVgO,
§ 3b Absatz 3 VOB/A).
b. Bei Verhandlungsvergaben sind grundsätzlich mindestens drei
Vergleichsangebote einzuholen (§ 8 Absatz 4 i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1 UVgO). Im
Falle einer Verhandlungsvergabe nach § 8 Absatz 4 Nummer 9 bis 14 darf
auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme
an Verhandlungen aufgefordert werden (siehe § 12 Absatz 3 UVgO).
c. Beauftragungen im Wege des Direktauftrags erfolgen durch formlose
Preisermittlungen – d. h. ohne Einholung von Vergleichsangeboten (Bei
Direktaufträgen über Liefer-/Dienstleistungen bis 31. Dezember 2024 bis zu einer
Wertgrenze von 1 000 Euro netto; seit 1. Januar 2025 bis zu einer
Wertgrenze von 15 000 Euro netto. Bei Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von
3 000 Euro netto).
Die korrekte Durchführung von Vergabeverfahren durch den
Zuwendungsempfänger wird im Rahmen der Kontrolle der Mittelverwendung (bzw. bereits bei
Antragsprüfung) überprüft, um finanzielle Schäden für den Bund zu vermeiden.
Das Auswärtige Amt führt keine Statistik über den Ablauf einzelner
Prüfverfahren.
38. Wie bewertet das Auswärtige Amt die noch immer ausstehende
Ratifizierung der sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPAs) aus
außenpolitischer Sicht?
a) Wurde das Auswärtige Amt von den betreffenden Partnerstaaten auf
die Nichtratifizierung angesprochen, und wenn ja, wie wird die
Nichratifizierung der WPAs den Partnern gegenüber erklärt?
b) Wie bringt das Auswärtige Amt die Nichtratifizierung der WPAs mit
dem Anspruch nach Partnerschaften auf Augenhöhe im Sinne einer
feministischen Außenpolitik überein?
Die Fragen 38 bis 38b werden gemeinsam beantwortet.
Das Auswärtige Amt (AA) unterstützt eine baldige Ratifizierung der
ausstehenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Die Abkommen werden bereits
vorläufig angewendet, sodass die Ratifizierung von Partnerländern in der Regel
nicht offensiv thematisiert wird. Das Auswärtige Amt unterstützt aus
außenwie auch europapolitischen Gründen eine nationale Ratifizierung der
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Diese fördern die Zusammenarbeit mit
Partnern entlang der wichtigen Zielsetzung eines nachhaltigen
Wirtschaftswachstums, die ein bedeutender Bestandteil der feministischen Außenpolitik ist.
39. Welche Berichtspflichten für Fördermittel wurden vom Auswärtigen
Amt in der aktuellen Legislaturperiode neu eingeführt?
40. Welche dieser Berichtspflichten beruhen auf europäischer bzw. deutscher
Gesetzgebung, welche Berichtspflichten wurden ohne gesetzliche
Notwendigkeit eingeführt?
Die Fragen 39 und 40 werden gemeinsam beantwortet.
Für alle Zuwendungsempfänger gelten die aus dem Zuwendungsrecht gemäß
der Bundeshaushaltsordnung (BHO) einschlägigen Berichtspflichten.
Im Zusammenhang mit dem neu eingeführten § 8a des Haushaltsgesetzes 2024
müssen Antragstellende bzw. Zuwendungsempfänger Angaben im Rahmen der
diesbezüglichen Prüfungen und Auflagen des AA machen.
41. Welche zusätzlichen Berichtspflichten sind insbesondere durch das
Gender-Mainstreaming und die kultursensible Arbeit im Rahmen der
feministischen Außenpolitik des Auswärtigen Amts sowohl für das
Bundesministerium als auch für Fördermittelempfänger entstanden?
Durch die Einführung von Gender Budgeting sind keine zusätzlichen
Berichtspflichten für das Auswärtige Amt und Fördermittelempfänger entstanden. Im
Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung wird abgefragt, ob genderspezifische
Interessen systematisch mitgedacht und berücksichtigt werden. Im Rahmen der
Antragsprüfung werden die Angaben erfasst.
42. Hat das Auswärtige Amt Einblick, ob zusätzliche Berichtspflichten im
Rahmen gendersensibler und gendertransformativer Projektmittelvergabe
und der damit insbesondere für kleinere Fördermittelempfänger
verbundene überproportional hohe Verwaltungsaufwand dem Anspruch einer
steigenden Lokalisierung von Projektmitteln entgegensteht, und wenn ja,
inwiefern, und wie bewertet das Auswärtige Amt diesen nach Ansicht
der Fragesteller bestehenden Zielkonflikt?
