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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
(insgesamt 551 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
12.03.2025
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
17.03.2025
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1503524.02.2025
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/15035
20. Wahlperiode 24.02.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen
sorgt aktuell zunehmend für Debatten. Hintergrund sind Proteste gegen die
CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich
finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden. Dies wirft die Frage
auf, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit
Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren
Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.
Laut der Abgabenordnung (AO) ist eine Körperschaft gemeinnützig, wenn sie
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht
parteipolitisch agiert. Nach Auffassung der Fragesteller stellen die Proteste gegen
die CDU Deutschlands eine gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar
vor der nächsten Bundestagswahl dar, was nicht mehr vom
Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist. Auch erscheint es den Fragestellern zweifelhaft, dass etwaige
Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer gemeinnützigen Arbeit
unterstützen sollen, ihren Zweck erfüllen. Ein Beispiel ist das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das einige Organisationen finanziell fördert, die
an den Demonstrationen beteiligt waren.
Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren.
Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung – sei es für oder gegen
eine Partei – ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar.
Hingegen dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus politische Bildungsarbeit
leisten, solange sie nicht gezielt parteiergreifend agieren.
Die Kritik an der Einflussnahme gemeinnütziger Organisationen geht jedoch
über einzelne Proteste hinaus. Manche Stimmen sehen in den
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern
indirekt Politik betreibt. Laut einem Bericht der „Welt“ erhalten zahlreiche NGOs,
die sich öffentlich politisch links positionieren, finanzielle Mittel aus
Bundesministerien. Dies stellt ein Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese
Organisationen aktiv in politische Meinungsbildung eingreifen, könnte dies ein Verstoß
gegen die demokratische Grundordnung sein (www.welt.de/debatte/plus255395
416/NGOs-Der-deutsche-Deep-State-und-seine-gefaehrliche-Macht.html).
Ein besonders umstrittenes Beispiel ist der Verein „Omas gegen Rechts“, der
über das Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel erhalten hat. Während
der Verein betont, dass er sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziere,
gehört die staatliche Förderung ebenfalls zu seinen Finanzierungsquellen
(www.welt.de/politik/deutschland/plus255383550/Finanzierung-Demos-
gegenrechts-Der-Staat-darf-nicht-mit-Steuergeldern-auf-die-oeffentliche-Meinungsbi
ldung-einwirken.html). Ähnliche Vorwürfe gibt es gegenüber
Umweltorganisationen wie dem BUND, die sich in politische Debatten einmischen. Während
sie argumentieren, dass Umweltpolitik untrennbar mit politischen
Entscheidungen verbunden sei, kritisieren Staatsrechtler, dass solche Aktivitäten über den
eigentlichen gemeinnützigen Zweck hinausgehen.
Insgesamt zeigt sich ein rechtliches Spannungsfeld: Einerseits haben
gemeinnützige Organisationen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres
Satzungszwecks zu äußern, andererseits dürfen sie nicht parteipolitisch agieren,
wenn sie steuerlich begünstigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche gemeinnützigen Körperschaften wurden in der 20.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert (bitte
absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?
2. Inwiefern unterscheiden sich die Strukturen und Arbeitsweisen von
mildtätigen gemeinnützigen Körperschaften und politisch aktivistischen
gemeinnützigen Körperschaften?
3. Gibt es Beispiele, in denen die Finanzbehörden Organisationen wegen
politischer Einflussnahme die Gemeinnützigkeit entzogen haben, und
wenn ja, welche?
4. Auf welcher gesetzlichen Rechtsgrundlage beruht Randnummer 16
Absatz 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52, wonach
„es nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft
außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen
Stellung nimmt“?
a) Warum beabsichtigte die Bundesregierung, diese Regelung in
Artikel 8 Nummer 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts
und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs in § 58 AO zu
kodifizieren?
b) Welche rechtlichen Risiken sah hier die Bundesregierung?
5. Gibt es Beispiele für gemeinnützige Organisationen, die sich bewusst
aus politischen Debatten heraushalten, und wenn ja, welche?
6. Wird derzeit vor zuständigen Bewilligungsbehörden geprüft, ob
Fördermittelempfänger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, wie unter
anderem die Partnerschaften für Demokratie, die erhaltenen
Fördergelder missbräuchlich für parteipolitische Zwecke eingesetzt haben?
7. Wie hat sich die Rechtsprechung in Deutschland zur politischen
Betätigung gemeinnütziger Organisationen in den letzten Jahren entwickelt?
8. Wie sollte ein Reformvorschlag aussehen, um Missbrauch
gemeinnütziger Organisationen für parteipolitische Zwecke zu verhindern?
9. Wurde der Attac-Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.
Dezember 2020, V R 14/20, auf Sitzungen der Steuerabteilungsleiter oder
Referatsleiter von Bund und Ländern besprochen, wenn ja, wann, und
mit welchem Ergebnis?
a) Gab es dazu eine abgestimmte Haltung zwischen Bund und
Ländern?
b) Beabsichtigt oder beabsichtigte die Bundesregierung, die Geltung
des Attac-Beschlusses durch „Nichtanwendungsgesetzgebung“ zu
ändern?
c) Gab es eine interministerielle Arbeitsgruppe oder interministerielle
Sitzungen zur Änderung der Abgabenordnung hinsichtlich der
Gemeinnützigkeit von Körperschaften, die sich allgemeinpolitisch
betätigen, und gab es Gesetzgebungsentwürfe, wenn ja, welche?
10. Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zum
Bundesverfassungsgerichtsverfahren von Attac gegen den BFH-Beschluss abgegeben, und
wenn ja, mit welchem Inhalt?
11. Erfüllt die CORRECTIV gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
12. Wie definiert die CORRECTIV gGmbH ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
13. Gibt es Fälle, in denen die CORRECTIV gGmbH explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
14. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der CORRECTIV gGmbH letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
15. Wurde die CORRECTIV gGmbH in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
16. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der CORRECTIV
gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
17. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die CORRECTIV gGmbH?
18. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
19. Haben Vorstände oder Führungspersonen der CORRECTIV gGmbH
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
20. Inwiefern beeinflusst die CORRECTIV gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
21. Gibt es Hinweise darauf, dass die CORRECTIV gGmbH gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
22. Unterstützt die CORRECTIV gGmbH politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
23. Werden staatliche Fördergelder, die die CORRECTIV gGmbH
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
24. Gibt es Kooperationen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
25. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der CORRECTIV gGmbH haben,
und wenn ja, welche?
26. Gibt es Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
27. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die CORRECTIV gGmbH, und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die CORRECTIV
gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem
Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
29. Verwendet die CORRECTIV gGmbH Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
30. Hat die CORRECTIV gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
31. Kennt die Bundesregierung die Website der CORRECTIV gGmbH
(https://correctiv.org/) und erkennt sie darin eine parteipolitische
Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis
der parteipolitischen Neutralität?
32. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die CORRECTIV
gGmbH oder nehmen deren rechtliche Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
33. War die CORRECTIV gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
34. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
35. Gibt es Belege dafür, dass die CORRECTIV gGmbH einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
36. Wie beeinflusst die CORRECTIV gGmbH die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
37. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der CORRECTIV gGmbH auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
38. Werden von der CORRECTIV gGmbH gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
39. Kennt die Bundesregierung den CORRECTIV-Artikel „Die
Rechtstreiber der CDU“ (https://correctiv.org/aktuelles/parteien/2025/02/11/die-re
chtstreiber-welche-hardliner-die-cdu-nach-rechts-ziehen/), und wenn ja,
wie bewertet die Bundesregierung diesen Artikel vor dem Hintergrund
des gemeinnützigkeitsrechtlichen Neutralitätsgebots?
40. Haben die Kampagnen der CORRECTIV gGmbH nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH im Hinblick auf
das Neutralitätsgebot bewerten?
42. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der CORRECTIV gGmbH mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
43. Welche Unterschiede bestehen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
44. Hat sich die CORRECTIV gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
45. Gibt es Fälle, in denen der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?
46. Wurde der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in der
Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
47. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Omas gegen
Rechts Deutschland e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen
stammt?
48. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.?
49. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
50. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu
Parteien?
51. Inwiefern beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach
Einschätzung der Bundesregierung?
52. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen
führt?
53. Unterstützt der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. politische
Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
54. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der
Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
55. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-
Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder
der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
56. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. haben, und wenn ja, welche?
57. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. und Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung
sicherstellen?
58. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
59. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs
aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
60. Hat der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in den letzten
Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
61. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. (www.omas-gegen-rechts.org/) eine
parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem
Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
62. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv
an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien
auf?
63. War der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen
Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?
64. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Omas gegen Rechts Deutschland
e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja,
welche?
65. Wie beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. die
mediale Berichterstattung über politische Themen?
66. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
67. Werden von dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. gezielt
politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie
beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
68. Haben die Kampagnen des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland
e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf
Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
69. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
70. Gibt es Fälle, in denen der Verein Campact e. V. explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
71. Wurde der Verein Campact e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
72. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Campact
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
73. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Verein Campact e. V.?
74. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
75. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Campact e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
76. Inwiefern beeinflusst der Verein Campact e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
77. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Campact e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
78. Unterstützt der Verein Campact e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
79. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Campact e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
80. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Campact e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
81. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Campact e. V. haben,
und wenn ja, welche?
82. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und
Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?
83. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Campact e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
84. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Campact e. V.
von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
85. Hat der Verein Campact e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
86. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Campact e. V.
(www.campact.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
87. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Campact
e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
88. War der Verein Campact e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
89. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Campact e. V. einseitige Narrative
in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
90. Wie beeinflusst der Verein Campact e. V. die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
91. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Vereins Campact e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
92. Werden von dem Verein Campact e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
93. Haben die Kampagnen des Vereins Campact e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
94. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Campact e. V. im Hinblick auf
das Neutralitätsgebot bewerten?
95. Gibt es Fälle, in denen der Attac Trägerverein e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
96. Wurde der Attac Trägerverein e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
97. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Attac Trägervereins
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
98. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Attac Trägerverein e. V.?
99. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
100. Haben oder hatten Vorstände, Führungspersonen oder
(Gründungs-)Mitglieder des Attac Trägervereins e. V. politische Ämter
oder enge Verbindungen zu Parteien?
101. Inwiefern beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
102. Gibt es Hinweise darauf, dass der Attac Trägerverein e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
103. Unterstützt der Attac Trägerverein e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
104. Werden staatliche Fördergelder, die der Attac Trägerverein e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
105. Gibt es Kooperationen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
106. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Attac Trägervereins e. V.
haben, und wenn ja, welche?
107. Gibt es Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und
Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?
108. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Attac Trägerverein e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
109. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Attac Trägerverein
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
110. Hat der Attac Trägerverein e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
111. Sieht die Bundesregierung in der Website des Attac Trägervereins e. V.
(www.attac.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
112. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Attac Trägerverein
e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
113. War der Attac Trägerverein e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, an welchen?
114. Gibt es Belege dafür, dass der Attac Trägerverein e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
115. Wie beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
116. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Attac Trägervereins e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
117. Werden von dem Attac Trägerverein e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
118. Haben die Kampagnen des Attac Trägervereins e. V. nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
119. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Attac Trägervereins e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
120. Erfüllt die Amadeu Antonio Stiftung aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
121. Wie definiert die Amadeu Antonio Stiftung ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
122. Gibt es Fälle, in denen die Amadeu Antonio Stiftung explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
123. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Amadeu Antonio Stiftung
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
124. Wurde die Amadeu Antonio Stiftung in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
125. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Amadeu Antonio
Stiftung, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
126. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Amadeu Antonio Stiftung?
127. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
128. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Amadeu Antonio Stiftung
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
129. Inwiefern beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
130. Gibt es Hinweise darauf, dass die Amadeu Antonio Stiftung gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
131. Unterstützt die Amadeu Antonio Stiftung politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
132. Werden staatliche Fördergelder, die die Amadeu Antonio Stiftung
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
133. Gibt es Kooperationen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
134. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Amadeu Antonio Stiftung
haben, und wenn ja, welche?
