Digitale Souveränität des Bundes, Bedeutung von Open Source, Aufgaben und Finanzierung des Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
In einer zunehmend digitalen Welt bildet die digitale Souveränität eine existenzielle Voraussetzung staatlicher Souveränität und Handlungsfähigkeit. Durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen wurde nach Ansicht der Fragestellenden die digitale Souveränität Deutschlands noch wichtiger. Denn durch die Kombination aus offensichtlicher Unberechenbarkeit außenpolitischer Maßnahmen von US-Präsident Donald Trump und seinem Schulterschluss mit großen US-Tech-Konzernen stiegen die Risiken der enormen Abhängigkeit des Bundes von eben diesen Tech-Konzernen.
So könnten aus Sicht der Fragestellenden künftig US-Konzerne dazu gebracht werden, den Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen, etwa zu Cloud-Services und bzw. oder weit verbreiteten Produkten (beispielsweise Office-Anwendungen), für deutsche Behörden einzuschränken oder ihnen wichtige funktionale oder Sicherheitsupdates vorzuenthalten, um ein bestimmtes politisches Verhalten der Bundesregierung durchzusetzen.
Bei einer Veranstaltung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) am 15. Januar 2025 beschrieb Bundes-CIO Dr. Markus Richter die digitale Souveränität als „[…] entscheidend für die Regierbarkeit Deutschlands und Europas und als Kernaufgabe der Fachbereiche.“ (www.behoerden-spiegel.de/2025/01/22/ein-jahr-zendis/).
Open Source Software (OSS) kann für die Stärkung der digitalen Souveränität einen wichtigen Beitrag leisten, sowohl auf individueller als auch auf nationaler Ebene, insbesondere zur Verringerung der Abhängigkeit von marktmächtigen Konzernen.
Den Zusammenhang von digitaler Souveränität und Einsatz von OSS beschreiben sowohl der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der Bundesregierung (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1989762/9069d8019dabe546c2449dda2d838453/2021-12-08-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1) als auch die Digitalstrategie der Bundesregierung (digitalstrategie-deutschland.de/static/fcf23bbf9736d543d02b79ccad34b729/Digitalstrategie_Aktualisierung_25.04.2023.pdf) sowie zentrale Beschlüsse des IT-Planungsrates (u. a. www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/strategie-zur-staerkung-der-digitalen-souveraenitaet.pdf).
Antworten der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen zum Anteil von Entwicklungsaufträgen als Open Source Software waren nach Auffassung der Fragestellenden einerseits fehlerhaft, weil z. B. Wartungs- und Entwicklungsaufträge mitgezählt wurden, und zeigten andererseits selbst dann, dass nur sehr wenig Open Source Software beauftragt und noch weniger veröffentlicht wurde.
Die Gründung des ZenDiS bzw. der gleichnamigen GmbH im Dezember 2022 war daher nach Ansicht der Fragestellenden ein wichtiger Schritt der Bundesregierung, um die digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung zu stärken, (www.cio.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/CIO/DE/startseite/2022/12_zendis.html). Um diesen Auftrag erfüllen zu können, muss das ZenDiS jedoch ausreichend und nachhaltig mit Finanzmitteln ausgestattet sein.
Ein Schlüsselprojekt des ZenDiS ist die Entwicklung und Bereitstellung der Office- und Collaboration-Suite openDesk als umfassende Arbeitsplatzumgebung, die vollständig aus OSS-Anwendungen besteht. Seit Oktober 2024 ist openDesk für den Einsatz in Behörden verfügbar und wird in zahlreichen Pilotbehörden v. a. im Bund und in den Ländern produktiv eingesetzt.
In ihrer Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage „Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung“ auf Bundestagsdrucksache 20/9641) teilte die Bundesregierung mit, ab 2025 solle die Umsetzung und der breite Roll-out von openDesk erfolgen.
Das ZenDiS betreibt außerdem die Plattform openCode für OSS, die mittlerweile sogar als Veröffentlichungsplattform für OSS-Entwicklungsaufträge öffentlicher Stellen in einigen Ausschreibungen festgeschrieben ist, z. B. in den Regelungen zu Open Source für Modellprojekte Smart Cities des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB; www.smart-city-dialog.de/regelungen-zu-open-source-fuer-modellprojekte-smart-cities).
Insgesamt arbeiten bereits mehr als 5 400 Nutzende in über 2 400 Digitalprojekten föderal übergreifend auf openCode zusammen (www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/interviews/Webs/DV/DE/2025/leonhard-kugler-interview.html).