Ein überproportional hoher Verwaltungsaufwand ist durch die Einführung von
Gender Budgeting nicht entstanden.
43. Welche Maßnahmen wurden vom Auswärtigen Amt seit der Einführung
der Leitlinien der feministischen Außenpolitik ergriffen, um Ortskräfte
wie auch Angestellte von Botschaften und Auslandsvertretungen vor
insbesondere sexualisierter Gewalt zu schützen?
Um ein Arbeitsumfeld zu verwirklichen, das frei von sexueller Belästigung ist,
setzt das Auswärtige Amt im Rahmen einer Null-Toleranz-Politik auf
konsequente Sanktionierung von Fehlverhalten, umfassende Prävention und einen
klaren Auftrag an Führungskräfte. Bereits in Auswahlverfahren – sowohl für
die Sonderlaufbahnen des Auswärtigen Dienstes als auch den nichttechnischen
Verwaltungsdienst – wird anhand situativer Fragen geprüft, ob ein Bewusstsein
für problematische Situationen aus dem Bereich der Gleichstellung und
Diversität einschließlich sexueller Belästigung vorhanden ist. Mit einem
umfangreichen Informations- und Schulungsangebot, das unter anderem gezielt lokal
Beschäftigte, Auszubildende, neu eingestellte Beschäftigte und Führungskräfte
adressiert, wirkt das AA systematisch auf eine flächendeckende
Sensibilisierung der Belegschaft hin. Zudem wurden an allen Auslandsvertretungen
Ansprechstellen eingerichtet, die einmal jährlich die Belegschaft über
Beschwerdemöglichkeiten unterrichten und Beschwerden nach einem festgelegten,
transparenten Verfahren prüfen. Die interne Handreichung hierzu wurde in
verschiedene Sprachen übersetzt, um lokal Beschäftigte beim Umgang mit sexueller
Belästigung umfassend zu unterstützen. Die Umsetzung der internen Vorgaben
zum Umgang mit Vorwürfen sexueller Belästigung an den
Auslandsvertretungen wird von der Inspektion des Auswärtigen Amts bei ihren Besuchen vor Ort
überprüft und eingefordert. In Ergänzung hierzu ermutigt das Auswärtige Amt
die Auslandsvertretungen, sich sichtbar zu einem Arbeitsumfeld frei von
Diskriminierung und sexueller Belästigung zu bekennen, zum Beispiel in
Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr.
44. Wie definiert das Auswärtige Amt den in den Leitlinien für feministische
Außenpolitik genannten Paritätskorridor?
45. Wurde aufgrund einer Nichtbeachtung des Paritätskorridors die
Teilnahme von deutschen Diplomatinnen und Diplomaten an
Veranstaltungen seit Veröffentlichung der Leitlinien für feministische Außenpolitik
abgesagt, und wenn ja, wie viele (bitte Veranstaltungstitel,
Veranstaltungsort und Datum nennen)?
Die Fragen 44 und 45 werden gemeinsam beantwortet.
Als Paritätskorridor wird eine zwischen den Geschlechtern möglichst
ausgeglichene Besetzung von Panels und Gästelisten verstanden. Darüber hinaus wird
kontextabhängig auf die Einbeziehung von marginalisierten Gruppen geachtet.
Das Auswärtige Amt setzt den Paritätskorridor geleitet von diesen klaren
Prinzipien mit dem nötigen Pragmatismus um. Die Entscheidung über die
Teilnahme an Veranstaltungen treffen die Diplomatinnen und Diplomaten
eigenverantwortlich unter Beachtung des übergreifenden Prinzips. Rückmeldungen von
deutschen Diplomatinnen und Diplomaten zeigen, dass es häufig gelingt, den
Paritätskorridor einzuhalten. Eine Zusammenstellung der Veranstaltungen, an
denen deutsche Diplomatinnen und Diplomaten wegen mangelnder
Repräsentativität nicht teilgenommen haben, ist in der vorgegebenen Frist nicht möglich.