135. Gibt es Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
136. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Amadeu Antonio Stiftung,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
137. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Amadeu Antonio
Stiftung von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
138. Verwendet die Amadeu Antonio Stiftung Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
139. Hat die Amadeu Antonio Stiftung in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
140. Sieht die Bundesregierung in der Website der Amadeu Antonio Stiftung
(www.amadeu-antonio-stiftung.de/) eine parteipolitische Tendenz, und
wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
parteipolitischen Neutralität?
141. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Amadeu Antonio
Stiftung oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
142. War die Amadeu Antonio Stiftung nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, an welchen?
143. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Amadeu Antonio
Stiftung nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
144. Gibt es Belege dafür, dass die Amadeu Antonio Stiftung einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
145. Wie beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
146. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Amadeu Antonio Stiftung auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
147. Werden von der Amadeu Antonio Stiftung gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
148. Haben die Kampagnen der Amadeu Antonio Stiftung nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
149. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Amadeu Antonio Stiftung im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
150. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Amadeu Antonio Stiftung mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
151. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
152. Hat sich die Amadeu Antonio Stiftung nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
153. Erfüllt die Peta Deutschland e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
154. Wie definiert die Peta Deutschland e. V. ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
155. Gibt es Fälle, in denen die Peta Deutschland e. V. explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
156. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Peta Deutschland e. V. letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
157. Wurde die Peta Deutschland e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
158. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Peta Deutschland
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
159. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Peta Deutschland e. V.?
160. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
161. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Peta Deutschland e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
162. Inwiefern beeinflusst die Peta Deutschland e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
163. Gibt es Hinweise darauf, dass die Peta Deutschland e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
164. Unterstützt die Peta Deutschland e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
165. Werden staatliche Fördergelder, die die Peta Deutschland e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
166. Gibt es Kooperationen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
167. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Peta Deutschland e. V. haben,
und wenn ja, welche?
168. Gibt es Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
169. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Peta Deutschland e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
170. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Peta Deutschland
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
171. Verwendet die Peta Deutschland e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
172. Hat die Peta Deutschland e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
173. Sieht die Bundesregierung in der Website der Peta Deutschland e. V.
(www.peta.de) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
174. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Peta Deutschland
e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
175. War die Peta Deutschland e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
176. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V.
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
177. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.pirsch.de/news/
tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-von-glorifizierung-34653), und
wie beurteilt sie den dort geschilderten Sachverhalt vor dem Hintergrund
des Gemeinnützigkeitsrechts?
178. Gibt es Belege dafür, dass die Peta Deutschland e. V. einseitige Narrative
in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
179. Wie beeinflusst die Peta Deutschland e. V. die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
180. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Peta Deutschland e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
181. Werden von der Peta Deutschland e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
182. Haben die Kampagnen der Peta Deutschland e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
183. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V. im Hinblick auf
das Neutralitätsgebot bewerten?
184. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Peta Deutschland e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
185. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
186. Hat sich die Peta Deutschland e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
187. Erfüllt die Animal Rights Watch e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
188. Wie definiert die Animal Rights Watch e. V. ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
189. Gibt es Fälle, in denen die Animal Rights Watch e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
190. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Animal Rights Watch e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
191. Wurde die Animal Rights Watch e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
192. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Animal Rights Watch
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
193. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Animal Rights Watch e. V.?
194. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
195. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Animal Rights Watch e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
196. Inwiefern beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
197. Gibt es Hinweise darauf, dass die Animal Rights Watch e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
198. Unterstützt die Animal Rights Watch e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
199. Werden staatliche Fördergelder, die die Animal Rights Watch e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
200. Gibt es Kooperationen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
201. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Animal Rights Watch e. V.
haben, und wenn ja, welche?
202. Gibt es Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
203. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Animal Rights Watch e. V.,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
204. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Animal Rights Watch
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
205. Verwendet die Animal Rights Watch e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
206. Hat die Animal Rights Watch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
207. Sieht die Bundesregierung in der Website der Animal Rights Watch e. V.
(www.ariwa.org) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
208. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Animal Rights
Watch e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an
Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
209. War die Animal Rights Watch e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, an welchen?
210. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Animal Rights Watch
e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
211. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.stern.de/wirtsc
haft/news/animal-rights-watch-wirft-agrarfunktionaeren-tierschutzversto
esse-vor-7072158.html), wie beurteilt sie den dort geschilderten
Sachverhalt vor dem Hintergrund des Gemeinnützigkeitsrechts, und
beabsichtigt die Bundesregierung, das für Animal Rights Watch e. V.
zuständige Finanzamt darauf hinzuweisen?
212. Gibt es Belege dafür, dass die Animal Rights Watch e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
213. Wie beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
214. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Animal Rights Watch e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
215. Werden von der Animal Rights Watch e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
216. Haben die Kampagnen der Animal Rights Watch e. V. nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
217. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Animal Rights Watch e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
218. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Animal Rights Watch e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
219. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
220. Hat sich die Animal Rights Watch e. V. nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
221. Erfüllt Foodwatch e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja,
welche?
222. Wie definiert Foodwatch e. V. ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie
grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
223. Gibt es Fälle, in denen Foodwatch e. V. explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
224. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Foodwatch e. V. letztmalig durch
das zuständige Finanzamt geprüft?
225. Wurde Foodwatch e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
226. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Foodwatch e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
227. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an Foodwatch e. V.?
228. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und bestimmten
Parteien oder politischen Akteuren?
229. Haben Vorstände oder Führungspersonen von Foodwatch e. V. politische
Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
230. Inwiefern beeinflusst Foodwatch e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
231. Gibt es Hinweise darauf, dass Foodwatch e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
232. Unterstützt Foodwatch e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit ihren finanziellen Mitteln?
233. Werden staatliche Fördergelder, die Foodwatch e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
234. Gibt es Kooperationen zwischen Foodwatch e. V. und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
235. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb Foodwatch e. V. haben, und wenn
ja, welche?
236. Gibt es Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
237. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Foodwatch e. V., und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
238. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Foodwatch e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
239. Verwendet Foodwatch e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
240. Hat Foodwatch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
241. Sieht die Bundesregierung in der Website von Foodwatch e. V. (www.fo
odwatch.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
242. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Foodwatch e. V. oder
nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
243. War Foodwatch e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
244. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Foodwatch e. V. nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
245. Gibt es Belege dafür, dass Foodwatch e. V. einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
246. Wie beeinflusst Foodwatch e. V. die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
247. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss von Foodwatch e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
248. Werden von Foodwatch e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies
vor dem Hintergrund der Förderung?
249. Haben die Kampagnen von Foodwatch e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
Entscheidungen?
250. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten von Foodwatch e. V. im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
251. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von Foodwatch e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
252. Welche Unterschiede bestehen zwischen Foodwatch e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
253. Hat sich Foodwatch e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
254. Erfüllt das Dezernat Zukunft e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
255. Wie definiert das Dezernat Zukunft e. V. seine gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
256. Gibt es Fälle, in denen das Dezernat Zukunft e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
257. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Dezernats Zukunft e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
258. Wurde das Dezernat Zukunft e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
259. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Dezernats Zukunft
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
260. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an das Dezernat Zukunft e. V.?
261. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
262. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Dezernats Zukunft e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
263. Inwiefern beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
264. Gibt es Hinweise darauf, dass das Dezernat Zukunft e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
265. Unterstützt das Dezernat Zukunft e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
266. Werden staatliche Fördergelder, die das Dezernat Zukunft e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
267. Gibt es Kooperationen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
268. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Dezernats Zukunft e. V.
haben, und wenn ja, welche?
269. Gibt es Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?
270. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Dezernat Zukunft e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
271. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Dezernat Zukunft
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
272. Verwendet das Dezernat Zukunft e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
273. Hat das Dezernat Zukunft e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
274. Sieht die Bundesregierung in der Webseite des Dezernats Zukunft e. V.
(https://dezernatzukunft.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn
ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
parteipolitischen Neutralität?
275. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Dezernat Zukunft
e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
276. War das Dezernat Zukunft e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
277. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Dezernats Zukunft e. V.
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
278. Ist der Bundesregierung der Artikel der „Wirtschaftswoche“ – Die
Genossin und der Milliardär – bekannt (www.wiwo.de/politik/deutschland/
philippa-sigl-gloeckner-die-genossin-und-der-milliardaer-/3017957
4.html), worin „Zeit“-Moderatorin Anna Mayr mit den Worten zitiert
wird: „Das Dezernat hat sich im Grunde gegründet, um die
Schuldenbremse zu zerstören“, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung
diesen Sachverhalt vor den Anforderungen des parteipolitischen
Neutralitätsgebots?
279. Wie beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
280. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Dezernats Zukunft e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
281. Haben die Kampagnen des Dezernats Zukunft e. V. nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
282. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Dezernats Zukunft e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
283. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des Dezernats Zukunft e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
284. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
285. Hat sich das Dezernat Zukunft e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
286. Erfüllt die Deutsche Umwelthilfe e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
287. Wie definiert die Deutsche Umwelthilfe e. V. ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
288. Gibt es Fälle, in denen die Deutsche Umwelthilfe e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
289. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
290. Wurde die Deutsche Umwelthilfe e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
291. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Deutschen
Umwelthilfe e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
292. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Deutsche Umwelthilfe e. V.?
293. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
294. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Deutschen Umwelthilfe
e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
295. Inwiefern beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
296. Gibt es Hinweise darauf, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
297. Unterstützt die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
298. Werden staatliche Fördergelder, die die Deutsche Umwelthilfe e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
299. Gibt es Kooperationen zwischen der Deutsche Umwelthilfe e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
300. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Deutschen Umwelthilfe e. V.
haben, und wenn ja, welche?
301. Gibt es Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
302. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Deutsche Umwelthilfe e. V.,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
303. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Deutsche
Umwelthilfe e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
304. Verwendet die Deutsche Umwelthilfe e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
305. Hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
306. Sieht die Bundesregierung in der Website der Deutschen Umwelthilfe
e. V. (https://duh.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
307. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Deutsche
Umwelthilfe e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
308. War die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
309. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe
e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
310. Gibt es Belege dafür, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
311. Wie beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
312. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Deutschen Umwelthilfe e. V. auf die
öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
313. Werden von der Deutschen Umwelthilfe e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
314. Haben die Kampagnen der Deutsche Umwelthilfe e. V. nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
315. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe e. V. im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
316. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Deutschen Umwelthilfe e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
317. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Deutschen Umwelthilfe
e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz
oder den Tafeln?
318. Hat sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
319. Erfüllt die Agora Agrar gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
320. Wie definiert die Agora Agrar gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten,
und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
321. Gibt es Fälle, in denen die Agora Agrar gGmbH explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
322. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Agrar gGmbH letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
323. Wurde die Agora Agrar gGmbH in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
324. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Agrar gGmbH,
der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
325. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Agora Agrar gGmbH?
326. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
327. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Agrar gGmbH
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
328. Ist der Bundesregierung der folgende Artikel bekannt (www.agrarheut
e.com/politik/bundesregierung-finanziert-lobbyisten-fuer-energie-agrarw
ende-609558), und wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der
Agora Agrar gGmbH auf die politischen Entscheidungen im
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein?
329. Inwiefern beeinflusst die Agora Agrar gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
330. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Agrar gGmbH gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
331. Unterstützt die Agora Agrar gGmbH politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
332. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Agrar gGmbH
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
333. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
334. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Agrar gGmbH haben,
und wenn ja, welche?
335. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
336. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Agrar gGmbH, und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
337. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Agrar gGmbH
von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
338. Verwendet die Agora Agrar gGmbH Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
339. Hat die Agora Agrar gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
340. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Agrar gGmbH
(www.agora-agrar.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
341. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora Agrar
gGmbH oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
342. War die Agora Agrar gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
343. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
344. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Agrar gGmbH einseitige Narrative
in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
345. Wie beeinflusst die Agora Agrar gGmbH die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
346. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Agora Agrar gGmbH auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
347. Werden von der Agora Agrar gGmbH gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
348. Haben die Kampagnen der Agora Agrar gGmbH nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
349. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH im Hinblick auf
das Neutralitätsgebot bewerten?
350. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Agora Agrar gGmbH mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
351. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
352. Hat sich die Agora Agrar gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen,
und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
353. Erfüllt die Agora Energiewende gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
354. Wie definiert die Agora Energiewende gGmbH ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme
ab?
355. Gibt es Fälle, in denen die Agora Energiewende gGmbH explizit für
oder gegen eine Partei geworben hat?
356. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Energiewende GmbH
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
357. Wurde die Agora Energiewende gGmbH in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
358. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Energiewende
gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
359. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Agora Energiewende gGmbH?
360. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Energiewende
gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
361. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Energiewende
gGmbH politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
362. Inwiefern beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
363. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Energiewende gGmbH gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
364. Unterstützt die Agora Energiewende gGmbH politische
Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
365. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Energiewende gGmbH
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
366. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
367. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Energiewende gGmbH
haben, und wenn ja, welche?
368. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
369. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Energiewende
gGmbH, und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
370. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Energiewende
gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem
Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
371. Verwendet die Agora Energiewende gGmbH Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
372. Hat die Agora Energiewende gGmbH in den letzten Jahren eine
Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
373. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Energiewende
gGmbH (www.agora-energiewende.de/) eine parteipolitische Tendenz,
und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
parteipolitischen Neutralität?
374. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora
Energiewende gGmbH oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an
Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
375. War die Agora Energiewende gGmbH nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
376. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Energiewende
gGmbH nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
377. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Energiewende gGmbH einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
378. Wie beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
379. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Agora Energiewende gGmbH auf die
öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
380. Werden von der Agora Energiewende gGmbH gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
381. Haben die Kampagnen der Agora Energiewende gGmbH nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
382. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Agora Energiewende gGmbH im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
383. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Agora Energiewende gGmbH mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
384. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Energiewende
gGmbH und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten
Kreuz oder den Tafeln?
385. Hat sich die Agora Energiewende gGmbH nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit
ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik
gewehrt?
386. Erfüllt Greenpeace e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja,
welche?
387. Wie definiert Greenpeace e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und
wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
388. Gibt es Fälle, in denen Greenpeace e. V. explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
389. Wann wurde die Gemeinnützigkeit von Greenpeace e. V. letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
390. Wurde Greenpeace e. V.in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
391. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Greenpeace e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
392. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an Greenpeace e. V.?
393. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
394. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen von Greenpeace
e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
395. Inwiefern beeinflusst Greenpeace e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
396. Gibt es Hinweise darauf, dass Greenpeace e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
397. Unterstützt Greenpeace e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit seinen finanziellen Mitteln?
398. Werden staatliche Fördergelder, die Greenpeace e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
399. Gibt es Kooperationen zwischen Greenpeace e. V. und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
400. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb von Greenpeace e. V. haben, und
wenn ja, welche?
401. Gibt es Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und
Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen?
402. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Greenpeace e. V., und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
403. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Greenpeace e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
404. Verwendet Greenpeace e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
405. Hat Greenpeace e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
406. Sieht die Bundesregierung in der Website von Greenpeace e. V. (www.gr
eenpeace.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
407. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Greenpeace e. V. oder
nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
408. War Greenpeace e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
409. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Greenpeace e. V. nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
410. Gibt es Belege dafür, dass Greenpeace e. V. einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
411. Wie beeinflusst Greenpeace e. V. die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
412. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss von Greenpeace e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
413. Werden von Greenpeace e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies
vor dem Hintergrund der Förderung?
414. Haben die Kampagnen von Greenpeace e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
415. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten von Greenpeace e. V. im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
416. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von Greenpeace e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
417. Welche Unterschiede bestehen zwischen Greenpeace e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
418. Hat sich Greenpeace e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen,
und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
419. Erfüllt der BUND e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja,
welche?
420. Wie definiert der BUND e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und
wie grenzt er sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
421. Gibt es Fälle, in denen der BUND e. V. explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
422. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des BUND e. V. letztmalig durch das
zuständige Finanzamt geprüft?
423. Wurde der BUND e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
424. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Der BUND e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
425. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den BUND e. V.?
426. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
427. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des BUND e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
428. Inwiefern beeinflusst der BUND e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
429. Gibt es Hinweise darauf, dass der BUND e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
430. Unterstützt der BUND e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit seinen finanziellen Mitteln?
431. Werden staatliche Fördergelder, die der BUND e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
432. Gibt es Kooperationen zwischen dem BUND e. V. und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
433. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des BUND e. V. haben, und wenn
ja, welche?
434. Gibt es Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und
Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen?
435. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der BUND e. V., und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
436. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der BUND e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
437. Verwendet der BUND e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
438. Hat der BUND e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
439. Sieht die Bundesregierung in der Website des BUND e. V. (www.bund.
net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese
Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
440. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der BUND e. V. oder
nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
441. War der BUND e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
442. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des BUND e. V. nicht gegen
das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
443. Gibt es Belege dafür, dass der BUND e. V. einseitige Narrative in
politischen Debatten förder,t und wenn ja, welche?
444. Wie beeinflusst der BUND e. V. die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
445. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des BUND e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
446. Werden von dem BUND e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies
vor dem Hintergrund der Förderung?
447. Haben die Kampagnen des BUND e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
Entscheidungen?
448. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des BUND e. V. im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
449. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des BUND e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur
Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
450. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem BUND e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
451. Hat sich der BUND e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
wenn ja, hat er sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
452. Erfüllt das Netzwerk Recherche e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
453. Wie definiert das Netzwerk Recherche e. V. seine gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
454. Gibt es Fälle, in denen das Netzwerk Recherche e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
455. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Netzwerks Recherche e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
456. Wurde das Netzwerk Recherche e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
457. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Netzwerks Recherche
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
458. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an das Netzwerk Recherche e. V.?
459. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
460. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Netzwerks
Recherche e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
461. Inwiefern beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
462. Gibt es Hinweise darauf, dass das Netzwerk Recherche e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
463. Unterstützt das Netzwerk Recherche e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
464. Werden staatliche Fördergelder, die das Netzwerk Recherche e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
465. Gibt es Kooperationen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
466. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Netzwerks Recherche e. V.
haben, und wenn ja, welche?
467. Gibt es Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und
Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen?
468. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Netzwerk Recherche e. V.,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
469. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Netzwerk Recherche
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
470. Verwendet das Netzwerk Recherche e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
471. Hat das Netzwerk Recherche e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
472. Sieht die Bundesregierung in der Website des Netzwerks Recherche e. V.
(www.bund.net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
473. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Netzwerk
Recherche e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
474. War das Netzwerk Recherche e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, an welchen?
475. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Netzwerks Recherche
e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
476. Gibt es Belege dafür, dass das Netzwerk Recherche e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
477. Wie beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
478. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Netzwerks Recherche e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
479. Werden von dem Netzwerk Recherche e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
480. Haben die Kampagnen des Netzwerks Recherche e. V. nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
481. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Netzwerks Recherche e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
482. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des Netzwerks Recherche e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
483. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
484. Hat sich das Netzwerk Recherche e. V. nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
485. Erfüllt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. aus Sicht
der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52
der Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
486. Wie definiert der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. seine
gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt er sich von parteipolitischer
Einflussnahme ab?
487. Gibt es Fälle, in denen der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?
488. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
489. Wurde der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in der
Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder
verwarnt?
490. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen
stammt?
491. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V.?
492. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und bestimmten Parteien oder politischen
Akteuren?
493. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V. politische Ämter oder enge
Verbindungen zu Parteien?
494. Inwiefern beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach
Einschätzung der Bundesregierung?
495. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker
Kampagnen führt?
496. Unterstützt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
497. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der
Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
498. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-
Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder
der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
499. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. haben, und wenn ja, welche?
500. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und Regierungsbehörden, die seine Finanzierung
sicherstellen?
501. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
502. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. von internationalen Organisationen oder
NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und
wie viel?
503. Verwendet der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke, und wenn ja, welche?
504. Hat der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in den letzten
Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
505. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. (https://neuemedienmacher.de/) eine
parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem
Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
506. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter
aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter
Parteien auf?
507. War der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen
Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?
508. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. nicht gegen das parteipolitische
Neutralitätsgebot verstoßen?
509. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn
ja, welche?
510. Wie beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. die
mediale Berichterstattung über politische Themen?
511. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
512. Werden von dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche,
und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der
Förderung?
513. Haben die Kampagnen des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf
Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
514. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
515. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. mit den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien
vereinbar?
516. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen
wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln?
517. Hat sich der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner
Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat er sich erfolgreich
gegen Kritik gewehrt?
518. Erfüllt die Delta1 gGmbH, die das Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit
(https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de) und die Green Culture
Anlaufstelle (www.greenculture.info) anbietet, aus Sicht der
Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der
Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
519. Wie definiert die Delta1 gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und
wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
520. Gibt es Fälle, in denen die Delta1 gGmbH explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
521. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Delta1 gGmbH letztmalig durch
das zuständige Finanzamt geprüft?
522. Wurde die Delta1 gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
523. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Delta1 gGmbH, der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
524. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Delta1 gGmbH?
525. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
526. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Delta1 gGmbH politische
Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
527. Inwiefern beeinflusst die Delta1 gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
528. Gibt es Hinweise darauf, dass die Delta1 gGmbH gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
529. Unterstützt die Delta1 gGmbH politische Demonstrationen oder Proteste
mit ihren finanziellen Mitteln?
530. Werden staatliche Fördergelder, die die Delta1 gGmbH vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
531. Gibt es Kooperationen zwischen der Delta1 gGmbH und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
532. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Delta1 gGmbH haben, und
wenn ja, welche?
533. Gibt es Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
534. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Delta1 gGmbH, und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
535. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Delta1 gGmbH von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
536. Verwendet die Delta1 gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
537. Hat die Delta1 gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
538. Kennt die Bundesregierung die Website der Anlaufstelle Green Culture
(www.greenculture.info), erkennt sie darin eine parteipolitische
Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis
der parteipolitischen Neutralität?
539. Kennt die Bundesregierung die Website des Aktionsnetzwerks
Nachhaltigkeit (https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de), erkennt sie darin eine
parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz
vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
540. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Delta1 gGmbH oder
nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
541. War die Delta1 gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
542. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Delta1 gGmbH nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
543. Gibt es Belege dafür, dass die Delta1 gGmbH einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
544. Wie beeinflusst die Delta1 gGmbH die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
545. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Delta1 gGmbH auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
546. Werden von der Delta1 gGmbH gezielt politische Gegner diskreditiert
oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung
dies vor dem Hintergrund der Förderung?
547. Haben die Kampagnen der Delta1 gGmbH nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
Entscheidungen?
548. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Delta1 gGmbH im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
549. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Delta1 gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur
Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
550. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Delta1 gGmbH und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
551. Hat sich die Delta1 gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
Berlin, den 21. Februar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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ISSN 0722-8333
BT20/1510112.03.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/15035 - Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/15101
20. Wahlperiode 12.03.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/15035 –
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen
sorgt aktuell zunehmend für Debatten. Hintergrund sind Proteste gegen die
CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich
finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden. Dies wirft die
Frage auf, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit
Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren
Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.
Laut der Abgabenordnung (AO) ist eine Körperschaft gemeinnützig, wenn sie
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht
parteipolitisch agiert. Nach Auffassung der Fragesteller stellen die Proteste
gegen die CDU Deutschlands eine gezielte parteipolitische Einflussnahme
unmittelbar vor der nächsten Bundestagswahl dar, was nicht mehr vom
Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist. Auch erscheint es den Fragestellern zweifelhaft,
dass etwaige Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer
gemeinnützigen Arbeit unterstützen sollen, ihren Zweck erfüllen. Ein Beispiel ist das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das einige Organisationen finanziell
fördert, die an den Demonstrationen beteiligt waren.
Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren.
Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung – sei es für oder gegen
eine Partei – ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar.