Trotz dieser Erfolge, Beschlüsse und Fortschritte, bedauerte der Haushaltsausschuss in seiner 94. Sitzung am 6. November 2024 zu Tagesordnungspunkt (TOP) 2a (Ausschussdrucksache 7208) explizit, dass es beim Aufbau des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung wiederholt zu Verzögerungen gekommen sei und noch immer keine langfristige Haushaltsvorsorge getroffen wurde.
In gleicher Sitzung forderte der Haushaltsausschuss das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) dazu auf, die verfügbaren Ausgabereste in Höhe von 34 Mio. Euro aus dem Jahr 2023 unverzüglich und vollumfänglich an die ZenDiS GmbH zu übertragen und nach der Beauftragung von openCode und openDesk auch schnellstmöglich die Beauftragung einer sicheren und souveränen Videokonferenzlösung (openConference) sowie die Weiterbeauftragung der Projekte für 2025 sicherzustellen und unverzüglich dafür zu sorgen, dass auch die Länder dem ZenDiS-Gesellschafterkreis beitreten können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Über welche finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt verfügt die ZenDiS GmbH aktuell (Februar 2025) und perspektivisch für den Rest des Jahres 2025 mindestens bis zur Verabschiedung eines neuen Haushalts 2025, um die von ihr erwarteten Aufgaben auch umzusetzen?
a) Sind gemäß Beschluss des Haushaltsausschusses vom 6. November 2024 die Ausgabereste in Höhe von 34 Mio. Euro mittlerweile vollständig an die ZenDiS GmbH übertragen worden, und wenn ja, wann erfolgte die Übertragung?
b) Wenn bisher keine vollständige Übertragung stattfand, welche Summe bzw. Summen wurden zu jeweils welchem Zeitpunkt bisher an die ZenDiS GmbH übertragen?
c) Welche rechtlichen oder sonstigen Hindernisse stehen im Falle einer bisher nicht oder nicht vollständig erfolgten Übertragung dieser entgegen (bitte alle Hindernisse konkret benennen), und was unternahm die Bundesregierung bisher, um diese Hindernisse aus dem Weg zu räumen?
d) Welche Mittel stellte bzw. stellt die Bundesregierung der ZenDiS GmbH im Jahr 2025 bis zum 18. Februar 2025 und danach perspektivisch bis zur Verabschiedung eines Haushalts 2025 zur Verfügung, um die Aufgabe der Bereitstellung und der Weiterentwicklung der Plattform openCode angemessen zu erfüllen, also den technischen Betrieb, die Steuerung der Weiterentwicklung und die IT-Sicherheitsprüfung von Projekten innerhalb der Plattform, um die Sicherheit und Qualität von Open-Source-Komponenten zu bemessen (vgl. Antwort zu Frage 4b der Kleinen Anfrage „Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung“ auf Bundestagsdrucksache 20/9641; bitte jeweils Inhalt eventueller Aufträge, Höhe der (geplanten) Mittelbereitstellung und zeitliche Planung aufführen)?
e) Welche Mittel stellte bzw. stellt die Bundesregierung der ZenDiS GmbH im Jahr 2025 bis zum 18. Februar 2025 und danach perspektivisch bis zur Verabschiedung eines Haushalts 2025 zur Verfügung, um die Aufgaben im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung und Bereitstellung von openDesk zu erledigen (vgl. zu den Aufgaben die Antwort zu Frage 4a der Kleinen Anfrage „Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung“ auf Bundestagsdrucksache 20/9641; bitte jeweils Inhalt eventueller Aufträge, Höhe der (geplanten) Mittelbereitstellung und zeitliche Planung aufführen)?
f) Welche Mittel stellte bzw. stellt die Bundesregierung der ZenDiS GmbH im Jahr 2025 bis zum 18. Februar 2025 und danach perspektivisch bis zur Verabschiedung eines Haushalts 2025 zur Verfügung, um seine weiteren Aufgaben zu erledigen, z. B. die Entwicklung und Bereitstellung von openConference, die Ausweitung der Tätigkeit auf strategisch bedeutsame Bereiche wie Datenbanken, Virtualisierung, Cloud und Künstliche Intelligenz (KI), Beratung, Informationsbereitstellung sowie strategische, auch internationale Partnerschaften (vgl. Antwort zu Frage 4d der Kleinen Anfrage „Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung“ auf Bundestagsdrucksache 20/9641); bitte jeweils Inhalt eventueller Aufträge, Höhe der (geplanten) Mittelbereitstellung und zeitliche Planung aufführen)?