Anlage 1 zu Frage 9
9. Welche fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden von der Bundesaußenministerin und der Staatsministerin für Europa und Klima in den
letzten drei Jahren 2022, 2023 und 2024 am häufigsten besucht bzw. aus welchen fünf EU-Mitgliedstaaten wurden die meisten Besuche in Deutschland
empfangen? (bitte Auflistung der Länder und einzelner Treffen inklusive Daten, Agenda und deutscher ministerieller Teilnehmenden)
Nachfolgend eine Übersicht eingehender Besuche von EU-Außenministerinnen und Außenministern in den Jahren 2022 bis 2024 :
Jahr Besuchszeitraum Land Gesprächspartner/in
2022
26.01. Niederlande Außenminister
23.02. Frankreich Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten
27.-28.02. Slowenien Außenminister
16.-17.05. Dänemark Minister des Auswärtigen
24.05. Polen Minister für auswärtige Angelegenheiten
24.05. Frankreich Ministerin für Europa und Auswärtige Angelegenheiten
16.07. Luxemburg Außenminister
30.06.-01.07. Slowenien Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
04.10. Niederlande Außenminister
18.10. Estland Außenminister
10.11. Schweden Außenminister
22.12. Dänemark Minister für Auswärtige Angelegenheiten
2023
08.-10.01. Zypern Minister für Auswärtige Angelegenheiten
22.-23.08. Estland Außenminister
28.09. Italien Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit
09.-10.10. Frankreich Minister für Europa und Auswärtige Angelegenheiten
22.11. Italien Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit
2024
04.-05.01. Luxemburg Minister für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten und für Immigration und Asyl
14.01. Frankreich Minister für Europa und Auswärtige Angelegenheiten
30.01. Polen Minister für Auswärtige Angelegenheiten
21.03. Schweden Minister für Auswärtige Angelegenheiten
28.05. Frankreich Minister für Europa und Auswärtige Angelegenheiten
19.-20.06. Slowenien Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten
01.07. Lettland Außenministerin
Anlage 1 zu Frage 9
Jahr Besuchszeitraum Land Gesprächspartner/in
23.07. Niederlande Minister für Auswärtige Angelegenheiten
02.10. Frankreich Minister für Europa und Auswärtige Angelegenheiten
10.-11.10. Slowakei Minister für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten
Nachfolgend eine Übersicht der Reisen der Staatsministerin für Europa und Klima in den Jahren 2022 bis 2024:
Jahr Datum Anlass (hier auch dienstlicher Grund) Ort
2022
24.-25.01. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
27.-28.01 Bilaterale Beziehungen Wien / Österreich
21.02. Bilaterale Beziehungen Paris/ Frankreich
21.-22.02 Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
24.-26.02 Bilaterale Beziehungen Warschau, Zamosc / Polen
03.-04.03 Informeller Rat für Allgemeine Angelegenheiten Arles / Frankreich
21.-22.03. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
31.03.-01-04. Bilaterale Beziehungen Prag / Tschechien
08.04. Plenartagung der Zukunftskonferenz Straßburg / Frankreich
28.-30.04. Plenartagung der Zukunftskonferenz Straßburg / Frankreich
08.-09.04 Plenartagung der Zukunftskonferenz Straßburg / Frankreich
16.-17.05. Bilaterale Beziehungen Sofia/ Bulgarien
22.-23.05 Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
23.-24.05 Bilaterale Beziehungen Den Haag / Niederlande
05.-07.06. Bilaterale Beziehungen Riga / Lettland, Tallinn/ Estland
20.-21.06. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Luxemburg / Luxemburg
27.-28.06. Bilaterale Beziehungen Bukarest / Rumänien
11.-12.07 Bilaterale Beziehungen Dubrovnik / Kroatien
14.-15.07 Informeller Rat für Allgemeine Angelegenheiten Prag / Tschechien
17.-18.07. Rat für Auswärtige Angelegenheiten Brüssel / Belgien
19.-20.07 Bilaterale Beziehungen Madrid / Spanien
31.08.-01.09. Bilaterale Beziehungen Athen/ Griechenland
Anlage 1 zu Frage 9
Jahr Datum Anlass (hier auch dienstlicher Grund) Ort
05.-06.09 Bilaterale Beziehungen Nikosia/ Zypern
11.-12.09. Bilaterale Beziehungen Posen/ Polen
2022
19.-20.09. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
16.-17.10. Deutsch-französischer Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Metz/ Frankreich
18.10. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Luxemburg