Hingegen dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus politische
Bildungsarbeit leisten, solange sie nicht gezielt parteiergreifend agieren.
Die Kritik an der Einflussnahme gemeinnütziger Organisationen geht jedoch
über einzelne Proteste hinaus. Manche Stimmen sehen in den
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern
indirekt Politik betreibt. Laut einem Bericht der „Welt“ erhalten zahlreiche
NGOs, die sich öffentlich politisch links positionieren, finanzielle Mittel aus
Bundesministerien. Dies stellt ein Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese
Organisationen aktiv in politische Meinungsbildung eingreifen, könnte dies
ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung sein (www.welt.de/debatt
e/plus255395416/NGOs-Der-deutsche-Deep-State-und-seine-gefaehrliche-Ma
cht.html).
Ein besonders umstrittenes Beispiel ist der Verein „Omas gegen Rechts“, der
über das Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel erhalten hat. Während
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 12. März 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Verein betont, dass er sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziere,
gehört die staatliche Förderung ebenfalls zu seinen Finanzierungsquellen
(www.welt.de/politik/deutschland/plus255383550/Finanzierung-Demos-gege
n-rechts-Der-Staat-darf-nicht-mit-Steuergeldern-auf-die-oeffentliche-Meinung
sbildung-einwirken.html). Ähnliche Vorwürfe gibt es gegenüber
Umweltorganisationen wie dem BUND, die sich in politische Debatten einmischen.
Während sie argumentieren, dass Umweltpolitik untrennbar mit politischen
Entscheidungen verbunden sei, kritisieren Staatsrechtler, dass solche Aktivitäten
über den eigentlichen gemeinnützigen Zweck hinausgehen.
Insgesamt zeigt sich ein rechtliches Spannungsfeld: Einerseits haben
gemeinnützige Organisationen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres
Satzungszwecks zu äußern, andererseits dürfen sie nicht parteipolitisch
agieren, wenn sie steuerlich begünstigt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von
zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und
dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Es ist die
Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den
Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten (vgl.
BVerfGE 162, 207 <Rn. 116>). Hierzu zählt auch die aktive und passive
Förderung bürgerschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Engagements, entweder
durch Zuwendungen gemäß der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
und/oder durch Steuerbegünstigung gemäß der §§ 51 ff. der Abgabenordnung
(AO) (bzw. Regelungen in den Einzelsteuergesetzen). Daher hat die
Bundesregierung in den letzten Jahrzehnten – in einem parteiübergreifenden Konsens –
zivilgesellschaftliches Engagement unterstützt und gefördert, um
zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander
und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft
zu stärken. Die Wichtigkeit der Aufgabe, Hass und Hetze entgegenzutreten und
die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stärken, wurde auch im
Deutschen Bundestag immer wieder hervorgehoben.
Sofern die Fragesteller eine mögliche Unterstützung der in den einzelnen
Fragen aufgeführten Organisationen für politische Demonstrationen oder Proteste
thematisieren, ist darauf hinzuweisen, dass das Grundgesetz ein Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit garantiert (Artikel 8 des Grundgesetzes – GG). Neben
natürlichen Personen können auch inländische juristische Personen des
Privatrechts und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen (Artikel 19 Absatz 3 GG)
Träger dieses Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sein. Geschützt ist
insbesondere die Selbstbestimmung hinsichtlich Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer
Versammlung (BVerfGE 69, 315 <343>). Diese Freiheitsausübung ist vor
Wahlen nicht eingeschränkt. Vielmehr ist die Freiheit zur kollektiven
Meinungskundgabe „für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend“
(vgl. BVerfGE 7, 198 <208>; BVerfGE 69, 315 <344 f.>). Die
Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die
Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu machen, sofern diese nicht Gegenstand
einer Förderung sind. Verlautbarungen jenseits der konkreten staatlich
geförderten Projektumsetzung sind Ausdruck einer Grundrechtsausübung, die die
vollziehende Gewalt zu gewährleisten, nicht zu beschneiden, hat (Artikel 1
Absatz 3 GG).
Hinsichtlich der Gemeinnützigkeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seiner
Entscheidung vom 10. Januar 2019 (V R 60/17) zum politischen Engagement
gemeinnütziger Organisationen die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt,
dass gemeinnützige Organisationen politisch aktiv sein dürfen. Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass es nach Ziffer 16 des Anwendungserlasses zur
Abgabenordnung zu § 52 „nicht zu beanstanden ist, wenn eine
steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen
Themen Stellung nimmt (z. B. ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz
oder gegen Rassismus)“. Diese Regelung ergibt sich aus der Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofs und dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
hervorgehenden Bagatellvorbehalt (BFH-Urteil vom 12. März 2020, V R 5/17, BStBl.
2021 II S. 55).
Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für die in der Kleinen Anfrage
enthaltene Behauptung, wonach die geförderten „NGOs eine Schattenstruktur“
bildeten.
Die Bundesregierung hat am 15. November 2018 eine Vereinbarung zur
Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Die Ressorts
haben demnach die Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie dazu
eingegangene Stellungnahmen zu veröffentlichen (www.bundesregierung.de/resource/bl
ob/974430/1557560/94f79bff40a28b144aea4c49689d538b/2018-11-15-transpa
renz-gesetzgebungsverfahren-data.pdf). Siehe dazu auch die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/29568.
Um Transparenz über Art und Umfang des Einflusses von Interessenvertretung
auf den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung zu schaffen, gibt es in
Deutschland seit dem 1. Januar 2022 ein verbindliches öffentliches
Lobbyregister mit umfangreichen Transparenzverpflichtungen. Das Lobbyregister wird
durch den Deutschen Bundestag geführt. Es ermöglicht in seinem
Anwendungsbereich, Strukturen und Inhalte der Einflussnahme durch
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter auf die politischen Willensbildungs- und
Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen. Alle Interessenvertreterinnen und
Interessenvertreter, die gesetzlich verpflichtet sind, sich in das Lobbyregister
einzutragen, oder die sich freiwillig dort eintragen, veröffentlichen Angaben
zum Inhalt und zum Umfang ihrer Interessenvertretung. Dazu zählen z. B. eine
Beschreibung der Tätigkeit sowie Interessen- und Vorhabenbereiche,
finanzielle Angaben zur Mittelherkunft bzw. Mittelverwendung sowie zu Personen
und Auftragnehmern, die eine Interessenvertretung unmittelbar oder mittelbar
ausüben. Mit verschiedenen Such- und Filterfunktionen kann eigenständig
ermittelt werden, welche Interessenvertretungen zu bestimmten Anliegen tätig
sind und auf welcher Finanzierungsbasis diese agieren (www.lobbyregister.bun
destag.de/startseite).
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe ist,
allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu
sammeln, zu überwachen oder zu bewerten, gleichviel ob sie – wie weit
überwiegend – eine Projektförderung oder eine institutionelle Förderung oder keine
Förderung erhalten. Die Bundesregierung sieht davon ab, das Tun oder
Unterlassen einzelner Personen oder Organisationen positiv oder negativ zu
kommentieren. Ein darauf gerichteter Informationsanspruch des Parlaments würde
darüber hinaus die Grundrechte Dritter verletzen (vgl. BVerfGE 137, 185). Der
Bundesregierung liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten
Informationen hinausgehenden Kenntnisse über die konkreten Tätigkeiten einzelner
von den Fragestellern aufgeführter Organisationen vor.
Das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Dabei erstreckt sich der
parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände, die einerseits
einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem
Deutschen Bundestag haben. Andererseits müssen diese in der Zuständigkeit
der Bundesregierung liegen. Der Informationsanspruch erstreckt sich
ausdrücklich nicht auf Beurteilungen steuerlicher Einzelfälle und die Anerkennung oder
Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit, auf die die Fragestellenden Bezug
nehmen. Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung
steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Mit Rücksicht
auf die vom Grundgesetz vorgenommene Kompetenzverteilung nimmt die
Bundesregierung zu Fragen, die Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich der
Länder betreffen, grundsätzlich keine Stellung. Entsprechende Informationen kann
die Bundesregierung schon mangels gesetzlicher Erlaubnis weder zentral
erheben noch verwalten.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare
Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich
aufbereiten zu lassen.
Die aufgeführten Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand im
Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen kurzen
Fristen ermittelbaren Informationen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit
erhoben.
1. Welche gemeinnützigen Körperschaften wurden in der 20.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert (bitte
absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?
In Deutschland sind über 500 000 Organisationen als gemeinnützige
Körperschaften im Sinne des Steuerrechts anerkannt (siehe
Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern: https://zer-poc.bzst.de/). Die Rubrik
„gemeinnützige Körperschaft“ existiert darüber hinaus weder im
Gruppierungsnoch im Funktionenplan, eine Auswertung der Datenbank zum Bundeshaushalt
mit der Frage „gemeinnützige Körperschaft“ ist daher nicht möglich. Eine
Prüfung sämtlicher Organisationen zur Ermittlung von möglichen
Bundesförderungen ist im Rahmen der Zeit, die für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage
zur Verfügung steht, nicht möglich. Hinsichtlich der Fördermittel des Jahres
2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 21
des Abgeordneten Enrico Komning auf Bundestagsdrucksache 20/10233
verwiesen.
2. Inwiefern unterscheiden sich die Strukturen und Arbeitsweisen von
mildtätigen gemeinnützigen Körperschaften und politisch aktivistischen
gemeinnützigen Körperschaften?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Gibt es Beispiele, in denen die Finanzbehörden Organisationen wegen
politischer Einflussnahme die Gemeinnützigkeit entzogen haben, und
wenn ja, welche?
Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher
Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung
liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen
hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor.
4. Auf welcher gesetzlichen Rechtsgrundlage beruht Randnummer 16
Absatz 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52, wonach
„es nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft
außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen
Stellung nimmt“?
Diese Regelung ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs. Gelegentliche Äußerungen zu tagespolitischen Themen außerhalb
des Satzungszweckes verstoßen zwar grundsätzlich gegen das
Ausschließlichkeitsgebot, § 56 AO, wonach eine steuerbegünstigte Körperschaft nur ihre
satzungsmäßigen Zwecke verfolgen darf. Allerdings rechtfertigen geringfügige
Verstöße unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des ihm
innewohnenden Bagatellvorbehalts nicht die Aberkennung der
Gemeinnützigkeit (BFH-Urteil vom 12. März 2020, V R 5/17, BStBl. 2021 II S. 55).
a) Warum beabsichtigte die Bundesregierung, diese Regelung in
Artikel 8 Nummer 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts
und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs in § 58 AO zu
kodifizieren?
b) Welche rechtlichen Risiken sah hier die Bundesregierung?
Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet.
Mit der gesetzlichen Regelung sollte klargestellt werden, dass
steuerbegünstigte Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen,
ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Hierdurch sollte wichtiges
demokratisches Engagement von gemeinnützigen Körperschaften unterstützt und
gefördert werden. Eine gesetzliche Kodifizierung wäre nach Auffassung der
Bundesregierung für den Anwender sichtbarer und verlässlicher als die
bisherige Verwaltungsregelung.
5. Gibt es Beispiele für gemeinnützige Organisationen, die sich bewusst
aus politischen Debatten heraushalten, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. Wird derzeit vor zuständigen Bewilligungsbehörden geprüft, ob
Fördermittelempfänger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, wie unter
anderem die Partnerschaften für Demokratie, die erhaltenen
Fördergelder missbräuchlich für parteipolitische Zwecke eingesetzt haben?