g) Welche Mittel stellte bzw. stellt die Bundesregierung der ZenDiS GmbH im Jahr 2025 bis zum 18. Februar 2025 und danach perspektivisch bis zur Verabschiedung eines Haushalts 2025 zur Verfügung, um die Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Roll-outs von openDesk in der Bundesverwaltung zu erledigen (bitte jeweils Inhalt eventueller Aufträge, Höhe der (geplanten) Mittelbereitstellung und zeitliche Planung aufführen)?
Welche Finanzbedarfe hat die ZenDiS GmbH im Jahr 2024 insgesamt und insbesondere nach dem Haushaltsbeschluss vom 6. November 2024 gegenüber der Bundesregierung kommuniziert?
Ist der seit längerer Zeit geplante Beitritt von Bundesländern in den ZenDiS-Gesellschafterkreis mittlerweile erfolgt?
a) Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der Beitrittsabsicht von jeweils welchen Bundesländern?
b) Wann erfolgten Beitritte jeweils welcher Bundesländer?
c) Wie lange dauerte es, den in der Antwort auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 20/11578 erwähnten Antrag an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu übermitteln (verstrichener Zeitraum zwischen den ersten dem BMI bekannt gewordenen Interessenbekundungen eines Bundeslandes und der Übermittlung des Antrags an das BMF), und wie begründet sich die Dauer dieses Vorganges?
Aus welchen Gründen ist ggf. der Beitritt von beitrittswilligen Ländern noch nicht erfolgt?
a) Welche rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Hindernisse standen und bzw. oder stehen bisher einem Beitritt der beitrittswilligen Bundesländer im Wege?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der Beitrittsabsichten von Bundesländern ergriffen, um diese Hindernisse zu beseitigen, und welche davon sind bisher erfolgreich beendet, haben also ein Hindernis abgebaut (bitte für jedes in Frage 4a genanntes Hindernis die ergriffenen Maßnahmen und deren Status bzw. Ergebnis beschreiben)?
c) Wann ist der nach § 65 der Bundeshaushaltsordnung erforderliche Antrag (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 20/11578) dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof übermittelt worden, und wie ist der Bearbeitungsstand?
d) Welche rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Hindernisse bestehen aus Sicht der Bundesregierung weiterhin für einen Beitritt von Ländern in den Gesellschafterkreis der ZenDiS GmbH?
e) Was tut die Bundesregierung konkret, um die verbleibenden Hindernisse schnellstmöglich zu beseitigen (bitte zu jedem aktuell noch bestehenden Hindernis die konkret unternommenen, noch laufenden oder geplanten Maßnahmen sowie den konkreten Zeitplan für deren erwarteten Abschluss angeben)?
f) Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Beitritt von jeweils welchen Bundesländern in den Gesellschafterkreis der ZenDis GmbH?
Welche Konsequenzen hat ein fehlender Beitritt von Bundesländern in den Gesellschafterkreis der ZenDiS GmbH für die Arbeitsweise des ZenDiS, seine finanzielle Ausstattung und die Fähigkeit, seine Aufgabe zur Erhöhung der digitalen Souveränität Deutschlands durch mehr OSS-Nutzung in Bund und Ländern zu erreichen?
Gibt es einen Plan bzw. ein Konzept für eine überjährige finanzielle Absicherung des ZenDiS, und wenn ja, was sind seine Kernelemente?
Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand des Roll-outs von openDesk in der Bundesverwaltung?
a) Was ist der aktuelle Zeitplan für den „breiten Roll-out“ von openDesk in der Bundesverwaltung im Jahr 2025 und ggf. darüber hinaus, und welche Stufen mit jeweils welchen Bundesbehörden enthält dieser Zeitplan (bitte jede Stufe beschreiben, z. B. Namen der Behörden oder Geschäftsbereiche, die zu jeweils welchem Zeitpunkt auf openDesk migriert werden sollen)?
b) Welche Meilensteine hinsichtlich der Anzahl migrierter User sind geplant, und wann sollen sie erreicht werden?
c) Wie soll der Roll-out erfolgen, und ist bei jedem Roll-out von openDesk geplant, die vorhandenen Arbeitsplatzanwendungen zu ersetzen, um sowohl dem Ziel der Dienstekonsolidierung zu entsprechen als auch die digitale Souveränität tatsächlich zu stärken?