18.11. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
04.-06.12. Deutsch-SlowakischeReflexionsgruppe Bratislava/ Slowakische Republik
12.-13.12. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
15.-16.12. Spinelli Forum Mailand/ Italien
2023
09.-11.01. Bilaterale Beziehungen Valletta/ Malta
23.01. Deutsch-Französischer Ministerrat Paris / Frankreich
06.02. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
20.-21.02. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
21-23.02. Bilaterale Beziehungen Zagreb/ Kroatien
20.-21.03. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
03.-04.04. Bilaterale Beziehungen Stockholm / Schweden
11.-12.04. Bilaterale Beziehungen Kopenhagen / Dänemark
15.-17.04. Deutsch-Portugiesisches Forum Lissabon/ Portugal
18.-19.04. Begleitung Bundespräsident nach Polen Warschau/ Polen
24.-25.04. Bilaterale Beziehungen Ljubljana / Slowenien
11.-12.05. Weimarer Dreieck Posen / Polen
24.-26.05. Begleitung BPR Bukarest / Rumänien
29.-30.05. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
31.05. Globesec Bratislava/ Slowakei
08.-10.06. Lampa Forum und Bilaterale Beziehungen Vilnius/Litauen, Riga/ Lettland
21.-22.06. Informeller Rat für Allgemeine Angelegenheiten Stockholm / Schweden
26.-27.06. Rat für Auswärtige Angelegenheiten/ Rat für Allgemeine Angelegenheiten Luxemburg
09.-10.07. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Luxemburg
11.07. Bilaterale Beziehungen Paris/ Frankreich
30.08.-03.09. Bilaterale Beziehungen Porto/ Portugal
17.-18.09. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
26.-28.09. Informeller Rat für Allgemeine Angelegenheiten Murcia/ Spanien
Anlage 1 zu Frage 9
Jahr Datum Anlass (hier auch dienstlicher Grund) Ort
23.-24.10. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Luxemburg
13.-14.11. Bilaterale Beziehungen Brüssel / Belgien
14.-15.11. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
10.-12.12. Rat für Auswärtige Angelegenheiten/ Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
2024
11.-13.01. Antrittsbesuch Dublin / Irland
28.-29.01 Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
02.-03.02. Gymnich-Treffen Brüssel / Belgien
12.-14.02. Bilaterale Beziehungen Rom / Italien
19.-20.02. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
10.-11.03. Bilaterale Beziehungen Paris / Frankreich
17.- 19.03. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
10.-12.04. 3 Meeres-Initiative Vilnius / Litauen
14.-16.04. Bilaterale Beziehungen Warschau / Polen
28.-29.05. Weimarer Dreieck Paris / Frankreich
29.-30.05. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
20.-21.05. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
10.06. Begleitung Bundespräsident Oradour sur Glane/ Frankreich
13.-14.06. Prague European Summit Prag / Tschechien
24.-26.06. Rat für Auswärtige Angelegenheiten/ Rat für Allgemeine Angelegenheiten Luxemburg
01.-02.07. Deutsch-Polnische Regierungskonsultationen Warschau/ Polen
27.-30.07. Alpbach Forum Alpbach/ Österreich
02.-03.09. Informeller Rat für Allgemeine Angelegenheiten Budapest/ Ungarn
23.-24.09. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
01.-02.10. Warsaw Security Forum Warschau / Polen
03.-04.10. Bilaterale Beziehungen Helsinki / Finnland
14.-15.10. Rat für Auswärtige Angelegenheiten/ Rat für Allgemeine Angelegenheiten Luxemburg
28.10. Mittelmeerforum Barcelona/ Spanien
29.-31.10. Begleitung Bundespräsident Athen, Kreta / Griechenland
18.-19.11- Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
16.-17.12. Rat für Allgemeine Angelegenheiten Brüssel / Belgien
Anlage 1 zu Frage 9
Nachfolgend eine Übersicht der eingehenden Besuche der Counterparts der Staatsministerin für Europa und Klima in den Jahren 2022 bis 2024:
Jahr Besuchszeitraum Land Gesprächspartner/in
2022
13.01. Frankreich Staatssekretärin für Europa
19.01. Italien Staatsekretär für Europa
26.01. Niederlande Außenminister
08.02. Slowenien Staatssekretär
09.02. Luxemburg Ministerin für Umwelt, Klima
10.02. Schweden Staatssekretär für Europa
09.03. Italien Staatssekretär
14.03. Tschechien Minister für Europaangelegenheiten
17.03. Finnland Europaministerin
05.04. Bulgarien Vizeaußenminister