In Ergänzung zu den Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
wird darauf hingewiesen, dass Entscheidungen über Fördermittel wegen des
Grundsatzes der Chancengleichheit der Parteien (Artikel 21 Absatz 1 Satz 1
GG) unter Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität getroffen werden. So
werden die Zuwendungsempfänger des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ zudem seit Jahren ausdrücklich in einem gesonderten Schreiben darauf
hingewiesen, dass sie bei ihrer zuwendungsfinanzierten Projektarbeit den
Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und das Gebot der Sachlichkeit
zu beachten haben. Im Übrigen prüft die zuständige Bewilligungsbehörde die
zweckentsprechende Mittelverwendung fortlaufend nach Maßgabe der
gesetzlichen Regelungen (vgl. § 7 Absatz 2 Satz 1 BHO, VV-BHO Nummer 2 und 2.2
zu § 7 sowie VV-BHO Nummer 11a zu § 44) sowie im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung (vgl. § 44 Absatz 1 Satz 2 BHO, VV-BHO Nummer 10
und 11 zu § 44). Eine zweckwidrige Mittelverwendung kann zur Aufhebung
des Zuwendungsbescheides und zur (Teil-)Rückforderung der gewährten
Zuwendung führen (§§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG).
7. Wie hat sich die Rechtsprechung in Deutschland zur politischen
Betätigung gemeinnütziger Organisationen in den letzten Jahren entwickelt?
Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des
Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung
zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
8. Wie sollte ein Reformvorschlag aussehen, um Missbrauch
gemeinnütziger Organisationen für parteipolitische Zwecke zu verhindern?
Im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht darf eine Körperschaft bereits nach
geltendem Recht ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare
Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden, § 55 Absatz 1
Nummer 1 Satz 3 der Abgabenordnung. Insofern ist im Steuerecht hier keine
ergänzende Regelung erforderlich.
9. Wurde der Attac-Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.
Dezember 2020, V R 14/20, auf Sitzungen der Steuerabteilungsleiter oder
Referatsleiter von Bund und Ländern besprochen, wenn ja, wann, und
mit welchem Ergebnis?
a) Gab es dazu eine abgestimmte Haltung zwischen Bund und
Ländern?
b) Beabsichtigt oder beabsichtigte die Bundesregierung, die Geltung
des Attac-Beschlusses durch „Nichtanwendungsgesetzgebung“ zu
ändern?
c) Gab es eine interministerielle Arbeitsgruppe oder interministerielle
Sitzungen zur Änderung der Abgabenordnung hinsichtlich der
Gemeinnützigkeit von Körperschaften, die sich allgemeinpolitisch
betätigen, und gab es Gesetzgebungsentwürfe, wenn ja, welche?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung wurde im Bundessteuerblatt Teil II (BStBl. 2019 II S. 301)
veröffentlicht. Auf die Vertraulichkeit der Sitzungen nach § 21a Absatz 1
Satz 4 FVG wird hingewiesen.
10. Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zum
Bundesverfassungsgerichtsverfahren von Attac gegen den BFH-Beschluss abgegeben, und
wenn ja, mit welchem Inhalt?
Nein.
11. Erfüllt die CORRECTIV gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
120. Erfüllt die Amadeu Antonio Stiftung aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der
Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
153. Erfüllt die Peta Deutschland e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
187. Erfüllt die Animal Rights Watch e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der
Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
221. Erfüllt Foodwatch e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja,
welche?
254. Erfüllt das Dezernat Zukunft e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
286. Erfüllt die Deutsche Umwelthilfe e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der
Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
319. Erfüllt die Agora Agrar gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
353. Erfüllt die Agora Energiewende gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der
Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
386. Erfüllt Greenpeace e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja,
welche?
419. Erfüllt der BUND e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja,
welche?
452. Erfüllt das Netzwerk Recherche e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der
Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
485. Erfüllt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. aus Sicht
der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52
der Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
518. Erfüllt die Delta1 gGmbH, die das Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit
(https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de) und die Green Culture
Anlaufstelle (www.greenculture.info) anbietet, aus Sicht der
Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der
Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
Die Fragen 11, 120, 153, 187, 221, 254, 286, 319, 353, 386, 419, 452, 485 und
518 werden gemeinsam beantwortet.
Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher
Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung
liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen
hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Wie definiert die CORRECTIV gGmbH ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
121. Wie definiert die Amadeu Antonio Stiftung ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
154. Wie definiert die Peta Deutschland e. V. ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
188. Wie definiert die Animal Rights Watch e. V. ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
222. Wie definiert Foodwatch e. V. ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und
wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
255. Wie definiert das Dezernat Zukunft e. V. seine gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
287. Wie definiert die Deutsche Umwelthilfe e. V. ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme
ab?
320. Wie definiert die Agora Agrar gGmbH ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
354. Wie definiert die Agora Energiewende gGmbH ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer
Einflussnahme ab?
387. Wie definiert Greenpeace e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und
wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
420. Wie definiert der BUND e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und
wie grenzt er sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
453. Wie definiert das Netzwerk Recherche e. V. seine gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme
ab?
486. Wie definiert der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt er sich von
parteipolitischer Einflussnahme ab?
519. Wie definiert die Delta1 gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und
wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
Die Fragen 12, 121, 154, 188, 222, 255, 287, 320, 354, 387, 420, 453, 486 und
519 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Gibt es Fälle, in denen die CORRECTIV gGmbH explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
45. Gibt es Fälle, in denen der Verein Omas gegen Rechts Deutschland
e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?
70. Gibt es Fälle, in denen der Verein Campact e. V. explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
95. Gibt es Fälle, in denen der Attac Trägerverein e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
122. Gibt es Fälle, in denen die Amadeu Antonio Stiftung explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
155. Gibt es Fälle, in denen die Peta Deutschland e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
189. Gibt es Fälle, in denen die Animal Rights Watch e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
223. Gibt es Fälle, in denen Foodwatch e. V. explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
256. Gibt es Fälle, in denen das Dezernat Zukunft e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
288. Gibt es Fälle, in denen die Deutsche Umwelthilfe e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
321. Gibt es Fälle, in denen die Agora Agrar gGmbH explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
355. Gibt es Fälle, in denen die Agora Energiewende gGmbH explizit für
oder gegen eine Partei geworben hat?
388. Gibt es Fälle, in denen Greenpeace e. V. explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
421. Gibt es Fälle, in denen der BUND e. V. explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
454. Gibt es Fälle, in denen das Netzwerk Recherche e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
487. Gibt es Fälle, in denen der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?
520. Gibt es Fälle, in denen die Delta1 gGmbH explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
Die Fragen 13, 45, 70, 95, 122, 155, 189, 223, 256, 288, 321, 355, 388, 421,
454, 487 und 520 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der CORRECTIV gGmbH
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
123. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Amadeu Antonio Stiftung
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
156. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Peta Deutschland e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
190. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Animal Rights Watch e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
224. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Foodwatch e. V. letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
257. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Dezernats Zukunft e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
289. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
322. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Agrar gGmbH letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
356. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Energiewende GmbH
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
389. Wann wurde die Gemeinnützigkeit von Greenpeace e. V. letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
422. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des BUND e. V. letztmalig durch
das zuständige Finanzamt geprüft?
455. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Netzwerks Recherche e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
488. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
521. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Delta1 gGmbH letztmalig durch
das zuständige Finanzamt geprüft?
Die Fragen 14, 123, 156, 190, 224, 257, 289, 322, 356, 389, 422, 455, 488 und
521 werden gemeinsam beantwortet.
Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher
Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung
liegen keine über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehenden
Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Wurde die CORRECTIV gGmbH in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
46. Wurde der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in der
Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
71. Wurde der Verein Campact e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
96. Wurde der Attac Trägerverein e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
124. Wurde die Amadeu Antonio Stiftung in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
157. Wurde die Peta Deutschland e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
191. Wurde die Animal Rights Watch e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
225. Wurde Foodwatch e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
258. Wurde das Dezernat Zukunft e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
290. Wurde die Deutsche Umwelthilfe e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
323. Wurde die Agora Agrar gGmbH in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
357. Wurde die Agora Energiewende gGmbH in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
390. Wurde Greenpeace e. V.in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
423. Wurde der BUND e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
456. Wurde das Netzwerk Recherche e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
489. Wurde der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in der
Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder
verwarnt?
522. Wurde die Delta1 gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
Die Fragen 15, 46, 71, 96, 124, 157, 191, 225, 258, 290, 323, 357, 390, 423,
456, 489 und 522 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der CORRECTIV
gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
47. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Omas gegen
Rechts Deutschland e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen
stammt?
72. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Campact
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
97. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Attac Trägervereins
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
125. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Amadeu Antonio
Stiftung, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
158. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Peta Deutschland
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
192. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Animal Rights Watch
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
226. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Foodwatch e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
291. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Deutschen
Umwelthilfe e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
324. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Agrar
gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
358. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Energiewende
gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
391. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Greenpeace e. V.,
der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
424. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Der BUND e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
457. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Netzwerks
Recherche e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
490. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen
stammt?
523. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Delta1 gGmbH, der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Die Fragen 16, 47, 72, 97, 125, 158, 192, 226, 291, 324, 358, 391, 424, 457,
490 und 523 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Aufstellung im Sinne der Fragestellung ist in der für die Beantwortung
einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Frist nicht zu leisten, da eine aufwendige
Einzelabfrage der Gesamtfinanzierung privater Organisationen vorgenommen
werden müsste. Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht
gesammelt vor. Zur Frage etwaiger öffentlicher Fördermittel und der Einzelpläne
siehe die Antwort zu Frage 27.
17. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die CORRECTIV gGmbH?
48. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.?
73. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Verein Campact e. V.?
98. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Attac Trägerverein e. V.?
126. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Amadeu Antonio Stiftung?
159. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Peta Deutschland e. V.?
193. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Animal Rights Watch e. V.?
227. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an Foodwatch e. V.?
260. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an das Dezernat Zukunft e. V.?
292. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Deutsche Umwelthilfe e. V.?
325. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Agora Agrar gGmbH?
359. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Agora Energiewende gGmbH?
392. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an Greenpeace e. V.?
425. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den BUND e. V.?
458. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an das Netzwerk Recherche e. V.?
491. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V.?
524. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Delta1 gGmbH?
Die Fragen 17, 48, 73, 98, 126, 159, 193, 227, 260, 292, 325, 359, 392, 425,
458, 491 und 524 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Soweit
Organisationen im Lobbyregister gemeldet sind, finden sich entsprechende Angaben zur
Finanzierung dort (www.lobbyregister.bundestag.de). Darüber hinaus finden
sich häufig auf der öffentlich abrufbaren Internetseite der Organisationen
weitere Ausführungen über die Finanzierung. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
19. Haben Vorstände oder Führungspersonen der CORRECTIV gGmbH
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
49. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
50. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu
Parteien?
74. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
75. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Campact e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
99. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
100. Haben oder hatten Vorstände, Führungspersonen oder
(Gründungs-)Mitglieder des Attac Trägervereins e. V. politische Ämter oder
enge Verbindungen zu Parteien?
127. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
128. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Amadeu Antonio Stiftung
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
160. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
161. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Peta Deutschland e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
194. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
195. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Animal Rights Watch
e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
228. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
229. Haben Vorstände oder Führungspersonen von Foodwatch e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
293. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe
e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
294. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Deutschen Umwelthilfe
e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
326. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
327. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Agrar gGmbH
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
360. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Energiewende
gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
361. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Energiewende
gGmbH politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
393. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
394. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen von Greenpeace
e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
426. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
427. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des BUND e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
459. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
460. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Netzwerks
Recherche e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
492. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und bestimmten Parteien oder politischen
Akteuren?
493. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V. politische Ämter oder enge
Verbindungen zu Parteien?
525. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
526. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Delta1 gGmbH politische
Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
Die Fragen 18, 19, 49, 50, 74, 75, 99, 100, 127, 128, 160, 161, 194, 195, 228,
229, 293, 294, 326, 327, 360, 361, 393, 394, 426, 427, 459, 460, 492, 493, 525
und 526 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Inwiefern beeinflusst die CORRECTIV gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
51. Inwiefern beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach
Einschätzung der Bundesregierung?
76. Inwiefern beeinflusst der Verein Campact e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
129. Inwiefern beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
162. Inwiefern beeinflusst die Peta Deutschland e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
196. Inwiefern beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
230. Inwiefern beeinflusst Foodwatch e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
295. Inwiefern beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
329. Inwiefern beeinflusst die Agora Agrar gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
362. Inwiefern beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
395. Inwiefern beeinflusst Greenpeace e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
428. Inwiefern beeinflusst der BUND e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
461. Inwiefern beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
494. Inwiefern beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach
Einschätzung der Bundesregierung?