d) Welche Maßnahmen sind ggf. geplant, um die Ablösung erfolgreich zu gestalten, z. B. hinsichtlich Trainings, Kommunikation und Organisation, und welche Rolle spielt dabei das ZenDiS und bzw. oder spielen ggf. andere Institutionen oder Bundesbehörden?
e) Wie ist sonst der Roll-out geplant, und wie soll ohne Ablösung bestehender Arbeitsplatzumgebungen der erwartete Nutzen (mehr digitale Souveränität, Einsparung von Lizenzkosten) erreicht und sollen Nachteile (doppelte Aufwände, Verwirrung der User, Dienstevermehrung statt Dienstekonsolidierung etc.) reduziert werden?
f) Wann wurde die Pilotierung begonnen, und wann soll sie abgeschlossen sein?
g) In welchen Behörden wurde oder wird ggf. openDesk pilotiert, wie viele User innerhalb dieser Behörden sollen dabei openDesk nutzen (bitte je Behörde angeben, wie viele von wie vielen Usern insgesamt openDesk nutzen sollen und in welchem Umfang, d. h. welche Produktpalette von openDesk soll genutzt werden, und soll eine alleinige Nutzung von openDesk oder eine Nutzung parallel zur bisherigen Arbeitsplatzumgebung erfolgen)?
h) Welche ersten Erfahrungen wurden bei der Pilotierung bisher gesammelt, und was lässt sich daraus ggf. für den breiten Roll-out in der Bundesverwaltung ableiten?
i) Bis wann soll der „breite Roll-out“ von openDesk abgeschlossen sein, und was würde das Erreichen dieses Zieles konkret bedeuten, ausgedrückt in Anteil User an der Gesamtanzahl User von Arbeitsplatzanwendungen in der Bundesverwaltung, die ganz oder teilweise openDesk-Anwendungen verwenden?
Wie viele Nutzer von Arbeitsplatzsoftware gibt es in der Bundesverwaltung für
a) Office-Software, z. B. zum Erstellen von Textdokumenten und von Tabellendokumenten,
b) Messaginganwendungen,
c) Videokonferenzanwendungen,
d) Anwendungen, die die Kollaboration ermöglichen, z. B. das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten wie Texten und Tabellen,
e) Cloudspeicher,
f) Kontaktverwaltung,
g) Kalenderpflege?
Welche Gesamtausgaben hatte die Bundesverwaltung im Verantwortungsbereich der Bundesregierung im Jahr 2024 (wenn Zahl nicht verfügbar, dann für 2023 angeben) für Lizenzen von proprietärer Arbeitsplatzsoftware entsprechend Frage 7a bis 7f (bitte für Frage 8a bis 8f jeweils einzeln und als Summe insgesamt angeben)?
Erhebt die Bundesregierung Kennzahlen für ein Lagebild zur digitalen Souveränität der Bundesverwaltung und ihrer Behörden, um auf dessen Basis konkrete Ziele und Maßnahmen zur Erhöhung einer Art „Souveränitätsindex“ planen zu können, und wenn nein, hält die Bundesregierung grundsätzlich einen solchen Souveränitätsindex zur Messung und Verbesserung des Status quo ihrer digitalen Souveränität für sinnvoll?
Wie hoch ist der Anteil der Entwicklungsaufträge für Software, die seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP entsprechend der darin enthaltenen Ankündigung „Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht“ tatsächlich als Open Source beauftragt wurden (bitte tabellarisch je Geschäftsbereich des Bundes mit nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 20/12484 die aktualisierte Anzahl insgesamt erteilter Software-Entwicklungsaufträge und die Anzahl derjenigen Aufträge angeben, die als Open Source beauftragt wurden und dabei bitte, anders als in der genannten schriftlichen Antwort, keine Wartungs- und Pflegeaufträge mitzählen)?
Wie viele der in Frage 11 als Entwicklung beauftragten Open-Source-Software-Anwendungen wurden bis Februar 2025 auf einer öffentlichen Plattform veröffentlicht (bitte analog zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/14894, aber nur abgeschlossene Entwicklungsaufträge und ohne Wartungs- und Pflegeaufträge dafür heranziehen und deren Gesamtzahl sowie die Anzahl derer, deren Code auf öffentlich zugänglichen Plattformen zur Nachnutzung veröffentlicht wurde, nennen)?