05.04. Dänemark Dänischer Europaausschuss
25.04. Estland Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Estnischen Parlaments
26.04. Polen Vizeminister
10.05. Kroatien Staatsministerin für europäische Angelegenheiten
20.06. Österreich Europaministerin
05.07. Italien Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses der Italienischen Abgeordnetenkammer
07.07. Griechenland Stellvertretender Außenminister
08.07. Frankreich Staatssekretärin für Europa
13.09. Finnland Staatssekretärin für Europa
10.10. Dänemark Staatssekretär für Europa
14.10. Portugal Staatssekretär für Europa
21.11. Italien Europaminister
15.12. Polen Staatssekretär für Europa
15.12. Schweden Präsidentin der Parlamentarische Versammlung (OSZE)
19.12. Schweden Europaministerin
22.12. Dänemark Außenminister
2023
13.01. Frankreich Staatssekretärin für Europa
27.02. Polen Minister für Angelegenheiten der Europäischen Union
Anlage 1 zu Frage 9
Jahr Besuchszeitraum Land Gesprächspartner/in
14.03. Italien Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten
16.03. Spanien Staatssekretär für Europa
30.03. Österreich Europaministerin
18.04. Frankreich Französische Abgeordnete
04.05. Litauen Deputy Ministerin
09.05. Finnland Minister für Auswärtige Angelegenheiten
26.09. Schweden Staatssekretär
29.09. Ungarn Minister für Angelegenheiten der Europäischen Union
02.11. Frankreich Staatssekretärin
20.11. Italien Staatssekretärin
05.12. Belgien Außenministerin
06.12. Estland Generalsekretär
2024
23.01. Schweden UN Assistant Secretary-General
30.01. Finnland Minister für Europäische Angelegenheiten
16.02. Frankreich Europaminister
12.03. Frankreich Abgeordnete Auswärtiger Ausschuss
12.03. Bulgarien Vizeaußenminister
13.06. Litauen Vizeaußenminister
26.08. Ungarn Minister für EU-Angelegenheiten
26.09. Frankreich Europaminister
27.09. Dänemark Europaministerin
29.11. Frankreich Europaminister
02.11. Spanien Staatssekretär für Europa
Anlage 2 zu Frage 31
31. Welche Visa-Anträge sind gegenwärtig nicht digital durchführbar? (aufgeschlüsselt nach
Visums-Art und Standort)
Nachfolgend eine Übersicht der weltweit relevanten Antragsarten, die technisch zur Verfügung stehen:
Bereich Nr. Antragsart
Rechtsgrundlage im
AufenthG
Erwerbstätigkeit
1
Blaue Karte EU – für Fachkräfte mit
Hochschulabschluss
§ 18g Abs. 1
2
Blaue Karte EU für Fachkräfte mit tertiärem
Bildungsabschluss
§ 18g Abs. 1 S. 5
3 Blaue Karte EU für IT-Spezialisten § 18g Abs. 2
4
Visa zur Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit
Hochschulabschluss
§ 18b
5
Visa zur Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit
Berufsausbildung
§ 18a
6
Arbeitsaufnahme für Arbeitskräfte mit
Berufserfahrung
§ 19c i.V.m. § 6 BeschV
7 Chancenkarte § 20a
8
Arbeitsaufnahme im Rahmen einer
Vermittlungsabsprache
§ 16d Abs. 3
9
Visum zur Durchführung einer
Qualifikationsanalyse
§ 16d Abs. 6
Studium
10
Visum zum Studium mit bestimmten
Qualifikationen
§ 16b
11 Visum zum Studium mit APS-Zertifikat § 16b
12 Visum zum Studium - Regelfall mit Zulassung § 16b
13
Visum zur Studienbewerbung und zur Teilnahme
an einem studienvorbereitenden Sprachkurs
(ohne Zulassung)
§ 16b / § 17 Abs. 2
Aus- und
Fortbildung
14
Visum zur betrieblichen Berufsausbildung oder
Weiterbildung
§ 16a Abs. 1
15
Visum zur schulischen Berufsausbildung und
Weiterbildung
§ 16a Abs. 2
16 Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz § 17 Abs. 1
Familiennachzug
17 Ehegattennachzug zu Deutschen § 28 Abs. 1 Nr. 1
18 Ehegattennachzug zu Ausländern § 30 Abs. 1
19 Ehegattennachzug zu Schutzberechtigten
§ 30 Abs. 1 i.V.m. § 29
Abs. 2-4
20
Ehegattennachzug zu subsidiär
Schutzberechtigten
§ 36a Abs. 1
21 Kindernachzug zu Deutschen § 28 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 2
22 Kindernachzug zu Ausländern § 32 Abs. 1-3
23 Kindernachzug zu Schutzberechtigten
§ 32 Abs. 1-3 i.V.m. § 29
Abs. 2-4
24 Kindernachzug zu subsidiär Schutzberechtigten § 36a Abs. 1
25 Elternnachzug zu Deutschen § 28 Abs. 1 Nr. 3
26 Elternnachzug zu Ausländern § 36 Abs. 3
27 Elternnachzug zu Schutzberechtigten § 36 Abs. 1
28 Elternnachzug zu subsidiär Schutzberechtigten § 36a Abs. 1
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