527. Inwiefern beeinflusst die Delta1 gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
Die Fragen 20, 51, 76, 129, 162, 196, 230, 295, 329, 362, 395, 428, 461, 494
und 527 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung und der ihr nachgeordnete Bereich informieren sich im
Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch unterschiedlichste Quellen,
darunter zahlreiche Vorschläge, Papiere und Studien z. B. aus dem politischen Raum
sowie aus Wissenschaft und Forschung. Dies geschieht u. a. im Rahmen der
von den §§ 47 und 48 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesregierung (GGO) vorgesehenen Verbändebeteiligung bei Gesetzgebungsvorhaben.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Studien und anderer Dokumente,
die zum Ausbau des Wissens der Bundesregierung über ein Fachthema dienen,
besteht nicht. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten
und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Es ist daher nicht möglich, nachträglich
zu erheben, wie viele und welche Studien, Papiere und Stellungnahmen im
Einzelnen bei der Vorbereitung von Entscheidungen der Bundesregierung selbst
bzw. durch die Bundesbehörden verwendet wurden. Soweit Studien in
besonderem Maße in die Gesetzgebung eingeflossen sind, werden diese regelmäßig in
der Begründung des Regierungsentwurfs erwähnt: Seit dem 1. Juni 2024 sind
nach dem durch die Bundesregierung in § 43 Absatz 1 Nummer 13 GGO
eingeführten „exekutiven Fußabdruck“ verpflichtende Angaben in der Begründung
des Regierungsentwurfs zu machen, inwieweit Interessenvertreterinnen und
Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des
Gesetzentwurfs beigetragen haben. Zur Transparentmachung von Einflussnahmen von
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern gibt es in Deutschland das
Lobbyregister. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
21. Gibt es Hinweise darauf, dass die CORRECTIV gGmbH gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
52. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen
führt?
77. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Campact e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
130. Gibt es Hinweise darauf, dass die Amadeu Antonio Stiftung gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
163. Gibt es Hinweise darauf, dass die Peta Deutschland e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
197. Gibt es Hinweise darauf, dass die Animal Rights Watch e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
231. Gibt es Hinweise darauf, dass Foodwatch e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
264. Gibt es Hinweise darauf, dass das Dezernat Zukunft e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
296. Gibt es Hinweise darauf, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
330. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Agrar gGmbH gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
363. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Energiewende gGmbH gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
396. Gibt es Hinweise darauf, dass Greenpeace e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
429. Gibt es Hinweise darauf, dass der BUND e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
462. Gibt es Hinweise darauf, dass das Netzwerk Recherche e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
495. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker
Kampagnen führt?
528. Gibt es Hinweise darauf, dass die Delta1 gGmbH gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
Die Fragen 21, 52, 77, 130, 163, 197, 231, 264, 296, 330, 363, 396, 429, 462,
495 und 528 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. Unterstützt die CORRECTIV gGmbH politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
53. Unterstützt der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. politische
Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
78. Unterstützt der Verein Campact e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
103. Unterstützt der Attac Trägerverein e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
131. Unterstützt die Amadeu Antonio Stiftung politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
164. Unterstützt die Peta Deutschland e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
198. Unterstützt die Animal Rights Watch e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
232. Unterstützt Foodwatch e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit ihren finanziellen Mitteln?
265. Unterstützt das Dezernat Zukunft e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
297. Unterstützt die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
331. Unterstützt die Agora Agrar gGmbH politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
364. Unterstützt die Agora Energiewende gGmbH politische
Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
397. Unterstützt Greenpeace e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit seinen finanziellen Mitteln?
430. Unterstützt der BUND e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit seinen finanziellen Mitteln?
463. Unterstützt das Netzwerk Recherche e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
496. Unterstützt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
529. Unterstützt die Delta1 gGmbH politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
Die Fragen 22, 53, 78, 103, 131, 164, 198, 232, 265, 297, 331, 364, 397, 430,
463, 496 und 529 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
23. Werden staatliche Fördergelder, die die CORRECTIV gGmbH
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
54. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der
Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
79. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Campact e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
104. Werden staatliche Fördergelder, die der Attac Trägerverein e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
132. Werden staatliche Fördergelder, die die Amadeu Antonio Stiftung
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
165. Werden staatliche Fördergelder, die die Peta Deutschland e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
199. Werden staatliche Fördergelder, die die Animal Rights Watch e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
233. Werden staatliche Fördergelder, die Foodwatch e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
298. Werden staatliche Fördergelder, die die Deutsche Umwelthilfe e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
332. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Agrar gGmbH
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
365. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Energiewende gGmbH
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
398. Werden staatliche Fördergelder, die Greenpeace e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
431. Werden staatliche Fördergelder, die der BUND e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
464. Werden staatliche Fördergelder, die das Netzwerk Recherche e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
497. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der
Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
530. Werden staatliche Fördergelder, die die Delta1 gGmbH vereinnahmt
hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
Die Fragen 23, 54, 79, 104, 132, 165, 199, 233, 298, 332, 365, 398, 431, 464,
497 und 530 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Sofern Förderungen
im Rahmen des Zuwendungsrechts gewährt werden und entsprechende
Bescheide Bestandskraft erlangt haben, gelten für die Projekte die entsprechenden
zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Die zweckentsprechende Mittelverwendung
wird im laufenden zuwendungsrechtlichen Monitoring und innerhalb der
Verwendungsnachweisprüfung überwacht (§§ 7, 23, 44 BHO). Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
24. Gibt es Kooperationen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
55. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-
Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung
oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
80. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Campact e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
105. Gibt es Kooperationen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-
Erasmus-Stiftung?
133. Gibt es Kooperationen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-
Erasmus-Stiftung?
166. Gibt es Kooperationen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
200. Gibt es Kooperationen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der
Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der
Desiderius-Erasmus-Stiftung?
234. Gibt es Kooperationen zwischen Foodwatch e. V. und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
267. Gibt es Kooperationen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-
Erasmus-Stiftung?
299. Gibt es Kooperationen zwischen der Deutsche Umwelthilfe e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der
Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der
Desiderius-Erasmus-Stiftung?
333. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
366. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Energiewende gGmbH
und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der
Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der
Desiderius-Erasmus-Stiftung?
399. Gibt es Kooperationen zwischen Greenpeace e. V. und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
432. Gibt es Kooperationen zwischen dem BUND e. V. und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
465. Gibt es Kooperationen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der
Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der
Desiderius-Erasmus-Stiftung?
498. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-
Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder
der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
531. Gibt es Kooperationen zwischen der Delta1 gGmbH und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
Die Fragen 24, 55, 80, 105, 133, 166, 200, 234, 267, 299, 333, 366, 399, 432,
465, 498 und 531 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
25. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der CORRECTIV gGmbH
haben, und wenn ja, welche?
56. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. haben, und wenn ja, welche?
81. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Campact e. V.
haben, und wenn ja, welche?
106. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Attac Trägervereins e. V.
haben, und wenn ja, welche?
134. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Amadeu Antonio Stiftung
haben, und wenn ja, welche?
167. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Peta Deutschland e. V.
haben, und wenn ja, welche?
201. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Animal Rights Watch e. V.
haben, und wenn ja, welche?
235. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb Foodwatch e. V. haben, und
wenn ja, welche?
268. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Dezernats Zukunft e. V.
haben, und wenn ja, welche?
300. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Deutschen Umwelthilfe e. V.
haben, und wenn ja, welche?
334. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Agrar gGmbH haben,
und wenn ja, welche?
367. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss
auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Energiewende
gGmbH haben, und wenn ja, welche?
400. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb von Greenpeace e. V. haben, und
wenn ja, welche?
433. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des BUND e. V. haben, und
wenn ja, welche?
466. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Netzwerks Recherche e. V.
haben, und wenn ja, welche?
499. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. haben, und wenn ja, welche?
532. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Delta1 gGmbH haben, und
wenn ja, welche?
Die Fragen 25, 56, 81, 106, 134, 167, 201, 235, 268, 300, 334, 367, 400, 433,
466, 499 und 532 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
26. Gibt es Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
57. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. und Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung
sicherstellen?
82. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und
Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?
107. Gibt es Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und
Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?
135. Gibt es Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
168. Gibt es Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
202. Gibt es Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
236. Gibt es Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
269. Gibt es Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?
301. Gibt es Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
335. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
368. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
401. Gibt es Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und
Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen?
434. Gibt es Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und
Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen?
467. Gibt es Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und
Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen?
500. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und Regierungsbehörden, die seine Finanzierung
sicherstellen?
533. Gibt es Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
Die Fragen 26, 57, 82, 107, 135, 168, 202, 236, 269, 301, 335, 368, 401, 434,
467, 500 und 533 werden gemeinsam beantwortet.
Soweit der Bund ein Projekt einer Organisation oder eine Organisation
institutionell fördert, erlässt die zuständige Bewilligungsbehörde einen
Zuwendungsbescheid oder schließt mit der Organisation einen öffentlich-rechtlichen
Zuwendungsvertrag.
27. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die CORRECTIV gGmbH, und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
58. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
83. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Campact e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
108. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Attac Trägerverein e. V.,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
136. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Amadeu Antonio Stiftung,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
169. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Peta Deutschland e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
203. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Animal Rights Watch e. V.,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
237. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Foodwatch e. V., und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
302. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Deutsche Umwelthilfe e. V.,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
336. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Agrar gGmbH, und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
369. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Energiewende
gGmbH, und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
402. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Greenpeace e. V., und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
435. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der BUND e. V., und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
468. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Netzwerk Recherche e. V.,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
501. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
534. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Delta1 gGmbH, und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
Die Fragen 27, 58, 83, 108, 136, 169, 203, 237, 302, 336, 369, 402, 435, 468,
501 und 534 werden gemeinsam beantwortet.
Die öffentlichen Fördermittel für die in den Fragen 27, 58, 83, 108, 136, 169,
203, 237, 270, 302, 336, 369, 402, 435, 468, 501 und 534 aufgeführten
Organisationen können der Anlage* entnommen werden. Die dort aufgeführten
Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand fristgerecht ermittelbaren
Informationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die CORRECTIV
gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem
Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
59. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. von internationalen Organisationen oder
NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und
wie viel?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15101 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
84. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Campact e. V.
von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
109. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Attac Trägerverein
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
137. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Amadeu Antonio
Stiftung von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem
Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
170. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Peta Deutschland
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
204. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Animal Rights
Watch e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem
Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
238. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Foodwatch e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
303. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Deutsche
Umwelthilfe e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem
Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
337. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Agrar
gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem
Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
370. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Energiewende
gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem
Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
403. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Greenpeace e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
436. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der BUND e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
469. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Netzwerk Recherche
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
502. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V. von internationalen Organisationen
oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das,
und wie viel?
535. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Delta1 gGmbH von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
Die Fragen 28, 59, 84, 109, 137, 170, 204, 238, 303, 337, 370, 403, 436, 469,
502 und 535 werden gemeinsam beantwortet.
Sofern eine Organisation im Lobbyregister aufgeführt ist, sind dort
entsprechende Angaben zu finden (www.lobbyregister.bundestag.de/startseite).
Weitere Angaben zur Finanzierung werden meist auf den öffentlich einsehbaren
Internetseiten der Organisationen veröffentlicht. Im Rahmen der für die
Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen kurzen Fristen konnte nicht
abschließend festgestellt werden, ob der Bundesregierung hierzu darüber
hinausgehende Erkenntnisse vorliegen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
29. Verwendet die CORRECTIV gGmbH Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
138. Verwendet die Amadeu Antonio Stiftung Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
171. Verwendet die Peta Deutschland e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
205. Verwendet die Animal Rights Watch e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
239. Verwendet Foodwatch e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
272. Verwendet das Dezernat Zukunft e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
304. Verwendet die Deutsche Umwelthilfe e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
338. Verwendet die Agora Agrar gGmbH Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
371. Verwendet die Agora Energiewende gGmbH Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
404. Verwendet Greenpeace e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
437. Verwendet der BUND e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
470. Verwendet das Netzwerk Recherche e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
503. Verwendet der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke, und wenn ja, welche?
536. Verwendet die Delta1 gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
Die Fragen 29, 138, 171, 205, 239, 272, 304, 338, 371, 404, 437, 470, 503 und
536 werden gemeinsam beantwortet.
Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher
Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung
liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen
hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
30. Hat die CORRECTIV gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
60. Hat der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in den letzten
Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
85. Hat der Verein Campact e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
110. Hat der Attac Trägerverein e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
139. Hat die Amadeu Antonio Stiftung in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
172. Hat die Peta Deutschland e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
206. Hat die Animal Rights Watch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
240. Hat Foodwatch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
273. Hat das Dezernat Zukunft e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
305. Hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
339. Hat die Agora Agrar gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
372. Hat die Agora Energiewende gGmbH in den letzten Jahren eine
Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
405. Hat Greenpeace e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
438. Hat der BUND e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
471. Hat das Netzwerk Recherche e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
504. Hat der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in den letzten
Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
537. Hat die Delta1 gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Die Fragen 30, 60, 85, 110, 139, 172, 206, 240, 273, 305, 339, 372, 405, 438,
471, 504 und 537 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Beantwortung ist schon aufgrund der unspezifischen Fragestellung nicht
möglich. Es ist unklar, welchen Zeitraum die „letzten Jahre[…]“ umfassen
sollen. Zudem wird nicht mitgeteilt, auf welchen Vergleichszeitpunkt die
Fragesteller abstellen, um entsprechende Erhöhungen oder Kürzungen ableiten zu
können.
31. Kennt die Bundesregierung die Website der CORRECTIV gGmbH
(https://correctiv.org/) und erkennt sie darin eine parteipolitische
Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis
der parteipolitischen Neutralität?
61. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. (www.omas-gegen-rechts.org/) eine
parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem
Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
86. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Campact e. V.
(www.campact.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
111. Sieht die Bundesregierung in der Website des Attac Trägervereins e. V.
(www.attac.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
140. Sieht die Bundesregierung in der Website der Amadeu Antonio Stiftung
(www.amadeu-antonio-stiftung.de/) eine parteipolitische Tendenz, und
wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
parteipolitischen Neutralität?
173. Sieht die Bundesregierung in der Website der Peta Deutschland e. V.
(www.peta.de) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
207. Sieht die Bundesregierung in der Website der Animal Rights Watch
e. V. (www.ariwa.org) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
241. Sieht die Bundesregierung in der Website von Foodwatch e. V. (www.f
oodwatch.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
274. Sieht die Bundesregierung in der Webseite des Dezernats Zukunft e. V.
(https://dezernatzukunft.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn
ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
parteipolitischen Neutralität?
306. Sieht die Bundesregierung in der Website der Deutschen Umwelthilfe
e. V. (https://duh.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
340. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Agrar gGmbH
(www.agora-agrar.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
373. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Energiewende
gGmbH (www.agora-energiewende.de/) eine parteipolitische Tendenz,
und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
parteipolitischen Neutralität?
406. Sieht die Bundesregierung in der Website von Greenpeace e. V. (www.g
reenpeace.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
439. Sieht die Bundesregierung in der Website des BUND e. V. (www.bund.
net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese
Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
472. Sieht die Bundesregierung in der Website des Netzwerks Recherche
e. V. (www.bund.net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
505. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. (https://neuemedienmacher.de/) eine
parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor
dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
538. Kennt die Bundesregierung die Website der Anlaufstelle Green Culture
(www.greenculture.info), erkennt sie darin eine parteipolitische
Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis
der parteipolitischen Neutralität?
539. Kennt die Bundesregierung die Website des Aktionsnetzwerks
Nachhaltigkeit (https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de), erkennt sie darin
eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese
Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
Die Fragen 31, 61, 86, 111, 140, 173, 207, 241, 274, 306, 340, 373, 406, 439,
472, 505, 538 und 539 werden gemeinsam beantwortet.
Die Webseite ist der Bundesregierung bekannt. Im Übrigen weist die
Bundesregierung darauf hin, dass sie aufgrund des parteipolitischen Neutralitätsgebots
grundsätzlich keine Bewertung hinsichtlich der politischen Ausrichtung
zivilgesellschaftlicher Organisationen vornimmt. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
32. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die CORRECTIV
gGmbH oder nehmen deren rechtliche Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
62. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv
an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien
auf?
87. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Campact
e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
112. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Attac Trägerverein
e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
141. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Amadeu Antonio
Stiftung oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
174. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Peta Deutschland
e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
208. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Animal Rights
Watch e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an
Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
242. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Foodwatch e. V. oder
nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
275. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Dezernat Zukunft
e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
307. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Deutsche
Umwelthilfe e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
341. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora Agrar
gGmbH oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
374. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora
Energiewende gGmbH oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an
Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
407. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Greenpeace e. V. oder
nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
440. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der BUND e. V. oder
nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
473. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Netzwerk
Recherche e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an
Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
506. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V. oder nehmen seine rechtlichen
Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter
Parteien auf?
540. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Delta1 gGmbH
oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder
ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
Die Fragen 32, 62, 87, 112, 141, 174, 208, 242, 275, 307, 341, 374, 407, 440,
473, 506 und 540 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
33. War die CORRECTIV gGmbH nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
63. War der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen
Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?
88. War der Verein Campact e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
142. War die Amadeu Antonio Stiftung nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
175. War die Peta Deutschland e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
209. War die Animal Rights Watch e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
243. War Foodwatch e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
276. War das Dezernat Zukunft e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
308. War die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
342. War die Agora Agrar gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
375. War die Agora Energiewende gGmbH nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
408. War Greenpeace e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
441. War der BUND e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
474. War das Netzwerk Recherche e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
507. War der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen
Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?
541. War die Delta1 gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
Die Fragen 33, 63, 88, 142, 175, 209, 243, 276, 308, 342, 375, 408, 441, 474,
507 und 541 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
34. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
143. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Amadeu Antonio
Stiftung nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
176. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V.
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
210. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Animal Rights Watch
e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
244. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Foodwatch e. V. nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
277. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Dezernats Zukunft
e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
309. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Deutschen
Umwelthilfe e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
343. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
376. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Energiewende
gGmbH nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
409. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Greenpeace e. V. nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
442. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des BUND e. V. nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
475. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Netzwerks Recherche
e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
508. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. nicht gegen das parteipolitische
Neutralitätsgebot verstoßen?
542. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Delta1 gGmbH nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
Die Fragen 34, 143, 176, 210, 244, 277, 309, 343, 376, 409, 442, 475, 508 und
542 werden gemeinsam beantwortet.
Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher
Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
35. Gibt es Belege dafür, dass die CORRECTIV gGmbH einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
64. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Omas gegen Rechts Deutschland
e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja,
welche?
89. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Campact e. V. einseitige Narrative
in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
114. Gibt es Belege dafür, dass der Attac Trägerverein e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
144. Gibt es Belege dafür, dass die Amadeu Antonio Stiftung einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
178. Gibt es Belege dafür, dass die Peta Deutschland e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
212. Gibt es Belege dafür, dass die Animal Rights Watch e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
245. Gibt es Belege dafür, dass Foodwatch e. V. einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
310. Gibt es Belege dafür, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
344. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Agrar gGmbH einseitige Narrative
in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
377. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Energiewende gGmbH einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
410. Gibt es Belege dafür, dass Greenpeace e. V. einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
443. Gibt es Belege dafür, dass der BUND e. V. einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
476. Gibt es Belege dafür, dass das Netzwerk Recherche e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
509. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn
ja, welche?
543. Gibt es Belege dafür, dass die Delta1 gGmbH einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
Die Fragen 35, 64, 89, 114, 144, 178, 212, 245, 310, 344, 377, 410, 443, 476,
509 und 543 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
36. Wie beeinflusst die CORRECTIV gGmbH die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
65. Wie beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. die
mediale Berichterstattung über politische Themen?
90. Wie beeinflusst der Verein Campact e. V. die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
115. Wie beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
145. Wie beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
179. Wie beeinflusst die Peta Deutschland e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
213. Wie beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
246. Wie beeinflusst Foodwatch e. V. die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
279. Wie beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
311. Wie beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
345. Wie beeinflusst die Agora Agrar gGmbH die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
378. Wie beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
411. Wie beeinflusst Greenpeace e. V. die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
444. Wie beeinflusst der BUND e. V. die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
477. Wie beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
510. Wie beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
die mediale Berichterstattung über politische Themen?
544. Wie beeinflusst die Delta1 gGmbH die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
Die Fragen 36, 65, 90, 115, 145, 179, 213, 246, 279, 311, 345, 378, 411, 444,
477, 510 und 544 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
37. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der CORRECTIV gGmbH auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
66. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland
e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
91. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Vereins Campact e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
116. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Attac Trägervereins e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
146. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Amadeu Antonio Stiftung auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
180. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Peta Deutschland e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
214. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Animal Rights Watch e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
247. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss von Foodwatch e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
280. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Dezernats Zukunft e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
312. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Deutschen Umwelthilfe e. V. auf die
öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
346. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Agora Agrar gGmbH auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
379. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Agora Energiewende gGmbH auf die
öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
412. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss von Greenpeace e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
445. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des BUND e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
478. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Netzwerks Recherche e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
511. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
545. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Delta1 gGmbH auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
Die Fragen 37, 66, 91, 116, 146, 180, 214, 247, 280, 312, 346, 379, 412, 445,
478, 511 und 545 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
38. Werden von der CORRECTIV gGmbH gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
67. Werden von dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. gezielt
politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und
wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der
Förderung?
92. Werden von dem Verein Campact e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
117. Werden von dem Attac Trägerverein e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
147. Werden von der Amadeu Antonio Stiftung gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
181. Werden von der Peta Deutschland e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
215. Werden von der Animal Rights Watch e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
248. Werden von Foodwatch e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert
oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung
dies vor dem Hintergrund der Förderung?
313. Werden von der Deutschen Umwelthilfe e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
347. Werden von der Agora Agrar gGmbH gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
380. Werden von der Agora Energiewende gGmbH gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
413. Werden von Greenpeace e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert
oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung
dies vor dem Hintergrund der Förderung?
446. Werden von dem BUND e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert
oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung
dies vor dem Hintergrund der Förderung?
479. Werden von dem Netzwerk Recherche e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
512. Werden von dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche,
und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der
Förderung?
546. Werden von der Delta1 gGmbH gezielt politische Gegner diskreditiert
oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung
dies vor dem Hintergrund der Förderung?
Die Fragen 38, 67, 92, 117, 147, 181, 215, 248, 313, 347, 380, 413, 446, 479,
512 und 546 werden gemeinsam beantwortet
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
39. Kennt die Bundesregierung den CORRECTIV-Artikel „Die
Rechtstreiber der CDU“ (https://correctiv.org/aktuelles/parteien/2025/02/11/die-r
echtstreiber-welche-hardliner-die-cdu-nach-rechts-ziehen/), und wenn
ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Artikel vor dem
Hintergrund des gemeinnützigkeitsrechtlichen Neutralitätsgebots?
Ob politische Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften – falls diese dem
Grunde nach überhaupt vorliegen – im Einzelfall zur Aberkennung der
Gemeinnützigkeit führen, ist durch die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde
unter Berücksichtigung des vollständigen und durch die Landesfinanzbehörde
zu ermittelnden Sachverhalts zu entscheiden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
40. Haben die Kampagnen der CORRECTIV gGmbH nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
68. Haben die Kampagnen des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland
e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf
Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
93. Haben die Kampagnen des Vereins Campact e. V. nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
118. Haben die Kampagnen des Attac Trägervereins e. V. nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
148. Haben die Kampagnen der Amadeu Antonio Stiftung nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
182. Haben die Kampagnen der Peta Deutschland e. V. nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
216. Haben die Kampagnen der Animal Rights Watch e. V. nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
249. Haben die Kampagnen von Foodwatch e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
281. Haben die Kampagnen des Dezernats Zukunft e. V. nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
314. Haben die Kampagnen der Deutsche Umwelthilfe e. V. nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
348. Haben die Kampagnen der Agora Agrar gGmbH nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
381. Haben die Kampagnen der Agora Energiewende gGmbH nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf
Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
414. Haben die Kampagnen von Greenpeace e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
447. Haben die Kampagnen des BUND e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
Entscheidungen?
480. Haben die Kampagnen des Netzwerks Recherche e. V. nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
513. Haben die Kampagnen des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte
Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
547. Haben die Kampagnen der Delta1 gGmbH nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
Entscheidungen?
Die Fragen 40, 68, 93, 118, 148, 182, 216, 249, 281, 314, 348, 381, 414, 447,
480, 513 und 547 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
69. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
94. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Campact e. V. im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
119. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Attac Trägervereins e. V. im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
149. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Amadeu Antonio Stiftung im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
183. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V. im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
217. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Animal Rights Watch e. V. im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
250. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten von Foodwatch e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
282. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Dezernats Zukunft e. V. im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
315. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe e. V. im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
349. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
382. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Agora Energiewende gGmbH
im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
415. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten von Greenpeace e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
448. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des BUND e. V. im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
481. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Netzwerks Recherche e. V. im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
514. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
548. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Delta1 gGmbH im Hinblick auf
das Neutralitätsgebot bewerten?
Die Fragen 41, 69, 94, 119, 149, 183, 217, 250, 282, 315, 349, 382, 415, 448,
481, 514 und 548 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
42. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der CORRECTIV gGmbH mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
150. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Amadeu Antonio Stiftung mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
184. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Peta Deutschland e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
218. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Animal Rights Watch e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
251. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von Foodwatch e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
283. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des Dezernats Zukunft e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
316. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Deutschen Umwelthilfe e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
350. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Agora Agrar gGmbH mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
383. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Agora Energiewende gGmbH mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
416. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von Greenpeace e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
449. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des BUND e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur
Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
482. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des Netzwerks Recherche e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
515. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. mit den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der
Parteien vereinbar?
549. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Delta1 gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
Die Fragen 42, 150, 184, 218, 251, 283, 316, 350, 383, 416, 449, 482, 515 und
549 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
43. Welche Unterschiede bestehen zwischen der CORRECTIV gGmbH
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz
oder den Tafeln?
151. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz
oder den Tafeln?
185. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
219. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz
oder den Tafeln?
252. Welche Unterschiede bestehen zwischen Foodwatch e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
284. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz
oder den Tafeln?
317. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Deutschen Umwelthilfe
e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten
Kreuz oder den Tafeln?
351. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
384. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Energiewende
gGmbH und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten
Kreuz oder den Tafeln?
417. Welche Unterschiede bestehen zwischen Greenpeace e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
450. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem BUND e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
483. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz
oder den Tafeln?
516. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und klassischen
Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln?
550. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Delta1 gGmbH und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
Die Fragen 43, 151, 185, 219, 252, 284, 317, 351, 384, 417, 450, 483, 516 und
550 werden gemeinsam beantwortet.
Der Begriff der „Wohltätigkeitsorganisation“ ist nicht gesetzlich definiert.
Bezogen auf Organisationen der Wohlfahrtspflege gemäß § 65 AO ist darauf
hinzuweisen, dass nach der verfassungsmäßigen Ordnung die Beurteilung
steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde obliegt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
44. Hat sich die CORRECTIV gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
152. Hat sich die Amadeu Antonio Stiftung nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
186. Hat sich die Peta Deutschland e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
220. Hat sich die Animal Rights Watch e. V. nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
253. Hat sich Foodwatch e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen,
und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
285. Hat sich das Dezernat Zukunft e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
318. Hat sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit
ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik
gewehrt?
352. Hat sich die Agora Agrar gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
385. Hat sich die Agora Energiewende gGmbH nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit
ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik
gewehrt?
418. Hat sich Greenpeace e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen,
und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
451. Hat sich der BUND e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen,
und wenn ja, hat er sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
484. Hat sich das Netzwerk Recherche e. V. nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
517. Hat sich der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner
Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat er sich
erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
551. Hat sich die Delta1 gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen,
und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
Die Fragen 44, 152, 186, 220, 253, 285, 318, 352, 385, 418, 451, 484, 517 und
551 werden gemeinsam beantwortet.
Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher
Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung
liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen
hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
101. Inwiefern beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
102. Gibt es Hinweise darauf, dass der Attac Trägerverein e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
Die Fragen 101 und 102 werden gemeinsam beantwortet.
Über die im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2019, V R 60/17, und
dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 2020, V R 14/20,
dargelegten Feststellungen hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
113. War der Attac Trägerverein e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
Über die im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2019, V R 60/17, und
dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 2020, V R 14/20,
dargelegten Feststellungen hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
177. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.pirsch.de/new
s/tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-von-glorifizierung-34653),
und wie beurteilt sie den dort geschilderten Sachverhalt vor dem
Hintergrund des Gemeinnützigkeitsrechts?
Ob politische Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften – falls diese dem
Grunde nach überhaupt vorliegen – im Einzelfall zur Aberkennung der
Gemeinnützigkeit führen, ist durch die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde
unter Berücksichtigung des vollständigen und durch die Landesfinanzbehörde
zu ermittelnden Sachverhalts zu entscheiden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
211. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.stern.de/wirts
chaft/news/animal-rights-watch-wirft-agrarfunktionaeren-tierschutzvers
toesse-vor-7072158.html), wie beurteilt sie den dort geschilderten
Sachverhalt vor dem Hintergrund des Gemeinnützigkeitsrechts, und
beabsichtigt die Bundesregierung, das für Animal Rights Watch e. V.
zuständige Finanzamt darauf hinzuweisen?
Ob politische Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften – falls diese dem
Grunde nach überhaupt vorliegen – im Einzelfall zur Aberkennung der
Gemeinnützigkeit führen, ist durch die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde
unter Berücksichtigung des vollständigen und durch die Landesfinanzbehörde
zu ermittelnden Sachverhalts zu entscheiden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
259. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Dezernats Zukunft
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 40, 41 und 45 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15010 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15079 verwiesen.
261. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
262. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Dezernats Zukunft e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
Die Fragen 261 und 262 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen sowie auf die Vorbemerkung
der Fragesteller zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14957.
263. Inwiefern beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/15079 verwiesen.
266. Werden staatliche Fördergelder, die das Dezernat Zukunft e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 40, 41 und 45 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15010 sowie
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15079 verwiesen.
270. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Dezernat Zukunft e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 40, 41 und 45 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15010 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15079 verwiesen.
271. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Dezernat Zukunft
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 40, 41 und 45 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15010 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15079 verwiesen.
278. Ist der Bundesregierung der Artikel der „Wirtschaftswoche“ – Die
Genossin und der Milliardär – bekannt (www.wiwo.de/politik/deutschlan
d/philippa-sigl-gloeckner-die-genossin-und-der-milliardaer-/3017957
4.html), worin „Zeit“-Moderatorin Anna Mayr mit den Worten zitiert
wird: „Das Dezernat hat sich im Grunde gegründet, um die
Schuldenbremse zu zerstören“, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung
diesen Sachverhalt vor den Anforderungen des parteipolitischen
Neutralitätsgebots?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15079 verwiesen. Die
Bundesregierung weist darüber hinaus darauf hin, dass nach der
verfassungsrechtlichen Ordnung die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen
Landesbehörde obliegt. Siehe im Übrigen die Vorbemerkung der
Bundesregierung.
328. Ist der Bundesregierung der folgende Artikel bekannt (www.agrarheut
e.com/politik/bundesregierung-finanziert-lobbyisten-fuer-energie-agrar
wende-609558), und wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der
Agora Agrar gGmbH auf die politischen Entscheidungen im
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein?
Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Mögliche
politische Einflussnahme der Lobbyorganisation Agora Agrar auf das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ auf Bundestagdrucksache
20/7752 verwiesen.
Anlage
Organisation Oberste
Bundesbehörde
(offizielle Abkürzung)
Einzelplan Förderzweck Förderhöhe im Jahr 2025
(bis einschl. 24. Februar 2025) ‐
gerundet in T ‐ EUR –
Correctiv gGmbH BMFSFJ
17
Brandherd Desinformation: Schulungen zum
Umgang mit TikTok in Feuerwehr und
Vereinswesen
141
BMBF 30 Kommunikationssysteme, IT‐Sicherheit 67
Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e.V.
Keine Treffer bei der Abfrage
Verein Campact e.V. Keine Treffer bei der Abfrage
Attac Trägerverein e.V. Keine Treffer bei der Abfrage
Amadeu Antonio Stiftung BMFSFJ
17 Netzwerk gegen Hass im Netz und
Desinformation 622,9
BMFSFJ
17
Weiterleitung des Landesdemokratiezentrums
Niedersachsen an die Amadeu Antonio Stiftung
für Monitoring antisemitischer Vorfälle
25
BK‐Amt 04 Maßnahmen gegen Rassismus 1 072
BKM 04 Antisemitismus als Kulturtechnik 50
Deutsche Stiftung für
Engagement und
Ehrenamt (paritätisch
finanziert durch BMEL,
BMFSFJ und BMI)
686 12 Förderprogramm „Forschungsaufruf
“Wandel im Engagement und Ehrenamt”
2025/2026“
170
BMI
Beauftragter der
Bundesregierung für
jüdisches Leben in
0612 53202 Projekt Bildungs‐ und Aktionswochen gegen
Antisemitismus
269
Deutschland und den
Kampf gegen
Antisemitismus
BMBF 30 Sozial‐ und geisteswissenschaftliche
Forschung
382
BMBF 30 Zivile Sicherheitsforschung 24
Peta Deutschland e.V. Keine Treffer bei der Abfrage
Animal Rights Watch e.V. Keine Treffer bei der Abfrage
Foodwatch e.V. Keine Treffer bei der Abfrage
Dezernat Zukunft e.V. Keine Treffer bei der Abfrage
Deutsche Umwelthilfe e.V. BMBF 30 Energietechnologien und effiziente
Energienutzung; Grüner Wasserstoff –
Forschungs‐ und Entwicklungsvorhaben
118
BMUV 16 Umwelt‐ und Naturschutzprojekte 917,2
Agora Agrar gGmbH Keine Treffer bei der Abfrage
Agora Energiewende
gGmbH
Keine Treffer bei der Abfrage
Greenpeace e.V. Keine Treffer bei der Abfrage
BUND e.V. BMFSFJ
17
Blended Learning für den Durchblick:
Rechtsextreme Unterwanderung im Natur-,
Klima- und Umweltschutz stoppen - ein Projekt
des BUND.
249,8
BMUV 16 Umwelt‐ und Naturschutzprojekte 1 079
BKM 04 Projektförderung „Helpline –
Journalist*innen helfen Journalist*innen“
26
Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e.V.
BMFSFJ
17 Netzwerk gegen Hass im Netz und
Desinformation 425
BK‐Amt 04 Integrationspolitische Maßnahmen 300
Deutsche Stiftung für
Engagement und
Ehrenamt (paritätisch
finanziert durch BMEL,
BMFSFJ und BMI)
686 12 Förderprogramm „TransformD 2024_25
Themenschwerpunkt: Gesellschaftlicher
Zusammenhalt“
87,6
BMI‐BAMF 0603 684 14 Kofinanzierung des AMIF‐Projekts „Aufbau
einer zentralen digitalen bundesweiten
Anlaufstelle für Information, Austausch und
Beratung zum Leben in Deutschland für
Drittstaatsangehörige“
27,1
Delta1 gGmbH BKM 04 Finanzierung Projekt „Anlaufstelle Green
Culture“
360
Hinweis: Aufgrund der offenen Fragestellung handelt es sich um eine Aufstellung von Fördermitteln, die im Jahr 2025 bis zum Tag der Fragestellung
entweder bereits ausgezahlt wurden oder tatsächlich bewilligt wurden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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